Der Begriff "Arisierung" bezeichnet ab 1933 die vollständige Verdrängung von Jüdinnen*Juden aus dem Wirtschaftsleben zur Zeit des Nationalsozialismus. Wegen des Boykotts jüdischer Geschäfte, der Berufsverbote und Diskriminierung sahen sich zahlreiche Jüdinnen*Juden gezwungen, ihr Eigentum weit unter Wert zu verkaufen. Gleichzeitig zielte die systematische Enteignung jüdischen Eigentums und die Übertragung auf nichtjüdische ("arische") Profiteur*innen darauf ab, die wirtschaftliche Existenz der jüdischen Bevölkerung zu vernichten und sie aus der Gesellschaft zu verdrängen. Mit der "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938 wurde die Zwangsarisierung aller jüdischen Unternehmen gesetzlich festgeschrieben. Ebenso durften Jüdinnen*Juden keine Geschäfte mehr betreiben. Neben Rechtsanwälten, Maklern und Banken, die den Verkauf zwischen jüdischen Eigentümern und "arischen" Käufern vermittelten, profitierten auch weite Teile der Gesellschaft, insbesondere von der Arisierung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen der deportierten und ermordeten Jüdinnen*Juden. Ende der 1930er Jahre wurde der Begriff "Arisierung" zunehmend durch "Entjudung" ersetzt, um die damit verbundenen materiellen Vorteile zu verschleiern.
Quelle: Jessica Hoyer, Sozialwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der OTH Regensburg im Rahmen des bayerischen Forschungsverbunds „ForGeRex“.