In den vergangenen Jahren sind die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen verstärkt in den Fokus hochschulpolitischer Diskussionen gerückt. So forderten etwa die Arbeitgeberverbände, dem Aspekte der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden in der Lehre stärker Rechnung zu tragen. Der Wissenschaftsrat, der den Bundestag in Angelegenheiten der Wissenschaft berät, empfahl wesentlich mehr Mittel zur Finanzierung von Studium und Lehre zur Verfügung zu stellen als bisher. Und auch die Studierenden selbst machten verstärkt Ansprüche gegenüber der Lehre geltend, so etwa im Rahmen der Studierendenproteste, die unter dem Namen "Bildungsstreik" im Jahr 2009 begannen: Sie forderten offenere Lehr- und Lernkonzepte, mehr unbefristete Stellen zur Ausbringung der Lehre, eine breite Förderung aller Studierenden und eine stärkere Verschränkung von Forschung und Lehre.
Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren in verschiedenen Feldern Veränderungen angestoßen, die insgesamt zu einer Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität führen sollen. Die Ziele der verschiedenen Maßnahmen und Programme, die weiter unten genauer betrachtet werden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine verstärkte Kompetenzorientierung in der Lehre, um Studierende besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, so soll der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vermehrt Rechnung getragen werden.
Neue Lehr- und Lernkonzepte, welche den Bachelor- und Masterstudiengänge angemessen sind, dies geht einher mit einer angestrebten Digitalisierung und Internationalisierung der Hochschullehre.
Ein Ausbau der Vorbereitung und Beratung von Studierenden in den Hochschulen sowie die Einrichtung von Qualitätsmanagementsytemen in Studium und Lehre, die beispielsweise Lehrevaluationen in die Verbesserung von Studiengängen einfließen lassen.
Aktuelle Rahmenbedingungen der Hochschullehre
Die aktuelle Diskussion um die Qualität der Hochschullehre fällt dabei zusammen mit zwei weitreichenden Veränderungen in der deutschen Hochschullandschaft, die man als wichtige Kontextbedingungen der Hochschulpolitik im Sinne haben muss. Da ist zum einen die Bologna-Reform zu nennen und der mit ihr einhergehende aufwändige
Sowohl die Bologna-Reform als auch die stärker wettbewerbliche Ausrichtung der Hochschulen ging an vielen Standorten mit steigenden Anforderungen an die Lehrenden bei insgesamt knapper werdenden zeitlichen Ressourcen einher. Die Studienreform verlangte kompetenzorientierte Lehr- und Prüfungsformen, die erst geschaffen und erlernt werden mussten. Es entstand ein Bedarf zur Beratung von Studierenden für neue Studiengänge, die noch keiner kannte, während zugleich auslaufende Studiengänge weiterhin bedient werden mussten. Hinzu kam die massiv
Die Proteste der Studierenden, die Forderungen der Arbeitgeberverbände und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates brachten schließlich im Jahr 2008 die Frage der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen auf die politische Agenda und es wurde beschlossen mehr Geld für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Angesichts chronisch knapper Länderhaushalte erklärte sich der Bund bereit, die Länder bei der Finanzierung dieses Vorhabens zu unterstützen. Doch war dies nicht ohne weiteres möglich, denn gemäß der im Grundgesetz festgelegten föderalen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern lag die Hochschulfinanzierung als Teil der Kulturhoheit der Länder in deren alleinigem Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus war dem Bund auf Drängen der Länder im Zuge der Föderalismusreform 2006 jegliche, auch nur temporäre Beteiligung an der Finanzierung von Bildungseinrichtungen untersagt worden ("Kooperationsverbot").
Um dennoch eine Finanzierung des Bundes zu ermöglichen, gab es eine Möglichkeit der Finanzierung auf Umwegen. Diese fand sich in einer recht vagen Formulierung in Artikel 91b des Grundgesetzes. Dort hieß es: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken (...)". Auf dieser verfassungsrechtlich zwar wackeligen, wegen des Einvernehmens der Länder aber praktikablen gesetzlichen Grundlage, schlossen Bund und Länder in den Folgejahren Verwaltungsvereinbarungen für eine Reihe von zeitlich begrenzten Förderprogrammen. Zu diesen gehörte neben der viel diskutierten "Exzellenzinitiative" auch der sogenannte "Hochschulpakt"
Der Qualitätspakt Lehre
Ganz im Sinne der Idee des New Public Management wurden die Förderprogramme des Bundes als Wettbewerbe ausgeschrieben, so auch der 2011 auf den Weg gebrachte Externer Link: "Qualitätspakt Lehre" (siehe Infobox zur Entstehungsgeschichte). Alle staatlichen Hochschulen wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Qualitätspakt und informiert und aufgefordert, sich mit innovativen Projektanträgen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen um Gelder aus dem neu geschaffenen Fördertopf zu bewerben. Diese wettbewerbliche Verteilung von Geldern war ein Novum, denn traditionell lief die Hochschulfinanzierung in Deutschland in erster Linie nach dem sogenannten Gießkannenprinzip, dem Prinzip also, dass alle Hochschulstandorte im Verhältnis zu ihrer Größe dieselben Mittel erhalten. Ein Novum war aber auch die gezielte Förderung von Studium und Lehre, die bisher kaum durch Drittmittel – d.h. durch zusätzlich zur staatlichen Grundfinanzierung eingewobene Mittel – stattgefunden hatte. Eine solche kompetitive Einwerbung zusätzlicher Mittel war bis dahin nämlich vor allem bei der Finanzierung von Forschungsprojekten üblich gewesen.
InfoboxEntstehungsgeschichte des "Qualitätspakt Lehre"
(1) 2008 präsentiert der Wissenschaftsrat seine "Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium". Der Rat empfiehlt darin eine zusätzliche jährliche Finanzierung von ca. 1,1 Milliarden Euro, um die Lehre und das Studium grundlegend zu verbessern.
(2) 2010 findet im Anschluss an die bundesweiten Bildungsstreiks gegen die Umsetzung der Bologna-Reform ein öffentliches Fachgespräch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestags statt. Erstmalig ist die Rede von einem Pakt, der das Studium und die Lehre an Hochschulen verbessern soll. Des Weiteren legt die damalige Bildungsministerin, Annette Schavan, 2010 erste konkrete Pläne der Bundesregierung vor. Geplant sind zwei Milliarden Euro, die über 10 Jahre verteilt zur Verfügung stehen sollen. Deutlich weniger also als vom Wissenschaftsrat ursprünglich empfohlen. Ende Oktober 2010 wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen. Sie basiert auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen Version des Artikels 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes, dieser ermöglicht die Kooperation des Bundes und der Länder im Rahmen des Programms. Im Anschluss daran wird die erste Bewerbungsrunde ausgeschrieben. Alle staatlichen Hochschulen können sich für einen ersten Förderzeitraum bewerben, dieser läuft bis Ende 2016. Im Anschluss wird es einen zweiten Förderzeitraum geben, der bis 2020 läuft.
(3) 2011 gibt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern bekannt, dass sich 194 Hochschulen in der ersten Antragsrunde beteiligt haben. 111 werden im Anschluss an das Prüfverfahren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Der ersten Bewerbungsrunde folgt anschließend eine Zweite, auch die dort bewilligten Projekte laufen bis 2016.
(4) Im Juni 2012 starten auch die erfolgreich eingeworbenen Projekte der zweiten Bewerbungsrunde. Insgesamt fördert der Bund mit dem Qualitätspakt Lehre nun 186 Hochschulen.
(5) 2013 findet die erste gemeinsame Programmkonferenz der teilnehmenden Hochschulen statt. (6) 2015 können sich die geförderten Hochschulen erneut bewerben, um auch von 2017-2020 mit ihren Vorhaben gefördert zu werden. Bewerben können sich nur Hochschulen bewerben, die bereits im ersten Förderzeitraum eine Förderung erhalten haben. Für diesen zweiten Förderzeitraum werden schließlich 156 Projekte ausgewählt, 30 Projekte aus dem ersten Förderzeitraum werden folglich nicht fortgeführt.
Zielsetzung und Maßnahmen des Qualitätspakts
Mit dem Qualitätspakt Lehre verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) folgende Ziele:
Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung,
Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie
Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert das BMBF Maßnahmen in verschiedenen Bereichen [siehe Infobox].
InfoboxWie die Ziele des Qualitätspakts Lehre erreicht werden sollen
(1) Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung: Hierdurch soll sichergestellt werden, dass mehr Personal eingestellt wird, das Betreuungs- und Beratungsaufgaben für Studierende und die Studienbewerber wahrnimmt. Ferner soll mithilfe dieser Maßnahmen die Anzahl an Tutorien erhöht werden, um Lerngruppen zu verkleinern und besser zu betreuen. Des Weiteren sollen Mentorenprogramme und das Beratungsangebot, insbesondere für Studienanfänger, ausgeweitet werden.
(2) Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals und Sicherung der Lehrqualität: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass neu eingestellte Lehrkräfte ausreichend für die Lehre qualifiziert werden und auch ein fortlaufendes Angebot an Weiterbildungen für die bereits länger tätigen Dozenten und Dozentinnen garantiert wird. Ferner soll durch eine engere Einbindung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung das Lehrangebot kontinuierlich verbessert werden.
(3) Maßnahmen zur Optimierung der Studienbedingungen und zur Entwicklung innovativer Studienmodelle: Hierbei liegt der Fokus besonders auf der Praxisorientierung des jeweiligen Studiengangs. Besonders Studierende der Bachelorstudiengänge sollen die Möglichkeit erhalten, tiefere Einblicke in das spätere Berufsleben zu gewinnen. Auch soll mittels dieser Maßnahmen gewährleistet werden, dass die Studieneingangsphase besonders intensiv betreut wird, um der zunehmenden Bildungsheterogenität der Studierendenschaft – also den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, welche die Studierenden mitbringen – gerecht zu werden.
In diesen drei Bereichen sollen die Hochschulen jeweils konkrete eigene Projekte umsetzen. In der Praxis können diese sehr unterschiedlich aussehen (siehe Infobox).
InfoboxBeispiele für konkrete Projekte des Qualitätspakts Lehre
Experts in Education. Professionalisierung für die Bildung von morgen
Projekt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Das Projekt implementiert durch verschiedene Maßnahmen ein hochschulweites Absolventenprofil für Studierende in bildungsbezogenen Studiengängen. Ein Teilprojekt ist zum Beispiel "ISI". ISI steht für "Individuelle Studiengangsinformationen" und ist ein Onlineservice für Studierende. Sie können sich hier nach Eingabe ihrer Studienfächer ein PDF erstellen lassen, das alle relevanten Informationen zu ihrem Studium zusammenfasst. Hierzu zählen beispielsweise Modulhandbücher und Prüfungsordnungen sowie Beratungsstellen. Hierdurch sollen Studierende ihr Studium besser planen und sich besser orientieren können. Durch das Projekt wird unter anderem auch eine Telefonhotline für Studierende eingerichtet, neue Formen von Praktika etabliert, die Beratung für Studierende verbessert sowie zusätzliche Lehre in besonders stark ausgelasteten Studienfächern angeboten.
Link zur Projektwebseite: Externer Link: https://www.ph-heidelberg.de/eie.html
Einrichtung eines fachgebietsübergreifenden Lehrbereichs
Projekt der Kunsthochschule Berlin Weißensee
Das Projekt richtet sich an Absolventen aus den Bereichen Kunst und Gestaltung. Diese begegnen oft einer schwierigen Situation, wenn sie nach dem Studium in den Arbeitsmarkt eintreten. Das Teilprojekt "Lab for Tomorrow" soll eine Verbesserung der Berufsbefähigung der Absolventen ermöglichen. Das Lab ermöglicht hierzu einen interdisziplinären Praxisbezug, Lerninhalte der Kunst- und Gestaltungsausbildung werden auf ihre Tauglichkeit geprüft und es wird eine Austauschplattform für Studierende etabliert. Darüber hinaus wurde eine Gastprofessur für Kunstvermittlung eingerichtet und es wurden vier neue Stellen geschaffen, die einen besonders starken Berufsbezug zu den Studieninhalten etablieren sollen. Die Maßnahmen werden von berufsfeldspezifischen Workshops zu sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekten für Studierende begleitet.
Link zur Projektwebseite: Externer Link: http://www.qualitaetspakt-lehre.de/de/1337.php
ProfiLehrePlus
Verbundprojekt von elf bayrischen Hochschulen
Das Verbundprojekt ProfiLehrePlus dient dazu zertifizierte hochschuldidaktische Weiterbildung an den teilnehmenden Hochschulen zu verbessern. Hierzu werden verschiedene existierende Weiterbildungsprogramme besser verzahnt. So können die Stärken der unterschiedlichen Hochschulen in der Fortbildung von Lehrenden besser zum Tragen kommen. Des Weiteren können sich die Lehrenden durch eine gemeinsame Webpräsenz einfacher über bestehende Angebote informieren und es können landesweit spezielle Kurse angeboten werden, die ohne die Vernetzung an einzelnen Hochschulen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht zustande kommen würden.
Link zur Projektwebseite: Externer Link: http://www.profilehreplus.de
Finanzierung des Qualitätspakts
Insgesamt stehen für den Qualitätspakt Lehre Fördermittel im Umfang von 2 Milliarden Euro für neun Jahre, also bis zum Jahr 2020, zur Verfügung. Gemessen an der Summe der Fördermittel und der Zahl der beteiligten Hochschulen ist der Qualitätspakt Lehre damit das größte wettbewerbliche Programm zur "kapazitätsneutralen" Förderung der Lehre in der Geschichte der Bundesrepublik. Kapazitätsneutral bedeutet, dass die eingeworbenen Mittel für die Lehre ausgegeben werden können, ohne gleichzeitig mehr Studierende aufnehmen zu müssen. Damit steht den geförderten Hochschulen also für die Lehre tatsächlich mehr Geld pro Studierendem zur Verfügung. Aktuell werden Projekte an 156 Hochschulen im Qualitätspakt umgesetzt. Dabei werden, nicht zuletzt auch in Bezug auf die Größe, sehr unterschiedliche Hochschulen gefördert: Während die kleinste geförderte Hochschule, die Palucca Hochschule für Tanz in Dresden, gerade einmal um die 160 Studierenden ausbildet, sind es an der größten geförderten Hochschule, der Ludwigs-Maximilians-Universität in München, über 46.000 Studierende.
Zwar ist der Qualitätspakt ein vergleichsweise großes Förderprogramm, doch weisen Kritiker darauf hin, dass er zumindest im Vergleich zu anderen Hochschulförderprogrammen des Bundes ein eher geringes Finanzvolumen aufweist. So gibt der Bund beispielsweise für die Schaffung neuer Studienplätze, die Forschung oder die Exzellenzinitiative wesentlich größere Summen aus (siehe Infografik). Vergleicht man die Zahlen der großen hochschulbezogenen Förderprogramme des Bundes, die seit 2011 gestartet sind, dann ergibt sich folgendes Bild: Neben dem Hochschulpakt, der mit 8,6 Milliarden Euro alle Hochschulen von 2011 bis 2015 nicht kapazitätsneutral fördert, und der Exzellenzinitiative, die 39 deutsche Universitäten von 2011 bis 2017 mit 2,7 Milliarden bezuschusst, ist der Qualitätspakt mit 186 geförderten Hochschulen und 2 Milliarden über neun Jahre das Schlusslicht der vom Bund finanzierten Programme (siehe Tabelle).