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Editorial | Grundrechte | bpb.de

Grundrechte Editorial Grundrechte Geschichte der Grundrechte Besondere Merkmale der Grundrechte Grundrechtsschutz aus Karslruhe – das Bundesverfassungsgericht Die einzelnen Grundrechte Schutz der Menschenwürde Recht auf Freiheit und Person Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens-. Gewissens- und Bekenntnisfreiheit Freiheit von Meinung, Kunst und Wissenschaft Schutz von Ehe und Familie und von Kindern nicht verheirateter Eltern Schulwesen Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Brief-, Post- und Fernmeldegeheimis Freizügigkeit Berufsfreiheit Wehrdienst- und andere Dienstverpflichtungen Unverletzlichkeit der Wohnung Eigentum, Erbrecht, Enteignung und Sozialisierung Ausbürgerung, Auslieferung Asylgrundrecht Petitionsrecht Justizgrundrechte Grundrechte in anderen Verfassungen Literaturhinweise und Internetadressen Impressum

Editorial

Christine Hesse

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Christine Hesse (© bpb)

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Mit ihm, das zunächst als Provisorium gedacht war, erhielt die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland "ein konstitutionelles Rückgrat", das ihr nach den Jahren totalitärer NS-Gewaltherrschaft "wieder eine demokratische Haltung ermöglichte", so der Journalist Heinrich Wefing.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür waren nicht zuletzt die Grundrechte, die den Verfassungstext eröffnen. Im Zusammenwirken mit den Staatsprinzipien Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung gewährleisten sie die Demokratie, die ohne Anerkennung der individuellen Menschenwürde als oberstem Verfassungswert, ohne Freiheits- und Gleichheitsrechte, die staatlich garantiert, im Kern unveränderbar und von jedermann einklagbar sind, weder legitim ist noch funktionieren kann. Denn nur eine Gemeinschaft, in welcher der Einzelne selbstbestimmt leben kann, kann sich insgesamt selbst bestimmen, so die Autorin Gudula Geuther.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Freiheitsrechte durchaus begrenzt werden können, wenn die Freiheit anderer Menschen oder der Bestand des Gemeinwesens beeinträchtigt werden. In solchen Konfliktfällen zu entscheiden, ist letztinstanzlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts aus politisch unabhängigen Richterinnen und Richtern, das auf Verfassungsbeschwerden der Bürgerinnen und Bürger hin tätig wird und im Sinne der Einhaltung der Grundrechte entscheidet. Das ist unverzichtbar in einer modernen, pluralistischen Gesellschaft, in der unterschiedliche ethische Wertesysteme aufeinandertreffen und jeweils zum Wohl der Gemeinschaft ausgehandelt werden müssen, wenn dies auf politischem Wege nicht möglich ist.
Diese Ausgabe schildert zunächst, wie die Grundrechte sich als Ergebnis eines geistesgeschichtlichen Prozesses speziell seit der Aufklärung entwickeln konnten. Sie analysiert das Verhältnis der Grundrechte zur Demokratie und stellt das Bundesverfassungsgericht vor. In 19 Einzelkapiteln werden die einzelnen Grundrechtsartikel vorgestellt und erläutert. Den Abschluss bilden Kapitel über Grund- und Menschenrechte in anderen Verfassungen, vor allem auf den überstaatlichen Ebenen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen. Denn auch in überstaatlichen Organisationen bilden Grund- und Menschenrechte die Basis bzw. den Maßstab des Handelns.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Grundgesetz als Rechts- und Werteordnung bewährt, es stößt in der Bevölkerung auf hohe Akzeptanz und hat Strahlkraft auch über die nationalstaatlichen Grenzen hinaus entwickelt. Gleichzeitig verdeutlichen aktuelle, auch internationale Entwicklungen, dass die Grundrechte nicht als selbstverständlich angesehen werden dürfen, sondern gegebenenfalls gegen staatliche oder gesellschaftliche Herausforderungen verteidigt werden müssen.