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Gender und ländliche Entwicklung in Afrika

Rita Schäfer

/ 23 Minuten zu lesen

Entwicklungsprobleme in ländlichen Regionen Afrikas lassen sich nur dann adäquat erfassen, wenn neben agrarökologischen und wirtschaftspolitischen auch gesellschaftliche Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen Geschlechter- und Generationenkonflikte, die Arbeitsteilung, die Ressourcenkontrolle sowie Land- bzw. Erbrechte.

Auszug aus:
Interner Link: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 13-14/2002) - Gender und ländliche Entwicklung in Afrika

I. Strukturprobleme in ländlichen Gesellschaften

Afrika gilt mittlerweile als ein Kontinent, dessen landwirtschaftliche Produktion und Ernährungssicherung in Frauenhand liegt, denn über 90 Prozent der Grundnahrungsmittel und über 30 Prozent der Marktfrüchte werden von Frauen produziert. In den meisten Ländern stellen sie 70-80 Prozent der Arbeitskräfte, dennoch sind ihre wirtschaftlichen Potenziale durch zahlreiche rechtliche, agrarpolitische und soziokulturelle Hindernisse beschränkt. Hierzu zählen vor allem die Schwierigkeiten im Landzugang, Beeinträchtigungen im Erbrecht und die in der Entwicklungsplanung sich hartnäckig haltende Vorstellung von kleinbäuerlichen Familienbetrieben unter männlicher Leitung. Obwohl seit einigen Jahrzehnten immer mehr ländliche Haushalte von Frauen geführt werden, bilden diese nur selten die Zielgruppe von Projekten. Somit ist die Geschlechterdifferenz eine zentrale Kategorie, die über Ressourcenzugang und -kontrolle entscheidet.

Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um ein Erbe der Kolonialzeit, da in vielen Ländern, insbesondere im südlichen Afrika, die Männer mit hohen Steuerpflichten belastet und zur Arbeit in Minen und auf Großfarmen gezwungen wurden, was zum grundlegenden Wandel der ländlichen Ökonomie und der familiären Strukturen führte. Nach der politischen Unabhängigkeit blieb die Wanderarbeit eine wichtige Einkommensquelle der männlichen Bevölkerung, zumal Beschäftigungsprogramme im ländlichen Raum nicht zu den wirtschaftspolitischen Prioritäten der nachkolonialen Regierungen zählten. Dies trifft für die nachkoloniale Zeit in Simbabwe und Namibia ebenso zu wie für die jüngsten Entwicklungen in Südafrika. Ökonomische Präferenzen, die räumliche und infrastrukturelle Disparitäten verschärfen, haben auch in zahlreichen Ländern West- und Ostafrikas intensive Urbanisierungstendenzen zur Folge. So ziehen auch in der Elfenbeinküste, in Ghana und in Kenia seit Jahrzehnten junge Männer als Arbeitsmigranten in die Städte. Allerdings beschränken sich ihre Ziele nicht nur auf die Hauptstädte der eigenen Länder, sondern im Rahmen grenzüberschreitender Migration suchen junge Ghanaer in Industriegebieten Nigerias Arbeit. Männer aus den dürregeprägten Sahelländern Mali, Burkina Faso und Niger wandern in die Ballungszentren an Westafrikas Küsten ab, zumal die französische Kolonialverwaltung hier das Land privatisierte, um die Exportproduktion voranzutreiben - mit dem Ergebnis, dass der ökologisch völlig unangepasste Erdnuss- oder Baumwollanbau die Desertifikation intensivierte und damit dauerhaft die landwirtschaftlichen Potenziale zerstörte.

Junge Sudanesen zieht es seit Jahren in die Arabischen Emirate und Männer aus Lesotho bzw. Mosambik nach Südafrika. Die hohe Arbeitslosigkeit, eine unzureichende Ausbildung und die große Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt erschweren jedoch in den meisten Fällen den Aufbau einer eigenen Existenz und die finanzielle Unterstützung der Familien in den Herkunftsgebieten. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in den Städten verbrauchen die Migranten das meiste Geld für sich - ein Verhalten, das durch die veränderten Normen, neue Konsummuster bzw. ein auf Individualität setzendes männliches Prestigedenken zusätzlich verstärkt wird. Von den negativen Konsequenzen dieser Entwicklungen sind vor allem Frauen und Kinder in den krisengeschüttelten Desertifikationsgebieten des Sahel, aber auch in Bürgerkriegsregionen, z. B. im Sudan, sowie in Ländern mit wenig landwirtschaftlichen Möglichkeiten und einer schlechten Infrastruktur betroffen, etwa in Lesotho.

Die Geschlechterdifferenz im Migrationsprozess ist sowohl durch die Interpretation traditioneller Normen begründet, mit der männliches Dominanzstreben gerechtfertigt wird, als auch durch die begrenzten Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die Frauen auf dem urbanen Arbeitsmarkt benachteiligen. Im südlichen Afrika kommt hinzu, dass die Abwanderung der Frauen von den Kolonialregierungen bzw. von der Apartheidverwaltung verboten wurde, um den Zuzug der Afrikaner in die Städte zu beschränken und die Versorgung von Alten, Kranken und Kindern auf dem Land sicherzustellen. Somit können die Frauen dort erst seit wenigen Jahren legal die ländlichen Gebiete verlassen.

Infolge der Abwanderung der Männer entsteht ein neues Ungleichgewicht in der geschlechtlichen Arbeitsteilung, denn die Frauen müssen deren Anbauaufgaben zusätzlich übernehmen und in kürzester Zeit neue landwirtschaftliche Kenntnisse erwerben, d. h., sie tragen nunmehr die Verantwortung für den gesamten Produktionsprozess. Dies betrifft auch Anbauleistungen für bestimmte Pflanzen, wie Hirse oder Jams, die zuvor als statussichernde "Männerpflanzen" deklariert worden waren und über die nur Männer die Verfügungsgewalt gehabt hatten. Zwar werden überkommene Kategorisierungen einzelner Arbeitsbereiche als Frauen- und Männerarbeit revidiert, indem Frauen nun in Eigenregie pflügen, säen oder ernten. Dies führt jedoch nicht dazu, dass ihre Arbeitsleistungen gesellschaftlich mehr anerkannt würden, etwa in der Form, dass ihnen größere Entscheidungsbefugnisse eingeräumt würden. Darüber hinaus mangelt es an technischen Innovationen, um die Arbeit der Frauen, z. B. beim Jäten oder Ernten, zu erleichtern und Arbeitsengpässe zu reduzieren.

Die Entwicklungen in Gambia illustrieren diese Probleme beispielhaft: Dort sorgte der Nassreis- und Hirseanbau in vorkolonialer Zeit für die Ernährungssicherung. Die Arbeitsprozesse und der Landzugang waren zwar nach Geschlechtern getrennt, jedoch verhältnismäßig egalitär aufgeteilt. Es gab Anbauflächen, die Frauen oder Männer individuell erschließen und vererben konnten, und Land, das von patrilinearen Familien bewirtschaftet wurde. Als Mitte des 19. Jahrhunderts die britische Kolonialregierung den Erdnussanbau für den Export einführte und mit hohen Steuerforderungen die Männer zur Erdnussproduktion zwang, verschob sich diese ökonomische Balance zuungunsten der Frauen: Die Männer zogen sich aus dem Reisanbau zurück und überließen die Arbeit ausschließlich den Frauen. Gleichzeitig beanspruchten sie nun alle Felder, auf denen zuvor Hirse für die familiäre Ernährung wuchs, für den Erdnussanbau. Die Geschlechterhierarchien verschoben sich dergestalt, dass die Frauen Jät- und Erntedienste im Erdnussanbau leisten mussten, gleichzeitig aber keinen Anteil aus dem Verkauf der Erdnussernte zur familiären Versorgung erhielten. Nach der Unabhängigkeit ließ die gambische Regierung mit internationaler Unterstützung umfangreiche künstlich bewässerte Nassreisfelder anlegen, die als Familienland deklariert und Männern als Familienvorständen und "Betriebsleitern" übereignet wurden. Erneut wurden die Nutzungsrechte der Frauen untergraben, und zusätzliche Arbeit beim Versetzen der Reispflanzen und Jäten erwartete sie, weil diese nach wie vor nicht mechanisiert war. Die Ernährungssituation blieb weiterhin problematisch, da Frauen immer weniger Zeit und Möglichkeiten hatten, eigene Nassreisfelder für die tägliche Versorgung zu bestellen und ihnen weder Saatgut noch Dünger oder technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wurden. Erst in den achtziger Jahren versuchten einige Nicht-Regierungsorganisationen, ihre Innovationsinteressen ernst zu nehmen und Erntegeräte sowie Transportmittel bereitzustellen. Interviews zeigten, dass die Frauen über den Reisanbau hinaus den Gemüseanbau für die Selbstversorgung und die Vermarktung intensivieren wollten, was bislang noch nicht wahrgenommen worden war. Ihr Landzugang blieb aber weiterhin problematisch, da sie nur als "mithelfende Familienmitglieder" galten.

So erwies sich die bis in die achtziger Jahre verbreitete Annahme als falsch, dass Frauen durch die Veränderungen der Anbauformen, durch die punktuelle Mechanisierung und durch die Kommerzialisierung der Marktproduktion aus der Landwirtschaft verdrängt würden; ganz im Gegenteil - sie werden zu den tragenden Kräften der veränderten Produktion. Jedoch wird ihr Zugang zu Land und ihre Ressourcenkontrolle nicht erweitert, was häufig zu Interessenkonflikten führt. Denn die Kapazitäten der Frauen in der familiären Versorgung werden beeinträchtigt, weil Ehemänner, Schwiegerväter oder andere männliche Verwandte weiterhin alle Entscheidungsbefugnisse über die Nutzung der Ernte und die Gewinne aus dem Verkauf von Überschüssen beanspruchen.

Diese Tendenz setzt sich sogar in denjenigen westafrikanischen Gesellschaften durch, bei denen Frauen in vorkolonialer Zeit ein eigenes Einkommen durch den Handel mit Nahrungsmitteln verdienten und in denen das Prinzip der "getrennten Kassen" vorherrschte, d. h. eine strikte Aufteilung von Rechten und Pflichten der Ehepartner, was den Frauen ein gewisses Maß an ökonomischer Autonomie ermöglichte und die Männer in die familiäre Versorgung einband. Als jedoch beispielsweise die matrilinearen Gesellschaften im tropischen Süd-Ghana auf Druck der britischen Kolonialverwaltung mit dem Kakaoanbau begannen, wurde das Land privatisiert, und die Arbeitsteilung verschob sich zu Lasten der Frauen. Viele büßten ihre Landrechte und damit auch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit ein. So verfügt heute nur noch eine kleine weibliche Elite über eigene Anbauflächen, auf denen sie vor allem Kakao produziert. Die Mehrheit der Frauen muss nun die Kakaofelder ihrer Ehemänner oder männlicher Verwandter bearbeiten. Ihr Landzugang beschränkt sich darauf, Gemüse zwischen junge Kakaobäume zu pflanzen, wobei sie über die Selbstversorgung hinaus Überschüsse für die Märkte zu erzielen versuchen. Wegen der zeitlichen Überschneidung von Anbauaufgaben gehen immer mehr Frauen dazu über, schnellwachsende Arten anzupflanzen, die wenig Arbeit erfordern, z. B. die Knollenfrucht Cassava, deren Nährwert allerdings gering ist. Die komplexen vorkolonialen Anbausysteme, die eine Pflanzenvielfalt umfassten und optimal an die lokale Ökologie angepasst waren, gehören der Vergangenheit an. Die damit verbundene Anbauleitlinie, Ertragsrisiken zu reduzieren, müssen die meisten Frauen aufgrund ihres Land- und Zeitmangels durch die Produktionsmaximierung ersetzen. Hierbei spielt die staatliche Agrarberatung keine unwesentliche Rolle, richtet sie doch ihre Informationen über neue Geräte, Dünger, Schädlingsbekämpfung und Kredite nur an Männer als Betriebsleiter in der kleinbäuerlichen Kakaoproduktion.

Vergleichbare Prozesse fanden in den ehemaligen britischen Siedlerkolonien im südlichen und östlichen Afrika statt, wo traditionelle Mischkulturen aus Hirse und Gemüse vom Maisanbau abgelöst wurden. Denn die Kolonialverwaltung schuf keine Anreize für den Verkauf der sehr nahrhaften und dürreresistenten Hirse. Daher sahen sich Männer und Frauen gezwungen, auf den Maisanbau umzustellen, um die Steuerforderungen zu erfüllen und Medikamente oder Schulgeld für die Kinder zu zahlen. Mais erfordert vergleichsweise wenig Arbeit, und die Ernte kann zum Verkauf, aber auch zur eigenen Ernährung genutzt werden. Allerdings sind die Nachteile bis heute offensichtlich, denn Mais laugt die Böden aus und beinhaltet wenige Nährstoffe. Die nachkoloniale Agrarpolitik Kenias, Sambias und Simbabwes ignoriert dennoch den Hirseanbau, der als Zeichen der Rückständigkeit abgetan wird, und setzt vorrangig auf die Maisproduktion in der Hoffnung, daraus Exporterträge zu erzielen. Mit Informationen über technische Innovationen und Vermarktungsmöglichkeiten wenden sich die Agrarberater nur an männliche Autoritäten, von denen bestenfalls erwartet wird, dass sie die Frauen über die Neuerungen in Kenntnis setzen, zumal diese für den gesamten Produktionsprozess zuständig sind.

Ihren Anspruch auf eine umfassende Ressourcenkontrolle leiten Männer in zahlreichen afrikanischen Ländern aus ihrem Status als Familienoberhäupter ab und interpretieren dabei lokale Traditionen äußerst selektiv, um ihr Vorgehen zu legitimieren. Die Basis dazu bietet der seit einigen Jahrzehnten monetarisierte Brautpreis, den die Männer bei einer Eheschließung zahlen müssen und womit sie die umfassende Verfügungsgewalt über ihre Ehefrauen rechtfertigen, sowie das in der ländlichen Rechtspraxis noch immer weit verbreitete "customary law", ein koloniales Konstrukt, das zur Verwaltung afrikanischer Gesellschaften geschaffen wurde und dennoch in vielen Ländern dem staatlichen Recht bis heute entgegensteht. An der Formulierung des "customary law" waren maßgeblich Regierungsethnologen und einige regierungstreue "Chiefs" beteiligt; äußerst selektiv, nämlich einseitig in ihrem Sinn, interpretierten sie eine zuvor flexible Rechtspraxis, insbesondere was die Eheformen und die Scheidungsmöglichkeiten, aber auch die Landnutzungsrechte von Frauen betraf.

Das Ergebnis ist ein starres, kodifiziertes Rechtssystem, das Geschlechterhierarchien und soziale Differenzen intensivierte, indem Brautpreiszahlungen monetarisiert wurden und Vorstellungen von Landnutzungsrechten durch Verwandtschaftsgruppen von privatrechtlichen Konzepten abgelöst wurden. Davon waren neben matrilinearen Gesellschaften in Westafrika auch solche im südlichen Afrika betroffen, z. B. in Nord-Rhodesien, dem heutigen Sambia, in Nyassaland, dem heutigen Malawi, und in Rhodesien, dem heutigen Simbabwe. Zudem verschlechterte die Einführung des "customary law" in patrilinearen Gesellschaften den Rechtsstatus der Frauen, indem Landnutzungsrechte von Ehefrauen beschränkt, flexible Ehe- und Erbregelungen abgeschafft und die Dominanz der Männer bekräftigt wurden. Darüber hinaus legitimierte das "customary law" die Autorität der "Chiefs" im Rahmen der Kolonialverwaltung. Nicht nur in Simbabwe oder Südafrika, auch in Kamerun, Nigeria und Ghana leiten "Chiefs" und andere lokale Autoritäten noch heute ihre ererbte oder von den Kolonialherren zugewiesene Macht daraus ab.

II. Differenzen zwischen Haushalten

Viele nachkoloniale Staaten Afrikas räumten Frauen die Rechtsgleichheit ein, dennoch beeinträchtigt der Dualismus von staatlichem Recht und "customary law" in der Rechtspraxis die Handlungsspielräume von Frauen. Faktisch gelten verheiratete Frauen nicht als vollwertige Rechtspersonen, was ihre wirtschaftlichen Handlungsspielräume und ihre Erbrechte drastisch beeinträchtigt. Gerade in Ländern wie Simbabwe und Südafrika, in denen die familiären Produktions- und Sicherungssysteme seit Jahrzehnten durch Zwangsumsiedlungen und Landenteignungen destabilisiert sind, häufen sich die Fälle, wo Witwen von Haus und Hof vertrieben werden. Von derartiger Willkür sind insbesondere De-jure-Haushaltsleiterinnen betroffen, deren marginale gesellschaftliche Stellung und begrenzter Ressour- cenzugang häufig zu existentiellen Versorgungsproblemen für ihre Kinder führt. Das Ausmaß dieses Problems lässt sich schon daran ermessen, dass in den meisten Ländern südlich der Sahara 30 bis 40 Prozent aller Haushalte von Witwen und geschiedenen Frauen geleitet werden.

Hingegen spiegelt die Situation der Ehefrauen von Wanderarbeitern, so genannter De-facto-Haushaltsleiterinnen, die sozioökonomische Differenzierung ländlicher Gesellschaften wider. Immerhin hat eine kleine Minderheit der Wanderarbeiter den Sprung in feste Beschäftigungsverhältnisse geschafft und verfügt über ein regelmäßiges Einkommen, das zu Zwecken des Sozialprestiges in der ländlichen Heimat investiert wird und von dem auch die Ehefrauen profitieren - allerdings oft nur indirekt, z. B. durch die Anschaffung technischer Geräte. Darüber hinaus ist der Erwerb von Land vielerorts das Hauptinteresse dieser Aufsteiger; selbst in Gebieten mit kommunaler Landnutzung werden durch die Privatisierung von Anbauflächen soziale Ungleichheiten verschärft, und der Ressourcendruck steigt.

So sieht sich die Mehrheit der jungen Männer ihrer Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum beraubt und zieht sich aus der familiären Versorgung zurück, zumal veränderte Männlichkeitsideale in den Städten auf individuelle Freiheiten abzielen. Darüber hinaus steigt die Zahl derer, die nicht mehr bereit sind, die steigenden Brautpreisforderungen der älteren, männlichen Familienoberhäupter zu erfüllen. Anstatt eine Ehe einzugehen, bevorzugen sie zeitlich begrenzte Beziehungen, was zur Folge hat, dass die Frauen und ihre Kinder nur schwer Unterstützung einfordern können. Auch bleibt die überwiegende Zahl der älteren Menschen weiterhin auf die Freigebigkeit der Migranten angewiesen, weil es - abgesehen von Südafrika oder Namibia - in den meisten afrikanischen Ländern keine staatliche Altersrente gibt. Da alte Männer, wenn sie nicht gerade das Amt eines "Chiefs" oder Dorfvorstehers bekleiden, in vielen Bereichen des öffentlichen und familiären Lebens ihre Autorität verloren haben, eskalieren die Generationenkonflikte. Diese überschneiden sich mit Geschlechterkonflikten, weil die Mehrheit der Frauen gezwungen ist, die Unterstützungsleistungen ihrer Männer einzufordern.

Kleinbäuerliche Familien und Haushalte sind somit weit entfernt vom Ideal, harmonische Produktions-, Konsum- und Residenzeinheiten zu bilden; vielmehr prägen interne Interessenkonflikte zwischen den einzelnen Mitgliedern die Strukturen. Dies ist vor allem in polygamen Haushalten mit geringem Geldeinkommen der Männer und unzureichendem Landzugang für die Frauen der Fall. Während in der vorkolonialen Zeit in vielen bäuerlichen Gesellschaften West-, Ost- und Südafrikas familiäre Entscheidungsgremien darauf geachtet haben, dass ein Mann nur so viele Frauen heiratet, wie er mit Landnutzungsrechten versorgen konnte, ist diese Limitierung heute irrelevant geworden, weil die Familienstrukturen aufgebrochen sind. Die Ressourcenkonflikte bedeuten für die beteiligten Ehefrauen große Belastungen und Unsicherheiten, wobei Statusdifferenzen zwischen der leitenden und den untergeordneten Ehefrauen sich dahingehend äußern, dass die Erstere Arbeiten an die Rangniederen delegieren kann und Vorteile im Ressourcenzugang beansprucht.

Der insgesamt festzustellende Wandel führt in den von Witwen und geschiedenen Frauen geleiteten Haushalten zu zusätzlichen sozioökonomischen Dynamiken, denn sie kombinieren einerseits unterschiedliche landwirtschaftliche mit außerlandwirtschaftlichen Einkommensquellen, d. h. die Subsistenz- und Marktproduktion etwa mit dem Kleinhandel und dem Bierbrauen. Andererseits gestalten sie die personelle Zusammensetzung ihrer Haushalte flexibel, indem sie Kinder im schulpflichtigen Alter zu vergleichsweise wohlhabenden Verwandten schicken, z. B. zu Brüdern, die dann die Versorgung übernehmen sollen.

Ob und wie die Verwandten ihren Aufgaben in der Kindpflegschaft nachkommen, d. h., inwieweit diese Kinder als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden oder ob ihnen der Schulbesuch tatsächlich ermöglicht wird, hängt von der wirtschaftlichen und familiären Situation, aber auch von der Einstellung der jeweiligen Pflegeeltern ab. Eine Garantie für die Ernährungs- und Zukunftssicherung der Kinder gibt es bei dieser Form der Problemlösung keineswegs, denn infolge wirtschaftlicher und sozialer Krisen steigt die Zahl der Kinder, die von Verwandten aufgenommen werden sollen. Hierbei müssen die Mütter den Verzicht auf die Arbeitskraft eines Kindes, z. B. einer heranwachsenden Tochter, die bei der Kleinkindversorgung und bei der arbeitsintensiven Wasser- und Feuerholzbeschaffung oder der Hausarbeit hilft, gegen die Kosten für die Schulgebühren und Schuluniformen abwägen.

Von Investitionen in die Ausbildung der Töchter versprechen sich viele Frauen eine Unterstützung im Alter, denn die Erfahrung zeigt vielerorts, dass berufstätige Töchter ihre Mütter weitaus mehr unterstützen, als die Söhne dies tun. Allerdings ist diese Differenz durch die unterschiedlichen Sozialisationsziele bedingt, die junge Mädchen in familiäre Pflichten drängen. Die Schulbildung und ein Beruf gelten dabei als Mittel zum Zweck, beispielsweise in Simbabwe, das in den achtziger Jahren den höchsten Bildungsetat in Afrika hatte und damit auch Mädchen den Schulbesuch ermöglichte. Jedoch wurden schon ab den neunziger Jahren im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme die Staatsausgaben für Bildung drastisch reduziert und den Eltern wieder Schulgebühren abverlangt.

Problematisch ist es, wenn junge, berufstätige Frauen heiraten und die Unterstützungsforderungen ihrer Mütter in Widerspruch geraten zu den Erwartungen ihrer Ehemänner. Eine verbreitete Konfliktstrategie der verheirateten, berufstätigen Frauen ist es, Kleinkinder zu den (Groß)müttern aufs Land zu schicken, um die finanzielle Versorgung gegenüber ihren Ehemännern zu rechtfertigen. Dennoch sind die Interessendivergenzen für verheiratete, berufstätige Frauen nur schwer zu vereinbaren, vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Rezessionen, steigender Inflationsraten, hoher Arbeitslosigkeit der Ehemänner sowie der grassierenden AIDS-Epidemie. Da viele Ehemänner ihre Virilität den HIV-Infektionsgefahren zum Trotz noch immer über eine Vielzahl von Partnerinnen definieren, entscheiden sich immer mehr junge berufstätige Frauen gegen eine Eheschließung, was tendenziell ihren Verwandten im ländlichen Raum zugute kommt.

Dennoch durchkreuzen HIV-Infektionen die Pläne vieler junger Frauen und die Erwartungen der älteren Landbewohnerinnen radikal, da oft schon Schülerinnen und Auszubildende infiziert werden; nicht nur durch Partner, die ungeschützten Sex als "Zeichen wahrer Liebe" erzwingen, sondern weil Lehrer und Vorgesetzte sexuelle Gewalt als Machtmittel einsetzen - eine Tendenz, die quer über den Kontinent an Verbreitung gewinnt. Anstatt von den berufstätigen Töchtern unterstützt zu werden, müssen ältere Frauen auf dem Land nun auch noch die AIDS-Kranken pflegen und für die Waisen sorgen, ohne dafür staatliche Unterstützung oder Hilfe von Wohlfahrtsorganisationen zu erhalten. In den afrikanischen Staaten mit einer ausgeprägten Wanderarbeit der Männer, instabilen Beziehungen und sehr hierarchischen bzw. gewalttätigen Geschlechterverhältnissen sind die HIV-Infektionen mit Todesfolge durch AIDS besonders hoch; offiziellen Angaben zufolge sind allein in Simbabwe und Südafrika über 25 Prozent aller Schwangeren HIV-positiv, in Namibia über 15 Prozent. In Wirklichkeit liegt die Zahl der Infizierten vermutlich weit darüber, da angesichts der Tabuisierung der HIV-Infektionen von einer großen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.

So beeinflussen die Krankheiten, familiären Krisen und Lebensphasen sowie die Anzahl, das Geschlecht und das Alter der Kinder die Überlebensstrategien der Haushaltsleiterinnen. Dies betrifft einerseits die flexible Zusammensetzung der Konsum- und Residenzgruppen innerhalb eines Haushalts, aber andererseits auch die Diversifizierung der Produktion und des Einkommens, wobei beides an Jahreszeiten und Lebensphasen orientiert ist. Es geht also um aktuelle Herausforderungen sowie um mittel- und längerfristige Zukunftsperspektiven, wobei Letztgenannte wegen der überwältigenden tagtäglichen Probleme heute immer mehr in den Hintergrund treten.

III. Vernetzung als Überlebens- strategie - Chancen und Grenzen

Obwohl alle Frauen ihre produktiven Arbeiten mit der alltäglichen Hausarbeit, der Kinder-, Alten- und Krankenversorgung vereinbaren müssen, sind insbesondere Ehefrauen einkommensschwacher Wanderarbeiter, Witwen und geschiedene Frauen durch die zeitliche Überschneidung vieler Arbeitsbereiche belastet. Ihre Schwierigkeiten im Ressourcenzugang und ihre eingeschränkte Ressourcenkontrolle reduzieren ihre Chancen, durch die Integration in die Marktproduktion wirtschaftlich autonomer zu werden. Äußerst pragmatisch versuchen viele Frauen dennoch, derartige Probleme im Alltag zu bewältigen. Dabei zählt die Beteiligung an traditionellen Arbeitsgruppen, aber auch an Sparvereinen und innovativen Formen der Zusammenarbeit im Rahmen von Entwicklungsprogrammen zu ihren Handlungsstrategien.

Während traditionelle, ad hoc gebildete reziproke Arbeitsgruppen zum Jäten, Ernten oder Dreschen schon in vorkolonialer Zeit dazu dienten, Arbeitsengpässe im Anbauzyklus rasch zu überbrücken, sind die während der Kolonialzeit entstandenen Spargruppen auf kontinuierliche Mitgliedschaft ausgerichtet und helfen den Mitgliedern bei größeren Ausgaben. Mit Prinzipien wie verwandtschaftliche oder nachbarschaftliche Bindungen, Vertrauen und gegenseitige Kontrolle wollen die Gruppen die Transparenz ihrer Finanzverwaltung gewährleisten, so dass auch Analphabetinnen eine faire Chance zur Partizipation erhalten.

Eine langfristige Mitarbeit ist die Voraussetzung zur Teilnahme an Gemüse produzierenden Gartengruppen, die seit den achtziger Jahren im Rahmen staatlicher und nichtstaatlicher Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Für viele De-jure-Haushaltsleiterinnen, aber auch für rangniedrige Frauen aus verarmten, polygamen Haushalten ist der leichtere Landzugang das Hauptmotiv zur Gruppenmitgliedschaft: Während sie als Einzelpersonen kaum eine Chance haben, Landnutzungsrechte zu erhalten, ist die Verhandlungsmacht einer organisierten Gruppe gegenüber lokalen Autoritäten weitaus größer, zumal etliche Entwicklungsorganisationen Druck auf Letztere ausüben, um die Voraussetzungen für die Gruppenarbeit zu schaffen.

Eine detaillierte Analyse der Gruppenmitgliedschaft zeigt jedoch, dass diese keineswegs homogen ist, denn im Zuge der häufig sehr attraktiven technischen Förderung sowie der Unterstützung bei der Vermarktung von Überschüssen werden etliche Gruppen von den Ehefrauen vergleichsweise wohlhabender Wanderarbeiter dominiert. Da ihre Kapazitäten, zeitlichen Möglichkeiten und Ziele häufig nicht denen der De-jure-Haushaltsleiterinnen entsprechen, kommt es immer wieder zu Konflikten über die Arbeitsorganisation, über Anbauprioritäten oder die Nutzung der Ernte, die mancherorts auch zum Aufbrechen der Gruppen führen und damit das Ende eines Projektes, z. B. eines gemeinsamen Gemüsegartens, bedeuten. So sorgt die Nutzung der Erträge häufig für Zündstoff: Während die Gruppenleiterinnen oft den Großteil der Gemüseernte zum Gelderwerb vermarkten wollen und dabei autoritär auftrumpfend auf ihre Führungsrolle pochen, plädieren ressourcenarme De-jure-Haushaltsleiterinnen für den Eigenkonsum, da sie meist nicht über andere Versorgungsmöglichkeiten verfügen. Für die Entwicklungszusammenarbeit stellt sich daher die Aufgabe, nicht nur technische und finanzielle Hilfe zu gewähren, sondern viel stärker als bisher die Gruppenkonflikte vermittelnd zu begleiten, z. B., indem sie Moderationsverfahren und Konfliktstrategien mit den Zusammenschlüssen erprobt.

Nur wenn die Differenzen zwischen Frauen im ländlichen Raum ernst genommen werden und Programme gezielt an den Bedürfnissen marginalisierter Haushaltsleiterinnen anknüpfen, kann der Feminisierung der ländlichen Armut gegengesteuert werden. Denn bei den Ressourcenkonflikten innerhalb der Gruppen handelt es sich nicht nur um Interessendivergenzen im sozialen Mikrobereich, vielmehr spiegeln sie gesellschaftliche Brüche und Strukturprobleme wider.

So hängt es auch von jedem speziellen Förderkonzept ab, inwieweit sich die Maßnahmen auf eine praktische Situationsverbesserung beschränken, oder ob sie darüber hinaus eine Basis zur Interessenvertretung bilden, indem sie beispielsweise mehr Sicherheiten in Landrechtsfragen und die Mitsprache in ländlichen Entscheidungsgremien durchsetzen. Dazu sind allerdings umfassende, kulturell angepasste und kontinuierliche Bildungs- und Bewusstseinsprogramme notwendig. Auch die Förderung des Austauschs und der Vernetzung von Frauengruppen könnte hierzu beitragen.

IV. Herausforderungen für die Agrarpolitik

Solche Forderungen für Veränderungen auf der Mikroebene können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn auch die Agrarpolitik und die ländliche Entwicklungsplanung neue Akzente setzt. Im Zuge der internationalen Welt-Frauendekade (1975 - 1985) und nach der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking haben zwar einige afrikanische Regierungen die dort eingegangenen Verpflichtungen erfüllt und versucht, durch Veränderungen auf institutioneller Ebene Frauen zu fördern. Dennoch haben sich daraus noch keine positiven Impulse für Kleinbäuerinnen ergeben. Eine Abkehr vom überholten Konzept der Kommerzialisierung kleinbäuerlicher Familienbetriebe unter männlicher Leitung und die Ausrichtung der Agrarplanung an Frauen als Produzentinnen wäre ein wichtiger Beitrag, um die landwirtschaftlichen Potenziale von Frauen zu stärken.

Für eine derartige Umorientierung gäbe es vielfältige Ansatzpunkte, denn die Innovationsinteressen der Kleinbäuerinnen umfassen sowohl die Subsistenz- als auch die Marktproduktion. Studien aus Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Tansania und Simbabwe zeigen, dass Frauen neues Saatgut und neue Anbaumethoden anwenden, wenn sie diese in den vorhandenen Anbauzyklus sowie die dabei erforderlichen Arbeitsprozesse integrieren können. Eine derartige Aufgeschlossenheit resultiert aus dem Selbstverständnis, Produzentin zu sein, und wird vom Wissen darüber getragen, durch eine Anbaudiversifizierung Ertragsrisiken reduzieren zu können.

Um einen dahingehenden Strukturwandel einzuleiten, sollten jedoch mehr Agrarberaterinnen ausgebildet und eingesetzt werden. Diese müssen in der Weise geschult werden, dass sie konstruktiv mit den haushaltsinternen Differenzen und den Geschlechterkonflikten umgehen können. Vor allem aber sollte ihr Augenmerk auf die Förderung von Witwen, geschiedenen Frauen und verarmten Ehefrauen in polygamen Haushalten gerichtet sein. Wenn die Agrarberatung jungen, gebildeten Frauen eine sichere Berufsperspektive bieten würde, wären zumindest einige nicht mehr gezwungen, in die Städte abzuwandern, sondern könnten ihre Kompetenzen für die Situationsverbesserung von Frauen im ländlichen Raum einsetzen. Dem Abzug der Wissens- und Innovationspotentiale vom Land in die Städte könnte auf diesem Wege gegengesteuert werden.

Darüber hinaus gilt es, arbeitssparende Geräte für das zeitintensive Jäten, Ernten, Verarbeiten und den Transport von Anbauprodukten zu entwickeln, die den lokalspezifischen Anforderungen der Frauen entsprechen und ihre Mehrfachbelastungen reduzieren sollten. Des Weiteren sollte nicht an situationsspezifischen Gesundheits- und Bildungsprogrammen gespart werden, um die Lebensqualität und die Zukunftsperspektiven junger Mädchen und Frauen gerade in Zeiten einer ansteigenden HIV-/Aids-Rate nicht weiter zu beeinträchtigen. Neben Erleichterungen im Kreditzugang bleiben aber die Verbesserung des Landzugangs und die Sicherung der Landrechte von Frauen der zentrale Dreh- und Angelpunkt, um einen wirklichen Strukturwandel einzuleiten.

Dies bedeutet jedoch, dass von Regierungsseite ernsthaft Geschlechterhierarchien und soziale Machtungleichheiten angegangen werden müssten, um die Verhandlungsmacht von De-jure- und De-facto-Haushaltsleiterinnen zu stärken und ihrer Marginalisierung infolge fortschreitender sozioökonomischer Destabilisierungsprozesse gegenzusteuern. Wegen der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen, die für eine derartige Trendwende und ein differenziertes Vorgehen notwendig sind, ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Entwicklungsorganisationen und Basisgruppen erforderlich. Wenn die Interessen von Frauen als Produzentinnen in den Mittelpunkt der Projektarbeit rücken und partizipative Planungsansätze Differenzen zwischen Kleinbäuerinnen konstruktiv aufgreifen, könnte damit ihre Interessenartikulation gestärkt werden. Dies wäre nicht zuletzt ein Schritt zu einer demokratischeren Entwicklung in den ländlichen Regionen Afrikas.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Deborah Fahy Bryceson, Burying the hoe, in: dies. (Hrsg.), Women wielding the hoe. Lessons from rural Africa for feminist theory and development practice, Oxford 1995, S. 257 - 271; Katrine Saito/Hailu Mekonnen/Daphne Spurling, Raising the productivity of women farmers in Sub-Saharan Africa, World Bank Discussion Papers, No. 230, Africa Technical Department Series, Washington, D.C. 1994.

  2. Vgl. Anne Akeroyd, Gender, food production and property rights. Constraints on women farmers in Southern Africa, in: Haleh Afshar (Hrsg.), Women, development and survival in the Third World, London 1989, S. 139 - 171; Judy Bryson, Women and agriculture in Sub-Saharan Africa. Implications for development, in: Nici Nelson (Hrsg.), African women in the development process, London 1988, S. 28 - 46; Jeanne Henn, Women in rural economy. Past, present, and future, in: Jean Hay/Sharon Stichter (Hrsg.), African women south of the Sahara, London 1983, S. 1 - 18.

  3. Vgl. Elke Grawert (Hrsg.), Wandern oder bleiben? Veränderungen der Lebenssituation von Frauen im Sahel durch die Arbeitsmigration der Männer, Münster-Hamburg 1994; Gudrun Lachenmann, Ökologie und Sozialstruktur im Sahel, in: Afrika Spektrum, (1986) 3, S. 209 - 229.

  4. Vgl. dies., Making a living in rural Sudan. Production of women, Labour migration of men, and politics for peasant needs, New York 1998; Krishna Patel, Women, the providers of food security in Lesotho, in: African Urban Quarterly, 5 (1992) 3 - 4, S. 292 - 295.

  5. Vgl. Rita Schäfer, Gender und ländliche Entwicklung in Afrika. Eine kommentierte Bibliographie, Münster - Hamburg 2000.

  6. Vgl. Food and Agricultural Organization (FAO), Agricultural implements used by women farmers in Africa, Rom 1998.

  7. Vgl. Judith Carney, Peasant women and economic transformation in The Gambia, in: Development and Change, 23 (1992) 2, S. 67 - 90; Jennie Dey, Development planning in The Gambia. The gap between planners and farmers perceptions, expectations and objectives, in: World Development, 10 (1982) 5, S. 377 - 396; Richard Schroeder, ,Gone to their second husband'. Marital metaphors and conjugal contracts in the Gambias female garden sector, in: Canadian Journal of African Studies, 30 (1996) 1, S. 69 - 87.

  8. Vgl. Jennie Dey, Women in food production and food security in Africa, Rom 1984; Jane Guyer, Female farming in anthropology and African history, in: Michaella Di Leonardo (Hrsg.), Gender at the crossroads of knowledge. Feminist anthropology in the post-modern era, Berkeley 1991, S. 257 - 277.

  9. Vgl. Benjamin Asare, Women in the commercial agriculture. The cocoa economy in Southern Ghana, in: Valentine Udoh James (Hrsg.), Women and sustainable development in Africa, Westport 1995, S. 101 - 112; Christine Okali, Kinship and cocoa in Ghana, in: Christine Oppong (Hrsg.), Female and male in West Africa, London 1983, S. 169 - 178.

  10. Vgl. Jean Davison, Who owns what? Land registration and tensions in gender relations of production in Kenya, in: Jean Davison (Hrsg.), Agriculture, women and land. The African experience, Boulder 1988, S. 157 - 174; Kate Crehan, The fractured community. Landscapes of power and gender in rural Zambia, Berkeley 1997.

  11. Vgl. Elke Kasmann/Markus Körner, Autonom und Abhängig. Westafrikanische Landfrauen zwischen Tradition und gesellschaftlicher Modernisierung, Bielefelder Studien zur Entwicklungssoziologie, 52, Saarbrücken 1992.

  12. Vgl. Chuma Himonga, Family and the succession laws in Zambia. Development since independence, Münster-Hamburg 1995; Margaret Hay/Marcia Wright (Hrsg.), African women and the law. Historical perspectives, Publications of the African Studies Centre, Boston 1982.

  13. Vgl. Kaori Izumi, Liberalization, gender, and the land question in sub-Saharan Africa, in: Gender and Devel"opment, 7 (1999) 3, S. 9 - 18.

  14. Vgl. Christina Gladwin/Della McMillan, Is a turnaround in Africa possible without helping African women to farm, in: Economic Development and Cultural Change, 37 (1989) 2, S. 345 - 369.

  15. Vgl. Jane Guyer, Intra-household processes and farming systems research. Perspectives from anthropology, in: Joyce Lewinger Moock (Hrsg.), Understanding Africas rural house"hold and farming systems, Boulder 1986, S. 92 - 104.

  16. Vgl. Jean Davison, Land and women's agricultural production. The context, in: dies. (Hrsg.), Agriculture, women, and land. The African experience, Boulder 1988, S. 1 - 17; Anita Spring, Women farmers and food in Africa. Some considerations and suggested solutions, in: Art Hansen/Della McMillan (Hrsg.): Food in Sub-Saharan Africa, Boulder 1986, S. 332 - 348.

  17. Vgl. Agnes Aidoo, Women and food security. The opportunity for Africa, in: Development, (1988) 2 - 3, S. 56 - 62; Rita Schäfer, Guter Rat ist wie die Glut des Feuers. Der Wandel der Anbaukenntnisse, Wissenskommunikation und Geschlechterverhältnisse der Shona in Zimbabwe, Pfaffenweiler 1998.

  18. Vgl. Rosemary Gordon, Education policy and gender in Zimbabwe, in: Gender and Education, 6 (1994) 2, S. 131 - 139.

  19. Vgl. Ellen Schmitt, Aids und Gesellschaft in Zimbabwe. Beiträge zur Ethnomedizin, Bd. 3, Berlin 1999.

  20. Vgl. Magdalena Rwebangira/Rita Liljeström (Hrsg.), Haraka, Haraka. Look before you leap. Youth at the crossroad of custom and modernity, Stockholm 1998; Rachel Jewkes/Caesar Vundule/Fidelia Maforah/Esmé Jordaan, Relationship dynamics and teenage pregnancy in South Africa, in: Social Science and Medicine, (2001) 52, S. 733 - 744.

  21. Vgl. Gabriel Rugalema, Coping or Struggling? A Journey into the Impact of HIV/AIDS in Southern Africa, in: Review of African Political Economy, 27 (1996) 86, S. 537 - 546; Catherine Campbell, Going underground and going after women. Masculinity and HIV transmission amongst black workers on the gold mines, in: Robert Morrell (Hrsg.), Changing men in Southern Africa, London 2001, S. 275 - 286; Douglas Webb/David Simon, Migrants, money and military. The social epidemiology of HIV/AIDS in Ovambo, Northern Namibia, NEPRU Occasional Paper, No. 4, Windhoek 1995.

  22. Vgl. Kofie Daddieh, Production and reproduction. Women and agricultural resurgence in Sub-Saharan Africa, in: Jane Parpart (Hrsg.), Women and development in Africa, New York 1989, S. 165 - 193.

  23. Vgl. Rita Schäfer, Frauenorganisationen und Entwicklungszusammenarbeit. Traditionelle und moderne afrikanische Frauenzusammenschlüsse im interethnischen Vergleich, Pfaffenweiler 1995.

  24. Vgl. Elisabeth Hartwig, Frauenorganisationen und Selbsthilfegruppen. Ein Schritt in die Selbstständigkeit?, in: Entwicklung und ländlicher Raum, (1999) 2, S. 10 - 13.

  25. Vgl. Gudrun Lachenmann, Entwicklungspolitische Konzeptionen in Afrika, in: Renate Rott (Hrsg.), Entwicklungsprozesse und Geschlechterverhältnisse. Über die Lebens- und Arbeitsräume von Frauen in Ländern der Dritten Welt, Saarbrücken 1992, S. 127 - 148.

  26. Vgl. Ann Whitehead, Wives and mothers. Female farmers in Africa, in: Aderanti Adejoju (Hrsg.), Gender, work and population in Sub-Saharan Africa, London 1994, S. 35 - 53.

  27. Vgl. Jean Due, Policies to overcome the negative effects of structural adjustment programs on African female-headed households, in: Christina Gladwin (Hrsg.), Structural adjustment and African women farmers, Gainesville 1991, S. 103 - 127; Gabriele Zdunnek/Peter Ay, Food production, transformation process and change of gender-specific division of labour in rural Africa, in: Uwe Kracht/Manfred Schulz (Hrsg.), Food security and nutrition, Münster-Hamburg 1999, S. 219-236.

  28. Vgl. Food and Agricultural Organization (FAO), Women, agriculture and development. A synthesis report of the Africa region, Rom 1995.

  29. Vgl. Frances Tanner/Francç,oise Léevesque/Johanna Zumstain, Training for life. Vocational education for rural women in Africa, in: Entwicklung und ländlicher Raum, (1989) 1, S. 12 f.

  30. Vgl. Deborah Faye Bryceson/John Howe, Rural transport in Africa. Reducing the burden on women?, in: World Development, 21 (1993) 3, S. 1715 - 1728; Judith Osuala, Extending appropriate technology to rural African women, in: Women's Studies International Forum, 10 (1985) 3, S. 481 - 487; Yvette Stevens/Eugenia Date-Bah, Food production and procession and technological intervention, in: ILO (Hrsg.), Rural development and women in Africa, Genf 1984, S. 17 -" 23.

  31. Vgl. Christel Adick, Grundbildung für Mädchen und Frauen im ländlichen Raum, in: Entwicklung und ländlicher Raum, (1994) 3, S. 17 - 19.

  32. Vgl. Valentine Udoh James/Melanie Marshall James, The current and future directions for African women farmers, in: Valentine Udoh James (Hrsg.), Women and sustainable development in Africa, Westport 1994, S. 15 - 34.

Dr. rer. nat., geb. 1965; wiss. Mitarbeiterin am Institut für Ethnologie der Freien Universität Berlin.

Anschrift: Freie Universität Berlin, Institut für Ethnologie, Drosselweg 1-3, 14195 Berlin.
E-Mail: marx.schaefer@t-online.de

Veröffentlichungen u. a.: Gender und ländliche Entwicklung in Afrika. Eine kommentierte Bibliographie, Münster-Hamburg 2000.