Neue Außen- und Sicherheitspolitik
Besonders in der Außen- und Sicherheitspolitik war die Zäsur bald unübersehbar. Der Zusammenbruch des Kommunismus, der Zerfall der Sowjetunion und die daraus erwachsende Unabhängigkeit zahlreicher Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas waren neben der deutschen Wiedervereinigung Prozesse von historischer Bedeutung, die Anfang der 1990er-Jahre eine weitgehende Neuordnung Europas erforderten. Die Regierung des geeinten Deutschlands setzte sich dabei nicht nur für die Fortsetzung des seit Konrad Adenauer betriebenen Einigungsprozesses Westeuropas ein, sondern unterstützte auch die Erweiterung der europäischen Integration nach Osten.
Deutschland, so Bundeskanzler Kohl am 2. Oktober 1990, habe als ein Land im Herzen Europas „alles Interesse daran, dass das wirtschaftliche West-Ost-Gefälle in Europa überwunden wird“. Deshalb gehörte die Bundesregierung in der Folgezeit zu den maßgeblichen Förderern einer Osterweiterung der EU, um den Transformationsprozess in den mittel- und osteuropäischen Staaten zu unterstützen, die ökonomische Angleichung zu beschleunigen und Grundlagen für eine neue gesamteuropäische Architektur zu schaffen.
Neuordnung Europas
Einen wichtigen Schritt zur Neuordnung Europas stellte der Vertrag von Maastricht dar, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde und am 1. November 1993 in Kraft trat. Mit ihm wurde nicht nur stufenweise die Wirtschafts- und Währungsunion verwirklicht, zu der ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt, der „Euro“ als gemeinsame Währung und die nach dem Modell der Deutschen Bundesbank konzipierte Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main gehörten, sondern auch die politische Union vorangetrieben. Der europäische Integrationsverbund erhielt den vielversprechenden neuen Namen „Europäische Union“ (EU) und kann seitdem als Völkerrechtssubjekt in eigenem Namen internationale Verträge und Abkommen schließen, diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten unterhalten und Mitglied in internationalen Organisationen werden.
Am 1. Januar 1999 wurde zudem der Euro in elf Mitgliedstaaten als gesetzliche Buchwährung eingeführt, am 1. Januar 2002 auch als Bargeld. Damit löste er die nationalen Währungen ab und gilt heute in 19 EU-Ländern als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Euphorie, die anfänglich mit der Einführung des Euro verbunden war, ist seit Beginn der „Eurokrise“ 2009 allerdings deutlich geschrumpft. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsleistung kam es nach dem Wegfall der Möglichkeit, die Konkurrenzfähigkeit der nationalen Volkswirtschaften durch Änderungen der Wechselkurse zu steuern, in einzelnen Ländern immer wieder zu Haushaltsproblemen, die in mehreren Fällen dramatische Ausmaße annahmen. Verstöße gegen grundlegende Regeln des Maastricht-Vertrages – wie die Drei-Prozent-Grenze bei der jährlichen Neuverschuldung und die Maximalverschuldungsgrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – waren keine Ausnahme. Besonders schwerwiegend waren die Probleme im Falle Griechenlands. Aber auch andere Länder, vor allem im Süden Europas, waren nicht in der Lage, die Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu bewältigen und mussten Hilfen der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Anspruch nehmen.
Der 2011 als „Rettungsschirm“ der EU verabschiedete Europäische Stabilitätsmechanismus, der Europäische Fiskalpakt und die Europäische Bankenunion sowie die Steuerungsmechanismen der EZB führten zwar vorübergehend zu einer Beruhigung, konnten die Krise aber lediglich eindämmen und nicht lösen. Durch die Coronavirus-Pandemie, die ab 2020 auch in Europa ausbrach, wurden die Probleme noch einmal verschärft, sodass ein spezielles Ankaufprogramm für Staatsanleihen (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) in Höhe von 1850 Milliarden Euro aufgelegt werden musste, das zu knapp einem Viertel (24,6 Prozent) von Deutschland getragen wird. Die Länder mit der höchsten Verschuldung in Prozent des BIP sind weiterhin Griechenland sowie Italien, Portugal und Spanien, aber auch Frankreich und Belgien.
Auch der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs der EU zur Vertiefung der europäischen Integration unterzeichnet wurde, geriet mit zunehmender Dauer der Wirtschafts- und Finanzprobleme immer mehr in die Kritik. Insbesondere Großbritannien zeigte sich nicht mehr gewillt, zugunsten eines als fragwürdig empfundenen Brüsseler Zentralismus auf nationale Souveränität zu verzichten. Am 23. Juni 2016 stimmten die britischen Wählerinnen und Wähler in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der EU, der nach langwierigen Verhandlungen und mehrmaligen Verschiebungen am 31. Januar 2020 vollzogen wurde („Brexit“). Gründe für den Austritt waren neben dem generellen Einfluss der Europäischen Union auf die Politik des Vereinigten Königreichs und den gemeinsamen EU-Regelungen zu Handelsbeziehungen ebenfalls die Konflikte, die aufgrund der Zuwanderung nach Großbritannien – nicht zuletzt von Arbeitskräften aus osteuropäischen EU-Staaten – entstanden und durch die sogenannte Flüchtlingskrise 2015 noch einmal eine Zuspitzung erfuhren. Auch die meist populistisch geführten Kampagnen – inklusive falscher Zahlen und Versprechungen – der Brexit-Befürworter leisteten ihren Beitrag zu dem Ergebnis.
„Eurokrise“ und „Flüchtlingskrise“ förderten aber auch in anderen Staaten der Europäischen Union eine verbreitete Skepsis gegenüber Brüssel. Die Machthabenden einiger ostmitteleuropäischen Länder – wie Polen und Ungarn – nutzten die Krisen, um eine Abkehr von gemeinsamen EU-Werten und Normen einzuleiten und die Pressefreiheit und den Rechtsstaat nach und nach einzuschränken. Deutschland hingegen hielt trotz der Konflikte, die sich daraus für die Zusammenarbeit zwischen den 28 (nach dem Brexit 27) Staaten der Union ergaben, an seiner engagierten Europapolitik fest.
Militär- und Sicherheitspolitik
Weniger Bereitschaft, Verpflichtungen einzugehen, gab es dagegen nach 1990 in Deutschland in der Militär- und Sicherheitspolitik. Gründe waren zum einen die Rücksicht auf das historische Erbe und die mehrheitlich pazifistische Grundhaltung der Bevölkerung. Zum anderen setzte der Artikel 87a des Grundgesetzes, wonach deutsche Streitkräfte außer zur Verteidigung nur in bestimmten Fällen eingesetzt werden dürfen, dem Handeln der Bundesregierung enge Grenzen. Gegenüber den Bündnispartnern in der NATO konnte Deutschland nach der Wiedervereinigung die historisch verständliche Zurückhaltung jedoch immer weniger rechtfertigen und sah sich Mitte der 1990er-Jahre schließlich gezwungen, seine außen- und sicherheitspolitische Rolle und mögliche Auslandseinsätze der Bundeswehr zu überdenken. Als der UN-Sicherheitsrat während des Bürgerkrieges in Jugoslawien im März 1993 entschied, ein Flugverbot über Bosnien-Herzegowina durchzusetzen, und zu diesem Zweck AWACS-Fernaufklärer der NATO anforderte, in denen auch deutsche Soldaten Dienst taten, ließ sich eine Klarstellung der deutschen Position nicht länger hinausschieben. Nachdem ein Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bundestag gescheitert war, entschied das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994, dass die Bundesrepublik gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG ermächtigt sei, sich in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit wie der NATO einzuordnen. Allerdings müsse jeder bewaffnete Einsatz vom Bundestag beschlossen werden.
Damit war der Weg für Auslandseinsätze der Bundeswehr grundsätzlich frei. Deutsche Streitkräfte konnten dadurch sowohl im Kosovo-Konflikt 1998/99 gegen Serbien als auch nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 im Kampf gegen die Taliban und das Al-Qaida-Netzwerk in Afghanistan eingesetzt werden. Die Beteiligung der Luftwaffe an Angriffen auf Serbien im Frühjahr 1999 stellte dabei den ersten Kriegseinsatz deutscher Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg überhaupt dar. Die Teilnahme der Bundeswehr an der Operation Enduring Freedom in Afghanistan bedeutete ebenfalls ein Novum, da die NATO nach dem 11. September 2001 zum ersten Mal in ihrer Geschichte den Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages ausrief. Anschließend beteiligte sich die Bundeswehr in Afghanistan unter Führung der NATO auch an einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (International Security Assistance Force, ISAF) auf der Grundlage eines UN-Mandats sowie an der NATO-Mission „Resolute Support“. Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan endete nach fast 20 Jahren erst am 29. Juni 2021.
In zwei Fällen verweigerte die Bundesregierung ihren Bündnispartnern hingegen die Unterstützung und lehnte eine Beteiligung deutscher Soldaten ab: im Irak-Konflikt 2002, der 2003 unter Führung des US-Präsidenten George W. Bush zu einem Krieg gegen das Regime von Saddam Hussein führte, und im Libyen-Konflikt 2011, in dem insbesondere Frankreich und Großbritannien den Sturz des Diktators Muammar al-Gaddafi betrieben. Im Fall des Irak lagen nach Meinung der Bundesregierung keine Beweise für den Besitz von Massenvernichtungswaffen und Verbindungen zum Al-Qaida-Netzwerk vor. Im Fall Libyens bestanden zwar große Sympathien für den „Arabischen Frühling“, der in Tunesien und Ägypten bereits zu einem Regimewechsel geführt hatte. Aber eine militärische Einmischung in den libyschen Bürgerkrieg zur Unterstützung der Aufständischen gegen das Gaddafi-Regime lehnte die Bundesregierung ab. Diese Haltung, die vor allem im Irak-Konflikt zu einer ernsthaften Belastung für das deutsch-amerikanische und deutsch-britische Verhältnis führte, war ein Zeichen für die zunehmende außenpolitische Eigenständigkeit Deutschlands nach der Wiedervereinigung. Dadurch wurden jedoch weder die NATO-Mitgliedschaft noch die Allianz mit den USA und Großbritannien infrage gestellt. Die Bundesregierung machte aber deutlich, dass sie sich inzwischen ein eigenes Urteil in außen- und sicherheitspolitischen Fragen zutraute, selbst wenn dies Konflikte im Bündnis auslöste.
Eine ähnliche Eigenständigkeit bewies die Bundesrepublik auch im Ukraine-Konflikt 2013/14, der im Herbst und Winter auf dem Majdan in Kiew mit Massenprotesten gegen die Politik der damals noch russlandfreundlichen ukrainischen Regierung begann. Als der Konflikt eskalierte, vermittelte Frank-Walter Steinmeier in seiner damaligen Funktion als Bundesaußenminister gemeinsam mit seinen französischen und polnischen Amtskollegen am 21. Februar 2014 einen Vertrag, der zur Beilegung der Krise beitragen sollte. Er setzte diese Vermittlungsaktion auch dann noch fort, als sich der Konflikt in den ostukrainischen Provinzen Donezk und Luhansk zu einem unerklärten Krieg zwischen von Russland unterstützten Separatisten und ukrainischen Truppen ausweitete und Russland im März 2014 die Halbinsel Krim militärisch besetzte und widerrechtlich annektierte, also in seinen Besitz brachte. Mit dem Protokoll von Minsk vom September 2014 und dem erneuerten Protokoll Minsk II vom 12. Februar 2015, das unter direkter Mitwirkung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgehandelt wurde, bemühte sich Deutschland nicht nur um die Wiederherstellung des Friedens in der Region, sondern unternahm zugleich große Anstrengungen, mit Russland im Gespräch zu bleiben und durch intensive Handelsbeziehungen zu einer Mäßigung des russischen Verhaltens beizutragen.
Die Strategie, durch Schaffung gegenseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeiten die Stabilität der europäischen Ordnung zu sichern, erwies sich allerdings spätestens mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 als Illusion. Ob mit dem Beginn des Ukraine-Krieges eine „Zeitenwende“ eingeleitet wurde, wie Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar vor dem Bundestag erklärte, als er zugleich eine massive Aufrüstung der Bundeswehr ankündigte, bleibt abzuwarten. Die Bundesrepublik unterstützte die umfassenden westlichen Sanktionen gegen Russland und liefert auch Waffen an die Ukraine. Gleichzeitig bemühte sie sich – wie auch andere Partner – den Weg zu Verhandlungen offen zu halten.
QuellentextRegierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022
[…] Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents. Mit dem Überfall auf die Ukraine hat der russische Präsident Putin kaltblütig einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen […]. Das ist menschenverachtend. Das ist völkerrechtswidrig. Das ist durch nichts und niemanden zu rechtfertigen. […]
Wir erleben eine Zeitenwende. Und das bedeutet: Die Welt danach ist nicht mehr dieselbe wie die Welt davor. Im Kern geht es um die Frage, ob Macht das Recht brechen darf, ob wir es Putin gestatten, die Uhren zurückzudrehen in die Zeit der Großmächte des 19. Jahrhunderts, oder ob wir die Kraft aufbringen, Kriegstreibern wie Putin Grenzen zu setzen.
Das setzt eigene Stärke voraus.
Ja, wir wollen und wir werden unsere Freiheit, unsere Demokratie und unseren Wohlstand sichern. […]
Meine Damen und Herren, mit dem Überfall auf die Ukraine will Putin nicht nur ein unabhängiges Land von der Weltkarte tilgen. Er zertrümmert die europäische Sicherheitsordnung, wie sie seit der Schlussakte von Helsinki fast ein halbes Jahrhundert Bestand hatte. Er stellt sich auch ins Abseits der gesamten internationalen Staatengemeinschaft. […]
Präsident Putin redet [...] stets von unteilbarer Sicherheit. Tatsächlich aber will er gerade den Kontinent mit Waffengewalt in altbekannte Einflusssphären teilen. Das hat Folgen für die Sicherheit in Europa. Ja, dauerhaft ist Sicherheit in Europa nicht gegen Russland möglich. Auf absehbare Zeit aber gefährdet Putin diese Sicherheit. Das muss klar ausgesprochen werden.
Wir nehmen die Herausforderung an, vor die die Zeit uns gestellt hat – nüchtern und entschlossen.
Fünf Handlungsaufträge liegen nun vor uns.
Erstens. Wir müssen die Ukraine in dieser verzweifelten Lage unterstützen. […] In Kiew, Charkiw, Odessa und Mariupol verteidigen die Menschen nicht nur ihre Heimat. Sie kämpfen für Freiheit und ihre Demokratie, für Werte, die wir mit ihnen teilen. […]
Meine Damen und Herren, unser zweiter Handlungsauftrag ist, Putin von seinem Kriegskurs abzubringen. Der Krieg ist eine Katastrophe für die Ukraine. Aber der Krieg wird sich auch als Katastrophe für Russland erweisen. […]
Unsere Richtschnur bleibt die Frage: Was trifft die Verantwortlichen am härtesten? Die, um die es geht, und nicht das russische Volk! […]
Die Differenzierung ist mir wichtig; denn die Aussöhnung zwischen Deutschen und Russen nach dem Zweiten Weltkrieg ist und bleibt ein wichtiges Kapitel unserer gemeinsamen Geschichte. […]
Meine Damen und Herren, die dritte große Herausforderung liegt darin, zu verhindern, dass Putins Krieg auf andere Länder in Europa übergreift. Das bedeutet: Ohne Wenn und Aber stehen wir zu unser Beistandspflicht in der NATO. […]
Wir meinen das sehr ernst. Mit der Aufnahme eines Landes in die NATO ist unser Wille als Bündnispartner verbunden, dieses Land zu verteidigen, und zwar so wie uns selbst. […]
Meine Damen und Herren, angesichts der Zeitenwende, die Putins Aggression bedeutet, lautet unser Maßstab: Was für die Sicherung des Friedens in Europa gebraucht wird, das wird getan. Deutschland wird dazu seinen solidarischen Beitrag leisten. Das heute klar und unmissverständlich festzuhalten, reicht aber nicht aus; denn dafür braucht die Bundeswehr neue, starke Fähigkeiten.
Und das ist mein viertes Anliegen, meine Damen und Herren. […] Putin will ein russisches Imperium errichten. Er will die Verhältnisse in Europa nach seinen Vorstellungen grundlegend neu ordnen, und dabei schreckt er nicht zurück vor militärischer Gewalt. Das sehen wir heute in der Ukraine.
Wir müssen uns daher fragen: Welche Fähigkeiten besitzt Putins Russland, und welche Fähigkeiten brauchen wir, um dieser Bedrohung zu begegnen, heute und in der Zukunft? […]
Das ist eine große nationale Kraftanstrengung. Das Ziel ist eine leistungsfähige, hochmoderne, fortschrittliche Bundeswehr, die uns zuverlässig schützt. […]
Aber machen wir uns nichts vor: Bessere Ausrüstung, modernes Einsatzgerät, mehr Personal – das kostet viel Geld. Wir werden dafür ein Sondervermögen Bundeswehr einrichten […]. Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen. Wir werden von nun an Jahr für Jahr mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren.
[…] [Wir w]erden [...] unsere Resilienz stärken, technisch und gesellschaftlich, zum Beispiel gegen Cyberangriffe und Desinformationskampagnen, gegen Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur und Kommunikationswege. Und wir werden technologisch auf der Höhe der Zeit bleiben. […]
Meine Damen und Herren, die Zeitenwende trifft nicht nur unser Land; sie trifft ganz Europa. Und auch darin stecken Herausforderung und Chance zugleich. Die Herausforderung besteht darin, die Souveränität der Europäischen Union nachhaltig und dauerhaft zu stärken. Die Chance liegt darin, dass wir […] Geschlossenheit wahren […]. Für Deutschland und für alle anderen Mitgliedsländer der EU heißt das, nicht bloß zu fragen, was man für das eigene Land in Brüssel herausholen kann, sondern zu fragen: Was ist die beste Entscheidung für die Union?
Europa ist unser Handlungsrahmen. Nur wenn wir das begreifen, werden wir vor den Herausforderungen unserer Zeit bestehen.
Damit bin ich beim fünften und letzten Punkt. Putins Krieg bedeutet eine Zäsur, auch für unsere Außenpolitik. So viel Diplomatie wie möglich, ohne naiv zu sein, dieser Anspruch bleibt. Nicht naiv zu sein, das bedeutet aber auch, kein Reden um des Redens willen. […]
Meine Damen und Herren, wir wissen, wofür wir einstehen, auch angesichts unserer eigenen Geschichte. Wir stehen ein für den Frieden in Europa. Wir werden uns nie abfinden mit Gewalt als Mittel der Politik. Wir werden uns immer starkmachen für die friedliche Lösung von Konflikten. Und wir werden nicht ruhen, bis der Frieden in Europa gesichert ist.
Dabei stehen wir nicht allein, sondern zusammen mit unseren Freunden und Partnern in Europa und weltweit. Unsere größte Stärke sind unsere Bündnisse und Allianzen. Ihnen verdanken wir das große Glück, das unser Land seit über 30 Jahren genießt: in einem vereinten Land zu leben, in Wohlstand und Frieden mit unseren Nachbarn. […]
Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag, online: Externer Link: www.bundesregierung.de/
Probleme der inneren Einigung
Die innergesellschaftliche Entwicklung Deutschlands nach der Wiedervereinigung schwankte zwischen Euphorie und Ernüchterung. Im Überschwang der Gefühle, die mit den sich überstürzenden Ereignissen der Wendezeit 1989/90 verbunden waren, wurden viele der Schwierigkeiten übersehen, die der Strukturwandel als Folge der Wiedervereinigung in beiden Teilen Deutschlands mit sich bringen würde. Als Bundeskanzler Kohl am 21. Juni 1990 in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag behauptete, nur die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den beiden deutschen Staaten biete die Chance, „dass Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen bald wieder blühende Landschaften sein werden, in denen es sich zu leben und zu arbeiten lohnt“, weckte er Erwartungen, die zunächst nur schwer einzulösen waren. Der Begriff der „blühenden Landschaften“ verkehrte sich in sein Gegenteil und wurde zum Sinnbild für die Deindustrialisierung Ostdeutschlands: So wurden darunter bald nicht mehr restaurierte Häuser, pulsierende Städte und florierende Wirtschaftsparks verstanden, sondern überalterte Dörfer, strukturschwache Regionen und stillgelegte Industrielandschaften sowie Rangierbahnhöfe, die sich die Natur zunehmend zurückeroberte.
Die verfügbaren Daten unterstreichen den dramatischen Verfall der ostdeutschen Wirtschaft nach 1990: Die Industrieproduktion, die bereits von 1989 bis zum Herbst 1990 um die Hälfte gesunken war, fiel bis April 1991 auf 30 Prozent ihres Ausgangsniveaus von 1989 und konnte sich in den folgenden Jahren kaum erholen. 1997 entfielen auf Ostdeutschland nur noch neun Prozent der Industrieproduktion und rund 10,5 Prozent der Industriebeschäftigten der Bundesrepublik; 1989 hatten die entsprechenden Anteile bei 20 bzw. 32 Prozent gelegen. Das Bruttoinlandsprodukt sank 1990 um 30,5 Prozent und 1991 noch einmal um 2,2 Prozent, ehe sich eine – wenn auch sehr langsame – Verbesserung einstellte.
Ob dieser Absturz vermeidbar gewesen wäre, ist fraglich. Denn anders als in anderen Transformationsländern wie Polen, der Tschechoslowakei oder Ungarn wurde die DDR-Mark zu einem Umtauschkurs von 1:1 sofort auf eine „harte Währung“, die D-Mark, umgestellt, wie es zuvor auch von der ostdeutschen Bevölkerung und allen ostdeutschen Parteien mit großem Nachdruck gefordert worden war. Damit aber brachen die bisherigen Absatzmärkte der meisten ostdeutschen Betriebe weg, da die ehemaligen Kunden aus dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) – dem sozialistischen Gegenstück zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – aufgrund ihrer Devisenknappheit nicht mehr zahlungsfähig waren. Zum anderen entsprach die Anhebung der Löhne in der ehemaligen DDR nur selten der Produktivität der Betriebe. Die Maßnahme war zwar politisch geboten, um die Gefahr sozialer Unruhen oder eine Fortsetzung der Massenabwanderung in den Westen zu vermeiden. Die ostdeutsche Wirtschaft wurde dadurch jedoch einer „Schocktherapie“ ausgesetzt, die sie nicht überleben konnte.
Die daraus resultierende Massenarbeitslosigkeit, die plötzliche Konfrontation mit einer völlig neuen ökonomischen und soziokulturellen Umwelt sowie die Entwertung bisheriger Institutionen, Normen und Leistungen lösten bei vielen Ostdeutschen jedoch einen „Transformations- und Einheitsschock“ aus, der verbreitet zu Verunsicherung, Enttäuschung und Resignation führte. Zwar war Deutschland jetzt wieder vereint, aber es existierten noch immer zwei Gesellschaften. Mitte der 1990er-Jahre wurde daher vielfach die Frage gestellt, ob die Entfremdung zwischen Ost und West den Wiedervereinigungsprozess dauerhaft stören könnte.
Anders als häufig vermutet, stellte sich der größte Teil der Ostdeutschen in hohem Maße und mit viel Erfolg auf die neuen Gegebenheiten ein. Ganz abgesehen davon, dass es keinen ostdeutschen „Separatismus“ (d.h. Streben nach einer Abspaltung von Deutschland) und keine nennenswerten Bestrebungen gab, das Rad der Geschichte zurückdrehen, wurden der politische Ordnungswechsel, der sich 1989/90 vollzog, und die Einigung Deutschlands bei Umfragen seit 1990 regelmäßig von etwa 80 Prozent der Befragten befürwortet. Noch bemerkenswerter ist die Tatsache, dass diese Zustimmung quer durch alle sozialen Schichten und politischen Parteien verlief. Die eingetretene Ernüchterung war demzufolge nicht das Ergebnis einer grundsätzlichen Ablehnung der Wiedervereinigung, sondern hauptsächlich eine Begleiterscheinung der Enttäuschung, die sich aus den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Einigungsprozesses ergab. Nachdem der Systemwechsel und der Institutionentransfer in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre weitgehend abgeschlossen waren, wurden die neuen Verhältnisse von den Menschen daher je nach Erfolg oder Misserfolg als Glücksfall, Chance und Herausforderung oder als Belastung, Ausgrenzung und traumatisches Ende bisheriger Lebensentwürfe begriffen.
Inzwischen scheint die wirtschaftliche Integration insgesamt weitgehend gelungen zu sein. So ergab eine 2019 im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks von Infratest dimap durchgeführte Befragung zu „30 Jahre Mauerfall“, dass jeweils 82 Prozent der Ost- und Westdeutschen ihre persönliche wirtschaftliche Situation als „sehr gut“ oder „gut“ betrachten. Drei Viertel der Ostdeutschen erklärten, die Entwicklung seit 1989 habe für sie „starke oder zumindest einige Verbesserungen“ gebracht; nur 10 Prozent sehen Verschlechterungen.
Dennoch sind die beiden deutschen Teilgesellschaften auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall von einer wirklichen Verschmelzung weit entfernt. Jedenfalls zeigt eine 2020 von „forsa“ durchgeführte Umfrage, dass weniger als die Hälfte der Bundesbürginnen und -bürger (47 Prozent) der Meinung sind, dass die Menschen in Ost- und Westdeutschland mittlerweile zu einem Volk zusammengewachsen seien; für 53 Prozent besteht die „Mauer in den Köpfen“ also weiter.
Besonders groß sind die Unterschiede in der Haltung zur Demokratie. So waren laut „Jahresbericht 2020 der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit“ 91 Prozent der Menschen im Westen der Meinung, die Demokratie sei die beste Staatsform, im Osten nur 78 Prozent. Zufrieden mit der Art und Weise, wie die Demokratie in Deutschland funktioniert, waren 2020 laut Infratest dimap nur 35,6 Prozent der Ostdeutschen, unter den AfD-Anhängerinnen und -Anhängern sogar nur 7,2 Prozent. Konträr dazu sagen 86 Prozent der Westdeutschen, dass sie mit der Demokratie in Deutschland zufrieden sind.
Es besteht also eine erhebliche Kluft zwischen der Einschätzung der persönlichen Lebenssituation und der Bewertung der allgemeinen Lage. Dieses Phänomen ist allerdings nicht neu, sondern in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung durchgängig zu beobachten. In den ersten zweieinhalb Jahrzehnten nach 1990 profitierten davon vor allem die PDS und später die Linkspartei.