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Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Zerrin Salikutluk Jannes Jacobsen

/ 14 Minuten zu lesen

Zwischen 2013 und 2016 haben rund 1,5 Millionen Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die Fluchtzuwanderung jener Jahre stellte die hiesige Gesellschaft vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung und der materiellen Versorgung ging es vor allem um den Arbeitsmarktzugang. Um die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden zu beschleunigen, wurden einige institutionelle Änderungen vorgenommen.

Geflüchtete aus Afghanistan werden in Metalltechnik angeleitet. Eine Berufsausbildung ist besonders für jüngere Geflüchtete eine Möglichkeit, zeitlich verzögert, aber dafür mit anerkannter Qualifikation in den Arbeitsmarkt einzutreten. (© picture-alliance/dpa)

Vor rund sechs Jahren, im Jahr 2015, erlebte Europa und insbesondere Deutschland den Höhepunkt der jüngsten Zuwanderung von Asylsuchenden. Zwischen 2013 und 2016 haben rund 1,5 Millionen Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die Fluchtzuwanderung jener Jahre stellte die hiesige Gesellschaft vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung und der materiellen Versorgung war es vor allem der Arbeitsmarktzugang, der in der öffentlichen Debatte viel Aufmerksamkeit erfuhr. Um die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden zu beschleunigen, wurden einige institutionelle Änderungen vorgenommen.

Dem Arbeitsmarktzugang werden im Rahmen des Integrationsprozesses mehrere Funktionen zugeschrieben. Hierzu zählen die ökonomische Unabhängigkeit sowie die Erhöhung der subjektiven Lebensqualität – Asylbewerberleistungen, also Einkommen aus staatlichen Transfers, reichen in der Regel nur für das Nötigste im Alltag. Zweitens bedeutet die ökonomische Unabhängigkeit Geflüchteter auch eine Entlastung des Sozialstaates, da keine Transferleistungen gezahlt werden müssen und der Staat stattdessen Steuereinnahmen verzeichnen kann. Drittens wurde im Zuge der Fluchtzuwanderung die Hoffnung laut, dass die vielfach jungen Asylsuchenden die Folgen des demographischen Wandels entschärfen könnten. Insbesondere vor dem Hintergrund des andauernden Fachkräftemangels war es vor allem Unternehmen ein Anliegen, dass Geflüchtete zügig als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Um den Integrationsprozess zu dokumentieren, begann im Jahr 2016 die IAB-BAMF-SOEP Befragung von Geflüchteten, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Seit 2016 sind auf Basis dieser Daten viele Studien entstanden, die sich mit dem Arbeitsmarktzugang Geflüchteter befassen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand und berichtet von den rechtlichen Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt sowie von den weiterhin bestehenden Hürden und Herausforderungen.

Rechtliche Zugangsbedingungen

Im Zuge der Fluchtzuwanderung der Jahre 2013 bis 2016 gab es eine Vielzahl an Reformen, um den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern. Rund fünf Jahre nach Änderung der gesetzlichen Lage, kann als Teilerfolg durchaus festgehalten werden: Einem großen Teil der damaligen Asylsuchenden gelang der Eintritt in den Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarktzugang von Personen, die mittels eines Asylgesuchs nach Deutschland zugewandert sind, dauert im Durchschnitt dennoch länger als bei anderen zugewanderten Gruppen. Allerdings zeigt sich, dass Personen, die zwischen 2013 und 2016 einen Asylantrag gestellt hatten und in Deutschland geblieben sind, tendenziell schneller Zugang zum Arbeitsmarkt finden als frühere Kohorten.

Entscheidend für die Integration in den Arbeitsmarkt ist die rechtliche Erlaubnis, überhaupt in Deutschland arbeiten zu dürfen. Nach den aktuellen Reformen entscheiden insbesondere der Aufenthaltsstatus und das Herkunftsland über die Externer Link: Möglichkeiten von Asylsuchenden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Asylsuchenden, denen im Asylverfahren eine Schutzform (nach Art. 16a GG die Asylberechtigung, nach § 3 AsylG den anerkannten Flüchtlingsstatus, nach § 4 AsylG den subsidiären Schutz) zugesprochen wurde, haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Menschen, die aufgrund eines Abschiebungsverbots vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen, und Menschen aus nicht sicheren Herkunftsländern, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können von der Ausländerbehörde eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten. Aber auch nach abgelehnten Asylanträgen kann Geduldeten nach einer Einzelfallprüfung durch die zuständige Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Asylsuchende können bereits vor der Entscheidung ihres Asylantrags eine Beschäftigung aufnehmen, unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern, die ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, besteht kein Beschäftigungsverbot, auch wenn sie eine Duldung erhalten. Somit haben sich seit 2015/2016 die rechtlichen Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt für den Großteil der Schutzsuchenden verbessert. Dies gilt auch für Personen, die zwar weder eine Asylberechtigung noch den Flüchtlingsstatus erhalten, jedoch in absehbarer Zeit nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.

Qualifikationen von Geflüchteten aus dem Herkunftsland

Die Mehrheit der erwachsenen Personen, die als Asylsuchende nach Deutschland einwandern, hat ihre Bildungs- und Berufsqualifikationen im jeweiligen Herkunftsland erworben. Bei diesen Qualifikationen besteht das Risiko, dass sie mit der Einreise nach Deutschland entwertet werden. Ob ausländische Abschlüsse und Zertifikate in Deutschland eingesetzt werden können, hängt davon ab, ob sie anerkannt und somit als gleichwertig mit deutschen Abschlüssen betrachtet werden (Vergleiche das "Anerkennungsgesetz des Bundes" vom 1. April 2012).

Die Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter in Deutschland zeigen ein kontrastreiches Bild vom Ausbildungsniveau erwachsener Asylsuchender und Geflüchteter. In den meisten Ländern werden berufliche Qualifikationen vor allem über praktische Erfahrungen im Beruf erworben und nicht, wie in Deutschland üblich, im Rahmen beruflicher Ausbildungen. Es ist daher wenig überraschend, dass nur ein geringer Anteil der Befragten in der IAB-BAMF-SOEP-Erhebung angibt, im Herkunftsland eine betriebliche Ausbildung beziehungsweise berufliche Schule abgeschlossen zu haben. Eine mit Deutschland vergleichbare Form der beruflichen Ausbildung findet in vielen Ländern an (Fach-)Hochschulen statt, die etwa von einem Fünftel der Befragten in ihrem Herkunftsland besucht wurden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Mehrheit der Personen keine formale berufliche Ausbildung im Herkunftsland abgeschlossen hat. Allerdings stellen informell erworbene Qualifikationen bei Einwanderern durchaus Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt dar. So verfügt die Mehrheit der erwachsenen Personen, die als Asylsuchende eingewandert sind, über Berufserfahrung und damit Fertigkeiten, die sie sich über On-the-job-Training angeeignet hat. Rund 70 Prozent aller Befragten waren bereits im Herkunftsland berufstätig. Hier ist jedoch ein starkes Geschlechtergefälle zu beobachten: Waren nur rund 45 Prozent der Frauen vor ihrer Ankunft in Deutschland erwerbstätig, sind es bei den Männern 80 Prozent (die Zahlen basieren auf einer eigenen Auswertung der IAB-BAMF-SOEP Befragung Geflüchteter in Deutschland).

In Deutschland arbeitet fast die Hälfte der Personen, die als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind, in Berufen mit niedrigeren Qualifikationsanforderungen als für die Berufe, die sie in ihren Herkunftsländern ausgeübt haben. Insbesondere durch die Anerkennung informeller Berufsqualifikationen kann eine bessere Passung zwischen den vorhandenen Fähigkeiten und der Erwerbsarbeit in Deutschland gewährleistet werden.

(Weiter-)Qualifizierungsmöglichkeiten in Deutschland

Neben der Anerkennung von Bildungszertifikaten besteht auch die Möglichkeit, in Deutschland eine Berufsausbildung zu durchlaufen oder zu studieren, um den formalen Kriterien des deutschen Arbeitsmarktes zu entsprechen. Dies ist insbesondere für Jüngere eine Möglichkeit, zeitlich verzögert, aber dafür mit anerkannter Qualifikation in den Arbeitsmarkt einzutreten. Von den Personen, die zwischen 2013 und 2016 eingewandert und zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, haben laut der IAB-BAMF-SOEP Stichprobe bis zum Jahr 2019 rund 15 Prozent davon Gebrauch gemacht (eigene Berechnung). Um diese Bemühungen der Geflüchteten zu unterstützen, ist Anfang 2020 die „3+2 Regelung“ in Kraft getreten, wonach sich Geduldete und abgelehnte Asylbewerber:innen aus nicht sicheren Herkunftsländern für die Dauer ihrer Ausbildungszeit in Deutschland aufhalten dürfen. Nach Beendigung der Ausbildung wird diese Duldung um zwei weitere Jahre für die Jobsuche verlängert. Die Aufnahme einer Erwerbsarbeit ist dann wiederum die Voraussetzung für die Erteilung eines langfristigen Aufenthaltstitels, der unabhängig von der Flüchtlingseigenschaft erteilt wird. Dementsprechend kann erwartet werden, dass in den kommenden Jahren viele der jüngeren Geflüchteten und Personen mit Duldung oder abgelehntem Asylgesuch eine berufliche Ausbildung aufnehmen werden, um hierüber einen sogenannten Spurwechsel zu realisieren. Spurwechsel bedeutet, dass der Aufenthaltstitel nicht mehr an die Flüchtlingseigenschaft geknüpft ist, sondern an die Erwerbsarbeit. Diese Personen sind somit unabhängig von den Entwicklungen in Ihrem Herkunftsland berechtigt in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Neben dem Nachholen von Bildungs- und Berufsqualifikationen können allgemeine Weiterqualifizierungsmaßnahmen in Form von Sprachkursen oder spezifischen berufsbezogenen Kursen die Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erhöhen. Um die Integration von Geflüchteten in Deutschland zu fördern, wurden mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (2015) und dem Integrationsgesetz (2016) Möglichkeiten für einen schnelleren Zugang zu Sprachkursen geschaffen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass ein gewisses Sprachniveau als Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) gilt, die anerkannte Geflüchtete in der Regel nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland beantragen können. Demnach dürfen Asylbewerber:innen und Geduldete mit guter Bleibeperspektive sowie aufenthaltsberechtigte Geflüchtete ohne den Ablauf einer Frist abwarten zu müssen direkt an einem Integrations- und Sprachkurs teilnehmen, sofern entsprechende Kapazitäten in diesen Kursen vorhanden sind.

Studien zeigen, dass diese neuen Angebote von den Asylsuchenden der Jahre 2013 bis 2016 gut angenommen wurden. Rund 85 Prozent haben bis 2018 einen Sprachkurs und rund 65 Prozent einen Integrationskurs besucht. Dies wirkt sich sichtbar auf die Sprachkenntnisse aus. So gaben im Jahr 2018 fast die Hälfte der Befragten an, mittlerweile gute Deutschkenntnisse zu besitzen. Wenn man bedenkt, dass den Ergebnissen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung zufolge der Großteil der seit 2013 nach Deutschland eingereisten Geflüchteten bei der Ankunft keine Deutschkenntnisse besaßen, ist dies ein substanzieller Anstieg in sehr kurzer Zeit.

Perspektive der Arbeitgeber:innen

Laut einer Studie der Sächsischen Industrie- und Handelskammer, für die im Jahr 2015 2.582 IHK-Unternehmen befragt wurden, schätzten größere Unternehmen die Fluchtzuwanderung eher als eine Chance für ihren Wirtschaftszweig ein als kleinere Unternehmen. In 2020 beschäftigte knapp jedes vierte Unternehmen Geflüchtete. Bei diesen handelt es sich vor allem um Großunternehmen. Den Zugang zu Unternehmen erhalten Geflüchtete dabei eher über Brückentätigkeiten wie Praktika als über ein unmittelbares Arbeitsplatzangebot. Jedoch nimmt der Anteil von Geflüchteten mit einer regulären Beschäftigung zu, während gleichzeitig die Beschäftigung über Praktika in den letzten Jahren gesunken ist. Arbeitgeber:innen aus dem Gastgewerbe gaben 2015 häufiger als solche aus anderen Branchen an, Geflüchtete in ihrem Unternehmen einzustellen und schätzten die Möglichkeit, dass Geflüchtete den Fachkräftemangel in ihrer Region ausgleichen könnten, mit Abstand am höchsten ein. Tatsächlich spielt das Gastgewerbe bei der Arbeitsmarkteinbindung von Geflüchteten die wichtigste Rolle, dicht gefolgt vom Handel sowie der Instandhaltungs- und Reparaturbranche.

Unternehmen, in denen bereits Geflüchtete oder andere Ein- und Zugewanderte beschäftigt sind, haben eine höhere Bereitschaft, (weitere) Geflüchtete einzustellen. Gegen die Beschäftigung von Geflüchteten sprechen von Arbeitgeber:innenseite vor allem Bedenken bezüglich sprachlicher Barrieren und fehlender Qualifikationen. Die rechtlichen Bedingungen, die bei der Einstellung von Geflüchteten beachtet werden müssen, schaffen auf Seiten der Arbeitgeber:innen zusätzlich Unsicherheiten und erhöhen den administrativen Aufwand bei Einstellungen.

Empirischer Blick auf die Erwerbsbeteiligung und die Erwerbschancen von Geflüchteten

Asylsuchende hatten bei ihrer Ankunft in Deutschland hohe Erwartungen im Hinblick auf ihre ökonomische Integration. Rund zwei Drittel der zwischen 2013 und 2016 Eingewanderten schätzten im Jahr 2016 die Chance im Jahr 2018 erwerbstätig zu sein als hoch ein. Wobei Männer eine höhere Erwartung äußerten als Frauen. Rund ein Drittel aller Personen, die dies erwartet hatten, haben allerdings bis 2018 keine Arbeit gefunden. Grundsätzlich ist jedoch ein positiver Trend bei der Arbeitsmarktintegration zu erkennen. Etwa die Hälfte der Personen im erwerbsfähigen Alter ist nach fünf Jahren Aufenthaltsdauer in den Arbeitsmarkt eingetreten. Blickt man auf Bedingungen, die den Arbeitsmarktzugang begünstigen oder erschweren, haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Faktoren herauskristallisiert, von denen wir die wichtigsten hier aufführen.

Frauen haben grundsätzlich eine geringere Erwerbsbeteiligung. Während fünf Jahre nach Ankunft etwa 60 Prozent der Männer erwerbstätig sind, beträgt dieser Anteil bei Frauen weniger als 30 Prozent. Sowohl bei Männern als auch Frauen steigt zwar mit jedem Aufenthaltsjahr die Wahrscheinlichkeit in den Arbeitsmarkt einzutreten, allerdings ist die Dynamik bei Frauen deutlich schwächer ausgeprägt.

Für die geringere Erwerbsbeteiligung und Erwerbswahrscheinlichkeit von Frauen gibt es eine Reihe von Gründen. Besonders wichtig ist dabei die auf dem deutschen Arbeitsmarkt schlechtere Verwertbarkeit der Qualifikationen. Im Herkunftsland waren sie häufiger als Männer z.B. in Berufen im Bildungs- und Gesundheitswesen beschäftigt. Durch die Reglementierung dieser Berufe in Deutschland können die erworbenen Qualifikationen nicht ohne Weiteres auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Gleichzeitig besuchen Frauen später als Männer einen Sprach- und Integrationskurs. Schließlich spielen Betreuungsarbeiten für die Arbeitsmarktintegration von Frauen eine wichtige Rolle. So zeigt sich, dass Mütter insbesondere dann auf dem Arbeitsmarkt aktiv werden, wenn ihre Kinder die Kita besuchen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Arbeitsmarktzugang auch maßgeblich durch Belastungen im Haushalt beeinflusst wird.

Unabhängig vom Geschlecht scheinen die in Deutschland erworbenen Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt wichtiger zu sein als die mitgebrachten Qualifikationen. Abgeschlossene Sprach- und Integrationskurse, aber auch die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der BA, stehen in einem positiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit. Sprach- und Integrationskurse erfüllen dabei zwei Funktionen: Einerseits eignen sich Teilnehmer:innen Deutschkenntnisse an, die zu einer höheren Erwerbswahrscheinlichkeit beitragen. Andererseits bieten sie allgemeine Informationen zur Funktionsweise des deutschen Arbeitsmarkts und Orientierungshilfen bei der Arbeitsplatzsuche und Bewerbung auf Stellen. Deutschkenntnisse helfen dabei, Kontakte zu Einheimischen zu knüpfen. Mit der Kontakthäufigkeit steigt auch die Wahrscheinlichkeit erwerbstätig zu sein. Hier muss allerdings von einer wechselseitigen Beziehung ausgegangen werden. Über den Austausch mit Einheimischen können Geflüchtete relevante Informationen über den Arbeitsmarkt oder zu konkreten Arbeitsstellen erfahren. Darüber hinaus können einheimische Bekannte und Freunde beim Bewerbungsprozess unterstützen. Zugewanderte, die einer Beschäftigung nachgehen, haben gleichzeitig mehr Kontaktmöglichkeiten zu Einheimischen als nicht-erwerbstätige Geflüchtete.

Generell gibt es einige Faktoren, die bei der Arbeitsmarktintegration von Personen, die mittels eines Asylgesuchs nach Deutschland einwandern, im Vergleich zu anderen Eingewanderten berücksichtigt werden sollte. Hierzu zählen die körperlichen und mentalen Belastungen durch die Fluchterfahrung. Tatsächlich zeigt sich, dass je besser die physische und psychische Gesundheit der Geflüchteten ist, desto höher ist ihre Erwerbswahrscheinlichkeit. Eine weitere Besonderheit bei Geflüchteten ist der rechtliche Status. Geduldete und Personen ohne Aufenthaltstitel arbeiten seltener als Personen mit einer Aufenthaltsgestattung. Zusätzlich können durch regionale Wohnsitzauflagen, die anerkannten Geflüchteten nach § 12a AufenthG auferlegt werden können, die Informations- und Suchkosten für Geflüchtete bei der Arbeitssuche steigen.

Auf der anderen Seite wurden spezifische Programme und Maßnahmen entwickelt, um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit stellt z.B. Maßnahmen für Geflüchtete im SGB II zur Verfügung. Studien zeigen, dass eine Teilnahme an diesen Maßnahmen den Arbeitsmarktzugang arbeitsloser Geflüchtete in der Vergangenheit begünstigt hat.

Zusammenfassend wird deutlich, dass der Arbeitsmarktzugang von Personen, die als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind, mit einer Vielzahl an Faktoren zusammenhängt. Einerseits kann dieser über Institutionen wie Integrationskurse und Arbeitsmarktmaßnahmen begünstigt werden, die sich mittelbar (über Deutschkenntnisse) oder unmittelbar (über Kontakt zu Einheimischen) auswirken. Andererseits gibt es auch entscheidende individuelle Faktoren: Über alle Studien hinweg verfestigt sich das Bild, dass Frauen im Arbeitsmarktzugang benachteiligt sind. Zwar werden positive Effekte von Maßnahmen und institutionellen Änderungen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration sichtbar, allerdings profitieren nicht alle gleichermaßen von diesen Entwicklungen.

Fazit und Ausblick

Insgesamt zeigt sich eine positive Entwicklung beim Arbeitsmarktzugang von Personen, die als Asylsuchende in den letzten Jahren nach Deutschland zugewandert sind. Es wird deutlich, dass der Abbau institutioneller Hürden zu dieser Dynamik beigetragen hat. Auch die flächendeckende Einführung von Integrations- und Sprachkursen sowie das Anbieten von Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit zeigen ihre Wirkung. Allerdings ist nach wie vor zu konstatieren, dass Personen, die als Asylsuchende einwandern, grundsätzlich mehr Schwierigkeiten haben auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu werden als andere Eingewanderte. Innerhalb dieser Gruppe sind insbesondere Frauen in geringerem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vertreten. Für die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Frauen ist der Zugang zu Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder wichtig. Dies würde ihnen nicht nur zeitliche Ressourcen für eine Erwerbsarbeit eröffnen, sondern auch für Weiterqualifizierungsmöglichkeiten wie z.B. den Besuch von Sprach- und Integrationskursen.

In Zukunft werden weitere Fragen, beispielsweise auf welchen Positionen Geflüchtete arbeiten und ob es eine Angleichung an die Erwerbseinkommen Deutscher im Laufe der Zeit gibt, in den Fokus rücken. Die langfristige Entwicklung der Arbeitsmarktchancen gilt es zu beobachten und die spezifischen Hürden weiterhin abzubauen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Salikutluk, Zerrin et al. (2016): Geflüchtete nahmen in Deutschland später eine Erwerbstätigkeit auf als andere MigrantInnen. DIW-Wochenbericht, Nr. 35, S. 749–756.

  2. Brücker, Herbert et al. (2019): Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung. IAB-Kurzbericht, Nr. 3/2019.

  3. Brücker, Herbert et al. (2020): Beschränkungen der Wohnortwahl für anerkannte Geflüchtete: Wohnsitzauflagen reduzieren die Chancen auf Arbeitsmarktintegration. IAB-Kurzbericht, Nr. 3/2020.

  4. Für eine Übersicht zu den Möglichkeiten und Herausforderung bei der Anerkennung non-formaler Qualifikationen siehe: Döring, Ottmar/ Hauck, Sara (2020): Erkennen non-formal und informell erworbener Kompetenzen von Geflüchteten: Kompetenztests als Mittel zur Arbeitsmarktintegration. In: Matthes, Britta; Severing, Eckart (Hrsg.): Zugang zu beruflicher Bildung für Zuwandernde –Chancen und Barrieren. Bonn 2020.

  5. Eine gute Bleibeperspektive besteht für Menschen aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent. Siehe dazu auch die Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de (Zugriff: 27.07.2021)

  6. de Paiva Lareiro, Cristina et al. (2020): Dritte Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Geflüchtete verbessern ihre Deutschkenntnisse und fühlen sich in Deutschland weiterhin willkommen. BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe, 1, 2020.

  7. de Paiva Lareiro, Cristina et al. (2020): Dritte Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Geflüchtete verbessern ihre Deutschkenntnisse und fühlen sich in Deutschland weiterhin willkommen. BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe, 1, 2020.

  8. de Paiva Lareiro, Cristina et al. (2020): Dritte Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Geflüchtete verbessern ihre Deutschkenntnisse und fühlen sich in Deutschland weiterhin willkommen. BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe, 1, 2020.

  9. IHK Chemnitz (2015): Unternehmensbefragung der Sächsischen Industrie- und Handelskammern zur Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen. Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern.

  10. Pierenkemper, Sarah/Heuer, Christoph (2020): Erfolgreiche Integration: Mehr Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung. KOFA-Studie, Nr. 2/2020, Institut der deutschen Wirtschaft.

  11. Aumüller, Jutta (2016): Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: bestehende Praxisansätze und weiterführende Empfehlungen. Institut für Demokratische Entwicklung und soziale Integration.

  12. Flake, Regin et al. (2017): Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen: Erfahrungen, Hemmnisse und Anreize. KOFA- Studie, Nr. 1/2017.

  13. Pierenkemper, Sarah/Heuer, Christoph (2020): Erfolgreiche Integration: Mehr Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung. KOFA-Studie, Nr. 2/2020, Institut der deutschen Wirtschaft.

  14. IHK Chemnitz (2015): Unternehmensbefragung der Sächsischen Industrie- und Handelskammern zur Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen. Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern.

  15. Arbeitsmarkt aktuell (2019): Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt. DGB, Nr.3/2019.

  16. Flake, Regin et al. (2017): Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen: Erfahrungen, Hemmnisse und Anreize. KOFA- Studie, Nr. 1/2017.

  17. Flake, Regin et al. (2017): Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen: Erfahrungen, Hemmnisse und Anreize. KOFA- Studie, Nr. 1/2017.

  18. Bellmann, Lutz/Falck, Oliver (2016): Unterstützungsmaßnahmen für Schutzberechtigte: die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt. Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Working Paper, Nr. 66.

  19. Graeber, Daniel/Schikora, Felicitas (2020): Hohe Erwartungen der Geflüchteten an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben sich teilweise realisiert. DIW Wochenbericht, 34, S. 571-578. https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-34-3

  20. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  21. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  22. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  23. Gambaro, Ludovica et al. (2019): Kita-Besuch von Kindern aus nach Deutschland geflüchteten Familien verbessert Integration ihrer Mütter. DIW Wochenbericht, 44, S. 805-812. https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-44-1

  24. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  25. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  26. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  27. Kosyakova, Yuliya et al. (2021): Arbeitsmarktintegration in Deutschland: Geflüchtete Frauen müssen viele Hindernisse überwinden. IAB-Kurzbericht, Nr. 08/2021. http://hdl.handle.net/10419/234221

  28. Brücker, Herbert et al. (2020): Beschränkungen der Wohnortwahl für anerkannte Geflüchtete: Wohnsitzauflagen reduzieren die Chancen auf Arbeitsmarktintegration. IAB-Kurzbericht, Nr. 3/2020.

  29. Kasrin, Zein et al. (2021): Aktive Arbeitsmarktpolitik für arbeitslose Geflüchtete im SGB II: Der Großteil der Maßnahmen erhöht den Arbeitsmarkterfolg. IAB-Kurzbericht, Nr. 07/2021.

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Weitere Inhalte

Dr. Zerrin Salikutluk ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Arbeitsmarkt, Migration und Integration am Berliner Institut für Empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) der Humboldt-Universität zu Berlin.

Jannes Jacobsen ist Soziologe und Survey-Methodologe. Er studierte Sozialwissenschaften und Philosophie an der Universität Leipzig sowie Soziologie an der Freien Universität Berlin. Nach dem Studium promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bereich Cross-Cultural Survey Methods.

Jannes Jacobsen arbeitete am Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie am Institut für Soziologie an der Freien Universität Berlin. Seit 2022 ist er beim Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung.