Die Entwicklungen im System der Kindertagesbetreuung waren in den vergangenen Jahren geprägt vom
Für Kinder bis zum dritten Geburtstag ist sie formal ein gleichrangiges Betreuungsangebot neben der institutionellen Betreuung. Dies spiegelt sich unter anderem darin, dass die Kindertagespflege von den mehr als 475.000 Plätzen, die für Kinder dieser Altersgruppe seit dem Jahr 2006 geschaffen wurden, 85.000 Plätze stellt (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2018). Bundesweit nahmen damit zum Stichtag 1. März 2018 knapp 16 Prozent der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung das Angebot der Kindertagespflege wahr, ein Anteil, der in den vergangenen Jahren kaum angestiegen ist. Die Betreuungszahlen der einzelnen Bundesländer zeigen, dass die Kindertagespflege in dieser Altersgruppe bundesweit unterschiedlich häufig genutzt wird: Während in Thüringen 97 Prozent der in Kindertagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren alt sind, nutzen das Angebot in Rheinland-Pfalz 59 Prozent dieser Altersgruppe. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt wird die Kindertagespflege in der Regel als ergänzendes Angebot oder bei besonderem Bedarf genutzt. Auch wenn die Tagespflege in der Betreuung von älteren Kindern zwischen drei und 14 Jahren anteilsmäßig keine große Bedeutung hat, nutzten im Jahr 2018 bundesweit doch immerhin 42.016 Kinder in dieser Altersgruppe diese Betreuungsform. Über alle Altersgruppen hinweg wurden zum Stichtag 1. März 2018 insgesamt 167.638 Kinder von 44.181 Kindertagespflegepersonen betreut (Statistisches Bundesamt 2018).
Die Zufriedenheit der Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder in Kita und Kindertagespflege ist insgesamt hoch, wie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), die Methodenstudie "Qualität in Kindertageseinrichtungen" (MS-Kita) und erste Ergebnisse aus der Befragung "Qualität in der Kindertagespflege" (QuidKit) am Deutschen Jugendinstitut (DJI) zeigen. In der KiBS-Studie wurde deutlich, dass Eltern, deren Kind in Kindertagespflege betreut wird, in einzelnen Punkten wie der Gruppengröße oder dem Kontakt zur Betreuungsperson im Durchschnitt sogar zufriedener sind als Eltern, deren Kind in einer Kindertageseinrichtung ist (Alt u.a. 2018; Deutscher Verein 2018).
Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich fast verdoppelt
Ursprünglich aus der Nachbarschaftshilfe entstanden unterscheidet sich die Kindertagespflege in einigen wesentlichen Aspekten von der Kita: Sie ist eine personenbezogene Betreuungsform, das heißt, die betreuten Kinder sind der Kindertagespflegeperson direkt über einen Betreuungsvertrag zugeordnet. Neben den kleinen Gruppen mit bis zu fünf Kindern gilt dieser unmittelbare Personenbezug als wesentliches formales Unterscheidungskriterium zur institutionellen Kindertagesbetreuung. Beides wird häufig als Stärke der Kindertagespflege beschrieben (Ahnert 2012).
Etwa 70 Prozent der Kindertagespflegepersonen führten im Jahr 2018 ihre Tätigkeit im eigenen Haushalt durch (Statistisches Bundesamt 2018). Ein Grund dafür, dass die Kindertagespflege als "familienähnliche" oder "familiennahe" Betreuungsform bezeichnet wird. Der pädagogische Alltag knüpft an den zeitlichen und räumlichen Strukturen einer Familie an und frühkindliche Bildungsprozesse können in besonderer Weise alltagsintegriert begleitet werden (Heitkötter u.a. 2014).
Inwieweit diese Erwartungen dem pädagogischen Alltag in der Kindertagespflege entsprechen, bedarf genauer Untersuchungen, so wie sie unter anderem durch das Projekt "Profile der Kindertagesbetreuung" (ProKi) am DJI erfolgten. Hier wurde z.B. deutlich, dass eine Integration des Betreuungsangebots in den Haushalt und die Familie der Kindertagespflegeperson nicht grundsätzlich gegeben ist, sondern von der individuellen Entscheidung der Kindertagespflegeperson abhängig ist, inwieweit die Betreuung in das eigene familiäre Setting integriert wird (Frank u.a. 2018; Schoyerer u.a. 2018).
Die Kindertagespflege wird allerdings immer häufiger auch außerhalb des privaten Haushalts organisiert. So hat sich die Anzahl von Großtagespflegestellen im Zeitraum zwischen 2012 und 2018 fast verdoppelt auf 3.717 Stellen (Statistisches Bundesamt 2018). In der Großtagespflege, im fachpolitischen Diskurs teilweise auch kritisch als "Kita light" bezeichnet, führen mehrere Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit im Zusammenschluss aus, meist in eigens hierfür angemieteten Räumen. Das wirft die Frage auf, inwieweit die charakteristischen Merkmale der Kindertagespflege, wie z.B. die Gruppengröße, die Familiennähe oder der unmittelbare Personenbezug verloren gehen. Gleichzeitig werden weitere qualitätsrelevante Fragen diskutiert: Einerseits wird befürchtet, dass die bisher erreichten Standards hinsichtlich der Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas gefährdet sind; andererseits erhoffen sich die Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit des kollegialen Austauschs und die Teilung der finanziellen Risiken (Seckinger 2014).
Erster notwendiger Schritt: Die Mindestqualifizierung erweitern
Die Fragen und Herausforderungen der Qualitätsentwicklung bei der Kindertagespflege greifen die Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. Im Zuge des wissenschaftlichen Begleitprojekts des Bundesprogramms "Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen" befragte das DJI 48 Inhaberinnen und Inhaber von Funktionsstellen, welche unterstützenden Angebote beziehungsweise infrastrukturellen Vorgaben sie für die Qualitätsentwicklung und -sicherung als notwendig erachten. Am häufigsten wurde der Ausbau der Qualifizierung und Weiterbildung genannt, am zweithäufigsten Fachberatung und Vernetzung gefolgt von angemessener Vergütung und der Standardsetzung auf Länder- und Bundesebene. Diese Aspekte der Qualitätsentwicklung werden auch im fachlichen Diskurs über die Kindertagespflege (Viernickel u.a. 2015) und über den Maßnahmenkatalog im "Gute-Kita-Gesetz" aufgegriffen.
In den Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Grundqualifizierung, die notwendig ist, um eine Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson zu erhalten. Häufig wird die Teilnahme an 160 Unterrichtseinheiten verlangt. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bereich der Frühpädagogik, der Ausdifferenzierung der Kindertagespflege und im Hinblick auf eine Qualitätssteigerung ist dieser Umfang kritisch zu hinterfragen. Ein erster Schritt wäre die rechtliche Verankerung einer erweiterten Grundqualifizierung für Kindertagespflegepersonen, auch wenn diese häufig über Kompetenzen verfügen, die sie in anderen beruflichen Kontexten oder im familiären Bereich erworben haben.
Das am DJI ausgearbeitete "Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" (QHB) wird inzwischen als möglicher Qualifizierungsstandard aufgegriffen (siehe Infobox). Das QHB erweitert den Umfang der Grundqualifizierung auf 300 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum und ist kompetenzorientiert ausgerichtet. Damit wurde auf die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Frühen Bildung, Betreuung und Erziehung reagiert und die aktuellen Entwicklungen in der Erwachsenenbildung einbezogen. Zugleich sollten Möglichkeiten der Aufstiegsqualifizierung geschaffen werden. Das heißt, die Qualifizierung und Tätigkeit in der Kindertagespflege sollten bei weiterführenden pädagogischen Berufsausbildungen angerechnet werden. Dies würde Kindertagespflegepersonen eine fachliche bzw. berufliche Weiterentwicklung ermöglichen.
In einzelnen Kommunen und Ländern werden solche Prozesse bereits angestoßen. So gibt es zum Beispiel in Niedersachsen die Möglichkeit einer Aufbauqualifizierung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten. Im Rahmen des Bundesprogramms "Kindertagespflege" wird inzwischen das QHB mit 300 Unterrichtseinheiten implementiert. Vor allem mit Blick auf eine Verfachlichung bzw. Verberuflichung der Kindertagespflege lohnt es sich, diese Bemühungen zu intensivieren, um gut qualifizierte Personen für das Tätigkeitsfeld zu gewinnen und den Kindertagespflegepersonen berufliche Perspektiven zu bieten. Nach ersten Ergebnissen der QuidKit-Studie können sich 82 Prozent der Kindertagespflegepersonen vorstellen, längerfristig selbstständig oder angestellt im Bereich Kindertagespflege tätig zu sein (Michl 2019). Durch richtungsweisende Entscheidungen auf Ebene der Fachpolitik könnte eine Qualitätssteigerung der Betreuungsform Kindertagespflege vorangetrieben werden.
Qualitätssicherung durch intensive Fachberatung
Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch, bei Fragen rund um die Kindertagespflege beraten zu werden. Bei pädagogischen und rechtlichen Fragen können sie sich an Fachberatungsstellen wenden. Diese vermitteln auch den Austausch unter den in der Regel selbstständig und alleine arbeitenden Tagespflegepersonen und eröffnen ihnen den Zugang zu Fortbildungen. Die Fachberatung nimmt also als kontinuierlicher Ansprechpartner eine wichtige Rolle dabei ein, die pädagogische Qualität in der Tagespflege sicherzustellen und weiterzuentwickeln (Viernickel u.a. 2015).
QuellentextDie Grundqualifizierung verbessern: das "Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" (QHB)
Das DJI-Curriculum "Fortbildung von Kindertagespflegepersonen", das im Jahr 2008 insgesamt 160 Unterrichtsstunden als Mindeststandard für die Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen empfiehlt, ist nach mehr als zehn Jahren fest etabliert – aber eine stetige Weiterentwicklung ist erforderlich. DJI-Wissenschaftlerinnen haben deshalb von 2011 bis 2015, gefördert vom BMFSFJ, das "Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" (QHB) entwickelt. Die zentralen Aspekte des QHB sind die Erweiterung des Umfangs der Grundqualifizierung auf 300 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum, die Aufteilung des Kurses in einen tätigkeitsvorbereitenden und einen tätigkeitsbegleitenden Teil und der inhaltliche Fokus auf die Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren im Haushalt der Kindertagespflegeperson. Für bereits tätige Kindertagespflegepersonen, die auf Basis des DJI-Curriculums mit 160 Unterrichtseinheiten qualifiziert sind, wurde die "Anschlussqualifizierung 160+" entwickelt.
Externer Link: www.dji.de/qualifizierungshandbuch
Nach einer Umfrage des Bundesverbandes Kindertagespflege aus dem Jahr 2017 betreut eine Fachberaterin bzw. ein Fachberater im Durchschnitt 49 Kindertagespflegepersonen und damit 172 Kinder. Demgegenüber steht die wissenschaftlich begründete Empfehlung, dass einer Fachberaterin bzw. einem Fachberater nicht mehr als 40 in Kindertagespflege betreute Kinder zugeteilt sein sollten (Schoyerer/Wiesinger 2017). Daran wird deutlich, dass dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf die personellen Ressourcen der Fachberatungsstellen besteht.
Nicht zuletzt erfordern die wachsende Bedeutung und die unterschiedliche Ausdifferenzierung der Kindertagespflege, dass diese Betreuungsform in den aktuellen Qualitätsdiskussionen stets berücksichtigt wird. Dabei ist es wichtig, die Kindertagespflege im System der Kindertagesbetreuung, zum Beispiel bei der Umsetzung des "Gute-Kita-Gesetzes", nicht separiert zu betrachten und gleichzeitig ihr besonderes Profil zu berücksichtigen. Die Umsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben auf kommunaler Ebene ist ebenfalls entscheidend. So kann die Kindertagespflege nur durch die Schaffung verlässlicher Vertretungsregelungen und leistungsgerechter Vergütung ein zuverlässiger, qualitativ hochwertiger und strukturell gut abgesicherter Pfeiler im System der Kindertagesbetreuung sein.