Einleitung
Seit dem Herbst 1969 wurde die Regierung in Bonn zum ersten Mal von der Sozialdemokratie geführt, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik war die CDU/CSU auf die Oppositionsbänke verwiesen – eine neue politisch-parlamentarische Konstellation, die bis zum Herbst 1982 galt.
Im Rückblick aus einer weiteren Distanz werden allerdings auch starke Kontinuitätslinien sichtbar, welche die späten sechziger und frühen siebziger Jahre verbinden. Die meisten von der SPD bereits in der "Großen Koalition" gestellten Minister blieben auch in der neuen SPD/ FDP-Regierung weiterhin im Amt, der bisherige Vizekanzler und Außenminister Willy Brandt wurde Bundeskanzler. Zentrale Ressorts wie das Auswärtige Amt und das Innenministerium erhielt die FDP, die über langjährige Kabinettserfahrung in Bund und Ländern verfügte. Zudem knüpfte die sozialliberale Koalition an Pläne an, die bereits zur Zeit der Großen Koalition konzipiert worden waren, nicht zuletzt in der Finanzpolitik.
Wenn in der zeitgenössischen Betrachtung der Bonner Wechsel dennoch als tiefer Bruch empfunden wurde, so lag dies nicht zuletzt an den hohen Erwartungen an Reformen und an eine fundamentale Demokratisierung der Gesellschaft, geweckt durch die erste Regierungserklärung des Bundeskanzlers Willy Brandt, in der angekündigt wurde: "Wir wollen mehr Demokratie wagen." Die gesamte Regierungserklärung war geprägt von der Gewissheit, mit tief greifenden Reformen eine sozialere und demokratischere Gesellschaft zu schaffen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die neue Regierung 1969 vorfand, waren dafür äußerst günstig. Eine hohe Wachstumsrate, weitgehende Preisstabilität und eine niedrige Arbeitslosenquote schienen das Ergebnis einer ausbaufähigen aktiven Wirtschafts- und Finanzsteuerung zu sein, die auch künftig in der Lage sein würde, konjunkturelle Einbrüche abzuwenden. Angesichts dieser Erwartungen wurden auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen zahlreiche Vorhaben verfolgt, die erhebliche Mittel beanspruchten; dies galt etwa für die Einführung der flexiblen Altersgrenze im Rentenrecht, die Vermehrung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, den Ausbau der Hochschulen, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) und andere. Zugleich stellten die Gewerkschaften, allen voran die ÖTV, in den Tarifrunden hohe Lohnforderungen, um die "soziale Symmetrie" wiederherzustellen, die ihrer Ansicht nach in den Jahren der Großen Koalition verloren gegangen war. Die Ausgabenpolitik der Regierung stieß bald an Grenzen, als sich die Konjunktur abschwächte (siehe dazu "Informationen zur politischen Bildung" Nr. 258 zum Thema "Zeiten des Wandels. Deutschland 1961–1974").
Enttäuschung bereiteten vielen Anhängern der sozialliberalen Koalition aber nicht allein die finanziellen Grenzen der Reformpolitik, sondern auch politisch-rechtliche Hindernisse, welche die Reform des § 218, die eine Fristenregelung für den Schwangerschaftsabbruch vorsah, nach einigen Jahren ebenso am Bundesverfassungsgericht scheitern ließen wie die für die Hochschulen vorgesehene drittelparitätische Mitbestimmung von Professoren, Assistenten und Studierenden. Erbitterte ideologische Auseinandersetzungen etwa um die Einführung von Gesamtschulen zeugten zugleich davon, dass die Opposition mit großer Resonanz die Kritik am sozialliberalen Reformkurs artikulierte. Der umstrittene "Radikalenerlass" vom 28. Januar 1972 wiederum, der mit einer millionenfachen Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst ("Regelanfrage") verbunden war, führte zu Ängsten bei politisch engagierten Jugendlichen und zur Kritik an "Berufsverboten" die gerade von der sozialliberalen Koalition nahe stehenden Medien geübt wurde.
Neue Ostpolitik
Die innenpolitischen Auseinandersetzungen Anfang der siebziger Jahre wurden allerdings vom Thema "Neue Ostpolitik" überlagert, wobei die Regelung der Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten mit der Regelung der Beziehungen zur DDR in einem engen Zusammenhang stand (siehe dazu ausführlich "Informationen zur politischen Bildung" Nr. 258). Bereits im Frühjahr 1970 hatten vertrauliche diplomatische Gespräche zwischen verantwortlichen Politikern der Bundesrepublik und der Sowjetunion erste Ergebnisse gezeitigt. Die entscheidende diplomatische Formel, die den Durchbruch in den Verhandlungen ermöglichte und die späteren Verträge mit der Sowjetunion, Polen und der DDR mit dem "Wiedervereinigungsgebot" des Grundgesetzes in Einklang brachte, war die "Unverletzlichkeit" der Grenzen, die eben nicht prinzipiell ausschloss, dass diese später einvernehmlich geändert werden könnten.
Dass die Oder-Neiße-Grenze zwischen der DDR und Polen de facto anerkannt worden war, bezweifelte in der deutschen Öffentlichkeit allerdings kaum jemand, und die heftige Opposition der Vertriebenenverbände resultierte eben daraus.
Auch die völkerrechtliche Anerkennung der DDR wurde im Konzept der "neuen Ostpolitik" diplomatisch vermieden. Ein Abkommen zwischen den beiden deutschen Staaten sollte die gleiche Verbindlichkeit besitzen wie Abkommen mit dritten Staaten. Die neue Ebene der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR zeigte sich am 19. März 1970 in Erfurt und kurz darauf, am 21. Mai, in Kassel, wo es zu den ersten Treffen der beiden deutschen Regierungschefs Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerpräsident Willi Stoph kam.
Am 12. August 1970 wurde der Vertrag mit der Sowjetunion in Moskau und wenige Monate später, am 7. Dezember, der Vertrag mit Polen in Warschau unterzeichnet. Der spontane Kniefall von Willy Brandt bei der Kranzniederlegung vor dem Denkmal für die im Warschauer Ghetto Ermordeten wurde zum weltweit beachteten Symbol für den politisch-moralischen Versuch, sich mit der deutschen Verantwortung für die Verbrechen des Zweiten Weltkrieges auseinander zu setzen.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den alliierten Mächten und anschließend zwischen der Bundesrepublik sowie dem West-Berliner Senat und der DDR konnte am 3. Juni 1972 das Schlussprotokoll des Viermächte-Abkommens über Berlin unterzeichnet werden, das wiederum als Ausgangspunkt zu verschiedenen Verträgen zwischen der Bundesrepublik und der DDR diente. Der in jenem Jahr ausgehandelte und am 21. Dezember unterzeichnete "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" (Grundlagenvertrag) sah keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR und infolgedessen keinen Botschafteraustausch, wohl aber die Einrichtung "Ständiger Vertretungen" vor.
Die Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition wurde sehr bald zum wichtigsten politischen Streitthema. Die von Beginn an knappe Mehrheit der Regierungskoalition war nicht mehr gewährleistet, nachdem vier Abgeordnete der Regierungsfraktionen (1970 und 1972) zur CDU/CSU gewechselt waren. In dieser Situation entschloss sich Rainer Barzel, der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, die Regierung mit einem konstruktiven Misstrauensvotum zu stürzen. Die Ratifizierung der Verträge von Warschau und Moskau, über die seit dem 23. Februar 1972 im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert wurde, sollte durch die Bildung einer von ihm geführten Regierung verhindert werden. Angesichts der parlamentarischen Konstellation war es überraschend, dass die Mehrheit für das konstruktive Misstrauensvotum am 27. April verfehlt wurde. Das Scheitern des Misstrauensvotums stürzte die CDU in eine tiefe Krise. In der Öffentlichkeit gab es einige Schadenfreude über den missglückten Coup gegen einen Kanzler, der – nicht zuletzt aufgrund seiner Biographie – weltweites Ansehen genoss und wenige Monate zuvor, im Oktober 1971, für seine "Versöhnungspolitik zwischen alten Feindländern" den Friedensnobelpreis erhalten hatte. Die für den 19. November 1972 angesetzten Neuwahlen zum Bundestag wurden angesichts dessen zum Plebiszit über die "neue Ostpolitik", während die Probleme der innenpolitischen Reformen in den Hintergrund rückten. Bei einer Rekordwahlbeteiligung von 91,1 Prozent erzielte die SPD ihr bis dahin bestes Ergebnis in der Geschichte der Bundesrepublik, und auch die FDP konnte ihren Stimmenanteil steigern, während die CDU/CSU eine schwere Niederlage erlitt.
In den folgenden Monaten rückten die inneren Probleme, die durch die Auseinandersetzung um die Ostverträge überdeckt worden waren, in den Vordergrund der politischen Debatten. Die Enttäuschung über nicht eingelöste Reformversprechen verband sich mit einem Stimmungswechsel in der Öffentlichkeit. Mahnungen, die "Grenzen des Wachstums" zu beachten, gewannen durch die erste Ölkrise eine dramatische Evidenz (vgl. dazu Seite 14). Das vom Bundestag am 9. November 1973 einmütig verabschiedete Energiesicherungsgesetz sah Möglichkeiten für Beschränkungen des Verbrauchs vor. Auf dieser Grundlage wurde an vier Sonntagen im November und Dezember ein allgemeines Fahrverbot erlassen. Die feiertäglich verödeten Innenstädte, Landstraßen und Autobahnen symbolisierten das Ende des Glaubens an eine fraglos gesicherte Zukunft. Krisenängste hatten, befördert auch durch die sich verschlechternden Wirtschaftsdaten, wieder Konjunktur, und die Sympathiewerte Willy Brandts, im vorherigen Jahr noch umjubelt, sanken 1973 spürbar. Vor diesem Hintergrund nahm die Affäre um den DDR-Spion Günter Guillaume, der als Referent in der unmittelbaren Umgebung des Kanzlers gearbeitet hatte, Ausmaße an, die Willy Brandt schließlich am 6. Mai 1974 zum Rücktritt von seinem Amt bewegten.