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Ideologische Grundlagen und Verfassungsrahmen | Türkei | bpb.de

Türkei Editorial Vom Reich zur Republik: die "kemalistische Revolution" Ideologische Grundlagen und Verfassungsrahmen Die politische Praxis: Institutionen und Verfahren Wirtschaft und Gesellschaft Zwischen Tradition und Neuorientierung: die Außenpolitik Herausforderungen im 21. Jahrhundert Zeittafel: Republik Türkei (1918-2011) Karten Literaturhinweise und Internetadressen Autor, Impressum und Anforderungen

Ideologische Grundlagen und Verfassungsrahmen

Heinz Kramer

/ 29 Minuten zu lesen

Bis heute prägen Atatürks Auffassung von Nation und laizistischem Staat die innenpolitischen Debatten. Vor allem der Umgang mit Minderheiten und die Frage, welche Rolle die Religion im öffentlichen Leben spielen darf, sind umstritten. Auch die geltende Verfassung wird in Frage gestellt.

Zum 81. Jahrestages des Abzugs der britischen Truppen aus der Türkei am 6. Okt. 2004 wird in Istanbul die türkische Flagge und eine Abbildung Kemal Atatürks angebracht. (© picture-alliance/AP)

Einleitung

Wie im vorigen Kapitel erwähnt, erlangten von den sechs Prinzipien drei dauerhafte politische Wirkungsmacht: Republikanismus, Nationalismus und Laizismus. Sie bilden heute die Grundpfeiler des kemalistischen Verständnisses der modernen Republik Türkei. Mit Ausnahme des Republikanismus sind sie allerdings von verschiedenen Seiten in die Kritik geraten. Diese Auseinandersetzung um das richtige Staatsverständnis und seine Grundlagen bildet den Kern der aktuellen innenpolitischen Debatten.

Das republikanische Prinzip

"Der Staat Türkei ist eine Republik." So steht es seit Ausrufung der Republik in Artikel 1 der Verfassung. Damit wird unterstrichen, dass das politische System der Türkei auf die uneingeschränkte Souveränität des Volkes als Legitimationsgrundlage politischen Handelns gegründet ist. In seiner europäischen historischen Entwicklung kennzeichnet das republikanische Prinzip darüber hinaus ein politisches System, das zugleich rational, demokratisch, liberal, dem Gleichheitsgedanken verpflichtet und pluralistisch strukturiert ist. In diesem Sinne wird das Prinzip heute auch in der Türkei offiziell verstanden.

Ursprünglich sollte damit jedoch in erster Linie der Gedanke der Volkssouveränität hervorgehoben werden. Die politische Praxis der türkischen Republik hatte während des nationalen Befreiungskampfes und der Einparteienherrschaft jedoch noch erhebliche Ähnlichkeit mit dem Vorgängerregime. Die personale Herrschaft des Sultans und seines Hofes wurde in den Jahren zwischen 1923 und 1938 im Wesentlichen durch die personale Herrschaft Mustafa Kemals und seiner CHP ersetzt. Die Nation und ihre Repräsentantin, die Nationalversammlung, waren weitgehend auf eine formale Legitimationsfunktion reduziert.

Allerdings war diese Legitimationsfunktion integraler Bestandteil des Systems, einschließlich der damit verbundenen demokratischen Wahlen - selbst wenn diese häufig nur formalen Charakter hatten. Die republikanische Staatsform konnte daher in der türkischen Bevölkerung so feste Wurzeln schlagen, dass sie heute nur noch von einer verschwindend kleinen Minderheit in Frage gestellt wird. Freie Wahlen in einem pluralistisch organisierten Mehrparteiensystem sind als Grundverfahren zur Bestimmung politischer Legitimation von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert.

Nationalismus als gesellschaftlicher Kitt

Neben der Republik ist die türkische Nation das zweite dauerhafte Resultat der kemalistischen Revolution. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren "Nationalismus" und "Nation" für die Bevölkerung Anatoliens noch fremde Konzepte. Ausgehend von der jungtürkischen Ideologie, vor allem aber als Konsequenz des nationalen Befreiungskrieges und seiner ideologischen Deutung durch Mustafa Kemal und seine Gefolgsleute als ein Akt der Selbstbefreiung der türkischen Nation von politischer Fremdherrschaft durch die europäischen Mächte der "Ungläubigen", entstand aus den Trümmern des osmanischen Vielvölkerreiches in der Bevölkerung Anatoliens dann zunehmend ein türkisches Nationalbewusstsein und darauf gründend die türkische Nation.

In der Türkei ging das im ursprünglichen kemalistischen Anspruch eher politisch definierte Verständnis der türkischen Nation rasch und immer stärker verloren und wurde durch eine ethnisch-religiös definierte Auffassung überlagert: Türkentum und Islam verschmolzen zu einem Amalgam, das den Kern republikanischer türkischer Identität bildet. Der offizielle Diskurs betont zwar nach wie vor die am Prinzip des Staatsbürgers orientierte Deutung der Nation: Jede Bürgerin und jeder Bürger der Republik Türkei ist Türkin bzw. Türke; die Gesamtheit der so definierten Türken bildet die türkische Nation. So steht es auch in der Verfassung. In der politisch-gesellschaftlichen Praxis hingegen hat sich ein Nationsverständnis etabliert, das das Verständnis von "Türke" über das Bekenntnis zur ethnisch geprägten türkisch-muslimischen Kultur definiert.

Für Atatürks Idee des Nationalismusprinzips steht die heute überall im Lande zu findende Formel: Ne mutlu Türküm diyene! ("Wie glücklich derjenige, der sagt: Ich bin Türke!"), mit der er 1933 seine Rede zur Zehnjahresfeier der Republik schloss. Diese Formel beinhaltete vor allem das Bekenntnis zur türkischen Kultur und Sprache und zur Republik und ihren Grundlagen. Damit ging allerdings bereits Atatürk über ein rein staatsbürgerlich geprägtes Verständnis der Nation hinaus und fügte ihm ein kulturelles Element hinzu. Die Nation war für ihn eine unteilbare, durch bestimmte kulturelle Eigenarten wie Sprache und Geschichte geprägte Einheit. In ihr konnte es deshalb auch keine anderen, durch eine eigene Identität, das heißt eine andere Kultur, definierte Gruppen geben. Die breite Masse des Volkes hat diese Sicht stillschweigend um das religiöse Element ergänzt, das immer schon Bestandteil ihres Selbstverständnisses war und auf über 99 Prozent der Bevölkerung der Republik zutraf.

Das republikanische Nationalismusverständnis, dass es in der Türkei eine türkische Nation gibt, die durch eine eigenständige Kultur gekennzeichnet ist, wird heute von keiner Seite mehr in Frage gestellt. Dieses Bewusstsein, Teil des auf einer langen und erfolgreichen Geschichte beruhenden Türkentums zu sein, eint die breite Mehrheit der Bevölkerung über soziale und politische Grenzen hinweg. Es ist fester Bestandteil der nationalen Identität und gilt weiten Kreisen der Bevölkerung als sakrosankt. Folglich stehen das Türkentum selbst und seine wichtigsten Symbole, wie etwa die Flagge, unter dem Schutz des Strafrechts. Da erscheint es vielen als folgerichtig, dass alle Bürger, die diesem Idealbild nicht entsprechen (wollen), eigentlich nicht als "Türke" angesehen werden - und damit als ein "Fremdkörper" in der Nation. So wurden gegen den Literatur-Nobelpreisträger Orhan Pamuk verschiedene Strafverfahren wegen "Verunglimpfung des Türkentums" eingeleitet, weil er ffentlich das Dogma von der national-kulturellen Homogenität der türkischen Bevölkerung in Frage gestellt hatte.

Die Bindung des kemalistischen Nationsbegriffs an das Türkentum hat in der türkischen Bevölkerung zu einer latenten Fremdenfurcht und -feindlichkeit geführt, die alles Nicht-Türkische mit einem gewissen Argwohn betrachtet. So hat schon Mustafa Kemal in seiner berühmten "Rede" (Nutuk) von 1927 die christlichen Minderheiten als innere Feinde des Osmanischen Reiches und damit auch der Republik gebrandmarkt. Diese Einstellung kann sich heute in extrem-nationalistischen, aber auch doktrinär-kemalistischen Kreisen schnell zu echter Fremdenfeindlichkeit auswachsen.

Panturkismus und Neonationalismus

Neben diesem auf die kemalistische Ideologie zurückgehenden "ursprünglichen" Nationalismusverständnis der Türken gibt es Spielarten, die eine besondere politische Ideenwelt repräsentieren. Die bekannteste ist die turanistische Nationalismusvariante, die an die Herkunft des türkischen Volkes aus Zentralasien anknüpft und nach einer ethnisch-ideologisch begründeten politischen Einheit aller turkstämmigen Völker strebt (Panturkismus). In der Republik wurde sie in den 1960er-Jahren wieder politisch wirkungsmächtig, als Alparslan Türkes (1917-1997) die Partei der nationalistischen Bewegung (MHP) gründete. Sie wurde in Deutschland vor allem unter dem vom Symbol ihrer Jugendorganisation abgeleiteten Begriff der "Grauen Wölfe" bekannt und vertrat einen aggressiven chauvinistischen, pantürkisch geprägten Nationalismus.

Eine neuere Spielart sind die "Neonationalisten" (türk.: ulusalcilar), die sich im letzten Jahrzehnt landesweit ausgebreitet haben. Sie verfolgen einen dezidiert anti-islamistischen Kurs, gepaart mit dem Ziel, eine starke und (vom Westen) unabhängige Türkei zu schaffen. Die Neonationalisten lassen sich nicht mit den Kategorien "rechts" oder "links" fassen. Ihre innenpolitischen Feindbilder sind die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) und deren Anhänger, liberale Demokraten sowie Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten, wenn sie die Assimilation an das Türkentum ablehnen. Äußere Feinde sind die "imperialistischen Mächte" des Westens, die wie die EU und die USA nach einer "Schwächung" der starken und stolzen türkischen Nation und Republik streben.

Mit dieser eher diffusen "Ideologie" finden die Neonationalisten besonders unter der jüngeren, schlecht ausgebildeten großstädtischen Bevölkerung und in Kreisen des doktrinären kemalistischen Establishments Anhänger. Viele ihrer Führungsfiguren sind pensionierte, teils auch noch aktive hohe Offiziere, Intellektuelle und Hochschullehrer. Sie zielen nicht auf eine Parteigründung, sondern haben ihre Anhänger vor allem in der CHP und der MHP, aber auch in (früher) dezidiert linksradikalen Gruppierungen wie der Türkischen Arbeiterpartei.

Neonationalisten sind auch die politischen Triebkräfte hinter politischen Putschversuchen gegen die AKP-Regierung, die aus dem Militär heraus gesteuert werden, und den gegen die AKP gerichteten Massenprotesten im Vorfeld der Staatspräsidentenwahl von 2007 sowie den in der Bevölkerung immer wieder aufflammenden gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Kurden in den westlichen und südlichen Landesteilen.

Minderheitenpolitik

Neonationalisten bilden neben der MHP und Teilen des Staatsapparates auch den Kern jener Kräfte, die die im kemalistischen Dogma von der "einen, unteilbaren türkischen Nation" angelegte Negation jeglicher Minderheiten in der Türkei strikt aufrechterhalten wollen. Nach offizieller türkischer Ansicht gibt es in der Republik nur drei Minderheiten, deren Existenz im Vertrag von Lausanne geregelt ist: Griechisch-Orthodoxe, Armenier und Juden. Dies ist eine spezielle, aus politischen Opportunitätserwägungen konstruierte, türkische Lesart des Vertrages. In dessen einschlägigen Artikeln 37 bis 45 ist stets von "türkischen Staatsbürgern, die nicht-muslimischen Minderheiten angehören" oder von "allen Einwohnern der Türkei" die Rede, nicht aber von explizit benannten Minderheiten. Damit gelten die Bestimmungen eigentlich auch für Angehörige anderer nicht-muslimischer Gruppierungen oder für Staatsbürger nicht-türkischer Abstammung, das heißt in erster Linie für die Kurden in der Türkei.

Allerdings streiten der türkische Staat und die Mehrheit der Bevölkerung die Existenz muslimischer Minderheiten ab. Für sie sind alle muslimischen Bürger der Türkei "Bürger erster Klasse". Folglich können Muslimen in der Türkei gar keine Minderheitenrechte auf der Grundlage entsprechender internationaler Konventionen oder Abkommen eingeräumt werden.

Diese Haltung ist erst im Zuge des EU-Beitrittsprozesses und der damit verbundenen EU-Forderung nach "der Achtung und dem Schutz von Minderheiten" ins Wanken geraten. Wie in vielen anderen Bereichen ist auch in der Minderheitenfrage die EU eine wichtige Triebkraft für fundamentalen Wandel in der Türkei geworden.

Dabei ist das Land immer noch weit von der generellen Anerkennung der Existenz von Minderheiten entfernt. Doch wird die Existenz der Kurden und der Aleviten als sich von der Mehrheitsbevölkerung in einigen Aspekten unterscheidende Gruppen seitens der Regierung und der Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr bestritten. Auch gibt es seit dem Beginn der EU-induzierten Reformen 2002 deutliche Fortschritte in der Politik gegenüber muslimischen wie nicht-muslimischen Minderheiten.

Allerdings werden diese Entwicklungen gegenüber den muslimischen Minderheiten eher als Maßnahmen einer Nicht-Diskriminierungs- oder Gleichbehandlungspolitik dargestellt und ausdrücklich nicht als Minderheitenpolitik. Es geht also darum, dass Kurden und Aleviten tatsächlich ihren Status als "Bürger erster Klasse" im Alltag erfahren und leben können, nicht aber darum, sie in einer ethnischen oder religiösen Andersartigkeit zu bestärken.

Nicht-muslimische Minderheiten

Doch auch für die vom türkischen Staat anerkannten Minderheiten werden die Bestimmungen des Lausanner Vertrages sehr restriktiv interpretiert. Das bekommen besonders die wenigen (circa 2500) noch verbliebenen Griechisch-Orthodoxen in Istanbul zu spüren. Ihnen wird die Ausübung ihrer Religion deutlich erschwert, weil alle Ausbildungsstätten für Priester seit Jahrzehnten geschlossen sind. Die Frage der langfristigen Sicherung der Existenz des Patriarchats und seiner Gemeinde bleibt somit ungeklärt. Außerdem weigert sich der türkische Staat, das Patriarchat von Konstantinopel als Ökumenisches Patriarchat der Griechisch-Orthodoxen Kirche anzuerkennen. Für Ankara ist es nur eine Einrichtung der Orthodoxen in der Türkei.

Ihm wird zudem, wie den Einrichtungen aller anderen nicht-muslimischen Glaubensgemeinschaften, nicht der Rechtsstatus einer "Kirche" zuerkannt. Sie müssen sich in der Form von (nicht-muslimischen) religiösen Stiftungen organisieren und erleiden dadurch erhebliche Nachteile bei der Beschäftigung von Geistlichen und beim Immobilienbesitz. Hieran haben auch die in den letzten Jahren vor allem auf Drängen der EU im Beitrittsprozess vorgenommenen Änderungen des Stiftungsrechts nichts Wesentliches geändert. Für viele einfache Türken und Angehörige des Staatsapparates sind die christlichen Gemeinden immer noch "Brückenköpfe" des feindlichen Auslandes, die an der Zerstörung der Republik arbeiten.

Den etwa 60000 Armeniern, die heute noch in der Türkei, hauptsächlich in Istanbul, leben, geht es nur unwesentlich besser. Die Armenier werden weitgehend in Ruhe gelassen, sofern sie sich nicht öffentlich exponieren - eine Haltung, die vom armenischen Patriarchat dezidiert vertreten wird, da es um möglichst konfliktfreie Beziehungen zum türkischen Staat bemüht ist. Das Verhältnis ist durch die osmanischen Massaker an den Armeniern im Jahre 1915 und durch den vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg von der armenischen Diaspora in den USA und einigen europäischen Staaten entfachten internationalen Streit über die Einordnung dieser Massaker als Völkermord und dessen Anerkennung durch die Türkei erheblich belastet.

Wie sehr dieses armenische Trauma die türkische Politik und Öffentlichkeit verstört, zeigte sich nach der Ermordung des Herausgebers der türkisch-armenischen Tageszeitung "Agos", Hrant Dink, am 19. Januar 2007 durch einen türkischen Neonationalisten. Spontanen Trauer- und Solidaritätsbekundungen für den Verfechter eines türkisch-armenischen Ausgleichs stand mehr oder weniger offene Genugtuung nationalistischer Kreise gegenüber.

Die circa 26000 heute vorwiegend in Istanbul lebenden Juden sind die kulturell und wirtschaftlich am besten integrierte nicht-muslimische Minderheit. Die offizielle Türkei rühmt sich noch heute gerne der Aufnahme der 1492 aus dem katholischen Spanien vertriebenen Juden durch das Osmanische Reich. Dennoch machte sich als Folge der israelischen Repressionspolitik gegen die Palästinenser, insbesondere nach dem Gaza-Krieg von 2008/2009, in der türkischen Öffentlichkeit ein latenter Antisemitismus bzw. ein offener Anti-Zionismus bemerkbar, zwischen denen die Grenzen fließend sind.

Die jüdische geistliche Führung unternimmt jedoch große Anstrengungen, um keine innertürkischen Vorwände zu liefern, das Klima gegenüber den Juden zu verschlechtern. Auch die AKP-Regierung zeigt bisher kein Interesse daran, den außenpolitischen Konflikt mit Israel über dessen Palästinapolitik innenpolitisch gegen die kleine jüdische Gemeinde zu instrumentalisieren. Sie bestreitet vielmehr vehement das Vorkommen von Antisemitismus in der Türkei.

Muslimische Minderheiten

Die Probleme der zahlenmäßig kleinen nicht-muslimischen Minderheiten sind letztlich für den türkischen Staat nicht virulent, auch wenn das Thema "Religionsfreiheit" von Seiten der EU immer wieder zum Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit gemacht wird. Von weitreichender, aus Sicht nationalistischer Kreise sogar existenzieller Bedeutung hingegen ist der Umgang mit zwei muslimischen Minderheiten: den Kurden und den Aleviten.

Die türkischen Aleviten gehören zu den nicht-sunnitischen muslimischen Glaubensgemeinschaften. Oft werden sie mit den Schiiten oder syrischen Alawiten gleichgesetzt. Das stimmt jedoch nicht, denn das türkische Alevitentum ist eine eigenständige, vornehmlich anatolische Entwicklung, die ihre endgültige Ausprägung im 13./14. Jahrhundert fand. Für die Aleviten steht der persönliche Weg des Einzelnen zu Gott im Mittelpunkt des Glaubens, der deshalb auch viel individueller ausgelegt wird als das strikte Regelwerk des sunnitischen Islam. Deshalb werden sie von vielen Sunniten als Häretiker angesehen und wurden im Osmanischen Reich vielfach verfolgt.

Die Aleviten begrüßten daher das laizistische Prinzip der kemalistischen Republik, da sie sich von der Religionsfreiheit eine Erleichterung ihrer religiösen Existenz versprachen. Sie wurden für lange Zeit treue Anhänger von Atatürks "Staatspartei" CHP. Daran konnte auch nichts ändern, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für nicht-sunnitische muslimische Gemeinschaften gilt: Die unter Atatürk eingerichtete staatliche Behörde zur Regelung und Überwachung der Religion in der kemalistischen Republik ist bis heute nur für die Sunniten zuständig. Der kemalistische Staat unternahm in der Vergangenheit auch nichts zum Schutz der Aleviten, wenn es zu gewalttätigen Übergriffen sunnitischer Fanatiker kam.

Die anhaltende Diskriminierung in der modernen Republik und die Verstädterung im Zuge der Landflucht führten dazu, dass die Aleviten zunehmend die Öffentlichkeit suchten und sich, vor allem in den großstädtischen Zentren, in Stiftungen und Vereinen organisierten, die auch mit politischen Forderungen hervortraten. Ihre Nichtanerkennung durch den Staat verhinderte eine offizielle Erfassung ihrer Zahl; Schätzungen gehen von einem Anteil zwischen 15 und knapp 30 Prozent an der Gesamtbevölkerung aus (circa zehn bis 25 Millionen Menschen). Das heißt, dass eine bedeutende Minderheit der muslimischen türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht in den vollen Genuss der Religionsfreiheit kommt.

Doch in den letzten Jahren, insbesondere nach den Wahlen von 2007, bemüht sich die Regierung der AKP um einen Dialog mit Vertretern der Aleviten. Ziel ist die öffentliche Anerkennung und das Eingehen auf Wünsche der Aleviten nach religiöser Gleichbehandlung mit den Sunniten. Die Gespräche blieben allerdings weitgehend ergebnislos, da es in der AKP und ihrer frommen sunnitischen Basis noch erhebliche Widerstände gegen eine Gleichbehandlung der Aleviten gibt. Auch sind sich nicht alle alevitischen Vereinigungen über das Maß der erwünschten Nähe zum sunnitisch-muslimischen Staat einig. Es dürfte also noch einige Zeit vergehen, bis es zu einer umfassenden Normalisierung der Situation der Aleviten in der Türkei kommt. Doch ist eine staatliche Nichtbeachtung ihrer Situation vor dem Hintergrund der im letzten Jahrzehnt im Zuge des EU-Beitrittsprozesses deutlich erweiterten Freiheitsrechte der türkischen Bürgerinnen und Bürger für die Regierenden keine politische Option mehr.

Die Kurdenfrage

Das trifft noch viel mehr auf das Verhältnis des Staates zur größten ethnischen Minderheit, den Kurden, zu. Auch ihre Zahl ist nicht bekannt, da die Muttersprache bei den Volkszählungen seit 1965 nicht mehr erfasst wird. Man kann aber davon ausgehen, dass sich circa 15 Prozent der Bevölkerung (gut zehn Millionen Menschen) als kurdische Muttersprachler bezeichnen. Daneben existiert eine beträchtliche Zahl türkischsprachiger Kurden, die sich selbst als Kurden sehen, obwohl sie ihre Muttersprache nicht mehr beherrschen. Letztlich ist die genaue Zahl nicht so wichtig. Von weitaus größerer Bedeutung ist, dass sich heute Millionen türkischer Staatsbürger selbst nicht als Türken sehen und auch nicht als solche gesehen werden wollen. Sie negieren den kemalistischen Gründungsmythos von der einheitlichen türkischen Nation. Sie wollen als türkische Staatsbürger mit einer anderen Ethnizität anerkannt werden, das heißt mit einer von der Mehrheitsbevölkerung verschiedenen Herkunft, Kultur und Sprache. Das schließt für eine große Zahl von ihnen auch das Recht ein, sich als Kurden politisch zu organisieren und kurdische Interessen zu vertreten.

Für türkische Nationalisten und Kemalisten, aber auch für eine große Zahl einfacher türkischer Bürger ist das Separatismus und Spaltung der Republik. Dabei zeigen Umfragen immer wieder, dass die Mehrzahl der Kurden mit der Forderung nach Akzeptanz ihrer eigenen Identität keineswegs die Idee eines eigenen Staatswesens verbindet. Für die meisten geht es allenfalls um eine größere politische Mitsprache bei der Gestaltung ihrer kulturellen Identität. Das bezieht sich vor allem auf die Berücksichtigung des Kurdischen im Bildungswesen, in den Medien und anderen kulturellen Ausdrucksformen. Dazu kommt oft die Forderung nach der Einführung von Kurdisch als zweiter Amtssprache in den Provinzen, in denen Kurden einen erheblichen Anteil an der Bevölkerung stellen. Weitergehend sind Forderungen nach einer gewissen politischen Selbstverwaltung, die bis zu Föderationsideen reichen können.

Hier wird die Grenze zu jenen kurdischen Nationalisten fließend, die sehr wohl die Idee eines eigenen Staates vertreten. Sie denken dabei in der Regel nicht nur an die Türkei, sondern sehen die politische Kurdenfrage als regionales Thema, da Kurden ja auch in den Nachbarstaaten der Türkei ethnisch und politisch diskriminiert werden. Das gilt für Iran und Syrien; im Irak hat sich die kurdische Situation nach dem Ende des Regimes von Saddam Hussein deutlich verbessert, aber ist noch keineswegs endgültig geklärt. In dieser Sicht sind die Kurden das zahlenmäßig größte Volk der Erde ohne eigenes Staatswesen.

Militanteste Vertreter der Forderung nach einem eigenen kurdischen Staat waren lange Zeit die Anhänger der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Diese in den 1970er-Jahren von ihrem Führer Abdullah Öcalan als autonom-marxistische kurdische Unabhängigkeitsbewegung gegründete Organisation nahm 1984 den bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat auf. Sie konnte sich als erfolgreiche Guerillaorganisation etablieren, die in der kurdischen Bevölkerung der Südosttürkei zunehmend Sympathien gewann, weil der türkische Staat allein mit Notstandsrecht und brutaler Militärgewalt reagierte und dabei auch die Bewohner der Dörfer und Städte drangsalierte, soweit sie nicht ihre unbedingte Loyalität zur Republik Türkei bekundeten.

Damit setzte die Regierung die "republikanische Tradition" des Umgangs mit kurdischen Autonomiebestrebungen fort, die schon unter Atatürk in der Frühphase der Republik begonnen hatte. 1925 (Scheich-Said-Aufstand), 1927 (Celali-Aufstand im Araratgebiet) und 1937/38 (Dersim-Operation) ging der Staat mit äußerster Gewalt, teilweise unter Einsatz der Luftwaffe, gegen regionale kurdische Bestrebungen vor, Eigenständigkeit gegenüber Ankara zu erlangen. Die Rädelsführer wurden in der Regel getötet und zahlreiche Führer der rebellischen Stämme in anatolische Gebiete des Landes umgesiedelt. Zudem wurden 1949 Tausende von Dorf- und Landschaftsnamen türkisiert, ab 1972 wurde die Verwendung kurdischer Personennamen verboten, und von 1982 bis 2002 war der öffentliche Gebrauch der kurdischen Sprache untersagt.

Nach 1984 entwickelte sich über die Jahre ein "Bürgerkrieg" zwischen PKK und türkischer Armee, dem bis Ende der 1990er- Jahre nach offiziellen Angaben 35000 Menschen zum Opfer fielen. Im Südosten des Landes entstand eine Ausnahmesituation, in der von einem normalen Alltagsleben nicht mehr die Rede sein konnte. Über eine Million Menschen wurden aus ihren Dörfern vertrieben oder verließen diese, um der alltäglichen Gewalt zu entgehen. Viele zogen in die größeren Städte der Region wie Diyarbakir, Mardin, Van, Mus oder Batman. Die Mehrzahl drängte jedoch in die entwickelten Zentren im Westen und Süden der Türkei, sodass heute Städte wie Istanbul, Izmir, Ankara oder Antalya, Adana und Mersin über einen hohen kurdischen Anteil in der Bevölkerung verfügen. Diese Menschen konnten vor allem infolge ihres niedrigen Bildungsgrades nur schwer Fuß fassen und fristen noch heute oft ein Leben als Tagelöhner, saisonal beschäftigte Bauarbeiter oder als schlechtbezahlte Hilfskräfte im Hotel- und Gastgewerbe. Das giltauch für die inzwischen herangewachsene junge Generation der 18- bis 25-Jährigen, die einen sehr hohen Anteil Arbeitsloser aufweist.

Andererseits hat sich von Beginn der Republik an ein nicht unerheblicher Teil der kurdischen Bevölkerung mit dem neuen türkischen Staat arrangiert und konnte weitgehend unbehelligt an der Aufwärtsentwicklung der Republik teilhaben. Deswegen hat es zum Beispiel im Parlament in allen Fraktionen immer eine gewisse Anzahl Abgeordneter kurdischer Herkunft gegeben, die sich selbst allerdings primär als türkische Staatsbürger gesehen haben. Dasselbe gilt für das Offizierskorps der Streitkräfte.

Die Lage änderte sich, als PKK-Führer Abdullah Öcalan im Herbst 1998 auf türkischen Druck sein syrisches Refugium in Damaskus verlassen musste und im Februar 1999 in Nairobi beim Verlassen der griechischen Botschaft von türkischen Kommandotruppen überwältigt wurde. Im Juni 1999 wurde er vom Staatssicherheitsgericht in Ankara zum Tode verurteilt, doch wurde das Urteil im Zuge des türkischen EU-Beitrittsprozesses 2002 in lebenslange Haft umgewandelt. Diese verbringt Öcalan unter erschwerten Haftbedingungen auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer.

Seitdem ist die PKK fundamental geschwächt. Ihre militanten Kämpfer haben sich in die nordirakischen KandilBerge zurückgezogen. Nach der Verurteilung Öcalans stellte die Organisation bis zum Jahr 2005 ihre Terroraktionen in der Türkei ein, in der Hoffnung, mit der AKP-Regierung eine politische Lösung der Kurdenfrage verhandeln zu können, nachdem sie ihre Forderung nach einem eigenen Kurdenstaat aufgegeben hatte. Als sich diese Hoffnung zerschlug, wurden die Gewaltaktionen zwar wieder aufgenommen, doch kamen sie nie über punktuelle Aktivitäten hinaus, die allerdings immer wieder zahlreiche militärische und zivile Opfer forderten. Dies genügte, um in der türkischen Öffentlichkeit und bei der Militärführung die Forderung nach einer endgültigen militärischen Lösung aufrechtzuerhalten. Zwar entspannte sich in diesen Jahren die Situation im Südosten des Landes deutlich, und auch der Ausnahmezustand fand ein Ende. Doch bleibt die Lage für die Bevölkerung prekär, weil es nach wie vor eine erhebliche Militärpräsenz gibt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung wegen des anhaltenden PKK-Terrors und der gewaltsamen Reaktionen des Staates nur mühsam vorankommt.

Doch gibt es unter der AKP-Regierung auch den Versuch eines Wandels der staatlichen Kurdenpolitik. Die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan lockerte nach 2002 im Zuge der EU-Annäherungspolitik eine Reihe von Restriktionen: Kurdischunterricht an Privatschulen wurde ebenso erlaubt wie Rundfunk- und Fernsehsendungen "in Sprachen, die im Alltag von der türkischen Bevölkerung gesprochen werden". Seit dem 1. Januar 2009 sendet das staatliche Fernsehen auf "TRT-6" ein Vollprogramm in kurdischer Sprache. Staatspräsident Abdullah Gül kündigte an, dass Dörfer auf Antrag ihre nach 1949 türkisierten Namen in die ursprünglichen kurdischen Namen zurückführen können. Die Rückkehr von Menschen, die aus ihren Dörfern vertrieben worden waren, wird unterstützt, und an der türkisch-syrischen Grenze sollen die dort im Krieg gegen die PKK verlegten Landminen geräumt werden.

Wichtiger ist jedoch, dass die AKP-Regierung aktiv dazu beiträgt, das Kurdenproblem zunehmend als eine "nationale Frage" und nicht länger als ein regionales Terror- oder wirtschaftliches Entwicklungsproblem zu sehen. Jedenfalls gab der Ministerpräsident im August 2005 erstmals zu, dass der Staat "Fehler" im Umgang mit der Kurdenfrage gemacht habe, und auch die Militärführung bekannte 2009, dass eine "militärische Lösung" allein nicht genüge, um langfristig sinnvoll mit dem Problem umzugehen.

Seit dem Sommer 2009 propagierte die AKP daher ein Programm der "kurdischen Öffnung". Außer Zugeständnissen im kulturellen Bereich gab es in diesem Programm jedoch wenig konkrete politische Pläne. Ein Lichtblick ist eine Änderung im Wahlgesetz, die 2011 erstmals den Gebrauch des Kurdischen im Wahlkampf erlaubte. Doch erlitt die politische Emanzipation der Kurden im Dezember 2009 einen Rückschlag, als das Verfassungsgericht die pro-kurdische Partei für eine Demokratische Gesellschaft (DTP) wegen angeblicher Begünstigung des Separatismus verbot. Das war das fünfte Verbot einer kurdischen Partei mit dieser Begründung seit 1991.

Da die Mehrheit der türkischen Bevölkerung und auch der AKP-Anhänger nach wie vor eine "Sonderbehandlung" der Kurden ablehnt, die Mehrheit der kurdischen Bevölkerung der Türkei aber auf einer expliziten Anerkennung ihrer eigenen Identität besteht, ist die AKP-Regierung mit ihren Bemühungen um einen Ausgleich in einem Dilemma. Das ist umso problematischer, als aufgrund der nunmehr schon länger als eine Generation anhaltenden tiefen Entfremdung zwischen den Ethnien das Kurdenproblem heute nicht mehr nur eines zwischen dem türkischen Staat und einzelnen kurdischen Gruppierungen ist, sondern immer stärker eines zwischen "Türken" und "Kurden" wird. Das gilt besonders für die jüngere Generation. Ohne eine langfristig tragfähige Regelung der Kurdenfrage wird die Türkei im Innern politisch aber nicht zur Ruhe kommen. Ob die AKP - und vor allem die breite türkische Bevölkerung - dafür die Bereitschaft aufbringt, könnte sich im Zuge der Diskussion über die von Erdogan angestrebte neue "zivile" Verfassung zeigen.

Was heißt "laizistischer Staat"?

Ebenso tief wie in der Kurdenfrage ist die Türkei in der Frage gespalten, ob und welche Rolle die Religion im öffentlichen Leben spielen soll/darf. Für überzeugte Kemalisten ist Religion eine Privatangelegenheit, die jeder auf ganz persönliche Art und Weise lebt. Doch lässt sich nicht bestreiten, dass, allen säkularisierenden Reformen Atatürks zum Trotz, sich die breite Masse der Bevölkerung auch immer bewusst als Muslime wahrgenommen hat. Für sie ist die Religion originärer Bestandteil des türkischen Nationsbegriffs. Damit ist sie aber auch Teil des öffentlichen Bewusstseins. Dies war und ist für die staatliche Elite kein Problem, solange die Grundlagen der kemalistischen Republik nicht angetastet werden, zu denen auch die uneingeschränkte Geltung des Laizismusprinzips gehört. Dieses Prinzip ist heute in der Türkei mehrheitlich akzeptiert. Nur eine kleine Minderheit der Türken will noch ein auf religiöse Gesetze (Scharia) gestütztes Staatswesen. Heftig umstritten ist jedoch seine konkrete Interpretation im politischen und gesellschaftlichen Alltag.

Die politische Instrumentalisierung der Religion

Auch Atatürk war klar, dass seine neue Republik die Religion nicht abschaffen konnte. Folglich galt es, sie staatlich einzuhegen. Er setzte damit eine Entwicklung fort, die schon im Osmanischen Reich begonnen hatte: die enge Verbindung von Religion und staatlichem Selbstverständnis. Deshalb wurden im Rahmen der kemalistischen Reformen 1924 gleichzeitig mit der Abschaffung des Kalifats die staatlichen Behörden für die Verwaltung der frommen Stiftungen und für die religiösen Angelegenheiten geschaffen. Damit wurden zentrale Belange der öffentlichen Praxis des Islam zu staatlichen Aufgaben. Dies gilt bis heute: Die offizielle religiöse Praxis wird vom Staat gestaltet und kontrolliert.

Insbesondere das Präsidium für religiöse Angelegenheiten (Diyanet Isleri Baskanligi, kurz: Diyanet) wurde im Laufe der Zeit zum Hauptinstrument staatlicher Kontrolle über die Religion ausgebaut. Es betreibt als dem Amt des Ministerpräsidenten zugeordnete Behörde mit seinen circa 85000 Angestellten die Kontrolle und Verwaltung der rund 80000 Moscheen im Land, beschäftigt die dort tätigen Geistlichen (Vorbeter, Prediger und Gebetsrufer), veranstaltet die offiziellen Korankurse und ist für die Abfassung der landesweit verlesenen Texte der Freitagspredigten zuständig. Daneben erteilt es religiöse Handlungsanweisungen für den Alltag der Gläubigen (Fetwa), beaufsichtigt die jährlichen Pilgerreisen nach Mekka und gibt zahlreiche religiöse Schriften heraus. Entgegen seiner Bezeichnung erstreckt sich sein Wirken allein auf den sunnitischen Islam. Alle anderen Formen des Islam gelten damit als "inoffiziell", nicht zu sprechen von nicht-muslimischen Religionen, um deren Belange sich das Präsidium gar nicht kümmert.

Doch schon mit Beginn des parlamentarischen Mehrparteiensystems im Jahr 1950 begannen die Politiker, die Religion für ihre Interessen zu instrumentalisieren, sodass bereits Mitte der 1950er-Jahre in den USA die Frage nach einer Reislamisierung der Türkei gestellt wurde. Insbesondere die im Untergrund agierenden islamischen Bruderschaften und Gemeinschaften waren willkommene Anknüpfungspunkte, um verdeckte Bande zwischen Parteiführungen und religiösen Führungspersonen zu knüpfen.

Selbst die Militärführung schreckte nicht vor der Instrumentalisierung der Religion zurück, als die Führer des Putsches von 1980 dafür sorgten, dass (sunnitischer) Religionsunterricht in allen Schulformen obligatorisch wurde, um eine Immunisierung gegen linkes, kommunistisches Gedankengut zu fördern. Hinzu kam, dass die Generalität offene Sympathien für den Gedanken einer türkisch-islamischen Synthese zeigte, mit dem rechts-nationale und religiöse Intellektuellenkreise in den 1970er-Jahren eine Verbindung von Türkentum und Islam herstellen wollten. Hier liegt sowohl eine der Wurzeln des heutigen Neonationalismus als auch des Erstarkens der Bewegung des politischen Islam, das mit dem Wahlsieg der Mutterlandspartei von Turgut Özal 1983 seinen Anfang nahm.

Der Kampf um das "richtige" Laizismusverständnis

Dem Grundsatz des Laizismus entspricht das in der Verfassung in Artikel 24 verankerte Grundrecht der Religionsfreiheit. Allerdings gibt es Einschränkungen. So darf niemand "Religion oder religiöse Gefühle oder einer Religion als heilig geltende Gegenstände ausnutzen oder missbrauchen", um "die soziale, wirtschaftliche, rechtliche oder politische Ordnung des Staates auch nur zum Teil auf religiöse Regeln zu stützen oder politischen oder persönlichen Gewinn oder Nutzen zu erzielen, in welcher Weise auch immer". Auch darf die Religionsfreiheit nicht dazu benutzt werden, "Aktivitäten mit dem Ziel zu entfalten, die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk zu zerstören und die auf den Menschenrechten beruhende demokratische und laizistische Republik zu beseitigen" (Artikel 14).

Es sind diese Verfassungsbestimmungen und ihre Umsetzung in zahlreichen Gesetzen wie dem Parteiengesetz, dem Gewerkschaftsgesetz oder dem Strafrecht, die immer wieder zu politischen Auseinandersetzungen über die "korrekte" Auslegung und Anwendung des Laizismusprinzips im politischen und gesellschaftlichen Alltag der Republik geführt haben. Eine prägnante Form dieser Auseinandersetzung sind die zahlreichen Verbotsverfahren gegen die dem politischen Islam zuzurechnenden Parteien anhand des Vorwurfs, "ein Zentrum antilaizistischer Aktivitäten" zu sein.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGhMR) hat 2001 in einem Verfahren zum Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei (RP) festgestellt, dass ein derart begründetes Parteiverbot unter bestimmten Bedingungen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße. Dieses Urteil macht solche Verbotsverfahren für die davon betroffenen Parteien besonders riskant.

Doch erfolgten nach jedem Verbot Neugründungen unter einem anderen Namen, aber mit weitgehend identischem Führungspersonal, sofern dieses nicht mit einem politischen Betätigungsverbot belegt war. Der letzte Prozess richtete sich 2008 gegen die regierende AKP, die einem Verbot nur aufgrund der zwischenzeitlichen Änderungen von Verfassung und Parteiengesetz entging, obwohl das Verfassungsgericht zuvor festgestellt hatte, dass sie ein Zentrum antilaizistischer Aktivitäten sei.

Auch der "Kopftuchstreit" entfacht sich immer wieder an der Diskussion um die richtige Interpretation des Laizismusprinzips. Hier geht es um die Frage, ob das in der Türkei geltende Verbot für Frauen, mit einem Kopftuch, das den Vorschriften des Islam entsprechend die Haare vollständig bedeckt (türban), öffentliche Gebäude wie Universitäten, Gerichte oder das Parlament zu betreten, mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit vereinbar ist. Der kemalistische Staat und seine Anhänger sind der Auffassung, dass das Tragen des türban Ausdruck einer antilaizistischen politischen Gesinnung sei und nicht Ausdruck der persönlichen Religiosität der Trägerin. Die Kreise des politischen Islam und die breite Mehrzahl der türban-Trägerinnen behaupten gerade dies und sahen besonders in dem vom Hochschulrat (YÖK) erlassenen zeitweiligen Zutrittsverbot zu Universitäten eine Beschneidung ihres menschenrechtlich garantierten Rechts auf Bildung. Auch in dieser Frage gibt es ein Urteil des EGhMR von 2004, in dem verneint wird, dass das türkische "Kopftuchverbot" an Universitäten einen Verstoß gegen die EMRK darstellt.

Nachdem das Verfassungsgericht im Juni 2008 das Verbot noch einmal bestätigt hatte, änderte der Hochschulrat im Frühjahr 2010 jedoch seine Meinung und stellte Studentinnen die Kopfbedeckung in Universitätsgebäuden wieder frei. Professorinnen hingegen ist es durch eine entsprechende Bekleidungsverordnung für staatliche Beamte und Angestellte ausdrücklich verboten, in der Universität mit einem Kopftuch aufzutreten.

Hinter diesen Auseinandersetzungen steht die Frage, welche Grenzen in einer pluralistischen Demokratie für die (angebliche) Äußerung von politischen Positionen gezogen werden dürfen. Für Kemalisten wird diese Grenze durch die republikanischen Prinzipien der Revolution gebildet. Demnach ist das Laizismusprinzip eine unverzichtbare Grundlage der Demokratie. Deshalb wird in dieser Sicht mit seiner Einhaltung gleichzeitig die Demokratie in der Türkei bewahrt. Staatliche Anordnungen zur Wahrung des Prinzips können demnach nie eine Verletzung der Demokratie sein.

Für die Anhänger der AKP und für Vertreter westlichliberaler Ansichten in der türkischen Gesellschaft hingegen ist die Grenze erst dann überschritten, wenn mit einer religiösen Begründung explizit zu einem gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung oder zu einer Beseitigung der demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens aufgerufen wird. Eine Partei, die wie die AKP in ihrer Programmatik und praktischen Regierungspolitik der letzten Jahre die Angleichung der türkischen Rechtslage und der darauf beruhenden gesellschaftlich-politischen Praxis an den "Gemeinschaftlichen Besitzstand" (acquis communautaire) der EU, also an die Gesamtheit des EU-Rechts, propagiert und betreibt, kann in diesem Verständnis nicht gegen das Demokratieprinzip verstoßen - es sei denn, sie würde die gewaltsame Herbeiführung eines Scharia-Staates in der Türkei propagieren.

Verfassungen als Ergebnis politischer Konfliktlagen

Normative Grundlagen und ideologische Prinzipien sind nicht "als solche" politische Wirklichkeit. Um Wirkungskraft zu entfalten, bedürfen sie der Umsetzung im politischen Leben durch Institutionen und Verfahren. Hierfür setzt in fast allen Staaten die Verfassung den Rahmen. In Demokratien und Republiken, die dem Gedanken der Volkssouveränität verpflichtet sind, sollen Verfassungen eigentlich auch als Ausdruck des Volkswillens angesehen werden können. Hieran haperte und hapert es in der Türkei, obwohl sie seit ihrer Gründung drei Verfassungen hatte und eine vierte in Vorbereitung ist.

Verfassung von 1924

Ein Kernpunkt der kemalistischen Reformen war die Gründung der neuen Republik auf eine Verfassung, die ihrem Wortlaut nach in der europäischen verfassungsrechtlichen Tradition seit der Französischen Revolution (Volkssouveränität und Gewaltenteilung) wurzelte. Gleichzeitig hatte sie die Aufgabe, die ideologische Grundlage des neuen Staates, die kemalistischen Prinzipien, verfassungsrechtlich zu sichern und das politische Leben danach zu gestalten. Da Mustafa Kemal das Führerprinzip verkörperte, sind diese Prinzipien ihrem Wesen nach illiberal und obrigkeitlich-autoritär. Die Verfassung der Republik hatte also trotz des in ihr verankerten Grundsatzes der Volkssouveränität ein "Demokratieproblem".

Das begann sich erst zu ändern, als nach 1946 die CHP infolge der gewandelten internationalen Nachkriegsverhältnisse die Idee eines Mehrparteiensystems akzeptierte. Damit konnten erstmals demokratische Ideen im Rahmen der geltenden Verfassung praktiziert werden. Dies führte allerdings weniger zu einer allgemeinen Verbreitung liberal-demokratischer Grundsätze, sondern in Form der Demokratischen Partei (DP) unter Adnan Menderes zur Ausprägung einer populistischen, konservativ-traditionellen politischen Alternative. Diese machte sich die im politischen System und im Geist der Verfassung angelegten autoritär-obrigkeitlichen Möglichkeiten ebenso zunutze wie bis dahin die CHP.

Verfassung von 1961

Es war ironischerweise der Militärputsch von 1960 gegen das konservativ-bürgerliche Regime der Demokratischen Partei (DP) unter Adnan Menderes, der zu einer neuen, von mehr Liberalität und demokratischem Geist geprägten Verfassung führte. Die putschenden Obristen wollten vor allem eine erneute politische Übermacht nicht-kemalistischer Kräfte verhindern. Die von ihnen mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Verfassung beauftragte Verfassunggebende Versammlung, in der neben den Putschisten prominente Rechtsprofessoren den Ton angaben, war der Meinung, dass dies am besten durch die Betonung pluralistisch definierter Grundrechte und deren Sicherung durch ein neu zu schaffendes Verfassungsgericht, die Einrichtung eines Zweikammerparlaments sowie die Stärkung gesellschaftlicher Interessengruppen, wie der Tarifparteien, zu gewährleisten sei.

Zwar hielt auch die Verfassung von 1961 an den ideologischen Prinzipien des Kemalismus fest. Diese wurden aber in einen liberal-demokratischen Rahmen gestellt und somit prinzipiell für eine demokratische Interpretation geöffnet. Artikel 2 brachte das gut zum Ausdruck: "Die Türkische Republik ist ein auf den Menschenrechten und den in der Präambel zum Ausdruck kommenden Grundprinzipien ruhender nationaler, demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat." Die Militärführung sicherte sich ihren in der Einparteienphase noch "natürlich" gegebenen politischen Einfluss durch die Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates. Durch ihn wurde die beratende sicherheitspolitische Funktion der Armee verfassungsmäßig untermauert.

Verfassung von 1982

Als Teil der westlichen Staatenwelt konnte sich die Türkei nicht von den politischen Unruhen und Umbrüchen abschotten, die im Gefolge des Vietnamkriegs und der 1968er-Studentenunruhen die USA und Europa erfassten. Insbesondere an den türkischen Universitäten kam es zu einer politischen Radikalisierung. Doch auch im politischen Spektrum meldeten sich radikale Kräfte zu Wort. Obwohl das Militär versuchte, durch eine politische Intervention 1971 wieder "Normalität" herzustellen, wozu vor allem die Verfassung im Sinne einer Stärkung der staatlichen Exekutivgewalt geändert wurde, versank die Türkei gegen Ende der 1970er-Jahre in Teilen in bürgerkriegsähnliche Zustände. Am 12. September 1980 übernahm das Militär erneut die Macht.

Da eine dauerhafte Militärherrschaft für die türkische Generalität nicht in Frage kam, sollten politische Stabilität und die Gewährleistung staatlicher Ordnung durch eine neue Verfassung garantiert werden, die die "liberalen Irrtümer" der 1961er-Verfassung vermied. In einer von der Militärregierung handverlesenen Beratenden Versammlung wurde ab dem 23. Oktober 1981 das neue Dokument erarbeitet. Das letzte Wort dabei behielt sich der Nationale Sicherheitsrat, das heißt die Militärjunta, vor. Der Text wurde nach einer ebenfalls weitgehend vom Nationalen Sicherheitsrat orchestrierten "öffentlichen Diskussion" am 7. November 1982 in einem Referendum mit einer Mehrheit von 91,5 Prozent der Stimmen angenommen.

Die Verfassung von 1982 ist Ausdruck des Interesses der damaligen Militärführung an einer staatlich kontrollierten politischen Stabilität. Als NATO-Mitglied und Staat, der in die Europäische Gemeinschaft strebte, musste die Fassade einer rechtsstaatlichen Demokratie westlichen Zuschnitts gewahrt werden. Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind daher konstitutive Bestandteile der Verfassung von 1982. Allerdings wurden die Grund- und Freiheitsrechte durch den Vorbehalt des Artikels 13 dahingehend eingeschränkt, dass sie "zum Schutz der unteilbaren Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk, der nationalen Souveränität, der Republik, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit der Allgemeinheit, des öffentlichen Interesses, des Sittengesetzes und der öffentlichen Gesundheit" gesetzlichen Beschränkungen unterworfen werden können. Freilich dürfen dabei gemäß Artikel 14 die "Erfordernisse einer demokratischen Gesellschaftsordnung" nicht missachtet werden.

Hinzu kommt, dass die Verfassung stärker als ihre Vorgängerin die in der Präambel aufgeführten kemalistischen Prinzipien als unveränderliche Legitimationsgrundlage der Republik betont: Ein Antrag, sie zu ändern, darf nicht ins Parlament eingebracht werden. Diese "Ewigkeitsgarantie" des Artikels 4 sorgt wesentlich dafür, dass der illiberale Geist der herrschenden Sichtweise dieser Prinzipien staatlicherseits stets als Bremse für unerwünschte demokratische Bestrebungen benutzt werden kann.

Zudem sorgten ebenfalls in der Verfassung enthaltene Übergangsregelungen dafür, dass alle Akte der Militärherrschaft seit dem 12. September 1980 bis zum Zusammentreten einer neuen Nationalversammlung von künftiger juristischer Aufarbeitung verschont blieben. Diese Bestimmung wurde erst knapp dreißig Jahre später mit der per Referendum am 12. September 2010 erfolgten Verfassungsänderung aufgehoben. Außerdem enthielt die Verfassung allgemeinpolitische Betätigungsverbote für die Tarifparteien und begrenzte die Möglichkeiten von Angehörigen des staatlichen Sektors, parteipolitisch aktiv zu werden. Ziel war eine Entpolitisierung der Bevölkerung. Insgesamt war die neue Verfassung von dem Grundsatz geprägt, dass die öffentlichen Interessen Vorrang vor den individuellen Interessen hätten. Anders formuliert hatte nach den Vorstellungen der Verfassungsväter der Bürger für den Staat da zu sein und nicht umgekehrt.

Verfassungsreformen

Als nach der Rückkehr zur zivilen Demokratie die politischen Akteure an Einfluss gewannen, wurden die demokratischen Schwächen des Textes von 1982 und der dadurch in die Wege geleiteten Praxis auch der breiteren politischen Öffentlichkeit bewusst. Der Druck nach Reformen wuchs. Dies wurde besonders im Zusammenhang mit dem EU-Beitrittsprozess deutlich, als die Union beständig die für eine Erfüllung der sogenannten Kopenhagener Kriterien notwendigen Maßnahmen anmahnte. Diese sind ohne erhebliche Änderungen der Verfassung nicht möglich. Nach einem ersten kleinen Schritt im Herbst 1995 erfolgten im Frühjahr 2001 und im September 2010 weitreichende Reformen. Dazwischen gab es immer wieder kleinere Modifizierungen. Sie alle führten zu einer deutlichen Liberalisierung der türkischen Verfassung.

Die Grundfreiheiten und Menschenrechte wurden in vielen Fällen liberaler gefasst und die staatlichen Eingriffsrechte in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, aber auch in die politische Organisationsfreiheit beschnitten. Das Gleichheitsprinzip und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz wurden gestärkt. Der politische Einfluss des Militärs wurde vor allem durch eine "Zivilisierung" des Nationalen Sicherheitsrates, eine Reduzierung der Zuständigkeiten der Militärjustiz sowie eine Verstärkung der staatlichen Finanzkontrolle der Militärausgaben deutlich eingeschränkt. Der Einfluss der hohen Justizorgane soll durch Änderungen in der Zusammensetzung des Verfassungsgerichts und des Hohen Richter- und Staatsanwälterates liberalisiert werden. Insgesamt hatten alle seit Ende der 1980er-Jahre erfolgten Änderungen der Verfassung von 1982 das Ziel, den obrigkeitsstaatlichen Grundzug dieses Dokumentes in Richtung offener demokratischer Verhältnisse zu verändern.

Kommt nun eine "zivile" Verfassung?

Das ist immer noch nicht vollständig gelungen und wegen der "Ewigkeitsgarantie" für die kemalistischen Grundlagen der Republik einschließlich der atatürkischen Reformgesetze der 1920er-Jahre wohl auch kaum ohne Einschränkungen möglich. Deshalb hat in den letzten Jahren in der türkischen politischen Öffentlichkeit die Debatte um die Notwendigkeit einer ganz neuen Verfassung an Bedeutung gewonnen. Ein erster, relativ fortgeschrittener Anlauf in diese Richtung wurde von der regierenden AKP allerdings im Herbst/Winter 2007/2008 ohne erkennbare Gründe abgebrochen. Doch wurde das Vorhaben im Oktober 2011 in der Nationalversammlung wieder aufgenommen.

Es dürfte allerdings sehr schwierig werden, die tiefen ideologischen Spaltungen zwischen den Parteien, vor allem in der Kurdenfrage und mit Blick auf das "kemalistische Erbe", zu überwinden und eine weitgehend auf einem gesamtgesellschaftlichen Konsens beruhende Verfassung zu schaffen. Außerdem stellt sich die Frage, wie sehr Ministerpräsident Erdogan noch an dem Projekt interessiert ist, nachdem der von ihm damit auch angestrebte Wandel der Türkei in ein Präsidialsystem aufgrund der mangelnden AKP-Mehrheit im Parlament weniger wahrscheinlich geworden ist. In jedem Fall aber wäre es notwendig, die ideellen Grundlagen der neuen Verfassung nicht mehr in der kemalistischen Revolution, sondern im Text und Geist der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta der EU zu verankern.