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Rasse

Naturwissenschaftler definieren Rasse als eine Gruppe von Lebewesen, die sich durch gemeinsame Erbanlagen von anderen Art-Angehörigen unterscheidet. Die menschliche Gesellschaft besteht aus Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen, die gleichwertig und gleichberechtigt sind. Historisch ist freilich die ethnische Herkunft von Minderheiten (Indianern und Afrikanern in den USA, Indern in Südafrika, Kenia und Uganda, Chinesen in Indonesien) von der Mehrheitsgesellschaft immer wieder zur Diskriminierung und Verfolgung benützt worden, mit den weitestreichenden Folgen im nationalsozialistischen Völkermord an den Juden.

Die Diskriminierung aus rassischen Gründen (Rassismus) folgt nicht rationalen Argumenten, sondern Vorurteilen und Feindbildern, die instrumentalisiert werden. Kulturelle und religiöse Traditionen spielen ebenso wie wirtschaftliche und soziale Gründe bei der Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung von ethnischen Gruppen aus vermeintlich rassischen Motiven die entscheidende Rolle. Angeblich typische Rasseneigenschaften sind nicht vorhanden und nachweisbar.

Auch die Rassenlehre der Nationalsozialisten, die auf sozialdarwinistischen und antisemitischen Schriften des 19. Jahrhunderts basierte, war entgegen ihrem Anspruch kein wissenschaftlich gefestigtes Denkgebäude, sondern vor allem Ideologie und Propaganda, mit dem Konstrukt einer germanischen oder nordischen Rasse, deren Angehörige gegenüber den als "minderwertig" angesehenen "Ostvölkern" und vor allem gegenüber den als "Untermenschen" diffamierten Juden als höherwertig eingestuft wurden.

Unter dem Schlagwort "Rassenhygiene" forderten Fanatiker Maßnahmen zur Bewahrung der völkischen Reinheit, wie sie im NS-Staat dann eingeführt wurden ("Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"). Mit dem Kriminaldelikt "Rassenschande" wurden ab 1935 sexuelle Beziehungen zwischen Deutschen und "Nicht-Ariern" unter Strafe gestellt.

Wie haltlos die angeblich wissenschaftlich fundierte nationalsozialistische Rassenlehre war, die Juden alle möglichen schlechten Eigenschaften als genetisch bedingt und deshalb unabänderlich zusprach, geht daraus hervor, dass zur rechtlichen Bestimmung der Abstammung die Religionszugehörigkeit der Eltern, Großeltern und weiterer Vorfahren herangezogen werden musste, da es andere Kriterien nicht gab.

Literatur

  • Cavalli-Sforza, Luca und Francesco: Verschieden und doch gleich. Ein Genetiker entzieht dem Rassismus die Grundlage, München 1994.

  • Geisen, Thomas: Antirassistisches Geschichtsbuch. Quellen des Rassismus im kollektiven Gedächtnis der Deutschen, o.O. 1996.

  • Miles, Robert: Rassismus. Einführung in die Geschichte der Theorie eines Begriffs, Hamburg 1991.

Fussnoten