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Afrikanische regionale Integration und globale Politik | Afrika | bpb.de

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Afrikanische regionale Integration und globale Politik

Dr. Harrison Kalunga Mwilima

/ 19 Minuten zu lesen

Dr. Harrison Kalunga Mwilima beleuchtet Bestrebungen Afrikas im Kontext regionaler Integration und globaler Politik.

(© picture-alliance, Xinhua News Agency )

Als die Welle der Unabhängigkeit Ende der 1950er Jahre über Afrika schwappte, begannen die führenden Politiker des Kontinents darüber zu diskutieren, wie sie ihre Länder zusammenführen und die Kooperation vorantreiben könnten. Dabei konkurrierten zwei verschiedene Auffassungen von Panafrikanismus. Die Gruppe der radikalen Panafrikanisten wurde von Kwame Nkrumah aus Ghana angeführt; zu ihr gehörten auch andere Premiers wie Ahmed Ben Bella aus Algerien, Ahmed Sékou Touré aus Guinea und Modibo Kéïta aus Mali. Sie schlugen eine sofortige politische und wirtschaftliche Integration in Form der „Vereinigten Staaten von Afrika“ vor, mit einer gemeinsamen afrikanischen Währung, einer gemeinsamen Außenpolitik, einem einheitlichen Verteidigungskommando und einer Kontinent weiten Regierung. Die Gemäßigten oder Gradualisten wie Félix Houphouët-Boigny von der Elfenbeinküste, Léopold Senghor aus Senegal und Haile Selassie aus Äthiopien sprachen sich dagegen für eine schrittweise Integration aus, beginnend mit wirtschaftlicher Zusammenarbeit, die in ferner Zukunft in eine politische Integration münden sollte.

Um eine vollständige kontinentale Integration zu erreichen, schlossen sich die Panafrikanisten zur sogenannten Casablanca-Gruppe zusammen. Die Gruppe traf sich erstmals im Januar 1961 und unterzeichnete die Afrikanische Charta von Casablanca. In der forderten ihre Mitglieder eine sofortige und vollständige Integration aller Länder in Politik und Wirtschaft. Ihre Ideale wurden in der Union Afrikanischer Staaten (UAS) – auch bekannt als Ghana-Guinea-Mali Union – festgehalten, einer Union der Staats- und Regierungschefs der drei Länder. Die UAS galt als Grundlage für die künftigen „Vereinigten Staaten von Afrika“, in denen sich die afrikanischen Länder bereit erklären würden, einen Teil ihrer Souveränität unmittelbar nach der Unabhängigkeit aufzugeben, um die wirtschaftliche und politische Integration voranzutreiben.

Die Gradualisten trafen sich unmittelbar nach der Unabhängigkeit in anderen Foren wie der Brazzaville-Gruppe im Dezember 1960 und der Monrovia-Gruppe im Mai 1961. Dort schlugen sie einen anderen Weg zur Einigkeit vor: Sie schufen Institutionen, die ihre Zusammenarbeit in unumstrittenen technischen und wirtschaftlichen Bereichen erleichtern sollten – darunter der 1959 gegründete Conseil de l'Entente (Rat der Entente) zur Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung in Westafrika und die Organisation Commune Africaine et Malgache (OCAM: Gemeinsame Organisation Afrikas und Madagaskars). Diese nahm 1965 ihre Arbeit auf, um die Zusammenarbeit nicht nur in wirtschaftlichen und technischen, sondern auch in sozialen und kulturellen Fragen zu vereinfachen.

Als die meisten Länder Anfang der 1960er Jahre ihre Unabhängigkeit erlangten, zögerten aber viele, ihre neu gewonnene Souveränität zugunsten einer breiteren politischen Einheit aufzugeben. Sie zogen es vor, die durchlässigen kolonialen Grenzen ihrer geerbten Länder beizubehalten, anstatt mit der Gründung einer kontinentalen Union einen Neuanfang zu wagen. Außerdem hegten einige afrikanische Premiers den Verdacht, dass Kwame Nkrumah, der Anführer der radikalen Panafrikanisten, die kontinentale Einheit missbrauchen wolle, um Superpräsident eines vereinten Afrikas zu werden. Zudem fanden die Debatten über die afrikanische Integration mitten in der Zeit des Kalten Krieges statt, als die Welt zwischen dem östlichen sozialistischen Block und dem westlichen kapitalistischen Block gespalten war. Einige afrikanische Staats- und Regierungschefs unterstützten die Vereinigten Staaten, andere die Sowjetunion, so dass es für sie schwierig war, mit einer gemeinsamen Stimme zu sprechen.

Zu guter Letzt mischte sich auch die ehemalige Kolonialmacht Frankreich ein: Sie war skeptisch gegenüber den Initiativen zur kontinentalen Einheit. Stattdessen wollte Frankreich Institutionen unterstützen, die die frankophonen Länder Afrikas zusammenführten, um besondere Beziehungen zu ihren ehemaligen Kolonien aufrechtzuerhalten. Im Laufe der Zeit wurde klar, dass der Traum von den „Vereinigten Staaten von Afrika“ also nicht sofort nach der Erlangung der Unabhängigkeit der Länder verwirklicht werden konnte, sondern dass zunächst ein Kompromiss gefunden werden musste.

Schaffung einer panafrikanischen Organisation

Vom 22. bis 25. Mai 1963 trafen sich die Staats- und Regierungschefs aus 32 afrikanischen Ländern in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba, um eine panafrikanische Organisation zu gründen. Am Ende gaben die radikalen Panafrikanisten den Vorschlägen der Gradualisten nach und stimmten einer Charta zur Gründung der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) zu. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass die OAU die Einigung schrittweise vorantreiben sollte, bis das Ziel einer Union afrikanischer Staaten erreicht war. Allerdings gaben die afrikanischen Staats- und Regierungschefs der OAU nicht genügend Macht, um die Einigung des gesamten Kontinents wirksam voranzutreiben. Die Organisation war also gezwungen, die staatliche Souveränität, die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit aller Mitgliedsstaaten zu respektieren. Die politische Entscheidungsgewalt lag bei der Versammlung der Staats- und Regierungschefs (AHSG), die jährlich zusammentrat und die Politik der OAU bestimmte.

Ständige Meinungsverschiedenheiten zwischen den afrikanischen Staatsoberhäuptern hinderten die OAU zwar daran, politische und wirtschaftliche Einheit zu erlangen. Trotzdem war sie erfolgreich, indem sie sich zum Beispiel an der Unterstützung von Befreiungsbewegungen in den verbliebenen Kolonialregimen beteiligte. In den 1990er Jahren hatten sich fast alle afrikanischen Staaten von ihren Kolonialverwaltungen getrennt und das verbliebene südafrikanische Apartheid-Regime befand sich im Niedergang. Somit war für die OAU schließlich die Zeit gekommen, sich auf andere soziale, wirtschaftliche und politische Herausforderungen auf dem Kontinent zu konzentrieren.

Die Organisation verabschiedete zunächst einige politische und wirtschaftliche Integrationsprogramme wie den Abuja-Vertrag (1991), der vorsah, eine Afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) zu gründen. Der Vertrag trat 1994 in Kraft und forderte einen gemeinsamen afrikanischen Markt als Vorstufe zur AEC. Der würde den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ermöglichen, während die endgültige Wirtschaftsgemeinschaft, so die Idee, in einem Zeitraum von 34 Jahren eine Afrikanische Währungsunion mit einer Afrikanischen Zentralbank und einer einheitlichen afrikanischen Währung schaffen würde. Darüber hinaus sah der Vertrag auch die Einrichtung anderer Institutionen wie eines Panafrikanischen Parlaments und eines Afrikanischen Gerichtshofs vor.

Bei außerordentlichen Treffen berieten die Regierungschefs über weitere Fortschritte der OAU. Auf einer Tagung in Sirte im September 1999 in Libyen diskutierten sie etwa über eine Reform zu einer leistungsfähigeren Afrikanischen Union (AU). Die Gründungsakte wurde bereits im darauffolgenden Jahr, am 11. Juli 2000, auf der 36. ordentlichen Tagung der AHSG in Lomé, Togo, angenommen.
Am 9. Juli 2002, auf der 38. ordentlichen Tagung der AHSG in Durban, Südafrika, wurde die OAU schließlich formell aufgelöst und die AU gegründet. Die erste Versammlung der Staatschefs der Afrikanischen Union tagte am 9. und 10. Juli ebenfalls in Durban, Südafrika. Die 53 Staaten der OAU waren die Gründungsmitglieder der AU. Seitdem sind 2011 der Südsudan und 2017 Marokko beigetreten. Heute hat sie 55 Mitgliedstaaten.

Die institutionelle Struktur der AU verleiht den Mitgliedstaaten weiterhin Entscheidungsbefugnis. Die Versammlung, die sich aus den Staatsoberhäuptern aller Mitgliedsländer zusammensetzt, ist nach wie vor die oberste Instanz. Diese zentrale Rolle spiegelt die Struktur ihrer Vorgängerin wider. Direkt der Versammlung unterstellt ist der Exekutivrat, der sich aus den Außenministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Tagesgeschäft wird von der AU-Kommission geleitet, von Kommissaren, die für verschiedene Bereiche innerhalb der AU zuständig sind. Das Panafrikanische Parlament (PAP) soll die Stimmen der afrikanischen Bürgerinnen und Bürger verstärken. Es ist ein indirekt gewähltes Gremium, das in Zukunft auch Gesetzgebungsbefugnisse haben soll.
Die Rechtsaufsicht obliegt Gremien wie der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker, sowie dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker. Darüber hinaus gibt es auch Finanzinstitutionen, Sonderorganisationen und Räte, die sich mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten sowie mit Friedens- und Sicherheitsfragen befassen.

Die AU erinnert im Wesentlichen an die OAU und stützt sich – ähnlich wie ihre Vorgängerin – weiterhin auf die Grundsätze der Nichteinmischung in staatliche Angelegenheiten sowie die Achtung der staatlichen Souveränität, territorialen Integrität und Unabhängigkeit ihrer Mitgliedstaaten.
In leichter Abweichung von der OAU lautet einer der Grundsätze in der Gründungsakte der AU: das Recht der Union, „in einem Mitgliedstaat aufgrund eines Beschlusses der Versammlung zu intervenieren, wenn schwerwiegende Umstände vorliegen, nämlich Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Dazu trat am 26. Dezember 2003 das Protokoll zur Gründung des Friedens- und Sicherheitsrates (PSC) der AU in Kraft.

Auf Grundlage dessen wurde eine Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) geschaffen, zur Prävention und zum Lösen von Konflikten. Somit kann die AU seither in diverse Auseinandersetzungen in afrikanischen Ländern einzugreifen. Die Mission der Afrikanischen Union in Burundi (AMIB) von 2003 bis 2004 war die erste bewaffnete Friedensoperation unter AU-Mandat. Sie wurde als erfolgreiche Mission gefeiert, da es ihr gelang, in den meisten Provinzen Burundis „relativen Frieden zu schaffen“. Seitdem hat die AU in anderen Ländern wie den Komoren, dem Sudan und Somalia mit eher gemischtem Erfolg interveniert.

Im Mai 2013, als die afrikanischen Länder den 50. Jahrestag der Gründung der OAU/AU feierten, riefen die afrikanischen Staats- und Regierungschefs dazu auf, eine Vision für den Kontinent für die nächsten 50 Jahre zu entwickeln. Die „Agenda 2063: Das Afrika, das wir wollen“ wurde auf der 24. Ordentlichen Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union in Addis Abeba, Äthiopien, im Januar 2015 angenommen. Sie ist ein strategisches Konzept zur sozio-ökonomischen Transformation des Afrikanischen Kontinents und enthält sieben ehrgeizige Ziele, die bis 2063 erreicht werden sollen:

  • i) die Förderung eines integrativen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung mit Schwerpunkt auf der Beseitigung der Armut und der Förderung des gemeinsamen Wohlstands,

  • ii) das Erreichen einer vollständigen wirtschaftlichen Integration und politischen Einheit durch die Bildung einer kontinentalen Regierung und von Institutionen,

  • iii) die Pflege einer „verantwortungsvollen Regierungsführung“ (engl.: „good governance“), der demokratischen Werte, der Menschenrechte, der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit,

  • iv) die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit, insbesondere durch die Umsetzung wirksamer Konfliktverhütungs- und Konfliktlösungsmechanismen,

  • v) die Stärkung der kulturellen Identität, des gemeinsamen Erbes, der Werte und der Ethik,

  • vi) die Förderung einer Entwicklung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, wobei der Schwerpunkt auf der aktiven Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen liegt,

  • vii) die Übernahme einer herausragenden Rolle in der Welt und Förderung sinnvoller Partnerschaften, damit Afrika künftig eine wichtige Rolle in globalen Angelegenheiten spielt.

Im Jahr 2018 unterzeichneten die Länder ein Papier zur Errichtung des Afrikanischen Kontinentalen Freihandelsabkommens (AfCFTA), das offiziell am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Darin haben sich die afrikanischen Länder verpflichtet, die Zölle auf Waren und Dienstleistungen schrittweise abzubauen. Bis November 2023 hatten mit Ausnahme von Eritrea () 54 der 55 AU-Mitgliedstaaten den konsolidierten Text unterzeichnet. Die AU betrachtet das AfCFTA als eines der Vorzeigeprojekte der Agenda 2063, da es 30 Millionen Menschen aus der extremen Armut befreien und die Handelseinnahmen Afrikas bis 2035 um 450 Mrd. USD steigern soll.

Seit dem Beginn des Handels im Rahmen der AfCFTA im Jahr 2021 haben viele afrikanische Länder ihre Volkswirtschaften diversifiziert, die Produktionskapazitäten erhöht und die Palette der in Afrika hergestellten Produkte erweitert. Mit ihrem Pilotprogramm 'AfCFTA Guided Trade Initiative' (2022) will die AU nun weitere Mitgliedstaaten ermutigen, nach den AfCFTA-Regeln zu handeln. Acht Länder – Kamerun, Ägypten, Ghana, Kenia, Mauritius, Ruanda, Tansania und Tunesien – waren bereits zur Teilnahme berechtigt, da sie rechtliche Vereinbarungen abgeschlossen und Produkte angeboten hatten. Ende 2022 exportierten Kenia und Ruanda Exide-Batterien und Kaffee nach Ghana und nutzten dabei das AfCFTA-Ursprungszertifikat. Das bescheinigt, dass ein Produkt aus afrikanischen Materialien hergestellt wurde, wodurch die Zollgebühren sinken. Seitdem haben sich weitere Länder der Initiative angeschlossen und exportieren nach den AfCFTA-Regeln. Im Jahr 2023 stellte Tansania beispielsweise Ursprungszeugnisse für eine Kaffeesendung nach Algerien aus, und Tunesien exportierte unter AfCFTA Harz nach Kamerun. Am 31. Januar 2024 gab der südafrikanische Minister für Handel, Industrie und Wettbewerb den Startschuss für eine südafrikanische Warensendung nach Kenia und Ghana.

Noch unklar ist, wie die AfCFTA-Regeln den Handel innerhalb der afrikanischen Länder bisher angekurbelt haben. Ein von der Weltbank im Jahr 2020 veröffentlichter Bericht prognostiziert, wie die AfCFTA den afrikanischen Handel, insbesondere den intraregionalen Handel im verarbeitenden Gewerbe, erheblich ankurbeln würde: Bis 2035, so der Bericht, würde das Volumen der Gesamtexporte um fast 29 % im Vergleich zu „business as usual“ steigen. Darüber hinaus würden die Ausfuhren innerhalb des Kontinents um mehr als 81 % zulegen, während die Ausfuhren in nicht-afrikanische Länder um 19 % zunehmen würden. Insgesamt treiben die afrikanischen Länder aber mehr Handel mit Ländern außerhalb des Kontinents als untereinander. Laut dem von der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) herausgegebenen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung in Afrika 2019 machten die innerafrikanischen Exporte im Jahr 2017 nur 16,6 % aller Exporte aus, verglichen mit 68,1 % in Europa, 59,4 % in Asien, 55 % in Amerika und 7 % in Ozeanien.

Um sicherzustellen, dass die AU bei der Umsetzung der Agenda 2063 effektiver und effizienter wird, wurden 2016 eine Reihe von institutionellen Reforminitiativen eingeleitet. Der ruandische Präsident Paul Kagame wurde von anderen afrikanischen Staats- und Regierungschefs mit der Leitung des institutionellen Reformprozesses der AU betraut. In seinem Bericht von 2017 über die Notwendigkeit einer institutionellen Reform der AU wies Kagame auf eine Reihe von Problemen hin, wie die übermäßige Abhängigkeit von Gebermitteln, die mangelnde Umsetzung verschiedener Beschlüsse und die unzureichende Leistung einiger Organe und Institutionen. Der Bericht zeigte, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten nur 26 % des operativen Haushalts der AU finanzieren konnten, während die restlichen 74 % von Gebern stammten. Darüber hinaus wurden 97 % des Programmbudgets der AU von Gebern finanziert.

Acht Jahre später, im Februar 2024, als Kagame als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses für Reformen der AU zurücktrat, erwähnte er einige Fortschritte insbesondere bei den Friedens- und Sicherheitsaktivitäten der AU. Demnach trugen die Mitgliedstaaten fast 400 Mio. USD zum Friedensfonds bei. Dieser Erfolg, so Kagame, habe den UN-Sicherheitsrat dazu veranlasst, die Finanzierung von drei Vierteln der AU-Friedensoperationen zu akzeptieren. Die Tatsache, dass 75 % des Budgets der afrikanischen Friedenseinsätze von den Vereinten Nationen stammen, zeigt, dass externe Akteure aber weiterhin eine wichtige Rolle für Frieden und Sicherheit auf dem Kontinent spielen.

Integration in die Nachbarschaft

Wenn eine kontinentale Organisation wie die AU stark auf Geldgeber angewiesen ist, wie sieht es dann mit der regionalen Zusammenarbeit zwischen afrikanischen Nachbarländern aus? Als sich schrittweise eine Integration der Länder Afrikas durchsetzte, bildeten die Staats- und Regierungschefs des Kontinents verschiedene regionale Wirtschaftsgemeinschaften (RECs). Diese sollten die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene erleichtern, bevor der Traum von den „Vereinigten Staaten von Afrika“ verwirklicht wurde.
Im Jahr 2002, als die AU ihre Arbeit aufnahm, gab es bereits in allen Teilen Afrikas (Ost, Zentral, Nord, Süd und West) solche regionalen Wirtschaftsgemeinschaften. Heute erkennt die AU die folgenden als Pfeiler einer künftigen größeren afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft an:

  • i) Union des Arabischen Maghreb (UMA)

  • ii) Gemeinsamer Markt für das östliche und südliche Afrika (COMESA)

  • iii) Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten (CEN-SAD)

  • iv) Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)

  • v) Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS)

  • vi) Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS)

  • vii) Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD)

  • viii) Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Die meisten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften haben die Handelshemmnisse zwischen ihren Mitgliedstaaten größtenteils beseitigt und funktionieren wie eine Freihandelszone. Einige haben sogar eine Zollunion gebildet. Die verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, einen gemeinsamen Außenzoll auf alle Waren anzuwenden, die aus dem Rest der Welt in ihre Region eingeführt werden. Andere sind noch weiter gegangen und haben einen gemeinsamen Markt geschaffen, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften in ihren Regionen ermöglicht.

Die EAC zum Beispiel hat eine Zollunion und einen gemeinsamen Markt geschaffen. Im Falle der ECOWAS begann der wirtschaftliche Integrationsprozess mit der Bildung einer Freihandelszone, gefolgt von einer Zollunion. COMESA, ECCAS und SADC haben ebenfalls Freihandelszonen errichtet. In den übrigen drei regionalen Blöcken, CEN-SAD, IGAD und UMA, deren Mitgliedstaaten oft auch anderen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften angehören, sind Freihandelszonen geplant. Tatsächlich sind fast alle afrikanischen Länder Mitglieder von zwei oder drei verschiedenen RECs mit ähnlichen wirtschaftlichen Zielen – was den Handel allerdings teils erschwert und die Integration verzögert.

Trotz all dieser Initiativen haben die Mitgliedsstaaten in den meisten RECs noch nicht alle Handelshemmnisse abgebaut. In einem fortgeschrittenen regionalen Wirtschaftsraum, wie beispielsweise der EAC, gibt es trotz Zollunion und gemeinsamem Markt immer noch nichttarifäre Handelshemmnisse – Beschränkungen im internationalen Handel, die keine Zölle sind – und eine Liste sensibler Produkte, für die weiterhin Zölle gelten. Und obwohl die meisten RECs seit mehr als 30 Jahren bestehen, ist der Anteil des innerafrikanischen Handels weiterhin niedrig – 2017 betrug er gerade einmal 14,8%. Denn der Umfang hängt auch vom Stand der industriellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsländer ab. Im Jahr 2016 war der intraregionale Handel beispielsweise am höchsten in der SADC (34,7 Mrd. USD), gefolgt von CEN-SAD (18,7 Mrd. USD), ECOWAS (11,4 Mrd. USD), COMESA (10,7 Mrd. USD), AMU (4,2 Mrd. USD), EAC (3,1 Mrd. USD), IGAD (2,5 Mrd. USD) und ECCAS (0,8 Mrd. USD).

Die meisten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften fördern aber nicht nur die wirtschaftliche Integration, sondern auch Frieden und Sicherheit in ihren Regionen. Sie sind Teil der African Standby Force (ASF) – einer Friedenstruppe zur Prävention und Reaktion auf Krisen auf dem Kontinent unter der Leitung der AU. Die ASF wurde 2003 gegründet, um in den fünf Regionen Afrikas Bereitschaftstruppen auszubilden. Diese hat die AU 2017 über die ECOWAS nach Gambia und von der SADC nach Lesotho entsandt. 2021 schickte die SADC ihre Truppen nach Mosambik (SAMIM). Außerhalb des ASF-Kontextes können die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften auch ihre eigenen regionalen Streitkräfte mobilisieren, um bei laufenden Konflikten in ihren Mitgliedstaaten einzugreifen (wenn nötig mit militärischen Mitteln). Das geschah erst kürzlich in der Demokratischen Republik Kongo: 2022 und 2023 entsandten die EAC und der SADC Truppen in das Land, um die Regierung bei der Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit im Osten zu unterstützen.

Wie die Friedens- und Sicherheitsinitiativen der AU sind auch die regionalen Friedensmissionen in hohem Maße von der technischen und finanziellen Unterstützung externer Akteure wie der UNO und der EU sowie anderer bilateraler Geber abhängig, etwa den USA, Frankreich, Deutschland, China und dem Vereinigten Königreich. Andererseits gibt es trotz der afrikanischen Initiativen für Frieden und Sicherheit auf dem Kontinent auch andere Missionen externer Akteure. In Mali beispielsweise gab es zwischen 2013 und 2023 eine Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen, eine Ausbildungsmission der EU und die französische Militäroperation „Barkhane“, die allesamt die Bedrohung durch terroristische Gruppen im Norden des Landes stoppen sollten. Angesichts eines so großen externen Einflusses in kontinentalen und regionalen Angelegenheiten stellt sich die Frage, ob afrikanische Länder überhaupt eine starke Rolle in der Weltpolitik spielen können.

Afrika und die globale Politik

Die afrikanischen Länder waren schon immer darauf angewiesen, mit einer Stimme zu sprechen, um ihre Interessen auf der Weltbühne durchzusetzen. Artikel 3 der Gründungsakte der AU beschreibt als eines der Hauptziele der AU die „Förderung und Verteidigung gemeinsamer afrikanischer Standpunkte zu Fragen, die für den Kontinent und seine Bevölkerung von Interesse sind“. Auch in der Agenda 2063 wird weiterhin betont, wie wichtig es für Afrika ist, mit einer Stimme zu sprechen „und gemeinsam zu handeln, um gemeinsame Interessen und Positionen auf der internationalen Bühne zu vertreten“ – auch innerhalb der UN.

Das geschieht mittels gemeinsamer afrikanischer Standpunkte (GAPs), etwa dem Ezulwini-Konsens über eine Reform der UNO von 2005. Darin forderte die AU eine Demokratisierung des UN-Sicherheitsrats und die Aufnahme von fünf statt vier nichtständigen Mitgliedern. Obwohl diese Forderungen noch nicht erfüllt wurden, drängen die afrikanischen Staats- und Regierungschefs mit anderen internationalen Partnern weiterhin darauf. Ein aktuelles Beispiel für einen solchen Vorstoß ist die gemeinsame Vision der EU und der AU, die 2022 verabschiedet wurde und in der sich die beiden Gemeinschaften verpflichten, bei der Reform des UN-Systems, einschließlich des UN-Sicherheitsrats, zusammenzuarbeiten.

Die afrikanischen Länder hatten mit ihren GAPs Erfolg, zum Beispiel im Fall der „Gemeinsamen afrikanischen Position zur Post-2015-Entwicklungsagenda“ von 2014. Das Positionspapier sollte dem Kontinent bei der Umsetzung seiner Agenda 2063 helfen. Es enthält Beiträge zur wirtschaftlichen Transformation und integrativem Wachstum, Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie eine auf den Menschen ausgerichtete Entwicklung. Letztendlich finden sich viele der darin vorgeschlagenen Positionen auch in den Millenniums-Entwicklungszielen (MDGs) der UN-Agenda 2030 und ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Außerhalb des UN-Systems haben sich die afrikanischen Länder gemeinsam um eine aktive Teilnahme an anderen internationalen Foren und Plattformen bemüht. Auf dem G20-Gipfel im September 2023 wurde die AU als ständiges Mitglied in die G20 aufgenommen – ein zwischenstaatliches Forum, in dem die meisten der größten Volkswirtschaften der Welt vertreten sind. Damit wurde die AU nach der EU der zweite regionale Block, der Vollmitglied der G20 ist. Vor dem Beitritt der AU war Südafrika das einzige afrikanische Mitgliedsland. Als Teil der G20 können die afrikanischen Länder nun ihre globalen Anliegen ansprechen und internationale Lösungen für Themen suchen, die sie betreffen, wie Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung.

Afrika hat das Potenzial, ein wichtiger Akteur in globalen Angelegenheiten zu werden. Mit der eingerichteten AfCFTA wird der Kontinent zur größten Freihandelszone der Welt mit 1,4 Milliarden Menschen aus 55 verschiedenen Ländern. Die afrikanische Freihandelszone könnte neue Märkte für Produkte erschließen und den Handel und die Investitionen auf dem Kontinent weiter ankurbeln. Die afrikanischen Länder südlich der Sahara verfügen über schätzungsweise 30 % der nachgewiesenen kritischen Mineralienreserven (), die derzeit für die Entwicklung von kohlenstoffarmen und erneuerbaren Energietechnologien sehr gefragt sind. Und laut dem jüngsten IWF-Bericht über den regionalen Wirtschaftsausblick für Subsahara-Afrika haben diese das Potenzial, den Kontinent voranzubringen, vor allem wenn sie richtig verwaltet werden.

Wenn die afrikanischen Staats- und Regierungschefs eine verantwortungsvolle Politik betreiben, um sicherzustellen, dass das Potenzial des Kontinents ausgeschöpft wird, und wenn sie auf der internationalen Bühne mit einer Stimme sprechen, wird Afrika in der Weltpolitik mehr Einfluss haben. Eine stärkere panafrikanische Institution könnte in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Nkrumah, K. (1963). Afrika muss sich vereinen, New York: Frederick A. Praeger Publisher.

  2. Für eine eingehendere Analyse der Debatte zwischen radikalen und gemäßigten afrikanischen Führern siehe z. B. Esedebe, PO (1980). Pan-Africanism: The Idea and Movement 1776-1963, Enugu: Fourth Dimension Publishers, S. 195-226; Legum, C. (1965). Pan-Afrikanismus: A Short Political Guide, London: Pall Mall Press, S. 50-64; Thompson, VB (1969). Africa and Unity: The Evolution of Pan-Africanism, London: Longmans, S. 161-175.

  3. Ebd.

  4. Esedebe, Pan-Afrikanismus, S. 200-202; Legum, Pan-Afrikanismus, S. 46.

  5. Esedebe, Panafrikanismus, S. 207.

  6. Thompson, Afrika und die Einheit, S. 86-89.

  7. OAU-Charta (1963) Artikel II (c), verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/treaties/7759-file-oau_charter_1963.pdf (Zugriff am 2. Mai 2024).

  8. Vertrag zur Gründung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft, angenommen in Abuja, Nigeria am 3. Juni 1991 (in Kraft getreten am 12. Mai 1994) Artikel 6 (f) (iii), verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/treaties/37636-treaty-TREATY_ESTABLISHING_THE_AEC-compressed.pdf (Zugriff am 6. Mai 2024).

  9. In Artikel 6 des Vertrages sind sechs Stufen festgelegt, die in 34 Jahren abgeschlossen sein sollten, um die AEC zu schaffen. Diesem Plan zufolge sollte die fünfte Stufe der Schaffung eines gemeinsamen afrikanischen Marktes im Jahr 2023 erreicht werden, während die abschließende sechste Stufe der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion bis 2028 abgeschlossen sein sollte. Bis 2024 wurden keine Fortschritte bei der Verwirklichung dieser beiden Endziele erzielt.

  10. Erklärung von Sirte, angenommen in Sirte, Libyen am 9. September 1999, verfügbar unter https://archives.au.int/bitstream/handle/123456789/10157/1999_Sirte%20_Decl_%20E.pdf?sequence=1&isAllowed=y (Zugriff am 10. Mai 2024).

  11. Erklärungen und Beschlüsse der sechsunddreißigsten ordentlichen Tagung der Versammlung der Staats- und Regierungschefs vom 10. bis 12. Juli 2000 in Lome, Togo, verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/decisions/9545-2000_ahg_dec_143-159_xxxvi_e.pdf (Zugriff am 10. Mai 2024).

  12. Beschlüsse und Erklärung der Versammlung der Afrikanischen Union vom 9. bis 10. Juli 2002 in Durban, Südafrika, verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/decisions/9549-assembly_en_9_10_july_2002_assembly_heads_state_government_first_ordinary_session_0.pdf (Zugriff am 10. Mai 2024).

  13. Ebd.

  14. Kommission der Afrikanischen Union (2023). African Union Handbook, S. 116, verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/documents/31829-doc-African_Union_Handbook_2023_ENGLISH.pdf (Zugriff am 26. Juni 2024).

  15. Für eine eingehendere Analyse der AU als "alter Wein in neuen Schläuchen" siehe Akonor, K (2007). Stuffing Old Wine in New Bottles: The Case of the African Union, In A. Mazama (Ed.), Africa in the 21st Century: Toward a New Future, New York & London: Routledge.

  16. Gründungsakte der Afrikanischen Union (2000), Artikel 4 (h), verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/pages/34873-file-constitutiveact_en.pdf (Zugriff am 11. Mai 2024).

  17. Murithi, T. (2009). The African Union's Foray into Peacekeeping: Lessons for the Hybrid Mission in Darfur, Journal of Peace, Conflict and Development, Ausgabe 14, S. 6.

  18. Für weitere Informationen über die Wirksamkeit der AU-Friedensmissionen siehe z. B. Williams, P. D. (2009). The African Union's Peace Operations: A Comparative Analysis. African Security, 2:97-118; Badmus, IA (2015). The African Union's Role in Peacekeeping: Building on Lessons Learned from Security Operations, Hampshire: Palgrave Macmillan; Okeke, JM (2014). An Evolving Model of African-led Peace Support Operations? Lessons from Burundi, Sudan (Darfur) and Somalia, In T Tardy and Wyss, M (Eds.). Peacekeeping in Africa: The Evolving Security Architecture, Oxon: Routledge.

  19. Kommission der Afrikanischen Union (2015). Agenda 2063: The Africa We Want, verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/documents/36204-doc-agenda2063_popular_version_en.pdf (Zugriff am 13. Mai 2024).

  20. Ebd.

  21. Abkommen zur Errichtung der afrikanischen kontinentalen Freihandelszone (2018), Artikel 4, verfügbar unter https://au.int/sites/default/files/treaties/36437-treaty-consolidated_text_on_cfta_-_en.pdf (Zugriff am 13. Mai 2024).

  22. Die eritreische Regierung hat das AfCFTA nicht unterzeichnet, weil das Land es vorzieht, zunächst die regionale wirtschaftliche Integration mit seinen Nachbarn zu stärken, bevor es der kontinentalen Freihandelszone beitritt. Für eine detaillierte Analyse der Entscheidung Eritreas siehe zum Beispiel Kidane, AT (2021). Why Eritrea has Delayed Signing the African Continental Free Trade Area? Investment and Customs Policies of Eritrea in Relation to the Regional Integration, International Journal of Science and Research (IJSR), 10 (3), 1733-1739.

  23. AfCFTA Secretariat (2023) The AfCFTA: A New Era of Trade, verfügbar unter https://au-afcfta.org/wp-content/uploads/2023/11/ENGLISH-FACTSHEET-BOOKLET-.pdf (Zugriff am 14. Mai 2024).

  24. AU (2022). Was hat es mit der AfCFTA Guided Trade Initiative auf sich? Verfügbar unter https://au-afcfta.org/2022/10/what-is-the-afcfta-guided-trade-initiative-all-about/ (Zugriff am 27. Juni 2024).

  25. Ebd.

  26. Mirondo, R (2023) Coffee leads exports in AfCFTA trials. The Citizen Newspaper, 3. November 2023, verfügbar unter https://www.thecitizen.co.tz/tanzania/news/business/coffee-leads-exports-in-afcfta-trials-4421950 (Zugriff am 10. Mai 2024).

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Weitere Inhalte

Dr. Harrison Kalunga Mwilima ist ein unabhängiger Dozent, Berater und Journalist, der sich auf eine nachhaltige Beziehung zwischen Europa und Afrika konzentriert. Er hat an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, der Freien Universität Berlin und dem Europäischen Institut (CIFE) gelehrt. Er hat Artikel und Meinungsbeiträge für verschiedene Medien wie die Deutsche Welle (DW) und Table Media verfasst. Dr. Mwilima ist Tansanier und lebt in Berlin. Er ist auch Autor des Buches „The European Union and Regional Integration in East Africa“ (Routledge, 2023).