Die sonderpädagogische Förderung ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Zwar ist seit dem Beitritt Deutschlands zur Interner Link: UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 der Anteil der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF), der an Regelschulen lernt, in allen Bundesländern gestiegen. Das in der UN-BRK formulierte Ziel einer weitgehenden Inklusion aller Schüler:innen mit SPF ist jedoch für die meisten Bundesländer noch immer in weiter Ferne. Mit Abstand am nächsten kommt diesem Ziel Bremen, wo inzwischen 90 Prozent der Schüler:innen mit SPF an Regelschulen lernen. In Berlin (70 Prozent), Schleswig-Holstein (68 Prozent), Hamburg (66 Prozent) und Niedersachsen (61 Prozent) ist es immerhin schon eine deutliche, in Brandenburg (51 Prozent) eine knappe Mehrheit der Förderbedürftigen, die an Regelschulen lernt. In allen anderen Bundesländern dominiert als Lernort von Kindern und Jugendlichen mit SPF nach wie vor die Förderschule, wobei in Bayern (31 Prozent), Rheinland-Pfalz (32 Prozent) und Baden-Württemberg (33 Prozent) gerade einmal etwa ein Drittel der Schüler:innen mit SPF den Schulalltag in einer inklusiven Lernumgebung verbringt.