Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung und als umfassende Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten organisiert: Außen vor bleiben Beamte, Mini-Jobber und in der Regel Selbständige. Die wichtigste Leistungsart der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld. Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld erfüllen eine doppelte Funktion: Sie sichern bei Beschäftigungslosigkeit die materielle Existenz und sie verschaffen Arbeitsuchenden Zeit und Spielraum bei der Stellensuche. Als steuerfinanzierte Leistung kam ab 2005 die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II hinzu.

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten. Wichtigste Leistungsart ist das Arbeitslosengeld.

Frank Oschmiansky, Stefanie Winkler

/ 14 Minuten zu lesen

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bundeshaushalt, Einzelplan

Debatten um Finanzierungskonzepte

Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik erfolgt in Deutschland aus unterschiedlichen Quellen. Die Frage nach einer effizienten und gerechten Finanzierung steht immer wieder im Fokus von Debatten.

Frank Oschmiansky

/ 19 Minuten zu lesen