Der Tarifvertrag
Der Tarifvertrag regelt die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeberseite (einzelne Unternehmen oder im Zusammenschluss als Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmerseite (durch die Gewerkschaften). Geregelt werden tarifrechtliche Vereinbarungen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte sowie Inhalt, Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen (normativer Teil des Tarifvertrages). Zugleich definiert er die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber- aber auch der Arbeitnehmerseite (schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrages). Wie sich Löhne bilden, welchen Einfluss das sogenannte Insider-Outsider-Phänomen auf die Lohnbildung und mögliche Arbeitslosigkeit hat, wie sich Tarifauseinandersetzungen gestalten, wie tarifliche Vereinbarungen durchgesetzt werden und mit welchen Herausforderungen der Tarifvertrag heute konfrontiert ist, stellen die folgenden Ausführungen vor.