Einleitung
"Schlagen Sie Ihre Zeitung an irgendeinem beliebigen Tag auf", schrieb 1961 Peter Benenson, der Gründer der internationalen Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International, "und Sie werden eine Meldung aus irgendeinem Teil der Welt lesen: Ein Mensch ist eingekerkert, gefoltert, hingerichtet worden, weil seine Ansichten oder religiösen Überzeugungen nicht mit denen der Regierung übereinstimmen. Mehrere Millionen solcher Menschen sitzen in Gefängnissen [...] und ihre Zahl wächst." Dieser Satz hat seine Gültigkeit über Jahrzehnte bis heute bewahrt.
Es gibt nirgends auf der Welt die Gewähr, dass Menschenrechte nicht verletzt werden; selbst demokratische Rechtsstaaten bieten keinen absoluten Schutz vor Übergriffen. Verschiedene nichtstaatliche Organisationen (NGO's = Non governmental organizations) wie Amnesty International oder die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, die sich für den Schutz des Menschen vor Unterdrückung und willkürlicher Gewalt engagieren, bringen in ihren jährlichen Berichten umfangreiche Auflistungen von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt.
Nicht zuletzt dank ihrer Arbeit ist die Öffentlichkeit allgemein sensibler geworden. Schnelle Medien wie das Internet erlauben eine rasche Weitergabe von Informationen über Menschenrechtsverletzungen auch aus relativ entlegenen Gebieten der Erde. Schließlich hat sich heute beim Menschenrechtsschutz auch die Perspektive ausgeweitet: Nach dem Völkerrecht sind allein die Staaten für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich. Daher wurde früher meist nur das Verhalten staatlicher Organe wie Polizei, Militär oder Justiz unter die Lupe genommen. Heute beobachtet man auch das Verhältnis von Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Menschenrechtsfrage und erwartet die Einhaltung der Menschenrechte auch im privaten Bereich, so beispielsweise den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt. Menschenrechtsschützer erwarten, dass der Staat klare Regeln aufstellt, die jedem Einzelnen die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Menschenrechte abverlangen. Gleichzeitig soll er Kontrollmechanismen aufbauen, die ein bewusstes oder unbewusstes Beiseiteschauen durch staatliche Organe unmöglich machen.
Im Folgenden werden einige typische Menschenrechtsverletzungen beschrieben, die staatlicherseits betrieben oder aber geduldet werden. Meistens schließen sich die Übergriffe zu einer Kette zusammen. Beschneidet beispielsweise ein Staat das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Religionsfreiheit und fügt sich eine Person diesen Einschränkungen nicht, so droht ihr nicht selten willkürlicher Freiheitsentzug, sie muss unter Umständen sogar damit rechnen, gefoltert zu werden und damit auch in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt zu werden. Menschenrechtsverletzungen stehen somit meist in einem komplexen Zusammenhang. Überschneidungen sind deshalb in den folgenden Übersichten und Berichten unvermeidlich.
Verfolgung Andersdenkender
Die geistige Selbstverwirklichung des Einzelnen auf Grund von Gewissens- und Religionsfreiheit und die politische Selbstverwirklichung durch Meinungs-, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit werden in vielen Ländern der Erde mit Argwohn betrachtet oder behindert. Öffentliche Kritik an religiöser und rassischer Benachteiligung und Verfolgung oder an sozialer Ungerechtigkeit, Korruption und Misswirtschaft wird speziell in autoritären Staaten nicht geduldet, egal ob sie als links oder rechts, konservativ oder revolutionär, religiös oder säkular gelten. Die Unterdrückung jeglicher Opposition ist für sie einfacher als menschenwürdige soziale Verhältnisse zu schaffen und einen politischen Ausgleich unter Menschen verschiedener ethnischer Herkunft, religiöser und gedanklicher Grundüberzeugung zu finden.
Unabhängig von der Ideologie gleichen sich die Methoden staatlicher Repression. Um ihre Machtakkumulation zu verteidigen, bedienen sich autoritäre Regierungen bestimmter Feindbilder, die propagandistisch gezielt aufgebaut werden. In manchen Fällen erhalten solche Stereotypen konkrete Nahrung durch die tatsächliche Existenz gewaltbereiter Oppositionsgruppen. Gegebenenfalls kann deren Einsatzwille durch Provokationen aktiviert werden. Folglich sieht sich die Staatsmacht "gezwungen", zur Herstellung von Ruhe und Ordnung bürgerliche Grundrechte einzuschränken oder ganz aufzuheben. Im Extremfall geschieht dies durch die Erklärung des Ausnahmezustandes oder die Verhängung des Kriegsrechtes. Immer bleiben dabei die Meinungs- und die Koalitionsfreiheit sowie das Demonstrationsrecht auf der Strecke. Hauptbetroffene sind in der Regel Intellektuelle, besonders schriftstellerisch und journalistisch tätige Personen sowie Rechtsanwälte, gewerkschaftlich und in Menschenrechtsorganisationen Aktive, aber auch Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten.
Verfolgung der politischen Opposition
In Weißrussland gelang es Alexander Lukaschenko, der seit 1994 das Präsidentenamt bekleidet, mit Hilfe seiner Anhänger, die sich vor Chaos, Anarchie und Armut fürchten, in einer Volksabstimmung, über die Verfassung hinweg zum dritten Mal seine Kandidatur für die Präsidentenwahlen 2006 durchzusetzen. Schon im Vorfeld der Wahlen wurden die Oppositionskandidaten massiv behindert. So gibt es seit Anfang des Jahres 2006 den Straftatbestand "Diskriminierung der Republik Belarus", der Oppositionelle mit zwei Jahren Haft bedroht, wenn sie Kontakt zum Ausland aufnehmen. Während des Wahlkampfes wurden Kundgebungen der Oppositionskandidaten verboten und ihnen in den Medien kaum Beachtung geschenkt. Unverhohlen drohte der weißrussische Geheimdienst KGB, Demonstranten, die von ihren Recht auf freie Meinungsäußerungen Gebrauch machen wollten, wie Staatsterroristen zu behandeln, über die auch die Todesstrafe verhängt werden kann.
Als am 19. März Alexander Lukaschenko mit einem Stimmenanteil von mehr als 82 Prozent als Sieger aus der Wahl hervorging, die von Beobachtern der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) als undemokratisch und unfair bezeichnet wurde, rief die Opposition in den folgenden Tagen zu Demonstrationen gegen die Fälschung der Wahlergebnisse auf. Polizei und Spezialeinheiten nahmen zahlreiche Demonstranten fest, darunter auch den Präsidentschaftskandidaten Alexander Kasulin, der wegen "Hooliganismus" und "Störung des öffentlichen Friedens" zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Verfolgung kritischer Journalisten
Vor dem Hintergrund des Tschetschenienkrieges, in dem die Willkürakte der russischen Invasionsarmee mit tschetschenischen Terrorakten beantwortet wurden, wird in Russland seit Jahren die Pressefreiheit systematisch ausgehöhlt, werden die Rundfunk- und Fernsehanstalten gleichgeschaltet und missliebige Zeitungen zur Aufgabe gezwungen.
QuellentextKampf um die Pressefreiheit
Sich die Angst von der Seele schreiben, in Blei setzen lassen, was der eigene Kopf für richtig befunden hat, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, dass ein Apparatschik querschießt oder am Ende sogar die "sozialistische Gerichtsbarkeit" zuschlägt [...] - Jurij Purgin erinnert sich noch genau an die Gedanken, die er und einige Gesinnungsgenossen damals, 1990, hatten. Sie waren Redakteure des regionalen Ablegers der kommunistischen Parteizeitung im Altai-Gebiet, der "Altajskaja Prawda", bis sie sich entschlossen, eine eigene Zeitung zu machen. [...] Als Ende Dezember 1990 die erste Ausgabe ihrer Zeitung "Swobodnyj Kurs" ("Freiheitlicher Kurs") in Barnaul, der Hauptstadt der Altai-Region, erschien, war "Glasnost" auch in Südsibirien angekommen. [...]
Die Zeitung gibt es noch immer, und sie prosperiert. Purgin ist Direktor des Verlagshauses "Altapress" in Barnaul, das den "Swobodnyj Kurs" als Wochenzeitung herausgibt sowie eine Wirtschaftszeitung für die Region und etwa ein Dutzend anderer Presseerzeugnisse. [...] Das Ziel der Verleger von "Altapress" ist das gleiche wie vor 17 Jahren: Mit akkuraten Informationen sollen die Menschen in die Lage versetzt werden, über das nachzudenken, was im Lande vor sich geht. Eigentlich hätten die Zeitungsleute von Barnaul dafür einen staatlichen Orden verdient. Denn im Wechselspiel zwischen internationaler Kritik an der schleichenden Strangulierung der freien russischen Medien durch den Staat und den Verteidigungsreden russischer Politiker lässt Präsident Putin keine Gelegenheit aus, sich zur Freiheit der Medien zu bekennen, ohne die es in Russland keine Bürgergesellschaft geben könne. Aber zwischen Worten und Taten der Staatsmacht erstreckt sich ein Abgrund, in dem immer mehr unabhängige Zeitungen verschwinden. Die drei größten zentralen Fernsehkanäle, die wichtigste Informationsquelle vieler Russen, sind schon lange auf die Orchestrierung von Jubelhymnen für den Kreml beschränkt worden. Und der Generalsekretär des russischen Journalistenverbandes, Igor Jakowenko, hat mit seiner Prognose recht behalten, dass die russische Medienlandschaft vor den Parlaments- und Präsidentenwahlen 2007/ 2008 "erstaunlich einheitlich" sein werde. Nach Auskunft des "Instituts für regionale Presse" ist die Zahl der Regionalzeitungen in Russland in den vergangenen Jahren "katastrophal" zurückgegangen. Einer der Gründe dafür sei der staatliche Druck. [...]
Nur wenigen regionalen Verlagen ist es wie "Altapress" gelungen, die gesamte Produktion bis hin zum Druck zu kontrollieren und auch den Vertrieb ihrer Zeitungen selbst zu organisieren. Da der Verlag zu den großen Arbeitgebern in Barnaul zählt, kann er von den staatlichen Behörden nicht ohne weiteres behandelt werden wie ein Prügelknabe. [...] "Sie lieben uns nicht, aber respektieren uns - noch", sagt der Chef von "Altapress".
Dmitrij Muratow hatte mit Redaktionskollegen der "Komsomolskaja Prawda" - des einstigen Organs des kommunistischen Jugendverbands - im Moskau der neunziger Jahre einen ähnlichen Weg eingeschlagen wie die Redakteure der "Altajskaja Prawda" um Purgin. Sie gründeten die "Nowaja Gaseta" ("Neue Zeitung"). Als einzige der Neugründungen jener Jahre hat sie es geschafft, zu überleben und gleichzeitig ihren Anfängen treu zu bleiben. Im Juni 2006 nahm das Blatt, das bis dahin ganz seinen Mitarbeitern gehört hatte, Michail Gorbatschow und Aleksandr Lebedew als Miteigentümer ins Boot, einen milliardenschweren Geschäftsmann [...] und Politiker, der nur knapp neben dem politischen Mainstream unter Putin agiert. Gorbatschow übernahm zehn Prozent, Lebedew 39 Prozent der Aktien. Die Zeitung soll zwei Millionen Dollar erlöst haben. Viele Redakteure und Leser fürchteten, das sei das Ende der "Nowaja Gaseta".
Doch bisher ist eine Änderung der Linie nicht festzustellen. Die Redakteure der "Nowaja Gaseta" fühlen sich wie die unabhängigen Verlage in der Provinz, wie Jurij Purgin und dessen Leute in Barnaul, als Insel der Pressefreiheit. Deswegen schreiben die Redakteure der "Nowaja Gaseta" nach wie vor über Dinge, über die das Fernsehen nicht oder nur beiläufig berichtet - Korruption, Menschenrechtsverletzungen in der Armee oder in Tschetschenien. [...] Wird kritisch über Missstände berichtet, schickt die Staatsmacht die Miliz in Regionalbüros, die die Technik mitnimmt und so das Erscheinen einzelner Ausgaben verhindert. Aus den Kiosken in der Moskauer Metro sei die Zeitung verbannt worden, sagt Muratow. [...]
Der Vertrieb der 180 000 Exemplare der "Nowaja Gaseta", die zweimal in der Woche die Leser in ganz Russland erreichen sollen, sei jedes Mal ein Lotteriespiel. Ein eigenes, gar russlandweites Vertriebsnetz kann sich die "Nowaja Gaseta" nicht leisten. Schutz haben die neuen Mitbesitzer Lebedew und Gorbatschow auch in anderer Hinsicht nicht bieten können: Zu den beiden schon früher getöteten Redakteuren der "Nowaja Gaseta", Igor Domnikow und Jurij Tschekotschichin, die zur Legion der russischen Journalisten gehören, die im vergangenen Jahrzehnt ermordet wurden, kam [...] am 7. Oktober [2006 - Anm. d. Red.], der Name Anna Politkowskaja hinzu. Redakteure der Zeitung ermitteln seit dem Mord parallel zur Staatsanwaltschaft. [...] Muratow rechnet damit, dass die Hintergründe des Mordes an Politkowskaja verschleiert werden, wenn dies im Interesse der hohen Politik sei. [...]
Michael Ludwig, " Inseln der Pressefreiheit" in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Oktober 2007
Auch ausländische Journalisten sehen sich Repressalien ausgesetzt, wenn sie eine kritische Berichterstattung über die Lage in Tschetschenien wagen. In einer Rangliste zur weltweiten Situation der Pressefreiheit setzte die Organisation "Reporter ohne Grenzen" im Jahre 2006 Russland auf Platz 140 von 167 beurteilten Staaten.
21 Journalistinnen und Journalisten wurden im Zeitraum der Jahre 2001 bis 2006 ermordet. Prominentestes Opfer war im Oktober 2006 die russische Journalistin Anna Politkovskaja, die von einem Unbekannten in ihrem Haus erschossen wurde. Mit ihrer schonungslosen Berichterstattung über den Tschetschenienkrieg hatte sie sich in Widerspruch zur offiziellen Darstellung über die Situation in der Krisenregion gesetzt und galt in nationalen Kreisen als "Nestbeschmutzerin" und "Feindin des russischen Volkes".
Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass dieser Mord wie manche ähnlich gelagerte Bluttat niemals aufgeklärt wird. Im Sommer 2007 wurden zwar mehrere Verdächtige verhaftet, doch wartet die Öffentlichkeit noch immer auf eine unabhängige und gründliche Untersuchung des Falles.
Gewisse Parallelen zum Mord an Anna Politkovskaja weist ein Fall aus der Türkei auf. Im Januar 2007 wurde in Istanbul der Herausgeber der türkisch-armenischen Wochenzeitung "Agos", Hrant Dink, auf der Straße von einem jungen türkischen Nationalisten erschossen. Der Journalist hatte offen über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges berichtet. Obwohl die Polizei in diesem Fall einen schnellen Fahndungserfolg vermelden konnte und die Regierung um Schadensbegrenzung bemüht war, steht sie aus menschenrechtlicher Sicht in Verantwortung, da es im Strafgesetzbuch einen Paragraphen gibt, der die Herabwürdigung des Türkentums unter Strafe stellt. Auf dieser Basis haben Behörden schon mehrfach versucht, Kritiker mundtot zu machen und Intellektuelle und Journalisten strafrechtlich zu belangen. Aufsehen erregte der Prozess Anfang 2006 gegen den türkischen Schriftsteller Orhan Pamuk, der ebenfalls zum Massaker an den Armeniern Stellung genommen und zudem die von Unterdrückung geprägte Kurdenpolitik seines Landes kritisiert hatte. Erst auf internationalen Protest zugunsten des Trägers des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels 2005 und des Nobelpreises für Literatur 2006 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Kontrolle von Meinungsäußerungen im Internet
In dem Maße, wie autoritäre Regierungen unliebsame Journalisten zum Schweigen bringen und Rundfunk und Fernsehen als ihr alleiniges Sprachrohr betrachten, entwickelt sich das Internet zum Ersatz für eine freie Presse. Besonders deutlich lässt sich dieser Vorgang am Beispiel des Iran ablesen. Hier wächst die Zahl der Weblogs, einer Art ins Internet gestellter Tagebücher, mit kritischen Äußerungen gegenüber dem geistlichen Regime, das seine Auslegung des Korans zur einzigen Richtschnur für das Leben der Menschen gemacht hat. Frühzeitig hat die iranische Führung erkannt, wie stark die Blogger die eigene Machtbasis zu unterminieren vermögen, und bedroht seit 2004 die "Cyber-Verbrecher" mit langjährigen Haftstrafen. Durch das Filtern von Websites versuchen die Machthaber, unbotmäßige Online-Journalisten und Blogger zu überführen.
Dabei leisten namhafte Softwarehersteller und Internetanbieter aus ökonomischen Interessen undemokratischen Staaten bei der Verhinderung von Meinungsfreiheit Schützenhilfe, indem beispielsweise Google und Microsoft in der Volksrepublik China nur Informationen anbieten, die staatlichen Zensurwünschen entsprechen. In ihren Internetportalen sind bestimmte Begriffe wie beispielsweise das Wort "Freiheit" gesperrt. Das Einknicken vor dem Machtanspruch des Staates wird mit dem Argument verteidigt, dass ein zensiertes Informationsangebot besser sei als gar keines. Besondere Empörung löste bei Menschenrechtsorganisationen der Fall des chinesischen Journalisten und Dichters Shi Tao aus, der eine unerlaubte Email in die USA geschickt hatte und dafür zu zehn Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt worden war, weil der Internetanbieter Yahoo in einem Vertrag die chinesischen Zensurmaßnahmen anerkannt und deswegen den Behörden den Standort des Sendecomputers preisgegeben hatte.
Bedrohungen auf Grund einer bestimmten Identität
Nach Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben alle Menschen Anspruch auf die dort verkündeten Rechte und Freiheiten "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand". In der Realität verhindern tief verwurzelte Vorurteile gegenüber andersartigen Menschen, dass der Idee von der Gleichheit aller Menschen schon überall auf der Welt Geltung verschafft werden konnte. Hoffnungen, die Globalisierung, also die Liberalisierung des Waren- und Informationsflusses sowie die Verflechtung und Zusammenarbeit der Volkswirtschaften, könnte auch die kulturellen Schranken beseitigen, erfüllten sich bisher nicht. Im Gegenteil: Viele Menschen, die jene Vorgänge weder verstehen noch gar beeinflussen können, leiden unter Existenzangst und schotten sich gegenüber dem Neuen und Unbekannten ab. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung nehmen unter diesen Vorzeichen wieder zu.
Diskriminierung aus sexuellen Gründen
Fortschritte in der Wahrung der persönlichen Eigenheit aus menschenrechtlicher Perspektive zeigen sich am Beispiel der sexuellen Orientierung. Hier wird deutlich, wie sehr heute auch die Achtung der Menschenwürde von Homo-, Bi- oder Transsexuellen in das Blickfeld von Gesetzgebern und Bürgerrechtlern geraten ist. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Entscheidung der polnischen Regierung Ende 2005, das Amt des "Regierungsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern" wieder aufzulösen und sich damit in Widerspruch zu den Richtlinien der EU über Antidiskriminierung zu setzen. Teilnehmer eines "Marsches für Gleichheit" in Poznan (Posen) mussten sich etwa zur gleichen Zeit mit Eiern und Flaschen bewerfen und beschimpfen lassen. Die herbeigeeilte Polizei schritt dann ein, aber nicht gegen die jugendlichen Angreifer, sondern gegen die Teilnehmer des Marsches, weil deren Demonstration von behördlicher Seite nicht genehmigt worden war.
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Auf Grund leidvoller historischer Erfahrungen haben in Deutschland die Medien ein starkes Augenmerk auf Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Anschläge auf Wohnungen türkischer Mitbürger, jüdische Synagogen und Asylbewerberheime wurden in der Vergangenheit als kriminelle Akte Einzelner lediglich von Polizei und Justiz strafrechtlich verfolgt. Menschen anderer Hautfarbe oder fremder Kulturtradition haben aber einen Anspruch darauf, dass der Staat den Schutz ihrer Person oder ihrer Habe sichert und gewährleistet. Daher ist es bedenklich, wenn Polizei und Strafverfolgungsbehörden bei Übergriffen gegen ausländische Staatsangehörige oder deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ausländischer Herkunft nicht mit den gebotenen Mitteln vorgehen und/oder die Opfer der Übergriffe nicht mit der nötigen Fairness behandeln. Gefährlich sind in diesem Zusammenhang Äußerungen politischer Protagonisten, die aus populistischen Gründen offen für eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Ausländern durch Behörden plädieren. Damit stellen sie die Freiheiten in Frage, die das Grundgesetz allen in Deutschland lebenden Menschen garantiert.
Im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen gegen Ausländer vor allem in den neuen Bundesländern kam in der öffentlichen Diskussion der Begriff "No-Go-Area" auf. Die Vorstellung, dass es ähnlich wie in den USA auch in Deutschland Bezirke oder Regionen gibt, die man besser meiden sollte, weil in ihnen die öffentliche Ordnung nicht mehr gewährleistet werden kann, würde aus menschenrechtlicher Sicht ein staatliches Versagen im Kampf gegen Ausländerfeindlichkeit bedeuten.
Diskriminierung von Roma
Der Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft führte in den Staaten des ehemaligen Ostblocks zu enormen wirtschaftlichen Umwälzungen und ließ eine breite Schicht von sozialen Verlierern entstehen. Gleichzeitig verstärkten sich in den unabhängig gewordenen Staaten die lange unterdrückten nationalistischen Strömungen. Fehlgeleiteter Nationalismus und soziale Unsicherheit konnten sich bei betroffenen Personengruppen verbinden und Aggressionspotenziale freisetzen. Zielscheibe rassistischer Übergriffe bilden hier vor allem Angehörige der Roma, Sie sind teilweise offener Benachteiligung und Ausgrenzung, zum Beispiel durch Verweigerung angemessenen Wohnraums, bis hin zu Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt und warten oft vergebens auf angemessene Entschädigung wegen erlittenen Unrechts.
Religiöse Intoleranz
In einer Welt, die unübersichtlich geworden ist und in der Ungerechtigkeiten überall zu Tage treten, sehnen sich viele Menschen nach einfachen Erklärungsmustern, nach Geborgenheit und Heilsgewissheit. All diese Wünsche bedient der Fundamentalismus, der in verschiedenen Religionen verbreitet ist. Fundamentalisten verneinen Prinzipien der Aufklärung wie kritische Überprüfung von Maßstäben und Normen, sie wähnen sich im Besitz einer absoluten Wahrheit, die, als göttliche Offenbarung ausgegeben, jeden Zweifel ausschließt. Von ihrer Gefolgschaft verlangen sie bedingungslose Unterordnung unter Gesetze und Regeln, die nicht selten politischen Zielen dienen. In ihrem zweigeteilten Weltbild sind Gut und Böse scharf voneinander getrennt und der Kampf gegen das Böse lässt aus ihrer Sicht keine Kompromisse zu. Deshalb zeigen sich Fundamentalisten in hohem Maße gewaltbereit und schrecken teilweise sogar vor der Opferung des eigenen Lebens und des Lebens anderer nicht zurück. Vor diesem Hintergrund sind die zahlreichen Attentate zu sehen, die von islamistischen Fundamentalisten besonders in Afghanistan, in Israel und Palästina und vor allem im Irak verübt werden.
Im Ergebnis verleiten religiös bedingte Gewalttaten zu der Annahme, es gebe einen Kampf der Kulturen und Religionen gegeneinander. Darunter haben wiederum nicht selten religiöse Minderheiten zu leiden, die völlig friedlich leben. So beklagen seit den Terroranschlägen von Al-Kaida und anderer Netzwerke vor allem muslimische Gemeinschaften in Europa eine zunehmende pauschale Verurteilung des Islam und damit eine Diskriminierung aller Gläubigen. In der Tat wird häufig übersehen, dass Religionen von Natur aus nicht auf Gewalt gegründet sind. Allerdings nutzen manche religiöse Führer, aber auch politische Machthaber bestimmte religiöse Botschaften und Traditionen für ihre meist weltlichen Zwecke.
Verfolgung ethnischer Minderheiten am Beispiel der Kurden
Die heute etwa 30 Millionen Menschen zählenden Kurden leben als mehr oder weniger starke Minderheiten in der Türkei, im Irak und Iran sowie in Syrien.
Sie stellen damit das größte Volk der Welt ohne eigenen Staat dar. Obwohl sie sich ganz überwiegend zum Islam bekennen, schützt sie ihr Glaube nicht vor Repressalien, wenn sie ihre Minderheitenrechte wahrnehmen wollen. Bei Spannungen zwischen jenen Ländern geraten die in den Grenzregionen lebenden Kurden schnell in den Verdacht, jeweils für die Gegenseite zu arbeiten; umgekehrt erhebt sich in den Nachbarstaaten kaum Protest, wenn ein Land gegen die eigenen Kurden Gewalt anwendet.
Im Schatten des Krieges zwischen dem Irak und dem Iran ging der irakische Diktator Saddam Hussein bereits 1988 gegen die Kurden in seinem Land vor. Um den Widerstand kurdischer Freiheitskämpfer zu brechen, setzte seine Armee gezielt Giftgas gegen Zivilisten ein und verschleppte mindestens 100 000 Menschen in den Süden des Landes, wo sie erschossen wurden. Als sich im Gefolge des zweiten Golfkrieges 1991 bei den Kurden neue Hoffnungen und neuer Widerstand regten, zeigte sich die geschlagene irakische Armee stark genug, deren Aufstand niederzuwerfen und über eine Million flüchtende Menschen mit Phosphor- und Napalmbomben anzugreifen.
Im dritten Golfkrieg 2003 stellten sich die irakischen Kurden auf die Seite der USA und konnten so nach dem Sturz Saddam Husseins weitreichende Autonomie erlangen. Mit Celal Talabani steht sogar seit 2005 erstmals ein Kurde als Präsident an der Spitze des Iraks. Im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur EU hat die Türkei die Minderheitenrechte der Kurden verbessert, erkennt aber deren Identität nur im Rahmen der türkischen Kultur an. Daher litten in jüngerer Zeit hauptsächlich noch syrische Kurden unter Diskriminierung, die sich in Einschränkungen beim Gebrauch der kurdischen Sprache und der Pflege eigener Traditionen bemerkbar machte. Da vielen Kurden zudem das Recht auf Staatsangehörigkeit verweigert wird, erleiden sie erhebliche Nachteile bei Bildung und Berufsausübung sowie in der Gesundheitsfürsorge.
Angriff auf Leib und Leben
Folter
Von Übergriffen auf Leib und Leben war schon in den vorausgehenden Abschnitten die Rede. Einen Sonderfall stellt allerdings die Folter dar, sie gehört trotz internationaler Ächtung in über 100 Ländern zur Praxis staatlicher Sicherheitsbehörden. Verteidiger der Folter führen immer wieder das eine Argument ins Feld: die Zweckmäßigkeit. Die Sicherheitskräfte seien verpflichtet, Terroristen oder Rebellen auszuschalten, die das Leben Unschuldiger aufs Spiel setzen und sowohl die Bürger als auch den Staat selbst gefährden. Befürworter der Folter sehen in ihr das schnellste und sicherste Mittel, um die Verbindungen zwischen einem Verhafteten und anderen Verdächtigen sowie ihren Sympathisanten aufzudecken.
Isolation, Demütigung, psychischer Druck und körperlicher Schmerz sollen den Gefangenen zerbrechen und ihm die gewünschten Informationen entlocken. Bei allen Misshandlungen entsteht über den körperlichen Schmerz hinaus bei dem Verhafteten das Gefühl des Alleinseins und der Schutzlosigkeit; das Opfer gewinnt die Vorstellung, dass die Folterer über absolute Macht verfügen.
Am Ende gelangen alle Folterer durchweg an ein Ziel, nämlich den Gefangenen zu zermürben und seine Umgebung - bei entsprechenden Indiskretionen und Drohungen - einzuschüchtern. Der Wert erpresster Geständnisse bleibt zweifelhaft. So versuchen nicht wenige Opfer, sich durch falsche Aussagen von ihren Qualen zu befreien, oder sie sind auf Grund von Wahnvorstellungen gar nicht mehr in der Lage, die Wahrheit zu sagen. Freilich ziehen manche Folterer auch dies in ihr Kalkül ein, indem sie die Unterschrift unter fingierte Schuldgeständnisse erpressen.
Leider sind auch demokratische Rechtsstaaten nicht über jeden Zweifel erhaben. Im amerikanischen Militärstützpunkt Guantánamo auf Kuba halten die USA seit 2001 etwa 1000 mutmaßliche Taliban-Kämpfer aus Afghanistan und Al-Kaida-Mitglieder unter zweifelhaften Umständen interniert und setzten im irakischen Gefängnis Abu Ghraib Häftlinge menschenverachtender Behandlung durch das Wachpersonal aus.
Während der damalige amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld etliche dieser Verhörpraktiken als "gute" bzw. zu einem "guten Zweck" durchgeführte Folter für notwendig erklärte, kamen die USA nicht umhin, die Exzesse von Abu Ghraib juristisch zu ahnden. Dabei wurde ein Unteroffizier von einem Militärgericht zu zehn Jahren, eine weitere Soldatin zu drei Jahren Haft verurteilt. Nicht geklärt wurde in diesen Prozessen, ob es sich bei den Betroffenen wirklich nur um Einzeltäter handelte oder ob nicht auch Verantwortliche in höheren Offiziersrängen oder gar in der Politik zu finden sind. Formal wurde damit dem Rechtsstaat Genüge geleistet, auch wenn von einem Zivilgericht möglicherweise gründlichere Aufklärung in puncto Verantwortlichkeit zu erwarten gewesen wäre.
In jüngerer Zeit hat sich auch in Deutschland eine breite öffentliche Diskussion über ehrenwerte Motive einer "guten" Folter im Unterschied zu einer "bösen" Folter mit menschenverachtendem und sadistischem Hintergrund entzündet. Anlass war das Vorgehen des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, der im Jahre 2002 zur Rettung eines entführten Kindes den Täter mit Gewalt zur Aussage über den Verbleib des Opfers zwingen wollte. Befürwortern einer solchen "Rettungsfolter" schwebt auch der Gedanke einer terroristischen Bedrohung vor Augen: Die erzwungene Aussage eines gefassten Terroristen über eine bereits platzierte Bombe ("ticking bomb"-Szenario) oder andere Attentatspläne könnte viele Menschen vor dem sicheren Tod bewahren. Abgesehen davon, dass es keine Garantie für den Wahrheitsgehalt einer abgepressten Aussage gibt, steht dieser Vorstellung eine Reihe schwer zu beantwortender Fragen gegenüber: Welche Zwangsmaßnahmen sind überhaupt zulässigund was passiert, wenn sie nicht zum Ziele führen? Auf welche Fälle sollen jene beschränkt bleiben und wie kann man es verhindern, dass ein Unschuldiger bzw. Unbeteiligter einer Folter ausgesetzt wird? Da die gewaltsame Erzwingung eines Geständnisses immer den Willen des Betroffenen brechen muss, ist die Gefahr groß, dass er einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt und damit seine Menschenwürde verletzt wird. Diese steht aber aus gutem Grunde in unserer Verfassung an oberster Stelle. Kann das Mittel also den Zweck heiligen, oder läuft der freiheitliche Rechtsstaat nicht Gefahr, die von ihm selbst für unantastbar erklärten Rechtsgüter über Bord zu werfen?
Verschwindenlassen
Solange Angehörige oder Anwälte wissen, wo die Opfer festgehalten werden, besteht immer noch Hoffnung auf Hilfe. Anders sieht die die Lage aus, wenn Menschen plötzlich verschwinden. Von "Verschwindenlassen" spricht man, wenn ein Mensch von Sicherheitskräften eines Staates oder einer paramilitärischen Organisation festgenommen und entführt, die Inhaftierung aber abgeleugnet wird. Niemand erklärt sich für die Entführung des Opfers verantwortlich, nirgends ist etwas über seinen Verbleib zu erfahren. Den Angehörigen fehlt angesichts der Heimlichkeit des Vorgangs und der Anonymität der Täter meist eine Handhabe bei der Suche nach dem oder der Verschleppten. Dazu kommt, dass sich die Behörden oft weigern, nach dem Schicksal und dem Aufenthaltsort von "Verschwundenen" zu forschen. Diese Praxis wandte während des Zweiten Weltkrieges bereits die Geheime Staatspolizei auf Grund des "Nacht-und-Nebel-Erlasses" Hitlers an. Tausende, die des Widerstands gegen die deutsche Besatzungsmacht im Westen verdächtig waren, wurden bei "Nacht und Nebel" über die Grenze gebracht und - soweit sie nicht durch Sondergerichte zum Tode verurteilt wurden - in Konzentrationslager verschleppt. Etwa 30 Jahre später machten sich die Diktatoren Lateinamerikas diese Methode zu eigen. Das Verschwindenlassen breitete sich in kurzer Zeit in fast allen autoritären oder vom Bürgerkrieg bedrohten Ländern der Erde aus.
Viele Opfer dieser Praxis werden später ermordet aufgefunden - mit sichtbaren Anzeichen von Folter oder grausamer Verstümmelung. Insofern unterscheidet sich jenes Verbrechen gegen die Menschlichkeit kaum vom Auftreten der "Todesschwadronen", die nicht selten mit der Duldung oder dem heimlichen Einverständnis der jeweiligen Regierung operieren. Ihr Ziel ist es immer, die bestehende (ungerechte) Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eines Landes, gegebenenfalls sogar wie in Kolumbien eines Drogenkartells, mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten und Oppositionelle, Reformer wie Menschenrechtler oder auch Umweltschützer einzuschüchtern, zum Schweigen zu bringen und physisch auszulöschen.
Immer häufiger fallen vor allem in Lateinamerika Straßenkinder außerhalb der Gesetze stehenden Hinrichtungen zum Opfer, weil sie als nutzlos gelten oder sich schädigend auf das Tourismusgeschäft auswirken könnten. In der Tat gehen von den Armenvierteln großer Städte besonders in den Entwicklungsländern Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus, wenn der Staat dort nicht für ein Mindestmaß an Überlebensmöglichkeit und Lebensqualität sorgt. Häufig greifen Behörden aber zu keinem anderen Mittel, als Gewalt mit Gegengewalt zu beantworten. So führt beispielsweise die Polizei in Brasilien in den Slumgebieten regelmäßig Razzien durch, bei denen manchmal wahllos Passanten erschossen werden. Nach einem Bericht von amnesty international tötete die Polizei in den Bundesstaaten Rio de Janeiro und Sao Paulo in den Jahren 1999 bis 2004 bei solchen Aktionen 9000 Menschen. Als Grund wird stets "Widerstand gegen die Staatsgewalt" angegeben, um die extralegalen Hinrichtungen als Notwehr zu rechtfertigen. In Honduras und anderen mittelamerikanischen Ländern veranstalten paramilitärische Kommandos des Nachts regelrechte Jagden mit Jeeps und Pickups ohne Nummernschilder auf Straßenkinder oder jugendliche Bandenmitglieder. Die selbst ernannten Saubermänner, die häufig ehemals der Polizei oder dem Militär angehörten, versuchen auf diese Weise meist im Auftrag einflussreicher Hintermänner eine Politik der "harten Hand" durchzusetzen.
Erst durch die Rückkehr zu rechtsstaatlichen Zuständen, vor allem aber durch das Auftreten engagierter Menschenrechtsorganisationen erfährt die Allgemeinheit von den unmenschlichen Praktiken so genannter staatlicher Sicherheitsorgane und ihrer Helfershelfer. Beispielhaft wurde das Auftreten der "Mütter der Plaza de Mayo" in Buenos Aires, die seit 1977 gegen das Verschwinden ihrer Kinder demonstrierten und für Gerechtigkeit in Argentinien kämpften. Hintergrund dieser Kampagne bildete das dunkle Kapitel der argentinischen Militärdiktatur von 1976 bis 1983, während der mehr als 30 000 Menschen verschwanden. Bei ihrem wöchentlichen Protest auf der Plaza de Mayo vor dem Regierungspalast verlangten die Frauen die lückenlose Aufklärung aller Fälle; später demonstrierten sie gegen die Freilassung der Verantwortlichen für die Verbrechen der Diktatur. Erst ein Urteil des Obersten Gerichtshofes Argentiniens hob im Jahre 2005 zwei Gesetze auf, die Militärangehörige vor strafrechtlicher Verfolgung für die Zeit der Diktatur schützten. Im Oktober 2007 wurde erstmals sogar ein katholischer Priester, der sich zum Handlanger der Militärs gemacht hatte, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt.
QuellentextMütter gegen Massenmord
Die Bilder gingen um die ganze Welt: Frauen mit weißen Kopftüchern, in der Hand Schwarzweißfotos ihrer Kinder, marschieren vor den Präsidentenpalast und fordern Aufklärung über das Schicksal ihrer verschwundenen Töchter und Söhne. Eine von ihnen war Nora Cortina: "Ich habe es einfach nicht verstanden, als mein Sohn verschwunden ist, dass ich ihn nie wiedersehen würde. Als ich mit anderen Müttern anfing, auf die Plaza de Mayo zu ziehen, hatten wir nicht den Gedanken, dass wir unsere Kinder nie wiedersehen würden. Das ist das schlimmste Verbrechen, weil man eine Person damit einfach aller Rechte beraubt."
Es begann am 30. April 1977. Gerade einmal 14 Mütter wagten sich auf die Plaza de Mayo, den Platz vor dem Präsidentenpalast. Dort herrschten seit einem Jahr die Militärs unter General Videla. Die Polizei verprügelte und verhaftete die Frauen. Aber sie kamen wieder, jeden Donnerstag, und es wurden immer mehr. Der Protest der Mütter, die im Kreis marschierten, weil Kundgebungen im Stehen verboten waren, wurde zum Symbol des Widerstandes gegen die Diktatur: Hebe Bonafini, die Gründerin und heutige Präsidentin der Madres: "Dieser Marsch der Mütter war ein Protest, auf den alle gewartet haben. Weil er ein Zeichen war, ein Zeichen, Mut zu zeigen, den Kampf fortzusetzen - den Kampf gegen die Mörder unserer Kinder, gegen die Militärs. Die ganze Welt half uns, kam, hörte uns zu."
Rund 30.000 vermeintliche Linke und Regimegegner ließen die Militärs entführen, foltern und ermorden, darunter auch drei Anführerinnen der Madres. Ins Blickfeld der Weltöffentlichkeit rückte der Massenmord 1978, als Argentinien die Fußballweltmeisterschaft veranstaltete und die Mütter sich mit einem Appell an die ausländischen Journalisten wandten: "Wir wollen wissen, wo unsere Kinder sind. Wir haben Angst, dass sie krank sind, Hunger haben. Wir wissen gar nichts. Wir wissen nicht, an wen wir uns wenden können. Konsulate, Botschaften, Ministerien, Kirchen, überall sind uns die Türen versperrt. Deswegen wenden wir uns an Sie, bitte helfen Sie uns, Sie sind unsere letzte Hoffnung."
Auch nach dem Ende der Militärdiktatur 1983 ging der Protest der Madres weiter. Jeden Donnerstagnachmittag um halb vier drehen sie auf der Plaza de Mayo ihre Runden, tragen Kopftücher und Fotos der Kinder und fordern weiter Aufklärung: Denn bis heute ist das Schicksal der Verschwundenen nicht dokumentiert. Und bis heute sitzen die Schuldigen nicht im Gefängnis, klagt Nora Cortina: "Es ist eine Wunde, die nicht heilt, eine Wunde, die uns dazu bringt, Tag für Tag weiterzukämpfen. Wir wollen Wahrheit und Gerechtigkeit und die Erinnerung wach halten. Und dass die Justiz die Kinder findet, die man den Verschwundenen weggenommen hat, von denen wir wissen, dass sie noch leben. Damit sie zurückkehren oder wenigstens ihre wirklichen Familien kennenlernen können." Rund 500 Babys hatten die Militärs ihren Opfern entrissen und zur Adoption freigegeben. Seit Jahren sind die "Großmütter der Plaza de Mayo" gezielt auf der Suche nach ihnen, über 50 wurden schon gefunden. [...]
Die Amnestiegesetze und Gnadenerlasse, die die Militärs lange geschützt hatten, sind auf Betreiben des seit 2003 regierenden Präsidenten Nestor Kirchner inzwischen aufgehoben. [...]
Gottfried Stein, "Kopftücher gegen die Diktatur", www.tagesschau.de vom 30. April 2007
Völkermord
Seinen Höhepunkt findet das Morden, wenn es aus rassistischen, religiösen, nationalen oder wirtschaftlichen Gründen gegen eine ethnische Minderheit im Lande oder gegen das eigene Volk gerichtet ist. Ein solcher Genozid (Völkermord) ist das schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei geht es im Allgemeinen neben den Morden um eine ganze Bandbreite von Menschenrechtsverletzungen, die von der Diskriminierung von Völkern und Volksgruppen über den Entzug persönlicher Freiheitsrechte und materieller Lebensgrundlagen über Folter und körperliche Schädigungen bis zur geplanten Massenvertreibung reichen.
Zu den schlimmsten Tragödien der neueren Zeit zählt der Völkermord in Ruanda 1994. Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu und Tutsi in den zentralafrikanischen Staaten Ruanda und Burundi entluden sich in beiden Ländern mehrfach in Vertreibungen und Massentötungen. Zu einer Eskalation mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen kam es in Ruanda im April 1994, als ein Flugzeug mit dem Präsidenten Habyarimana aus ungeklärten Gründen abstürzte und der Hutu-Diktator ums Leben kam. Daraufhin töteten die tonangebenden Hutu, die einen Anschlag der Tutsi-Minderheit auf den Präsidenten vermuteten, innerhalb von nur 100 Tagen etwa 800 000 bis eine Million Menschen aus den Reihen der Tutsi, aber auch gemäßigte Hutu. Das Morden in Ruanda hatte erst ein Ende, als Tutsi-Rebellen der Ruandisch-Patriotischen Armee (RPA) aus Uganda einmarschierten und die Regierungsarmee und verbündete Milizen zur Flucht nach Zaire (heute: Demokratische Republik Kongo) trieben. Als später ruandische Flüchtlinge zwangsweise aus Zaire und Tansania zurückkehren mussten, fielen nicht wenige Racheakten der RPA zum Opfer, ohne je einen Richter gesehen zu haben. Das Bedrückende an diesem Geschehen war die Tatsache, dass das Morden praktisch vor den Augen von UN-Blauhelmsoldaten (siehe S. 56) ablief, die sich aber nicht in der Lage sahen, wirksam einzugreifen. Denn die internationale Staatengemeinschaft wollte lange Zeit den Völkermord nicht zur Kenntnis nehmen, der ein entschiedeneres Vorgehen in Ruanda erfordert hätte. Inzwischen ist um die alten Gegensätze zwischen Hutu und Tutsi im Kongo ein Folgekonflikt entbrannt.
QuellentextDer Konflikt geht weiter
Maurice Tirivamunda schlottert am ganzen Körper. [...] Die letzte Nacht, erzählt Maurice, habe er am Hang des Vulkans verbracht. In einem Erdloch habe er geschlafen und versucht, sich mit den breiten Blättern von Bananenstauden vor dem Regen zu schützen. Warum schläft er nicht in einer Hütte? "Viel zu gefährlich!"
Maurice Tirivamunda ist einer der ungezählten Flüchtlinge, die schon wieder um ihr Leben laufen müssen, seit sich in der ostkongolesischen Provinz Nordkivu der desertierte kongolesische Tutsi-General Laurent Nkunda und die reguläre Armee sowie die mit ihr verbündeten Milizen der Maï-Maï erbarmungslose Kämpfe liefern. Es geht dabei um ethnische Auseinandersetzungen, um die Kontrolle über Bodenschätze und nicht zuletzt um den Einfluss des Nachbarlandes Ruanda. Im Grunde geht es um den alten Konflikt zwischen Hutu und Tutsi, nur diesmal nicht in Ruanda, sondern in Kongo. [...] Was sich derzeit in Nordkivu abspielt, ähnelt nach Einschätzung der Europäischen Union dem Drama in der sudanesischen Region Darfur. [...] Zwischen 600 000 und 800 000 Menschen sind in der Provinz auf der Flucht. [...]
Um den Grund dieses barbarischen Konflikts zu verstehen, ist eine Auseinandersetzung mit dem ruandischen Genozid 1994 und der Flucht der für den Völkermord verantwortlichen Interahamwe-Milizen sowie Teilen der ruandischen Armee nach Kongo nötig. 50 000 dieser Völkermörder waren damals über die Grenze in die kongolesische Grenzstadt Goma gekommen, nachdem sie zuvor 800 000 Tutsi und moderate Hutu in Ruanda getötet hatten. In Kongo gingen sie sogleich auf die dort lebende Minderheit der Banyamulenge los - Tutsi, die vor mehr als hundert Jahren nach Kongo eingewandert waren. Zweimal marschierte die ruandische Armee nach Kongo ein, um jene Hutu-Milizen, die sich inzwischen "Front Démocratique pour la Libération du Rwanda" (FDLR) nennen, zu bekämpfen. Nkunda, der zu den Banyamulenge gehört, gerierte sich als Speerspitze gegen die FDLR.
13 Jahre nach dem Genozid ist die FDLR immer noch in Nord- wie Südkivu präsent. 6000 Kämpfer sollen es sein, glaubt man den Zahlen der UN-Mission in Kongo. Sie terrorisieren die Bevölkerung, sie sind für die massenhaften Vergewaltigungen in der Region verantwortlich und sie erheben Steuern in den Dörfern, die sie unter ihre Kontrolle bringen. Die kongolesische Armee, die ohnehin nur ein Schatten ihrer selbst ist, wird auch deshalb mit der FDLR nicht fertig, weil einige ihrer Kommandanten mit den Hutu-Extremisten gemeinsame Sache machen. Der von der ruandischen Armee großzügig unterstützte Tutsi-General Nkunda aber bediente sich bei seinem Kampf gegen die Hutu-Milizen genau der Methoden, die er der anderen Seite vorwirft: Massaker an Zivilisten, Vergewaltigung, Plünderungen. [...]
Die gespannte Lage in Nordkivu war im August [2007 - Anm. d. Red] eskaliert, als die zwischenzeitlich in die kongolesische Armee integrierten Nkunda-Kämpfer weitere Massaker an kongolesischen Hutu begannen. Speziell die "Brigade Bravo" tat sich in der Gegend von Rutshuru, wo sie stationiert war, durch willkürliche Erschießungen hervor. Als Präsident Joseph Kabila die Brigade nach internationalen Protesten abziehen wollte, desertierten die Nkunda-Kämpfer. Die fünf "gemischten Brigaden" der Armee in Nordkivu implodierten regelrecht, und im September ging die eine Hälfte auf die andere los. Der regierungstreue Teil dieser Truppen erhielt Unterstützung durch die UN-Mission, die Munition und Soldaten transportierte und Luftaufklärung lieferte. Wohl nur deshalb vermochte die Armee die Nkundisten an einer Einnahme der Provinzhauptstadt Goma zu hindern. Seither tobt der Krieg in den Bergen - und droht zum Flächenbrand zu werden. [...]
Thomas Scheen, "Hutu gegen Tutsi, diesmal in Kongo", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. November 2007
Ethnische Verfolgungen
Der Völkermord im ehemaligen Jugoslawien zerstörte die Illusion, nach den schlimmen Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sei so etwas in Europa nicht mehr möglich. Immerhin gehören Serben, Kroaten und Muslime in Bosnien als Südslawen der gleichen Volksgruppe an und schienen durch Josip Broz Tito, den Neugründer Jugoslawiens nach dem Zweiten Weltkrieg friedlich geeint zu sein. Der einzige Unterschied besteht in ihrer Religion. Angefacht von einem zügellosen Nationalismus erwies sich dieser jedoch nach Titos Tod (1980) stärker als der Schmelztiegeleffekt des kommunistischen Staates. In letzter Konsequenz führte die Entwicklung am Ende des 20. Jahrhunderts zum Zerfall Jugoslawiens und - vor allem in Bosnien - zu "ethnischen Säuberungen" vorwiegend durch Serben, denen hauptsächlich Muslime zum Opfer fielen. Hinter diesem beschönigenden Unwort verbergen sich Vertreibungen und Konzentrationslager, Folterungen und Vergewaltigungen, Massenhinrichtungen und Massengräber. Verbunden bleiben diese Menschenrechtsverletzungen in Bosnien mit den Namen des Serbenführers Radovan Karadzic und seines Armeegenerals Ratko Mladic sowie mit der Stadt Srebrenica, die zur ersten UN-Schutzzone der Welt erklärt, dann aber unter dem Ansturm der serbisch-bosnischen Armee im Juli 1995 von den dort stationierten Truppen der UNO aufgegeben worden war. Ungehindert konnten die Serben aus den eingekesselten Menschen die Männer im wehrpflichtigen Alter abtransportieren und auf den "killing fields" um die Stadt ermorden. Erst im Februar 2007 stellte der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in einem von Bosnien gegen Serbien geführten Prozess offiziell den Tatbestand des Völkermordes fest. Allerdings verneinte das Gericht Entschädigungsansprüche Bosniens, da der Genozid von bosnischen Serben begangen wurde und Serbien lediglich nichts dazu beigetragen habe, das Massaker zu verhindern.
QuellentextSchmerzhafte Aufarbeitung
Wer in das Tal von Srebrenica kommt, den umfängt Stille. Häuserruinen weisen der fast schnurgeraden Straße den Weg. Aus dem Nebel taucht das Gerippe einer Fabrik, dann ein riesiges Feld aus weißen Stelen und frischen Grabhügeln mit Holzkreuzen auf: Das ist die Gedenkstätte Potocari, ein riesiger Friedhof, gebaut für die rund achttausend Menschen, die hier, auf den Wiesen und in der alten Fabrik, in Sporthallen, leergeräumten Warenhäusern und in den umliegenden Wäldern, im Jahr 1995 von Radko Mladics Armee der Republik Srpska erschossen und erschlagen worden sind. Vergeblich hatten sie auf den Schutz der Vereinten Nationen gehofft. [...]
Ihr Sohn habe die gleichen roten Wangen wie sie gehabt, sagt die kleine Frau mit Kopftuch, die gegenüber dem Mahnmal Blumen verkauft. [...] An dem Augenblick, als sie ihren Sohn und ihren Mann das letzte Mal sah, hält sie sich wie an einem Anker fest: Im Juli 1995, nachdem der holländische Kommandant Thomas Karremans die ihm unterstellte UN-Sicherheitszone von Srebrenica an Mladic übergeben hatte, sei das gewesen. Ihr Mann und ihr Sohn brachen damals zusammen mit rund sechstausend anderen Männern und Jungen auf, um zu Fuß durch Berge und Wälder in die benachbarte Sicherheitszone von Tuzla zu gelangen.
Es herrschte Chaos und Verzweiflung in der Stadt, Srebrenica war bis zum Bersten mit Flüchtlingen aus der ganzen Region gefüllt. [...] Die in der Stadt verbliebenen bosnischen Soldaten ahnten, was den Menschen bevorstehen würde und flüchteten. Aufgeschreckt folgten ihnen Väter mit ihren Söhnen und junge Männer. Zuletzt brachen die Alten und Kranken auf. Von den Menschen, die sich auf den fünftägigen Fußmarsch machten, überlebten nur wenige Hundert. Alle anderen wurden in den Wäldern von serbischen Soldaten, Milizionären und Polizisten abgefangen und massakriert.
Diejenigen, die in Srebrenica geblieben waren, suchten rund um das Lager der Blauhelme Schutz. Die Männer und Jungen im Alter von zwölf bis siebenundsiebzig Jahren wurden dort später von Mladics Armee zum Töten selektiert. Ihr Sohn und ihr Mann müssten in der zweiten Gruppe gewesen sein, die sich auf den Weg nach Tuzla machte, meint die Frau vom Blumenstand. [...] Beerdigen konnte sie Mann und Sohn nicht. Die Körper wurden nicht gefunden.
Jedes Mal, wenn ein neues Massengrab geöffnet wird, pilgert sie zusammen mit den "Witwen und Müttern von Srebrenica" dorthin - die Frauen haben sich unter diesem Namen zusammengeschlossen. Nur dreitausend Opfer konnten sie bis jetzt in Potocari zur letzten Ruhe betten. Wenn eines Tages die letzten Toten geborgen sein werden, sagen die Menschen in Bosnien, finden auch die Seelen der Überlebenden endlich Frieden.
Murat Hurtic steht in einem Buchenwald, nur wenige Kilometer von Srebrenica entfernt, und fuchtelt mit seinem Schirm. "Wenn die Frauen kommen, versuche ich, nicht hier zu sein. Ihre Enttäuschung, wenn keiner ihrer Verwandten unter den Toten ist, ertrage ich nicht", sagt der Leiter einer Gruppe von Forensikern, Anthropologen und Kriminologen, die die Opfer exhumieren. [...]
Vierundzwanzig Meter lang, dreieinhalb Meter breit und fast zwei Meter tief ist das Massengrab, das wie eine Wunde im Boden klafft. Vor knapp einer Woche hat Hurtic die Grube geöffnet. [...] Um die rund neunzig Gebeine vor der Nässe zu schützen, hat man sie mit einer Plane bedeckt. [...] Die Identifizierung der Opfer ist kriminologische Schwerstarbeit. Zwölf Jahre nach ihrem Tod sind die Körper so verwest, dass nur eine DNA-Analyse ihre Identität verraten kann. In den vergangenen Jahren wurden deshalb systematisch Blutproben von den Angehörigen der Vermissten gesammelt. [...]
Hurtic rattert ein gutes Dutzend Ortsnamen herunter, an denen er mit seinem Team Gräber ausgehoben hat. Dann folgt eine Liste von Greueltaten, mit denen man die Opfer malträtierte. Zwischen den Sätzen holt er kaum Luft. Hurtic schießt mit Worten, als herrsche in seinem Kopf noch Krieg. Früher, in einem anderen Leben, ist er Lehrer gewesen, doch dann sperrte ihn die bosnisch-serbische Armee in ein Konzentrationslager. [...] Nach dem Krieg, als man die ersten Leichen im Jahr 1996 exhumierte, meldete er sich freiwillig, um zu helfen.
Glücklich, sehr glücklich sei er über seine Arbeit, sagt er, durch sie fänden immer mehr Familien ihren Frieden. Hundertvierzig Massengräber hat er schon aufgespürt. Noch ist die Suche nicht beendet. [...]
Viele der Häuser von Srebrenica stehen leer. Ihre Besitzer sind tot oder haben die Stadt verlassen. Anders als vor dem Krieg, wohnen heute überwiegend Serben in der Stadt, unter ihnen einige der Täter. Viele der Frauen, deren Söhne und Männer getötet worden sind, leben noch immer in Flüchtlingslagern. Nur wenige von ihnen kehrten - wie die Frau vom Blumenstand - nach Srebrenica zurück. [...]
Karen Krüger, "Als ich meinen Sohn zuletzt sah", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Oktober 2007
Ein aktuelles Beispiel für Völkermord vollzieht sich in der sudanesischen Region Darfur, wo seit längerer Zeit sesshafte afrikanische Bauern mit nomadisierenden arabischen Viehzüchtern um Land und Wasser konkurrieren. Rapides Bevölkerungswachstum, Dürreperioden und das offenkundige Desinteresse der Zentralregierung in Khartum an der Region mündeten im Januar 2003 in einem Aufstand schwarzafrikanischer Darfuri. Seitdem tobt ein Bürgerkrieg, der vor allem von der sudanesischen Armee und den mit ihr verbündeten arabischen Dschandschawid Reitermilizen mit unerbittlicher Härte geführt wird. Dabei werden Dörfer systematisch bombardiert und niedergebrannt, Männer gefoltert und ermordet, Frauen und Kinder brutal vertrieben. Selbst in Flüchtlingsunterkünften werden Frauen von Milizionären vergewaltigt und Kinder entführt. Bis zum Sommer 2007 sollen - auch durch Hunger und Krankheiten - über 200 000 Menschen ihr Leben verloren haben und etwa 2,5 Millionen vertrieben worden sein. Menschenrechtsorganisationen sprechen demzufolge von "ethnischen Säuberungen" und einem "Ruanda in Zeitlupe".
Todesstrafe
Vor dem Hintergrund des uneingeschränkten Rechtes auf Leben wird letztlich auch die legale Todesstrafe fragwürdig. Sie ist noch nicht weltweit geächtet, wenn auch die UN-Menschenrechtskommission in mehreren Resolutionen die Todesstrafe als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt hat. Und dies mit gewissem Erfolg: Hatten 1977 gerade erst 16 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder de facto abgeschafft, waren es bis Ende 2005 bereits 122. Auch in der EU gilt ein striktes Nein zur Todesstrafe. Deren Abschaffung ist für beitrittswillige Staaten verpflichtend.
Todesstrafe
Todesstrafe
Auf der anderen Seite sitzen weltweit noch über 20000 Menschen in Todeszellen, und es gibt Länder, die exzessiven Gebrauch von Hinrichtungen machen. 91 Prozent aller Exekutionen fielen 2006 allein auf die Länder China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und die USA. Unter den Opfern befanden sich auch Menschen, die unter Folter "Geständnisse" abgelegt hatten sowie minderjährige Straftäter und Menschen mit geistiger Behinderung, deren Hinrichtung völkerrechtlich verboten ist. Als todeswürdig gelten in China dabei nicht nur Gewaltverbrechen, sondern auch Finanzdelikte wie Steuerhinterziehung und Unterschlagung.
Aus menschenrechtlicher Perspektive ist generell auf die Gefahr des Justizirrtums hinzuweisen. Immer wieder erweisen DNS-Analysen die Unschuld wegen Mordes verurteilter Todeskandidaten. Vor allem aber bedeutet jede Hinrichtung eine nicht wieder gutzumachende Verletzung der Menschenwürde, die durch keine noch so "humane" Todesart gemildert werden kann.
Im Dezember 2007 hat die Generalversammlung der Vereinigten Nationen mit deutlicher Mehrheit eine Resolution verabschiedet, welche die Mitgliedsstaaten zur Aussetzung bereits gefällter Todesurteile auffordert. Diese könnte zumindest eine wichtige Zwischenstufe auf dem Weg zu einer endgültigen Abschaffung der Todesstrafe weltweit bedeuten.