Wer entscheidet über die Steuern?
Deutschland ist ein föderaler Staat; das Grundgesetz weist Bund, Ländern und Gemeinden bestimmte Aufgaben zu: Die Außenpolitik oder auch die Streitkräfte sind beispielsweise Angelegenheiten des Bundes, die Länder müssen sich um Polizei, Schulen und Universitäten kümmern, die Gemeinden zum Beispiel um Kindergärten oder um die Müllabfuhr. Für diese Aufgaben brauchen sowohl Bund, Länder als auch die Kommunen Geld. Deshalb fließen nicht alle Abgaben einfach in einen einzigen gesamtstaatlichen Haushalt.
Die Finanzverfassung, also alle Regeln und Vorschriften, die das öffentliche Finanzwesen betreffen, sind in den Artikeln 104a bis 115 des Grundgesetzes festgeschrieben. Hier ist festgelegt,
wie die Ausgabenlasten verteilt werden,
wer die Steuergesetze macht,
wer welche Steuereinnahmen erhält,
wie die Finanzbeziehungen zwischen den föderalen Ebenen gestaltet sind und
wie die Zuständigkeiten von Verwaltung und Gerichtsbarkeit in puncto Steuern aussehen.
Gesetzgebungskompetenz
So regelt Artikel 105 des Grundgesetzes, wer über die Erhebung von Steuern zu bestimmen hat. Damit ist die sogenannte Gesetzgebungskompetenz festgelegt. Wer sie besitzt, darf eine neue Steuer einführen, eine existierende Steuer verändern oder auch abschaffen. Bei vielen Steuerarten hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben etwa bei der Hundesteuer oder der Vergnügungsteuer die Kompetenz, Gesetze zu erlassen. Und den Gemeinden steht das Recht zu, die Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer festzulegen.
QuellentextGesetzgebungskompetenz im Grundgesetz
Artikel 105
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole.
(2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer. Er hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 vorliegen.
(2a) Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.
(3) Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 105. Online: Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_105.html
Wann entscheiden Bundesländer mit?
Neben der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz gibt es auch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern: Der Bund hat immer dann Vorfahrt, wenn ihm das Steueraufkommen ganz oder teilweise zusteht oder wenn es aus anderen Gründen Bedarf für ein Bundesgesetz gibt. Die Länder können Steuergesetze erlassen, wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht.
(© Eigene Darstellung nach © Bundesrat 2024 (https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html))
(© Eigene Darstellung nach © Bundesrat 2024 (https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html))
Darüber hinaus wirken die Länder bei allen Gesetzen mit, die der Bundestag beschließt. Die Eingangsformel jedes Gesetzes lässt erkennen, ob es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt oder nicht: Sie lautet entweder „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das folgende Gesetz beschlossen“ oder „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen“. Diese Unterscheidung zwischen sogenannten Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen ist wichtig für die Einflussnahme der Länder. Bei Zustimmungsgesetzen muss die Länderkammer ausdrücklich zustimmen. Tut sie es nicht, ist das Gesetz vorerst gescheitert; eine Einigung ist dann nur noch über den Vermittlungsausschuss möglich.
(© Eigene Darstellung nach © Bundesrat 2024 (https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html))
(© Eigene Darstellung nach © Bundesrat 2024 (https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html))
Zu den zustimmungspflichtigen Gesetzen zählen unter anderem Gesetze, die Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben. Wenn man auf die Einnahmenseite blickt, gehören dazu Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen Länder oder Gemeinden beteiligt sind – zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer. Bei den Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch gegen das vorgelegte Gesetz einlegen. Allerdings kann das Parlament diesen Einspruch zurückweisen und überstimmen.
Wer bekommt die Steuern?
Damit Bund, Länder oder die Städte und Gemeinden die Ausgaben für die ihnen zugewiesenen Aufgaben auch decken können, erhalten sie die Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten, entweder ganz für sich oder untereinander aufgeteilt.
Ertragskompetenz
Wer welche Steuern bekommt und welche Steuereinnahmen geteilt werden, steht ebenfalls im Grundgesetz: In Artikel 106 ist die sogenannte Ertragskompetenz festgeschrieben. Dort werden die Steuern in vier Kategorien eingeteilt:
Gemeinschaftsteuern,
Bundessteuern,
Ländersteuern und
Gemeindesteuern.
Der Bund kassiert beispielsweise die Einnahmen aus der Energie-, der Kraftfahrzeug-, der Strom-, der Versicherung-, der Tabak-, der Schaumwein-, der Luftverkehr- und der Kaffeesteuer. Der Solidaritätszuschlag ist ebenfalls eine Bundessteuer, obwohl er eine Ergänzungsabgabe zur – eigentlich zwischen den Ebenen aufgeteilten – Einkommen- und Körperschaftsteuer ist.
Die Länder erhalten unter anderem die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Grunderwerb-, der Bier-, der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe. Und die Kommunen dürfen die Einnahmen aus der Grundsteuer und kleineren Steuern wie der Hunde-, der Getränke-, der Zweitwohnung- oder auch der Vergnügungsteuer behalten.
Für die Gemeinschaftsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gilt ein Verbundsystem. Die Steuereinnahmen werden zwischen den einzelnen Ebenen geteilt (siehe nachfolgende Grafik).
(© bpb, Eigene Darstellung)
(© bpb, Eigene Darstellung)
Von 1 Euro Lohn- und Einkommensteuer erhalten Bund und Länder beispielsweise jeweils 42,5 Cent, die Kommunen bekommen 15 Cent. Auch bei der Abgeltungsteuer werden die Gemeinden am Aufkommen der Einnahmen beteiligt, die bislang dem Zinsabschlag unterlagen, und zwar mit einer Quote von zwölf Prozent.
Länderfinanzausgleich: umstritten und notwendig zugleich
Der Staat soll dafür sorgen, dass im ganzen Land annähernd gleiche Lebensverhältnisse bestehen. Daher ist im Grundgesetz festgelegt, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird – auch die Finanzbedürfnisse der Kommunen müssen dabei berücksichtigt werden. Der Mechanismus, der dies regeln soll, ist der Länderfinanzausgleich. Seit 2020 greift ein neues mehrstufiges Verfahren: vertikale Ertragsaufteilung zwischen Bund und Ländern, horizontale Ertragsaufteilung unter den Ländern, Finanzkraftausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.
Zu der vertikalen Ertragsaufteilung gehört das Verbundsystem. Die Anteile sind hier festgelegt, lediglich bei der Umsatzsteuer können die Quoten mit einfachem Bundesgesetz geändert werden und sind damit variabel.
Die horizontale Ertragsaufteilung unter den Ländern soll die Einnahmenunterschiede ausgleichen. Zunächst gilt das Prinzip des örtlichen Aufkommens: So werden zum Beispiel die Einnahmen aus der Einkommensteuer nach dem Wohnsitz verteilt. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird nach der Einwohnerzahl des betreffenden Bundeslands berechnet – damit wird vorausgesetzt, dass jeder Einwohner und jede Einwohnerin in Deutschland ungefähr gleich viel konsumiert.
In der dritten Stufe korrigiert der Finanzkraftausgleich die Ergebnisse der Steuerverteilung. Dies wird über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung geregelt: Zunächst werden dafür die Steuereinnahmen pro Land pro Kopf berechnet und damit die Finanzkraft; im Anschluss wird ermittelt, wer über oder unter dem Pro-Kopf-Durchschnitt liegt. Damit wird zwischen den einzelnen Ländern das eigentliche Steueraufkommen umverteilt. Bundesergänzungszuweisungen machen es in einer letzten Stufe möglich, dass der Bund leistungsschwachen Ländern separate Beträge zukommen lässt.
Kritiker bemängeln, dass Länder somit wenig Anreize haben, mehr Steuern einzunehmen – gleich ob das betroffene Land finanzstark oder finanzschwach ist. Ärmere Länder würden so weniger Zuweisungen erhalten, finanzstarke Länder müssten mehr abgeben. Dies wird in der Volkswirtschaft als Abschöpfungsquote bezeichnet und führe eben dazu, dass die Länder wenig Interesse daran haben, mehr Steuern zu erheben. Auch die Länder selbst streiten nach wie vor um den Länderfinanzausgleich, einige von ihnen haben Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
(© Bundesministerium der Finanzen Eigene Darstellung auf Grundlage von picture alliance/dpa/dpa Grafik | dpa-infografik GmbH)
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Seitdem die Schuldenbremse im Grundgesetz festgeschrieben ist, ist auch für die Bundesländer die Möglichkeit von Krediteinnahmen stark beschränkt. Zudem überwacht der Stabilitätsrat die Haushalte von Bund und Ländern, stellt drohende Haushaltsnotlagen fest und leitet Sanierungsverfahren ein. Im Stabilitätsrat sitzen der Bundesfinanzminister und die Finanzminister der Länder sowie der Bundeswirtschaftsminister. Die Beschlüsse des Stabilitätsrats werden auf seiner Website veröffentlicht, Externer Link: www.stabilitaetsrat.de.
Wer erhebt die Steuern? – Die Verwaltungskompetenz
Natürlich muss sich jemand darum kümmern, dass die Steuern eingetrieben werden. Ob die Bundesfinanzbehörden, die Landesfinanzbehörden oder die Gemeinden für die jeweilige Steuer zuständig sind, ist in Artikel 108 des Grundgesetzes geregelt. Dort ist die Verwaltungskompetenz für die Steuern festgelegt.
Die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer werden durch die Bundesfinanzbehörden verwaltet, die damit auch den Aufgabenbereich des Zolls wahrnehmen. Um die Erbschaft- und Schenkungsteuer etwa kümmern sich die Länder; die Gemeinden verwalten beispielsweise die Jagd- und Fischereisteuer sowie die Schankerlaubnissteuer.
Es ist jedoch nicht immer der Fall, dass die Einnahmen aus einer Steuer, die von einer bestimmten Ebene verwaltet werden, auch der gleichen Ebene zufließen: So überwacht der Bund innerhalb der Zollverwaltung zwar die Biersteuer, das Aufkommen daraus steht aber den Ländern zu. Umgekehrt treiben die Länder im Auftrag des Bundes die Umsatzsteuer ein, von der sie allerdings einen Anteil erhalten.
QuellentextArbeiten für den Zoll
[…] Christian Böhm, gebürtiger West-Berliner, leitet das Zollamt am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Heute steht er in dem Zimmer, das „seine Sammlung“ beherbergt, wie er sie nennt. Hier schlummern Anekdoten aus 43 Dienstjahren, auf die der 63-Jährige inzwischen zurückblicken kann. Verstaut in Regalen, ausgebreitet auf Tischplatten, drapiert in Vitrinen. Es gibt einen Pokal, der dem FIFA-WM-Pokal auffällig ähnelt, ein Löwenfell an der Wand, mitsamt ausgestopftem Kopf. Metallfiguren von Iron Man, Alien und Predator, bekannt aus Comic und Film. Eine Garderobe mit vermeintlicher Markenkleidung – Sweatshirts, Hoodies, Schuhe – und vieles mehr. Beschlagnahmtes, was nicht hier landet, lagert zunächst in der Asservatenkammer und wird mittelfristig bei extrem hohen Temperaturen verbrannt. „Die Sammlung haben wir angelegt, um der Presse, Schulklassen und anderen Besuchergruppen zu zeigen, was wir so machen und erleben“, erklärt Böhm.
[…] Böhm gehört zu den Menschen, denen deutlich anzumerken ist, dass der Beruf auch ihre Berufung ist. Er erzählt leidenschaftlich, ganz offenbar ist ihm auch nach so vielen Dienstjahren die Freude am Job nicht abhandengekommen. Darauf angesprochen, entgegnet der Zöllner: „Das Schöne ist die Vielfalt.“ Diese ergebe sich zum einen aus den verschiedenen Zuständigkeiten des Zolls. Und zum anderen aus Begegnungen – Böhm ist unter anderem eng mit dem Berliner Naturkundemuseum vernetzt: „Ohne deren Hilfe hätte ich zum Beispiel kaum herausgefunden, was das hier ist“, sagt er, geht zielstrebig auf eine Vitrine zu und greift eine Figur, auf welcher der Schädel eines Tieres befestigt ist. Sie gehörte mutmaßlich dem Anhänger einer afrikanischen Naturreligion, womöglich einem Voodoo-Priester. „Ich musste herausfinden, ob der Schädel von einem geschützten Tier stammt“ – es habe eine Weile gedauert, aber nach zahlreichen Vergleichen mit Schädeln aus der Sammlung des Naturkundemuseums bestand kein Zweifel mehr: Es handelt sich um den Schädel eines geschützten Stachelschweins. Deshalb hat der Zoll die Figur beschlagnahmt. „Vielleicht bin ich jetzt verflucht“, sagt Böhm mit einem Augenzwinkern. „Aber das Recht müssen wir durchsetzen.“
[…] Erlebnisse, die fordernd waren – davon gibt es nach 43 Jahren eine ganze Reihe, etwa die Coronapandemie. „Sie glauben gar nicht, was hier los war“, erzählt Böhm. „Hier haben permanent Bürgermeister von Städten angerufen, von denen ich noch nie etwas gehört habe.“ Auch die Politik machte Druck, es hagelte Beschwerden. Grund: Dringend benötigte Lieferungen von Schutzmasken, die es nicht immer durch die Zollkontrolle geschafft hatten. „Wir waren sehr streng, damit es in Pflegeheimen oder Krankenhäusern nicht zu Ausbrüchen kommt, weil die Masken nichts taugen.“ Und das sei auch gut gewesen: „Es gab Masken, in denen chinesische Zeitungen als Filterschicht verarbeitet waren. So etwas ist bei uns nicht durchgekommen.“
Die Produktsicherheit zu gewährleisten, das ist eine vergleichsweise unbekannte Aufgabe des Zolls. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden für Marktüberwachung. Was sicher ist und was nicht, definieren Grenzwerte und Gesetze. „Je mehr Billiganbieter den Markt fluten und Schrott verkaufen, desto wichtiger werden die Kontrollen“, unterstreicht Böhm. Beispiele aus der Praxis? Herrenuhren, deren Armbänder so stark mit Kadmium belastet waren, dass sich der Träger allmählich mit dem Schwermetall vergiftet hätte. Extrem auch: Weihnachtsbeleuchtung, die eine große deutsche Supermarktkette im vergangenen Jahr verkaufen wollte. Beim Anschließen hätte es unmittelbar einen Stromschlag gegeben. „Nicht auszumalen, was passiert wäre, wenn wir das nicht entdeckt hätten.“
Nicht gefährlich, aber ärgerlich ist für Unternehmen der Handel mit gefälschten Markenprodukten, da er immensen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Laut Statistik beschlagnahmte der Zoll im Jahr 2022 Waren im Wert von knapp 435 Millionen Euro. Auch für dieses Phänomen beherbergt die Sammlung des Zollamts zahlreiche Beispiele. Böhm deutet auf die Kleiderständer in der Ecke des Raumes: „Grundsätzlich gibt es geschützte Namen und geschützte Bildzeichen“, erklärt er. Geschützt sind also nicht bloß die Namen „Adidas“ und „Nike“, sondern auch die zugehörigen drei Streifen und der Haken. Die Verletzung des Markenrechts ist vor allem ein Problem im Internethandel. Am BER stellt der Zoll jährlich 40 bis 50 Tonnen gefälschte Kleidung sicher. Wer online kauft, sollte nur bei seriösen Anbietern bestellen. Sonst drohe Post von Anwälten, die eine Unterlassungserklärung einfordern, berichtet der Zöllner. Die fällige Gebühr könne durchaus 4000 Euro betragen. Anders verhält es sich, wenn jemand ein gefälschtes Markenprodukt aus dem Urlaub mitbringt. In diesem Fall sind keine Konsequenzen zu befürchten. „Aber nur, wenn kein gewerblicher Zweck dahintersteckt.“
Markenpiraterie betrifft jedoch nicht nur Kleidung: Einmal werden die Berliner Zöllner bei Bausätzen von Comicfiguren misstrauisch. Auf der Verpackung sind Iron Man, Optimus Prime, Alien und Predator abgedruckt. Eine Nachfrage beim Markeninhaber ergibt: Die Bilder von der Verpackung reichen nicht, um zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. „Da blieb uns nichts anderes übrig, als die Figuren zusammenzubauen“, erzählt Böhm, der selbst Comicfan ist, und lacht. Die Kollegen seien sehr motiviert bei der Sache gewesen. Ergebnis: Es handelte sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung. Der Anbieter der Bausätze hatte keine Genehmigung der Markeninhaber eingeholt. […]
Christoph Dierking, „Reportage: Was ein Zöllner am Flughafen erlebt“, in: dbb. Beamtenbund und Tarifunion vom 14. März 2024. Online: Externer Link: https://www.dbb.de/artikel/reportage-was-ein-zoellner-am-flughafen-erlebt.html