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Glossar | bpb.de

Informationen zur politischen Bildung Nr. 360/2024

Glossar

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Abgaben

Abgaben ist der Oberbegriff für alle Zahlungen, die der Staat von seinen Bürgerinnen und Bürgern verlangen kann. Dazu zählen neben Steuern auch Beiträge und Gebühren. Abgaben dienen dem Staat dazu, Einnahmen zu erzielen. Die Art der Abgaben unterscheidet sich darin, ob für eine konkrete Gegenleistung gezahlt wird oder ob die Einnahmen in einen allgemeinen Haushalt fließen, aus dem wiederum Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger finanziert werden.

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist der grundlegende Teil des deutschen Steuerrechts, daher wird sie auch umgangssprachlich Steuergrundgesetz genannt. Hier sind allgemeine und für alle Steuerarten geltende Regeln festgelegt. Dazu zählen die steuerlichen Grundbegriffe, Verfahrensgrundsätze und das Besteuerungsverfahren. Auch der Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung ist in der Abgabenordnung festgeschrieben.

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip bezeichnet die Theorie, nach der sich die Besteuerung nach der Höhe der empfangenen staatlichen Leistungen oder dem Nutzen für den Einzelnen bzw. die Einzelne richtet.

Beiträge

Beiträge fallen an, wenn die Möglichkeit besteht, bestimmte Leistungen zu nutzen. Die Kosten werden auf die gesamte Gruppe, die die Leistungen nutzen kann, umgelegt.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird – also die Grundlage, um die jeweilige Steuer zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage für die Hundesteuer ist beispielsweise die Zahl der gehaltenen Hunde; bei derEinkommensteuer ist es das zu versteuernde Einkommen – also die Einkünfte abzüglich notwendiger Ausgaben für den Beruf, für Versicherung und Vorsorge sowie die individuelle Situation berücksichtigend.

Besitzsteuer

Die Besitzsteuer ist eine Möglichkeit, Steuern einzuteilen. Hier wird die Steuer danach charakterisiert, ob sie auf Einkommen und Vermögen oder aber auf Verbrauch bzw. Vorgänge im Rechts- und Wirtschaftsleben erhoben wird.

Direkte Steuern

Direkte Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerzahler bzw. der Steuerzahlerin erhoben, der oder die von der Steuer betroffen sein soll. Der oder die Betroffene muss also die Steuer zahlen, es werden jedoch die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. Ein Beispiel für eine direkte Steuer ist die Einkommensteuer.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuerart in Deutschland. Sie betrifft viele, gleich ob Arbeitnehmer, ­Selbstständige oder Rentnerin. Außerdem liefert sie den größten Anteil an Steuereinnahmen. Sieben mögliche Einkunftsarten sind relevant für die Einkommensteuer: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften.

Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif bezeichnet den Prozentsatz, mit dem die Steuerlast ermittelt wird. Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der Tarif ist grundsätzlich linear-progressiv. Das bedeutet: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz. Dieser geht bis zu einer bestimmten Grenze, die gegenwärtig bei 45 Prozent liegt. Der Eingangssteuersatz beläuft sich derzeit auf 14 Prozent. Ein Grundbetrag bleibt bei allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern steuerfrei, um das Existenzminimum zu sichern.

Ertragskompetenz

Die Ertragskompetenz ist ein Grundsatz im Steuersystem, der im Grundgesetz fixiert ist (Art. 106). Die Ertragskompetenz gibt vor, wer welche Steuereinnahmen erhält und welche Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden.

Finanzverfassung

Die Finanzverfassung beinhaltet alle Regeln, die die staatlichen Einnahmen und Ausgaben betreffen. Die Finanzverfassung ist im Grundgesetz (Art. 104a bis 108) festgelegt, ebenso die Grundsätze des Haushalts (Art. 109 bis 115). In der Finanzverfassung sind unter anderem die Gesetzgebungskompetenz, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie die Schuldenbremse festgeschrieben.

Fiskus

Fiskus ist ursprünglich eine Bezeichnung für das Staatsvermögen, das Wort stammt aus dem Lateinischen. Heute wird der Begriff umgangssprachlich für die Finanzverwaltung benutzt; in der Volkswirtschaftslehre wird das Wort Fiskus auch für den fiskalisch handelnden Staat an sich verwendet.

Freibeträge

Freibeträge reduzieren dieBemessungsgrundlage einer Steuer; für diesen Teilbetrag müssen also keine Steuern gezahlt werden. Freibeträge gewährt der Staat aus unterschiedlichen Gründen, etwa um das Existenzminimum zu sichern oder um die Erziehung und Ausbildung von Kindern zu berücksichtigen.

Gebühren

Gebühren müssen nur gezahlt werden, wenn eine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird – beispielsweise in der Verwaltung oder im kommunalen Bereich.

Gesetzgebungskompetenz

Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet die Zuständigkeit einer föderalen Ebene bei der Gesetzgebung. Sie regelt also, ob Bund oder Länder das Gesetz für eine bestimmte Aufgabe erlassen dürfen. Wer sie besitzt, darf eine neue Steuer einführen, eine existierende Steuer verändern oder auch abschaffen. Es gibt die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung; für Steuern bedeutet letztgenanntes, dass sowohl Bund als auch die Länder unter bestimmten Voraussetzungen über das jeweilige Gesetz bestimmen dürfen. Detailliert ist die Gesetzgebungskompetenz im Grundgesetz geregelt.

Haushalt

Haushalt nennt sich das Budget des Staates. Alle Steuereinnahmen fließen in den Haushalt – entsprechend der Ertragskompetenz in den Haushalt des Bundes, der Länder oder der Gemeinden. Aus dem Haushalt werden sämtliche Ausgaben bestritten; der öffentliche Haushalt wird nach festgelegten Haushaltsgrundsätzen aufgestellt, die im Grundgesetz, im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung festgelegt sind. Im Haushalt werden die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen föderalen Ebene gegenübergestellt. Einzelpläne bilden die jeweiligen Aufgabengebiete ab, beispielsweise Arbeit und Soziales. Die Legislative hat das Budgetrecht, das bedeutet, dass der Haushalt im Bundestag vorgelegt, öffentlich debattiert und vom Parlament beschlossen werden muss. Das Budgetrecht wird auch als Königsrecht des Parlaments bezeichnet.

Indirekte Steuern

Indirekte Steuern belasten nicht denjenigen, der sie ans Finanzamt abführt. Der- oder diejenige zieht die indirekte Steuer nur für den Staat ein, die Steuer wird auf den Verkaufspreis umgelegt. Belastet ist in aller Regel der Verbraucher oder die Verbraucherin. Beispiele für indirekte Steuern sind die Umsatzsteuer und alle Verbrauchsteuern.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer muss von bestimmten Unternehmen gezahlt werden. Welche Betriebe betroffen sind, hängt von ihrer Rechtsform ab. Sämtliche Kapitalgesellschaften – beispielsweise eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) – müssen Körperschaftsteuer entrichten. Personengesellschaften – etwa eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) – und Einzelunternehmen zahlen Einkommensteuer.

Länderfinanzausgleich

Länderfinanzausgleich lautet der Oberbegriff dafür, dass der Staat finanziell dafür sorgen muss, dass überall in Deutschland annähernd gleiche Lebensverhältnisse geschaffen werden können. Mit dem Länderfinanzausgleich sollen finanzschwache Bundesländer in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu werden Steuereinnahmen nach Quoten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, außerdem werden die Umsatzsteuereinnahmen ebenfalls nach einem Quotensystem zwischen den Ländern verschoben und durch Zu- und Abschläge verteilt.

Leistungsfähigkeitsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip wird die Theorie genannt, wonach die individuelle wirtschaftliche Situation des oder der Einzelnen bei der Besteuerung berücksichtigt werden muss. Damit soll Steuergerechtigkeit hergestellt werden.

Schuldenbremse

Schuldenbremse ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Schuldenregel. Diese ist im Grundgesetz verankert und soll sicherstellen, dass der Staat nur in eng definierten Grenzen Kredite aufnimmt und Schulden macht. Ausnahmen gelten für Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen.

Steuergerechtigkeit

Steuergerechtigkeit soll auf unterschiedliche Weise hergestellt werden; wie das geschehen soll, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Das deutsche Steuersystem basiert auf horizontaler und vertikaler Steuergerechtigkeit. Horizontal meint, dass Steuerpflichtige, die sich in der gleichen wirtschaftlichen Lage befinden, auch gleich belastet werden sollen. Die vertikale Steuergerechtigkeit besagt, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen auch unterschiedlich hohe Steuern zahlen müssen.

Steuern

Steuern sind Geldleistungen, die das Gemeinwesen und staatliche Aufgaben finanzieren. Eine konkrete Gegenleistung gibt es für die jeweilige Steuerzahlung nicht, Steuereinnahmen sind also an keinen bestimmten Zweck gebunden. Alle Steuereinnahmen dienen der Finanzierung aller Staatsausgaben.

Steuerklassen

Steuerklassen sind nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer relevant. Denn sie regeln, wie viel Lohnsteuer während des Jahres vom Gehalt bereits abgezogen und ans Finanzamt überwiesen wird. Die Lohnsteuer ist eine Spielart der Einkommensteuer, mit der Lohnsteuer leisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewissermaßen eine Vorauszahlung auf die zu zahlende Einkommensteuer. Bei den Steuerklassen 1 bis 6 ist vor allem der Familienstand eingepreist.

Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen sind Steuersubventionen, mit denen zum Beispiel ein bestimmtes Handeln gefördert werden soll. Diese steuerlichen Vorteile sollen wirtschafts- und sozialpolitische Lenkungsziele umsetzen. Steuervergünstigungen können als Ausnahmen oder Befreiungen von einer Steuerpflicht gestaltet sein. Eine offizielle gesetzliche Definition gibt es nicht. Daher listet der Subventionsbericht der Bundesregierung nicht alles auf, was Expertinnen und Experten als Steuervergünstigung eingestuft haben. Beispiele für Steuervergünstigungen sind die Entfernungspauschale (auch als Pendlerpauschale bekannt), steuerliche Regelungen zur privaten Altersvorsorge oder auch Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Subventionen

Subventionen sind staatliche Zahlungen oder geldwerte Vorteile ohne eine Gegenleistung. Sie sollen gesellschaftlich erwünschte Leistungen oder erwünschtes Verhalten fördern. Subventionen werden unterteilt in Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Sie werden im Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführt. Expertinnen und Experten halten Subventionen für problematisch, da sie einfach (zum Beispiel als Wahlversprechen) eingeführt, aber nur sehr schwer wieder abzuschaffen sind.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer geläufig, trifft jede und jeden. Bei jedem Einkauf, jeder Rechnung wird Umsatzsteuer aufgeschlagen. Die Unternehmen nehmen die Umsatzsteuer für den Staat ein und führen sie ab an das Finanzamt; sie sind also wirtschaftlich nicht belastet. Zahlen müssen die Umsatzsteuer letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher; daher gehört die Umsatzsteuer zu den indirekten Steuern. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 Prozent, für bestimmte Umsätze gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Manche Umsätze sind darüber hinaus von der Umsatzsteuer befreit.

Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch einer Ware betreffen. Beispiele für Verbrauchsteuern sind die Kaffeesteuer oder die Tabaksteuer. Daneben stehen Verkehrs- bzw. Besitzsteuern.

Verkehrsteuern

Verkehrsteuern sind Steuerarten, die auf Vorgänge im Rechts- und Wirtschaftsleben erhoben werden. Zu ihnen zählt beispielsweise die Umsatzsteuer oder die Kraftfahrzeugsteuer. Im Gegensatz dazu stehen die Besitz- bzw. die Verbrauchsteuern.

Werbungskosten

Werbungskosten sind ausschlaggebend, um die sogenannten Überschusseinkunftsarten in der Einkommensteuer zu ermitteln. Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben; sie dienen dazu die jeweiligen Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern automatisch pro Jahr einen Betrag von 1230 Euro ohne Nachweise (Stand: 2024).