Privatschulen erleben in Deutschland derzeit einen Boom: Ihr Anteil an den allgemeinbildenden Schulen hat sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Für viele Eltern sind sie offensichtlich eine sehr bedenkenswerte Alternative, wenn es um das Aufwachsen und die Schulbildung ihrer Kinder geht. Zugleich stoßen Privatschulen in der Öffentlichkeit auf zahlreiche Vorbehalte: von dem Vorwurf, sie seien exklusive Lernorte für sozial Bessergestellte, bis hin zu der Befürchtung, Privatschulen trügen zur Aushöhlung des öffentlichen Schulsystems bei. Im Folgenden sollen Fakten und Mythen rund um Privatschulen geklärt werden.
Historische und rechtliche Grundlagen
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Zuge der Demokratisierung des Staates mit der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 das Schulwesen grundlegend neu geregelt. Anstelle der bisher gültigen Unterrichtspflicht, die den Unterricht auch außerhalb von Schule ermöglichte, etwa durch Hauslehrer, trat die allgemeine Schulpflicht. Das Bildungssystem des 19. Jahrhunderts hatte privaten Initiativen noch breiten Raum gelassen. Doch nun war der Staat der Hauptverantwortliche für die Bildung der Jugend und entsprechend sollten alle allgemeinbildenden Schulen in der Regel öffentlich sein (vgl. WRV 143, 1).
Infobox Weimarer Reichsverfassung, Artikel 143
(1) Für die Bildung der Jugend ist durch öffentliche Anstalten zu sorgen. Bei ihrer Einrichtung wirken Reich, Länder und Gemeinden zusammen.
Ein besonderes Augenmerk galt dabei der Grundschule, die erstmals von allen Kindern gemeinsam besucht werden sollte. Sogenannte Vorschulen – Einrichtungen, die nahtlos in höhere Schulen übergingen – wurden aufgehoben. Dieser Neuerung lagen sozialpolitische wie pädagogische Überlegungen zugrunde: Einer durchgehenden Trennung der Schichten sollte entgegengewirkt und dem einzelnen Kind die Chance zu einer Ausbildung nach "Anlage und Neigung" gegeben werden.
InfoboxWeimarer Reichsverfassung, Artikel 146
(1) Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf.
Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern maßgebend.
Trotzdem gab es die Möglichkeit, dass private Schulen öffentliche Einrichtungen ersetzten. Sie konnten vom Staat genehmigt werden, wenn sie den öffentlichen Schulen in ihren Lehrzielen und der Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht nachstanden und – vermutlich noch entscheidender –nicht zur "Sonderung" der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern führten. Gründe für die Beantragung privater Schulen lagen einmal in dem Interesse an einem besonderen pädagogischen Angebot, wie es beispielsweise die Waldorfschulen verkörperten, zum anderen aber auch in der Tradition der zwar öffentlichen, aber dennoch weitgehend konfessionsgebundenen Volksschulen des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts. Mit der Zulassung privater konfessionsgebundener Volksschulen sollte gewährleistet werden, dass die Erziehungsberechtigten auch in Regionen mit konfessionellen Minderheiten eine Schule ihres Bekenntnisses wählen konnten (vgl. WRV, 147, 1. 2).
InfoboxWeimarer Reichsverfassung, Artikel 147 (1,2)
(1) Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Privatschulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(2) Private Volksschulen sind nur zuzulassen, wenn für eine Minderheit von Erziehungsberechtigten, deren Wille nach Artikel 146 Abs. 2 zu berücksichtigen ist, eine öffentliche Volksschule ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung in der Gemeinde nicht besteht oder die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt.
Die Schulartikel der WRV gingen fast unverändert in das deutsche Grundgesetz (GG) ein, in dem zwar nicht mehr eigens das Versorgungsgebot (vgl. WRV, 143) für den Staat formuliert, jedoch ein ausdrückliches Bekenntnis zur Errichtung von Privatschulen gegeben wird. Die Voraussetzungen für deren Genehmigung werden ähnlich gefasst wie in der WRV und sind bis heute gültig (vgl. GG 7,4).
InfoboxArt. 7 (4) GG
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
Diejenigen Privatschulen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht dienen, im Wesentlichen die staatlichen Lehrpläne einhalten und staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten, sind sogenannte Ersatzschulen. Sie werden keineswegs nur privat finanziert, sondern erhalten, wenn sie drei Jahre nach ihrer Gründung staatlich anerkannt worden sind, einen staatlichen Finanzausgleich von durchschnittlich 75 Prozent (unterschiedlich je nach Bundesland). Eine zweite Gruppe von Privatschulen bilden die Ergänzungsschulen.
Entwicklung der Privatschulen: Vielfalt und Boom
Im 19. Jahrhundert hatten Privatschulen häufig dazu gedient, das staatliche Schulsystem zu substituieren – beispielsweise durch private höhere Mädchenschulen. In der Weimarer Republik folgten die Gründungen einer neuen Logik: dem pädagogischen oder konfessionellen Interesse. Während des Nationalsozialismus sollte die nationalsozialistische Weltanschauung in den Schulen durchgesetzt werden. Die Bildungspolitik war darauf ausgerichtet, Schülerinnen und Schülern nationalsozialistisches Gedankengut wie Rasse, Blut und Boden nahezubringen.
Besondere pädagogische Ausrichtungen hatten in diesem ideologischen Rahmen keinen Platz mehr. Private Schulen mussten um ihre Existenz bangen; an Neugründungen war nicht zu denken.
Abbildung 2: Anzahl der Privatschulen in Deutschland, 1992-2012 (
Abbildung 2: Anzahl der Privatschulen in Deutschland, 1992-2012 (
Erst in der unmittelbaren Nachkriegszeit, und zwar da, wo im ländlichen Bereich Gymnasien fehlten und der Staat seiner Aufgabe der Schulneugründungen nicht schnell genug nachkommen konnte, wurden erneut private Schulen gegründet.
Ende der neunziger Jahre kommt Bewegung in die Privatschulszene. Zwischen 1992 und 2012 steigt auf Bundesebene die Anzahl der Privatschulen von 1991 auf 3500 (vgl. Abbildung 2); ihr Anteil an den allgemeinbildenden Schulen hat sich – wegen demografisch bedingter Schließungen öffentlicher Schulen – sogar mehr als verdoppelt, von 4,5 auf 10,2 Prozent.
Abbildung 3: Anteil der Privatschülerinnen und -schüler an der Schülerschaft in Deutschland, 1992 - 2012 (
Abbildung 3: Anteil der Privatschülerinnen und -schüler an der Schülerschaft in Deutschland, 1992 - 2012 (
Entsprechend steigen auch die Schülerzahlen an privaten Schulen; in den letzten zwanzig Jahren von gut 445.000 auf knapp 731.000, also um ca. zwei Drittel. Betrachtet man den Anteil der Privatschülerinnen und -schüler an der gesamten Schülerschaft in allgemeinbildenden Schulen, so zeigt sich der Anstieg noch deutlicher: nämlich von 4,8 auf 8,5 Prozent, auf nahezu das Doppelte (vgl. Abbildung 3).
Diese Befunde sind zum einen der Entwicklung in den neuen Bundesländern geschuldet. Sie holen die Privatschulgründungen der frühen Bundesrepublik gleichsam nach, denn in der DDR waren "Privatschulen als Ersatz für öffentliche Schulen (…) unzulässig".
Abbildung 4: Anzahl der Privatschulen in Deutschland nach Schularten, 1992 - 2012 (
Abbildung 4: Anzahl der Privatschulen in Deutschland nach Schularten, 1992 - 2012 (
aber auch Freie Alternative Schulen. Träger dieser Schulen sind Vereine oder GmbHs. Diese letzte Gründungswelle hat zur Folge, dass nicht mehr die Förderschulen den größten Anteil an den Privatschulen haben, erst recht nicht, wie häufig vermutet wird, die Gymnasien, sondern die Grundschulen (vgl. Abbildung 4).
Eltern und ihre Motive
Dass das Vorurteil, Privatschulen seien besonders exklusiv und würden ausschließlich von reichen Eltern gewählt, nicht zutreffend ist, belegen allein die verschiedenen Schulformen in der Privatschullandschaft. Die Vielfalt verweist zugleich auf unterschiedliche Motive der Schulwahl:
In jüngster Zeit kristallisiert sich eine dritte Gruppe heraus: Es sind Eltern, die oft selbst in pädagogischen Berufen tätig sind, ihr besonderes Augenmerk auf die Kindheitsphase legen und sich in einer der zahlreichen Initiativen für alternative Grundschulen zusammenfinden. Sie wünschen ihren Kindern eine unbeschwerte glückliche Schulzeit, in der Lehrerinnen und Lehrer der Individualität der Kinder entgegenkommen und sie möglichst ohne Zwang, aber dennoch optimal fördern. Sie haben eine Schule im Sinn, die ein mögliches Scheitern gar nicht erst zulässt und den eigenen hohen Anspruch der Eltern an eine "gelingende Erziehung" unterstützt.
In allen Gruppen legen Schulen und Eltern großen Wert darauf, dass sie in ihren Orientierungen und Zielen zueinanderpassen. Ein solches Passungsverhältnis wird von den Beteiligten als großer Vorteil gegenüber den staatlichen Schulen angesehen. Vermutlich liegt darin eines der wichtigsten Unterscheidungskriterien zwischen privaten und öffentlichen Schulen: Anders als staatliche sind private Schulen nicht verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, die die formalen Aufnahmebedingungen erfüllen. Sie können sich ihre Schülerinnen und Schüler auswählen und prüfen, ob sie in ihr Konzept "hineinpassen". Auch die Eltern treffen eine Wahl: Sie entscheiden sich für eine bestimmte private Schule, weil sie von deren Programm überzeugt sind und sich von den Kosten, die sie für den Schulbesuch aufbringen, einen entsprechenden Nutzen versprechen. Das gilt für die Grundschule ebenso wie für die weiterführende Schule.
Da die Grundschulpflicht in der Regel an der Grundschule des jeweiligen Einzugsgebiets abgeleistet werden muss, bedeutet die Privatschulwahl im Primarbereich zum einen, dass Eltern auf ein alternatives pädagogisches Angebot zugreifen können, zum anderen aber auch, dass sie sich damit der Zuweisung zu der wohnortnahen Schule entziehen können. Das mag vor allem dann von einigen Eltern gern genutzt werden, wenn das Wohnquartier multikulturell durchsetzt ist und sich durch eine soziale Heterogenität auszeichnet, die sie für ihre Kinder nicht wünschen. Dabei kann es dazu kommen, dass das individuelle Elterninteresse mit dem öffentlichen Interesse an einer ausgewogenen sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft kollidiert. Andererseits gibt es (einige wenige) Beispiele, bei denen sich gerade private Schulen bewusst an der Heterogenität ihres Umfelds orientieren und soziale Verantwortung übernehmen.
Im Sekundarbereich hingegen stellt sich die Situation etwas anders dar: Hier bieten die staatlichen Schulen durch ihre jeweiligen Profile und Schwerpunkte häufig ein breitgefächertes pädagogisches Angebot. Privatschulen sind nur eine Möglichkeit unter vielen und positionieren sich in Relation zu öffentlichen Schulen.
Schulen, Schulträger und Schulgeld
Die Kosten für private Schulen sind immer wieder ein Diskussionspunkt. Generell gilt natürlich das im Grundgesetz festgeschriebene Sonderungsverbot. Danach darf die Höhe des Schulgeldes keine soziale Selektion nach sich ziehen. Dennoch ist das Schulgeld stark abhängig von dem Schulträger. Das geringste Schulgeld erheben diejenigen konfessionellen Schulen, die ihrerseits einer der beiden großen Kirchen verbunden sind. Sie vereinen etwa zwei Drittel der Schülerschaft privater Schulen auf sich. Waldorf- und andere reformpädagogisch orientierte Schulen, aber auch freie evangelische (Bekenntnis-) Schulen sind dagegen deutlich teurer; die Spitze bilden bilinguale und internationale Schulen.
Schulgeld unterschiedlicher Privatschultypen, exemplarisch für eine nordwestdeutsche Großstadt
Schule | Monatliches Schulgeld | Aufnahmegebühr |
---|---|---|
Waldorfschule | 265 € | 1.450 € |
Montessori-Schule | 100-344 €* | 250-1.500€* |
Bilinguale Schule | ab 230 €* | k. A. |
Freies Gymnasium | 410-460 €* | k. A. |
Evangelisches Gymnasium | 50 €** | - |
Katholisches Gymnasium | 60 €** | - |
Katholische Haupt- und Realschule | Sachkostenzuschuss: 10 € | - |
Evangelische Bekenntnisschule | 40-310 €* | 25 € |
Haupt- und Förderschule | ab 35 €* | k. A. |
Ergänzungsschule: Internationale Schule | 950-1.162 €* | 3.500 € |
Fußnote: * einkommensabhängige Staffelung (Angaben auf Grundlage eigener Recherchen)
Fußnote: ** Befreiung möglich
Welcher Schulgeldbetrag angemessen ist bzw. von welcher Höhe an man eine soziale Sonderung befürchten muss, ist schwierig zu beantworten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat 2005 in einem Urteil die Höhe von 120 Euro als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft. Die meisten Privatschulen versuchen dem Sonderungsverbot nachzukommen, indem sie das Schulgeld einkommensabhängig erheben und darüber hinaus Stipendien anbieten. Ergänzungsschulen sind anders als Ersatzschulen an derartige Vorgaben nicht gebunden; sie können ihr Schulgeld marktkonform erheben. Ob sie deshalb aber gewinnorientiert arbeiten, sei dahingestellt; zumindest die Anerkennung als "gemeinnützig" spricht dagegen.
Private Schulen und das öffentliche Bildungswesen
Was aber bedeuten private Schulen für das öffentliche Bildungssystem? Zunächst einmal ergänzen sie das staatliche Schulsystem, tragen neuen pädagogischen Entwicklungen Rechnung und kommen den Wünschen von Eltern entgegen. Überdies zeugen sie von einem neuen Staatsverständnis, dem zufolge der Staat einzelne Aufgaben aus seinem traditionellen Zuständigkeitsbereich an private Dienstleister auslagert, die diese dann unter marktwirtschaftlichen Bedingungen erfüllen.
Ein Problem entsteht jedoch, wenn private Schulen das staatliche Angebot nicht nur ergänzen, sondern es vollständig ersetzen. Dies geschieht seit einigen Jahren in dünn besiedelten Gebieten in den neuen Bundesländern: Staatliche Grundschulen, deren Existenz immer an eine bestimmte Kinderzahl gebunden ist, müssen wegen demografisch rückläufiger Schülerzahlen schließen. An denselben Orten entstehen stattdessen private Grundschulen, die nicht an Mindestzahlen gebunden sind. Problematisch ist dies nicht nur, weil die neuen privaten Grundschulen mit ihrem spezifischen pädagogischen Programm oder ihrer konfessionellen Ausrichtung nicht unbedingt dem Wunsch der Allgemeinheit entsprechen müssen, sondern auch, weil sie die staatliche Schulentwicklung der Region beeinflussen: Durch Privatschulgründungen hat möglicherweise auch die im Schulentwicklungsplan vorgesehene Schule des Nachbarorts keine Existenzgrundlage mehr, denn diejenigen Kinder, die eine kleine private Grundschule an ihrem Wohnort besuchen, fehlen nun in der staatlichen Schule des Nachbarorts. Wenn sie schließen muss, weil sie dann ihrerseits die gesetzliche Mindestanzahl unterschreitet, bedeutet dies für die Anwohner noch längere Wege zur nächsten öffentlichen Schule.
Auch die Frage der Qualitätssicherung ist nicht geklärt. Können die neu gegründeten, meistens sehr kleinen Privatschulen die staatlicherseits geforderte Unterrichtsqualität einlösen? Ein jahrgangs- und häufig auch fächerübergreifender Unterricht, auf den die kleinen Schulen wegen ihrer geringen Schülerzahlen in der Regel zurückgreifen müssen, setzt fachdidaktisch und methodisch sehr gut qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer voraus. Sie müssen garantieren können, dass der Unterricht in fast familiärer Atmosphäre wirklich die gewünschte Lernkultur mit sich bringt, nicht aber Nachteile für die Kinder. In Einzelfällen wurde auch schon aufgrund fehlender Professionalität der Lehrkräfte die Betriebserlaubnis einer kleinen privaten Grundschule zurückgenommen.
Ein anderes Problem entsteht dagegen in dichtbesiedelten Regionen, in denen Eltern aus einem breiten Schulangebot wählen können. Hier konkurrieren private mit öffentlichen Schulen um die jeweils passenden Schülerinnen und Schüler. Je nach Profil der privaten Schule kann es sich dabei um besonders leistungsstarke, vielleicht auch besonders kreative Kinder handeln. Wandern diese Kinder zu einer nicht öffentlichen Schule ab, kann dies zum sogenannten "creaming effect" führen: Die "Besten" werden durch private Schulen "abgeschöpft". Betrachtet man jedoch die Vielfalt der Privatschulen, die Motive der Eltern, die häufig auch an der Förderung ihrer nicht so leistungsstarken Kinder orientiert sind, dürfte diese Gefahr bei einem gut ausgebauten staatlichen Schulsystem nicht allzu groß sein. Dennoch wird der Staat die verschiedenen sich anbahnenden Dilemmata bei der Genehmigung von Privatschulen in Zukunft berücksichtigen müssen.