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Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung und als umfassende Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten organisiert: Außen vor bleiben Beamte, Mini-Jobber und in der Regel Selbständige. Die wichtigste Leistungsart der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld. Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld erfüllen eine doppelte Funktion: Sie sichern bei Beschäftigungslosigkeit die materielle Existenz und sie verschaffen Arbeitsuchenden Zeit und Spielraum bei der Stellensuche. Als steuerfinanzierte Leistung kam ab 2005 die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II hinzu.
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