Das deutsche Bildungssystem grafisch darzustellen ist gar nicht so einfach, zumal es ein deutsches Bildungssystem genau genommen gar nicht gibt. Denn für die Bildungspolitik sind in Deutschland in erster Linie die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens, aber auch in den anderen Bildungsbereichen gibt es einige Unterschiede zwischen den Bundesländern.
In dieser Grafik können wir die vielfältigen Differenzen zwischen den Bundesländern nicht durchgehend abbilden. Der aufmerksame Betrachter wird insofern feststellen, dass das Bildungssystem in seinem eigenen Bundesland nicht in jedem Punkt der Grafik entspricht – dass z.B. die Grundschulzeit sechs und nicht vier Jahre beträgt, dass eine bestimmte Schulform (etwa die Hauptschule) nicht (mehr) existiert oder einen anderen Namen trägt, ein aufgelisteter Abschluss nicht angeboten oder ein eingezeichneter Übergang nicht (ohne weiteres) möglich ist.
Bei allen Unterschieden gibt es aber doch über alle Bundesländer hinweg eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungssystems. In dieser Grafik geben wir einen Überblick über:
die fünf großen Bildungsbereiche mitsamt der dazugehörenden Bildungseinrichtungen
die Bildungsabschlüsse, die an den jeweiligen Einrichtungen erlangt werden können
die Übergangsmöglichkeiten für Absolventen der einzelnen Bildungseinrichtungen
Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ab diesem Alter sind alle Kinder gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet. Im Ausnahmefall kann ein schulpflichtiges Kind allerdings für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden, nämlich wenn es im Rahmen einer schulärztlichen Untersuchung für nicht „schulfähig“ befunden wird. In der Regel erstreckt sich die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr und besteht aus zwei Teilen: Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in manchen Bundesländern auch zehn Besuchsjahre an einer allgemeinbildenden Schule. Anschließend gilt für diejenigen Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, die sogenannte Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Sie endet in der Regel mit dem Abschluss einer Berufsausbildung.
Bildungsbereiche und Bildungseinrichtungen/Bildungsgänge
Das Bildungssystem besteht aus fünf großen Bildungsbereichen: Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II und Tertiärbereich. Jeder dieser Bildungsbereiche umfasst wiederum verschiedene Bildungseinrichtungen bzw. Bildungsgänge.
Elementarbereich
Der Elementarbereich umfasst mit der Kinderkrippe, dem Kindergarten, der Kindertagespflege sowie den Vorklassen an Grundschulen die Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt. Der Besuch dieser Einrichtungen ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch ist die frühkindliche Bildung mittlerweile fester Bestandteil der Bildungsbiografie geworden: Bundesweit besuchen über 90 Prozent der 3- bis 6-Jährigen eine Kindertageseinrichtung. Bei den unter 3-Jährigen ist die Betreuungsquote dagegen mit etwas über 20 Prozent wesentlich geringer. Doch auch hier ist die Nachfrage in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Ab 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Primarbereich
Mit Einsetzen der Schulpflicht treten Kinder in den Primarbereich ein. Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 (in einigen Bundesländern die Klassenstufen 1 bis 6) und ist die einzige Bildungseinrichtung, die von fast allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam besucht wird. Am Ende der Grundschulzeit wird auf Basis von Schulnoten (und ggf. weiteren Kriterien wie Lern- und Arbeitsverhalten) eine Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarstufe ausgesprochen. In den meisten Bundesländern ist diese zwar nicht bindend. Doch müssen die Schülerinnen und Schüler bei Anwahl einer nicht empfohlenen Schulform je nach Bundesland zumeist eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder eine Probezeit an der gewählten Schule bestehen.
Sekundarbereich I
Im Sekundarbereich I fächert sich das Bildungssystem in verschiedene Schulformen bzw. Bildungsgänge auf, an denen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet wird. In der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium ist der Unterricht grundsätzlich auf einen bestimmten Abschluss bezogen. Schularten mit zwei Bildungsgängen führen sowohl den Haupt- als auch den Realschulbildungsgang, an Schularten mit drei Bildungsgängen (auch kooperative oder additive Gesamtschulen genannt) gibt es darüber hinaus noch einen Gymnasialbildungsgang. An integrierten Gesamtschulen besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen keinen bestimmten Bildungsgang. Sie können stattdessen in den einzelnen Fächern zwischen unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wählen – so genannte Förder-, Grund- und Erweiterungskurse. Am Ende der Sekundarstufe I kann in allen Schulformen bzw. Bildungsgängen ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden. Dieser bescheinigt die in der Schule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Zertifikat und berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen in Sekundarbereich II.
Sekundarbereich II
Der Sekundarbereich II umfasst allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. Welche dieser Bildungseinrichtungen einem Jugendlichen offenstehen, hängt maßgeblich davon ab, welchen Schulabschluss er erlangt hat: Der Hauptschulabschluss qualifiziert vor allem zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Dazu müssen die Jugendlichen jedoch zunächst eine Lehrstelle in einen Betrieb finden. Gelingt dies nicht – und das gilt für einen beträchtlichen Anteil der Schulabgänger mit Hauptschulabschluss – so müssen die Jugendlichen, zumal sie noch schulpflichtig sind, eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem absolvieren. Für Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss (MSA) ist das Spektrum der Wahlmöglichkeiten deutlich größer. Der MSA ermöglicht neben der dualen auch die Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung und eröffnet – z.T. unter Voraussetzung eines bestimmten Notendurchschnitts – den Zugang zu den verschiedenen beruflichen Oberschultypen (FOS, BOS, Fachgymnasium) und zur gymnasialen Oberstufe. In der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung erlangt man einen beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die übrigen (auch beruflich orientierten) Bildungsgänge führen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife bzw. zur Fachhochschulreife, und berechtigen damit zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich. Allerdings nimmt auch ein beträchtlicher Anteil der Jugendlichen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung auf.
Förderschulen (Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II)
Im internationalen Vergleich wird in Deutschland ein großer Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des allgemeinen Schulsystems unterrichtet. Je nach Bundesland gibt es dazu bis zu elf unterschiedliche Typen von Förderschulen (z.B. Förderschulen für Gehörlose, Blinde, Sprachbehinderte, Lernbehinderte), die in einigen Bundesländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt werden. Mehr als drei Viertel aller Förderschülerinnen und Förderschüler verlassen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Art. 24 dieses völkerrechtlichen Abkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, ein „inklusives“ Bildungssystem zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass Kinder mit und ohne Behinderungen grundsätzlich gemeinsam an allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen.
Tertiärbereich
Der Tertiärbereich umfasst einerseits Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschularten, die zu einem akademischen Abschluss führen. Ihr Abschluss qualifiziert zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und berechtigt – ab einem bestimmten Notenschnitt – zur Promotion. Zum anderen umfasst der Tertiärbereich Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge anbieten sowie Einrichtungen der beruflichen (Weiter-) Bildung. Die Berufsakademien vermitteln in Form dualer Studiengänge eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung. Ihr Besuch setzt entsprechend einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen voraus. Schulen des Gesundheitswesens vermitteln die Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsdienstberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Hebammen, Masseure). Sie können in der Regel erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres besucht werden und setzen zumeist eine einschlägige Berufsausbildung oder den erfolgreiche Besuch einer auf die Ausbildung vorbereitenden schulischen Einrichtung voraus. Fachschulen dienen hingegen der beruflichen Weiterbildung. Sie setzen sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch Berufserfahrung voraus und schließen u.a. mit der staatlichen Prüfung zum Techniker. Dieselben Zugangsvoraussetzungen gelten auch für die von den Kammern durchgeführte Weiterbildung zum Meister und Industriemeister. Mit diesen beruflichen Weiterbildungsabschlüssen wird zudem die Hochschulzugangsberechtigung erlangt.