Seit Deutschland im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, ist das System der sonderpädagogischen Förderung im Wandel. Als die Konvention 2008 in Kraft trat, hatten 6 Prozent der Schüler:innenschaft in Deutschland einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf. Mit 4,9 Prozent lernte der weit überwiegende Teil dieser Schüler:innen an einer Förderschule (Förderschulbesuchsquote), lediglich 1,1 Prozent lernte inklusiv an einer Regelschule (Inklusionsquote). Über die Jahre hat sich der Anteil der "Inklusionsschüler:innen" mehr als verdreifacht, auf 3,4 Prozent im Schuljahr 2020/21. Allerdings ist der Anteil der sonderpädagogisch Förderbedürftigen, die getrennt von ihren Altersgenossinnen und -genossen an einer Förderschule lernen, über die Zeit nur unwesentlich gesunken und betrug im Schuljahr 2020/21 immer noch 4,5 Prozent. Das Mehr an Inklusion, das in Deutschland inzwischen verzeichnet wird, ist folglich nicht so sehr auf einen Abbau der separierten Förderbeschulung zurückzuführen, wie ihn die UN-Konvention vorsieht, sondern in erster Linie auf eine Zunahme von Diagnoseverfahren, die in einer deutlich erhöhten Förderquote von inzwischen 7,9 Prozent zum Ausdruck kommt. In der Forschung wird dies als Hinweis darauf gedeutet, dass Regelschulen angesichts der zusätzlichen Ressourcen, die in Reaktion auf die UN-Konvention für integrierte Förderung zur Verfügung gestellt werden, häufiger formale Feststellungsverfahren initiieren, um für Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung zu erhalten.
Die hier präsentierten Daten zeigen wohlgemerkt nur den Bundesdurchschnitt. In den einzelnen Bundesländern stellt sich die Situation sehr unterschiedlich dar. Wie sich Interner Link: Förderschulbesuchsquote, Interner Link: Inklusionsquote und Interner Link: Förderquote in den einzelnen Bundesländern entwickelt haben, ist den hier verlinkten Grafiken zu entnehmen.