Da das Protokoll gerade dieser Sitzung des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents nur fragmentarisch erhalten ist, orientiert sich die folgende Darstellung der Geschehnisse in Mainz am 18. März 1793, soweit dies den Sitzungsverlauf betrifft, an der Beschreibung des Ereignisses in der von Georg Forster redigierten Zeitung "Die neue Mainzer Zeitung oder der Volksfreund" vom Dienstag, dem 19. März 1793 (Nr. 34) mit der Überschrift "Mainz, den 18ten März. Nationalkonvent der freien Deutschen diesseits des Rheins":
"Am Montag, dem 18. März 1793, tritt um 8 Uhr morgens im Rittersaal des Deutschhauses zu Mainz der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent zu seiner dritten Sitzung zusammen. Die ersten beiden Sitzungen hatten tags zuvor am gleichen Ort stattgefunden, vor- und nachmittags. Das Deutschhaus war eines der Residenzgebäude des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz gewesen. Der Kurfürst und sein Hofstaat waren aus der Stadt geflohen, als sich die französische Revolutionsarmee im Herbst 1792 der Stadt näherte, die dann am 21. Oktober besetzt wurde.
Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent ist eine Versammlung, wie es sie noch nie in der deutschen Geschichte gegeben hat. Die Mitglieder sind an ihren Herkunftsorten in der Pfalz und in den linksrheinischen Gebieten Rheinhessens von ihren Mitbürgern gewählt und als deren Repräsentanten nach Mainz gesandt worden. Vorbild waren die Wahlen zum Nationalkonvent in Frankreich im Herbst 1792. An diesem Tag sind 59 Deputierte anwesend. (An den folgenden Tagen trafen weitere Deputierte ein, sodass der Nationalkonvent letztlich 128 Deputierte hatte, die 126 Orte vertraten – Anm. d. Verf.).
Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Präsidenten, den Professor der Philosophie Andreas Joseph Hofmann, bildet der Konvent vier Ausschüsse, nämlich den Ausschuss des Unterrichts, der Wachsamkeit, der Finanzen und der Petitionen. Der Bürger Dorsch aus Neubamberg, Professor der Philosophie in Straßburg, erklärt in einer patriotischen Rede, der Tag sei von einzigartiger geschichtlicher Bedeutung. Von Mainz würde nunmehr an alle noch unterdrückten Deutschen die Botschaft der Befreiung von dem jahrhundertelangen Despotismus der Fürsten ausgehen. Die Menschen würden ihre natürlichen Rechte der Freiheit und Gleichheit wiedererlangen, die ihnen in der Vorzeit geraubt worden seien und die ihnen seither durch Gewalt und Unterdrückung verwehrt sein würden. Nun sei das Ende der Gewaltherrschaft nahe; eine freie Republik der Deutschen müsse gegründet werden. Danach erheben sich die gewählten Volksvertreter und erklären feierlich, dass sie nur die Gewalt des Volkes als rechtmäßig anerkennen und dass die bislang bestehenden Rechte aller weltlichen Fürsten und geistlichen Herren in den Ländern diesseits des Rheins von Landau bis Bingen ab sofort erloschen seien.
Hiernach wird über ein Dekret beraten, in dem die neuen Rechtsverhältnisse dargelegt werden sollen. Letztendlich wird der Text des Bürgers Forster, Bibliothekar der Universität, von der Versammlung angenommen. 30 Kanonenschüsse verkünden auf der Stelle diesen ersten wichtigen Akt der deutschen Volkssouveränität. Damit der Beschluss der freien Deutschen der ganzen Welt bekannt gemacht werden kann, soll das Dekret 30.000mal gedruckt und in allen Orten des Rheinisch-Deutschen Freistaats feierlich proklamiert werden.
Sodann sprechen Gesandte des Nationalkonvents aus Paris sowie der französische General (Adam Philippe de) Custine den versammelten Stellvertretern des freien deutschen Volkes Lob und Anerkennung aus. Der General erklärt, seine Soldaten, die Söhne Frankreichs, würden den neuen Freistaat verteidigen wie ihr eigenes Vaterland. Frankenbürger* Haußmann weist in einer Rede darauf hin, "dass alles Unglück der Völker von den Beherrschern und Fürsten herrühre, dass hingegen alle Völker, welche frei sein wollen, ihre Feinde immer überwunden haben". Im Namen der Frankenrepublik* verspricht er, "niemals zu dulden, dass je wieder ein Despot dies von nun an ewig freie Land unterjoche". Präsident Hofmann dankt für den Großmut der Franken und nimmt – stellvertretend für das deutsche Volk – die Brüderküsse der Gesandten der Frankenrepublik entgegen. Zu dieser erhabenen Szene spielt Musik, die alle Anwesenden zu Tränen rührt. Die Versammlung endet um 12 Uhr mit dem Schwur der Treue gegenüber dem deutschen Volk.
Vor dem Deutschhaus werden die Mitglieder des Nationalkonvents von einer größeren Zahl Bürger und Bürgerinnen freudig erwartet. Gemeinsam ziehen sie zum Marktplatz am Dom, wobei sie Freiheitslieder anstimmen. Auf dem Marktplatz steht seit dem Januar ein Freiheitsbaum, daneben zwei Piken, geschmückt mit der Jakobinermütze. Musiker spielen auf. Um den Baum herum tanzen Männer und Frauen Reigen. Unter ihnen auch französische Soldaten. Ein Bürger trägt ein neues Lied vor, ein "Freiheitslied für die lieben Mainzer". Da ist zu hören: "Seht Deutschlands erste freie Stadt …"
Am Tag darauf wird im Konvent die Frage beraten, "in welcher Form der von Deutschland getrennte und auf die allgemeinen Grundsätze von Freiheit und Gleichheit gegründete Staat künftighin bestehen solle". Die Debatten dauern drei Tage. Schließlich setzt sich die Auffassung durch, dass der neue Freistaat zu schwach wäre, um den Armeen der deutschen Fürsten Widerstand leisten zu können. Daher soll die freie Republik sich mit der Frankenrepublik vereinigen. Am 21. März wird in diesem Sinne ein Dekret beschlossen. Tags darauf werden drei Emissäre gewählt, die dem Konvent in Paris das Anliegen vortragen sollen. Dies sind die Bürger Georg Forster, Andrè Potocki (Kaufmann aus Colmar) und Adam Lux (Dr. philos. und Landwirt aus Kostheim)."
* Unter "Frankenrepublik" ist die Erste Französische Republik zu verstehen, die am 21. September 1792 ausgerufen worden war, mit "Franken" sind demnach die französischen Staatsbürger gemeint.
Die Dekrete des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents vom 18. und 21. März 1793
In den beiden (unten stehenden) Dekreten ist allgemein von einer Staatsgründung die Rede sowie von einem "Freistaat", was nichts anderes als "Republik" bedeutet. Der neu gegründete Staat bleibt in diesen Dokumenten namenlos. Einen Namen gab es jedoch bereits, nämlich "Mainzer Republik". So nannten ihn etwa Revolutionsanhänger aus Oberolm am 3. Januar 1793 in einer Eingabe an die Mainzer Zivilverwaltung (im Faksimile unten re., Mi.).
Die Aufzählung der territorialen Gewalten in Artikel 3 des Gründungsdekrets der Mainzer Republik vermittelt einen Eindruck von der damaligen Zersplitterung des linksrheinischen Reichsgebietes. Dabei war die Anzahl der "Herrschaften" tatsächlich noch wesentlich höher als hier dargestellt. Es existierten sogar einzelne Gemeinden, die unter mehreren Herrschaften aufgeteilt waren (vgl. Hellmut G. Haasis: Morgenröte der Republik. Die linksrheinischen deutschen Demokraten 1789-1849, Berlin 1984). Das machte es in Einzelfällen dem Reichsgericht in Wetzlar schwer, Herrschaftsansprüche verbindlich zu klären. Die Zahl der Menschen, die in dem Gebiet des "deutschen Freistaates" gelebt haben, wird auf 250.000 geschätzt.
Zum Dekret vom 21. März 1793: Das Ersuchen des "rheinisch-deutschen Nationalkonvents", der Französischen Republik angegliedert zu werden, wurde am 30. März 1793 im Pariser Nationalkonvent behandelt und fand dort begeisterte Zustimmung. Die drei Emissäre aus Mainz konnten allerdings nicht zurückkehren, weil die Armeen der deutschen Fürsten das Gebiet um die Stadt bereits wieder eingenommen hatten.
QuellentextDekret
des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents, vom 18. März 1793, wodurch in dem Striche Landes, von Landau bis Bingen, alle bisherigen angemaßten willkührliche (sic) Gewalten abgeschafft werden.
Der rheinisch-deutsche Nationalkonvent dekretiert:
Artikel 1: Der ganze Strich Landes von Landau bis Bingen, welcher Deputirte zu diesem Konvente schickt, soll von jetzt an einen freyen, unabhängigen, unzertrennlichen Staat ausmachen, der gemeinschaftlichen, auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen gehorcht.
Artikel 2: Der einzige rechtmäßige Souverän dieses Staats, nämlich das freie Volk, erklärt durch die Stimme seiner Stellvertreter allen Zusammenhang mit dem deutschen Kaiser und Reiche für aufgehoben.
Artikel 3: Der Kurfürst von Mainz, der Fürst von Worms, der Fürst von Speier, die Fürsten von Nassau-Weilburg und Usingen, der Markgraf von Baden, der Fürst von Salm, die Wild- und Rheingrafen vom Stein und zu Grumbach, der Fürst von Leiningen, Dürkheim, der Graf von Falkenstein, die Grafen von Leiningen-Westerburg, Dachsburg und Guntersblum, die Grafen von Löwenhaupt und Manderscheid, die Grafen von Wartenberg, Degenfeld, Sickingen, Hallberg, die Freiherren von Dalberg, die reichsstädtischen Gewalten zu Worms und Speier, die Reichsritterschaft, alle deutsche Reichsstände und deren Vasallen wie auch alle mit der Volkssouveränität unverträgliche weltliche und geistliche Körperschaften werden aller ihrer Ansprüche auf diesen Staat oder dessen Teile verlustig erklärt, und sind alle ihre durch Usurpation angemaßten Souveränitätsrechte auf ewig erloschen.
Artikel 4: Gegen alle und jede der im vorhergehenden Artikel benannten, unrechtmäßigen Gewalthaber, falls sie sich auf die Behauptung ihrer vermeintlichen Rechte und Ansprüche in diesen Ländern, wo nur die Rechte freier und gleicher Bürger gelten, betreten ließen, so wie auch gegen ihr Unterhändler und Helfershelfer, wird die Todesstrafe erkannt.
Artikel 5: Gegenwärtiges Dekret soll sogleich gedruckt, an alle Muncipalitäten* geschickt, allenthalben angeheftet und feierlich bekannt gemacht werden.
A. J. Hofmann, Präsident
Gerhardi, Frank, Sekretaire
* Gemeinden
QuellentextDekret
des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents vom 21. März 1793
Nachdem der rheinisch-deutsche Nationalkonvent in Erwägung gezogen, daß die unter dem 18. März dekretirte Unabhängigkeit des neuen zwischen Landau und Bingen am Rhein gelegenen deutschen Freistaates nur unter dem Schutze der Frankenrepublik und mit Hülfe ihrer siegreichen Waffen errungen werden konnte, und daß alle Bande der Freundschaft, der Dankbarkeit und des wahren gegenseitigen Vorteils beide Nationen zu einer brüderlichen und unzertrennlichen Vereinigung auffordern, so dekretiert derselbe einmütig:
Daß das rheinisch-deutsche freie Volk die Einverleibung in die fränkische Republik wolle und bei derselben darum anhalte und daß zu dem Ende eine Deputation aus der Mitte dieses rheinisch-deutschen Nationalkonvents ernannt werden solle, um diesen Wunsch dem fränkischen Nationalkonvent vorzutragen.
Zum geschichtlichen Zusammenhang
Als 1789 die Französische Revolution die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Europa erschütterte, bestand noch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, ein "Flickenteppich" mit über 300 Territorien unterschiedlichster Größe. In diesem Reich hatte Mainz, durch seine Funktion als Sitz eines Erzbischofs und Kurfürsten, neben Wien, dem Sitz des Kaisers, eine große Bedeutung. Der Erzbischof von Mainz war der Erste unter den Kurfürsten, der Reichserzkanzler für "Germanien", wie es traditionell hieß. Folglich war Mainz als Residenzstadt von regem diplomatischen Verkehr und einer dauerhaften Anwesenheit zahlreicher Adeliger geprägt. Von den Erfordernissen, die mit ihrer standesgemäßen Hofhaltung verbunden waren, profitierten auch viele ortsansässige Bürger.
Schon aus geografischen Gründen war die Region seit 1789 schnell mit den Ideen und den Folgen der Umwälzung in Frankreich konfrontiert. Französische Adelige und andere Anhänger der Monarchie suchten Zuflucht in Mainz. Andererseits waren revolutionäre Publikationen ohne weiteres in der Stadt zu erstehen, so etwa die erste deutschsprachige Übersetzung der französischen Menschenrechtserklärung.
Als sich nach dem Artillerieduell von Valmy am 20. September 1792 die preußisch-österreichische Interventionsarmee zurückziehen musste und die französischen Revolutionstruppen zum Rhein vordrangen, flohen der Erzbischof mit seinem Hofstaat und die adelige Einwohnerschaft aus der Stadt, unter ihnen die französischen Emigranten. Am 21. Oktober 1792 zog die französische Armee kampflos in die Festung Mainz ein, fünf Tage später in Frankfurt. Noch am 14. Juli jenes Jahres – also bewusst am dritten Jahrestag des Revolutionsbeginns in Frankreich – war dort Franz II. zum Kaiser des Reiches gekrönt worden, mit anschließendem Fest in Mainz.
Anders als 100 Jahre zuvor im Pfälzischen Erbfolgekrieg, der mit seinen Mordbrennereien noch immer Bestandteil des kollektiven Gedächtnisses der Menschen in der Pfalz war, traten die französischen Truppen nun als Überbringer von Freiheitsbotschaften auf, die sie unter den Menschen verbreiten wollten. Die Soldaten gaben sich als "Brüder" – zunächst jedenfalls. In Dörfern und Städten verbreiteten sich die Symbole der Französischen Revolution, die ersten demokratischen Symbole überhaupt: Freiheitsbäume, Jakobinermützen und Kokarden in den Revolutionsfarben Blau, Weiß, Rot. Revolutionäre Lieder wurden in die deutsche Sprache übertragen. Und es bildeten sich erste politische Klubs, von denen sich einige "Jakobinerclub" nannten.
Die Bezeichnung "Jakobiner" war zu diesem Zeitpunkt in den Augen vieler Zeitgenossen noch positiv besetzt. Die Jakobiner in den deutschen Staaten und Reichsstädten verstanden die Naturrechtslehre, wonach jeder Mensch von Natur aus unveräußerliche Rechte hat, gleichsam als ein philosophisches Grundgesetz und befürworteten eine republikanische Staatsform. Sie begrüßten enthusiastisch die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, wie sie in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 formuliert waren. Die Schreckensherrschaft in Frankreich ab Herbst 1793, die dann gemeinhin mit dem Begriff "Jakobiner" verbunden wurde, hat die meisten von ihnen erschüttert, nur wenige hielten sie für unvermeidbar.
Schon zwei Tage nach der Besetzung von Mainz bildete sich dort eine "Gesellschaft der Freunde der Republik", deren Mitglieder "Clubisten" genannt wurden. Anfänglich gehörten der Vereinigung etwa 20 Professoren und Beamte der Universität an, später auch Handwerker und kleine Kaufleute. Die Mitgliederzahl stieg auf mehrere Hundert an, sank dann aber wieder rapide, als sich die militärische Lage zu Ungunsten der Revolutionsarmee veränderte. Dies war bereits am 2. Dezember 1792 der Fall, als Frankfurt wieder von anrückenden Reichstruppen eingenommen wurde.
In Mainz wie in den deutschen Staaten generell herrschte keine genuine revolutionäre Stimmung. Die Menschen sollten daher mobilisiert werden, unter anderem durch eine Abstimmung über die Annahme der französischen republikanischen Verfassung. Das Wahlrecht war einzigartig, denn stimmberechtigt waren alle "selbstständigen" Männer über 21 Jahren, unabhängig von ihrem Stand und Einkommen. Auf den Dörfern, wo allenthalben noch feudale Abhängigkeitsverhältnisse herrschten und die Befreiung daher konkret spürbar war, war die Zustimmung größer als in den Städten. In Mainz stimmten 17 Prozent der Bürger ab. Eine weitere Wahl gab es dann zu dem "Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent", an der in Mainz nur noch 8 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen.
Eine, wenn auch nicht die alleinige Ursache für diese Zurückhaltung war vermutlich der Umstand, dass die Armeen der deutschen Fürsten in jenen Wochen Zug um Zug die von Franzosen besetzten Gebiete zurückeroberten. Da erschien es wenig klug, sich auf die Seite der Revolutionäre zu stellen. Ab dem 14. April 1793 wurde Mainz durch Truppen Österreichs, Preußens, Sachsens, Bayerns und Hessens belagert, die von weiteren deutschen Fürsten Hilfeleistungen erhielten. Ab Mitte Juni war die Stadt über mehrere Wochen dem Beschuss von über 200 Kanonen ausgesetzt. Das Kriegsgeschehen erzeugte geradezu touristisches Interesse: Angehörige der Hofgesellschaften wie auch Bürgerinnen und Bürger reisten heran, um das "Spektakel" der Beschießung von der rechten Rheinseite aus mitzuerleben. Ein neuer Begriff kam auf: Schlachtenbummler. Am 23. Juli kapitulierten die französischen Truppen. Mainz war durch die Kanonade zu einem Drittel zerstört. Die in der Stadt verbliebenen Jakobiner mussten sich Übergriffen der Einwohnerschaft erwehren und wurden gefangen gesetzt.
Doch Ende 1794 hatten die französischen Revolutionsheere erneut den größten Teil, ab Dezember 1797 dann das ganze linksrheinische Gebiet unter ihrer Kontrolle. Bis zum Mai 1814 hieß Mainz nun wieder "Mayence". Ein Versuch von rheinischen Jakobinern, westlich des Rheins eine "Cisrhenanische Republik" zu gründen, scheiterte, denn in Frankreich verstand man den Rhein als "natürliche" östliche Staatsgrenze. Nachdem Preußen und Österreich bereits in Geheimverträgen der Annexion der linksrheinischen Gebiete durch Frankreich zugestimmt hatten (1796 bzw. 1797), wurde 1801 mit dem Vertrag von Lunéville eine völkerrechtlich verbindliche Regelung erzielt. 1804 wurde linksrheinisch der "Code Civil", das französische Zivilgesetzbuch, eingeführt. Dort galten nun die Grundsätze der Französischen Revolution, nämlich die Anerkennung der Freiheit des Individuums und des Eigentums, die Rechtsgleichheit der Menschen sowie die Trennung von Staat und Kirche, die sich für die Menschen am deutlichsten in der Einführung der Zivilehe zeigte. Als Bewohner Frankreichs mussten die Menschen allerdings auch die Lasten der Kriege tragen, mit denen Napoleon seine Vorherrschaft in Europa zu stabilisieren suchte. Als das napoleonische Frankreich militärisch niedergerungen war, wurden die annektierten linksrheinischen Gebiete den Staaten Bayern, Preußen und Hessen zugeschlagen. Diese waren nach dem Ende des Reichs nunmehr Staaten des auf dem Wiener Kongress 1815 gegründeten Deutschen Bundes.
QuellentextImmanuel Kant: Zur Freiheit nicht reif? (1798)
"Ich gestehe, dass ich mich in dem Ausdruck, dessen sich wohl auch kluge Männer bedienen, nicht wohl finden kann: ein gewisses Volk (was in der Bearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist) ist zur Freiheit nicht reif; die Leibeigenen eines Gutseigentümers sind zur Freiheit noch nicht reif; und so auch: die Menschen überhaupt sind zur Glaubensfreiheit noch nicht reif.
Immanuel Kant, Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Hg. von Klaus Vorländer, Felix Meiner Verlag, Hamburg 1956, S. 212 (In der Originalausgabe von 1798 S. 291/292)
"Ihr seid das Volk!" – der Versuch, aus Untertanen Revolutionäre machen zu wollen
"Keine erzwungenen Abgaben und Dienste mehr!" – So verheißungsvoll stellten sich die Ideen der Französischen Revolution für die den Grundherren untertane Landbevölkerung dar. Anders die Interessenlage eines großen Teils der städtischen Bevölkerung, die wie in der Residenz Mainz von den feudalen Verhältnissen durchaus profitierte. Sie teilte deshalb überwiegend auch nicht den Wunsch der Freiheitsfreunde, eine neue Gesellschaftsordnung gestalten zu können. Im Sinne der revolutionären politisch-philosophischen Lehren der Aufklärung huldigten die Anhänger der Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit einem vernunftgeleiteten Modell politischen Lernens. Unter anderem sollten Publikationen eine prorevolutionäre Einstellung befördern. In Mainz erschienen nicht weniger als 7 revolutionäre Zeitungen, die teilweise mit geschliffenen Argumenten den Menschen ihre "wahre" Interessenlage darzulegen suchten. Abgesehen davon, dass breite Bevölkerungsteile damals kaum lesen konnten, unterschätzten die Reformer dabei allerdings auch die Beharrungskräfte von religiösen Überzeugungen oder die Bedeutung emotionaler Dispositionen, etwa der "Angst vor der Freiheit". Solches stieß vielmehr bei den Mainzer Jakobinern auf Unverständnis.
Schnell verloren die Jakobiner, auch getrieben von den Erwartungen in Paris, die Geduld. Nur wer einen Eid ablegte, durfte wählen. "Ich, (Name), schwöre treu zu sein dem Volke und den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit, und entsage hierdurch feierlich dem Kurfürsten und seinem Anhang als auch allen meinen bisher genossenen Privilegien und Vorrechten." Die Unwilligen und Zögernden sollten durch Diskriminierungen und Zwangsausweisungen "bekehrt" bzw. bestraft werden. Diese "Despotie der Demokratie" (so der Historiker Franz Dumont) führte im Übrigen im Klub selbst zu Auseinandersetzungen. Kein Wunder jedenfalls, dass die Jakobiner beträchtlichen Unmut auf sich zogen, der sich nach der Eroberung von Mainz durch die fürstlichen deutschen Armeen entlud.
Georg Forster und Adam Lux – zwei Mainzer Jakobiner
Unter den Akteuren der Mainzer Republik gab es eine Reihe hervorragender Denker, Publizisten und Redner. Zwei von ihnen sollen im Folgenden näher vorgestellt werden.
Georg Forster (1754-1794) hatte sich als Entdeckungsreisender, als Ethnologe und Naturforscher sowie als Schriftsteller und Journalist bereits zu Lebzeiten international einen Namen gemacht. Forster wurde in der Nähe von Danzig geboren. Sein wichtigster Lehrer war sein umfassend gebildeter Vater, ursprünglich ein Prediger. Bereits als Zehnjähriger begleitete der Hochbegabte seinen Vater im Auftrag der Zarin auf einer Inspektionsreise zu den deutschstämmigen Siedlungen an der Wolga. In London, wohin die Familie zog, suchte der Vater Kontakt zu dem Weltumsegler James Cook. Vater und Sohn nahmen ab 1772 an dessen zweiter (drei Jahre währenden) Weltumseglung teil. Dabei betrieben sie umfangreiche Naturstudien.
1777 erschien Forsters über 1000 Seiten umfassendes Werk "A Voyage Round the World". Mit dem Erscheinen der deutschsprachigen Fassung (1778-1784) avancierte er zum bekanntesten Reiseschriftsteller seiner Zeit. Danach fand er Tätigkeiten als Lehrer bzw. Professor in Kassel und Wilna. 1788 erging an ihn der Ruf des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz, die Leitung der dortigen Universitätsbibliothek zu übernehmen. 1790 reiste er gemeinsam mit Alexander von Humboldt durch Brabant, Holland, England und Frankreich und veröffentlichte darüber ein weiteres Reisebuch.
In Mainz war Forster einer der führenden Köpfe des Jakobinerklubs wie auch des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. Als einer der drei Gesandten, die den Konvent in Paris um die Aufnahme der Mainzer Republik in die "Frankenrepublik" ersuchen sollten, konnte er wegen der militärischen Lage nicht zurück nach Mainz. In Paris vermochte er seinen Lebensunterhalt kaum zu bestreiten. Eine angestrebte Stelle in der Nationalbibliothek blieb ihm verwehrt; er erhielt allerdings von der Revolutionsregierung kleinere diplomatische Aufträge. Die Gewalt der Jakobinerherrschaft bedrückte Forster zwar, er hielt sie allerdings für unvermeidbar, denn die Revolution empfand er als eine Naturgewalt. Am 10. Januar 1794 starb Forster vereinsamt in Paris.
Adam Lux (1766-1793) verdient Aufmerksamkeit wegen seines einzigartig kompromisslosen Eintretens für die Ideale der Französischen Revolution. In Obernburg bei Aschaffenburg geboren, fiel er bereits im Kindesalter durch hohe Intelligenz auf. Er studierte anfangs Medizin, dann Philosophie und promovierte 1784 mit der Schrift "De enthusiasmo" in lateinischer Sprache. Der junge Privatgelehrte heiratete in eine wohlhabende Familie ein, was ihm den Erwerb eines Landgutes und ein Leben im Geiste der naturphilosophischen Lehren Jean-Jacques Rousseaus ermöglichte, der seinerseits ein Wegbereiter der französischen Revolution war. Mit Begeisterung verfolgte Lux die Geschehnisse in Frankreich. Nach dem Einmarsch der Revolutionsarmee versuchte er, die Landbevölkerung für die revolutionären Ideen zu gewinnen und nahm Kontakt zu Georg Forster auf. Bald zog er mit seiner Familie nach Mainz, wurde Mitglied des Jakobinerklubs und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. Seine Sprachkenntnisse führten ihn an der Seite Forsters als Emissär nach Paris. Doch die dortige Schreckensherrschaft entsetzte ihn. Er wollte den Terror nicht auch nur als unvermeidliches Übel hinnehmen, sondern verurteilte ihn als Perversion der revolutionären Ideale. Mit kritischen Pamphleten (Schriften), in denen er unter anderem den Mut von Charlotte Corday, der Mörderin des einflussreichen Publizisten und radikalen Jakobiners Jean Marat, anerkannte, provozierte er die Machthabenden. Am 4. November 1793 wurde er unmittelbar nach der Urteilsverkündung hingerichtet.
Die ursprünglichen Freiheitsideale der französischen Revolution übten auch Strahlkraft auf Frauen aus, die durch ihre Geschlechtszugehörigkeit mehr noch als Männer gesellschaftlichen Zwängen unterlagen. 1792/93 lebten einige der emanzipiertesten Frauen ihrer Zeit in Mainz. Zu ihnen zählten drei sogenannte Universitätsmamsellen, Töchter aus bildungsorientierten Göttinger Professorenfamilien: Therese Heyne (1764-1829) war zeitweilig mit Georg Forster verheiratet. Als Therese Huber wurde sie eine renommierte zeitgenössische Schriftstellerin. Caroline Michaelis (1763-1809), zunächst mit ihrem Jugendfreund Johann Franz Wilhelm Böhmer, später nacheinander mit den Philosophen August Wilhelm Schlegel und Friedrich Wilhelm Schelling vermählt, war eine überzeugte Anhängerin der revolutionären Ideen. 1792/93 lebte sie, jung verwitwet und mit Georg Forster befreundet, in Mainz und geriet dort in die Kriegswirren hinein. Die Nähe zu ihrem Bruder, dem Jakobiner Georg Wedekind, hatte auch Meta Forkel-Liebeskind (1765-1853) gesucht, die eine gefragte Übersetzerin war. Auf Anregung von Georg Forster übertrug sie unter anderem die Schrift "Rights of Man" von Thomas Paine ins Deutsche, die sie eine "Urkunde der Menschheit" nannte.
Literatur: Stefan Zweig, Adam Lux. Mit Essays von Franz Dumont und Erwin Rotermund, Obernburg 2003, 208 S.; Klaus Harpprecht, Georg Forster oder Die Liebe zur Welt. Eine Biographie, Reinbek 1987, 640 S.; Eckart Kleßmann, Universitätsmamsellen. Fünf aufgeklärte Frauen zwischen Rokoko, Revolution und Romantik, Frankfurt a. M., 2008, 336 S.
QuellentextHeinrich Heine: Über die deutschen Freiheitsfreunde (1834)
"Auch die Dachstube habe ich jüngst gesehen, wo der Bürger Georg Forster gestorben. Den Freiheitsfreunden, die in Deutschland blieben, wäre es aber noch weit schlimmer gegangen, wenn nicht bald Napoleon uns besiegt hätte. Napoleon hat gewiss nie geahnt, dass er selber der Retter der Ideologie gewesen.
Heinrich Heine, Zur Geschichte der Religion und Philosophie in Deutschland. Zuerst in: Revue des Deux Mondes, 1834. Deutsch in: Der Salon, Bd. II (1835)
Zur Wirkungsgeschichte des Mainzer Demokratieversuchs
Die Mainzer Republik von 1793 war ein erster Versuch, die Ideen der Menschenrechte, der Volkssouveränität und der demokratischen Mitbestimmung in Deutschland zu verwirklichen. Die Einschätzung seiner Wirkungsgeschichte wird erschwert durch den Umstand, dass dieser ohnehin zeitlich begrenzte Versuch in das epochale Geschehen der Französischen Revolution eingebettet war. In Frankreich hatte der Sieg des Bürgertums über die feudale politische Ordnung eine historisch neue Gesellschaftsordnung hervorgebracht. Diese "Proklamation der politischen Ordnung für die neue europäische Gesellschaft", so Karl Marx in der "Neuen Rheinischen Zeitung" vom 15. Dezember 1848, stellte somit eine existenzielle Herausforderung für alle weiterhin bestehenden feudalen oder halbfeudalen politischen Ordnungen in Europa dar. Allein in den mehr oder weniger großen Staaten des 1815 auf dem Wiener Kongress gegründeten Deutschen Bundes regierten 34 Fürsten. Sie suchten jahrzehntelang mit massiven polizeistaatlichen Maßnahmen ("System Metternich") das Herrschaftsmodell der monarchischen Souveränität mit seinem Selbstverständnis eines "Gottesgnadentums" gegen die Idee der Volkssouveränität, gestützt auf Menschen- und Bürgerrechte, zu verteidigen.
Die Idee der Volkssouveränität wurde getragen von gesellschaftlichen Gruppen, die im Geiste der Aufklärung ihre traditionelle passive Untertanenrolle aufkündigten. Dabei wandelte sich die Bedeutung des Begriffs "Bürger". Der Bürger war nun nicht mehr lediglich der Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht (Händler, Handwerker) und der typische Stadtbewohner, sondern er war eine Person, die sich aktiv in die gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten einmischte und universellen menschlichen Werten von Freiheit und Gleichheit verpflichtet war. Für dieses Verständnis des engagierten Bürgers setzte sich in Frankreich mit der Revolution der Begriff "Citoyen" bzw. "Citoyenne" durch. Dort ersetzte er ab 1792 die Anredeformel Monsieur bzw. Madame. Als Gesinnungszeichen blieb der Begriff "Citoyen" in der politischen Restauration nach 1815 erhalten. Georg Büchner und gleichgesinnte Mitschüler pflegten beispielsweise den Gruß "Bonjour Citoyen".
Die "Franzosenzeit" von 1798 bis 1814 hatte auf die politischen und sozialen Gegebenheiten in Deutschland nachhaltigere Auswirkungen als die kurze Zeitspanne der Mainzer Republik. Sie brachte den linksrheinischen Gebieten einen politisch-gesellschaftlichen Modernisierungsvorsprung. Nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurden die von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebiete den Staaten des Deutschen Bundes Bayern, Preußen bzw. Hessen zugeschlagen. Hier widersetzten sich in der Folgezeit das Bürgertum und seine Repräsentanten anhaltend den Bestrebungen der Fürsten, die freiheitlichen Rechtsgrundsätze des Code Civil rückgängig zu machen. Dies erklärt auch, warum gerade im pfälzischen Hambach, also in "Rheinbayern", 1832 die "erstepolitische Volksversammlung der neueren deutschen Geschichte" (so der erste Bundespräsident Theodor Heuss), das "Hambacher Fest", stattfinden konnte. Das französische Recht wurde unter dem Begriff "Rheinische Institutionen" bewahrt. Dieser Umstand begünstigte im Übrigen über die "Franzosenzeit" hinaus die beruflichen Betätigungsmöglichkeiten von (vormaligen) deutschen Jakobinern, soweit sie eine juristische Laufbahn eingeschlagen hatten. Im 1871 gegründeten deutschen Kaiserreich galt das "Rheinische Recht" bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 mithin in einem Sechstel des Staatsgebietes.
Die Lebenswege deutscher Jakobiner zeigen, wie nicht anders zu erwarten, eine Spannweite von Überzeugungstreue bis zur Distanzierung von einstigen Einstellungen. Zum Teil finden sich demokratische Überzeugungen in der familiären Generationsfolge, wie an Teilnehmern des Hambacher Festes ausgemacht werden kann. Ein Mann, dessen Lebensweg den Bogen von der Mainzer Republik bis zur Revolution von 1848/49 spannt, ist Johann Adam von Itzstein (1775-1855). Der Sohn des Direktors des Mainzer Hofgerichts besuchte Versammlungen des Mainzer Jakobinerklubs, und er erlebte die Belagerung und Rückeroberung der Stadt durch die deutschen fürstlichen Truppen, weshalb die Familie auf das Landgut Hallgarten im Rheingau floh. Mit diesen prägenden Erfahrungen nahm Itzstein seine berufliche Tätigkeit als Jurist im Staatsdienst auf. Als ihm seine freiheitlichen Überzeugungen zunehmend Schwierigkeiten einbrachten, schied er 1825 aus dem Staatsdienst aus und zog sich nach Hallgarten zurück. 1832 gehörte Itzstein zu den prominenten Teilnehmern des Hambacher Festes. Denkbar, dass dort der Plan reifte, ein möglichst breites Zusammenwirken von liberalen und demokratischen Politikern in den deutschen Staaten zu organisieren. Jedenfalls lud Itzstein in den Folgejahren Oppositionelle aus unterschiedlichen Lagern regelmäßig zum Gedankenaustausch nach Hallgarten ein, darunter Robert Blum, Johann Jacoby, Karl Mathy, Daniel Bassermann, Heinrich von Gagern, Hoffmann von Fallersleben, Ferdinand Freiligrath und Georg Herwegh. Der Hallgarten-Kreis gilt heute als eine Keimzelle der Frankfurter Nationalversammlung. Dort schloss sich Itzstein den Befürwortern einer demokratischen Republik an (Deutscher Hof). Als Teilnehmer des Rumpfparlaments galt er in der Restaurationszeit als Hochverräter. Wie schon 1793 musste er vor preußischen Truppen fliehen, nun in die Schweiz. 1850 konnte er nach Hallgarten zurückkehren.
Die "Franzosenzeit" hat in den linksrheinischen Gebieten vielfältige Spuren in der Alltagskultur hinterlassen, nicht allein sprachlich im "Kölschen" sondern zum Beispiel auch in den Karnevalsbräuchen. Während der Restaurationszeit wurde nämlich der mit der Jakobinermütze verknüpfte herrschaftskritische Impuls im rheinischen Karneval aufgegriffen. Narrenkappe und Jakobinermütze verschmolzen miteinander. Auch die Bedeutung der Zahl Elf, der traditionellen Narrenzahl, soll in einem Bezug zu den Idealen der Französischen Revolution stehen. Lassen sich die drei Buchstaben des Wortes doch aus den Anfangsbuchstaben der Losung "Egalité, Liberté, Fraternité" bilden. Der "Elferrat", das närrische Parlament, würde demnach symbolisch für ein Volkstribunal stehen.