Ziel der DDR-Außenpolitik war es, die internationale Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner Staat zu erreichen. Die Errichtung der Mauer schien die DDR diesem Ziel ein Stück näher gebracht zu haben. Dennoch wurde die DDR-Führung die Sorge nicht los, daß die Sowjetunion den USA und der Bundesrepublik Zugeständnisse auf Kosten der DDR machen könnte. Die Einleitung der Entspannungspolitik zwischen den Supermächten und die seit 1963 von der SPD propagierte "Politik der kleinen Schritte", die zu einem Wandel des DDR-Systems durch Annäherung führen sollte, erregte in Ost-Berlin großes Mißtrauen. Um sich des Rückhalts der Sowjetunion zu versichern, forderte die DDR-Führung nach dem Bau der Mauer immer wieder nachdrücklich den Abschluß eines Friedensvertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR, der West-Berlin zur freien entmilitarisierten Stadt und zur "selbständigen politischen Einheit" machen sollte. Die sowjetische Führung unter Chruschtschow unternahm aber nichts, um einen solchen Separatfriedensvertrag abzuschließen.
Vielmehr belehrte Chruschtschow Ulbricht im Januar 1963: "Sie (die sozialistischen Länder) haben die Grenze mit West-Berlin ihrer Kontrolle unterstellt. Und das war der wichtigste Schritt zur Festigung der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik". Statt eines separaten Friedensvertrags wurde am 12. Juni 1964 der "Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR" unterzeichnet. Artikel 1 und 4 dieses Vertrages fixierten die Anerkennung der DDR durch die Sowjetunion noch einmal vertraglich. Artikel 5 und 8 unterstrichen die "unverbrüchliche Freundschaft" zwischen beiden Staaten. In einigen Punkten unterstützte der Vertrag die Auffassung der DDR-Führung in der Deutschland- und Berlin-Politik, so wenn in Artikel 7 "gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten" als Voraussetzung für "die Schaffung eines friedliebenden, demokratischen, einheitlichen deutschen Staates" genannt wurden oder in Artikel 6 West-Berlin als "selbständige politische Einheit" bezeichnet wurde.
Andererseits enthielt der Vertrag auch Passagen, die als Entgegenkommen gegenüber westlichen Positionen interpretiert werden konnten. Das galt wiederum für die Berlin-Problematik. Hier war die vor dem Mauerbau von der DDR und der Sowjetunion gemeinsam erhobene Forderung nach einer entmilitarisierten "freien Stadt" durch die Formel ersetzt worden, daß West-Berlin als "selbständige politische Einheit" zu "betrachten" (und nicht zu "behandeln"!) sei. Da nach Artikel 9 die Rechte und Pflichten der Sowjetunion aus dem Potsdamer Abkommen für Deutschland als Ganzes nicht berührt wurden, stellte der Vertrag auch den Viermächtestatus von Berlin nicht ausdrücklich in Frage. Und wenn in Artikel 2 und 10 vom "Abschluß" eines deutschen Friedensvertrages die Rede war, so konnte das als endgültiger Verzicht auf einen Separatfrieden zwischen der DDR und der Sowjetunion gedeutet werden.
Die DDR-Führung zeigte im Herbst 1964 eine gewisse Bereitschaft, der Bundesrepublik in Fragen menschlicher Erleichterungen entgegenzukommen, ohne auf der völkerrechtlichen Anerkennung zu bestehen. Am 24. September 1964 wurde ein weiteres Passierscheinabkommen mit dem Berliner Senat abgeschlossen, das für die DDR insofern von Interesse war, als es die Drei-Staaten-Theorie und die Behauptung von der "selbständigen politischen Einheit" West-Berlin zu stützen schien. Am 9. September 1964 wurde allen im Rentenalter stehenden Bürgerinnen und Bürgern der DDR erlaubt, jährlich eine Besuchsreise von bis zu vier Wochen zu Verwandten in die Bundesrepublik und nach West- Berlin zu unternehmen (vgl. dazu "Informationen zur politischen Bildung" Nr. 232 und 233).
Ihr erster Ausbruch aus der weltpolitischen Isolierung gelang der DDR-Außenpolitik Anfang 1965: Ägyptens Staatspräsident Gamal Abd el Nasser lud Walter Ulbricht zu einem Staatsbesuch ein. Auch wenn dieser Besuch, der international großes Aufsehen erregte (vgl. auch Seite 8), noch nicht die Anerkennung der DDR durch Ägypten oder andere arabische Staaten zur Folge hatte, so förderte er doch das Ansehen des zweiten deutschen Staates gerade unter den Entwicklungsländern, zumal sich die DDR dort in verstärktem Maße als Vorkämpferin gegen "Neokolonialismus und Imperialismus" zu profilieren verstand.
Auf dem Weg zur Anerkennung
Im Herbst 1965 gelang der DDR der zweite Durchbruch auf dem Weg zur internationalen Anerkennung. Diesmal erwies sich der Sport als Mittel der Politik. An den Olympischen Spielen in Tokio hatte 1964 noch eine gesamtdeutsche Mannschaft teilgenommen. Am 8. Oktober 1965 entschied das Internationale Olympische Komitee (IOC - International Olympic Committee), für die Olympischen Spiele 1968 in Mexiko zwei deutsche Mannschaften - allerdings unter gleicher Flagge (Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen) und gleicher Hymne (Ode "An die Freude" aus Ludwig van Beethovens 9. Sinfonie) - zuzulassen. Gleichzeitig nahm das IOC das Nationale Olympische Komitee der DDR als Vollmitglied für das "geographische Gebiet Ostdeutschlands" auf. 1968 beschloß das IOC dann, daß ab 1972 die DDR-Mannschaft mit eigener Flagge und Hymne auftreten dürfe.
Als die Bundesrepublik am 31. Januar 1967 diplomatische Beziehungen zu Rumänien aufnahm, verstärkte die DDR-Regierung ihre Bemühungen um Abgrenzung nach Westen einerseits, um Integration im Osten andererseits. Auf der Warschauer Außenminister-Konferenz (8. bis 10. Februar 1967) gelang es der DDR mit Unterstützung der Sowjetunion, die übrigen Mitglieder des Warschauer Paktes auf die "Ulbricht-Doktrin" zu verpflichten. Anders als Rumänien sollten die übrigen Staaten des Pakts erst dann diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik aufnehmen, wenn diese die DDR anerkannt hatte. Auch die Unterzeichnung von Freundschafts- und Beistandspakten mit Polen (10. März), der »SSR (17. März), Ungarn (18. Mai) und Bulgarien (7. September) dienten der Durchsetzung dieses Prinzips und der weiteren Festigung des östlichen Bündnisses, woran die Sowjetunion angesichts der Entwicklung in der Tschechoslowakei und ihres Konflikts mit China ein ebenso großes Interesse hatte wie die DDR.
Die ständige Agitation gegen die angeblich "militaristische und imperialistische Politik" der Bundesrepublik diente gleichzeitig dazu, die Bevölkerung der DDR und die Partner des Warschauer Pakts vor einer Annäherung an den Westen zu warnen. Besonders groß schien diese Gefahr in der CSSR zu sein. Das seit 1963 unter dem Einfluß tschechischer Intellektueller einsetzende ideologische und innenpolitische Tauwetter beunruhigte die DDR-Führung in höchstem Maße, schien die neue tschechoslowakische Führung unter Alexander Dubcek, die im Januar 1968 den Altstalinisten Antonín Novotny abgelöst hatte, doch entschlossen zu sein, sich aus dem sozialistischen Lager zu verabschieden. Walter Ulbricht und die sowjetische Partei- und Staatsführung hatten hinsichtlich der CSSR ein gemeinsames Interesse: Die Disziplin im sozialistischen Lager mußte gewahrt, das Prager Experiment eines Kommunismus mit menschlichen Zügen beendet werden. Aus Furcht vor einem Übergreifen der Ideen des Prager Reformkommunismus auf ihre Bevölkerung drängte die DDR-Führung auf wirksame Maßnahmen gegen Dubcek und seinen Kurs. Sie trug erheblich zu der sowjetischen Entscheidung bei, in der CSSR militärisch zu intervenieren. An der Besetzung der CSSR durch Truppen des Warschauer Pakts waren Einheiten der Nationalen Volksarmee der DDR nicht direkt beteiligt. Sie sicherten aber die Nachschublinien in der DDR und standen in Alarmbereitschaft.
In der offiziellen Begründung für den Einmarsch wurde der Westen für die Entwicklung in der CSSR verantwortlich gemacht: "Mit den Maßnahmen vom 21. August 1968 hatte die imperialistische Politik zur Aufweichung und Auflösung der sozialistischen Gemeinschaft eine strategische Niederlage erlitten. Die Politik des ,Brückenschlags' und die ,neue Ostpolitik', die auf Organisierung der Konterrevolution gerichtet war, die Versuche, der Forderung der Völker nach Durchsetzung der friedlichen Koexistenz auszuweichen, waren gescheitert. Die Westgrenze der sozialistischen Gemeinschaft war gestärkt worden". Aus dieser ideologischen Konstruktion ergab sich die Breschnew-Doktrin. Danach hatten die sozialistischen Staaten nur eine begrenzte Souveränität. Denn sollte in einem Land der Sozialismus gefährdet sein, dann hatten die "Bruderländer" die "internationalistische Pflicht", mit militärischen Mitteln einzugreifen, um sozialistische Verhältnisse wiederherzustellen.
Am 8. Mai 1969 wurde die DDR von dem südostasiatischen Königreich Kambodscha völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesregierung der Großen Koalition stand vor der Frage, ob sie die Hallstein-Doktrin anwenden, das heißt die Beziehungen zu Kambodscha abbrechen und so der DDR dort die Alleinvertretung überlassen, oder ob sie die Hallstein-Doktrin über Bord werfen sollte. Sie entschied sich für eine Kompromißlösung: Die Beziehungen zu Kambodscha wurden nicht abgebrochen, sondern eingefroren. In Zukunft sollte die Anwendung der Hallstein-Doktrin von den jeweiligen Umständen abhängig gemacht werden. Nun folgte der Durchbruch der DDR zur internationalen Anerkennung wenigstens in der Dritten Welt: 1969 nahmen der Sudan, der Irak und Ägypten diplomatische Beziehungen zur DDR auf. 1970 folgten die Zentralafrikanische Republik, Somalia, Algerien, Ceylon und Guinea.
Die sozialliberale Koalition in Bonn stellte 1969 neue Weichen in der Deutschland- und Ostpolitik; sie tolerierte die völkerrechtliche Anerkennung der DDR. Nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin im Juni 1972 und des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1973 wurde die DDR wie die Bundesrepublik am 18. September 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen. Zwischen 1972 und 1974 erkannten die Staaten des Westens, so 1974 auch die USA, die DDR diplomatisch an und errichteten Botschaften in Ost-Berlin. Damit hatte die DDR erreicht, worum sie sich zwanzig Jahre bemüht hatte: die internationale Anerkennung.
Ihre Maximalziele, die volle völkerrechtliche Anerkennung durch die Bundesrepublik - einschließlich einer eigenen DDR-Staatsangehörigkeit - und die Trennung West-Berlins von der Bundesrepublik, konnte die DDR-Außenpolitik freilich nie erreichen. Der Grundlagenvertrag und alle weiteren Abkommen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland dokumentierten das Fortwirken der gemeinsamen staatlichen Vergangenheit und stellten die "besonderen Beziehungen", die zwischen den beiden deutschen Staaten bestanden, auf eine "völkerrechtsmäßige", aber nicht völkerrechtliche Grundlage.
Abgrenzungspolitik
Die DDR-Führung versuchte, den innenpolitischen Rückwirkungen der "besonderen Beziehungen" zur Bundesrepublik entgegenzusteuern, indem sie eine verstärkte Integration der DDR in das "sozialistische Lager" betrieb und die Abgrenzung der "sozialistischen" DDR von der "kapitalistischen" Bundesrepublik durch Absage an die gemeinsame deutsche Nation und Deklarierung einer eigenen "sozialistischen Nation" der DDR verschärfte.
Die Änderung der DDR-Verfassung am 7. Oktober 1974 folgte diesem Abgrenzungskonzept in demonstrativer Weise. Die Verfassung vom 6. April 1968 hatte die DDR noch als "sozialistischen Staat deutscher Nation" bezeichnet und in Artikel 8 Absatz 2 bestimmt: "Die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger erstreben darüber hinaus die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf Grundlage der Demokratie und des Sozialismus". In der geänderten Verfassung von 1974 hieß es nur noch: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern". Der Wiedervereinigungsauftrag in Artikel 8 Absatz 2 wurde ebenso gestrichen wie jeder andere Hinweis auf die deutsche Nation.
Die 1949 von Johannes R. Becher und Hanns Eisler geschaffene Hymne der DDR wurde nur noch gespielt, aber nicht gesungen, denn der Text "Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt, laß uns Dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland" paßte nicht mehr in die politische Landschaft.
Die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik und der gemeinsamen Vergangenheit wurde in der revidierten Verfassung flankiert durch die Betonung der Bindungen an die Sowjetunion. War in der alten Fassung von "allseitiger Zusammenarbeit und Freundschaft" mit der Sowjetunion die Rede gewesen, so hieß es nun: "Die DDR ist für immer und unwiderruflich mit der UdSSR verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der DDR das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens. Die DDR ist untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft." Diese weltweit einmalige verfassungsmäßige Bindung an einen anderen Staat trug der Tatsache Rechnung, daß die DDR für die Sowjetunion von überragender politisch-strategischer Bedeutung war und auf ihrem Boden zwanzig modern ausgerüstete Divisionen der Roten Armee stationiert waren.
Obwohl die alte wie die neue Verfassung in Artikel 65 vorsah, daß "grundlegende Gesetze [...] vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet" werden, geschah dies im Fall der Verfassungsänderung nicht. Die DDR-Führung wollte eine öffentliche Diskussion der "nationalen Frage" vermeiden und ließ die Verfassungsänderungen daher direkt von der Volkskammer verabschieden.
Die in der Verfassung der DDR verankerte Bindung an die Sowjetunion wurde bekräftigt durch den neuen "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand", den die Generalsekretäre Honecker und Breschnew am 7. Oktober 1975 - am 26. Jahrestag der Gründung der DDR - in Moskau unterzeichneten. Dies geschah übrigens, ohne daß der Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der Sowjetunion vom 20. September 1955 und der Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit vom 12. Juni 1964 offiziell für beendet oder abgelöst erklärt worden wären.
Die Wiedervereinigung Deutschlands, die in den Verträgen von 1955 und 1964 noch eine Rolle gespielt hatte, wurde nicht mehr erwähnt. Statt dessen wurde die "Unverletzlichkeit" der Grenzen in Europa "einschließlich der Grenzen zwischen der DDR und der BRD" als Gewährleistung der europäischen Sicherheit betont. Ungeachtet des Viermächteabkommens über Berlin bestanden die Vertragspartner darauf, daß West-Berlin "kein Bestandteil der BRD ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird".
Trotz der im Freundschaftsvertrag zwischen DDR und Sowjetunion enthaltenen Absichtserklärungen über eine verstärkte Integration der DDR in das "sozialistische Lager" und der von der SED vorgetragenen Abgrenzungsideologie gegenüber der Bundesrepublik entfalteten die deutsch-deutschen Beziehungen seit 1972 eine gewisse Eigendynamik, der sich die DDR-Führung um so weniger entziehen konnte, als sie an den wirtschaftlichen Sonderbeziehungen zur Bundesrepublik interessiert war. Außerdem ergaben sich aus dem Grundlagenvertrag und den Folgeabkommen der Zwang und die Notwendigkeit zu immer neuen Gesprächen, Verhandlungen und Konsultationen auf staatlicher Ebene. Schließlich verstärkten sich die Kontakte zwischen den Menschen in der Bundesrepublik und der DDR durch Besuchs- und Telefonverkehr ganz erheblich.
Das durch die internationale Anerkennung gestiegene Selbstbewußtsein der DDR-Führung fand seinen architektonischen Ausdruck im "Palast der Republik", der in den Jahren 1973 bis 1976 im Zentrum Berlins an der Stelle errichtet wurde, an der sich das Schloß der preußischen Könige und deutschen Kaiser befunden hatte, dessen Ruinen 1950 von der DDR-Führung gesprengt worden waren. Auf dem Richtfest am 18. November 1974 erinnerte Erich Honecker sowohl an die monarchische Vergangenheit als auch an die revolutionäre Tradition des Geländes. Während Philipp Scheidemann (SPD) von der Rampe des Deutschen Reichstages am 9. November 1918 die Republik ausrief, hatte der Mitbegründer der KPD, Karl Liebknecht, von hier aus die Gründung einer "sozialistischen Republik" zu proklamieren versucht. Im Lustgarten vor dem Schloß hatten wiederholt sozialistische und kommunistische Massenkundgebungen stattgefunden. Der "Palast der Republik" wurde zur Tagungsstätte der DDR-Volkskammer; Zentrum der Macht wurde er nie, denn das lag im "Großen Haus" am Werderschen Markt, dem Sitz des Politbüros der SED.