Der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher ist immer noch geprägt durch Strukturen, die auf seine Entstehung als weiblicher karitativer Beruf im 19. Jahrhundert zurückzuführen sind. Er ist ein Schulberuf, teilweise muss sogar Schulgeld gezahlt werden, eine Ausbildungsvergütung gibt es nicht und die Karrierewege sind eng begrenzt.
Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher war bis vor wenigen Jahren noch weitgehend eine "black box". Obwohl der Ausbildungsberuf zu den am stärksten besetzten gehört und obwohl der Beruf mit mittlerweile mehr als 570.000 Beschäftigten allein in den Kindertagesstätten zu den am häufigsten ausgeübten Berufen in Deutschland gehört, fand er sehr lange wenig Aufmerksamkeit. Mit den Kindern malen, spielen und singen zu können, erschien als hinreichende Qualifikation. Dies hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Anlass war zum einen der "Pisa-Schock", der – obwohl die Kindertagesstätten gar nicht Bestandteil der Pisa-Untersuchungen waren – den Bildungsauftrag der Tagesstätten ins Zentrum rückte. Zum anderen wurde spätestens mit der Garantie eines Betreuungsplatzes für unter dreijährige Kinder deutlich, dass es an Fachpersonal mangelt.
Das Erziehen von Kleinkindern ist ein typischer Frauenberuf. Nicht nur sind ca. 95 Prozent des pädagogischen Personals weiblich, sondern der Beruf weist – mehr oder minder ausgeprägt – viele der für Frauenberufe typischen Merkmale wie Überausbildung, geringe Bezahlung, mangelnde Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie Inflexibilität auf. Typisch ist auch, dass er ein Schulberuf ist. Im Gegensatz zu den Auszubildenden im dualen System erhalten die Schülerinnen und -schüler keine Ausbildungsvergütung (allenfalls BAföG) und oftmals sind sogar Schulgebühren zu zahlen, denn nur drei von fünf Erzieherinnen und Erziehern werden in öffentlichen Schulen ausgebildet.
Zur Geschichte des Berufs
Die ersten Kindergärten, mancherorts auch "Kleinkinderbewahranstalten" oder "Kleinkinderschulen" genannt, Interner Link: entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf ehrenamtlicher und karitativer Basis, um der Verelendung der Kinder im Zuge der Industrialisierung entgegenzuwirken. Träger waren häufig die Kirchen und noch heute wird ein Drittel der Kindertagesstätten von den Kirchen betrieben. Weitere 18 Prozent entfallen auf Wohlfahrtsverbände und 16 Prozent auf andere juristische Personen, z.B. Elterninitiativen. Auf die öffentliche Hand entfällt lediglich ein weiteres Drittel. Auch die aktuelle Diskussion um die Aufgaben von Kindertagesstätten, insbesondere im Hinblick auf ihren Bildungsauftrag, ist nicht neu. Bereits zum Chicagoer Welterziehungskongress 1893 legte Eugen Pappenheim, Vorsitzender des Berliner Fröbel-Vereins, ein Manifest vor, wonach nicht jede Frau "Kinderführerin" werden könne. Vielmehr müsse sie neben einem kräftigen Körper, nicht zu schwachen Nerven, einem kräftigen Sprach- und Stimmorgan und Gemütsheiterkeit, eine allgemeine wissenschaftliche Bildung mitbringen. Die "Fertigkeit in Handhabung der Bildungsmittel" sei nicht hinreichend, sondern die Kindergärtnerin müsse "auch wissen, was jedes Bildungsmittel für das Kind zu bedeuten habe und wie sie es demnach verwenden könne und solle". Die Nachahmung dessen, "was sie gesehen und gelernt hat", reiche nicht, sondern sie müsse den Entwicklungsstand der Kinder "zu beurteilen verstehen und danach Wahl und Behandlung der Bildungsmittel bestimmen". Sie bedürfe eines "gewissen geistigen Überblicks" (FIPP 1984: 126).
Dieser Anspruch an den Erzieher- und Erzieherinnenberuf ist heute aktueller denn je und begründet nicht zuletzt die Forderungen nach einer Akademisierung des Berufs. Durchgesetzt aber hat sich über sehr lange Zeit das Gegenteil: Die Erziehungswissenschaftlerin Marianne Friese (2013: 131ff.) beschreibt die Entwicklungen als "Professionalisierung von Mütterlichkeit". Mütterlichkeit sei zum "berufspädagogischen Programm" geworden, dem eine "naturalistische Konzeption" zugrunde lag, wonach nur Frauen Mütterlichkeit entwickeln und daher im Prinzip auch nur Frauen diesen Beruf ausüben könnten. Die tatsächliche Arbeit fand keine Beachtung – und auch heute weiß man wenig darüber.
Die 1948 gegründete Kultusministerkonferenz (KMK) befasste sich erst 1967 und damit vergleichsweise spät mit dem Beruf. Bis Mitte der 1960er Jahre und vielfach auch später noch war es üblich, dass Frauen mit der Eheschließung die Erwerbstätigkeit aufgaben. Bis 1957 wurden Beamtinnen bei der Eheschließung sogar zwangsweise aus dem Dienst entlassen. Kindergärten waren für Kinder der Mütter, die arbeiten gehen "mussten", sei es, weil sie früh verwitwet oder weil sie unverheiratet gebliebene "gefallene Mädchen" waren. Erst Mitte der 1960er Jahre änderte sich die Situation. Wegen des Arbeitskräftemangels begannen Industriebetriebe Frauen anzuwerben, sie richteten "Hausfrauenschichten" am Vormittag und teilweise sogar Betriebskindergärten ein. Damit erhielt die außerhäusliche Betreuung und Erziehung der Kinder verstärkte gesellschaftliche Relevanz. Die KMK beschäftigte sich mit dem Beruf, sah erhöhte Qualifikationsanforderungen vor und verlängerte die bis dahin zweijährige Ausbildung auf drei Jahre, wobei nach zweijährigem Schulbesuch ein Praxisjahr folgen sollte.
Doch noch bis in die 1980er Jahre hinein wurde mit "Erzieherin" eher die "Kindergartentante" assoziiert, deren Qualifikationen vor allem in liebevoller Zuwendung und Freude am Malen, Helfen, Versorgen und Emotionalität bestehen mussten (Wahle 2009: 82). Auf die Beruflichkeit wurde seitens der KMK und der Landes-Kultusministerien nicht sonderlich viel Wert gelegt, schließlich galt "Mütterlichkeit" als das Gegenteil von auf Erwerb ausgerichteter Beruflichkeit. Erst mit dem "Pisa-Schock" Anfang der 2000er Jahre trat ins öffentliche Bewusstsein, dass Kindertagesstätten neben den Aufgaben der Betreuung und Erziehung (schon seit 1990) einen Bildungsauftrag haben, womit sich die Frage nach der Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher neu stellte.
Ausbildung und Berufseinmündung heute
Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wurde 1942 aus den Höheren Mädchenschulen aus- und in das Berufsschulsystem eingegliedert. Die Bundesrepublik übernahm diese Regelung. Dabei wurde die Ausbildung nicht – wie andere schulische Berufsausbildungen – dem berufsfachschulischen, sondern dem fachschulischen Zweig zugeordnet. In der Literatur wird vielfach der Begriff "unechte Fachschule" benutzt, setzen Fachschulen doch eigentlich eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, die die angehenden Erzieherinnen und Erzieher zumeist nicht vorweisen können. (Zu den "echten" Fachschulen zählen bspw. die Meister- und Technikerschulen und im kaufmännischen Bereich die Ausbildung zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin.) Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ist für die Fachschulen von großer Bedeutung, stellen angehende Erzieherinnen und Erzieher doch ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler. Einige Schulen dürften auch auf die Einnahmen aus dem Schulgeld angewiesen sein.
Ursprünge der Berufsfachschule
Berufs(fach)schulische Ausbildungsgänge wurden Ende des 19. Jahrhunderts speziell für die Ausbildung von Mädchen entwickelt. Sie sollten Mädchen auf ihren "natürlichen" Beruf als Hausfrau und Mutter vorbereiten – so 1902 Georg Kerschensteiner, einer der Begründer der Berufspädagogik. Erst mit dem aufkommenden Mangel an Ausbildungsplätzen Ende der 1970er Jahre wurden solche Ausbildungen zunehmend auch für junge Männer attraktiv. Heute finden sich erhebliche Anteile junger Männer in den kaufmännischen und vor allem auch in den seither neu geschaffenen technischen Ausbildungsgängen. Vielfach sind die Ausbildungen jedoch nur zweijährig und daher auf dem Arbeitsmarkt kaum verwertbar.
Ausbildungswege und Zugangsbedingungen
Die Ausbildungszahlen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen: zwischen den Schuljahren 2007/8 und 2012/13 um 60 Prozent. "Es werden so viele Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet wie noch nie", schreibt die Autorengruppe Fachkräftebarometer (2014: 73). Im Schuljahr 2014/15 begannen 35.743 Personen eine Erzieherinnen- und Erzieherausbildung. Dabei absolviert jeder vierte Mann und jede fünfte Frau die Ausbildung in Teilzeitform. Aktuell allerdings stagniert die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger, möglicherweise weil im dualen System wieder leichter Ausbildungsstellen zu haben sind. Um dem aktuellen Externer Link: Mangel an Erzieherinnen und Erziehern zu begegnen, haben Bund und Länder in den letzten Jahren verschiedene Förderprogramme aufgelegt, darunter auch Maßnahmen zur Gewinnung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern. Diese arbeiten häufig einstweilen Teilzeit als Hilfskräfte in den Tagesstätten und besuchen parallel die Teilzeitform einer Fachschule.
Die beruflichen Schulen und damit auch die Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher fallen in die Zuständigkeit der Länder – im Gegensatz zur dualen Ausbildung, die dem Bund untersteht. Entsprechend gestalten die Bundesländer die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher in je eigener Verantwortung, es gibt lediglich einen unverbindlichen "gemeinsamen Orientierungsrahmen". Über die Qualität der Ausbildung liegen nur rudimentäre Informationen vor. Allem Anschein nach gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und innerhalb der Länder zwischen den Ausbildungsstätten. Anders als in weiten Bereichen des dualen Berufsbildungssystems und z.B. beim Abitur gibt es keine zentralen Prüfungsaufgaben und auch die mündlichen Prüfungen nehmen die Fachschulen in eigener Regie ab. Nicht zuletzt lässt die Tatsache, dass für die Aufnahme in eine Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher je nach Bundesland höchst unterschiedliche Anforderungen gelten, "Zweifel an einer vergleichbaren Gesamtqualifikation ‚Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher’ in Deutschland aufkommen" (Janssen 2010: 12, vgl. Abbildung 1). Untersuchungen, inwieweit die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung auf ein anschließendes frühpädagogisches Studium angerechnet werden kann, bestätigen diese Zweifel: Absolventinnen und Absolventen ausgewählter Fachschulen werden bestimmte Ausbildungsinhalte pauschal erlassen; Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Fachschulen aber müssen ein individuelles Prüfverfahren durchlaufen. Voraussetzung für die Einmündung in die Fachschule ist bundesweit mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss. Bei den darüber hinaus notwendigen beruflichen Vorqualifikationen aber gibt es erhebliche Unterschiede.
Seit dem Jahr 2000 gilt die KMK-Vereinbarung, dass für die Aufnahme in eine Erzieherinnen- und Erzieherfachschule (wie bei anderen Fachschulen auch) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung erforderlich ist. Da es aber keine Berufsausbildung gibt, die als "einschlägig" anerkannt werden könnte, haben die Länder – in unterschiedlicher Weise – "die bestehende Möglichkeit genutzt, ‚gleichwertige’ Qualifizierungen anzuerkennen oder auch zusätzliche ‚gleichwertige’ Qualifizierungen einzuführen." Herausgekommen ist eine "irritierende Vielfalt der Regelungen" (Janssen 2010: 23). Von tätigkeitsnahen Berufsausbildungen in Hauswirtschaft, Pflege, Gesundheit, Rehabilitation bis hin zu Au-pair, Sozialem Jahr, Hausfrauenarbeit und einschlägigem Wehrdienst – alles gilt in dem einen oder anderen Bundesland als einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichwertig. Darüber hinaus sehen 13 der 16 Bundesländer eine "Zulassung durch Einzelfallentscheidungen" vor. In einer Befragung der Projektgruppe ÜFA (2013: 13) gaben 73 Prozent der Schülerinnen und Schüler an, sie seien vor der Ausbildung nicht erwerbstätig gewesen; ihre praktischen Erfahrungen hätten sie aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, Vorpraktika und durch den Umgang mit eigenen Kindern oder Geschwistern gewonnen. Zehn Prozent verfügten über keinerlei Praxis.
Sozialassistenz als Vorstufe
Eine besondere Rolle kommt der vorgeschalteten berufsfachschulischen Ausbildung zur "Sozialassistentin bzw. -assistenten" zu. Sie wird als "abgeschlossene Berufsausbildung" im Sinne des KMK-Beschlusses gewertet und ist in einigen Ländern (vor allem in Niedersachsen) die Regelvoraussetzung. In Bayern und Baden-Württemberg gilt entsprechendes für berufsfachschulisch ausgebildete Kinderpflegerinnen bzw. -pfleger. Gleichzeitig ermöglichen diese Abschlüsse in einigen Ländern in Kindertagesstätten als Zweitkraft tätig zu werden.
Die zweijährigen Sozialassistenzausbildungen sind ein seltsames Gemisch aus Chance, einen höheren Schulabschluss zu erreichen, Auffangbecken für Jugendliche (meist junge Frauen), die anderweitig – sei es wegen schlechter Schulnoten oder persönlicher Unreife – keinen Ausbildungsplatz fanden, und eben der Vorbereitung für den Eintritt in eine Erzieherinnen und Erzieherfachschule. Entwickelt wurde der Beruf in den 1990er Jahren. Er sollte ein Grundberuf für Hauptschülerinnen und -schüler nach der 10. Klasse sein, der in allen Feldern der sozialen Arbeit für Helferinnen- und Helfertätigkeiten qualifiziert und zugleich im Sinne vertikaler Durchlässigkeit zu einem mittleren Schulabschluss führen und damit den Zugang zur Erzieherinnen- und Erzieherausbildung ermöglichen sollte (Janssen 2010: 26f.).
Wo "Sozialassistentin, bzw. -assistent" drauf steht, ist allerdings nicht überall dasselbe drin: Die Eingangsvoraussetzungen in die Berufsfachschule für Sozialassistenz und die Abschlussniveaus sind je nach Bundesland höchst unterschiedlich. Zur Aufnahme der Ausbildung reicht in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin und in einigen weiteren Bundesländern ein Hauptschulabschluss. Andere Länder wiederum setzen einen mittleren Bildungsabschluss voraus und bieten Zusatzkurse zur Vorbereitung auf das Fachabitur an. Teilweise gibt es an den Schulen parallele Ausbildungen zum/zur Kinderpflegerin, bzw. -pfleger, Sozialhelferin oder -helfer oder Sozialbetreuerin oder -betreuer, wo der mittlere Bildungsabschluss erworben und somit in diesen Ländern der Zugang zur Erzieherinnen- und Erzieherausbildung erreicht werden kann. In vier Bundesländern gibt es daneben eine einjährige Ausbildung, die ein Fachabitur voraussetzt. Es fällt schwer, den Überblick zu behalten; insbesondere dürften viele junge Frauen und Männer, die eine derartige Ausbildung aufnehmen, die Unterschiede kaum kennen.
Die Ausbildung in Sozialassistenz trägt zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei. Doch ist diese Ausbildung paradoxerweise gleichzeitig eine Sackgasse. Wer den Abschluss schafft, hat Chancen auf einen Platz in einer Erzieherinnen- und Erzieherfachschule, wobei der Erfolg nicht immer garantiert ist. Wer den mittleren Abschluss nicht schafft, oder trotz eines solchen Abschlusses dort nicht angenommen wird, kommt nicht über das Zertifikat eines Berufs hinaus, der auf dem Arbeitsmarkt nicht viel wert ist. In einigen Bundesländern gehen Sozialassistenten und Sozialassistentinnen den Erziehern und Erzieherinnen als Zweitkraft zur Hand; in anderen Bundesländern ist es den Kindertagesstätten untersagt, sie mit der Bildung und Erziehung der Kinder zu betrauen. Andere Einmündungsmöglichkeiten gibt es für die Absolventinnen und Absolventen dieser zweijährigen Ausbildung kaum.
Weitere Bildungswege und Tätigkeitsfelder
Für die eigentliche Erzieherinnen- und Erzieherausbildung gilt Ähnliches. Im Hinblick auf während der Ausbildung zusätzlich erwerbbare Schulabschlüsse besteht schon seit langem eine große Durchlässigkeit. Lediglich ein gutes Viertel hatte zum Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses "nur" noch einen Realschulabschluss, 13 Prozent hatten die allgemeine Hochschulreife und alle anderen das Fachabitur (Leygraf 2012: 27). Diese Situation hat sich seit dem KMK-Beschluss von 2009 (und den nachfolgenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern) insofern verändert, als allen Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen – also auch den Erzieherinnen und Erziehern – mit dem Ausbildungsabschluss die allgemeine Hochschulreife zugesprochen wird: Ein Niveau, das früher nur wenige schafften, erhalten nunmehr alle Absolventen und Absolventinnen automatisch. Doch obwohl sich ihr Beruf mit Blick auf berufliche Entwicklungsmöglichkeiten als Sackgasse erweist, nutzen nur sehr wenige Erzieherinnen und Erzieher die Möglichkeit des Hochschulzugangs.
Die Ausbildung zur "Erzieherin", bzw. zum "Erzieher" bereitet grundsätzlich nicht nur auf eine Arbeit in Kindertagesstätten vor, sondern auch auf Tätigkeiten in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Erziehungshilfe sowie in Heimen und Ganztagsschulen. Doch hier gibt es nur vergleichsweise wenige Arbeitsplätze, und so bereiten mehr als drei Viertel der Fachschulen primär auf die Arbeit in Kindertagesstätten vor (Leygraf 2012: 22). Als Fachkraft in andere Berufe wechseln können Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls kaum, denn anders als in anderen Berufsbereichen gibt es keine verwandten Berufe, in die sie sich ggf. einarbeiten könnten. Innerhalb der Kindertagesstätten wiederum gibt es so gut wie keine Aufstiegsmöglichkeiten. Allenfalls können Erzieherinnen und Erzieher nach entsprechenden Fortbildungen in die Gruppe der "Erzieherinnen und Erzieher mit schwierigen Tätigkeiten" aufsteigen. Dazu zählt u.a. die Arbeit mit behinderten Kindern und Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache. Die Chancen, die Leitung einer Tagungsstätte übertragen zu bekommen, sind äußerst rar.
Nur ein Drittel der frisch ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher nehme tatsächlich eine Erwerbstätigkeit in im Beruf auf, war der Befund vor gut einem Jahrzehnt (Keil u.a. 2012 n. Rauschenbach 2006). Laut einer Analyse des wenige Jahre später durchgeführten Mikrozensus (2008) arbeiteten von den Frühpädagoginnen und -pädagogen (Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und -pfleger) , die zum Befragungszeitpunkt erwerbstätig waren, 35 Prozent berufsfremd. Insbesondere Männer hatten dem Beruf den Rücken gekehrt (Fuchs-Rechlin 2010: 39ff.). Einige dürften beruflich aufgestiegen sein (Sozialarbeit, Schulpädagogik), andere sind in andere Berufsfelder eingemündet, wovon etliche Büroberufe ausüben oder in der Altenpflege arbeiten. Wie viele der heutigen Absolventinnen und Absolventen tatsächlich in den Beruf einsteigen, ist nicht bekannt. Die Autorengruppe Fachkräftebarometer (2014: 28) weist darauf hin, dass immer noch sehr viele andere Wege gehen; ihr Verbleib bleibe "erklärungsbedürftig". Von der Aufnahme einer Arbeit in einer Kindertagesstätte dürften nicht zuletzt die ungünstigen Arbeitsbedingungen abschrecken.
Arbeitsbedingungen
In einer Querauswertung älterer Untersuchungen lag der Beruf Erzieherin, bzw. Erzieher hinsichtlich der Anstrengung am oberen Ende einer Skala von 34 Berufen und in der Dimension Anerkennung am unteren Ende (Schreyer et. al. 2015: 212). In Bezug auf die Anerkennung scheint der Beruf mittlerweile aufgeholt zu haben: 85 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger antworteten in einer 2015 durchgeführten Befragung, sie hätten ein sehr hohes oder hohes Ansehen von Erzieherinnen und Erziehern (Deutscher Beamtenbund 2015: 9). An der hohen Anstrengung dürfte sich nicht viel verändert haben und auch das Gehalt ist trotz der erst durch einen langen Streik 2015 erreichten Lohnerhöhungen "eher durchschnittlich"; mit der dritten Gehaltsstufe ist im vierten Berufsjahr das Durchschnittsgehalt aller Rentenversicherungspflichtigen erreicht (Textor o.D.: 5). Das Anfangsgehalt entspricht in etwa dem von Fachkräften in der Kranken- und Altenpflege, das Endgehalt ist insbesondere gegenüber der Altenpflege deutlich höher. Allerdings ist das Qualifikationsniveau der Erzieherinnen und Erzieher auch höher, zumindest sind die Ausbildungszeiten länger.
Entgelt von Erzieherinnen und Erziehern
Stand: 1.3.2018
Erzieherin/Erzieher
Erzieherin/Erzieher mit schwierigen Tätigkeiten
1. Jahr
2.685,14
2.723,92
2. Jahr
2.917,80
2.982,65
3. Jahr
3.123,13
3.220,39
8. Jahr
3.317,66
3.566,21
16. Jahr
3.506,77
3.890,41
26. Jahr
3.703,99
4.138,97
Quelle: Textor o.D.
Das Gehalt der Leitungen von Kindertagesstätten kann sich durchaus sehen lassen, sofern es sich um eine Tagesstätte mit mehr als 180 Plätzen handelt. Es beträgt je nach Berufserfahrung zwischen 3.733 und 5.616 Euro brutto. Die Chance jemals eine solche Position zu erreichen, ist jedoch äußerst gering. Mehr als die Hälfte der Tagesstätten hat gar keine "offizielle" Leitung und nur vier Prozent des Personals insgesamt ist dafür von sonstigen Aufgaben freigestellt. In kleinen Tagesstätten, die die Hälfte aller Tagesstätten ausmachen, erhalten die Leiterinnen und Leiter (sofern es sie dort gibt) dasselbe Gehalt wie Erzieherinnen und Erzieher mit schwierigen Tätigkeiten. Erst in Tagesstätten mit 40 und mehr Kindern gibt es einen "Bonus" für Leitungsaufgaben.
In der Realität ist das Gehalt oftmals niedriger, denn häufig wird nur Teilzeitarbeit angeboten. In Ostdeutschland wirkt noch der Personalabbau nach der Wende nach, als viele Vollzeit- in Teilzeitstellen umgewandelt wurden. Dort arbeiten drei Viertel der Kita-Erzieherinnen und -Erzieher Teilzeit. Doch auch in Westdeutschland ist es mehr als jede und jeder zweite (Autorengruppe 2014: 29). Die ostdeutschen Erzieherinnen und Erzieher gaben häufig an, dass keine Vollzeitstelle zur Verfügung stehe, die westdeutschen dagegen benannten oftmals familiäre und andere persönliche Gründe. Auch wenn hier die typischen Motive genannt werden, bleibt die Frage, ob die weite Verbreitung von Teilzeitarbeit junge Frauen und Männer daran hindert, nach der Ausbildung in den Beruf einzusteigen. Vieles deutet darauf hin, dass die Verbreitung von Teilzeitarbeit nicht nur nachfrage-, sondern vor allem auch angebotsbedingt ist. So schließt z.B. ein Drittel der Kindertagesstätten für Nichtschulkinder bereits vor 16:30 Uhr, jedes achte Kind besucht die Tagesstätte weniger als 25 Stunden in der Woche und mehr als jedes vierte Kind erhält keine Mittagsverpflegung (Statistisches Bundesamt 2017, Tab. 3 u. 21.1, eigene Berechnungen). Die Entscheidung für den Beruf Erzieherin bzw. Erzieher wäre damit gleichbedeutend mit einer Entscheidung für Teilzeitarbeit.
Frühpädagogische Studiengänge
Den insgesamt doch schwierigen Verhältnissen im Schulberuf "Erzieherin, bzw. Erzieher", der kostenpflichtigen Ausbildung, der Arbeitsbelastung und den fehlenden Vollzeitarbeitsplätzen steht eine hohe gesellschaftliche Verantwortung gegenüber, obliegt den Erzieherinnen und Erziehern doch heute in einem erheblichen Ausmaß die Bildung und Erziehung der Kleinkinder. Gleichzeitig bestehen nicht nur Zweifel, ob die Qualität der Ausbildung bundesweit vergleichbar ist, sondern auch, ob sie für die heute dem Beruf zugewiesene Aufgabe hinreicht. Vor diesem Hintergrund entstanden seit 2004 vornehmlich an Fachhochschulen neue Studiengänge "Frühpädagogik".
Bisher zahlt sich das Studium für die meisten Bachelor-Absolventinnen allerdings nicht aus. Zwar sind sie etwas seltener in unerwünschter Teilzeitarbeit und rücken häufiger in die Position der Leitung einer Tagesstätte auf als Erzieherinnen und Erzieher ohne Studium (Züchner u.a. 2014, Fuchs-Rechlin/Züchner Hg. 2018). Davon abgesehen gibt es jedoch keinerlei Unterschied zum Tätigkeitsniveau, das sie auch ohne Studium hätten erreichen können oder vorher sogar schon hatten. Auch mit Blick auf das Gehalt stehen studierte Frühpädagoginnen und -pädagogen nicht besser da, richtet sich doch die Bezahlung in Kindertagesstätten nach der Tätigkeit und nicht nach der Qualifikation. In ein Master-Studium der Frühpädagogik münden nur wenige ein. Zum einen gibt es nur wenige anschlussfähige Studiengänge, zum anderen stehen diese wegen hoher fachlicher Zugangsvoraussetzungen – einem bestimmten Notenschnitt oder Credits in bestimmten Teilgebieten – nicht allen offen. Dabei stellt sich die Frage der qualifikationsgerechten Beschäftigung für Master-Absolventinnen und Absolventen noch mal in verschärfter Form. Vor diesem Hintergrund ist der Prozess der Akademisierung durchaus kritisch zu sehen. Zumindest gegenwärtig verläuft er zulasten der Frauen und (wenigen) Männer, die erhebliche Anstrengungen unternehmen und nicht selten auf Einkünfte verzichten, um ein höheres Bildungsniveau zu erreichen.
Im Wesentlichen gilt für viele der frühpädagogischen Studiengänge, was auch für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung gilt: Sie sind auf ein enges Tätigkeitsspektrum zugeschnitten ("inflexibel"), eröffnen nur begrenzt Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Übergang in ein Master-Studium), die Aufstiegsmöglichkeiten (z.B. Kita-Leitung) sind äußerst rar und die Bezahlung ist dürftig. Zwar mag die akademische Qualifikation in manchen Kindertagesstätten durchaus erwünscht sein, die Einrichtung der Studiengänge wurde jedoch nicht durch Initiativen zur Anerkennung der Qualifikation begleitet. Dies hat zur Folge, dass viele akademisch Qualifizierte den Arbeitsplatz Kindertagesstätte wieder verlassen. Vier bis fünf Jahre nach dem Bachelor-Abschluss sind 26 Prozent derjenigen, die vordem eine Erzieherinnen-, bzw. Erzieherausbildung absolviert hatten, und 36 Prozent derjenigen ohne eine solche Vorbildung, in "sonstige" Tätigkeitsfelder außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe abgewandert (Züchner u,a. 2018: 17). Ein Vorbild für die Anerkennung der Qualifikation hätte die Akademisierung der Ausbildung von Grundschullehrkräften Anfang der 1970er Jahre sein können. Bis dahin wurden Grundschullehrkräfte – wie in der DDR noch bis 1990 – ebenfalls an Fachschulen ausgebildet. Nicht nur wurde die fachschulische Ausbildung abgeschafft, sondern die Akademisierung ging einher mit einer entsprechenden Anhebung der Besoldung (Eibeck 2014: 56). Warum die Erzieherinnen und Erzieher damals "vergessen" wurden, ist eine offene Frage. Sehr wahrscheinlich dürfte das damalige Frauenbild eine Rolle gespielt haben. Die Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen galt nicht unbedingt als erstrebenswert, und Kinder zu erziehen als "Jede-Frau-Qualifikation", nicht als Beruf, der sonderliche Qualifikationen erforderte.
Zusammenfassung und Ausblick
Der Erzieherinnen- und Erzieherberuf ist immer noch geprägt durch Strukturen, die auf seine Entstehung als weiblicher karitativer Beruf im 19. Jahrhundert zurückzuführen sind. Er ist ein Schulberuf, teilweise muss sogar Schulgeld gezahlt werden, eine Ausbildungsvergütung gibt es nicht und die Karrierewege sind eng begrenzt. Vielfach wird von vornherein nur Teilzeitarbeit angeboten. Zwar hat es nach dem Kita-Streik 2015 eine deutliche Lohnerhöhung gegeben, aber manche sagen, damit sei die Tätigkeit immer noch nicht ausreichend vergütet. Konzipiert jedoch ist der Beruf als Beruf für Frauen, deren Hauptanliegen die "mütterliche" Zuwendung zu Kindern ist und die allenfalls etwas hinzuverdienen wollen. Aus diesem Korsett ausbrechen können die Berufsinhaberinnen und -inhaber wegen der Inflexibilität des Berufs kaum.
Um ein siebenjähriges Kind zu erziehen und zu bilden, wird heute vom pädagogischen Personal ein Universitätsabschluss mit anschließendem Referendariat verlangt. Für die Erziehung und Bildung eines sechsjährigen Kindes aber reichen ein Realschulabschluss und eine anschließende dreijährige Ausbildung, wovon ein Jahr manchmal sogar noch ein weitgehend unbegleitetes Praktikum ist. Soll der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten ernst genommen werden, scheint es dringend notwendig, die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher zumindest auf Fachhochschulniveau anzuheben. Möglicherweise unterrichten manche Fachschulen auf diesem Niveau, andere aber offenbar nicht, schließlich bedürfte es sonst beim Übergang in ein Hochschulstudium keines gesonderten Aufnahmeverfahrens. Von einer generellen Professionalisierung des Erzieherinnen- und Erzieherberufs sind wir augenblicklich noch weit entfernt. 99 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten haben derzeit eine Fachschulausbildung und ein fast ebenso hoher Prozentsatz der Berufsanfängerinnen und -anfänger ebenfalls. Einstweilen sollten daher die Fachschulen nicht aus dem Blick geraten, wo mit vergleichsweise wenig Aufwand deutliche Verbesserungen erzielt werden könnten (siehe die nachfolgenden Empfehlungen der Autorin).
PositionVorschläge der Autorin zur Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
1. Gewährleistung der Ausbildungsqualität der Fachschulen
Die Fachschulen führen die Prüfungen meist in eigener Regie durch. Im allgemeinbildenden Schulwesen dagegen gelten heute Mindeststandards, deren Einhaltung u.a. bei den Abschlussprüfungen durch zentral erstellte Aufgaben kontrolliert wird. Auch die schriftlichen Abschlussprüfungen im dualen Berufsbildungssystem sind heute weitgehend zentralisiert. Es gibt keinen sachlichen Grund, ein solches Verfahren nicht auch bei den Schulberufen anzuwenden. Darüber hinaus sollte – wie im allgemeinbildenden Schulwesen – die Zweitkorrektur der Prüfungsarbeiten durch eine schulfremde Lehrkraft erfolgen. Das Gleiche gilt sinngemäß für die mündlichen Prüfungen. Wie im dualen System auch sollten die Prüfungen schulextern durchgeführt werden und die Schule zwar durch die jeweilige Fachlehrkraft vertreten sein, aber keine Stimmenmehrheit haben.
2. Das Ausbildungsniveau auf Fachhochschulebene anheben
Beachtet werden sollte dabei seitens der Fachhochschulen, dass sie keine Sackgassen-Abschlüsse anbieten, sondern Abschlüsse, die den Studierenden ein breites Spektrum an Tätigkeiten eröffnen. Spezifisch frühpädagogische Studiengänge haben sich nicht bewährt, weil sie einem großen Teil der Studierenden keine ausbildungsangemessenen Berufsperspektiven bieten. An die Stelle von Frühpädagogik sollte Sozialpädagogik mit frühpädagogischer Spezialisierung treten. Zu überlegen wäre darüber hinaus, ob evtl. für stärker konzeptionelle Arbeiten – z.B. für die Gruppenleitung – ein Hochschulabschluss zur Bedingung gemacht werden sollte.
3. Erhöhung der Flexibilität des Erzieherinnen- und Erzieherberufs
Es sollte überprüft werden, inwieweit Überschneidungen mit anderen sozialen und pflegerischen Berufen bestehen und daraus eine gemeinsame Grundbildung entwickelt werden. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit wäre in Kauf zu nehmen. Unter Umständen könnte auch das Anerkennungsjahr (3. Schuljahr) gekürzt werden, zumal bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler in vielen Tagesstätten als Hilfskräfte eingesetzt werden und für ihre Anleitung kein geschultes Ausbildungspersonal vorhanden ist.
4. Verbot der Erhebung von Schulgebühren bei der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen
In der dualen Berufsbildung ist die Erhebung von Lehrgeld seit 1969 untersagt. In § 5, Abs. 2,1 des Berufsbildungsgesetzes heißt es: "Nichtig ist eine Vereinbarung über […] die Verpflichtung des Auszubildenden für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen". Da es sich beim Beruf "Erzieherin bzw. Erzieher" faktisch um eine Erst- und nicht um eine Fortbildung handelt, sollte das Berufsbildungsgesetz hier sinngemäß zur Anwendung kommen.
5. Zahlung einer Ausbildungsvergütung in allen Schulberufen
Im Gegensatz zur dualen Berufsausbildung erhalten die Auszubildenden in einer schulischen Ausbildung keine Ausbildungsvergütung. Bislang können sie allenfalls elternabhängiges BAföG oder – sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt – ein einkommensabhängiges und teilweise zurückzuzahlendes Meister-BAföG erhalten. Ich schlage vor, in Schulberufen grundsätzlich elternunabhängiges BAföG zu zahlen, finanziert vom "Lehrherrn", d.h. dem jeweiligen Bundesland.
6. Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Sozialassistenz-Ausbildung und verwandter Ausbildungen
Vieles deutet darauf hin, dass etliche der an Berufsfachschulen erworbenen Berufsabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt nichts wert sind; bestenfalls geht es um den Erwerb zusätzlicher Schulabschlüsse und schlechtestenfalls um ein Verwahren von Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben. Sie sind "institutionalisierte Sackgassen". Hier sollte mehr Ehrlichkeit einkehren, z.B. durch Umwandlung solcher schulischer "Berufs"-Ausbildungen – dem Abschlussziel entsprechend – in berufliche "Mittelschulen". Das Vorbild könnten Fachoberschulen und berufliche Gymnasien sein, in denen es ebenfalls berufliche Schwerpunkte gibt. Nur wird dort den Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nicht suggeriert, zum (Fach-)Abitur gebe es noch einen Berufsabschluss obendrauf.
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