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Die drei Sektoren der beruflichen Bildung – Schulberufssystem | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

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Die drei Sektoren der beruflichen Bildung – Schulberufssystem

Kathrin Schultheis Stefan Sell Lena Becher

/ 11 Minuten zu lesen

Das Schulberufssystem bietet eine Vielzahl von überwiegend theoretisch ausgerichteten Ausbildungsgängen an. Während der Berufsausbildung sind die Schülerinnen und Schüler nicht vertraglich an Ausbildungsbetriebe gebunden, sie erhalten daher auch keine Ausbildungsvergütung. Praktische Ausbildungsinhalte werden in schuleigenen Praxislabors oder im Rahmen von Praktika in Betrieben vermittelt. Einige Ausbildungsberufe können ausschließlich im Schulberufssystem erlernt werden, andere werden aber auch parallel zu den Angeboten des dualen Systems durchgeführt. Die schulische Berufsausbildung unterliegt landesrechtlichen Bestimmungen und ist daher nur in Teilbereichen bundesweit einheitlich organisiert.

Hebammenausbildung in der Medizinischen Berufsfachschule an der Universität Leipzig. Die Ausbildung zur Hebamme dauert drei Jahre. (© picture-alliance/dpa)

Schulberufssystem

Im Schulberufssystem werden Ausbildungsberufe in einem schulischen Kontext erlernt. Es handelt sich dabei um vollwertige und gesetzlich anerkannte Berufsausbildungen, die ohne eine betriebliche Bindung der Auszubildenden an den Berufsfachschulen durchgeführt werden. Den entscheidenden Unterschied zur dualen Berufsausbildung stellt also der Lernort dar – ein Lernort ausschließlich in der Berufsschule –, obgleich für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im Schulberufssystem auch Praxisphasen in Form von Betriebspraktika vorgesehen sind. Die Bedeutung der vollzeitschulischen Berufsausbildung stieg in den letzten Jahrzehnten stetig. Die schulischen Ausbildungsgänge enden wie die des dualen Systems mit Abschlussprüfungen, die die berufliche Handlungsfähigkeit für den jeweiligen Ausbildungsberuf feststellen. Neben den Berufs(fach)schulen bestehen traditionell Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens, an denen Berufe mit ebendiesen Schwerpunkten gelehrt werden.

Im Schulberufssystem werden Auszubildende in überwiegend staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet. Sie stehen dabei nicht mit einem Betrieb in einem Ausbildungsverhältnis, sondern die Berufs(fach)schule ist die Ausbilderin. Der vorrangige Lernort ist der Klassenraum, wobei die theoretischen Inhalte in den meisten Berufen durch betriebliche Praktika oder Übungen in Praxislaboren ergänzt werden. Der Unterricht findet im Regelfall von Montag bis Freitag in Vollzeit statt.

Eine Abweichung hiervon ist seit einer Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) seit dem 1. Januar 2020 möglich: Laut §7a BBiG kann die (schulische) Berufsausbildung in Teilzeit absolviert werden. Die Ausbildungsdauer beträgt zumeist zwei bis drei Jahre, kann aber in einigen Fällen insbesondere durch die Verpflichtung eines an die Ausbildung anschließenden Praxisjahres (Anerkennungsjahr) abweichen. Wird die Ausbildung in Teilzeit durchgeführt, kann sich infolge dessen maximal auf das eineinhalbfache der ursprünglichen Dauer verlängern. Die Berufsfachschulen richten sich mit ihren Ausbildungsgängen hauptsächlich an Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss und formulieren daher in ihren Aufnahmevoraussetzungen qualifikatorische Mindestanforderungen an ihre Bewerber/-innen.

Die Auszubildenden des Schulberufssystems erhalten kein Ausbildungsgehalt. Sie können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen mit Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Dafür werden die Einkommen der Eltern und Auszubildenden berücksichtigt, Leistungen also nur dann gezahlt, wenn das elterliche oder eigene Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Im Unterschied zum BAföG für Studierende müssen Auszubildende an Berufs(fach)schulen die Leistungen nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückzahlen (auch nicht anteilig). In wenigen Fällen erhalten Berufsfachschüler/-innen vom Träger der Praxisphasen eine Ausbildungsvergütung. Auszubildende im Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege an Schulen des Gesundheitswesens werden beispielsweise in enger Verzahnung von Berufsfachschulen und Krankenhäusern ausgebildet, sie erhalten ein tarifliches Ausbildungsentgelt. Streng genommen stellt diese Form der Berufsausbildung ein eigenes Modell dar, da sie einerseits dem Schulberufssystem zugeordnet werden kann, andererseits jedoch bundeseinheitlich geregelt wird und auch strukturell einer Berufsausbildung des dualen Systems ähnelt.

Jährlich beginnen mehr als 200.000 Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung im Schulberufssystem. Mehr als die 80 Prozent von ihnen starten im Bereich der Sozial- und Gesundheitsdienstberufe. Den geringsten Anteil haben hingegen Berufe, die nach BBiG oder Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden und somit auch im Rahmen einer dualen Berufsausbildung erlernt werden können.

Historie

Die Berufs(fach)schulen waren in ihrem Ursprung Fortbildungsschulen, die eine Elitenausbildung vornahmen. Insbesondere Töchter gutsituierter Familien wurden dort im Handels- und Verwaltungsbereich ausgebildet, aber auch die Berufsausbildung in gewerblich-technischen Berufen wurde angeboten. Allgemein nahm die berufliche Ausbildung von Frauen einen entscheidenden Stellenwert im Voranschreiten des Schulberufssystems ein. So wurde die Berufsausbildung in Gesundheitsberufen, bis heute ein von Frauen dominiertes Berufsfeld, an Gesundheitsschulen speziell für Frauen eingeführt. Mit diesen Berufsausbildungen sollten junge Frauen nicht nur auf die Ausübung eines angemessenen Berufs, sondern insbesondere auch auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Bis heute stellen die Ausbildungsgänge an Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens die personenstärksten Ausbildungsgänge im Schulberufssystem dar. Zwischen 1933 und 1945 versuchte die nationalsozialistische deutsche Regierung im Rahmen ihrer Gleichschaltungspolitik auch das Schulberufssystem zu vereinheitlichen. Nach 1945 verblieb die Zuständigkeit des (Berufs-)Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland bei den Bundesländern. Seit Ende der 1960er Jahre wurde die gesetzliche Rahmung der Ausbildung im Schulberufssystem vorangetrieben, sodass schlussendlich weitestgehend einheitliche Standards hinsichtlich der Dauer und Ziele der Ausbildungsgänge festgelegt wurden. Zunehmend wurde das Schulberufssystem als Bestandteil der Berufsausbildungssystems und zudem als notwendige Ergänzung des dualen Ausbildungssystems erachtet.

In der DDR ging der Großteil der Berufsfachschulen in das staatliche System über. Eine betriebliche Anbindung erfolgte über Praxisphasen während der Schulferien. Sie diente der Förderung der betrieblichen Orientierung der Auszubildenden und zu ihrer Eingewöhnung in betriebliche Strukturen. Nach der Vereinigung Deutschlands erhielten auch die neuen Bundesländer die Zuständigkeit über das jeweilige (Berufs-)Schulwesen.

Schulen des Schulberufssystems

Berufsfachschulen sind Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie haben die Aufgabe, allgemeine und fachliche Lerninhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen, den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu erlangen oder ihn zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.“

Schulen des Gesundheitswesens vermitteln die Ausbildung für nicht akademische bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Hebammen und Entbindungspfleger/innen, Physiotherapeuten/innen, Logopäden/innen, Ergotherapeuten/innen u.a.m.) und weitere landesrechtlich geregelte Berufe des Gesundheitswesens (z.B. Helferberufe). Die Ausbildungsgänge beruhen auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen und finden an staatlich anerkannten Schulen statt. Die Aufnahmebedingungen sind in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelt. Vorausgesetzt wird generell ein allgemeinbildender Schulabschluss. Die Ausbildungen enden mit staatlichen Prüfungen. Der erfolgreiche Abschluss an einer Schule des Gesundheitswesens wird durch ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis bestätigt, das Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist. In einigen Ländern findet die Ausbildung in nicht akademischen bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen und weiteren landesrechtlich geregelten Berufen des Gesundheits-wesens nicht in Schulen des Gesundheitswesens, sondern nach den Schulgesetzen der Länder in Teilzeit-Berufsschulen, Berufsfachschulen oder Fachschulen statt. In diesen Ländern werden die entsprechenden Bildungsgänge der betreffenden Schulart zugeordnet.“

Quelle: Externer Link: KMK – Definitionenkatalog 2018 zur Schulstatistik

Heute bieten Berufsfachschulen Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl von Ausbildungsgängen an. Bereits im frühen 20. Jahrhundert existierten zahlreiche verschiedene Schulformen und Ausbildungsgänge im Schulberufssystem, die Ausbildungsberufe nach Bundes- oder nach Landesrecht anbieten. Die Ausbildungen werden in- und außerhalb des Geltungsbereiches des BBiG und der HwO durchgeführt. Einige Berufe können ausschließlich im Schulberufssystem erlernt werden, andere Berufsausbildungen werden sowohl in dualer als auch in vollzeitschulischer Form angeboten.

Die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen im Schulberufssystem ist hoch. Dies ist vor allem auf die große Nachfrage nach Ausbildungen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens zurückzuführen. Auszubildende weiblichen Geschlechts sind an den Schulen des Gesundheitswesens noch immer stark überrepräsentiert. Im Jahr 2019 waren 76,2 Prozent der Ausbildungsbeginnenden in diesem Bereich weiblichen Geschlechts. Wie viele Ausbildungsplätze im Schulberufssystem jährlich angeboten werden ist nicht genau bekannt. Die Entwicklung kann lediglich anhand der tatsächlichen Ausbildungsbeginne gemessen werden. Hier stellt auch das föderale Bildungssystem Deutschlands eine Schwierigkeit dar, da die Schulen in den Bundesländern teilweise noch immer unterschiedlich kategorisiert und organisiert werden. Freie Ausbildungsplätze werden zudem weitgehend ohne Beteiligung der Berufsberatung der Arbeitsagenturen besetzt, sodass auch dort keine Daten über das tatsächliche Ausbildungsplatzangebot statistisch erfasst und verarbeitet werden.

Die Ausbildungsberufe des Schulberufssystems stellen sich ebenso vielfältig dar, wie die des dualen Systems. Neben den klassischen Berufen des Gesundheitswesens können heute beispielsweise Berufe wie staatlich geprüfte/-r informationstechnische/-r Assistent/-in, Wirtschaftsassistent/-in, Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in, Fremdsprachenkorrespondent/-in und Kosmetiker/-in in verschiedenen Fachrichtungen erlernt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die schulische Berufsausbildung steht als gleichwertige zweite Säule neben dem dualen Berufsausbildungssystem. Die Ausbildung wird nach den Vorgaben von BBiG und HwO oder nach Landesrecht durchgeführt. Berufe des Sozial- und Gesundheitsdienstwesens werden teilweise nach eigenen Gesetzen (z.B. Pflegeberufegesetz) durchgeführt. Seit einer Novellierung des BBiG 2005 können Auszubildende des Schulberufssystems an einer Prüfung vor der für ihren Beruf zuständigen Kammer teilnehmen, wenn ihre Ausbildungsinhalte, -anforderungen und die Ausbildungsdauer mit denen des dualen Systems vergleichbar sind und ein angemessener Anteil von praktischen Lerninhalten geleistet wurde. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43 BBiG geregelt.

Quellentext§43 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  1. wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

  2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und

  3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

(2) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er

  1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist,

  2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und

  3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.

Quelle: Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html

Vor der Gesetzesreform 2005 mussten die zuständigen Bundesministerien im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des ständigen Ausschusses des Bundesinstitut für Berufsbildung per Rechtsverordnung darüber bestimmen, welche Ausbildungsberufe, die im Schulberufssystem unterrichtet wurden, der dualen Berufsausbildung gleichgestellt wurden. Mit der Reform wurde die Position der Bundesländer gestärkt, die nun selbst per Rechtsverordnung festlegen konnten, welche Ausbildungsgänge die Anforderungen erfüllen und deren Besuch daher zur Teilnahme an der Kammerprüfung berechtigt.

Nach Landesrecht wird vor allem eine Vielzahl von Assistenz-Ausbildungen durchgeführt (technische Assistenten, Wirtschaftsassistenten u.a.). Die Vergleichbarkeit der Berufe, die nach Landesrecht ausgebildet werden ist bundesweit nur eingeschränkt möglich. Sie variieren zwischen den Bundesländern nicht nur hinsichtlich der Ausbildungsdauer, sondern auch in Bezug auf die Ausbildungsinhalte. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb Externer Link: Rahmenvereinbarungen über die Berufsschulen und über die Ausbildung zu staatlich geprüften technischen bzw. kaufmännischen Assistent/-innen getroffen, um Qualitätsstandards sicherzustellen und die Anerkennung der Berufsausbildung bundesweit zu erleichtern.

Im Jahr 2019 haben rund 14 Prozent aller Anfängerinnen und Anfänger im Schulberufssystem eine Ausbildung nach Landesrecht begonnen. Hierzu zählen – abgesehen von den GES-Berufen – einerseits die Ausbildungen an Berufsfachschulen außerhalb BBiG/HwO nach Landesrecht einerseits sowie den doppelqualifizierenden schulische Berufsausbildungen mit Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung, die an Berufsfachschulen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO) und Fachgymnasien durchgeführt werden.

Die Angebotslandschaft unterscheidet sich deutlich zwischen den einzelnen Bundesländern: Laut dem BIBB-Datenreport 2020 wurden nur in neun Bundesländern doppelqualifizierende Bildungsgänge angeboten. 2018 waren diese besonders verbreitet waren in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz sowie in Nordrhein-Westfalen. Ausbildungsgänge außerhalb BBiG/HwO nach Landesrecht (ohne Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung) werden nur in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nicht angeboten. Die sogenannte „Assistentenausbildung“ ist dort nur in Verbindung mit dem Erwerb einer Fachhochschulreife möglich. Nach Einschätzung des BIBB haben Ausbildungsgänge nach Landesrecht im Westen eine höhere Bedeutung. In Ostdeutschland seien „Assistentenausbildungen zugunsten dualer Ausbildungsplätze reduziert oder ganz eingestellt“ worden (siehe Externer Link: BIBB-Datenreport 2020).

Position der vollqualifizierenden Berufsfachschulen im beruflichen Bildungssystem (Interner Link: Grafik als Download 56 KB) (© bpb)

Im Juni 2012 hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer darauf verständigt, die vollzeitschulischen Ausbildungsangebote zugunsten der Berufsausbildung des dualen Systems zu reduzieren. Dies soll überall dort geschehen, wo analog zu den schulischen Ausbildungsgängen die duale Berufsausbildung angeboten wird. Seither wurden regional bereits erste vollzeitschulische Ausbildungsgänge eingestellt. Die Gründe dafür werden weiter unten im Diskurs über die Ausbildung im Schulberufssystem vorgestellt.

Eine gegenläufige Entwicklung lässt sich für die Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens feststellen. Hier lässt sich ein Bedeutungszuwachs identifizieren, obgleich die Zugangsbedingungen häufig strikter sind als für andere vollzeitschulische Ausbildungsgänge. Für die Aufnahme in einen Ausbildungsgang im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens wird häufig eine einschlägige Vorerfahrung vorausgesetzt, die zum Beispiel durch eine vorangegangene Berufsausbildung oder den Besuch einer Fachoberschule erlangt werden kann. Die Ausbildungsgänge dieses Berufsfeldes folgen teilweise bundesrechtlichen teilweise aber auch landesrechtlichen Regelungen.

Am 1. Januar 2020 traten zwei einschneidende Reformen von schulischen Ausbildungsberufen in Kraft. Erstens fasste das Pflegeberufegesetz (PFlBG) die Berufe Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in in einem übergreifenden Beruf „Pflegefachmann/-frau“ zusammen. Zweitens führte das Hebammenreformgesetz (HebRefGe) dazu, dass die Hebammenausbildung nicht mehr als schulische Berufsausbildung, sondern als duales Studium absolviert wird.

Ein Teil der Berufs(fach)schulen befindet sich in privater Trägerschaft, sodass für die Ausbildung an einigen Instituten Schulgeld und Lehrgangskosten von den Auszubildenden getragen werden müssen. Diese variieren in ihrer Höhe. Die meisten Ausbildungsberufe werden gleichermaßen an staatlichen Schulen unterrichtet, die (für die Auszubildenden) kostenfrei sind. Das Angebot ist jedoch knapp.

Übergang in Berufstätigkeit

Über die Übergänge von dualer Berufsausbildung in qualifizierte Erwerbsarbeit lassen sich anhand von Statistiken und Studienergebnissen differenzierte Aussagen treffen. Im Unterschied dazu fällt es deutlich schwerer allgemeine Aussagen zum Übergang in die qualifizierte Erwerbsarbeit von Auszubildenden des Schulberufssystems zu treffen. Nur wenige Studien beschäftigen sich mit dieser Auszubildendengruppe und meist werden nur für einzelne Berufe Übergänge dargestellt.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung fand mithilfe einer Befragung von Absolventen (Abschlussjahr 1995) einer vollzeitschulischen Assistenz-Ausbildung heraus, dass ein Jahr nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss rund 50 Prozent der Befragten einer Erwerbsarbeit nachgingen. Aus der gleichen Befragung ging hervor, dass jeder vierte Auszubildende Schwierigkeiten hinsichtlich der Akzeptanz seines Berufsabschlusses auf dem Arbeitsmarkt habe. Wolfgang Ludwig-Mayerhofer stellte zu Beginn der 1990er Jahre fest, dass Absolventen des Schulberufssystems im Vergleich zu Auszubildenden des dualen Systems überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen seien. Diese Ergebnisse basieren jedoch auf Studien, die bereits über 15 Jahre alt sind und somit evtl. Veränderungen, die aus Gesetzesnovellierungen, strukturellem Wandel und veränderten Anforderungen am Arbeitsmarkt resultieren, nicht abbilden. Was hat sich also verändert? Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kamen 2005 zu dem Schluss, dass langfristig keine Unterschiede zwischen den Übergangserfolgen dualer und schulisch ausgebildeter Absolventen feststellbar sind, obgleich der lückenlose Übergang von Berufsausbildung in den Beruf den Vollzeitschülern schwerer fällt. Dies lässt sich u.a. darauf zurückführen, dass es für die Berufsschüler/-innen keine Möglichkeit des Verbleibs im Ausbildungsbetrieb gibt. Absolventinnen und Absolventen des dualen Systems werden häufig auch aufgrund tariflicher Bestimmungen zumindest für einen befristeten Zeitraum von ihren Ausbildungsbetrieben in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Dies ist für Absolventinnen und Absolventen von Ausbildungsgängen des Schulberufssystems nicht zutreffend. Ursula Beicht, Wissenschaftlerin am BIBB, fand zusammen mit weiteren Kollegen heraus, dass Absolventinnen und Absolventen von Ausbildungen im Schulberufssystem noch immer längere Zeit für den Übergang in eine Erwerbstätigkeit benötigen als Auszubildende des dualen Systems. Anhand einer Befragung von Fachkräften, die 2005 oder früher ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hatten, konnten sie belegen, dass sich dieser Unterschied nach einer Frist von zwölf Monaten bereits deutlich verringert hat. Rund jede/r dritte Absolvent/-in einer schulischen Berufsausbildung nimmt innerhalb von 12 Monaten nach Ausbildungsabschluss eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium auf (30 Prozent). Unter den Absolventen einer dualen Berufsausbildung sind es lediglich halb so viele.

Absolventinnen und Absolventen von Ausbildungsgängen des Schulberufssystems benötigen bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Ausbildungsende also durchschnittlich länger als Absolventinnen und Absolventen des dualen Systems. Zwölf Monate nach Ausbildungsende haben sich die Übergangsquoten der Auszubildenden beider Systeme angenähert. In eine weitere Berufsausbildung oder ein Studium gehen mehr Personen aus dem Schulberufssystem über als aus dem dualen System.

Diskurs über die Ausbildung im Schulberufssystem

Die Berufsausbildung an den Schulen des Gesundheitswesens nimmt vor dem Hintergrund des zunehmenden Pflegekräftemangels in Deutschland eine zentrale Rolle ein. Laut Bildungsbericht 2018 sind die leichten Zuwächse im Schulberufssystem mit den steigenden Ausbildungszahlen im Bereich Gesundheit, Erziehung und Soziales zu erklären. Ursächlich für diese Entwicklung ist ein gesteigerte Fachkräftebedarf, insbesondere im Bereich der Pflege. Hieraus ergab sich der politische Handlungsbedarf, die Ausbildungen in den Berufen sowohl durch eine Anhebung der Ausbildungsfinanzierung und -vergütung, als auch eine Aufwertung der Berufsbilder attraktiver zu gestalten. Diese Versuche spiegeln sich in der Reform des Pflegeberufegesetzes und auch in der Akademisierung der Hebammenausbildung wider. Trotz der steigenden Ausbildungszahlen gibt es jedoch auch kritische Stimmen hinsichtlich der Frage, ob diese Reformbemühungen ausreichend sind, den Fachkräftebedarf in diesen Berufen zu decken.

QuellentextAutorengruppe Bildungsberichterstattung 2020

„Probleme der Fachkräftesicherung betreffen auch das Schulberufssystem, das vor allem Personen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen ausbildet. Hier hat die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger zwar leicht zugenommen, allerdings ist damit die Fachkräftesicherung in den Gesundheits- und Erziehungsberufen noch lange nicht gewährleistet. Ungelöste Fragen beziehen sich sowohl auf hinreichende Quantitäten der Ausbildung als auch auf die mit curricularen Reformen (Stichwort generalistische Pflegeausbildung) verbundenen Herausforderungen hinreichender Ausbildungsqualität.“

Quelle: Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, Bildung in Deutschland 2020, Externer Link: https://www.bildungsbericht.de/static_pdfs/bildungsbericht-2020.pdf

Seit vielen Jahren stehen auch die enorme Vielfalt und die damit verbundene mangelnde Transparenz über die Ausbildungsgänge im Schulberufssystem in der Kritik. Die Planung und Koordination der schulischen Berufsausbildung obliegt aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands den Bundesländern. Darüber hinaus bieten auch private Schulträger Berufsausbildungsgänge an, die die Komplexität des Schulberufssystems weiter erhöhen. Eine Vereinheitlichung der Ausbildungsberufe und bezeichnungen, ihrer Ausbildungsrahmenpläne und Strukturen zu bundeseinheitlichen Regelungen ist bisher nicht in ausreichendem Maß gelungen. Eine starke und immer wieder auftauchende Kritik betrifft daher die Tatsache, dass das Schulberufssystem im Vergleich zum dualen System faktisch ein noch immer eher unsystematisches Ausbildungskonstrukt darstellt. Auch politisch wird die Ausbildung im Schulberufssystem häufig als eine nachrangige Alternative zur betrieblichen Ausbildung betrachtet.

Befürworter/-innen des Schulberufssystems stellen seine geringe Konjunkturanfälligkeit in den Fokus. Das Ausbildungsplatzangebot kann bei schlechter wirtschaftlicher Lage nicht nur gleichbleibend angeboten werden, es könnte bei Bedarf sogar erhöht werden. Zudem stellt sich das Schulberufssystem weniger träge dar, als das duale System. Einer wandelnden Wirtschaftsstruktur kann es sich schneller anpassen. Neue Ausbildungsinhalte können schneller umgesetzt werden, neue Berufe zügig ausgebildet werden. Eine derartige Planung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn von einer Akzeptanz der Berufsabschlüsse des Schulberufssystems bei den Unternehmen ausgegangen werden kann und die Ausbildung im Schulberufssystem als der dualen Berufsausbildung ebenbürtig wahrgenommen wird. Das Schulberufssystem kann dann als Kompensator schlechter konjunktureller Wirtschaftslagen fungieren und flexibel auf die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt reagieren.

Weitere Inhalte

Kathrin Schultheis ist Sozialwissenschaftlerin und war von 2012 bis 2015 am Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz beschäftigt. Seit August 2015 ist sie als Projektleiterin für das ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" am Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung tätig.

ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz. E-Mail Link: sell@hs-koblenz.de

ist Politikwissenschaftlerin, seit Juni 2020 Beraterin in der Abteilung Arbeitsgestaltung und Fachkräftesicherung bei der G.I.B. mbH. Zuvor war sie von April 2017 bis Mai 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz (ISAM) und verantwortliche Redakteurin von Externer Link: O-Ton Arbeitsmarkt.