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Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht, zu dem sich über 160 Staaten dieser Welt bekennen – so auch Deutschland. Artikel 3 des Grundgesetzes fordert, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Für den Bereich der Bildung folgt aus diesem sogenannten Gleichheitsgrundsatz, dass die in unserer Gesellschaft vorhandenen Bildungsmöglichkeiten allen Personen gleichermaßen offenstehen müssen und niemand aufgrund der genannten Merkmale irgendwelche Vorteile genießen oder Nachteile erleiden darf. Über diesen Grundsatz der Gleichheit von Bildungschancen besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens; er ist ein zentraler Baustein unserer bürgerlich-demokratischen Gesellschaftsordnung. Dennoch zeigt die Forschung seit vielen Jahren, dass die soziale Wirklichkeit in Deutschland eine andere ist: In allen Bildungsbereichen – von der frühkindlichen Bildung, über die Schulbildung, Berufsausbildung, Hochschulbildung bis hin zur Weiterbildung – sind Bildungschancen ungleich verteilt. In den folgenden Beiträgen geht es um Bildungsungleichheiten zwischen Lernenden unterschiedlicher sozialer Herkunft sowie weiterer Personenmerkmale, wie etwa Migrationshintergrund, Geschlecht oder Behinderung.
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