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Editorial | Geschlechterdemokratie | bpb.de

Geschlechterdemokratie Editorial Geschlechterverhältnisse im 21. Jahrhundert Gender-Datenreport Neue Lebensformen – alte Verhältnisse? Medien, Öffentlichkeit, Geschlechterverhältnisse Geschlechterverhältnisse im Recht Die Anerkennung der Vielen Literaturhinweise Impressum

Editorial

Christine Hesse

/ 2 Minuten zu lesen

"Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit." (Art. 2.1); "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3.2); dazu die klare Absage an Benachteiligung oder Bevorzugung etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Heimat und religiöser Überzeugung (Art. 3.3) – mit diesen Grundrechtsartikeln formuliert das Grundgesetz Ansprüche, die in der Realität der Nachkriegszeit in einem langen, zähen Prozess gegen zahlreiche Widerstände durchgesetzt wurden und bis heute stets aufs Neue bekräftigt werden müssen.

Warum das so ist, welche Stationen auf dem Weg zur Gleichberechtigung zurückgelegt wurden und welchen Herausforderungen die Durchsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes in einer zunehmend komplexen und diversen Gesellschaft begegnen muss, ist Gegenstand dieses Heftes.
Basierend auf der Konzeption von Helma Lutz und Marianne Schmidbaur vom Cornelia Goethe Centrum der Goethe-Universität Frankfurt am Main geben sechs eigenständige Beiträge Auskunft über den Stand von Freiheit und Gleichheit, der gegenwärtig in unserer demokratischen Gesellschaft in Bezug auf das Geschlecht festzustellen ist.

Aufgezeigt werden, empirisch belegt, fortdauernde Asymmetrien, die gesellschaftlich (privat, rechtlich, wirtschaftlich, politisch) in Hinblick auf die Entfaltungsmöglichkeiten und die Partizipationschancen der Geschlechter bestehen, im Wandel begriffen sind und verringert werden könnten.
Deutlich wird dabei, dass der tiefgreifende gesellschaftliche Wandel, wirtschaftliche und demografische Faktoren, die öffentliche Artikulation von Interessen und Forderungen sowie die Bereitschaft, für Veränderungen einzustehen, zumeist auch rechtliche und politische Anpassungen zur Folge hatten. Ein Beispiel dafür ist das auf EU-Richtlinien basierende Allgemeine Gleichstellungsgesetz, das die Gleichbehandlung von Frauen und Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt festschreibt und in Deutschland im Jahr 2006 in Kraft trat.

Das Grundgesetz geht von der Vorstellung aus, dass in einer pluralen, rechtsstaatlichen Demokratie jede Person, unabhängig von Geschlecht und Herkunft, gleiche Rechte und Möglichkeiten haben soll, ihren Lebensweg und ihre Beziehungen selbstbestimmt zu gestalten, weil von den so freigesetzten Kräften auch die Gemeinschaft als Ganzes profitiert.

Befunde wie die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit, geschlechtsspezifische Ungleichheit in der Bezahlung von Arbeitsleistungen, Defizite in der politischen Teilhabe, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Herkunft, Hassreden im Netz und sexuelle Gewalt verweisen auf gesellschaftlichen Handlungsbedarf, aber auch auf die individuelle Verantwortung, die jeder bzw. jede Einzelne im eigenen privaten und öffentlichen Umfeld für das Gelingen eines solidarischen und demokratischen Miteinanders trägt.

Dabei hilft es, Perspektiven zu wechseln, ein Bewusstsein für bestehende Ungleichheiten zu entwickeln und überkommene Rollenvorstellungen sowie daraus resultierende Machtkonstellationen in Frage zu stellen – und zum Interessenausgleich, zur neuen Aushandlung der Interessen bereit zu sein.