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Versailler Diktat | bpb.de

Versailler Diktat

Der Friedensvertrag, den Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg am 28. Juni 1919 im Schloss Versailles bei Paris unterzeichnen musste, verfügte umfangreiche Gebietsabtrennungen (Verlust aller Kolonien, Abtretung von 70000 Quadratkilometern mit 6,5 Millionen Einwohnern an Polen), Rüstungsbeschränkungen, die Reduktion der Streitkräfte auf 100000 Mann im Heer und 15000 Mann bei der Marine, Verbot von Flugzeugen, U-Booten, Panzern, schwerer Artillerie sowie hohe Reparationszahlungen für die Kriegsschäden der Alliierten. Als schmachvoll wurde auch der Ort der Unterzeichnung empfunden. Im Spiegelsaal von Versailles war nämlich 1871 die Gründung des deutschen Kaiserreichs proklamiert worden. Ebenso auf Ablehnung stieß der Artikel, der den Anschluss von Österreich an Deutschland untersagte und vor allem der Artikel 231, in dem die Schuld Deutschlands und seiner Verbündeten am Ersten Weltkrieg festgestellt war. Die folgenden Jahre standen in Deutschland unter dem Eindruck einer öffentlichen Debatte, in der die "Kriegsschuldlüge", die sich auf den "Kriegsschuldartikel" im Friedensvertrag bezog, vehement zurückgewiesen wurde.

Die Revision des Versailler Diktats stand in der ganzen Weimarer Republik im Mittelpunkt der Außenpolitik, sie war auch Gegenstand der Propaganda aller Republik- und Demokratiefeinde, die demokratische Politiker als "Erfüllungsgehilfen" der Gegner Deutschlands diffamierten und die Wiederherstellung der früheren Grenzen, der militärischen Stärke und des Großmachtstatus des Deutschen Reiches forderten. Der Aufstieg der NSDAP von einer rechtsradikalen Sekte zur stärksten Partei in Deutschland erfolgte vor diesem Hintergrund. Allerdings gingen Hitlers Ziele (Eroberung von "Lebensraum" im Osten, deutsche Hegemonie in Europa) weit über die Revision des Versailler Vertrags hinaus.

Literatur

  • Krüger, Peter: Versailles. Deutsche Außenpolitik zwischen Revisionismus und Friedenssicherung, München 1986.

Fussnoten