Während im Schuljahr 2015/16 z. B. der Schwerpunkt Sprache in Nordrhein-Westfahlen 15 Prozent der Förderbedürftigen auf sich vereinte, waren es im angrenzenden Rheinland-Pfalz lediglich 5,3 Prozent. Dafür lag hier der Anteil der Förderbedürftigen im Schwerpunkt Lernen um ganze 25 Prozentpunkte höher als im Nachbarland. Bemerkenswerte Bundesländerunterschiede gibt es aber auch hinsichtlich der Frage, wo die Förderbedürftigen der verschiedenen Schwerpunkte lernen. So besuchen etwa in Bremen 96,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die ein Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung haben, eine Regelschule. In Bayern gilt dies hingegen nur für 5,8 Prozent, während die restlichen 94,2 Prozent in Förderschulen unter sich bleiben. In Schleswig-Holstein finden sich buchstäblich alle Förderbedürftigen des Schwerpunkts Sehen an einer Regelschule, in den Nachbarländern Hamburg (39,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (41,4 Prozent) sind es deutlich weniger als die Hälfte. Aufschlussreich sind aber auch die innerhalb der Bundesländer bestehenden Unterschiede zwischen den Förderschwerpunkten. So lernen etwa in Sachsen im Bereich Emotionale und Soziale Entwicklung 71,8 Prozent und im Bereich Sprache 67,4 Prozent der Förderbedürftigen an einer Regelschule, im Bereich Lernen dagegen nur 5,2 Prozent. Solche Unterschiede, die es zu einem gewissen Grad in jedem Bundesland gibt, machen deutlich, dass es letztlich auch stark vom Förderschwerpunkt abhängt, wie weit die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bereits fortgeschritten ist.
Was heißt hier Inklusion? (2015/16) Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Förderschwerpunkte und auf die Lernorte je Förderschwerpunkt, nach Bundesland (in Prozent)
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Wie sich die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die einzelnen Förderschwerpunkte verteilen, unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.
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