Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zu unterrichten. In welchem Maße dies umgesetzt wird, ist bisher jedoch stark vom Bundesland abhängig. Am weitesten sind hier Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen, wo im Schuljahr 2013/14 mitunter weit mehr als die Hälfte der sonderpädagogisch Förderbedürftigen an Regelschulen lernten. Hessen und Niedersachsen wiesen mit weniger als einem Viertel die niedrigsten Anteile auf.
Vorsicht ist geboten, wenn man aus diesen Zahlen den Fortschritt der Inklusion ablesen möchte. Denn inwieweit die hier ausgewiesenen Schülerinnen und Schüler an der Regelschule tatsächlich im Sinne der Inklusion gemeinsam mit allen anderen unterrichtet werden, sagen die Zahlen nicht.
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