Von der Mutterschule zum Gute-KiTa-Gesetz
Kindertageseinrichtungen gibt es in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhundert. Seit dieser Zeit entstanden unterschiedliche Einrichtungsformen, die als Bewahranstalten, Kleinkinderschulen, Kinderpflegeeinrichtungen oder Kindergärten bezeichnet wurden. Eine erste Verbreitungswelle fand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts statt. Eingerichtet wurden Kindertageseinrichtungen in erster Linie aus sozialfürsorgerischen Gründen: die Kinder aus armen Familien sollten vor Gefahren geschützt werden, während ihre Eltern einer Erwerbsarbeit nachgehen mussten. Teilweise standen in den Kindertageseinrichtungen aber auch pädagogische Ziele im Vordergrund. Hier waren die Kindertageseinrichtungen bildungspolitisch motiviert: sie wurden als erste Stufe des Bildungssystems verstanden und hatten schulvorbereitende Aufgaben zu erfüllen. Entsprechend der jeweiligen Gründungsmotive existierten auch unterschiedliche konzeptionelle Vorstellungen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung.
Da sich die deutschen Kleinstaaten weitgehend aus der öffentlichen Fürsorge heraushielten und das Feld privaten Initiativen überließen, entstanden im 19. Jahrhundert die Vorläufer unserer heutigen Trägervielfalt. Dabei war der Einfluss der konfessionellen Träger am stärksten ausgeprägt. In der Weimarer Republik erfolgte dann mit der Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) die rechtlich-administrative Zuordnung der Kindertagesstätten zum Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und nicht zum Schulsystem. Damit wurde von administrativer Seite die Fürsorge- und Betreuungsfunktion der Kindertageseinrichtungen betont und festgeschrieben. Mit der derzeitigen Verankerung der Kindertagesbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) besteht diese Zuordnung auch heute noch.
Nach 1945 entwickelte sich die Kindertagesbetreuung in der BRD und der DDR unterschiedlich. Während die Bundesrepublik Deutschland an die Strukturen der Weimarer Republik anknüpfte, wurde in der Deutschen Demokratischen Republik der Kindergarten dem Schulsystem zugeordnet und erhielt einen klaren schulvorbereitenden Auftrag. Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurden die Kinderkrippen und Kindergärten der DDR an das westdeutsche Kita-System angepasst und ab 1990 im KJHG geregelt.
Verstärkte Aufmerksamkeit erhalten die frühkindlichen Bildungsprozesse seit der Jahrtausendwende. So gibt es seit 2006 in allen Bundesländern elementarpädagogische Bildungs- und Erziehungspläne. Außerdem wurde der quantitative Ausbau der außerfamilialen Kindertagesbetreuung vorangetrieben, mit dem Ergebnis, dass über 90 Prozent aller drei- bis sechsjährigen Kinder und etwas mehr als 30 Prozent aller Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte oder Kindertagespflege besuchen. Die aktuellen Initiativen des Bundes richten sich auf die Weiterentwicklung der Qualität frühpädagogischer Einrichtungen. Dazu wird derzeit auf Bundesebene an einem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz (Gute-KiTa-Gesetz) gearbeitet, das 2019 in Kraft treten soll.
In der Zeitleiste wird die Geschichte der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung aus einer konzeptionellen, einer institutionellen, einer rechtlich-administrativen und einer berufspolitischen Perspektive dargestellt. Dabei werden einerseits zentrale Gedanken zur familialen und außerfamilialen frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung verschiedener Wegbereiter und Wegbereiterinnen einer Pädagogik der frühen Kindheit vorgestellt und andererseits die Entwicklungslinien frühpädagogischer Einrichtungen und frühpädagogischer Fachkräfte nachgezeichnet.