Was versteht man unter Ausbildungsreife?
Ursprünglich (1969) stand Ausbildungsreife für die zertifizierte Eignung eines Betriebs ausbilden zu können. Mit der Zeit hat sich die Bedeutung jedoch verschoben und bezieht sich nun auf die Jugendlichen (Großkopf, 2005). Seitdem ist der Begriff eher negativ besetzt, denn genutzt wird er vor allem, um auf die mangelnde Ausbildungsreife von Schulabgängerinnen und Schulabgängern zu verweisen. Vor allem Betriebe betonen, dass die fehlende Reife für Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt verantwortlich sei (die hohe Zahl erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber sowie die hohe Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen). Argumentiert wird, dass Jugendliche deshalb ohne Ausbildungsplatz blieben, weil ihnen schlichtweg die notwendigen Voraussetzungen für den Beginn einer Berufsausbildung fehlten. Daher könnten auch immer mehr Ausbildungsstellen nicht besetzt werden (vgl. Eberhard, 2006, 2013).
Obwohl viel über die (fehlende) Ausbildungsreife von Schulabgängerinnen und -abgängern diskutiert wurde und immer noch wird, war lange Zeit nicht klar, was eigentlich unter "Ausbildungsreife" zu verstehen ist und welche Merkmale eine ausbildungsreife Person auszeichnen. Es kursierten sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, sodass die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema erschwert war. Im Rahmen des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
schulische Basiskenntnisse (z.B. Beherrschung der Rechtschreibung, mathematische Grundkenntnisse)
psychologische Leistungsmerkmale (z.B. logisches Denken, Merkfähigkeit)
physische Merkmale (z.B. Fähigkeit, einen 8-Stunden Tag körperlich zu bewältigen)
psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit (z.B. Sorgfalt, Durchhaltevermögen)
Berufswahlreife (z.B. Selbsteinschätzungskompetenz)
Außerdem finden sich in dem Kriterienkatalog Vorschläge, wie diese 25 Merkmale in der Praxis erfasst werden können.
Die Berufseignung wiederum bezieht sich laut Katalog – im Gegensatz zur Ausbildungsreife – immer auf die jeweils spezifischen und damit unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Berufen. Das heißt: Junge Menschen können ausbildungsreif sein, ohne für alle Ausbildungsberufe geeignet zu sein. Mit der Vermittelbarkeit berücksichtigt der Kriterienkatalog eine Besonderheit des dualen Systems der Berufsbildung: die marktförmige Regelung des Ausbildungszugangs. Markförmig meint hier, dass Betriebe frei darüber entscheiden, wie viele Ausbildungsstellen sie in welchen Berufen anbieten und wen sie als Auszubildende einstellen möchten. Das bedeutet, dass selbst ausbildungsreife und geeignete Jugendliche bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle leer ausgehen können, wenn sie beispielsweise den spezifischen Anforderungen der Betriebe nicht entsprechen oder schlichtweg weniger Stellen angeboten werden, als es Bewerberinnen und Bewerber gibt.
Warum ist der Begriff Ausbildungsreife politisch und wissenschaftlich umstritten?
Der Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife bedeutet in formaler Hinsicht einen großen Fortschritt, da er klar zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit trennt und damit deutlich macht, dass der Zugang zur Berufsausbildung nicht alleine von der Ausbildungsreife abhängig ist, sondern auch andere Faktoren wie z. B. die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eine Rolle spielen. Zudem benennt er konkrete Merkmale der Ausbildungsreife und macht hierdurch das Konzept greifbar. Dennoch erfährt der Kriterienkatalog auch Kritik. Zum einen wird kritisiert, dass bis heute empirische Untersuchungen zur Ausbildungsreife fehlen und es daher nicht sicher ist, ob tatsächlich alle Merkmale im Kriterienkatalog zwingend erforderlich sind, um eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich zu durchlaufen (vgl. Dobischat, Kühnlein & Schurgartz, 2012; Ratschinski, 2012, 2014). Außerdem sei fraglich, ob das Ziel einer allgemeinen Verständigung über Ausbildungsreife erreicht wurde. Denn trotz des Kriterienkatalogs gebe es weiterhin sehr unterschiedliche Vorstellungen über Ausbildungsreife bzw. darüber, welche Merkmale eine ausbildungsreife Person mitbringen muss (vgl. Dobischat et al., 2012). Hierdurch fällt es aber nicht nur schwer, die Klagen der Betriebe über die mangelnde Ausbildungsreife einzuordnen sondern auch Konzepte zu entwickeln, um die Ausbildungsreife von Jugendlichen konkret zu verbessern.
Unabhängig von der Kritik am Kriterienkatalog und dem immer noch unterschiedlichen Verständnis über Ausbildungsreife werden aber auch das Konzept selber sowie die Debatte um die mangelnde Ausbildungsreife als problematisch angesehen. So stehen die Klagen über die mangelnde Ausbildungsreife im Verdacht, interessenpolitisch motiviert zu sein (z. B. Eberhard, 2006; Eberhard & Ulrich 2011), weil die Wirtschaft immer wieder unter Druck gerät, genügend Ausbildungsplätze bereitzustellen. Ist dies nämlich nicht der Fall und viele Jugendliche finden keine Ausbildungsstelle kann der Gesetzgeber eine zeitlich befristete Ausbildungsplatzumlage zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze verhängen. Betriebe richten ihr Ausbildungsplatzangebot aber nicht am Bedarf der Jugendlichen aus, so dass es zwangsläufig immer wieder Phasen gibt, in denen Ausbildungsstellen knapp sind (Eberhard, 2016). Eine Umlagefinanzierung wurde jedoch noch nie umgesetzt. Denn die schlechten Übergangschancen von Bewerberinnen und Bewerbern wurden bisher nicht mit einem unzureichenden Ausbildungsplatzangebot der Wirtschaft begründet, sondern mit der unzureichenden Ausbildungsreife der Schulabgängerinnen und -abgänger (Eberhard & Ulrich, 2011): Versorgungsprobleme (fehlende Ausbildungsstellen) wurden in der Vergangenheit zu Qualifikationsproblemen (mangelnde Ausbildungsreife) umgedeutet, was den Druck von der Wirtschaft nahm (vgl. Granato, Krekel & Ulrich, 2015). Gleichzeitig mündeten dadurch viele ausbildungsreife Bewerberinnen und Bewerber, die keine Ausbildungsstelle gefunden hatten, in teilqualifizierende Maßnahmen des Übergangsbereichs ein.
Welche praktische Relevanz hat das Konzept der "Ausbildungsreife"?
Indirekt angewendet wird das Konzept der Ausbildungsreife von der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Da die BA den gesetzlichen Auftrag hat, nur solche Personen bei der Ausbildungsstellenvermittlung zu unterstützen, die für den gewünschten Ausbildungsberuf geeignet sind, müssen die Berufsberaterinnen und -berater die Berufseignung der Jugendlichen beurteilen. Hierbei wird stets das Entwicklungspotenzial der jungen Menschen berücksichtigt, so dass auch Jugendliche mit Defiziten in einzelnen Bereichen als geeignet eingeschätzt werden (können). Sobald jedoch konkrete Zweifel an der grundlegenden Ausbildungsreife bestehen, klärt der Psychologische bzw. Ärztliche Dienst die Reife ab. Jugendliche, die als geeignet und somit auch als ausbildungsreif gelten, (die Ausbildungsreife geht der Eignung voraus), erhalten den Bewerberstatus und werden bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle durch die BA unterstützt. Allen anderen wird empfohlen, eine Berufsvorbereitung zu absolvieren.
Unbeantwortet ist aber die Frage, welche Bedeutung die Ausbildungsreife in der Praxis tatsächlich für den Übergang in die Ausbildung hat. Denn letztlich entscheiden die Betriebe, welche Jugendlichen sie als Auszubildende einstellen möchten. Da die Betriebe aber unterschiedliche Ansprüche haben und diese sich auch verändern können, ist es schwierig allgemeingültige Aussagen zu treffen. Deshalb sind selbst ausbildungsreife Jugendliche beim Übergang in die Ausbildung erfolglos, wenn sie die Ansprüche der Betriebe nicht erfüllen oder es schlichtweg zu wenig Stellen gibt. Gescheiterte Übergänge oder Ausbildungslosigkeit dürfen daher nicht pauschal mit einer fehlenden Ausbildungsreife begründet werden. Solange weniger Stellen angeboten werden als es ausbildungsinteressierte Jugendliche gibt, kann auch eine verbesserte Ausbildungsreife nicht den Übergangserfolg von Schulabgängerinnen und -abgängern sicherstellen. Auf der anderen Seite können aber auch Jugendliche den Sprung in die Ausbildung schaffen, die nach Einschätzung der BA (noch) nicht ausbildungsreif sind, aus Sicht der Betriebe aber Potenzial mitbringen und diese Betriebe von ihrer Leistungsfähigkeit und -bereitschaft überzeugen konnten.