Einleitung
Obwohl bereits die Charta der Vereinten Nationen von 1945 wie auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben haben, werden Frauen in vielen Ländern und gesellschaftlichen Bereichen in ihren Rechten nach wie vor massiv eingeschränkt. Da auch Kinder die Leidtragenden sind, wenn Frauen gleiche Chancen in der Gesellschaft verwehrt werden, soll die Menschenrechtssituation von Frauen und Kindern in einem eigenen Kapitel dargestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Trotz der klaren Vorgaben aus ihrer Charta und der Erklärung von 1948 machte sich die UNO nur zögerlich ans Werk, diese Vorgaben in rechtsverbindliche Konventionen zu gießen. So verabschiedete man 1953 zunächst nur das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau. Erst mit der Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen, die 1979 von der Generalversammlung beschlossen wurde, schuf die UNO ein umfassendes Instrumentarium, mit dem die Gleichberechtigung von Frauen auch bei Bildung und Gesundheit, im Berufsleben, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie nicht zuletzt auch in Ehe- und Familienfragen sichergestellt werden kann. 1989 schließlich wurde die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet.
Die Rechte der Kinder wurden inzwischen praktisch von allen in der UNO vertretenen Ländern anerkannt, die Konvention über die Rechte von Frauen immerhin von 184 Staaten ratifiziert. Allerdings meldeten etliche von ihnen Vorbehalte gegen die Umsetzung einiger Artikel an. Der in manchen Teilen der Welt immer noch vorhandene Widerstand gegen die völlige Gleichberechtigung der Frau sowie die insgesamt sehr schleppende Realisierung von Frauen- und Kinderrechten veranlasste die Staats- und Regierungschefs, in ihrer Millenniumserklärung die vollständige Umsetzung beider Konventionen anzumahnen und klare zeitliche Vorgaben zu fixieren.
QuellentextGeburtsstunde der Kinderrechte
[...] Das kleine Mädchen, das im Jahr 1874 vor einem New Yorker Gericht aussagt, [...] weist am ganzen Körper Spuren von Schlägen und Peitschenhieben auf. [...] Mary Ellen ist erst vor Kurzem mit Hilfe der methodistischen Gemeindeschwester Etta Wheeler befreit worden - aus einem kleinen verliesartigen Zimmer in einer dunklen engen Wohnung, das sie die letzten sechs Jahre nicht hat verlassen dürfen.
Diese Befreiung war nicht einfach gewesen. Die Polizei hatte zunächst jede Unterstützung verweigert. Sie könne ohne handfeste Beweise nichts unternehmen, und es gebe andererseits auch kein Gesetz, das es erlaube, in die Wohnung einzudringen, um ebendiese Beweise zu sichern. Auch alle anderen Behörden konnten oder wollten nichts tun; Einrichtungen, die sich dem Schutz von Kindern verschrieben haben, gab es zu dieser Zeit noch nicht. [...]
Etta Wheeler gelang es, den Fall vor das höchste Gericht der Stadt New York zu bringen. [...] Im April 1874 begann der Prozess [...]. "Ich sah", schrieb einer der vielen anwesenden Gerichtsreporter, der sozialkritische Journalist und Fotograf Jacob A. Riis, "wie man ein Kind hereinbrachte, in eine Pferdedecke gewickelt, bei dessen Anblick Männer in lautes Weinen ausbrachen, und ich hörte noch einmal die Geschichte von Mary Ellen, eine Geschichte, die eine ganze Stadt innerlich aufwühlte und an das Gewissen einer Welt rührte, die vergessen hatte. Und während ich hinsah, wusste ich, dass hier soeben das erste Kapitel der Rechte der Kinder niedergeschrieben wurde." Die Jury des Gerichtes benötigte laut dem New York Herald nur 20 Minuten, um die Angeklagte schuldig zu sprechen. Sie wurde wegen Tätlichkeiten und Körperverletzung zu einer Strafe von einem Jahr Gefängnis bei schwerer körperlicher Arbeit verurteilt. [...]
Der Fall Mary Ellen wirkte wie eine Initialzündung. Noch 1875 wurde die New York Society for the Prevention of Cruelty to Children (NYSPCC) gegründet, die gleich im ersten Jahr ihres Bestehens 300 Fälle von Kindesmisshandlung untersuchte. Die NYSPCC war weltweit die erste ihrer Art [...]. [...] In London entstand 1884 eine weitere "Gesellschaft zur Verhinderung von Grausamkeiten gegen Kinder", aus der fünf Jahre später eine nationale Einrichtung hervorging. Im selben Jahr noch verabschiedete das Parlament einen Prevention of Cruelty to Children Act.
Auch auf dem Kontinent begann man sich für das Thema zu interessieren. In Berlin wurde 1898 ein "Verein zum Schutze der Kinder gegen Ausbeutung und Misshandlung" gegründet. Er wurde zum Vorläufer des 1953 in Hamburg gegründeten Deutschen Kinderschutzbundes (nachdem er zwischenzeitlich in nationalsozialistisch verordneter Bedeutungslosigkeit durch die offizielle Eingliederung in die NS-Volkswohlfahrt überwintert hatte). Dieser Verband ist heute mit rund 50.000 Mitgliedern und über 400 Ortsverbänden der größte seiner Art in Deutschland.
Die Wende in der öffentlichen Wahrnehmung wurde begleitet von juristischen Reformen: Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Januar 1900 führte Strafen für Eltern ein, die ihre Kinder misshandelten oder vernachlässigten. Auch die Weimarer Verfassung von 1919 forderte für "jedes deutsche Kind [das] Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit" ein.
Im September 1924 veröffentlichte der Völkerbund eine Children's Charta, in der grundlegende Rechte für Kinder formuliert waren; diese sogenannte Genfer Erklärung wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1959 in eine Erklärung der Rechte des Kindes überführt. Wiederum 30 Jahre darauf, am 20. November 1989, legte die UN-Generalversammlung eine Konvention über die Rechte des Kindes vor. Inzwischen haben alle Staaten der Welt - mit Ausnahme von Somalia und den USA - das Vertragswerk unterzeichnet.
Jakob Matschke, "Ich möchte nicht zurück zu Mama", in: Die Zeit Nr. 23 vom 31. Mai 2007
Benachteiligung und Diskriminierung
Oft ist die Benachteiligung von Frauen und Kindern nicht einmal in einer bewussten Diskriminierung, sondern im Festhalten an überholten Traditionen und häuslichen Rollenverteilungen begründet. Auch in Deutschland gab es ein Wahlrecht für Frauen erst 1918, ab 1958 erfolgte ihre Gleichberechtigung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, 1977 in Bezug auf persönliche Ehewirkungen, 1980 trat das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz in Kraft. Im Jahre 2000 wurde auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs Frauen auch der Dienst mit der Waffe gestattet. (Allerdings dürfen Frauen nach Art. 12 a GG nicht zum Wehrdienst verpflichtet werden.) In unterentwickelten Ländern obliegt noch heute häufig Frauen und Kindern das Beschaffen von Wasser und Heizmaterial, wobei sie meist viele Kilometer zu Fuß zurücklegen müssen. Zudem erhalten weibliche Familienmitglieder durchschnittlich weniger zu essen und werden medizinisch schlechter versorgt. Sogar in so grundlegenden Familienangelegenheiten wie der Gesundheitsfürsorge für sich und ihre Kinder wird Frauen nicht selten die Mitsprache verweigert. Nach einer Studie aus dem indischen Bundesstaat Gujarat darf dort etwa die Hälfte der befragten Frauen nicht ohne Einwilligung der Ehemänner oder Schwiegereltern ein krankes Kind zum Arzt bringen. In Ländern wie Ägypten, Bangladesch oder Indien dürfen Frauen schon deswegen keinen Arzt aufsuchen, weil gesellschaftliche Normen es ihnen nicht erlauben, alleine das Haus zu verlassen und in Kontakt zu nicht verwandten Männern zu treten.
In vielen Entwicklungsländern wird Bildung nicht als lohnende Investition in die Zukunft gesehen, da Mädchen nach gängiger Meinung früh heiraten und das Haus verlassen sollen. Daher brechen Mädchen, die eingeschult werden, häufig mit Beginn der Pubertät die Schule ab, müssen sich überwiegend um die eigene Hausarbeit kümmern oder werden bereits im Kindesalter als Dienstmädchen in fremde Haushalte geschickt.
Ausbeutung durch Arbeit
Zwar ist der Anteil der Frauen, die einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, weltweit stark angestiegen. Aber immer noch arbeiten Frauen länger als Männer, während sie zugleich schlechter bezahlt werden. Ganztags berufstätige Frauen verdienen beispielsweise in Westdeutschland durchschnittlich 23 Prozent, im Osten zehn Prozent weniger als Männer, so ein Ergebnis des WSI-FrauenDatenReports der Hans-Böckler-Stiftung von 2006.
Nach Schätzungen des Kinderhilfswerkes UNICEF beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit von Frauen in den Entwicklungsländern 60 bis 90 Stunden pro Woche; das sind 15 Prozent mehr als bei Männern. Gleichzeitig verdienen Frauen in diesen Ländern nur 30 bis 50 Prozent des Einkommens von Männern, in den Industriestaaten immerhin 60 Prozent. Die Unterschiede ergeben sich dabei nicht nur aus der immer noch vorherrschenden ungleichen Bezahlung für gleiche Arbeit, sondern auch aus der Tatsache, dass Frauen sehr oft - bildungs oder familienbedingt - geringwertigere Arbeiten verrichten. Da diese in den Entwicklungsländern häufig im so genannten informellen Beschäftigungssektor angesiedelt sind, also in den Bereich der Schattenwirtschaft gehören, gibt es für die Betroffenen allermeist keine rechtliche und soziale Absicherung. Mit schätzungsweise 84 Prozent aller Frauen, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, weist Afrika südlich der Sahara den höchsten Anteil im informellen Sektor auf. Es liegt auf der Hand, dass das Armutsrisiko für diese Frauen und deren Kinder besonders groß ist. Ein typisches Beispiel sind Hausangestellte, die ohne Vertrag arbeiten und dabei die Betreuung von Kindern Wohlhabenderer übernehmen, um das Überleben der eigenen Kinder zu sichern, die wiederum deswegen von der Mutter alleine gelassen werden müssen.
Kinderarbeit
In Deutschland stellt Kinderarbeit eine längst überwundene Erscheinung aus der Frühphase der Industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts dar. Doch nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit rund 250 Millionen Kinder gezwungen, als Beitrag zum Einkommen ihrer Familien täglich bis zu 16 Stunden in Fabriken, Handwerksbetrieben, Bordellen, Steinbrüchen, Bergwerken oder Plantagen zu arbeiten.
In vielen Bereichen der Kinderarbeit werden Geschicklichkeit und Fingerfertigkeit von Kindern ausgenutzt. So arbeiten Kinder in Indien häufig in Streichholzfabriken und in der Textilindustrie. In Südostasien werden sie in Krabbenfarmen zum Auspulen von Shrimps angestellt, in Afghanistan, im Iran oder in Marokko sind sie beim traditionellen Teppichknüpfen tätig.
Grubenbesitzer sparen sich die Kosten für den Ausbau mannshoher Stollen, wenn sie Kinder in die Bergwerke schicken, wo sie in gebückter Haltung und mit primitiven Werkzeugen Kohle abbauen müssen. Verhältnisse, wie sie in englischen und deutschen Zechen im 19. Jahrhundert üblich waren, findet man heute noch in Kolumbien.
Kinderarbeit breitet sich aber auch wieder in Europa aus. Statt in die Schule zu gehen, verrichten Kinder in Italien, Spanien und Großbritannien zunehmend eine meist illegale Arbeit. In Portugal nä-hen beispielsweise schon Zwölfjährige für geringes Entgelt in Fabriken Schuhe, die auch nach Deutschland exportiert werden.
Die schlimmste Form von Kinderarbeit liegt vor, wenn Kinder zur Zwangsarbeit verpflichtet und wie Sklaven gehalten werden. Im Vertrauen auf finanzielle Versprechungen, die meist nicht eingehalten werden, verpfänden oder verkaufen bettelarme Eltern ihre Kinder an gewissenlose Menschenhändler, die diese als Arbeitssklaven, als Bettler oder Prostituierte missbrauchen oder ihre Organe international organisierten Händlerringen anbieten. Bis zu zwei Millionen Menschen werden nach Schätzungen der UNO jährlich Opfer dieses Sklavenhandels.
Ganz bewusst kalkulieren jene Geschäftemacher auch bleibende physische und psychische Schäden, ja sogar einen frühzeitigen Tod ihrer kindlichen Opfer ein. So werden gesunde Kinder künstlich mit Krankheitserregern infiziert, wenn das organisierte Bettlerwesen auf "natürliche" Weise nicht von Not und Krieg gezeichnete Bettelkinder rekrutieren kann. Und sicher rührt es keinen Menschenhändler, wenn nicht wenige von etwa einer Million Kindern, die jährlich weltweit zur Prostitution und zur Mitwirkung an Kinderpornografie gezwungen werden, an Aids erkranken.
Vornehmlich in Schwarzafrika werden bei Bürgerkriegen Kinder sowohl von Regierungstruppen wie von Rebellenarmeen verschleppt und zwangsrekrutiert. In ihrem Handeln machen sie sich selbst schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig. Soweit sie das Morden überleben, sind sie meist ihr Leben lang seelisch und körperlich geschädigt. Nach Beendigung einiger Bürgerkriege ist die Zahl der Kindersoldaten leicht zurückgegagen; sie wird aber heute immer noch auf 250 000 Menschen geschätzt.
QuellentextTraumatisiert fürs Leben
[...] Mehr als 1,4 Millionen Menschen leben im Norden Ugandas auf der Flucht vor dem Terror der LRA ["Lord`s Resistance Army" - Anm. d. Red.]. Dass sie in den Schutzlagern tatsächlich Schutz finden, ist nicht garantiert. Vor drei Jahren massakrierten LRA-Kämpfer in einer Flüchtlingssiedlung mehr als 250 wehrlose Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder. Sie töteten mit Macheten oder trieben ihre Opfer ins Feuer.
"Widerstandsarmee Gottes" bedeutet der Name der LRA übersetzt. Ihr Anführer ist ein Psychopath namens Joseph Kony, der vorgibt, mit Engeln zu reden und die Zehn Gebote auszuführen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Kony und einige seiner Kommandanten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Es gibt Berichte von abgetrennten Körperteilen, die verspeist werden mussten. In einem Schutzlager nahe Kitgum haben mir Kinder Zeichnungen geschenkt. Ein Bild zeigt, wie ein Baby in einem Topf mit kochendem Wasser liegt. Seit Friedensverhandlungen mit der Regierung begannen und ein Waffenstillstand gilt, strömen abends nicht mehr Tausende Kinder nach Kitgum, als so genannte Night Commuter (Nachtpendler), um vor Entführungen sicher zu sein. Mehr als 20 000 Minderjährige, schätzen Menschenrechtsorganisationen wie "terre des hommes", wurden in den vergangenen Jahre verschleppt. Die Mädchen werden von den Rebellen als Sexsklavinnen gehalten, die Jungen trainieren sie zum Töten.
Phillip Kidega [...] war ein Kindersoldat der LRA. Sie entführten ihn auf dem Heimweg von der Schule, drei Jahre ist das her. Er erzählt mir, dass sie ihn schlugen, als er sich weigerte, ihre Ausrüstung zu tragen. Sie erniedrigten ihn, quälten ihn, drohten ihm. Seine Stimme wird immer leiser, wenn er das erzählt. Das Lager bestand aus einigen Baracken, in denen Hunderte Kämpfer lebten. Es lag jenseits der Grenze, wo die Regierungstruppen Ugandas nicht angreifen können. Die meisten Soldaten waren Kinder, die meisten noch jünger als Phillip, jünger als 10. Phillip war einige Tage dort, als sich alle Bewohner auf einem Platz versammeln mussten.
Es geschah, was zur furchtbaren Strategie der Rebellen gehört: Sie machen die Minderjährigen hörig, indem sie diese zwingen, ein Verbrechen zu begehen, so abscheulich, dass es ihr Schamgefühl verbietet, zu ihrer Familie zurückkehren zu wollen. Sie zwingen die Kinder, ihre Tötungshemmung zu überwinden. Manche Kindersoldaten berichten, dass sie auf ihre eigenen Eltern und Geschwister gehetzt wurden. Ich frage nicht noch einmal nach, was weiter geschah. Aus dem Krankenhaus hört man das Wimmern eines Patienten. Phillip sieht mich an. "Ein Anführer gab mir einen Stock. Er zeigte auf einen jungen Mann und sagte: Töte ihn! Ich wollte nicht, natürlich wollte ich nicht. Der Anführer schrie: Wenn du es nicht tust, bringen wir dich um, und dann gehen wir in dein Dorf und bringen alle um, deine Eltern und deine Geschwister!" Eine Pause entsteht, der Junge schweigt vor Scham.
"Ich hatte keine Wahl, verstehst du?" "Denkst du oft daran?", frage ich ihn. "Ja, jeden Tag, und ich träume davon." Kindersoldaten sind für ihre Kriegsherren meist weniger wert als die Patronen, die sie verschießen. Oft werden sie als menschliche Schutzschilde eingesetzt, in Minenfelder geschickt, an besonders umkämpfte Straßen, um Sperren zu errichten. Als im Jahr 2000 Äthiopien und Eritrea wegen vierhundert Quadratkilometern verdorrten Landes einen Krieg führten, starben Tausende Kinder in Uniform. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen kämpfen in Afrika etwa 120 000 Kinder unter Waffen, weltweit sollen es 300 000 sein, in 36 Ländern.
Von seiner Angst erzählt Phillip, von der Angst, getötet zu werden. Von den eigenen Leuten oder den Soldaten der Regierungstruppen. Von der Einsamkeit. Niemandem konnte er sich anvertrauen. Nach seiner Familie zu fragen? War lebensgefährlich. "Wie viele Gefechte mit Regierungstruppen hast du erlebt?", frage ich ihn. "Nur drei. Während der letzten Kämpfe gelang mir die Flucht."
Er kehrte in sein Dorf zurück, fand aber seine Familie nicht mehr. LRA-Kämpfer hatten seine Eltern und drei Brüder ermordet. Was er durchlitt, hat den Teenager traumatisiert, wie Tausende andere auch, aber psychologische Hilfe gibt es nicht. [...] Man hört ihm zu und fragt sich, wie viel Leid eine junge Seele aushalten kann. [...]
Campino, "Leben nach dem Töten", in: Frankfurter Rundschau vom 1. Juni 2007
Gegenmaßnahmen
Die Weltstaatengemeinschaft ist auch in jüngerer Zeit nicht untätig geblieben und hat eine Reihe von Zusatzkonventionen verabschiedet, so die Konvention 182 der ILO von 1999 zur Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, die von über 150 Staaten ratifiziert wurde, oder die beiden Fakultativprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention, die im Jahre 2002 in Kraft getreten sind. Die eine dient zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie, die andere setzt das Lebensalter für Teilnehmer an bewaffneten Konflikten auf 18 Jahre hinauf. Auch diesen Abkommen ist jeweils eine große Zahl von Staaten beigetreten. Es mangelt somit nicht an einem rechtlichen Instrumentarium. Wenn Kinderrechte mit Füßen getreten werden, liegt dies häufig an korrupten Behörden und an der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit bzw. dem fehlenden Durchsetzungswillen einzelner Staaten in diesem Punkt.
Immer wieder stellt sich daher die Frage, ob ein Boykott der von Kinderhand hergestellten Produkte durch die Industrieländer die Erzeuger nicht zwingen würde, auf die Ausbeutung von Kindern zu verzichten oder zumindest die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dagegen kann man argumentieren, dass ein solcher Boykott die Kinder selbst ihrer bescheidenen Lebensgrundlage berauben würde. Da nicht jede Kinderarbeit von vorneherein ausbeuterisch sein muss, setzen Kinderhilfsorganisationen wie UNICEF oder terre des hommes vor allem bei der Stärkung der Familien und insbesondere der Mütter an, um schädlicher Kinderarbeit vorzubeugen und den Kindern trotz häuslicher Arbeit die Chance auf Bildung sowie auf eine gedeihliche körperliche und geistige Entwicklung zu geben. Im Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit kommt es aber auch auf die Aufklärung und Sensibilisierung der Konsumenten an. Längst gibt es verlässliche Sozial- und Markensiegel, die für Waren aus menschen- und umweltfreundlicher Herstellung werben und ihren Erzeugern faire Preise garantieren.
Geschlechtsspezifische Unterdrückung
Häusliche Gewalt ist weltweit verbreitet, überwiegend sind ihr Frauen und Mädchen ausgesetzt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in einer "Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen" 1993 ausdrücklich auch die häusliche Gewalt geächtet und die Staaten zum Handeln aufgerufen. Dabei beschränkt sich diese Gewalt keineswegs nur auf Entwicklungsländer und Familien mit geringer Bildung. Einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 2005 zufolge wurden in Australien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA 40 bis 70 Prozent aller Morde an Frauen von ihren männlichen Partnern verübt. Meist waren dem bereits Misshandlungen vorausgegangen.
Gegenstand weltweiter Initiativen sind Maßnahmen gegen die Beschneidung weiblicher Geschlechtsorgane. Obwohl von keiner Weltreligion vorgeschrieben, wird diese Verstümmelungspraxis weltweit täglich meist unter unzumutbaren hygienischen Umständen an etwa 8000 Mädchen vollzogen. Schätzungsweise mehr als 130 Millionen Frauen und Mädchen sind insgesamt von diesem gefährlichen Ritual betroffen, das vor allem in Afrika, im Nahen Osten und Teilen Südostasiens zur Kontrolle weiblicher Sexualität praktiziert wird.
QuellentextGrausame Tradition
Man muss es einen Euphemismus nennen, von der "Beschneidung" von Mädchen und Frauen zu sprechen, ist das Wort doch - auf die Behandlung von Männern bezogen - überwiegend positiv konnotiert. Ausgehend von der englischen Bezeichung female genital mutilation spricht man heute meist von "Genitalverstümmelung", ein Ausdruck, der die Tatsachen exakter beschreibt, denn der Ritus kann weder gesundheitlich noch religiös gerechtfertigt werden. Auch wenn er überwiegend in muslimisch geprägten Ländern durchgeführt wird ( UNICEF zufolge in 28 Ländern Afrikas und einigen asiatischen Staaten), liegen die Ursprünge des Rituals weit zurück in vorislamischer Zeit. Der arabische Name für diese Epoche lautet Jahiliyya, zu deutsch: Ära der Unwissenheit. Bis auf einige umstrittene Belege in den Hadithen (eine dem Propheten Mohammed zugeschriebene Spruchsammlung) bietet der Islam keine Basis für eine Rechtfertigung der Genitalverstümmelung. Dennoch blieb sie auch nach der Durchsetzungdes Islam Tradition.
Der Eingriff kann von der partiellen oder völligen Entfernung der Klitoris (Klitoridektomie), der zusätzlichen Abtrennung der kleinen Schamlippen (Exzision) bis zur so genannten Infibulation reichen, bei der neben Klitoridektomie und Exzision auch die Beschneidung der großen Schamlippen durchgeführt wird. Anschließend wird die Vagina zugenäht - bis auf ein kleines Loch, das Urin und Menstruationsblut durchlassen soll. Einer Schätzung von Amnesty International zufolge sind 15 Prozent aller Genitalverstümmelungen in Afrika Infibulationen.
Es sind medizinische Laien, die den Eingriff vornehmen, Frauen meist, die als Mädchen selbst beschnitten wurden. Ihre Operationswerkzeuge sind Scheren, Messer, Glasscherben, Holzsplitter, Dornen. Die Opfer, überwiegend zwischen vier und vierzehn Jahren alt, leben fortan mit dem Schmerz. Oder sterben. In vielen Fällen führen Infektionen zum Tod, und an den nicht desinfizierten, unzählig verwendeten Operationsutensilien der Beschneiderinnen lauert eine ganz andere Gefahr: Aids.
Jene, die das Ritual überleben, kämpfen mit den Schmerzen beim Urinieren und während der Monatsblutung, mit Organschäden und mit Infektionen aller Art. Der Geschlechtsakt wird zur Qual. 15 Prozent der Frauen, berichtet Amnesty International, müssen von ihrem Ehemann vor dem ersten Geschlechtsverkehr regelrecht aufgeschnitten werden. Auch für die Geburt eines Kindes muss die Naht wieder geöffnet werden - freilich nur, um sie anschließend wieder zu verschließen. Die Frau soll nur dem Ehemann 'offen' sein, die Beschneidung soll sie vor Promiskuität schützen. Nur eine beschnittene Frau gilt als Frau, die Klitoris hingegen als der "männliche Teil" des weiblichen Körpers, sie macht eine Frau unrein. Die Genitalverstümmelung soll der "Sauberkeit" des Mädchens dienen, und die gesundheitlichen Folgen werden häufig nicht mit der Beschneidung in Verbindung gebracht. Mütter sind daher überzeugt, ihren Töchtern mit der Beschneidung einen Dienst zu tun. Das Ritual wird meist von einer Feier begleitet, die bei älteren Mädchen gleichzeitig die Initiation in die Erwachsenenwelt zelebriert.
Bereits 1958 hat die World Health Organization (WHO) eine Studie zur Genitalverstümmelung von Frauen durchgeführt - seitdem steht das Thema auf der Agenda der Vereinten Nationen, seitdem kämpft man gegen die "Medizinisierung" (medicalization) der Verstümmelungen: die Durchführung der Beschneidung durch einen professionellen Arzt. Dadurch wird zwar das Risiko von Komplikationen gesenkt, gleichzeitig aber auch das Ritual legitimiert und institutionalisiert. Als Ägypten 1994 die Genitalverstümmelung unter der Bedingung, sie werde durch einen Arzt durchgeführt, legalisierte - eigentlich ein gut gemeinter Akt - gab es einen internationalen Aufschrei, auf den hin das Gesetz 1995 zurückgenommen wurde. Mittlerweile haben mehrere afrikanische Staaten Gesetze gegen die Genitalverstümmlung erlassen. Um deren Durchsetzung zu gewährleisten, bedarf es internationaler Anstrengungen. Dafür muss, wie UNICEF in seinem Aufruf fordert, das Thema noch weiter ins allgemeine Bewusstsein rücken, und die Bewohner der Industrienationen müssen wahrhaben, dass das Problem nicht nur fern ihrer Lebenswelt, sondern auch mitten unter ihnen existiert. In Deutschland leben Schätzungen zufolge über 20 000 beschnittene Frauen und 6000 Mädchen, die bedroht sind, Opfer des Rituals zu werden.
Es gilt außerdem zu bedenken, dass die Klitoridektomie in den USA bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein praktiziert wurde, um "exzessive Masturbation" und "Hysterie" zu "kurieren". Auch die aus Somalia stammende Autorin Waris Dirie, die in ihrem Heimatland im Alter von fünf Jahren beschnitten wurde, warnt in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vor westlicher Überheblichkeit: "Was bei Afrikanerinnen als barbarisches Ritual gesehen wird, ist in vielen Schönheitskliniken hierzulande doch üblich" - die Bereitschaft der westlichen Frau, sich verstümmeln zu lassen, gehe auf dasselbe Motiv zurück, das auch der Beschneidung zugrunde liege: "Für wen, bitte, sollte man sich seine Vagina redesignen lassen, wie es bei den Chirurgen so schön heißt, wenn nicht für einen Mann?"
Jana Tereick, "Die Ära der Unwissenheit" in: ZEIT.de vom 16. März 2005
Die Geringschätzung von Frauen und Mädchen trägt auch zu einem erhöhten HIV-Risiko bei. Der Anstieg HIV-infizierter Frauen liegt nicht zuletzt darin begründet, dass vor allem in Afrika viele Frauen keine Informationen über Aids und den Schutz vor einer Ansteckung mit dieser Krankheit erhalten.
In manchen Kulturen, beispielsweise in Indien, werden traditionell männliche Nachkommen bevorzugt, weil sie später die Eltern finanziell unterstützen, während für Mädchen bei ihrer Verheiratung ruinöse Mitgiftforderungen erhoben werden. Trotz Verbots seit 1994 werden hier schwangere Frauen teilweise gezwungen, einen Test zur Geschlechtsbestimmung des Ungeborenen durchzuführen, um ggf. weibliche Föten abtreiben zu können. In ländlichen Gebieten kommt es sogar häufig vor, dass weibliche Neugeborene ermordet werden. Diese Praxis hat dazu geführt, dass in Indien nach dem Zensus von 2001 auf 1000 Jungen nur noch 927 Mädchen kamen. Die natürliche Sexualproportion bei der Geburt beträgt im Mittel 106 Jungen zu 100 Mädchen.
Frauen und die Scharia
Die Scharia ist die Richtschnur für alle Lebensbereiche eines gläubigen Muslims. Sie wurzelt im Koran und in den Berichten über das Leben des Propheten Mohammed sowie in der Auslegung dieser Schriften durch frühislamische Gelehrte und Theologen. Mit Ausnahme der Türkei bilden in allen islamischen Staaten die religiösen Gebote der Scharia die Grundlage für die Rechtsprechung in Ehe- und Familienangelegenheiten.
QuellentextDie Scharia
[...] Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung göttlicher Autorität, die jeder Gesellschaft Frieden bringt, von Gott selbst geschaffen und deshalb nicht veränderbar ist. Die Scharia regelt gleichermaßen die "vertikalen" wie "horizontalen" Beziehungen jedes Menschen: Sie gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (dazu gehört das Ehe- wie das Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (vor allem die Praktizierung der "Fünf Säulen" Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). [...] Trotz dieses Generalanspruchs der Scharia, alle Lebensbereiche eines Menschen regeln zu wollen, handelt es sich dabei nicht um ein kodifiziertes Gesetzbuch. Die Scharia ist gleichermaßen konkret wie interpretierbar, ebenso erstarrt wie flexibel. Sie ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Sie ist also immer ein idealtypisches Gesetz geblieben. [...]
Die Bestimmungen der Scharia basieren auf drei Quellen: dem Koran, der Überlieferung sowie deren normativer Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen, die in Einzelfragen differieren und in die Bildung von vier sunnitischen und einer schiitischen "Rechtsschule" mündeten.
Außer dem Koran, der ersten Rechtsquelle, behandelt die Überlieferung, "hadith" (arab.: Überlieferung, Tradition, Bericht), in den Berichten über Muhammad und seinen Prophetengefährten eine Reihe von Rechtsfragen. Während muslimische Gläubige im nichtrechtlichen Bereich der Überlieferung lediglich aufgefordert sind, Muhammads "Gewohnheit" (arab.: "sunna") nachzuahmen, ist die Befolgung der rechtlichen Bestimmungen der Überlieferung unbedingte Pflicht. [...]
Koran und Überlieferung werden in ihren knappen Anweisungen jedoch erst durch die Auslegungen muslimischer Theologen anwendbar. [...] In erster Linie gelten hier die Abhandlungen maßgeblicher Theologen und Juristen aus frühislamischer Zeit als wegweisend bis in die Moderne. Durch die rasch voranschreitenden Eroberungen der ersten Jahrzehnte nach Muhammads Tod entstand schon sehr bald die Notwendigkeit, in den neu eroberten islamischen Gebieten ein Rechtssystem zu etablieren. Aus Gelehrtenzirkeln der ersten Jahrzehnte entstanden "Rechtsschulen" (Auslegungstraditionen), von denen sich im sunnitischen Islam bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. vier Schulen (Hanafiten, Hanbaliten, Schafiiten, Malikiten) dauerhaft durchsetzen konnten. Die Auffassungen dieser vier Rechtsschulen unterscheiden sich in manchen Rechtsfragen, ganz abgesehen von den Unterschieden, die sich in der Beurteilung rechtlicher Fragen zwischen sunnitischen und schiitischen Gelehrten ergeben. [...]
Wo heute einzelne Staaten - wie der Sudan (1983), der Iran (1979 und 1982/83), Pakistan (1979) oder Teile Nigerias (ab 2000), Jemen und Libyen (jeweils 1994) - eine "Rückkehr zur Scharia" verkündeten, ist damit vor allem eine verschärfte Ausrichtung am koranischen Ehe- und Familienrecht gemeint. In den meisten islamischen Ländern kommt heute de facto ein Konglomerat zur Anwendung aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht (das zu Teilen im Koran aufgegriffen wird) und vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden. [...]
Christine Schirrmacher, "Frauen unter der Scharia", in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 48/2004
Mit dem Vordringen der Scharia in die staatliche Gesetzgebung seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert hat sich die rechtliche Situation für Frauen in Ländern wie dem Iran, Pakistan, Sudan oder Teilen Nigerias erheblich verändert. Konservative Theologen legen die göttliche Offenbarung des Korans so aus, dass sie als Begründung zur Unterordnung der Frau unter den Willen des Mannes dient. Bei dieser Sichtweise spielen auch vor- und frühislamische arabische Lebensmuster eine große Rolle. Gegen die konservative, traditionalistische Interpretation der Scharia wehren sich Stimmen wie die iranische Friedensnobelpreisträgerin von 2003, Shirin Ebadi, die für eine modernere menschenrechtliche Interpretation der Scharia eintritt. In Marokko wurde 2003 eine Reform des Familienrechts vorgenommen, die mit islamischen Grundsätzen vereinbar ist und den Frauen bei Heirat und Scheidung mehr Schutz und Selbstbestimmung zubilligt.
QuellentextZauberwort Moudawana
[...] Geschlechtergleichstellung? Frauenrechte? Gibt es die in der islamischen Welt überhaupt? Beschränken sich die "Frauenrechte" nicht auf Kinderkriegen, Breirühren, Sockenstopfen?
Nicht in Marokko. An der Nordwestspitze Afrikas entsteht allmählich [...] ein moderneres Frauenbild, das mit dem Islam dennoch harmoniert. [...] Moudawana - das ist das marokkanische Zauberwort. [...] Moudawana heißt Familienrecht, doch es meint mehr: die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das ist wichtig in einem Land, in dessen Dörfern die meisten Frauen immer noch nicht lesen und schreiben können, wo manche Väter und Onkel gern Töchter und Nichten minderjährig verheiraten, wo Ehemänner Gewalt gegen die Ehefrau nicht selten für ein Naturrecht halten. Die Moudawana ist, kaum dass sie nun gut zwei Jahre gilt, schon Legende. In den meisten anderen Ländern der arabischen Welt wäre sie schlicht nicht durchzusetzen. Das neue Familienrecht Marokkos macht den einen Angst, den anderen Hoffnung. Ob es Erfolg hat, entscheidet nicht der Gesetzesbuchstabe, sondern allein der Alltag in den Familien und in den Gerichten.
[...] Saadia Wadah treibt ihren silbernen Toyota durch den Stau, schaltet hin und her zwischen erstem und zweitem Gang, um im Takt von Casablanca mitzuhalten. Die 49-Jährige [...] trägt ein Nadelstreifenkostüm, die blondbraunen Haare fallen offen auf die Schultern. [...] Die Durchsetzung der Moudawana ist auch ihre Sache, sie arbeitet als Anwältin für Familienrecht. "Das Gesetz hat die Lage für meine Klientinnen radikal verbessert." [...]
Was also bringt das neue Recht? Saadia Wadah spreizt ihre Hand am Steuerrad und zählt an den Fingern ab. Ehen dürfen nicht mehr einfach in der Moschee, sondern müssen vor Familiengerichten geschlossen werden; das Heiratsalter wird auf 18 Jahre heraufgesetzt; Frauen brauchen nicht mehr die Zustimmung eines männlichen Familienmitglieds zur Heirat; Vielehen werden nur noch in Ausnahmefällen erlaubt; Frauen können von sich aus die Scheidung beim Familiengericht einreichen; die Ehe kann aufgelöst werden, wenn sie zerrüttet ist, und nicht nur, wenn beide es wollen; bei der Scheidung wird das gemeinsam erwirtschaftete Eigentum aufgeteilt; die Frau darf das Sorgerecht für die Kinder ebenso beantragen wie der Mann; sie und die Kinder haben das Recht auf Unterhalt nach der Ehe. "Ein Katalog", sagt Saadia Wadah, "der die alten marokkanischen Verhältnisse vom Kopf auf die Füße gestellt hat." Diesen Katalog hat das Parlament mit seinen Königstreuen, Sozialisten, Konservativen und Islamisten vor knapp drei Jahren zwar verabschiedet, aber diktiert wurde er nach jahrelangem bitteren Streit von seiner Majestät höchstselbst. [...]
[D]ie andere Seite der Moudawana: Viele Männer [...] hegen die größten Befürchtungen, kennen ihre Rechte nicht, bemühen sich aber auch nicht, mehr darüber zu erfahren. Das ist ein Problem [...] in ganz Marokko. Jamila Seftaoui, Projektleiterin der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Rabat, beschäftigt sich damit. [...] Um Eheleute dazu bringen, sich über das Gesetz zu informieren, hat sich die GTZ etwas einfallen lassen. Sie gibt zusammen mit dem marokkanischen Familienministerium ein Buch heraus, das [...] vor allem auf dem Lande mehr Licht ins Labyrinth des Familienrechts bringen soll. Zwischen Karikaturen, die so manchen kauzigen Brauch, aber nicht den Islam verlachen, stehen die Gesetzestexte in Kurzform auf Arabisch und Französisch. [...]
Nicht alle erreicht Jamila Seftaoui damit. "Die Analphabetinnen auf dem Lande können auch dies nicht lesen." Und manche Männer wollen es vielleicht gar nicht. Aufklärung tut also not, darum kümmern sich die GTZ und viele Frauenverbände. Doch Erklärung kommt auch aus anderer Richtung - von den Islamisten.
[...] Nadia Yassine [...], die Tochter des hochbetagten, ehrwürdigen Scheichs, [...] ist [...] eine Art Alice Schwarzer der islamistischen Bewegung. Selbstbewusst, scharfzüngig, nie um das letzte Wort verlegen. [...] "Der Text ist das eine", sagt Nadia Yassine, "die Erziehung das andere." Auf dem Land seien rund 80 Prozent Analphabeten. "Die neue Freiheit zu leben, von ihr zu profitieren, das ist das größte Problem vieler Frauen. [...] Die Frauen auf dem Land brauchen vor allem Schulen, damit ihnen das neue Gesetz helfen kann." Nur bessere Erziehung, sagt die Islamistin, könne die Gleichstellung von Mann und Frau bringen. [...] Sie kritisiert die Moudawana, weil diese der Frau nur die Scheidung nahelegt, wenn sich der Mann eine zweite Frau nimmt. "Er sollte sie um Erlaubnis fragen müssen." Denn die Polygamie komplett zu verbieten, so weit will sie nicht gehen. "Wenn es im Koran steht, kann man es nicht ganz abschaffen. Mehrehen sollten möglich sein, wenn sie krank wird, wenn sie keine Kinder bekommt. Aber die Frau muss unbedingt zustimmen." Das wäre, findet sie, eine Lösung im Einklang mit dem Koran. [...]
Michael Thumann, "Majestät wünschen Emanzipation", in: Die Zeit Nr. 6 vom 1. Februar 2007
Bekannt geworden ist die Scharia im Westen vor allem durch ihre drakonischen Strafen. Auf Ehebruch steht traditionell der Tod, wobei grundsätzlich an Mann und Frau die gleiche Strafe vollzogen werden soll. Da die Tat durch vier männliche Augenzeugen belegt oder durch ein Geständnis der Beteiligten bestätigt werden muss, werden Männer von Scharia-Gerichten bei Ehebruch, Unzucht oder Vergewaltigung jedoch nicht selten mangels Beweisen freigesprochen, während ehebrecherische Frauen vor allem im Iran und in Teilen Nigerias zum Tode verurteilt werden. Auf der anderen Seite müssen Frauen in Nigeria oder Pakistan, die eine Vergewaltigung zur Anzeige bringen, damit rechnen, massiv bedroht und selbst ins Gefängnis gesteckt oder ausgepeitscht zu werden, wenn der Beschuldigte die Tat abstreitet oder keine vier männlichen Zeugen zugunsten der Frau aussagen.
Ehrenmorde
Da die Ehre einer Familie in traditionellen islamischen Lebensbereichen von der Lebensführung ihrer weiblichen Mitglieder abhängig gemacht wird, laufen Frauen und Mädchen Gefahr, dass ihre Angehörigen zur Wiederherstellung der "Familienehre" zur Selbsthilfe greifen. Frauen, die im Verdacht des Ehebruchs stehen, werden im Hause eingesperrt, rasch verheiratet oder sogar umgebracht ohne Missbilligung der Gesellschaft. Es wird ihnen nicht einmal ein Mindestmaß an Schutz durch eine gerichtliche Untersuchung gewährt.
"Ehrenmorde" dieser Art kommen nicht nur in islamischen Ländern vor, sondern überall, wo noch traditionelle patriarchalische Gesellschaftsstrukturen vorherrschen, also beispielsweise auch in Brasilien, Ecuador, Italien oder Indien. In jenem Land werden Bräute allein deswegen ermordet, weil ihre Mitgift zu gering ausgefallen ist. Nach Schätzungen der UNO fallen weltweit jährlich 5000 Frauen in 14 Ländern Ehren- und Mitgiftmorden zum Opfer, die oft als Selbstmord getarnt werden.
Besonderes Aufsehen erregte 2005 in Deutschland der Mord an Hatun Sürücü. Die junge Türkin wurde in Berlin geboren und mit 16 Jahren von ihren Eltern gezwungen, einen Cousin in der Türkei zu heiraten. Sie bekam ein Kind von ihm, kehrte aber nach Berlin zurück, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Familie sah durch die Scheidung und durch den westlichen Lebensstil der jungen Frau ihre Ehre verletzt. Deshalb wurde sie von ihrem jüngsten Bruder in Berlin auf offener Straße erschossen. Die älteren Brüder waren der aktiven Tatvorbereitung verdächtig, wurden aber zunächst mangels Beweisen freigesprochen. 2007 hat der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil aufgehoben und den Fall zur Nachverhandlung an ein Berliner Schwurgericht überwiesen.
Problematisch erscheint häufig die juristische Aufarbeitung von Gewalt an Frauen anderer Kulturkreise durch westliche Gerichte. Diese stehen vor dem Dilemma, bei ihrer Urteilsfindung den kulturellen Eigenheiten von im Land wohnenden Minderheiten Rechnung zu tragen, und den in Deutschland geltenden Gesetzen zum Recht zu verhelfen. Öffentlich diskutiert wurde im März 2007 beispielsweise die Entscheidung einer Amtsrichterin in Frankfurt am Main, die einer muslimischen Frau eine vorzeitige Ehescheidung mit dem Hinweis verweigert hatte, dass dem Ehemann die beanstandete Züchtigung durch den Koran erlaubt sei. Diese Entscheidung wurde auch von muslimischen Frauen kritisiert. Nach überwiegender Meinung ist der oberste Maßstab für die Urteilsfindung die Orientierung an den grundlegenden Freiheitsrechten, die der Staat zu achten, zu schützen und zu gewährleisten hat. Er muss den betroffenen Frauen vor Bedrückungen durch das eigene Milieuumfeld Schutz bieten.
Ausblick
Als Katalysatoren für die Verbesserung der Situation von Frauen erwiesen sich nicht zuletzt die seit 1975 stattfindenden Weltfrauenkonferenzen der UNO. Weitreichende Forderungen wurden vor allem bei der 4. Konferenz 1995 in Peking in einer so genannten Aktionsplattform aufgestellt, die 189 Staaten ratifizierten. Damit verpflichteten sich diese, für die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu sorgen und namentlich die Armut von Frauen zu bekämpfen sowie Unterschiede zwischen Mann und Frau bei der Gesundheitsversorgung und im Bildungswesen abzubauen. Allerdings beanstandeten die Teilnehmerinnen der UN-Frauenkonferenz, die aus Anlass des 10. Jahrestages der Weltfrauenkonferenz in Peking im März 2005 in New York stattfand, dass die beteiligten Staaten hinsichtlich der weiteren Förderung des Menschenrechtsschutzes für Frauen auf der Stelle träten und beklagten auf einigen Gebieten sogar Rückschritte. So wurden im Iran Frauen inhaftiert,weil sie die Gleichstellung der Geschlechter eingefordert hatten, und in Afghanistan sind Frauen umgebracht worden, weil sie sich für eine Schulausbildung von Mädchen eingesetzt haben. Dennoch darf erwartet werden, dass ein Mädchen, das heute geboren wird, eine bessere Zukunft vor sich hat als eines, das vor der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention von 1979 auf die Welt kam.
Mädchen werden heute häufiger eingeschult und die weltweite Bildungslücke zwischen Jungen und Mädchen hat sich verkleinert. Gestiegen ist auch der Anteil der erwerbstätigen Frauen und derer, die sich in der Politik betätigen. Als eines der letzten Länder der Welt gewährte 2005 auch Kuweit den Frauen das aktive und passive Wahlrecht, und durch die Einführung von Quotenregelungen bei Parlamentswahlen in zahlreichen Ländern wurde zwar noch lange kein "Gleichstand" der Geschlechter, aber doch eine deutliche Erhöhung der Zahl von weiblichen Abgeordneten erreicht. Immer mehr Frauen engagieren sichin Menschenrechtsorganisationen und werden durch so genannte Empowerment-Strategien gefördert, welche darauf angelegt sind, benachteiligte soziale Gruppen zu selbstbestimmtem, eigenverantwortlichem Handeln und insgesamt zu mehr Gleichberechtigung zu führen. Immer mehr Frauen schließlich wagen es selbst in repressiven Staaten, für ihre Rechte zu kämpfen. Ein Beispiel von vielen, wenn auch wegen der Verleihung des Friedensnobelpreises 2003 prominent geworden, ist Shirin Ebadi. Als Richterin des Amtes enthoben, als Anwältin mit Berufsverbot belegt und inhaftiert, kämpft sie - von Morddrohungen begleitet - unbeirrt für Demokratie und Gleichstellung der Frauen in ihrem Heimatland, dem Iran. Frauen wie diese sind als Hoffnungsträgerinnen im Ringen um eine menschlichere Welt unverzichtbar.