Einleitung
Noch immer sind viele Staaten noch weit davon entfernt, die in den Erklärungen und Konventionen festgehaltenen Grundsätze zu beachten, zu denen sie sich verpflichtet haben. Erleichtert wird dies durch unterschiedliche Gewichtung und Interpretation von Menschenrechten sowie durch das Ringen machtvoller Staaten um ihren Einfluss auf eine globalisierte Welt.
Für nicht wenige galt bis 1989 eine relativ einfache Weltordnung, die jahrzehntelang durch den Kalten Krieg bzw. den Ost-West-Konflikt geprägt war. Diese Weltordnung beherrschte auch die internationale Menschenrechtspolitik. In den Staaten, die dem eigenen Lager nahe standen oder aus strategischen und wirtschaftlichen Gründen umworben wurden, übersah man geflissentlich Menschenrechtsverletzungen, selbst wenn sie den eigenen Prinzipien widersprachen. Angeprangert wurden sie allenfalls bei Staaten, die der Gegenseite zuzurechnen waren; bei politisch bedeutungslosen Ländern schenkte man der Menschenrechtsfrage kaum Aufmerksamkeit.
Menschenrechte der dritten Generation
Nachdem sich die Fronten des Ost-West-Konflikts nach 1989 schnell aufgelöst hatten, wähnte man zunächst das "Zeitalter der Menschenrechte" am Horizont. Die Weltmenschenrechtskonferenz in Wien sollte 1993 diesem Zeitalter den Boden bereiten. Doch schon bald traten neue, zwischen- und innerstaatliche Konflikte auf, die bisher unterdrückt worden waren. Auch latente Spannungen zwischen Nord und Süd in Menschenrechtsfragen zeigten sich offen.
Bereits seit Mitte der 1960er Jahre des 20. Jahrhunderts besaßen nämlich die Länder der Dritten Welt in den Organen der UN eine deutliche Mehrheit und begannen, auf die Ausgestaltung der Menschenrechtspolitik zunehmend Einfluss zu nehmen. So entwickelten sich in der Dritten Welt eigene Menschenrechtsvorstellungen, die sich von denen des Westens abhoben und auf ein steigendes Selbstbewusstsein der Entwicklungsländer hindeuteten. Diese Rechte, für die man inzwischen den Rang einer "dritten Menschenrechtsgeneration" reklamiert hat, fußen sehr stark auf sozialen Ansprüchen, die - wenn sie verwirklicht würden - natürlich jedem Individuum zugute kämen. Ihre Realisierung lässt sich aber nur im weltweiten Rahmen bewerkstelligen. Ihre Verfechter berufen sich daher auch auf Art. 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Danach hat jede Person "das Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung ausgesprochenen Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können".
Hauptnutznießer einer derartigen internationalen Ordnung sind die Menschen in den Entwicklungsländern; aus diesem Grunde kommen von dort auch forcierte Forderungen. Da aber die Sicherung des Weltfriedens oder der globale Umweltschutz allen Menschen nützt, treten auch engagierte Bürgerinnen und Bürger aus hochentwickelten Staaten für kollektive Menschenrechte ein. Kernpunkte eines solchen Kataloges sind das Recht auf Frieden und Entwicklung, auf Wasser und Nahrung, auf Zugang zu Medikamenten und Gesundheitsversorgung, auf eine intakte Umwelt sowie einen gerechten Anteil an den Schätzen von Natur und Kultur - Ressourcen und Leistungen, die in den entwickelten Industriestaaten der Bevölkerung meist zugänglich sind, in Entwicklungs- und Schwellenländern jedoch oft nicht. Alle diese Forderungen fanden auch Eingang in die Millenniumserklärung der UN.
Wie berechtigt, aber auch problematisch solche Rechtsansprüche sein können, soll am Beispiel des Trinkwassers gezeigt werden. 1,2 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser; das sind rund 18,2 Prozent der Weltbevölkerung. Wasser gilt zwar als Allgemeingut, nicht aber seine Aufbereitung und die Versorgung der Haushalte. Diese Dienstleistungen gelangen aber auch in den Entwicklungsländern zunehmend in die Hände großer privater Versorgungsunternehmen westlichen Ursprungs. Lukrativ ist für jene aber der Markt nur dort, wo zahlungskräftige Kunden leben. So stehen in Bombay Menschen vor Wassertanklastern Schlange, während in Saudi-Arabien die Wüste mit aufwändiger Bewässerungstechnik für den Agrarexport kultiviert wird.
QuellentextProblematische Privatisierung
[...] FrauenRat: Welche Folgen hätte die Liberalisierung im Wassersektor?
Christina Deckwirth: Es würde bedeuten, dass immer mehr private Unternehmen, ausländische Konzerne in einen Bereich eindringen würden, der bislang starken staatlichen Regelungen und damit auch einer gewissen öffentlichen Kontrolle unterlag. Noch wurde der Wassersektor durch [das 1995 in Kraft getretene internationale Dienstleistungsabkommen General Agreement on Trade in Services - Anm. d. Red.] GATS nicht direkt liberalisiert, aber es gibt neben privaten Konzernen auch internationale Organisationen, wie zum Beispiel der Internationale Währungsfonds oder die Weltbank, die in den Entwicklungsländern die Liberalisierung des Wassers vorantreiben. In den meisten Fällen führt das zur Privatisierung, das heißt, eine Wasserversorgung, die bislang in öffentlicher Hand lag, wird von Privatunternehmen aufgekauft.
FrauenRat: Wie weit ist dieser Prozess fortgeschritten?
Deckwirth: In einigen Entwicklungsländern, in Lateinamerika beispielsweise, schon ziemlich weit, auch in der EU, wenn auch in unterschiedlichem Maße. In Großbritannien, das heißt in England und Wales, ist die ganze Wasserversorgung privatisiert. In Schottland und Nordirland allerdings nicht. Und auch in Deutschland ist die Privatisierung schon recht weit vorangekommen. [...]
FrauenRat: Wenn die VerbraucherInnen von den Privatisierungen oder Teilprivatisierungen ihres Wasserversorgers so wenig merken, sind die Folgen offenbar nicht so dramatisch wie oft dargestellt.
Deckwirth: Das hängt ganz vom Land oder der Region ab. In Entwicklungsländern sind negative Folgen viel deutlicher zu spüren. Dort steigen die Preise oft massiv, und manchmal sinkt auch die Wasserqualität. Deshalb sind dort die Proteste stärker. Das bekannteste Beispiel ist der "Wasserkrieg in Cochabamba", einer Stadt in Bolivien. Dort verkaufte die bolivianische Regierung 1999 das örtliche Wasserwerk an den US-amerikanischen Bechtel-Konzern. Der monatliche Wasserpreis für die Bevölkerung stieg daraufhin bis auf dreißig Prozent des Durchschnittseinkommens. Außerdem durfte das Regenwasser nicht mehr als Trinkwasser genutzt werden, weil es eben auch in Privatbesitz übergegangen war. Die BewohnerInnen gründeten daraufhin 2000 die "Koalition zur Verteidigung des Wassers und des Lebens". Nach monatelangen Protestaktionen, Kämpfen, Generalstreiks, Verhaftungen und Ermordungen von AktivistInnen war die Regierung gezwungen, die Wasserprivatisierung rückgängig zu machen. [...]
FrauenRat: Was ist an der Privatisierung oder diesen Partnerschaften grundsätzlich schlecht? [...]
Deckwirth: Mit der Privatisierung zieht eine andere Logik ein. Im Vordergrund steht nicht die Versorgung aller mit einem lebenswichtigen Gut, sondern der Profit. Dadurch steigen tendenziell die Preise. Es werden vor allem die reichen Gegenden oder Stadtviertel versorgt. Arme Menschen in Slums oder ländlichen Gegenden ziehen den Kürzeren. Es werden weniger Investitionen getätigt. Auch ökologische Belange werden tendenziell nicht berücksichtigt. Und wenn die Wasserversorgung an private Unternehmen geht, gibt es noch weniger demokratische Kontrolle. [...]
"Die Kommerzialisierung ist voll im Gange". Interview von Ulrike Herwerth mit der Politologin Christina Deckwirth, in: FrauenRat Nr. 5 vom Oktober 2007
Der gerechtere Zugang zu sauberem Wasser könnte gleichzeitig den Frieden sichern helfen. Nicht auszuschließen sind Kriege ums Wasser. Mit großer Sicherheit wird der globale Klimawandel die Wasserressourcen gerade in den Regionen der Erde verknappen, die schon heute unter Wassermangel leiden.
So erscheint uns das Recht auf sauberes Wasser nur auf den ersten Blick als ein soziales Menschenrecht, für dessen Erfüllung die jeweilige nationale Regierung zuständig ist. Die globale Wasserkrise ist so weit fortgeschritten, dass sie die kollektiven Rechte auf Frieden und Entwicklung tangiert und allein durch internationale, partnerschaftliche Zusammenarbeit gelöst werden kann. Um die Millenniumsziele der UN bis 2015 zu erreichen, müssten täglich etwa 275 000 Menschen an eine Wasserversorgung angeschlossen und für 375 000 Menschen Sanitäreinrichtungen geschaffen werden.
QuellentextDie Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Ziel 1: Extreme Armut und Hunger beseitigen
- Die Zahl der Menschen, die von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben, soll um die Hälfte gesenkt werden
- Der Anteil der Menschen, die unter Hunger leiden, soll um die Hälfte gesenkt werden
Ziel 2: Grundschulausbildung für alle Kinder gewährleisten
- Alle Jungen und Mädchen sollen eine vollständige Grundschulausbildung erhalten
Ziel 3: Gleichstellung und größeren Einfluss der Frauen fördern
- In der Grund- und Mittelschulausbildung soll bis zum Jahr 2005 und auf allen Ausbildungsstufen bis zum Jahr 2015 jede unterschiedliche Behandlung der Geschlechter beseitigt werden
Ziel 4: Die Kindersterblichkeit senken
- Die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren soll um zwei Drittel gesenkt werden
Ziel 5: Die Gesundheit der Mütter verbessern
- Die Müttersterblichkeit soll um drei Viertel gesenkt werden
Ziel 6: HIV/Aids, Malaria und andere Krankheiten bekämpfen
- Die Ausbreitung von HIV/Aids soll zum Stillstand gebracht und zum Rückzug gezwungen werden
- Der Ausbruch von Malaria und anderer schwerer Krankheiten soll unterbunden und ihr Auftreten zum Rückzug gezwungen werden
Ziel 7: Eine nachhaltige Umwelt gewährleisten
- Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung sollen in der nationalen Politik übernommen werden; dem Verlust von Umweltressourcen soll Einhalt geboten werden
- Die Zahl der Menschen, die über keinen nachhaltigen Zugang zu gesundem Trinkwasser verfügen, soll um die Hälfte gesenkt werden
- Bis zum Jahr 2020 sollen wesentliche Verbesserungen in den Lebensbedingungen von zumindest 100 Millionen Slumbewohnern erzielt werden
Ziel 8: Eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung schaffen
- Ein offenes Handels- und Finanzsystem, das auf festen Regeln beruht, vorhersehbar ist und nicht diskriminierend wirkt, soll weiter ausgebaut werden. Dies schließt eine Verpflichtung zu guter Staatsführung, zur Entwicklung und zur Beseitigung der Armut sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein
- Auf die besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder muss entsprechend eingegangen werden. Dazu gehören der zoll- und quotenfreie Marktzugang für die Exporte dieser Länder; die verstärkte Schuldenerleichterung für die hochverschuldeten armen Länder; die Streichung aller bilateralen öffentlichen Schulden dieser Länder; sowie eine großzügigere Entwicklungshilfe für Länder, die wirkliche Anstrengungen zur Senkung der Armut unternehmen
- Auf die besonderen Bedürfnisse der Binnenstaaten und der kleinen Inselentwicklungsländer muss entsprechend eingegangen werden
- Die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer mit niedrigen und mittleren Einkommen müssen durch Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umfassend und wirksam angegangen werden, damit ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden
- In Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern soll für die Schaffung menschenwürdiger und produktiver Arbeitsplätze für junge Menschen gesorgt werden
- In Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie sollen lebenswichtige Medikamente in den Entwicklungsländern zu erschwinglichen Preisen verfügbar gemacht werden
- In Zusammenarbeit mit dem Privatsektor sollen die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verfügbar gemacht werden
Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich verpflichtet, diese Ziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen.
Externer Link: http://www.unric.org/html/german/mdg/index.html
Wichtig ist, dass auch und gerade die reichen Industrienationen Verantwortung übernehmen, um die Verwirklichung auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte weltweit zu gewährleisten. Insgesamt ist es eine Konstellation von tragischer Ungerechtigkeit, dass reiche Regionen, die für einen Großteil der heutigen (Um-)Weltprobleme verantwortlich sind, die Auswirkungen ihres Handelns kaum spüren, während ohnehin arme und wenig entwickelte Weltregionen von Problemen betroffen sind, die sie selbst in keiner Weise verursacht haben.
Menschenrechte in der internationalen Politik
Der Grundsatz, dass die Menschenrechte weltweite Geltung besitzen und unteilbar sind, damit also allen Menschen zustehen, ist eine der zentralen Aussagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dementsprechend verabschiedeten auf der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien die Vertreter von 171 Staaten eine gemeinsame Erklärung, in der es heißt: "Alle Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinnzusammenhang".
Dennoch zeigen sich die wohlhabenden Länder vor allem aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber kollektiven Rechtsansprüchen ärmerer Länder reserviert. Als Argument führt man ins Feld, dass jene meist soziale Bereiche betreffenden Rechte nicht den gleichen Rang einnehmen könnten wie die individuellen Freiheitsrechte. Entscheidendes Kriterium für die Allgemeingültigkeit müsse ihre Einklagbarkeit sein. Insofern besitzen die klassischen Menschenrechte als Abwehrrechte den großen Vorteil, dass sie vom Staat grundsätzlich nur Respektierung und keine größeren materiellen Leistungen verlangen.
Skepsis gegenüber dem universellen Charakter der Menschenrechte kommt aber auch aus den Ländern der Dritten Welt. Etliche asiatische und afrikanische Staaten vertreten den Standpunkt, dass die bestehenden Menschenrechtsstandards weitgehend auf westlicher Denkweise beruhen und die individuellen Freiheitsrechte überbetonen. Manche autoritären Regierungen benutzen diese an sich berechtigte Diskussion, um die klassischen Freiheitsrechte generell in Frage zu stellen.
Wirtschaftliche Interessen
Oft setzen sich Staaten über Menschenrechtsverletzungen hinweg, um sich in anderen Staaten Einfluss und Wirtschaftsvorteile zu schaffen und zu erhalten. Früher richtete sich diese Kritik vor allem an die einstigen Kolonialherren und die USA, neuerdings trifft sie auch aufstrebende Schwellenländer. So überschwemmt die boomende Wirtschaftsmacht China den afrikanischen Markt mit billigen Industrieprodukten und sichert sich durch eine geschickte Politik dringend benötigte Rohstoffe des schwarzen Kontinents, ohne dies mit Auflagen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu verknüpfen. Und solange sudanesisches Öl nach China fließt, werden sich die Machthaber in Khartum keine Sorgen um eine ernsthafte Anklage und Verurteilung wegen Völkermords in Darfur durch den Weltsicherheitsrat oder andere UN-Gremien mit Zustimmung der Vetomacht China machen müssen.
Auch Großkonzerne geraten im Zuge der Globalisierung in das Visier von Menschenrechtsorganisationen. Von transnationalen Unternehmen wird heute erwartet, dass sie sich internationalen Konventionen und Abkommen ebenso verpflichtet fühlen wie die Unterzeichnerstaaten selbst. Insbesondere Bergbau- und Erdölunternehmen, die über viele Jahre einen bestimmenden Einfluss in Förderländern ausüben, werden an ihrem menschenrechtlichen Ethos gemessen. Dies betrifft beispielsweise Erdölfirmen in Nigeria sowie in Ecuador, gegen die der Vorwurf erhoben wird, durch Raubbau an der Natur Umweltkatastrophen im Nigerdelta und im oberen Amazonasbecken verursacht und die Lebensgrundlagen der indigenen Bevölkerung zerstört zu haben. Proteste der Betroffenen wurden bisher mit Hilfe staatlicher Organe meist gewaltsam unterdrückt. Schließlich hat im März 2007 ein amerikanischer Lebensmittelkonzern eingeräumt, jahrelang für seine Bananenplantagen in Kolumbien Schutzgelder an rechtsgerichtete Paramilitärs gezahlt zu haben, womit diese ihren Terror im Bürgerkrieg finanzieren konnten.
"Krieg gegen den Terror"
Spätestens seit dem 11. September 2001 ist eine neue weltweite Gefahr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: gewaltbereite Islamisten, die weltweit und mit Nutzung moderner Kommunikationstechniken eine asymmetrische Kriegführung betreiben und durch ihre Terrorakte unter Beweis gestellt haben, dass sie fast überall zuschlagen können. Dementsprechend riefen die USA zu einem weltweiten "Krieg gegen den Terror" auf.
Aus menschenrechtlicher Sicht wirken solche Ereignisse in zweierlei Hinsicht katastrophal: zuerst natürlich deswegen, weil die Terroristen vornehmlich wehrlose Menschen zur Zielscheibe ihrer Anschläge machen; zum anderen, weil viele Staaten in berechtigtem Sicherheitsinteresse Menschen- und Grundrechte teilweise unverhältnismäßig stark einschränken oder gar verletzen. So inhaftierten die USA terrorismusverdächtige Personen in Afghanistan, im Irak und in Guantánamo auf Kuba über lange Zeit hinweg ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren. Soweit die Gefangenen in Guantánamo überhaupt einen Richter sehen, handelt es sich um Militärtribunale, die sie nach einem Feindstrafrecht aburteilen. Auf öffentliche Kritik stießen US-Behörden, weil sie terrorismusverdächtige Menschen in den Gewahrsam von Ländern überstellten, deren Sicherheitsorgane bekanntermaßen bei Vernehmungen nicht zimperlich vorgehen. Zuständig für illegale Gefangenentransporte war der amerikanische Geheimdienst CIA, der nach Einschätzung von amnesty international ein Netz geheimer Haftzentren rund um den Globus unterhielt und nach Recherchen eines Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlamentes solche Flüge auch via Deutschland organisiert hat.
Größeres Aufsehen haben jene Vorgänge in der Bundesrepublik erst durch die Fälle des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz und des Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri erregt. Kurnaz saß über vier Jahre wegen Terrorverdachts in Guantánamo ein und el-Masri war Ende 2003 in Mazedonien irrtümlich von CIA-Agenten nach Afghanistan entführt und dort über mehrere Monate festgehalten worden. Umstritten ist in der Öffentlichkeit, welche Mitschuld gegebenenfalls deutsche Behörden am Schicksal von Kurnaz und el-Masri haben und inwieweit sich ihr Vorgehen aus Unsicherheit bei der Einschätzung der Gefahrenlage speiste. Es steht zu befürchten, dass das Klima der Angst erhalten bleibt und zur Terrorbekämpfung weitere Grundrechte eingeschränkt werden. Jüngste Überlegungen in Deutschland zielen darauf ab, Ermittlern sogar einen heimlichen Online-Zugang zu Computern verdächtigter Privatpersonen zu ermöglichen. Manche Experten bezweifeln, ob man mit einer Spähsoftware, so genannten Trojanern, viel Erfolg haben wird. Mag sein, dass damit der eine oder andere Verdächtige überführt werden kann; mit Sicherheit wird die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG beschnitten, massiv in die Privatsphäre von Bürgern eingegriffen und damit ein weiteres Stück des liberalen Rechtsstaates demontiert.
QuellentextZwischen Freiheit und Sicherheit
Das Parlament: Was bedeutet der Kampf gegen den internationalen Terrorismus für den demokratischen Rechtsstaat und die Zivilgesellschaft in Deutschland?
Kai Waechter: Eine Zivilgesellschaft kann grundsätzlich - auch unter dem Eindruck von Anschlägen - eine Stärke gegenüber terroristischen Bedrohungen entwickeln. Diese Stärke kann den Staat entlasten, wenn sie darin besteht, Terroristen einerseits sozial auszugrenzen und andererseits auf erfolgreiche Anschläge gefasst zu reagieren. Demokratie und Rechtsstaat sind zur Abwehr des Terrorismus ebenso gut geeignet wie zum Kriegführen - was die Vergangenheit gezeigt hat. Der Staat darf sich aber nicht zu Überreaktionen hinreißen lassen.
Das Parlament: In welchem Verhältnis stehen innere Sicherheit und Menschenrechte?
Kai Waechter: Mehr innere Sicherheit begünstigt die Menschenrechte derjenigen Menschen, die dadurch vor Straftaten geschützt werden und verkürzt die Menschenrechte der Personen, die Straftaten begehen. So weit, so einfach. Innere Sicherheit wird aber auch erzeugt, indem Maßnahmen gegenüber jedermann ergriffen werden, wie zum Beispiel bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Das führt zu Rechtseinbußen auch bei rechtstreuen Bürgern.
Natürlich ist angesichts von Gefahren jeder zur Solidarität verpflichtet. Es muss für solche Solidarpflichten aber eine Grenze geben. Diese ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts überschritten, wenn der Staat fordert, dass Unbeteiligte ihr Leben geben, um eine größere Zahl anderer Unbeteiligter zu retten - wie bei der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz, das den möglichen Abschuss entführter Maschinen regeln sollte.
Das Parlament: Wo hat es vor allem Verschiebungen zu mehr Law and Order gegeben?
Kai Waechter: Der Datenschutz wurde in den vergangenen Jahren reduziert, die Überwachung von Telefon und Internet ist stark ausgeweitet worden. Besonders in öffentlichen Räumen und auch beim Geldverkehr findet deutlich mehr Überwachung statt als früher.
Das Parlament: Haben die Antiterrorgesetze in Deutschland das zivilgesellschaftliche Klima beeinflusst?
Kai Waechter: Einerseits hat heute in der deutschen Zivilgesellschaft wohl niemand echte Angst vor dem Staat. Den Menschen sind staatliche Eingriffsbefugnisse häufig egal, solange es einen nicht selbst trifft. Betroffen sind die Bürger derzeit vor allem im Datenschutz; aber der scheint ihnen gleichgültig zu sein. Andererseits hat niemand mehr das Vertrauen, dass für den Staat das Recht die unübersteigbare Grenze ist. Maßstab scheint häufig eher die Effektivität als das Recht zu sein.
Das Parlament: Wie hat sich das Werteverständnis innerhalb der Politik verändert?
Kai Waechter: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich lange Zeit als ein staatlicher "Gutmensch" und ein vorbildliches Land wahrgenommen. Die Grundwerte unserer Verfassung wurden nicht ernsthaften Fragen ausgesetzt. Leider erzwingt die terroristische Bedrohung jetzt eine solche Infragestellung. Beispiel: Luftsicherheitsgesetz. Sofort zeigt sich, dass in Wahrheit der Konsens über die Höchstwerte höchst brüchig ist, sobald es um konkrete Fragen geht. Vielleicht wäre das ein Wandel im Verfassungsverständnis: Eine größere Nüchternheit; weniger absolute Überzeugungen. Das klingt gut, aber Vorsicht: Die Staatsräson hat sich für ihre Grausamkeiten immer auf Nüchternheit berufen, die lange danach dazugekommenen Menschenrechte auf das Pathos von Würde, Freiheit und Gleichheit.
Das Parlament: Sind Würde und Leben tatsächlich Gegenpole?
Kai Waechter: Das Grundgesetz ist davon ausgegangen, dass die Würde Vorrang vor dem Leben hat, obwohl ohne Leben keine Würde möglich ist. Mir scheint, auch hier zeigt sich eine Verschiebung. Ganz überzeugt ist niemand mehr, dass man ein ideelles Gut wie die Würde höher gewichten soll als das materielle Leben. Diese Entwicklung spiegelt wohl die Profanisierung und Säkularisierung in Deutschland wieder. Folgen kann dieser Vorgang nicht nur im Sicherheitsrecht haben, sondern etwa auch bei der embryonenverbrauchenden Forschung.
Das Parlament: Was wird die Zukunft im Spannungsverhältnis Sicherheit und Menschenrecht bringen?
Kai Waechter: Es werden künftig noch zusätzliche Gewichte auf die Waagschale der Sicherheit gelegt werden. Die geschilderten Entwicklungen werden sich noch verstärken. Wovor ich ein wenig Sorge habe: Die Zivilgesellschaft ruft wieder nach der starken Hand.
"Die Zivilgesellschaft ruft wieder nach der starken Hand", Interview von Tobias Asmuth mit dem Rechtsphilosophen Kay Waechter, in: Das Parlament Nr. 32/33 vom 6./13. August 2007
Menschenrechtsschutz durch die UNO
Sicher ist, dass Krieg kein Mittel im Kampf um Menschenrechte sein kann, bewahrt er doch die Streiter für Menschenrechte nicht davor, selbst Menschenrechte zu verletzen. Diese bittere Erfahrung mussten bereits die Alliierten während des Zweiten Weltkrieges machen. Folgerichtig übertrug man den Vereinten Nationen bei ihrer Gründung 1945 als Hauptaufgaben die Wahrung des Weltfriedens sowie die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Blauhelmeinsätze
"Um Bedrohungen des Weltfriedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen und beizulegen", kann die UNO wirksame Kollektivmaßnahmen treffen (Art. 1 UN-Charta). Seitdem wurden in über 40 Krisengebieten der Erde so genannte Blauhelm-Soldaten aus mehr als 100 Staaten zu friedenserhaltenden oder -stiftenden Maßnahmen, dem Peacekeeping, eingesetzt.
Jahrzehntelang beruhte die klassische UN-Mission dabei auf der Zustimmung aller Parteien und einer strikten militärischen Selbstbeschränkung, das heißt, dass Waffengewalt nur zur individuellen Selbstverteidigung und nicht zur Durchsetzung des Mandats erlaubt war. Neben der Überwachung von demilitarisierten Zonen und der Einhaltung von Waffenstillstandsabkommen gingen die UN mehr und mehr dazu über, in ihre Missionen auch friedensstiftende Elemente einzubauen, etwa durch die Hilfe ziviler Experten beim Wiederaufbau des politischen und sozialen Lebens.
Problematisch wurden aus menschenrechtlicher Perspektive die Blauhelmeinsätze erst dann, als Friedenstruppen in Länder geschickt wurden, in denen bewaffnete Konflikte noch andauerten und das Mandat der jeweiligen Situation nicht angepasst war. So gingen die Blauhelme bei ihrem Einsatz in Somalia 1992 bis 1995 zur Friedenserzwingung (peace-enforcement) über und wurden damit selbst Konfliktpartei, ohne ihr Ziel zu erreichen, die Milizen verfeindeter "Warlords" zu entwaffnen und humanitäre Hilfe für die Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Im jugoslawischen Krisengebiet wurden die Blauhelme seit 1992 Zeugen von "ethnischen Säuberungen" und mussten selbst der Eroberung ihrer Schutzzonen in Bosnien tatenlos zusehen. Versagt hat die UNO schließlich auch beim Völkermord in Ruanda 1994. Statt die Blauhelmtruppe rechtzeitig zu verstärken, war die Mission im entscheidenden Moment verkleinert worden, und die verbliebenen Soldaten gerieten selbst in Gefahr.
Daraus resultierte ein Vertrauensverlust in die Fähigkeit der UNO, den Weltfrieden wirksam zu schützen. Deshalb entschloss sich auch 1999 die NATO, ohne Ermächtigung der UNO durch ein militärisches Eingreifen die sich abzeichnende humanitäre Katastrophe im Kosovo zu verhindern. Zu neuer Geschlossenheit und Entschlossenheit fand die UNO nach den Terroranschlägen des 11. September 2001. Sehr schnell stellte der Sicherheitsrat fest, dass transnationale Terrornetzwerke eine globale Bedrohung für den Frieden darstellen. Insofern erkannte man auch das Selbstverteidigungsrecht der USA gegenüber der Talibanherrschaft in Afghanistan an. Die USA setzten aber im Krieg gegen den Terror fortan auf die eigene Stärke und überließen der UNO nur eine Statistenrolle. So wurde zwar die internationale Afghanistan-Schutztruppe auf Grund einer Resolution des Sicherheitsrates aufgestellt und mit einem robusten Peace-Keeping-Auftrag versehen, doch stellt diese keine UN-Friedenssicherungsmission im engeren Sinne dar. Beim Ausbruch des dritten Golfkrieges im Frühjahr 2003 setzten sich schließlich die USA und ihre Verbündeten über die Ergebnisse der UN-Waffeninspektion im Irak und die Bedenken einiger Sicherheitsratsmitglieder hinweg.
Nichteinmischung oder Intervention?
Neben der mangelnden Kompetenz für eine wirkliche Friedenssicherung durch die UNO erwiesen sich die völkerrechtlichen Prinzipien der Souveränität als größtes Hindernis für einen weltweiten Menschenrechtsschutz. Hat sich ein Land nicht freiwillig einer Kontrolle unterworfen, so können Klagen über Menschenrechtsverletzungen als unerwünschte Einmischung in die Innenpolitik zurückgewiesen werden. Während Diplomaten und Völkerrechtler alter Schule diese Rechtsauffassung bisher meist akzeptierten, geht die Tendenz heute dahin, den Menschenrechten Vorrang einzuräumen. Immerhin haben sich schon viele Staaten zur Einhaltung von Menschenrechten völkerrechtlich verpflichtet. Zumindest ihnen gegenüber müsste die UNO oder eine Staatengemeinschaft ein stärkeres Interventionsrecht zugunsten der Menschenrechte besitzen. Die Lösung dieses Problems hängt letztlich von einer allseits befriedigenden Antwort auf folgende Fragen ab:
Ist die Gewährleistung der Menschenrechte im Völkerrecht der Gegenwart noch eine innere Angelegenheit der Staaten?
Wer bestimmt, was innere Angelegenheiten sind?
Welche Meinungs- und Willensäußerung, welche Handlungen von Staaten und internationalen Organisationen stellen eine rechtswidrige Einmischung dar?
Auch wenn die Kontrollmechanismen zugunsten des Menschenrechtsschutzes meist noch schwach ausgeprägt sind, haben doch die Vertragsstaaten gewisse Einschränkungen ihrer Souveränität akzeptiert. So können beispielsweise im Rahmen des Bürgerrechtspaktes sogar Einzelpersonen oder Gruppen Beschwerden an den eigens geschaffenen Ausschuss für Menschenrechte herantragen. Allerdings setzt dieses Recht voraus, dass die betroffenen Staaten auch ein entsprechendes Fakultativprotokoll ratifiziert haben und alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Von den 149 Mitgliedern des Bürgerrechtspaktes haben ersteres bis 2003 104 Staaten getan. Gemessen an den verbindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind die Möglichkeiten des UN-Menschenrechtsausschusses begrenzt. Das aus 18 Experten bestehende Gremium kann nur Rechtsansichten und Empfehlungen abgeben, die aber öffentlichen Druck auf den betroffenen Staat erzeugen können. Immerhin vermag diesesVerfahren vielen Menschen zu helfen, die keinen Zugang zu effektiveren regionalen Schutzsystemen wie zum Beispiel dem europäischen besitzen. Darüber hinaus hat die UNO weitere Fachausschüsse eingerichtet, die die Einhaltung bestimmter Menschenrechtsverträge überwachen sollen, so zum Beispiel die Ausschüsse gegen Rassendiskriminierung oder zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen, den Anti-Folter- oder den Kinderrechtsausschuss. Ihnen legen die Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen ihre Berichte zur Prüfung vor. Obwohl auch hier die Möglichkeiten für einen effektiven Menschenrechtsschutz begrenzt sind, gewinnen die Verfahren durch die Hinzuziehung der Berichte von Nichtregierungsorganisationen an Gewicht.
Organe
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Lange Zeit wurde die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen durch die bereits 1946 gegründete Menschenrechtskommission (MRK) geprägt. Anfangs erarbeitete sie hauptsächlich menschenrechtliche Standards, später befasste sie sich auch mit Menschenrechtsverletzungen. Allerdings blieben auch ihre Resolutionen rechtlich unverbindlich und zogen keine Sanktionen nach sich. Ihre Stärke lag daher ebenfalls in der Mobilisierung der Öffentlichkeit. In Misskredit geriet die MRK dadurch, dass ihr Staaten angehörten, deren Regierungen die Menschenwürde missachteten. Deshalb löste im Rahmen einer Reform der UN im Juni 2006 ein neuer Menschenrechtsrat (MRR) die Kommission ab.
In dem mit 47 Sitzen etwas kleineren Gremium dominieren entsprechend der festgelegten regionalen Einteilung die Länder aus Afrika und Asien, während auf die westlichen Industriestaaten sieben Sitze entfallen. Ob der Rat mehr zu leisten vermag als sein Vorgänger, bleibt abzuwarten. Seine Mitglieder sollen "höchste Menschenrechtsstandards" erfüllen, doch Länder wie China, Kuba oder Saudi-Arabien lassen daran Zweifel aufkommen. So hat der MRR beispielsweise Israel kritisiert, dagegen den Bericht einer UN-Mission unter Leitung der Friedensnobelpreisträgerin Jody Williams über das Morden in Darfur als parteiisch zurückgewiesen. Immerhin verurteilte der MRR mit einer Resolution im Oktober 2007 einmütig die gewaltsame Niederschlagung der Protestbewegung gegen die herrschende Militärjunta in Birma (Myanmar).
Nach langem Ringen beschloss die Generalversammlung der UNO 1993, nach dem Vorbild des Flüchtlingskommissars einen Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCHR, United Nations High Commissioner for Human Rights) einzusetzen. Seine Aufgabe besteht darin, die Aktivitäten aller mit Menschenrechtsfragen befassten UN-Gremien zu koordinieren und allgemein zu einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Sektor beizutragen. Doch auch seine Erfolgsaussichten sind beschränkt, da die Souveränität der Einzelstaaten nicht berührt werden darf. Doch mit der Zeit könnte wie so oft auch die Arbeit dieses Hochkommissars eine unwiderstehliche Eigendynamik entwickeln.
Internationaler Strafgerichtshof
Die internationalen Strafgerichte
Die internationalen Strafgerichte
Einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem besseren Menschenrechtsschutz setzte die internationale Staatengemeinschaft im Juli 1998, als sie sich in Rom auf einen Vertrag zur Schaffung eines Weltstrafgerichtes verständigte. Nachdem die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges 1945 in Nürnberg und Tokio erstmals internationale Tribunale zur Aburteilung von Kriegsverbrechern eingerichtet hatten, gab es Bemühungen um ein Statut für einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof der UNO. Echte Fortschritte waren aber auch hier erst nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes zu verzeichnen. Der Durchbruch gelang 1993 mit der Errichtung eines "Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien" mit Sitz in Den Haag und eines zweiten Gerichtes für den Völkermord in Ruanda, das ein Jahr später in Arusha (Tansania) etabliert wurde. Diese Spezialgerichtshöfe wurden durch den Sicherheitsrat der UNO ins Leben gerufen.
Der neue Weltstrafgerichtshof ist für vier universell strafbare Kernverbrechen zuständig: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression. Nachdem das Gerichtsstatut unerwartet schnell von der erforderlichen Mindestzahl von 60 Staaten ratifiziert worden war, konnte es am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Zwar darf das Gericht erst tätig werden, wenn ein Land sich nicht "fähig oder willens" zeigt, das Verfahren selbst durchzuführen, doch wird durch diese Möglichkeit die Souveränität der Staaten zugunsten schutzbedürftiger Menschen wieder ein Stück eingeschränkt.
Einen Rückschlag erlebte der Internationale Strafgerichtshof allerdings dadurch, dass die USA 2002 wieder aus dem Vertragswerk ausstiegen. Die politische Führung der Vereinigten Staaten befürchtete offenbar, dass US-amerikanische Soldaten und Staatsangehörige an den Gerichtshof ausgeliefert werden könnten, wenn ihnen vorgeworfen wird, in einem Vertragsstaat Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Obwohl die USA immer noch größter Geldgeber für die UNO sind, stellen sie diese in vielerlei Hinsicht in Frage und sperren Gelder für bestimmte Organe oder Projekte, wenn sie den amerikanischen Interessen widersprechen. Damit bringen sie auch ihre Kritik an der UNO zum Ausdruck, die sie für bürokratisch, korruptionsanfällig und reformbedürftig halten. Durch diese Haltung wird die Durchschlagskraft der UNO geschwächt. Schließlich können die Vereinten Nationen nur so erfolgreich sein, wie es ihnen ihre Mitglieder ermöglichen.
QuellentextGlobalisierung der Strafjustiz
[...] In den vergangenen Jahren ist ein multinationales Netz aus Anwaltskanzleien, Finanzexperten und Bürgeraktivisten entstanden, die über Landesgrenzen hinweg Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Plünderung von Rohstoffen nicht nur anprangern, sondern vor Gericht bringen - auch Tausende Kilometer vom Tatort entfernt.
Wegbereiter dieser Entwicklung waren zweifellos die internationalen Gerichte, also die Globalisierung der Strafjustiz von oben - angefangen von den UN-Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda über den Sondergerichtshof für Sierra Leone bis zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die Schaffung dieser Institutionen markierte eine historische Zäsur: Die Unantastbarkeit nationaler Souveränität wird dem Völkerstrafrecht untergeordnet; Staats- und Regierungschefs und ihre Minister genießen keine absolute Immunität mehr; Offiziere und Rebellenführer können sich nicht mehr in ihrem Land sicher fühlen.
Dieser Wandel im System internationaler Beziehungen erscheint inzwischen so normal, dass größere Präzedenzfälle und kleinere Sensationen kaum noch auffallen: Das internationale Sondergericht für Sierra Leone hat vor wenigen Wochen drei Angeklagte wegen Rekrutierung von Kindersoldaten verurteilt - eine Premiere in der internationalen Rechtsgeschichte. Im Libanon hat der Sicherheitsrat zum ersten Mal die Bildung eines UN-Tribunals zur Aufklärung eines Einzelfalls beschlossen: des Mordes am ehemaligen Premierminister Rafik Hariri. [...] Und in Den Haag kommt endlich der Prozess gegen Liberias Expräsidenten Charles Taylor in die Gänge. [...]
Schlägt nun allen Schlächtern und Diktatoren die Stunde des Rechts? Man sollte sich von der Nervosität in den Palästen nicht blenden lassen. Die internationale Strafjustiz ist (noch) lange keine unabhängige dritte Gewalt auf globaler Bühne. Sie ist zunächst einmal Ergebnis aktueller politischer Machtverhältnisse. Das UN-Tribunal für Ruanda zum Beispiel hat (nach großen Anfangsproblemen) im Zusammenhang mit dem Völkermord an 800000 Tutsi zwar über 20 Angeklagte schuldig gesprochen, darunter den ehemaligen Premierminister und mehrere Kabinettsmitglieder. Ermittlungen wegen Racheakten von Tutsi-Milizen wurden jedoch von der Regierung in Kigali erfolgreich blockiert. Die neue Regierung Serbiens wiederum erhofft sich von ihrer zunehmenden Kooperation mit dem UN-Jugoslawien-Tribunal Zugeständnisse bei einer möglichen Unabhängigkeit des Kosovos.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGh) in Den Haag ist gerade fünf Jahre alt geworden [...]. Vier Fälle hat der Gerichtshof derzeit in Arbeit, gegen acht Personen hat [Chefankläger Luis - Anm. d. Red.] Moreno-Ocampo Anklage erhoben und Haftbefehle ausgestellt. Ein Angeklagter, der kongolesische Warlord Thomas Lubanga, sitzt in Untersuchungshaft. Das klingt tatsächlich mager für die ersten fünf Jahre des einzigen ständigen Gerichts der Welt, das Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden soll. Nur ist das nicht allein die Schuld des Chefanklägers, sondern der Struktur des Gerichts. Der IStGh hat keine Polizei, um Verdächtige und Angeklagte festzunehmen. Er ist auf die Kooperationsbereitschaft jener Staaten angewiesen, in denen er ermittelt. Und diese Ermittlungen können im Zweifelsfall durch politische Ereignisse überholt werden. [...]
Seither taucht immer wieder ein anderes völkerrechtliches Instrument in den Schlagzeilen auf: das Weltrechtsprinzip, wonach Genozid, Massaker, Folter und ähnlich schwerwiegende Verbrechen in einem Staat auch vor Gerichten anderer Staaten verhandelt werden können. Darauf berief sich 1998 der spanische Richter Baltazar Garzón, als er Großbritannien dazu brachte, den chilenischen Exdiktator Augusto Pinochet in Auslieferungshaft zu nehmen. [...] . Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR, eine 2007 gegründete Vereinigung von Menschenrechtsanwälten - Anm. d. Red) will auf dem Rechtsweg Menschen- und Grundrechte verteidigen, aber auch Fälle von Rohstoffplünderung, Waffenhandel oder Korruption untersuchen. Das Weltrechtsprinzip wird dabei weiterhin eine große Rolle spielen. Mehr noch als jeder Prozess vor einem internationalen Tribunal zeigt es, wie ernst es nationale Regierungen mit dem Völkerrecht wirklich meinen. [...]
Andrea Böhm, "Nervosität in den Palästen", in: Die Zeit Nr. 29 vom 12. Juli 2007
Menschenrechtsorganisationen
Im weiteren Sinne stehen alle Organisationen im Dienste des Menschenrechtsschutzes, die - insbesondere in der Dritten Welt - humanitäre Hilfe leisten. Dem Gründungsziel der UN entsprechend, allen Menschen ein Leben frei von Not zu ermöglichen, sind zunächst wieder die verschiedenen Hilfsorganisationen der UNO zu nennen, beispielsweise das Kinderhilfswerk UNICEF.
An dieser Stelle soll aber der Blick vor allem auf private Organisationen gerichtet werden, die beim Menschenrechtsschutz oft wesentlich weniger politische Rücksichten nehmen müssen als UN-Organisationen oder einzelstaatliche Initiativen. Neben so namhaften und weltweit tätigen NGOs wie Amnesty International oder Human Rights Watch gibt es heute auch zahlreiche kleinere und regional begrenzte Organisationen, die selbst in sehr repressiven Staaten aktiv werden. Dies ist sicher auch ein Verdienst der von der UNO so nachdrücklich propagierten Menschenrechtsidee. Allein im deutschsprachigen Raum haben etwa 150 Organisationen den Schutz der Menschenrechte ausdrücklich zum Ziel ihrer Arbeit erklärt. Während die weltweit vertretenen meist eine große Bandbreite abdecken, haben kleinere Initiativen oft nur bestimmte Menschenrechte, Regionen oder Zielgruppen vor Augen. So kümmern sich zum Beispiel einige Organisationen um bedrohte Naturvölker wie die Indios im tropischen Regenwald oder umdie Benachteiligung von Homosexuellen in der Gesellschaft.
Auf Grund massiver und verbreitet vorkommender Menschenrechtsverletzungen wie Frauenhandel und Gewalt gegen Frauen, Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit sowie des Asylrechtes haben Organisationen wie Terre des Femmes, Reporter ohne Grenzen oder PRO ASYL größere Aufmerksamkeit auf sich ziehen können. Im Allgemeinen versuchen NGOs, durch Mahnwachen, Unterschriftenaktionen und Protestbriefe Aufmerksamkeit zu erzeugen und öffentlichen Druck auf die Urheber von Menschenrechtsverletzungen auszuüben. Nicht weniger wichtig erscheint ihnen aber auch die direkte Unterstützung von Opfern, sei es durch Rechtshilfe oder materielle Leistungen im Sinne einer sozialen Fürsorge. Dabei setzen die NGOs vor allem auch auf moderne Technologie und Kommunikationsstrukturen. So verfolgt Amnesty International beispielsweise mit Hilfe von Satellitenbildern, die auch in das Internet gestellt werden, die Lage im Krisengebiet von Darfur. Auf diese Weise vermögen die NGOs, Menschenrechtsverletzungen aus einer Dunkelzone des Schweigens an das Licht der Weltöffentlichkeit zu befördern, die auf diplomatischem Wege über die Staaten niemals entschleiert würden. Selbstverständlich können die NGOs solche Fälle auch mit einer ganz anderen Deutlichkeit zur Sprache bringen und damit unter Umständen wesentlich rascher Hilfe leisten. Schließlich gilt für nichtstaatliche Organisationen auch das völkerrechtliche Interventionsverbot nicht.
QuellentextAmnesty International
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat nach eigenen Angaben in 150 Ländern etwa 2,2 Millionen Mitglieder oder Unterstützer.
700 Menschenrechtsverteidiger wurden im vergangenen Jahr geschult. Die Organisation veröffentlichte 473 Berichte und startete 330 Aktionen für gefährdete Personen. Zudem organisierte Amnesty Kampagnen.
Im Jahresbericht schildert AI die Lage der Menschenrechte in 153 Ländern. Beschrieben wird, welche Menschenrechte ein Land in welchem Maß einschränkt. [...] Demnach haben 57 Regierungen Menschen aus möglichen politischen Gründen inhaftiert.
1961 wurde Amnesty International in London von dem englischen Rechtsanwalt Peter Benenson gegründet. Ihm soll die Idee zur Gründung gekommen sein, als er in der Zeitung zum wiederholten Mal über das ungerechtfertigte Handeln von Regierungen gegen die eigene Bevölkerung las.
Ausgezeichnet wurde Amnesty International zweimal - 1976 mit dem Erasmuspreis und 1977 mit dem Friedensnobelpreis.
"Amnesty", in: Frankfurter Rundschau vom 24. Mai 2007
Das alles führte dazu, dass die NGOs manchen Regierungen ein Dorn im Auge sind. So versucht man gerne, sie je nach Lage in eine bestimmte ideologische Ecke zu drängen und als Handlanger des politischen Gegners zu diffamieren. Wichtig ist es deshalb, dass die Menschenrechtsorganisationen nach Möglichkeit nur für Personen eintreten, die selbst keine Gewalt ausgeübt haben, aber eindeutig als Opfer angesehen werden können. Schon im Hinblick auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung ist es für NGOs unerlässlich, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und für den Menschenrechtsschutz zu mobilisieren. Dazu setzen sie mehr und mehr auch auf die Macht von Bildern. So werden inzwischen auf mehreren Filmfestivals neben einschlägigen Dokumentarfilmen auch Spielfilme gezeigt, die Menschenrechte bzw. Menschenrechtsverletzungen zum Thema haben. Auf großes Publikumsinteresse stieß beispielsweise auf der Berlinale 2005 der Film "Hotel Ruanda", der vom Genozid in Ruanda handelt. Ebenso bedeutsam ist es, wenn sich Künstler und Personen des öffentlichen Lebens für die Menschenrechte einsetzen. Stellvertretend für viele seien hier der Abenteurer Rüdiger Nehberg und Bianca Jagger, die Ex-Frau von "Rolling Stones"-Sänger Mick Jagger, erwähnt. Ersterer macht mit spektakulären Aktionen auf Menschenrechte aufmerksam und kämpft besonders gegen die grausame Praxis der Genitalverstümmelung junger Frauen, Bianca Jagger wurde im Jahre 2004 für ihre Arbeit bei Amnesty International sowie im Kampf gegen weltweiten Hunger mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet.
Heute gibt es Organisationen im Dienste der Menschheit in einer Vielzahl und Bandbreite wie niemals zuvor in der Geschichte, die sich in irgendeiner Form für die Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen. In unserer globalisierten Welt fällt es immer schwerer, Menschenrechtsverletzungen zu vertuschen oder gar zu beschönigen. Wie der demokratische Rechtsstaat aber von der aktiven Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger lebt, so kann der Kampf um die Menschenrechte niemals Sache von wenigen sein. Daher stellt der Schutz der Menschenrechte eine Herausforderung für alle dar, die wir im Interesse des Friedens und des Wohlergehens aller Menschen annehmen müssen. Es gibt dazu keine Alternative.
QuellentextBewusst einkaufen, Menschenrechte schützen
Manchmal lässt sich die Frage nach den Menschenrechten durch einen Blick in den Kleiderschrank oder aufs eigene Konto beantworten. Woher kommen die T-Shirts und Hosen dort? Und wie ist das Geld im Spardepot angelegt, welche Aktien und Fonds sollen den Wert des Depots mehren?
Zuletzt erwischte es die Modemarke Esprit: Das Magazin "Stern" berichtete im Juni nicht nur, unter welchen Bedingungen der Konzern Kinder 14 Stunden am Tag Sommertops nähen und verzieren lasse, sondern auch, wie die indischen Jungen offenbar von Menschenhändlern in die Slums von Neu-Delhi gebracht würden. Dort müssten sie in Hinterhof-Klitschen jeweils 200 winzige Perlen auf Baumwollstretch nähen, damit diese später das Dekolleté westeuropäischer Käuferinnen schmückten - für 25,95 Euro Ladenpreis.
Problematische Zustände für die Beschäftigten deckten Menschenrechts-Aktivisten nach eigenen Angaben in der Vergangenheit auch bei Zulieferern für den Otto-Konzern, Tchibo, Puma, Wal-Mart oder Adidas auf. Menschenunwürdige Bedingungen für Fabrikarbeiterinnen oder Malocher auf Plantagen lassen sich immer wieder finden, nicht nur bei den Produkten von Billiganbietern und Discount-Supermärkten. Auch Luxushandtaschen oder Seidenkleider können zum Hungerlohn fabriziert werden. Selbst Edelstein-Händler wie DeBeers nahmen jahrelang billigend in Kauf, dass "Blutdiamanten" für gut gefüllte Kriegskassen in manchem Bürgerkrieg sorgten. Erst nachdem ein Boykott der betuchten Klientel zur ernsten Gefahr wurde, lenkte die Branche ein und verlangt nun von ihren Lieferanten bei dem Abbau der Klunker zumindest halbwegs menschenwürdige Umstände.
Obwohl die Globalisierung es schwer macht zu überblicken, wer wo unter welchen Bedingungen näht, schmirgelt oder erntet, sind gerade durch die weltweite Verflechtung die Chancen gewachsen, dass jede und jeder als Verbraucher Druck ausüben kann. Konzerne fürchten nicht nur Umsatzschwund bei zwiespältigen Produkten, sondern noch schlimmer, dass ihr Image leidet, sobald ein Fall bekannt wird, der menschenrechtsbewusste Verbraucher schreckt. Und das Internet befördert schnell Nachrichten um den Erdball, über Fabrikarbeiter, die Giften ausgesetzt sind, oder Arbeiterinnen, die trotz Schwangerschaft doppelte Schichten ohne Pause leisten müssen.
Dies erleichtert Organisationen wie Oxfam oder Human Rights Watch die Arbeit. [...]
Die Macht des Einkaufswagens ist groß, wenn es darum geht, sich für die Einhaltung von Menschenrechten, für angemessene Arbeitszeiten, den Schutz der Gesundheit oder das Recht auf eine Mitgliedschaft in Gewerkschaften einzusetzen. Nimmt man die Macht des Bankdepots hinzu, verdoppeln sich die Möglichkeiten. Die meisten internationalen Textilhändler oder Nahrungsmittelkonzerne sind an der Börse notiert. Deshalb ist für ihren wirtschaftlichen Erfolg wichtig, dass nichts am Image kratzt und große Investoren nicht abspringen. Die riesigen US-Pensionsfonds oder finanzstarke angelsächsische Privatuniversitäten setzen als Kapitalgeber verstärkt darauf, ihr Geld nur in ethisch unbedenkliche Firmen fließen zu lassen. Solche Großinvestoren können sogar Druck auf Regierungen ausüben - etwa die Regierung des Sudan wegen des Mordens in der Region Darfur.
Die Gruppe der bewussten Verbraucher wächst. Deshalb boomt die Ökobranche, deshalb wird aber auch fairer Handel wichtiger. Es sind nicht mehr nur die dogmatischen Weltverbesserer von früher, die auf die Herkunft von Badelatschen, Bananen oder BHs achten. Seit Filmstars wie Brad Pitt oder George Clooney immer mal wieder über Menschenrechte und Fairness plaudern, wollen auf einmal viele so sein. Diese Konsumenten verstehen sich nicht mehr als Opfer von Marktmechanismen, sondern als treibende Kraft. [...]
Cordula Tutt, "Die Macht des Einkaufswagens", in: Das Parlament Nr. 32/33 vom 6./13. August 2007