In der Geschichte des 19. Jahrhunderts spielt das Jahr 1848 eine besondere Rolle. Lange hatte zuvor die Erschöpfung nach den opferreichen Kriegen gegen Napoleon in Europa angehalten, hatten die Kräfte der Restauration seit 1815 für eine Lähmung des politischen Lebens gesorgt. Doch die erzwungene Ruhe war allenfalls vordergründig. Im Frühjahr 1848, unter dem Einfluss erneuter revolutionärer Umwälzungen im Nachbarland Frankreich, schien auf einmal auch für die Reformkräfte im Gebiet des Deutschen Bundes alles möglich, alles erreichbar: Persönliche Freiheit ohne staatliche Repression und gesellschaftliche Schranken, politische Gleichberechtigung, wirtschaftliche Entfaltung, nationalstaatliche Einheit ohne monarchisches Gottesgnadentum.
Für diese Ideale waren Menschen aus allen Gesellschaftsschichten bereit, ihre ganze Existenz in die Waagschale zu werfen und der Verfolgung durch die herrschenden Gewalten zu trotzen. Diese beugten sich unter dem Druck der Revolutionäre zunächst überraschend schnell den "Märzforderungen". Sie gewährten Presse- und Versammlungsfreiheit, Geschworenengerichte und die Wahl verfassunggebender Versammlungen, allen voran ein in der Regel nach allgemeinem Wahlrecht der Männer gewähltes, erstes gesamtdeutsches Parlament.
Für zusätzlichen Antrieb des revolutionären Geschehens sorgten auch die wirtschaftlichen Veränderungen, die von England ausgehend im 19. Jahrhundert Deutschland erreichten: Durch Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft und hygienische Verbesserungen wuchs die Bevölkerung. Technische Neuerungen, wie die Dampfmaschine und der mechanische Webstuhl, setzten die Industrialisierung in Gang. Sie stärkte das Selbstbewusstsein und den Fortschrittsoptimismus des unternehmerischen Bürgertums, konnte jedoch anfänglich noch kein ausreichendes Arbeitsplatzangebot schaffen. Aufgrund dieser Entwicklungen verelendete vorübergehend ein Teil der Bevölkerung und sorgte so für sozialen Druck zur Veränderung der herrschenden Verhältnisse.
Unter diesen Vorzeichen trat am 18. Mai 1848 die verfassunggebende Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt am Main zu ihrer Eröffnungssitzung zusammen, um über Deutschlands staatliche Zukunft zu beraten.
Nach dem Vorbild der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der französischen Menschenrechtserklärung entwickelten die Parlamentarier in den Folgemonaten einen beispielgebenden Katalog freiheitlicher Grundrechte und eine Verfassung Deutschlands als konstitutionelle Monarchie mit Gewaltenteilung.
Doch bereits im Juni 1849 musste die Nationalversammlung unter dem Druck der Verhältnisse kapitulieren. Die Mächte der Restauration in Österreich und Preußen nutzten die Angst breiter Teile des Bürgertums vor Anarchie und den durch Armut und Not radikalisierten Unterschichten. Gestützt auf ihre Verfügungsgewalt über das Militär eroberten sie sich die Macht zurück.
In der Folge kehrte ein Teil der Revolutionäre entmutigt Deutschland und Europa den Rücken. Besonders die junge Demokratie Nordamerikas profitierte von ihnen. Ein anderer Teil blieb, beugte sich realpolitischen Einsichten und unterstützte unter vorläufigem Verzicht auf freiheitlich-demokratische Bestrebungen Bismarcks Reichseinigung.
Doch auch die Sieger mussten den Veränderungen Rechnung tragen: Die Uhr ließ sich nicht mehr vollständig zurückdrehen. Und - wie von den zunächst unterlegenen Verfechtern der Demokratie, so auch Ernst Moritz Arndt , erhofft - wirkte das Erbe der 1848er nach: Die Frankfurter Reichsverfassung setzte Maßstäbe für die spätere Verfassungsentwicklung Deutschlands. Der Grundrechtskatalog von 1949 bezieht sich fast wortgleich auf die Grundrechte der Paulskirche. Übernommen wurden auch nationale Symbole wie die Farben Schwarz-Rot-Gold. 1989 verwirklichte sich schließlich eine weitere Vision der 1848er: ein in Freiheit geeintes Deutschland inmitten eines, so Wolfgang J. Mommsen, "friedlichen Europas freiheitlicher Nationalstaaten".
Christine Hesse