In Abgrenzung zu Normalarbeitsverhältnissen definiert das Statistische Bundesamt sog. atypische Beschäftigungsverhältnisse. Dazu werden Leiharbeit bzw. Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs), Teilzeitbeschäftigung unter 20 Wochenstunden sowie befristete Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Diese Beschäftigungsverhältnisse können entweder aufgrund des geringen Umfangs oder potenziell geringeren Verdienstmöglichkeiten nur bedingt dazu beitragen, den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen voll zu finanzieren. Darüber hinaus erwerben Beschäftigte in ihnen oft keine oder nur geringe Ansprüche in den sozialen Sicherungssystemen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse können jedoch nicht mit prekären Beschäftigungsverhältnissen gleichgesetzt werden und taugen nur bedingt als Indikator zur Beschreibung von Problemlagen am Arbeitsmarkt. Im Text Interner Link: Normalarbeitsverhältnisse werden die Unterschiede weiter differenziert.
Häufig werden bestimmte Beschäftigungsformen, wie zum Beispiel Teilzeitbeschäftigung und Minijobs bewusst gewählt, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren oder ein größeres Freizeitbedürfnis zu befriedigen. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse können innerhalb der individuellen Erwerbsbiografien gewünscht sein, um Berufserfahrungen in verschiedenen Branchen zu sammeln. Die Verbreitung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen ist Ausdruck von Flexibilisierungstendenzen am Arbeitsmarkt. Nicht nur Arbeitnehmer können ihre Flexibilitätserfordernisse befriedigen, sondern vor allem Arbeitgeber haben durch die atypischen Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften schnell an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.
Die folgenden Texte behandeln die jeweiligen Beschäftigungsformen und stellen die Geschichte, rechtliche Grundlagen, Verbreitung sowie deren Wirkung und Funktion auf dem Arbeitsmarkt dar. Dabei wird auch untersucht, ob das jeweils thematisierte Beschäftigungsverhältnis mit einem Prekaritätsrisiko einhergeht.
Ein Anstieg der der atypischen Beschäftigung in Deutschland ließ sich insbesondere seit der Jahrtausendwende beobachten. Seit Beginn der 2010er Jahre war die atypische Beschäftigung, sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit insgesamt, wieder leicht rückläufig. Die Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse wurde über Jahre hinweg als Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und den Abbau von Arbeitslosigkeit von der Politik schrittweise vorangetrieben. Ziel war es, den Arbeitsmarkt an die Bedingungen der Globalisierung anzupassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Strukturwandel zu bewältigen. Gleichzeitig sind atypische Beschäftigungsverhältnisse mit vielen Unsicherheiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Wie sich die Beschäftigung in den einzelnen Segmenten der atypischen Beschäftigung entwickelt hat und wie sie zu beurteilen ist, zeigen die folgenden Texte.