Ob ein Kind als sonderpädagogisch förderbedürftig diagnostiziert wird, ergibt sich nicht allein aus seinen individuellen Lernvoraussetzungen. Vielmehr sind sonderpädagogische Diagnoseverfahren Sache der einzelnen Bundesländer und durch weitere bundesländerspezifische Eigenheiten geprägt, die zu deutlichen Unterschieden in der Häufigkeit von Förderdiagnosen führen. So hatten im Schuljahr 2020/21 in Hessen nur 5,8 Prozent der Schüler:innenschaft einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf, während dies in Sachsen-Anhalt mit 9,9 Prozent auf einen sehr viel höheren Anteil der Schüler:innen zutraf. Seit dem Schuljahr 2008/09, dem Jahr in dem in Deutschland die
Förderquote: Mehr Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
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