Der Kreis der Nutzer in den einzelnen Teilbereichen und Sektoren des Bildungswesens ist zahlenmäßig groß und unübersichtlich zugleich. Schließlich ist jeder einzelne schon durch die Schulpflicht oder auch aufgrund der Möglichkeit, lebenslang zusätzliche oder weiterführende Bildungsangebote zu nutzen, Teil dieses Nutzerpublikums. Insgesamt stellt dieser schwer zu fassende Nutzerkreis jedoch keine politische Größe dar, die sich als Wählerstimmen für die Bildungspolitik mobilisieren ließe. Lediglich den Eltern, den Schülerinnen und Schülern und den Studierenden kann ein gewisser bildungspolitischer Einfluss zugeschrieben werden. Sie sind nicht nur Nutzer des Bildungsangebots von Schulen und Hochschulen als den wichtigsten Bildungseinrichtungen, sondern verfügen auch über grundrechtliche und institutionalisierte Mitwirkungsrechte.
Die zahlenmäßig stärkste Nutzergruppe sind die Schüler. Im Rahmen des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags verfügen sie über Mitwirkungsrechte und können das Schulleben sowie das Schulwesen mitgestalten. Ihre Rechte wurden fortlaufend ausgebaut und sind in den meisten Bundesländern oft auch gesetzlich geregelt. Wahrgenommen werden diese Mitwirkungsrechte durch die Schülervertretungen auf der örtlichen und überörtlichen Ebene, wobei die Regelungen unter den Bundesländern erheblich voneinander abweichen. Auf der Landesebene gibt es überall Landesschülervertretungen, die gesetzlich abgesichert sind. Über sie kann sich die Schülerschaft öffentlich zu schulpolitischen Problemen äußern, Erklärungen abgeben oder sich für ihre Interessen einsetzen. Die Landesschülervertretungen können beispielsweise die Bühne des Landtags nutzen, um Stellungnahmen abzugeben. Zudem verfügen sie gegenüber den Kultusministerien über entsprechende Anhörungsrechte. Verschiedentlich sind sie auch Aktionsbündnissen von Elterninitiativen oder Lehrerverbänden beigetreten und haben sich so medienwirksam an der Durchführung von Demonstrationen oder der Einleitung von Volksinitiativen beteiligt.
Die Gruppe der Studierenden verfügt ebenfalls über Mitwirkungsrechte, die in den Hochschulgesetzen der Länder verankert sind. Darunter fallen zunächst die Vorgaben für die studentische Mitarbeit in den verschiedenen Gremien, Kommissionen und Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen. Bildungspolitisch bedeutsamer ist jedoch die parallel existierende Institution der verfassten Studierendenschaft, die es außer in Bayern und Baden-Württemberg in allen Bundesländern gibt. Ihr gehören alle Studierenden einer Hochschule an, die zumeist ein Studentenparlament wählen, aus dem wiederum als ausführendes Organ der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hervorgeht. Finanziert werden die Aktivitäten des AStA aus den Pflichtbeiträgen der gesamten Studierendenschaft. Der AStA vertritt neben den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen auch die hochschulpolitischen Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit. Überregionale Zusammenschlüsse sind gesetzlich nicht geregelt. Sie existieren jedoch auf freiwilliger Basis, um die Arbeit zu koordinieren und dadurch politisch wirksamer zu gestalten. Eine wichtige Rolle spielen hier die Landes-Asten-Konferenzen, während es auf Bundesebene den seit 1993 bestehenden Dachverband fzs (freier Zusammenschluss von studentInnenschaften) gibt, dem jedoch nur ein Teil der deutschen Hochschulen angehören. Trotz dieser Aktivitäten verfügt die organisierte Studierendenschaft insgesamt nur über einen geringen hochschulpolitischen Einfluss. Eine breitere politische Gefolgschaft lässt sich nur dort mobilisieren, wo es um grundlegende studentische Belange geht, wie etwa Studiengebühren. Hier gelang es den Landes-ASten und vor allem dem fzs, den Studentenprotest mit Demonstrationen, Gebührenboykotten, Rektoratsbesetzungen oder Blockaden medienwirksam zu organisieren. Dennoch wurden in einigen Ländern die Studiengebühren eingeführt. Dies spricht auch dafür, dass das eher klientelgeprägte Hochschulwesen nicht gerade im Zentrum des öffentlichen Bewusstseins steht.
Über den vergleichsweise größten bildungspolitischen Einfluss verfügen zweifelsohne die Eltern. Ihnen steht laut Grundgesetz (
Die Eltern haben zudem einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Interessen in der einzelnen Schule vertreten werden. Die Mitwirkungsrechte der Elternvertretungen werden in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Von Belang für die Schulpolitik sind die jeweiligen Landeselternvertretungen, die auf dem Delegationsprinzip basieren (ausgenommen Bayern und Nordrhein-Westfalen). Sie haben in zentralen Fragen, insbesondere bei den Bildungs- und Lehrplänen, gegenüber der Kultusbürokratie ein Mitwirkungsrecht. Allerdings handelt es sich hierbei um reine Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte, deren politische Reichweite somit sehr begrenzt bleibt. Lediglich in Hessen räumt die Landesverfassung (Art. 56, Abs. 6) dem Landeselternbeirat ein beschränktes Mitbestimmungsrecht ein. Ansonsten können die Eltern nur über private Initiativen, Vereine oder Verbände ihren schulpolitischen Anliegen öffentliches Gehör verschaffen. Deshalb gründeten sie den Bundeselternrat, eine Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlich wie privat-rechtlich organisierten Elternvertretungen. Zudem entstanden verschiedene konfessionelle und nicht-konfessionsgebundene Elternverbände.
Eine nennenswerte politische Mobilisierung der Elternschaft gelingt in der Regel aber nur dort, wo schulpolitische Konflikte für mediale Schlagzeilen und landesweite Aufmerksamkeit sorgen. Insbesondere vor Landtagswahlen können diese ins öffentliche Rampenlicht rücken und unter Umständen sogar wahlentscheidend werden. Zwischen den Wahlen dient vor allem die Einleitung von Volksinitiativen, die in ein Volksbegehren münden können, einer schulpolitisch motivierten Elternschaft als Mittel, um ihre Anliegen auch außerparlamentarisch durchzusetzen. Aussicht auf Erfolg haben solche direktdemokratischen Verfahren jedoch nur, wenn sie sich mit Lehrerverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen zu breiteren Aktionsbündnissen zusammenfinden und/oder zusätzlich von den oppositionellen Parteien unterstützt werden. In den letzten Jahren hat die Zahl entsprechender Volksinitiativen, die von der Elternschaft angestoßen wurden, sprunghaft zugenommen. Zuletzt kam eine solche Volksinitiative 2010 in Hamburg zustande. Dort hatte die schwarz-grüne Landesregierung versucht, das Schulgesetz zu ändern und die Primarschule mit einer gemeinsamen Grundschulzeit von sechs Schuljahren einzuführen. Dieses Reformvorhaben wurde zwar von allen Fraktionen im Landtag unterstützt, stieß in Teilen der Bevölkerung aber auf Widerstand. Eine gut organisierte Elterninitiative rief daraufhin mit Unterstützung der außerparlamentarischen FDP, dem Deutschen Lehrerverband und einigen Wirtschaftsverbänden ein breites Aktionsbündnis zusammen. Mit einem erfolgreichen Volksentscheid setzten sie durch, dass die vierjährige Grundschule, das achtjährige Gymnasium und das freie Elternwahlrecht für die weiterführende Schulen erhalten bleiben.