abhängig Erwerbstätige
alle unselbständigen Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte und Beamte); Arbeitnehmer einschl. sozialversicherungspflichtige Auszubildende.
Aktivierung
Differenzierung zwischen dem traditionellen fürsorgenden Wohlfahrtsstaat und dem aktivierenden Wohlfahrtsstaat nach Irende Dingeldey (Politikwissenschaftlerin): Der aktivierende Wohlfahrtsstaat stellt die Eigenverantwortung der Empfangenden in den Vordergrund. Sozialleistungen werden an Bedingungen geknüpft und sollen Arbeitsanreize für die Empfangenden setzen. Die Aktivierung besteht darin, dass die Empfangenden selbst tätig werden müssen, um Sozialleistungen erhalten zu können.
Altbewerber
Altbewerber sind all diejenigen Ausbildungsplatzsuchenden, die bei der Bundesagentur für Arbeit mit einem Schulabschluss "aus früheren Jahren" gemeldet sind.
Antizyklische Finanzpolitik
Danach soll der Staat in guten Zeiten sparen und in schlechten Zeiten Geld ausgeben, um die Nachfrage anzukurbeln, z.B. mit Konjunkturpaketen
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Gibt jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Europäische Union (EU)) das Recht auf freien Zugang zu einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedsstaat (Art. 45 AEUV). Eingeschlossen ist die Erlaubnis, sich auf eine angebotene Stelle zu bewerben, sich im Mitgliedsstaat frei zu bewegen, sich dort aufzuhalten und nach den für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Vorschriften eine Beschäftigung auszuüben sowie auch nach Beendigung der Beschäftigung im Hoheitsgebiet dieses Staates zu verbleiben. Das Diskriminierungsverbot, das diese Grundfreiheiten enthält, gilt ausdrücklich nicht für die öffentliche Verwaltung. Beamte müssen in Deutschland weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Jeder EU-Bürger ist berechtigt, sich ohne Bedingungen und Formalitäten drei Monate im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Landes aufzuhalten, sofern er über einen gültigen Ausweis verfügt. Arbeitssuchende haben nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Europäischer Gerichtshof (EuGH)) ohne weitere Bedingungen ein Aufenthaltsrecht von mehr als sechs Monaten. In Deutschland wurde über die Frage gestritten, ob und ab wann zugewanderte EU-Bürger ein Recht auf steuerfinanzierte Sozialleistungen haben. Nachdem der EuGH den Anspruch eines nicht erwerbstätigen Unionsbürgers, der in den Aufnahmemitgliedsstaat allein zu dem Zweck eingereist war, um Leistungen zu beantragen (Rechtssache C-333/13 Dano), zurückgewiesen hatte, wurde in Deutschland gesetzlich festgehalten, dass Ausländer aus anderen EU-Staaten, die kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU haben, generell von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind. Das Gleiche gilt für alle, die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben. Wer allein zur Arbeitssuche einreist, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Erst nach einem 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland erhalten Ausländer Leistungen im jeweiligen Leistungssystem, es sei denn, die betreffende Person ist Arbeitnehmer. Sog. Aufstocker können einen Anspruch auf ergänzende SGB-II-Leistungen haben, wenn die jeweilige Arbeit nicht von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Arbeitssuchende EU-Bürger können ein Überbrückungsgeld beantragen. Die Hilfe soll für höchstens 4 Wochen den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körperpflege und medizinische Versorgung abdecken. Danach sollen die Betroffenen ein Darlehen erhalten können, das ihnen die Reise zurück in ihr Heimatland finanziert. Siehe auch
Arbeitsamt 2000
Im Mittelpunkt der Konzeption "Arbeitsamt 2000" stand der Übergang von einer nach Abteilungen gegliederten Organisationsform hin zu kundenorientierten Mitarbeiter-Teams. Innerhalb der Arbeitsämter sollte erreicht werden, dass der Arbeitslose i.d.R. nur noch einen Ansprechpartner hat. Alle Dienstleistungen der BA, von der Information und Beratung über die Vermittlung und arbeitsmarktpolitische Förderung bis hin zur Bewilligung von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe sollte von einem Team angeboten werden. Nach dem sogenannten Vermittlungsskandal wurde die Organisationsreform "Arbeitsamt 2000" gestoppt.
Arbeitskräftepotential / Erwerbspersonenpotential
(Erwerbspersonen, Aktive) Gesamtzahl der (beschäftigten und arbeitslosen) Arbeitskräfte eines Landes plus Stille Reserve in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie die Stille Reserve im engeren Sinne
Arbeitslose
Unterschiedliche Definitionen nach ILO oder BA.
Menschen ohne (geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Beschäftigung suchen, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und die sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet haben (Definition der BA).
Arbeitslosenquote
Arbeitslose in Prozent aller oder nur der abhängigen Erwerbspersonen
Arbeitsortprinzip
Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Gemeinde arbeiten, unabhängig davon wo sie wohnen. Diese Zahl gibt gleichzeitig an, wie viel Arbeitsplätze es in der Gemeinde gibt.
Arbeitsuchende
Arbeitsuchender im Sinne der Arbeitsmarktstatistik ist, wer in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, sich wegen der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als 7 Kalendertagen im In- oder Ausland bei der Arbeitsagentur gemeldet hat, die angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben kann und darf und das 15. Lebensjahr vollendet hat. Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen Arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Beschäftigte können sich also bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden.
Arbeitsvertrag
asymmetrische Vertragsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dahingehend, dass Arbeitsleistung meist unbestimmt, Arbeitsentgelt jedoch bestimmt ist
Arbeitsvertragsfreiheit
Ist in Art. 12 des Grundgesetzes geregelt. Danach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige innerhalb Deutschlands eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen.
Armutsgefährdungsquote
Armutsgefährdet sind Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwerts (Median) von Einkommen aller Personen beträgt. Dieser Grenzwert wird auch als relative Armutsrisikogrenze oder -schwelle bezeichnet. Damit ist die mittlere Einkommenssituation die Referenzgröße. Dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt also, wer einen bestimmten Mindestabstand zum Mittelwert der Einkommen einer Gesellschaft aufweist.
Aufstocker
a) Personen, die wegen zu niedrigem Arbeitsengelt ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten.
b) Personen, die wegen eines zu niedrigen Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ergänzend Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind für Behinderte beschäftigungspflichtig. Das heißt, sie sollen einen bestimmten Anteil - derzeit fünf Prozent - ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Erreichen sie die entsprechende Quote nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen.
Auspendlerquote
Anteil der Auspendler an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnortsprinzip).
Bedarfsgemeinschaft
Bedarfsgemeinschaft nach §7 Abs. 3 SGB II "Gemeinschaft" einer oder mehrerer Personen, die in einem Haushalt leben und bei denen ein wechselseitiger Wille angenommen wird, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Benchmark
Eine Benchmark oder das Benchmarking ist eine vergleichende Analyse mit einem festgelegten Referenzwert. Benchmarking wird in vielen verschiedenen Gebieten mit unterschiedlichen Methoden und Zielen angewendet. Es ist ein systematischer und kontinuierlicher Prozess des Vergleichens (Benchmark=Vergleichswert).
Beschäftigungsquote
Anteil der Erwerbstätigen (= Beschäftigten) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze) bzw. einer Gruppe.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet werden
Care-Arbeit
Care-Arbeit oder Sorgearbeit beschreibt die (meist unbezahlten) Tätigkeiten des Sorgens und Sichkümmerns. Darunter fällt Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch familiäre Unterstützung, häusliche Pflege oder Hilfe unter Freunden.
Contracting-out
Unter Contracting-out wird die öffentliche Beauftragung privater Anbieter mit der Erbringung von Leistungen für die Konsumenten/Klienten und die öffentliche Finanzierung der Leistungserbringung verstanden.
Crowdworking
Auch Crowdsourcing. Darunter versteht man die Auslagerung bzw. Übertragung von Aufgaben an eine Gruppe von Internetnutzer/-innen ("crowd"), die ihre Arbeitskraft im Internet unabhängig von einer Organisation online zur Verfügung stellen, um Ressourcen zu sparen oder Kollektivwissen zu nutzen. Siehe auch Externer Link: hier.
Deflation
Sinkende Preise oder negative Preisänderungsrate
Dekommodifizierung
Existenz sozialer Rechte, die es Menschen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt in Unabhängigkeit vom Markt aufrecht zu erhalten.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Die Fach- und personale Kompetenz kann acht Qualifikationsstufen zugeordnet werden und erfolgt in Anlehnung an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR). Den einzelnen Niveaustufen wurden in Deutschland geltende formale Qualifikationen zugeordnet, um eine Vergleichbarkeit mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen zu vereinfachen.
Digitalisierung
Ursprünglich Umwandlung von analogen Signale in digitale Daten zur Weiterverarbeitung an einem Computer. Als direkte Folge der Digitalisierung haben im Wesentlichen vier Entwicklungen Einfluss auf den Arbeitsmarkt: (1) die Technisierung von Arbeit, die Veränderung von (2) Geschäftsmodellen und (3) Arbeitsorganisation sowie (4) der Wandel der benötigten und gefragten Kompetenzen und Qualifikationen.
Ehegattensplitting
Gemeinsame und proportional anteilige Besteuerung des Haushaltseinkommens (50% zu 50%), die - wenn ein Partner, eine Partnerin nicht arbeitet - zu einer Senkung des marginalen Steuersatzes und zu Steuervorteilen führt (in Ergänzung "Realsplitting")
Eingliederungsbilanzen
Gem. § 11 SGB III hat jede Arbeitsagentur über seine Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Die Eingliederungsbilanzen müssen vergleichbar sein und sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung geben.
Eingliederungszuschuss
Zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitgebern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen gewähren.
Einpendlerquote
Anteil der Einpendler an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Arbeitsortsprinzip).
Einsperreffekt (Lock-in-Effekt)
Damit ist gemeint, dass sich Personen während oder bereits vor der Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme möglicherweise weniger intensiv um Arbeit bemühen. Ihnen bleibt während der Teilnahme weniger Zeit zur Arbeitsuche oder sie betrachten die Maßnahme als Alternative zur regulären Beschäftigung.
Elternzeit
Erwerbstätige Mütter bzw. Väter in einem festen Arbeitsverhältnis haben Anspruch auf Elternzeit für maximal drei Jahre. Sie besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Elternzeit können Väter und Mütter ganz oder teilweise auch gemeinsam nehmen. Jeder Elternteil in Elternzeit darf bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Wärend der Elternzeit besteht teilweise Anspruch auf Elterngeld. Siehe auch
EQR
Die Anerkennung der Mehrheit von Berufen ist in jedem Staat unterschiedlich geregelt und eine Vereinheitlichung existiert derzeit nicht. Um die Mobilität der erworbenen Qualifikationen zu stärken und Qualifikationen vergleichbar zu machen, ist der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt worden. Er stellt einen Metarahmen für die Nationalen Qualifikationsrahmen der Nationalstaaten dar.
Erwerbsfähige
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Nach Definition im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind dies Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und der Rentenaltersgrenze, die nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert werden, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Erwerbslosenquote
Anteil der Erwerbslosen an Erwerbspersonen. Als erwerbslos gelten nach Definition der International Labour Organisation (ILO) alle Erwerbspersonen, die keiner Arbeit nachgehen, obwohl sie in den letzten vier Wochen aktiv gesucht haben, 15 Jahre oder älter sind und innerhalb von zwei Wochen eine neue Arbeit aufnehmen könnten. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an.
Erwerbspersonenpotential
Summe aus Erwerbstätigen, Arbeitslosen und Stiller Reserve in Fördermaßnahmen oder Nicht-Erwerbstätigkeit
Erwerbsquote
Anteil des Arbeitskräftepotentials (Erwerbstätige und Arbeitslose) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze).
Erwerbstätige
unterschiedliche Definitionen nach ILO oder BA, i.d.R. Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige; Erwerbspersonen, die tatsächlich arbeiten
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat weit reichende Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Darüber hinaus ist sie an der Aufstellung und Durchführung des EU-Haushalts beteiligt.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF wurde im Jahre 1957 gegründet und ist Teil der Strukturfonds der Europäischen Union. Er zielt auf die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ab. Die aktuelle Förderperiode umfasst 2021-2027.
Eurosklerose
Der Sklerosebegriff meint Verhärtung / Verkalkung / Verstopfung von Arterien, Organen und wurde von dem deutschen Nationalökonomen Herbert Giersch auf die europäische Wirtschaft übertragen. Er und einige andere Ökonomen vertraten die Ansicht, die hohe Arbeitslosigkeit in Europa sei auf Rigiditäten auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen. Sie machten u.a. das hohe Niveau der Arbeitslosenunterstützung, hohe Mindestlöhne und den zu stark ausgeprägten Arbeitnehmerschutz für dieses behauptete Phänomen verantwortlich.
Eurostat
statistisches Amt der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg
Evaluation
Als Evaluation bezeichnet man die (u.a. auf das Monitoring aufbauende) Wirkungskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen.
Fachkräftemangel
Die Nachfrage nach Fachkräften kann über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausreichend gedeckt werden. Zur Messung des Fachkräftemangels können verschiedene Indikatoren verwendet werden, zum Beispiel die Suchdauer von Unternehmen nach Fachkräften bei einer zu besetzenden Stelle.
Flexibilität
auf Arbeitsmarkt bezogen interne numerische Flexibilität (Arbeitszeitvariation), externe numerische Flexibilität (Arbeitskräftevariation durch Heuern und Feuern), interne funktionale Flexibilität (Jobrotation, multiple Qualifikationen), externe funktionale Flexibilität (Outsourcing, externe Jobrotation)
flexible Rentenanwartschaft
Erwerb von Rentenansprüchen für Unterbrechungen im kontinuierlichen Erwerbsverlauf
Flexicurity
Kunstwort, das die geeignete Balance oder das komplementäre Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit (von Beschäftigung und sozialer Sicherung) ausdrücken soll.
Förderung
In der arbeitsmarktpolitischen Förderung stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Instrument unterschiedliche Ziele erreicht werden. Für die sehr unterschiedlichen Bedarfe von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen decken sollen. Sie reichen von kurzen Aktivierungsmaßnahmen wie Bewerbungstrainings über mehrjährige Umschulungen bis zur Bezuschussung von Arbeitsverhältnissen (öffentlich geförderte Beschäftigung). Diese aktive Arbeitsförderung ist abzugrenzen von der passiven Arbeitsförderung, die Einkommensausfälle infolge von Arbeitslosigkeit kompensiert.
friktionelle Arbeitslosigkeit
(auch Such-, Fluktuationsarbeitslosigkeit) temporär wohl unvermeidliche Arbeitslosigkeit, die auf Anpassungsvorgänge am Arbeitsmarkt zurückzuführen ist; hängt ab von der Arbeitsplatzwechselhäufigkeit und von der Suchdauer
Geldpolitik
Politisches Instrumentarium zur Beeinflussung der nominalen Größen einer Volkswirtschaft, v.a. der Preise; Beispiele für solche Instrumente sind Leitzinsen oder Mindestreservepolitik
Gemeldete Stellen
Als gemeldete Stellen gelten den Arbeitsagenturen zur Besetzung gemeldete Arbeitsplätze mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Kalendertagen. Zusammen mit den nicht gemeldeten offenen Stellen bilden sie das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot.
Gender-Mainstreaming
die Forderung, in allen (politischen und wirtschaftlichen) Entscheidungen die Auswirkungen auf die Rollenteilung zwischen Frauen und Männern zu berücksichtigen und vor allem benachteiligende Auswirkungen für die Frauen zu vermeiden.
Genter System
1901 im belgischen Gent eingeführtes Versicherungsmodell, bei dem die Stadt allen arbeitslosen Gewerkschaftsmitgliedern, die von ihren Verbänden unterstützt wurden, einen 50%igen Zuschuss zu den Leistungen der Gewerkschaft zahlte.
Geringfügige Beschäftigung
Laut Bundesagentur für Arbeit liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro nicht überschreitet.
Geschlechterrollen
kulturell geprägte Vorstellungen über die Rollenteilung von Männern und Frauen hinsichtlich der Aufteilung von Haus- und Erwerbsarbeit; diese Vorstellungen werden meist durch Recht (z.B. Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch), politisch-institutionelle Strukturen (z.B. Anteil von Frauen in Entscheidungsgremien von Politik, Wirtschaft und Verbänden) und ökonomische Anreize (z.B. Steuern, Abgaben, Sozialtransfers) unterstützt
Gini-Koeffizient
Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Maß für Ungleichheit, entwickelt vom italienischen Statistiker Corrado Gini. Er basiert auf der Lorenz-Kurve (Methode zur Darstellung der Verteilung des Einkommens) und beschreibt auf einer Skala von 0 bis 1 die Relation zwischen empirischer Kurve und der Gleichverteilungs-Diagonalen. Je höher der Wert, umso ungleicher ist die Einkommensverteilung.
Globalsteuerung
G. bezeichnet die gezielte Beeinflussung des Wirtschaftsprozesses durch wirtschaftspolitische Maßnahmen, die auf die Nachfrageseite der Gesamtwirtschaft wirken; dies sind insbesondere die Geld- und Kreditpolitik und die Finanzpolitik. Grundlage der G. als Instrument keynesianischer Wirtschaftspolitik ist das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967; auch Konjunktur- und Wachstumsprogramme
Governance
"Regieren ohne Regierung", Lehre von Regierungstätigkeit im Unterschied zu "Government", der Regierung selbst.
Grundsicherung
Die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzen sich aus dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld zusammen. Sie sind im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Gutschein
Seit 2003 vermittelt die Arbeitsagentur nicht mehr in Kurse, sondern vergibt Gutscheine für ein bestimmtes Bildungsziel und eine bestimmte Lehrgangsdauer. Der Bildungsgutschein sichert die Übernahme von Weiterbildungskosten bei Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu. Er setzt persönliche Beratung und die Feststellung eines individuell nötigen Qualifizierungsbedarfs voraus und muss, nach Ausgabe durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, innerhalb von drei Monaten bei einem frei wählbaren Bildungsträger im Tagespendelbereich eingelöst werden. Gelingt dies nicht, kann ein zweiter Gutschein ausgegeben werden. Siehe auch
Hartz-Gesetze
Siehe hierzu den gleichnamigen
Humankapital
entspricht der Summe aller in der Vergangenheit vorgenommenen Erziehungs- und Ausbildungsinvestitionen (Mankiw)
hybrider Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag zwischen drei Partnern, beispielsweise durch Zwischenschalten von Zeit- oder Leiharbeitsfirmen
ILO
engl.: International Labour Organisation] Die ILO (mit Sitz in Genf) wurde 1919 mit dem Ziel gegründet, weltweite Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, zu sozialem Ausgleich und sozialer Gerechtigkeit beizutragen sowie die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Seit 1946 ist die ILO eine Sonderorganisation der UN (Vereinte Nationen (UN)) mit 187 Mitgliedsstaaten (2017). Alle Organe der ILO sind dem Prinzip der Dreigliedrigkeit verpflichtet, d. h., sie sind jeweils mit Vertretern der Regierungen, der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen besetzt. Siehe
Inaktive (Personen)
Personen, die nicht am Arbeitsmarkt in Erscheinung treten (z.B. Nicht-Erwerbsfähige, Inhaftierte, nicht Arbeitsfähige nach SGB II), die keine drei Stunden täglich arbeiten können.
Inflation
langfristiger Anstieg des allgemeinen Preisniveaus (= Geldentwertung); gemessen z.B. durch Anstieg des Konsum-Preisindex
Inflationsrate
Veränderung des Preisniveaus bzw. Teuerungsrate, gemessen über (Verbraucher-) Preisindices
Informationsasymmetrie
Informationsgefälle zwischen den Tauschpartnern auf dem Arbeitsmarkt
Inputsteuerung
Inputorientierung bezeichnet die Ausrichtung von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmechanismen an den zur Verfügung gestellten Mitteln (Ressourcen).
Investitionsformen von Bildung
allgemeine Bildung (Mindeststandard an Kenntnissen für Erwerbsfähigkeit), betriebspezifische Bildung (nur für bestimmte Betriebe nutzbares Wissen, berufliche Bildung (meist lizenzierte und standardisierte Fähigkeiten, die für die Ausübung eines Berufs erforderlich sind, etwa Klempner, Rechtsanwalt etc.), berufliche Weiterbildung, lebenslanges Lernen.
Investitionskosten von Bildung
alle Kosten, die zum Erwerb allgemeiner, betriebspezifischer oder beruflicher Qualifikationen erforderlich sind; zu unterscheiden sind direkte Kosten (etwa Gebühren, Materialkosten), Opportunitätskosten (entgangener Lohn während der Investition), psychische Kosten (Anstrengung, Frustrationstoleranz)
Investitionsnutzen von Bildung
alle Nutzen, die aus der Bildungsinvestition resultieren, analog zu den Kosten wiederum: direkte Nutzen bzw. Bildungsrendite (höhere Löhne auf Grund der Investition), Opportunitätsnutzen (steigender Grenznutzen von Bildungsinvestitionen, Netzwerke, Sozialkapital), psychische Nutzen (Spaß an der Berufsausübung etc.)
Karenztag
In einigen Ländern wird Arbeitslosengeld nicht vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an gezahlt, es gibt hier so genannte Karenztage oder Karenzfristen werden. In Schweden beträgt die Karenzfrist in der Regel sechs Tage. In Finnland fünf Tage und in Italien acht Tage. In Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Spanien und Dänemark (außer bei Selbständigen) gibt es keine Karenzfristen.
Kalte Aussperrung
Eine kalte Aussperrung liegt dann vor, wenn durch ein Ausbleiben der Zulieferteile die eigene Produktion stillgelegt werden muss. Aussperrung ist eine Arbeitskampfmaßnahme der Arbeitgeber, um gewerkschaftlichen Streikmaßnahmen zu begegnen, ohne dass der Arbeitsvertrag endet.
Koalitionsfreiheit
Koalitionsfreiheit bezeichnet das Grundrecht zur Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (vgl. Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes). Arbeitnehmer können durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften gründen und Arbeitgeber sich zu Arbeitgeberverbänden zusammenschließen. Sowohl die positive Koalitionsfreiheit (Gründung bzw. Beitritt) als auch die negative Koalitionsfreiheit (Fernbleiben oder Austritt) sind grundgesetzlich geschützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Koalitionsfreiheit ist das Recht, Tarifverträge abzuschließen und Arbeitskämpfe zu führen.
konjunkturelle Arbeitslosigkeit
Im Konjunkturabschwung entstehende, aber vorübergehende, von der wirtschaftlichen Gesamtnachfrage abhängige Arbeitslosigkeit, die - je nach Standpunkt - einem Nachfragemangel oder einem Angebotsüberhang folgt.
Kurzarbeit
Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehender Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Zweck dieser Kurzarbeit ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen trotz fehlender Kapazitätsauslastung infolge Auftragsmangels. Haben Arbeitgeber oder Betriebsrat bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Demnach erhalten Arbeitnehmer mit Kindern 67 % ihres letzten Nettoverdienstes, Ledige ohne Kinder 60 % für die Ausfallstunden. Die geleisteten Arbeitsstunden zahlt der Betrieb. Die Bezugsdauer beträgt seit Januar 2016 zwölf Monate. Neben dem konjunkturellen KuG gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld mit dem Ziel, die Beschäftigung bei Arbeitsausfällen in Schlechtwetterperioden zu erhalten. Bei Betriebsänderungen kann für längstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden, wenn von Entlassung betroffene Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft (siehe dort) wechseln. Siehe auch
Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt o-der im Voraus vertraglich begrenzt ist.
Langzeitarbeitslose
Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet waren.
Langzeitleistungsbezug
Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren.
Lohnersatzleistungen
Finanzielle Leistungen, die anstelle des Lohns bzw. Gehalts gezahlt werden, z. B. Arbeitslosengeld , Insolvenzgeld (siehe dort), Kurzarbeitergeld (siehe dort), Krankengeld oder Elterngeld. Siehe auch
Lohnnebenkosten
Arbeitskosten neben den Arbeitsentgelten = gesetzlich, tariflich, betrieblich oder arbeitsvertraglich festgelegte Personalzusatzkosten für den Arbeitgeber (z.B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
Lohnrigiditäten
Starrheit der Löhne "nach unten". Aus ökonomischer Sicht können nach unten rigide Löhne das Ergebnis nominal effizienter Lohnverträge, impliziter Lohnkontrakte, von Effizienzlohnüberlegungen seitens der Unternehmen sowie von Verhandlungsmacht seitens der Arbeitnehmer sein. Auch gesetzliche o.ä. Mindestlöhne setzen Lohnuntergrenzen.
Makroökonomie
ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre. Im Gegensatz zur Mikroökonomie arbeitet sie mit aggregierten Größen, d. h. sie untersucht Fragen nach der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von Entstehung, Verwendung und Verteilung des Bruttoinlandsprodukts. Diese Dreiteilung ist jährlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu entnehmen.
Marktversagen
Bezogen auf den Arbeitsmarkt das Nichtzustandekommen des Gleichgewichts zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage infolge von mangelnder Mobilität, unvollständiger Information, Informationsasymmetrien, Lohnrigiditäten etc.
Marshallplan
Auf den damaligen Außenminister der USA (George Marshall) zurückgehendes Hilfeprogramm der USA für den Wiederaufbau der nach dem 2. Weltkrieg wirtschaftlich daniederliegenden Länder Europas. Auch European Recovery Program (ERP) genannt. Im Rahmen des Programms bewilligte der US-Kongress für Europa eine Wirtschaftsspritze von über 13 Milliarden Dollar. Etwa 1,5 Mrd. Dollar ging in die Bundesrepublik Deutschland.
Matching
Matching bedeutet vereinfacht das Zusammenbringen von offenen Stellen und Arbeitsuchenden. Bei mismatch passen deren Profilelemente nicht zusammen.
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik (1 % der Bevölkerung) über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union (EU-Arbeitskräftestichprobe) hat den Mikrozensus integriert. Bereits seit 1957 - in den neuen Ländern (einschließlich Berlin-Ost) seit 1991 - liefert er statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit.
Mindestlohn
Mit dem Mindestlohn wird der rechtlich niedrigste Lohnsatz festgelegt, der mindestens für (unselbstständige) Arbeit bezahlt werden muss. Die Höhe des M. wird in DEU von der M.-Kommission der Bundesregierung festgelegt. Siehe auch
Mindestlohnkommission
Geregelt im Mindestlohngesetz (MiLoG). Gremium, das von der Bundesregierung eingesetzt wird und über die Anpassung des Mindestlohns befindet. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern und zwei Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder).
Mindestreservepolitik
Politik der EZB zur Geldmengensteuerung, bei der die Höhe der Mindestreserve von Banken festgelegt wird
Mithelfende Familienangehörige
Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbständigen geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden
Mitnahmeeffekte
Diese werden von Betrieben bewirkt, wenn der Arbeitslose auch ohne Förderung eingestellt worden wäre.
Monitoring
Unter Monitoring versteht man ganz allgemein die Dauerbeobachtung eines bestimmten Systems.
Monopson
Monopol-Arbeitgeber in einem lokalen oder regionalen Arbeitsmarkt
Moral Hazard
Personen verhalten sich aufgrund von Fehlanreizen verantwortungslos oder leichtsinnig, zum Beispiel bei übermäßiger Inanspruchnahme von sozialen Sicherungsleistungen.
natürliche Arbeitslosenquote
normale (gleichgewichtige) Arbeitslosenquote, um die herum die Arbeitslosenquoten zyklisch schwanken
Niedriglohn
Nach Definition des Statistischen Bundesamts Verdienste von weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse.
Non-Profit-Organisationen
gemeinnützige Organisationen, deren Tätigkeit nicht auf die Gewinnerzielung, sondern auf den Organisationszweck unter Kostendeckung ausgerichtet ist
Normalarbeitsverhältnis
unbefristeter Lohn- oder Gehaltsvertrag in der "Normalarbeitszeit" (Vollzeit, eventuell auch Kernzeit). Einheit von guter Erwerbsarbeit, beruflicher Qualifizierung und sozialer Sicherung.
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Gegründet 1961. Sie vereinigt 30 Länder auf der ganzen Welt, die sich zu Demokratie und Marktwirtschaft bekennen. Sie widmet sich insbesondere den Zielen: Förderung nachhaltigen Wirtschaftswachstums; Höhere Beschäftigung; Steigerung des Lebensstandards; Sicherung finanzieller Stabilität; Unterstützung der Entwicklung anderer Länder; Beitrag zum Wachstum des Welthandels. Die OECD ist keine überstaatliche Organisation, sondern hat eher den Charakter einer regelmäßig tagenden Konferenz.
Offene Methode der Koordinierung
Steuerungsinstrument der EU, das generelle Zielsetzungen und konkrete Zielvorgaben im Rahmen von EU-Leitlinien verabschiedet, deren Umsetzung aber auf nationaler Ebene erfolgt und von der EU überwacht wird.
Okunsches Gesetz
bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und relativer Auslastung des Produktionspotenzials. Besagt, dass die Arbeitslosenrate pro 2 Prozentpunkte, die das BIP hinter seinem Potenzial zurückbleibt, um einen Prozentpunkt ansteigt.
ordoliberal
Unter "Ordo-Liberalismus" versteht man ein Konzept der wirtschaftlichen Steuerung, das strikt zwischen marktlicher und staatlicher Steuerung trennt und Regeln definiert, mit denen die marktliche Steuerung möglichst frei von marktfremden Einflüssen optimiert werden kann. Der Staat darf nur so weit intervenieren, wie seine Eingriffe "marktkonform" sind.
Originäre Arbeitslosenhilfe
Gewährung von Arbeitslosenhilfe ohne vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld, 2005 durch Grundsicherungsleistungen nach SGB II abgelöst.
Outputsteuerung
Als Output werden die Ergebnisse der Verwaltungstätigkeit bezeichnet, die im Rahmen des Kontraktmanagement auf Grundlage der Produktbeschreibungen und - informationen erzielt werden.
Outsourcing
Auslagerung von betrieblichen oder unternehmerischen Aufgaben
Pendler
Als Pendler (über die Gemeindegrenzen) gelten alle Personen, deren Arbeits- bzw. betrieblicher Ausbildungsplatz in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde liegt. Nach der Richtung der Pendelwanderung wird zwischen Auspendlern und Einpendlern unterschieden. Personen, die von der Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde zur Arbeit bzw. Ausbildung fahren, gelten als Auspendler. Betrachtet man dieselben Pendler dagegen von den Zielgemeinden her, in denen die Arbeits- und Ausbildungsstätten liegen, so spricht man von Einpendlern.
Pfadabhängigkeit
Prägung der Politik (prozessual und institutionell) durch Strukturen, Vorgänge und Maßnahmen der Politik zu vorangegangenen Zeitpunkten
Phillipskurve
negativer (kurvenlinearer) Zusammenhang zw. Arbeitslosigkeit und Inflation. Auf kurze Sicht bedeutet die Senkung einer Rate die Erhöhung der jeweils anderen. Da sich im Zeitverlauf die erwartete Preissteigerung und andere Faktoren verändern, tendiert auch die kurzfristige Phillips-Kurve dazu, sich zu verschieben. Wenn die politischen Entscheidungsträger die Arbeitslosigkeit unter der natürlichen Rate halten wollen, bewirken sie damit zumeist einen Anstieg der Preise.
Plattformarbeit
Dienstleistungen, die über web-basierte Plattformen vermittelt oder erbracht werden. Sie kann bei Kunden vor Ort (Gigwork) oder online verrichtet werden (Cloudwork).
Prekäre Beschäftigung
Als prekär kann ein Arbeitsverhältnis bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau sinken, das gesellschaftlich als Standard definiert ist. Prekär ist eine Erwerbsarbeit auch, wenn sie subjektiv mit Sinnverlusten, Anerkennungsdefiziten und Planungsunsicherheit in einem Ausmaß verbunden ist, das gesellschaftliche Standards deutlich zuungunsten der Beschäftigten unterläuft. Atypische Beschäftigungsverhältnisse müssen nicht prekär sein. Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (2006): Prekäre Arbeit. Ursachen, Ausmaß, soziale Folgen und subjektive Verarbeitungsformen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse. Bonn. S. 17
Primärer Wirtschaftssektor
Zu diesem Sektor, der auch als Urproduktion bezeichnet wird, gehören beispielsweise Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Bergbau. In den Industrienationen spielt der primäre Sektor eine immer geringere Rolle.
Qualifikation
Bei der formalen Qualifikation unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Schul- und Berufsabschluss. Bei der schulischen Qualifikation wird unterschieden zwischen: kein Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Fachhochschulreife und Abitur/Hochschulreife. Bei den Berufsabschlüssen wird differenziert zwischen: ohne abgeschlossene Berufsausbildung, betrieblicher/schulischer Ausbildung und akademischer Ausbildung.
Reallohn
Lohn, der um Preisniveauunterschiede bereinigt wird; entspricht der realen, nicht nominalen Kaufkraft, die der Lohnempfänger besitzt. So sind zwischen 2000 und 2010 die realen Bruttolöhne um vier Prozent, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto um zwei Prozent (DIW) gestiegen.
Regelaltersgrenze
Altersgrenze, die im Regelfall den Beginn der Altersrente ohne Abzüge markiert. Bis Dezember 2011 lag die Grenze bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab Januar 2012 erhöht sich die Grenze sukzessive bis 2031 auf die Vollendung des 67. Lebensjahres. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Geburtsjahrgang (Regelaltersgrenze von 65 auf 66 Jahre) und dann ab Geburtsjahrgang 1959 um zwei Monate pro Geburtsjahrgang (Regelaltersgrenze von 66 auf 67 Jahre). Von der Änderung sind somit alle Geburtsjahrgänge ab dem Geburtsjahrgang 1947 betroffen. Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Regulierungsversagen
Unwirksamkeit von Eingriffen in den Arbeitsmarkt infolge Staatsversagen im engeren Sinne (Bürokratie, politische Interessen bzw. unterschiedliche politische Organisationsfähigkeit), Informationsasymmetrien, externer Effekte, moral hazard etc.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR)
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Der Sachverständigenrat wurde durch Gesetz im Jahre 1963 eingerichtet zur periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit. Er ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig. Der Rat hat die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung zu analysieren, er hat zu untersuchen, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum der Wirtschaft gewährleistet werden können. Dem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und veröffentlicht der Rat jedes Jahr ein Jahresgutachten (Mitte November) und überdies, in besonderen Problemlagen oder nach Auftrag durch die Bundesregierung, Sondergutachten. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen werden. Abweichende Meinungen können als Minderheitsvoten den Gutachten beigefügt werden.
saisonale Arbeitslosigkeit
aufgrund jahreszeitlich schwankender natürlicher oder ökonomischer Nachfrage- und Angebotsbedingungen in einzelnen Sektoren auftretende Arbeitslosigkeit, die eher von kurzfristiger Dauer ist.
Sanktionen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Dabei ist fast jede Arbeit oder arbeitsmarktpolitische Maßnahme zumutbar. Die Zumutbarkeitsregeln sind im § 10 SGB II geregelt. Kommen die Leistungsempfänger den Mitwirkungspflichten ohne wichtigen Grund nicht nach, können Sanktionen verhängt werden und die Leistungen gemindert werden. Die Sanktionsnorm in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in §31 geregelt.
Saysches Theorem
In seiner Grundaussage sagt das saysche Theorem, dass jedes Angebot sich seine Nachfrage schafft. Nach Jean Baptiste Say 1767-1832.
Schattenwirtschaft
S. bezeichnet alle privatwirtschaftlichen Aktivitäten, die zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung zu rechnen sind, für die aber keine bzw. nur z. T. Steuern entrichtet werden und die nur teilweise oder gar nicht in die Berechnung des Sozialproduktes einbezogen werden können. Die wichtigsten Formen der S. sind: Selbstversorgung, Nachbarschaftshilfe, Alternativwirtschaft und Schwarzarbeit. Zur Schattenwirtschaft zählen auch wirtschaftlich kriminelle Handlungen. Der Anteil der S. in DEU liegt (je nach Schätzung) bei ca. 10 % des Bruttoinlandsprodukt (BIP). Siehe auch
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent.
Sekundärer Wirtschaftssektor
Im sekundären Wirtschaftssektor werden Sachgüter produziert. Dazu zählen etwa das verarbeitende Gewerbe, die Industrie, das Handwerk, die Energiewirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, zumeist auch das Baugewerbe. Synonym wird der Begriff des industriellen Sektors verwendet.
SGB
Zusammenfassung der wichtigsten Sozialgesetze: Allgemeiner Teil (SGB I), Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Arbeitsförderung (SGB III), allgemeine Sozialversicherung (SGB IV), gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Behindertenrecht (SGB IX), Verwaltungsvorschriften, Datenschutz (SGB X), soziale Pflegeversicherung (SGB XI), Sozialhilfe (SGB XII). Weiterführende Informationen
Soloselbständigkeit
Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten stehen Selbstständige nicht in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zu einem Arbeitgeber. Selbstständige ohne Angestellte bezeichnet man als Soloselbstständige.
Sozio-ökonomisches-Panel (SOEP)
Beim SOEP handelt es sich um eine seit 1984 zunächst in den alten Bundesländern durchgeführte Panelerhebung von derzeit (2021) etwa 15.000 Haushalten und 30.000 Personen. 1990 wurde das SOEP auf die neuen Bundesländer ausgeweitet. Das SOEP ist eine Langzeitstudie, bei der möglichst jedes Jahr dieselben Personen befragt werden.
Sperrzeit
Von der Bundesagentur für Arbeit bestimmter Zeitraum, in der der Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ruht, also kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Sie wird als Strafmaßnahme immer dann verhängt, wenn der arbeitslose Arbeitnehmer eine vermittelte Stelle grundlos nicht angetreten hat, sich weigert, an einer zumutbaren Fortbildung, Trainings- oder Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen, oder sich verspätet arbeitssuchend meldet. Zu einer Sperrzeit kommt es auch, wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Die Sperrzeit beträgt bis zu zwölf Wochen und führt dazu, dass sich die Anspruchsdauer auf Leistungen um diese Zeit verkürzt. Von der Sperrzeit zu unterscheiden ist die Ruhenszeit, bei der sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verkürzt, sondern zeitlich verschiebt, sofern der Arbeitnehmer eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) erhalten hat und die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Siehe auch
Stagflation
gleichzeitiges Auftreten von Rezession bzw. Stagnation (damit i.d.R. auch Arbeitslosigkeit) und Inflation
Start-Up-Unternehmen
Start-ups sind Neugründungen von Unternehmen oder aber Vorhaben, mit dem klaren Ziel einer Unternehmensgründung, die ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung in einem (stark) skalierbaren Geschäftsmodell hervorbringen. Start-ups sind nicht älter als 10 Jahre und weisen in ihrer Entwicklung ein überdurchschnittliches Mitarbeiter- und Umsatzwachstum sowie starkes Markt- und Kundenakquisepotenzial auf. (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
Stille Reserve
Personen, die nicht momentan, sondern nur bei einer für sie günstigen Veränderung der Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt in Erscheinung treten (z.B. Entmutigte, Personen in Maßnahmen)
strukturelle Arbeitslosigkeit
vieldeutiger Begriff; Arbeitslosigkeit, die aufgrund von Unterschieden in der Merkmalsstruktur (Alter, Qualifikation, Strukturwandel, Region etc.) von Arbeitsangebot und -nachfrage entsteht
Strukturfonds
Die EU hat auf Grundlage des EG-Vertrages Strukturfonds eingerichtet, aus denen ärmere EU-Länder und Regionen Hilfen erhalten. Zu diesen gehören in der Förderperiode von 2021-2027 der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Europäische Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Für die Förderperiode von 2021-2027 hat die Europäische Union außerdem das Maßnahmenpaket "REACT-EU" verabschiedet, das die wirtschaftlichen und sozialen Krisenfolgen bewältigen soll, die in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie aufgetreten sind.
Subsidiaritätsprinzip
Prinzip der nachgeordneten Hilfe: Staat wird erst dann mit Unterstützungsleistungen tätig, wenn die betreffende Person nicht von anderen Einrichtungen (Arbeitsagentur, Krankenkasse etc.) unterstützt werden muss und die Familie oder die Person selbst kein Vermögen oder Einkommen zur Verfügung hat.
Substitutionseffekte
Ergeben sich, wenn geförderte Beschäftigung ungeförderte Beschäftigung verdrängt. Substitutionseffekte auch nur annähernd zu beziffern, ist äußerst schwierig.
Synchronisierungsverbot in der Leiharbeit
Die Laufzeit des Leiharbeitsverhältnisses darf nicht mit der Laufzeit des Ersteinsatzes im Entleihbetrieb übereinstimmen. Das Synchronisierungsverbot ist zum 1. Januar 2004 gestrichen worden.
Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften oder einzelne Arbeitgeber in freier Vereinbarung die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen ohne regelndes Eingreifen des Staates festlegen.
Tarifbindung
Grundsätzlich gelten die Regelungen des Tarifvertrags nur zwischen den Mitgliedern der Tarifparteien (Tarifgebundene). Der Arbeitgeber muss also dem tarifschließenden Arbeitgeberverband, der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft angehören. Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, bleibt es dennoch in vollem Umfang an den Tarifvertrag gebunden, bis dieser endet. Endet der Tarifvertrag, gilt er weiter, bis er durch eine andere Abmachung, z. B. eine einzelvertragliche Regelung mit den Mitarbeitern oder eine Betriebsvereinbarung, ersetzt wird. Dies formuliert sinngemäß das Tarifvertragsgesetz. Siehe auch
Tarifverträge
Tarifverträge sind Verträge zwischen den Tarifvertragsparteien (in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände). Der gesetzliche Rahmen ist im Tarifvertragsgesetz (TVG) festgelegt. In Tarifverträgen werden die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen festgelegt, beispielsweise Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Kündigungsfristen. Typisch sind Tarifverträge für ganze Branchen, die Flächentarifverträge genannt werden. Sie können für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Teilzeitarbeit
Als Teilzeitarbeit gilt eine Beschäftigung, die einen Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht voll, aber regelmäßig zu einem Teil der normalerweise üblichen bzw. tariflich festgesetzten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.
Telearbeit
Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Definiert in der Arbeitsstättenverordung (ArbStättV).
Tertiärer Wirtschaftssektor
Er umfasst alle Dienstleistungen und wird daher häufig auch Dienstleistungssektor genannt. Dazu gehören u.a. Handel, Banken, Verkehr, Unternehmensdienstleistungen, Versicherungen und Tourismus sowie der öffentliche Dienst.
Transferzahlungen
staatliche Zahlungen ohne wirtschaftliche Gegenleistung; T. an private Haushalte = Sozialleistungen; T. an Unternehmen = Subventionen
unerwünschte Auswahl
("adverse selection") = bezogen auf Arbeitsmarkt die Kontraktierung mit Personen aus Gruppen, die nicht erwünscht sind (dadurch kommt z.B. ein Markt für effizienten Beschäftigungsschutz nicht zustande).
Union Busting
Systematische Zerstörung von bestehenden oder im Aufbau befindlichen Arbeitnehmervertretungen.
Unsichtbare Hand (invisible hand)
Dieses von Adam Smith dargelegte Prinzip besagt, dass jedes Individuum durch die egoistische Verfolgung seines eigenen, persönlichen Vorteils wie durch eine unsichtbare Hand so gelenkt wird, dass es zum Wohle aller tätig wird.
Unterbeschäftigung
a) Der Beschäftigungsstand = Zahl aller Erwerbstätigen liegt längere Zeit unter dem Erwerbspersonenpotential, dem Gesamtangebot.
b) Unterbeschäftigungsrechnung in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In der Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde.
Verdingungsunterlagen
ist die Sammelbezeichnung für die Leistungsbeschreibung sowie sämtliche sonstigen Vertragsunterlagen, die bei einem Vertrag zu vereinbaren sind oder gefertigt werden.
Verdrängungseffekte
Verdrängungseffekte entstehen, wenn Unternehmen mit staatlich geförderten Beschäftigten am Gütermarkt einen Wettbewerbsvorteil erzielen und folglich ihren Marktanteil ausweiten können. Entsprechend verlieren die übrigen Unternehmen Marktanteile und müssen reguläre Beschäftigung abbauen.
Vermittlungshemmnis
Eigenschaften einer Person, die die Aufnahme von oder Vermittlung in Arbeit erschweren. Beispiele sind Langzeitarbeitslosigkeit, fehlender Schul- oder Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen oder Sorgepflicht für Angehörige und Kinder.
Vollbeschäftigung
Das Verständnis von Vollbeschäftigung hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Während etwa bis Mitte der siebziger Jahre von Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenquote von unter 1 Prozent gesprochen wurde, erhöhte sich diese Marge in den späten siebziger und achtziger Jahren auf 2-3 Prozent. Seit den neunziger Jahren sehen einzelne Ökonomen das Ziel der Vollbeschäftigung bereits bei Arbeitslosenquoten von 5-6 Prozent als erreicht an. Deutsche Gesetze und die EU-Beschäftigungsstrategie postulieren einen hohen Beschäftigungsstand.
VUCA-Welt
Abkürzung, die den Wandel von Arbeit, Industrie und Lebensführung beschreibt. Demnach ist die moderne Welt im Wesentlichen charakterisiert durch Volatility (Volatilität, d. h. Flüchtigkeit), Uncertainity (Unsicherheit), Complexity (Komplexität) und Ambiguity (Ambivalenz).
Wohlfahrtsregime
"institutionelle Arrangements, [normative] Regeln und Verständnishaltungen, die sozialpolitische Entscheidungen, Aufwendungen und Problemdefinitionen [...] der Bürger und Leistungsbezieher/innen bestimmen" (Esping-Andersen 1990)
Wohnortprinzip
Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Gemeinde wohnen, unabhängig davon wo sie arbeiten.
Workfare
Der Begriff Workfare ist abgeleitet von der englischen Wortzusammenziehung „Welfare-to-work“, was etwa so viel bedeutet wie „Arbeit statt Sozialhilfe“. Der Begriff „Workfare“ tauchte zum ersten Mal in der ersten Amtsperiode von Richard Nixon (1969-73) auf. Er beinhaltete vor allem die Forderung, Sozialleistungen an einen Arbeitsnachweis zu koppeln. Unter der Prämisse „work first“ ist bei solchen Ansätzen kennzeichnend, dass die Vermittlung in eine wie auch immer geartete Beschäftigung Vorrang hat vor anderen Maßnahmen wie etwa Qualifizierung. Dem Workfare-Ansatz liegt die Argumentation zu Grunde, Sozialhilfeempfänger könnten zwar arbeiten, täten dies aber nicht, da sie in einem Leben mit Unterstützung „gefangen“ seien (sog. Armutsfalle).
Zweiter Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt, in dem Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe öffentlicher Förderung erhalten oder geschaffen werden Unter Beschäftigungsaufnahmen am zweiten Arbeitsmarkt werden aktuell (2021) Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen, Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle gem. § 16i SGB II subsumiert.
Zumutbarkeit
Für Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist gesetzlich in §10 SGB II festgeschrieben, dass grundsätzlich jede Arbeit zumutbar ist und angenommen werden muss. Auf diesem Wege soll die Bedürftigkeit von Leistungsberechtigten gemindert oder beendet werden. Gründe die Gegen die Zumutbarkeit einer Arbeit sprechen sind zum Beispiel körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen, die Betreuung oder Pflege von Kindern und Angehörigen oder Unvereinbarkeit mit der bisherigen überwiegenden Arbeit.
zyklische Arbeitslosigkeit
Abweichungen der Arbeitslosenquote von der natürlichen Arbeitslosenquote, konjunkturell, schwankende Arbeitslosigkeit.