Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das sogenannte
Während der COVID-19-Pandemie bezeichneten Gegner*innen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die in diesem Zuge beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes als angebliches Ermächtigungsgesetz und sahen darin einen Beleg für die vermeintliche "Corona-Diktatur". Mit solchen Vergleichen werden die Verbrechen des NS-Regimes relativiert.
Quelle: Jessica Hoyer, Sozialwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der OTH Regensburg im Rahmen des bayerischen Forschungsverbunds „ForGeRex“.