Die in der Interner Link: UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geforderte Inklusion von Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen (SPF) an Regelschulen ist seit ihrem Inkrafttreten 2009 je nach Bundesland in unterschiedlichem Maße umgesetzt worden. Bremen ist das Land, das die Bestimmungen der Konvention bisher am konsequentesten verwirklicht hat; hier ist der Anteil der Schüler:innen, die von ihren Altersgenossinnen und -genossen getrennt an Förderschulen lernen, von 4,6 Prozent im Schuljahr 2008/09 auf nur noch 0,9 Prozent im Schuljahr 2020/21 gefallen. Aber auch in anderen Bundesländern, insbesondere den übrigen Stadtstaaten (Hamburg, Berlin) und Schleswig-Holstein hat die Förderschulbesuchsquote inzwischen ein relativ niedriges Niveau erreicht. Dagegen hat sich der Anteil der Schüler:innen, die an Förderschulen unterrichtet werden, in einigen Bundesländern zwischen den Schuljahren 2008/2009 und 2020/21 entgegen den Intentionen der UN-BRK sogar erhöht, so etwa in Baden-Württemberg (von 4,7 auf 5,3 Prozent), Bayern (4,6 auf 4,9 Prozent) und Rheinland-Pfalz (3,8 auf 4,4 Prozent). Infolge dieser gegenläufigen Entwicklungen ist die Förderschulbesuchsquote im Bundesdurchschnitt über die Zeit nur langsam gesunken und betrug im letzten hier betrachteten Jahr 4,4 Prozent.