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Historischer Kontext: Deutsche in und aus Osteuropa | (Spät-)Aussiedler in der Migrationsgesellschaft | bpb.de

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Historischer Kontext: Deutsche in und aus Osteuropa

Hans-Christian Petersen Jannis Panagiotidis

/ 16 Minuten zu lesen

Wird die Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in einen größeren migrationsgeschichtlichen Zusammenhang gestellt, öffnet sich der Blick für ihre Vielfalt. Diese Vielfalt kennzeichnet auch die Menschen, die aus den ehemals kommunistisch regierten osteuropäischen Ländern nach Deutschland übersiedelten, weil sie sich als Deutsche bzw. Deutschland zugehörig empfanden.

Auswanderung und Flucht als Teil von Migrationsgeschichte: Reisegepäck im Einwanderungsmuseum von Ellis Island, New York. (© akg-images / UIG / Jeffrey Greenberg)

Deutsche Geschichte im östlichen Europa als Migrationsgeschichte

Hans-Christian Petersen

Die Geschichte der Menschheit ist immer auch eine Geschichte von Migrationen – eine Geschichte der Wanderungsbewegungen von Menschen aus ganz unterschiedlichen sozialen, ökonomischen, politischen, religiösen und kulturellen Gründen. Dies gilt ebenso für den Bereich, der klassischerweise als "Deutsche Geschichte im östlichen Europa" bezeichnet wird. Doch bisher ist diese Geschichte nur sehr unvollständig als Migrationsgeschichte erzählt worden. Im Folgenden soll skizziert werden, warum dies so ist und weshalb es lohnenswert erscheint, eine "deutsche Migrationsgeschichte" im östlichen Europa in den Blick zu nehmen.

Historischer Überblick

Bereits im Mittelalter warben Fürsten aus den Gebieten des späteren Pommern, Polen, Schlesien, Böhmen und Mähren bäuerliche Familien aus dem deutschsprachigen Teil Europas an, um die wirtschaftliche Leistungskraft ihrer Herrschaftsgebiete zu steigern. Gerufen wurden Menschen zur Belebung von Landwirtschaft, Handel und Handwerk; ihre "deutsche" oder "germanische" Herkunft wurde erst rückwirkend, im Zeichen des ab Ende des 19. Jahrhunderts aufkommenden Nationalismus, hervorgehoben.

Ab Mitte des 12. Jahrhunderts sandten dann weltliche und geistliche Herrscher Adlige und Missionare aus den Gebieten des Heiligen Römischen Reiches ostwärts, um mittels bäuerlicher Siedlungen und Stadtgründungen ihren machtpolitischen Einflussbereich auszudehnen. Dieser Vorgang wurde in der älteren Geschichtsschreibung als "Deutsche Ostsiedlung" bezeichnet. Heute wird dafür zumeist der Begriff des "Hochmittelalterlichen Landesausbaus" in der "Germania Slavica"  verwandt.

Im 13. Jahrhundert erfolgte unter dem militärischen Schutz des Deutschritterordens die Besiedelung Altlivlands durch Missionare und niederdeutsche Kaufleute – ab da bis zu den nationalsozialistischen "Heim ins Reich"-Umsiedlungen im Zweiten Weltkrieg lebten durchgehend deutschsprachige Händler und Adlige im Baltikum.

Auch im Südosten Europas waren es zunächst Adlige, die ab der Mitte des 12. Jahrhunderts nach Siebenbürgen einwanderten und in der Kanzleisprache der ungarischen Könige als Saxones bezeichnet wurden. Daraus entstand später der Begriff "Siebenbürger Sachsen". Ab Mitte des 13. Jahrhunderts folgten die "Zipser Sachsen" – deutschsprachige Familien, die sich in den slowakischen Karpaten ansiedelten.

Für die Frühe Neuzeit (Ende 15. bis Ende 18. Jahrhundert) sind vor allem konfessionell und ökonomisch motivierte Wanderungen charakteristisch. Ab den 1740er-Jahren folgten rund 150.000 Männer, Frauen und Kinder dem Lauf der Donau und ließen sich im Habsburgerreich in den Gebieten der heutigen Staaten Kroatien, Ungarn, Serbien und Rumänien nieder ("Donauschwaben" bzw. "Banater Schwaben"). Ursachen für diese Wanderungsbewegung waren kriegerische Zerstörungen und wirtschaftliche Krisen in der Heimat, aber auch von Herrschern verliehene Privilegien. Diese garantierten den Neuankömmlingen freie Religionsausübung und die Befreiung von staatlichen Abgaben, um ihre Territorien zu bevölkern und wirtschaftlich zu entwickeln (Peuplierungspolitik ).

Auch Preußen warb Siedlerfamilien an, unter ihnen Angehörige der mennonitischen Glaubensgemeinschaft, die aus religiösen Gründen den Dienst an der Waffe verweigerten. Als ihnen jedoch im Königlichen Preußen die Befreiung vom Militärdienst wieder entzogen wurde, wanderten sie ab dem späten 18. Jahrhundert nach Russland weiter. Die Immigration der Mennoniten gehört zur Geschichte deutschsprachiger und konfessionell sehr heterogen zusammengesetzter Zuwanderer in den Herrschaftsbereich der russischen Zaren. Schwerpunkte ihrer Ansiedlung waren die mittlere Wolga und das Gebiet am Schwarzen Meer.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts drehte sich die Richtung der Migration um: Statt von West nach Ost dominierte nun der Weg von Ost nach West, über den Atlantik, vornehmlich in die USA und nach Kanada. Ein erheblicher Teil dieser Transitwanderer stammte aus dem östlichen Europa. Unter ihnen befanden sich auch die Mennoniten, die Russland wieder verließen, als Zar Alexander II. 1874 im Zuge seiner "Großen Reformen" ebenfalls die allgemeine Wehrpflicht einführte.

Lässt sich das 19. Jahrhundert aus europäischer Sicht als "Jahrhundert der Emigration" bezeichnen, so kann das 20. Jahrhundert als "Jahrhundert der Flüchtlinge" angesehen werden. Auch die deutsche Geschichte im östlichen Europa ist Teil dieser gewaltsamen Zwangsmigrationen. Die sogenannten Volksdeutschen aus historischen Siedlungsgebieten wie dem Baltikum, Wolhynien, der Bukowina und Bessarabien wurden von den Nationalsozialisten angeblich "Heim ins Reich", tatsächlich jedoch größtenteils in das besetzte Polen umgesiedelt. Sie wurden einerseits für die NS-Politik instrumentalisiert, andererseits profitierten sie von ihr und unterstützten sie teilweise auch aktiv. Eine Folge dieser Mittäterschaft waren dann Flucht und Vertreibung der deutschsprachigen Bevölkerung aus Ostmittel- und Südosteuropa am Ende des Krieges.

Anders verhielt es sich mit der deutschsprachigen Bevölkerung in der Sowjetunion. Ein Teil dieser Gruppe, der in der westlichen Ukraine und im Schwarzmeergebiet lebte, kam zu Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges 1941 unter rumänische und deutsche Besatzung und beteiligte sich an der deutschen Besatzungs- und Vernichtungspolitik. Die Mehrheit der "Russlanddeutschen" (rund 900.000 Menschen) wurde aber im August 1941 unter Stalin nach Kasachstan und Sibirien zwangsumgesiedelt. Rund 350.000 von ihnen kamen in Zwangsarbeitslager, als sogenannte Trudarmija Arbeitsarmee. Insgesamt starben laut dem russlanddeutschen Historiker Viktor Krieger bis zu 150.000 Russlanddeutsche durch Deportation und Zwangsarbeit. Nur wenigen der Überlebenden wurde nach 1945 die Ausreise in den Westen gestattet. Erst mit dem Beginn des Reformprogramms von Glasnost (Transparenz) und Perestroika (Umbau) unter dem damaligen ZK-Generalsekretär und Staatspräsidenten der Sowjetunion Michail Gorbatschow ab 1985 setzte die große Emigration ein, infolge derer bis heute rund 2,4 Millionen (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind.

Geschichtsschreibung im Wandel

Bereits dieser knappe Überblick macht deutlich, wie vielfältig die deutsche Geschichte im östlichen Europa ist. Und doch haben alle genannten Prozesse eines gemeinsam: Es handelt sich um Migrationen, nach dem deutschen Migrationsforscher Jochen Oltmer verstanden als die "auf einen längerfristigen Aufenthalt angelegte Verlagerung des Lebensmittelpunktes von Individuen, Familien, Gruppen oder ganzen Bevölkerungen".

Dies festzustellen bedeutet zugleich zu fragen, warum die "deutsche" Geschichte im östlichen Europa bisher nur selten als Migrationsgeschichte geschrieben wurde. Zum einen beschränkte sich die deutschsprachige historische Wanderungs- bzw. (seit den 1980er-Jahren) Migrationsforschung lange Zeit zu großen Teilen auf die etwa 5,5 Millionen deutschsprachigen Menschen, die zwischen dem Wiener Kongress 1815 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 nach Übersee auswanderten. Diese Fokussierung auf die transatlantische "nasse Auswanderung" führte dazu, dass die "trockene Auswanderung" zwischen West- und Osteuropa lange Zeit außerhalb des Blickfelds verblieb, zumal sie sich zeitlich im Wesentlichen vor dem 19./20. Jahrhundert vollzog.

Hinzu kommt zum anderen das, was der deutsche Historiker Mathias Beer als "völkische Hypothek" des Forschungsfeldes "Deutsche Geschichte im östlichen Europa" bezeichnet. Während die ersten Untersuchungen noch den regionalen und konfessionellen Charakter der deutschsprachigen Auswanderung ins östliche Europa beschrieben, gewann gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine alldeutsch-völkische Interpretation an Gewicht. Sie machte aus Württembergern, Pfälzern oder Franken "Auslandsdeutsche" (bzw. im Nationalsozialismus dann "Volksdeutsche"). Diese wurden nicht länger als deutschsprachige Bewohnerinnen und Bewohner eines anderen Landes gesehen, sondern als Teil eines über staatliche Grenzen hinausreichenden, ethnisch definierten "deutschen Gesamtvolkes". Verbunden war dies mit der Vorstellung einer vermeintlich höherwertigen "deutschen Kultur", die "leere" oder unzivilisierte Steppen in blühende Landschaften verwandelt habe.

Der "deutsche Volks- und Kulturboden" nach Albrecht Penck. Dieses Konzept war grundlegend für die Vorstellung des östlichen Europa als eines angeblich "deutsch" dominierten Raums ("Deutscher Osten"). (© Albrecht Penck)

Die einflussreichste diesbezügliche Konzeption zur Erforschung eines "deutschen Ostens" lieferte der Geograf Albrecht Penck in seinem 1925 erschienenen, programmatischen Aufsatz "Deutscher Volks- und Kulturboden". Nach Penck stellte das "Volk" die zentrale Größe des geschichtlichen Prozesses dar, aus der sich entsprechend auch die zukünftigen deutschen Gebietsansprüche ableiteten. Staaten betrachtete er demgegenüber nur als untergeordnete Verwaltungseinheiten. Penck unterschied zwischen dem "Volksboden", den er überall dort erblickte, "wo deutsches Volk siedelt", und dem "Kulturboden", der so weit reiche, wie sich Spuren "deutscher Kultur" nachweisen ließen.

Der auf Ausdehnung und Erweiterung gerichtete Charakter einer solchen Konzeption zeigte sich nach 1933. Für die Person Pencks lässt sich diese Entgrenzung des "deutschen Ostens" am Beispiel einer zweiten Karte zum "Deutschen Volks- und Kulturboden" nachvollziehen.

Deutscher Volks- und Kulturboden. Nach Albrecht Penck, in: Putzgers Historischer Schulatlas, Bielefeld 1936.
Link: Externer Link: https://digital.library.cornell.edu/catalog/ss:3293930 (© Albrecht Penck)

Was 1925 noch auf das Gebiet Ostmitteleuropas beschränkt war, erstreckte sich nun bis weit in die Sowjetunion hinein und hatte globale Ausmaße angenommen. Mit dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurden diese Konzepte Teil der deutschen Besatzungs- und Vernichtungspolitik, bei der "Volkstumsfragen", Umsiedlungspolitik und Völkermord in engem Zusammenhang standen.

Nach 1945 gab es eine große personelle und gedankliche Kontinuität und nur wenig kritische Selbstreflexion in diesem Forschungsfeld. Erst mit der Änderung der politischen Rahmenbedingungen ab Ende der 1960er-Jahre (insbesondere durch die neue Ostpolitik der Bundesrepublik unter Willy Brandt ab 1969) setzte langsam eine Ablösung von der "völkischen Hypothek" ein.

Welche Perspektiven ließen sich nunmehr mit einer Leitvorstellung "Deutscher Geschichte im östlichen Europa" als Migrationsgeschichte eröffnen? Grundsätzliches Anliegen der Migrationsforschung ist die Untersuchung individueller und gruppenspezifischer Mobilität. Migranten überschreiten politisch-territoriale, ökonomische und kulturelle Grenzen und entziehen sich damit späteren nationalstaatlichen oder alldeutschen Zuschreibungen.

So haben die "Siebenbürger Sachsen" mit "Sachsen" in unserem heutigen Verständnis nichts zu tun – Saxones war eine adlige Standesbezeichnung, unter die zudem keineswegs nur Deutschsprachige gefasst wurden, sondern etwa auch altfranzösisch sprechende Wallonen. Bei den "Donauschwaben" handelte es sich ebenso wie bei den "Russlanddeutschen" um bäuerliche Einwanderer unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Religion und Tradition. Aufgrund der Vielfalt der Dialekte konnten sie sich untereinander teilweise gar nicht verständigen.

Die vermeintliche Eindeutigkeit dieser Gruppen basiert auf politisch motivierten sprachlichen Neuschöpfungen des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts, die statt Vielfalt Homogenität vorspiegeln wollten. Eine zentrale Aufgabe heutiger Geschichtsschreibung sollte es sein, diese Zuschreibungen als Ausdruck eines bestimmten, zeitgebundenen Weltbildes zu begreifen und sie im Sinne einer Annäherung an die Realität durch differenziertere und neutralere Begrifflichkeiten zu ersetzen.

Eng verbunden mit der Frage neuer Begrifflichkeiten ist die Erfordernis einer stärkeren Einbettung des Forschungsfeldes "Deutsche Geschichte im östlichen Europa" in einen größeren, globalen Zusammenhang. Die Migrationsbiografie einer "russlanddeutschen" Familie, die von Hessen an die Wolga, von dort in die USA und dann nach Paraguay führt, macht deutlich, in welch hohem Maße diese vermeintlich "deutsche" immer auch eine europäische und sogar globale Geschichte sein kann. Notwendig ist ein Abschied von der irreführenden Vorstellung eines deutschen "Identitätscontainers", dessen Inhalt über Jahrhunderte und Kontinente hinweg immer gleichgeblieben sei.

Ansätze der neueren Migrationsforschung, die Vergleiche anstellen, historische Verflechtungen berücksichtigen und anerkennen, dass sich individuelle Identitäten aus verschiedenen Kulturen zusammensetzen können (Transkulturalität), bieten die Möglichkeit, die Einengung auf ein vereinheitlichendes völkisches Verständnis aufzubrechen und vermeintliche Alleinstellungsmerkmale "deutscher" Geschichte im östlichen Europa neu zu bewerten. Damit verliert diese Geschichte nicht ihre Charakteristika, denn erst der Vergleich lässt Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich werden. Sie wird vielmehr in ihrer ganzen grenzüberschreitenden Vielfalt sichtbar – was nicht zuletzt für gegenwärtige Diskussionen über (Spät-)Aussiedler von Bedeutung ist, deren Biografien sich eben nicht auf einen nationalen Nenner bringen lassen.

Geschichte der (Spät-)Aussiedlerzuwanderung nach Deutschland

Jannis Panagiotidis

Der Begriff "Aussiedler" (so die offizielle Bezeichnung bis 1992) bzw. "Spätaussiedler" (die offizielle Bezeichnung seit 1993) definiert eine der zahlenmäßig größten und wichtigsten Kategorien von Migranten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1950 wurden mehr als 4,5 Millionen Menschen als (Spät-)Aussiedler in Westdeutschland bzw. im wiedervereinigten Deutschland aufgenommen, davon allein circa drei Millionen seit 1987, dem Beginn der großen Aussiedlungen aus den sich öffnenden sozialistischen Staaten des "Ostblocks".

Die Aussiedler gibt es allerdings nicht: Es handelt sich um eine rechtlich definierte Kategorie, in der Menschen mit ganz verschiedenen Hintergründen aus so unterschiedlichen Ländern wie Polen, Rumänien, dem einstigen Jugoslawien, der früheren Tschechoslowakei (gemäß offizieller Bezeichnung: der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, CˇSSR) und der ehemaligen Sowjetunion erfasst wurden. Was sie gemeinsam haben ist, dass ihre Herkunftsländer während des Kalten Krieges zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion kommunistisch regiert waren, sie dort in den meisten Fällen als Deutsche galten und sich auch selbst so sahen. Aus diesem Grund, wie auch vor dem Hintergrund ihrer kollektiven Verfolgungsgeschichte am Ende des Zweiten Weltkriegs, fanden sie nach ihrer Ausreise in der Bundesrepublik Deutschland eine privilegierte Aufnahme. Diese beinhaltete einen unmittelbaren Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit und aktive Integrationsmaßnahmen in Form von Sprachkursen und finanzieller Unterstützung durch den Staat. Parallel dazu gingen bis 1989 rund 150.000 Deutsche aus Osteuropa in die DDR, ohne dort allerdings einen besonderen Status zu erhalten.

Diese Geschichte jahrzehntelanger staatlich geförderter Migration und Integration von mehreren zehntausend – zu Ende der 1980er- und bis Mitte der 1990er-Jahre sogar mehreren hunderttausend – Menschen pro Jahr ist deshalb bemerkenswert, weil sich die Bundesrepublik bis Ende der 1990er-Jahre nicht als "Einwanderungsland" begriff. Tatsächlich wurde Aussiedlermigration lange gar nicht als Zuwanderung definiert, eben weil die Betroffenen von vornherein als Deutsche galten und von "Ausländern", "Gastarbeitern", "Asylbewerbern" und anderen als "fremd" definierten Migrantengruppen klar unterschieden wurden. Für Aussiedler galten nicht das Ausländer- oder das Asylrecht, sondern spezielle Gesetze, Verordnungen und Verfahren aus dem Bereich des Vertriebenenrechts. Dies ist grundsätzlich bis heute so. Allerdings wurde ihre Zuwanderung in Öffentlichkeit und Politik seit den frühen 1990er-Jahren und spätestens mit dem "Asylkompromiss" von 1992/93 in einem breiteren Kontext von Migrationspolitik verhandelt – unter anderem aus der Erkenntnis heraus, dass sie vor ähnlichen Problemen und Herausforderungen standen wie andere Migrantinnen und Migranten.

In einer längerfristigen Perspektive ist die Geschichte der (Spät-)Aussiedlermigration somit integraler Bestandteil der deutschen Migrationsgeschichte der Nachkriegszeit, in deren Verlauf Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und verschiedenem Rechtsstatus auf das Gebiet beider deutscher Staaten bzw. der wiedervereinigten Bundesrepublik kamen. Es handelt sich mithin um eine Erscheinungsform von Migration, deren spezifische Eigenschaften im Folgenden dargelegt werden.

Ursprünge, Rechtskategorien, historische Entwicklung

Die spezielle rechtliche und politische Behandlung der Aussiedlerzuwanderung durch den Staat hatte mit den historischen Ursprüngen dieser Art von Migration zu tun. Aussiedler waren zunächst "Nachzügler" der massenhaften, aber unvollständigen Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den an Polen und die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich von Oder und Neiße, aus der Tschechoslowakei sowie aus Südosteuropa als Folge des Zweiten Weltkriegs und der NS-Besatzungs- und Bevölkerungspolitik in der Region. Mehr als zwölf Millionen Menschen kamen nach Kriegsende 1945 in die westlichen und östlichen Besatzungszonen Deutschlands. Viele flohen vor der heranrückenden Front, andere wurden durch die einheimische Bevölkerung gewaltsam vertrieben (sogenannte wilde Vertreibungen), andere folgten schließlich im Rahmen organisierter Umsiedlungen. Diese Umsiedlungen wurden durch das im August 1945 von den alliierten Siegermächten beschlossene Potsdamer Abkommen sanktioniert, welches eine "Überführung der deutschen Bevölkerung" aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn nach Deutschland anordnete. Diese Überführung sollte "in ordnungsgemäßer und humaner Weise" durchgeführt werden.

Zahlreiche Deutsche blieben aber nach dem Krieg in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa. Manche wurden als Arbeitskräfte gebraucht und mussten bleiben. Die Oberschlesier, die jahrzehntelang sowohl von den Verfechtern des deutschen wie von denen des polnischen Nationalismus als Landsleute beansprucht worden waren, wurden vom polnischen Nachkriegsstaat als "autochthone" (also "bodenständige") Polen angesehen und durften bleiben, selbst wenn sie sich vor und während des Krieges als Deutsche verstanden hatten. Die Rumäniendeutschen wiederum konnten nach anfänglichen kollektiven Strafmaßnahmen weiter als anerkannte Minderheit in ihren Herkunftsgebieten leben. Die größte verbleibende deutsche Minderheit in Osteuropa waren aber die Russlanddeutschen, die zum großen Teil während des Krieges nicht nach Westen vertrieben, sondern nach Osten (Sibirien, Kasachstan) verbannt worden waren. Nach dem Ende der Vertreibungen um 1948 blieben sie alle hinter dem "Eisernen Vorhang" zurück, der im Zuge des Ost-West-Konflikts zwischen den beiden feindlichen Blöcken der westlichen und der kommunistischen Staaten niedergegangen war.

Da zahlreiche Familien im Zuge dieser Bevölkerungsverschiebungen getrennt wurden, konnten im Rahmen von Programmen zur Familienzusammenführung ab 1950 trotzdem Menschen in die Bundesrepublik und zum Teil auch in die DDR aussiedeln. Anders als die DDR verfügte die Bundesrepublik über spezielle gesetzliche Grundlagen für die Aufnahme der Zuzügler: Aus nationalen und humanitären Erwägungen und bedingt durch die Systemkonkurrenz des Kalten Krieges sahen das Grundgesetz von 1949 (Artikel 116 Absatz 1) und das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) von 1953 die Möglichkeit vor, dass die in Osteuropa verbliebenen Deutschen auch zukünftig in die Bundesrepublik kommen könnten. Paragraf 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG führte für sie die Kategorie des "Aussiedlers" ein und stellte sie den "echten" Vertriebenen gleich. Aussiedler waren somit "Vertriebene nach der Vertreibung", obwohl sie im Kalten Krieg gar nicht mehr vertrieben, sondern im Gegenteil an der Ausreise gehindert wurden.

QuellentextGesetzliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme der Spätaussiedler

Art. 116, Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung vom 22.7.1953:

Als Vertriebener gilt, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien oder Albanien verlassen hat oder verlässt, es sei denn, dass er erst nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler).

§ 6 BVFG in der Fassung vom 22.7.1953:

Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

§ 6 Abs. 2 BVFG gemäß Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21.12.1992:

Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn

  1. er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt,

  2. ihm die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben und

  3. er sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität erklärt, sich bis dahin auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte.

Das BVFG war auch im Hinblick auf die Integration der Aussiedler bedeutsam. Es war ein bemerkenswerter Teil der Sozialgesetzgebung, der für einen Querschnitt von gesellschaftlichen Bereichen staatliche Fördermaßnahmen vorsah, um deutschen Vertriebenen und Flüchtlingen ihre Eingliederung in die Gesellschaft und ihre schnelle Gleichstellung mit den "Einheimischen" sicherzustellen. Aussiedler wie auch DDR-Flüchtlinge wurden vom Gesetzgeber in diese Leistungen miteinbezogen.

Die Anzahl der Aussiedler pro Jahr hing von der jeweiligen Politik der Herkunftsstaaten sowie der außenpolitischen "Großwetterlage" ab. Das sozialistische, aber blockfreie Jugoslawien ließ "seine" Deutschen schon ab 1951 relativ frei ausreisen. Polen öffnete seine Tore zwischen 1956 und 1959 für fast 300.000 Aussiedler in beide deutsche Staaten und ließ auch in den folgenden Jahren immer mehrere tausend – im Kontext der deutsch-polnischen Annäherung ab Anfang der 1970er-Jahre mehrere zehntausend – Menschen pro Jahr ausreisen. Rumänien unter Staatspräsident Nicolae Ceaus¸escu (reg. 1965–89) ließ sich die Ausreise der Angehörigen seiner deutschen Minderheit ab den späten 1960er-Jahren von der Bundesrepublik bezahlen. Die Sowjetunion ließ im Rahmen der Entspannungspolitik der 1970er-Jahre begrenzte Auswanderung im Rahmen humanitärer Familienzusammenführung zu; die meisten Russlanddeutschen konnten aber erst im Zuge der Perestroika ab Ende der 1980er-Jahre ausreisen.

Der Generationenwandel und seine Konsequenzen

In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg fand ein Generationenwandel innerhalb der betroffenen Bevölkerungsgruppen statt. Während in den 1950er- und 1960er-Jahren noch Angehörige der Kriegsgeneration aussiedelten, die ohne Zweifel als "Nachzügler" der Vertreibung angesehen werden konnten, war dies für viele der Aussiedler ab den 1970er-Jahren nicht mehr der Fall. Sie hatten den Krieg als Kinder erlebt oder waren erst nach Kriegsende geboren worden. In rechtlicher Hinsicht erschwerte dies die Herstellung des notwendigen Zusammenhangs zwischen der Aussiedlung und den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs. Hier behalfen sich Verwaltung und Rechtsprechung mit dem Konstrukt des durch "Vereinsamung" in einem nicht-deutschen Umfeld verursachten "Vertreibungsdrucks", der nach wie vor auf den Deutschen in ihren osteuropäischen Herkunftsländern laste.

Darüber hinaus verkomplizierte sich aber auch die Kategorisierung der "Nachgeborenen" als Deutsche, da die Definition von deutscher "Volkszugehörigkeit" gemäß § 6 BVFG zentral auf ein "Bekenntnis zum deutschen Volkstum" vor dem Beginn der Vertreibungen in den Jahren 1944/45 abstellte. Hierfür fand man als provisorische Lösung das "vererbliche Bekenntnis" – die Behörden gingen nun davon aus, dass jemand, dessen Eltern sich vor dem Krieg als Deutsche bekannt hatten, sich selbst nach dem Krieg ebenso als solcher identifizieren würde. Dieses in vielerlei Hinsicht problematische Konstrukt wurde erst mit dem Ende 1992 beschlossenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetz aufgehoben: durch Einführung der Kategorie des "Spätaussiedlers", welche ein Bekenntnis bis in die Gegenwart verlangte.

Der Generationenwandel hatte aber auch soziale Konsequenzen. Wie sich schon bei den Kindern der Aussiedler der 1950er-Jahre andeutete, konnten die Angehörigen der Nachkriegsgeneration in vielen Fällen wenig oder kein Deutsch mehr. Dies galt vor allem für die Aussiedler aus Polen ab den 1970er-Jahren und für die Russlanddeutschen ab den späten 1980er-Jahren, die in der Regel keine Möglichkeiten zur deutschsprachigen Schulbildung bekommen hatten. Die Deutschen aus Rumänien waren davon weniger betroffen, da sie in Minderheitenschulen die deutsche Sprache pflegen konnten.

Mangelnde Deutschkenntnisse erschwerten zum einen die Integration der Aussiedler in Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Zum anderen untergrub diese sprachliche Fremdheit die Akzeptanz der Aussiedler als "Deutsche" durch die aufnehmende Gesellschaft. Bereits 1976 ermahnte der damalige Bundespräsident Walter Scheel daher in seiner Weihnachtsansprache die bundesdeutsche Bevölkerung, die zu diesem Zeitpunkt vermehrt aus Polen eintreffenden Aussiedler "nicht als Ausländer zu betrachten, weil viele von ihnen die deutsche Sprache nicht beherrschten".

Während das ursprünglich auf die Vertriebenen zugeschnittene BVFG stets der Bezugsrahmen für die Aussiedlerintegration blieb, entwickelte die Bundesrepublik im Zuge dieser neuen Problemstellungen auch neue Integrationsmaßnahmen. Die Herausforderung bestand nun zunehmend darin, Menschen zu integrieren, die der deutschen Gesellschaft, wie sie sich bis dahin entwickelt hatte, fremd geworden waren, selbst wenn sie ihr in vielen Fällen als Bewohnerinnen und Bewohner der deutschen "Ostgebiete" vor dem Krieg angehört hatten.

Während die überwiegende Mehrheit der Vertriebenen schon vor dem Krieg Bürgerinnen und Bürger des Deutschen Reiches gewesen waren oder, im Fall der Sudetendeutschen, einer Minderheit mit voll entwickelten Bildungsinstitutionen in der eigenen Sprache angehört hatten, unterschieden sich die Aussiedler hinsichtlich ihrer Sprachkompetenzen und ihrer Vertrautheit mit deutschen Institutionen immer weniger von nicht-deutschen Zuwanderern in die Bundesrepublik. Der Staat reagierte: Für die Kinder von Aussiedlern gab es schon seit den 1950er-Jahren spezielle Förderschulen und -kurse. Für Aussiedler aller Altersgruppen gab es seit den 1970er-Jahren spezielle Sprachkurse und Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt, die in den Sonderprogrammen zur Eingliederung in den Jahren 1976 und 1988 gebündelt wurden.

(Spät-)Aussiedler und Migrationsgesellschaft

Als Ende der 1980er-Jahre die Massenmigrationen von Aussiedlern aus Osteuropa und Flüchtlingen aus dem "Globalen Süden" zusammentrafen, beschleunigte sich die bereits vorher in Ansätzen erkennbare Auflösung der Trennung von "deutschen" und "fremden" Migranten. Die merkwürdige – und widersprüchliche – Koexistenz der Slogans "Das Tor bleibt offen" (für Aussiedler) und "Das Boot ist voll" (für Flüchtlinge und alle anderen) sorgte für zunehmende Irritation.

Die Gegenüberstellung von im Ausland geborenen "Deutschen", die oft kein Deutsch sprachen und trotzdem bei Einreise deutsche Staatsbürger wurden, und im Inland geborenen "Ausländern", die zum Teil perfekt Deutsch sprachen und trotzdem aufgrund restriktiver Einbürgerungsbedingungen Ausländer blieben, stellte diese Kategorien nachhaltig in Frage. Vor diesem Hintergrund wurden zunächst nicht die Zugangsbedingungen für Ausländer erleichtert, sondern die Migrationsprivilegien für Aussiedler nach und nach reduziert: Ihre Aufnahme wurde ab 1989 schrittweise erschwert und ab 1993 auf festgelegte Kontingente begrenzt; Eingliederungshilfen und Sprachkurse wurden gekürzt.

Analog dazu hatte das Verschwimmen der verschiedenen Migrantenkategorien in der breiten Öffentlichkeit zunächst weniger eine größere Akzeptanz für "Ausländer", sondern eher eine geringere Akzeptanz für Aussiedler zur Folge. Während rassistische Gewalt gegen türkeistämmige und andere Migranten im Laufe der 1990er-Jahre Dutzende Todesopfer forderte, wurden Russlanddeutsche und insbesondere russlanddeutsche Jugendliche ebenfalls zu einer neuen, medial viel beachteten "Problemgruppe", die mit ähnlichen fremdenfeindlichen Stereotypen belegt wurde wie andere Migrantengruppen auch. Aussiedler wurden also zunächst in einem negativen Sinne Teil einer umfassenderen Migrationsthematik.

Seit den frühen 2000er-Jahren hat sich das Migrations- und Integrationsgeschehen rund um die Spätaussiedler und speziell die Russlanddeutschen aber so weit beruhigt, dass auch positive Entwicklungen stärker wahrgenommen werden. Neuere Studien bescheinigen dieser Gruppe eine alles in allem zufriedenstellende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration. Hierzu hat auch die aktive Integrationspolitik des Bundes entscheidend beigetragen, die trotz der Kürzungen im Laufe der 1990er-Jahre die Spätaussiedler nach wie vor gegenüber anderen Migranten privilegierte.

Diese jahrzehntelange Praxis nie so bezeichneter, aber letztlich erfolgreicher Migrations- und Integrationspolitik bietet einen reichen Erfahrungsschatz für zukünftige migrationspolitische Herausforderungen. Viele der im Zuge der (Spät-)Aussiedlerzuwanderung entwickelten Integrationsmaßnahmen (Sprachkurse, erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Beteiligung der Zivilgesellschaft, Förderung des sozialen Wohnungsbaus) sind inzwischen selbstverständlicher Bestandteil von Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete und andere Zuwanderer.

In einer längerfristigen Perspektive auf die Geschichte der Bundesrepublik kann den Aussiedlern eine Art "Scharnierfunktion" zwischen verschiedenen historischen Migrationsbewegungen zugeschrieben werden. Als "Nachzügler" von Flucht und Vertreibung profitierten sie von den für die Nachkriegsvertriebenen erlassenen Gesetzen. Für ihre speziellen Bedürfnisse entwickelte der bundesdeutsche Staat besondere Integrationspläne, welche ihrerseits von den bereits damals sichtbaren Versäumnissen der "Gastarbeiterintegration" geprägt waren. Und die Erfahrungen mit der Aussiedlerintegration wurden schließlich im neuen Jahrtausend ein Fundus für die Schaffung allgemeiner Integrationskonzepte. Aussiedlerintegration war somit ein migrations- und integrationspolitisches Experimentierfeld für einen Staat, der lange Zeit eigentlich kein "Einwanderungsland" sein wollte.

PD Dr. Hans-Christian Petersen ist Osteuropahistoriker und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Stadtgeschichte, Migrationsgeschichte und die Geschichte der deutschen "Ostforschung".

Prof. Dr. Jannis Panagiotidis ist Historiker und Juniorprofessor fürMigration und Integration der Russlanddeutschen am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der transnationalen und vergleichenden Geschichte Deutschlands und Israels, der Globalgeschichte der Deutschen aus dem östlichen Europa, sowie im Themenfeld der postsowjetischen Migration.