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Kollektivschuld | Antisemitismus | bpb.de

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Kollektivschuld

Der Begriff der Kollektivschuld meint, dass man die Schuld für eine Tat einem ganzen Kollektiv, zum Beispiel allen Angehörigen einer Gruppe oder Nation, zuweist, anstatt sie individuellen Täter*innen anzulasten. Von Seiten der (extremen) Rechten wird immer wieder der Vorwurf erhoben, dass den Deutschen im Kontext der Verbrechen des Nationalsozialismus eine solche Kollektivschuld angelastet worden sei, die sich auch auf alle künftigen deutschen Generationen übertragen würde. Ein solcher Vorwurf der Kollektivschuld gegen die Deutschen wurde jedoch – auch direkt nach 1945 – nie ernsthaft erhoben. Zwar wurde die Kollektivschuldthese von den Westalliierten in der Nachkriegszeit durchaus vertreten, faktisch jedoch nicht praktiziert. Dies zeigen exemplarisch die Interner Link: Nürnberger Prozesse, bei denen die Schuld der Angeklagten jedes Mal individuell geprüft wurde. Vielmehr ist oft von einer historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistischen Verbrechen als einer moralischen Forderung die Rede.

Um sich gegen den angeblichen Vorwurf einer Kollektivschuld zu wehren, werden vor allem von Seiten der (extremen) Rechten große Anstrengungen unternommen. Meist münden diese in einer Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen, zum Beispiel wenn die Zahl der Opfer der Shoah infrage gestellt, das Leid der Deutschen aufgrund der Bombardierung deutscher Städte durch die Alliierten mit dem Leid der Jüdinnen*Juden gleichgesetzt oder sogar eine „jüdische Mitschuld“ an der Politik der Nationalsozialist*innen behauptet wird. So dient die Behauptung, es gäbe einen Kollektivschuldvorwurf, in erster Linie der Schuldabwehr. Diese findet sich auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft.

Quelle: Jessica Hoyer, Sozialwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der OTH Regensburg im Rahmen des bayerischen Forschungsverbunds „ForGeRex“.

Fussnoten