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Entwicklungen im 19. und 20. Jahrhundert | Demokratie | bpb.de

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Entwicklungen im 19. und 20. Jahrhundert

Hans Vorländer

/ 12 Minuten zu lesen

Im 19. Jahrhundert gründen sich auch in Deutschland Parteien, ihre Einflussmöglichkeiten auf die Politik bleiben allerdings gering. Während die Weimarer Republik am mangelnden Rückhalt in der Gesellschaft scheitert, erlebt die Demokratie nach 1945 weltweit einen neuen Aufschwung.

Auf dem Wiener Kongress 1814/1815 ordnen die tonangebenden Großmächte Österreich, Preußen, Russland, Großbritannien und Frankreich Europa neu und unterdrücken die durch die Befreiungskriege aufgekommenen liberalen und nationalen Kräfte. Links vor einem Stuhl stehend der österreichische Außenminister Fürst Metternich, der die Konferenz leitet. (© bpk)

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte es die Demokratie in ganz Kontinentaleuropa schwer. Denn die alten, ständisch-feudalen und monarchischen Kräfte bestimmten die Verhältnisse nach den Napoleonischen Kriegen. Die Epoche der Restauration, vom Wiener Kongress 1815 eingeleitet, brachte die demokratischen und liberalen Bewegungen zunächst zum Erliegen.

Erst mit der Juli-Revolution 1830 in Frankreich konnten die Freiheitsforderungen des Bürgertums wieder an Gewicht gewinnen. So wurden auch in Deutschland, vor allem in den südwestdeutschen Ländern, nach 1830 die Forderungen nach Bürger- und Freiheitsrechten, nach politischer Teilhabe, nach Parlamentarisierung und teilweise auch nach republikanisch-demokratischen Reformen wieder lauter.

Die Verfassungs- und Nationalbewegung in Deutschland war allerdings nur in Teilen demokratisch. Liberalen Reformern – vor allem aus den norddeutschen Ländern –, die zu Kompromissen mit den bestehenden Fürstenhäusern bereit waren, standen republikanisch-demokratische Revolutionäre – vor allem aus Südwestdeutschland – gegenüber.

Das schwächte die Nationalversammlung, die nach der Revolution von 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammentrat. Zwar proklamierte ihr Verfassungsentwurf zum ersten Mal in Deutschland die Souveränität des Volkes und entwickelte auch einen Grundrechtekatalog, doch scheiterte er letztlich an den bestehenden Machtverhältnissen.

Als der König von Preußen die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte und die Reichsverfassung nicht in Kraft trat, war der Versuch fehlgeschlagen, auch in Deutschland eine Verfassung auf demokratischem und revolutionärem Wege einzuführen. In der Folge blieb das monarchische Prinzip erhalten, Verfassungen, die in den Einzelstaaten erlassen wurden, konnten sich nicht auf die Volkssouveränität berufen.

Auch die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 beruhte auf dem monarchischen Prinzip. Nicht das Volk war Träger der Staatsgewalt, sondern die Gesamtheit der Fürsten und Stände. Folglich lag die Souveränität bei der Vertretung der Mitgliedstaaten, beim Bundesrat, dessen Vorsitz der vom Kaiser ernannte Reichskanzler, bis 1890 Otto von Bismarck, innehatte. Der deutsche Kaiser, zugleich preußischer König, war als Staatsoberhaupt Präsident des Bundes. Zwar wurde der Reichstag nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht gewählt, konnte aber gemäß Verfassung keinen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen. Der Reichskanzler wurde vom deutschen Kaiser ernannt.

Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 (© Verlag Höller + Moser AB, Zahlenbild 50060)

Schon 1869 war im Norddeutschen Bund das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer eingeführt worden. Ab 1871 galt es dann auch für die Wahl zum Deutschen Reichstag. Liberale, sozialistisch-sozialdemokratische und konservative Parteien konkurrierten um die Stimmen der Wähler und gaben damit unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen im politischen Raum Ausdruck. Damit begann, formal gesehen, die Demokratisierung in Deutschland früher als beispielsweise in England, wo das allgemeine Wahlrecht erst 1918 durchgesetzt wurde.

Aber diese Demokratisierung blieb folgenlos, weil sie nicht von der Parlamentarisierung und damit der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung begleitet war. Der Reichstag konnte zwar den Haushalt bewilligen oder verweigern, er war jedoch nicht befugt, die Regierung und den Reichskanzler zu wählen oder abzuwählen. Die Macht lag bei Kaiser und Kanzler.

In England hingegen hatte sich das Parlament längst einen größeren Einfluss auf die Gestaltung der nationalen Politik erkämpft, wenngleich die Repräsentation in ihm wegen der Begrenzung des Wahlrechts auf Vermögende und Angehörige des Adels nicht allgemein war.

Im kaiserlichen Deutschland blieben alle Bemühungen, eine Parlamentarisierung und Demokratisierung zu erreichen, ohne Erfolg. Erst im Zuge der Revolution vom November 1918 folgte auf das kurze Intermezzo einer direkten Demokratie von Arbeiter- und Soldatenräten eine entscheidende Weichenstellung für tragfähigere demokratische Verhältnisse: Am 6. Februar 1919 tagte in Weimar erstmals die Nationalversammlung, die am 19. Januar 1919 auf Grundlage des allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts aller mindestens 20-jährigen Männer und – erstmals – Frauen gewählt worden war. Sie erarbeitete eine Verfassung, die am 14. August 1919 in Kraft trat.

QuellentextKurt Eisner auf der ersten Sitzung des Münchner Arbeiterrats am 5. Dezember 1918

Kurt Eisner proklamierte am 7. November 1918 den Freistaat Bayern. Am Folgetag wählte ihn ein provisorischer Nationalrat, gebildet aus Arbeiter- und Soldatenräten, zum Ministerpräsidenten. Im Januar 1919 erlitt er bei den Landtagswahlen eine verheerende Niederlage. Kurz vor Bekanntgabe seines Rücktritts wurde er am 21. Februar von einem Rechtsradikalen erschossen.

[…] Die neue Form, die aus der Revolution in Deutschland hervorgegangen ist, sind die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte, die den Namen von der russischen Organisation übernommen haben, aber in ihrem Wesen sehr verschieden sind von den östlichen Gebilden. […]

Die Arbeiterräte sollen das Proletariat unmittelbar politisieren und zur Mitarbeit an der Gesamtheit heranziehen. […] Sie werden die Organisationen der Wähler sein, nicht so, als ob nun über dem Landtag eine neue Oberaufsicht wäre und eine höhere Gewalt eingerichtet würde. Die Nationalversammlung oder der Landtag muß souverän sein; aber die Arbeiter bilden ihr eigenes Parlament, sie verhandeln ihre eigenen Angelegenheiten. […] Sie sollen eben nicht alle paar Jahre einmal wählen, sondern unmittelbar mitarbeiten müssen. Sie können die gesetzgeberischen Vorschläge machen, nicht hinter den Türen der Fraktionszimmer, auch nicht durch die Führer und durch die Regierung, sondern sie sollen selbst unmittelbar ihre gesetzgeberischen Vorschläge, ihre Anregungen und Beschwerden unterbreiten.

Aber die Arbeiterräte sollen noch mehr sein. Sie sollen Aufsichtsorgane des gesamten öffentlichen Lebens des Bezirkes, in dem sie eingesetzt sind, sein. Sie sollen das öffentliche Leben kontrollieren, sie sollen sich mit der Tätigkeit der Regierung und auch der Selbstverwaltung beschäftigen, nicht als Exekutiv­organe, aber als Kontrollorgane, als kritische Organe, kurz, das gesamte öffentliche, politische und soziale Leben soll in seiner ganzen Öffentlichkeit erörtert und kritisiert werden. Bisher leistete einen Teil dieser Arbeit die Presse. Die Arbeiterräte sollen eine Art lebendige Presse sein. Sie sollen ein Zentralorgan sein, von dem das gesamte öffentliche Leben unseres Bezirkes zur Rechenschaft und zur Verantwortung gezogen wird. Von hier aus soll Kritik, Anregung und schöpferische Mitarbeit ausgehen.

Nur eine solche Demokratie, in der die breitesten Massen jeden Tag mitarbeiten an den öffentlichen Angelegenheiten, leistet jene erzieherische Arbeit, ohne die wir zu unseren sozialistischen Zielen nicht gelangen können. […]

Der Gegensatz zwischen Führern und Massen, der bisher uns beherrscht hat, soll verschwinden. Jeder soll lernen, selbst ein Führer zu sein. Das ist die große Erziehungsarbeit, die diese Räte leisten müssen. Und wenn jeder dann ein Glied der Gesellschaft geworden ist, das fähig ist, mitzuarbeiten an den Aufgaben der Gesamtheit, dann ist jene Vorbedingung erfüllt, die den Sozialismus ermöglicht. […] So können diese unscheinbaren Gebilde der Arbeiter- und Bauernräte Pflanzschulen zur Erziehung der Männer sein, die einst berufen sein werden, an der Vergesellschaftung der Produktion mitzuarbeiten.

Münchener Neueste Nachrichten Nr. 620, vom 8. Dezember 1918

Zitiert nach: Bausteine der Demokratie – Lehrmaterial "Die Revolution von 1918/19" Externer Link: www.geschichte-der-sozialdemokratie.de/fileadmin/redaktion/lehrmaterial/Texte/quelle_eisner_revolution.pdf

Mit der Weimarer Verfassung war Deutschland eine parlamentarische Demokratie auf konstitutioneller Grundlage geworden, die auch plebiszitäre Elemente aufwies. So konnte das Volk sich in Volksbegehren und Volksentscheiden zu Gehör bringen, und der Reichspräsident wurde direkt vom Volke gewählt. Die Weimarer Verfassung enthielt liberale und soziale Grundrechte. Sie gingen mit der Demokratie eine Verbindung ein.

Das Verfassungssystem von Weimar hatte eine demokratische Ordnung geschaffen, die unter normalen Umständen Funktionalität und Stabilität verbürgt hätte. Doch diese Umstände fehlten im kriegstraumatisierten, von wirtschaftlichen Krisen heimgesuchten Deutschen Reich. Daher setzte sehr bald, nach einer kurzen Phase der Stabilisierung in der Mitte der 1920er-Jahre, ein beispielloser Prozess der "Auflösung der Weimarer Republik", so der Zeithistoriker und Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher, ein. Schnell zeigte sich, dass sie – für viele mit dem Makel des Friedensvertrages von Versailles be­haftet – von Anfang an eine "ungeliebte" Republik gewesen war.

Die Demokratie, entstanden als Kind der Niederlage im Ersten Weltkrieg, besaß weder in der Bevölkerung noch bei den Eliten in Politik und Verwaltung ausreichenden Rückhalt. Militär, Richterschaft und Beamte waren durch die monarchisch-obrigkeitsstaatliche Tradition geprägt. Und weil es der Weimarer Demokratie an beherzten Demokraten mangelte, konnte sie sich nicht wirksam gegen ihre Feinde aus den extremen Rändern des politischen Spektrums – gegen Kommunisten und Nationalsozialisten – schützen.

Instabile parlamentarische Mehrheiten und häufig wechselnde Regierungen stärkten die Position des Reichspräsidenten, der bereits durch die Verfassung umfassende Kompetenzen bei der Regierungsbildung, der Parlamentsauflösung und der Notverordnungsgebung besaß. Damit konnte der Präsident, von vielen als Hüter der Verfassung bezeichnet, gegen die Parteien und das Parlament regieren lassen; die präsidiale Notverordnungspolitik wurde ab 1930 zur Regel. So schwächte die Ausdehnung der Präsidialmacht die parlamentarische Demokratie, während die Widerstandskräfte der Demokraten erlahmten.

Die Verfassung konnte die Auflösung der Weimarer Republik nicht verhindern. Der Reichstag hatte seine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 gegeben, damit schien der neue Reichskanzler Adolf Hitler seine diktatorischen Befugnisse im Rahmen der Verfassung erlangt zu haben. Doch zuvor schon waren die Länder gleichgeschaltet und die Kommunisten sowie viele andere politisch Andersdenkende verhaftet worden. Wirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit, die Anfälligkeit einer ungeliebten Demokratie, ein obrigkeitsstaatliches Beamtentum sowie das Anwachsen extremistisch-totalitärer politischer Kräfte führten letztendlich zur nationalsozialistischen Diktatur.

QuellentextPolitik – Reine Männersache

[…] Männer und Frauen waren im Deutschen Kaiserreich weit von einer Gleichberechtigung entfernt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das im Jahr 1900 in Kraft trat, fixierte vielmehr die rechtliche Benachteiligung der Frauen, und das flächendeckend für das ganze Reich. Zwar trug es in seinem Allgemeinen Teil dem Zeitgeist Rechnung, indem es den Frauen einen vollgültigen Rechtsstatus zuerkannte; doch wurden im Besonderen Teil des Familienrechts dem Ehemann weiterhin erhebliche Vorrechte eingeräumt: Er war das Haupt der Familie, entschied "in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten"; er war juristischer Vormund seiner Kinder, seine Meinung gab in Erziehungsfragen den Ausschlag; er verfügte über das Vermögen, das seine Frau in die Ehe einbrachte, und er konnte seiner Frau auch verbieten, erwerbstätig zu sein, wenn dadurch die "ehelichen Interessen" beeinträchtigt wurden. […]

Insgesamt schrieb das Familienrecht als allgemeine Norm fest, was sich in der Praxis der bürgerlichen Familie im Laufe des 19. Jahrhunderts herausgebildet hatte: die klare Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern, welche den Männern die Sphäre der Berufs- und Erwerbsarbeit, den Frauen hingegen die Sorge um Haushalt und Familie vorbehielt. […]

Auch im öffentlich-politischen Raum war die Dominanz der Männer rechtlich abgesichert. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts war Frauen eine Betätigung in politischen Vereinen und Parteien untersagt. (Eine Ausnahme machten hier lediglich Baden und – seit 1893 – Hamburg.) Erst durch das 1908 verabschiedete Vereinsgesetz wurde dieses Hindernis auch in Preußen aus dem Weg geräumt. Damit war das männliche Politikmonopol zwar formell durchbrochen, aber faktisch bestand es weitgehend fort. Politik galt im Kaiserreich als ausgemachte Männersache. Frauen – so erklärte etwa der Bonner Historiker Heinrich von Sybel – seien von Natur aus unfähig zu "logischem Raisonnement" und "methodischer Dialektik"; sie würden in der politischen Arena nur den "charakteristischen Reiz der Weiblichkeit" einbüßen, ohne doch "mit der Arbeit des Mannes wetteifern (zu) können". Und sein Berliner Kollege Heinrich von Treitschke sekundierte: "Obrigkeit ist männlich […] Das ist ein Satz, der sich eigentlich von selbst versteht."

Selbstverständlich war es für Männer daher auch, daß Frauen das Wahlrecht vorenthalten wurde […]. Erst mit dem Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918 erhielten Frauen erstmals das Wahlrecht und damit die Möglichkeit, ihre politischen Interessen zur Geltung zu bringen. […]

Volker Ullrich, Die nervöse Großmacht 1871-1918. Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs, 2. Aufl., Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 2010, Seite 313f.

QuellentextDie erste Parlamentsrede einer Frau in Deutschland

Am 19. Februar 1919 hält Marie Juchacz die erste Rede einer Frau in einem demokratisch gewählten Parlament in Deutschland. Einen Monat zuvor war das Frauenwahlrecht Gesetz geworden. Marie Juchacz war eine von 41 Parlamentarierinnen bei 423 Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung. Am 13. Dezember 1919 gründete Marie Juchacz die Arbeiterwohlfahrt.

Juchacz, Abgeordnete. Meine Herren und Damen! (Heiterkeit). Es ist das erste Mal, daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) […]

Ich möchte hier feststellen und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist. (Sehr richtig! bei den Soz.)

Wollte die Regierung eine demokratische Verfassung vorbereiten, dann gehörte zu dieser Vorbereitung das Volk, das ganze Volk in seiner Vertretung. Die Männer, die dem weiblichen Teil der deutschen Bevölkerung das bisher zu Unrecht vorenthaltene Staatsbürgerrecht gegeben haben, haben damit eine für jeden gerecht denkenden Menschen, auch für jeden Demokraten selbstverständliche Pflicht erfüllt. […] Durch die politische Gleichstellung ist nun meinem Geschlecht die Möglichkeit gegeben zur vollen Entfaltung seiner Kräfte. Mit Recht wird man erst jetzt von einem neuen Deutschland sprechen können und von der Souveränität des ganzen Volkes. […]

Ich begrüße es ganz besonders, […] dass auch das Verwaltungswesen demokratisiert werden soll, so dass in Zukunft den Frauen auch Gelegenheit gegeben sein wird, mit in alle offenstehende Ämter einzutreten. (Sehr richtig! Links) […]

Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind. Wir wissen, dass hier noch mit sehr vielen Dingen der Vergangenheit aufzuräumen ist, die nicht von heute auf morgen aus der Welt zu schaffen sind. Es wird hier angestrengtester und zielbewusstester Arbeit bedürfen, um den Frauen im staatsrechtlichen und wirtschaftlichen Leben zu der Stellung zu verhelfen, die ihnen zukommt.

Zu all diesen Dingen, die wir uns vorstellen, hat die Umgestaltung unserer Staatsform zur Demokratie uns die Wege geöffnet. Jetzt heißt es, diese Wege zu beschreiten und das zu schaffen, was zum Glück unseres Volkes in der Zukunft notwendig ist. […]

Externer Link: http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_wv_bsb00000010_00184.html

Die Verfassung der Weimarer Republik (© Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbild 50070)

Wandel zur Massen- und Parteiendemokratie


Die Weimarer Republik scheiterte auch daran, dass die breite Mehrheit der Deutschen die Strukturveränderungen der Demokratie ablehnte: Der Wandel zu einer Massen- und Parteiendemokratie hatte die politische und parlamentarische Auseinandersetzung zu einem Kampf unterschiedlicher politischer Interessen und sozialer Klassen werden lassen.

Diese Entwicklung hatte sich in den USA bereits in den 1830er-Jahren vollzogen. Dort vertraten mit Demokraten und Republikanern zwei Parteien unterschiedliche politische Interessen und konkurrierten um die Macht auf nationaler Ebene. Damit war in den USA, wie auch in England an der Wende zum 20. Jahrhundert, die repräsentative Demokratie zu einer Konkurrenzdemokratie geworden, in der die Machtfrage in einem Wettbewerb von Parteien durch die Erringung der Mehrheit bei Wahlen entschieden wurde.

Demokratie bedeutet zwangsläufig Parteienstreit, weil auch der Volkswille keineswegs homogen ist. Parteien organisieren in der Massendemokratie den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. In Deutschland hatten sich zwar nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 auch Parteien herausgebildet, aber sie konnten wegen der fehlenden Parlamentarisierung nicht um die Macht im Staate konkurrieren.

Die Gewöhnung an die neuen Formen politischer Auseinandersetzung und politischer Verantwortlichkeit blieb in Deutschland aus. Stattdessen blockierten vielfach Einstellungsmuster aus vordemokratischen Zeiten die Wahrnehmung, schienen Parteien nur die durch König und Reichs­präsident verkörperte staatliche Einheit zu "stören". Kaiser Wilhelm II. erklärte am Vorabend des Ersten Weltkrieges, er kenne nur noch Deutsche, keine Parteien mehr. Der verbreitete Anti-Parteien-Affekt schadete der Weimarer Republik und wurde später im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden gesucht.

Politisierung der sozialen Frage


Der Wandel zur Parteiendemokratie bedeutete auch die Politisierung der sozialen Frage, denn Parteien bilden gesellschaftliche Konflikte auf der Ebene des politischen Systems ab. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die industrielle und ökonomische Entwicklung die Gesellschaft in soziale Klassen zu spalten drohte, organisierten sich Arbeiter in Gewerkschaften und in den politischen Parteien der Sozialisten und der Sozialdemokraten. Die in Klein- und Großbürgertum zerfallenden mittleren Schichten gruppierten sich um (rechts-)liberale und konservative Parteien.

Der Kampf sozialer und ökonomischer Klassen und Gruppen wurde von der Straße in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie getragen. Er hätte dort kanalisiert, entschärft und zum Ausgleich gebracht werden können, vorausgesetzt, alle beteiligten Gruppen und Parteien hätten sich darauf eingelassen und den reformerischen Weg der Veränderung innerhalb des parlamentarischen Systems eingeschlagen. So geschah es in England und in den USA, wo dank der Parlamentarisierung die Chance der Veränderung auf parlamentarischem Wege größer war.

In Deutschland, dem bis 1918 ein parlamentarisches Regierungssystem fehlte und wo die Partei der Sozialisten zeitweise (1878 bis 1890) verboten gewesen war, entlud sich ein Grundsatzkonflikt zwischen revolutionärem und reformerischem Weg, in dem Demokratie und Parlamentarismus auf der Strecke zu bleiben drohten. Die Demokratie und der Parlamentarismus wurden in der Weimarer Republik vom linken wie vom rechten politischen Lager grundsätzlich in Frage gestellt und drohten so, zwischen den politischen Ex­tremen zerrieben zu werden.

QuellentextDas Modell der Rätedemokratie

[...] Das Ideal der Rätedemokratie übt eine faszinierende Wirkung nicht nur auf ihre Anhänger, sondern auch auf ihre Gegner aus. Wenngleich es kaum irgendwo eine aussichtsreiche politische Kraft darstellt, so wirkt es doch in einem Maße provozierend und freundfeind-polarisierend, das über seine praktisch-politische Bedeutung weit hinausgeht. Es wird zu einem zentralen Thema der Auseinandersetzung zwischen Links- und Rechtsintellektuellen.

[...] Vergegenwärtigen wir uns zunächst das Modell der Rätedemokratie, das die Pariser Kommune teils verwirklicht, teils in Ausdehnung auf ganz Frankreich geplant hat, wie es sich in der Beschreibung durch Karl Marx widerspiegelt. [...]

"Die Kommune bildete sich aus den durch allgemeines Stimmrecht in den verschiedenen Bezirken von Paris gewählten Stadträten. Sie waren verantwortlich und jederzeit absetzbar. Ihre Mehrzahl bestand selbstredend aus Arbeitern oder anerkannten Vertretern der Arbeiterklasse.

Die Kommune sollte nicht eine parlamentarische, sondern eine arbeitende Körperschaft sein, vollziehend und gesetzgebend zu gleicher Zeit. Die Polizei, bisher das Werkzeug der Staatsregierung, wurde sofort aller ihrer politischen Eigenschaften entkleidet und in das verantwortliche und jederzeit absetzbare Werkzeug der Kommune verwandelt. Ebenso die Beamten aller anderen Verwaltungszweige.

Von den Mitgliedern der Kommune an abwärts mußte der öffentliche Dienst für Arbeiterlohn besorgt werden. Die erworbenen Anrechte und die Repräsentationsgelder der hohen Staatswürdenträger verschwanden mit diesen Würdenträgern selbst. Die öffentlichen Ämter hörten auf, das Privateigentum der Handlanger der Zentralregierung zu sein. Nicht nur die städtische Verwaltung, sondern auch die ganze, bisher durch den Staat ausgeführte Initiative wurde in die Hände der Kommune gelegt [...]."
Hiernach sind für die Rätedemokratie also folgende Prinzipien bestimmend:

  1. Gewalteneinheit, also keine Teilung in gesetzgebende und vollziehende Gewalt. Der Zentralrat ist zugleich Gesetzgebungs- und oberstes Exekutivorgan, vereinigt also die Funktionen von Parlament und Regierung in sich.

  2. Mittelbare Wahl (z. B. von Landgemeinden bzw. Stadtbezirksräten über Bezirksräte und evtl. Provinzräte zum Nationalrat), also keine unmittelbare Volkswahl des Nationalrats.

  3. Imperatives Mandat und jederzeitige Abberufbarkeit der Gewählten durch die jeweils wählende Körperschaft, also keine Unabhängigkeit von Aufträgen und Weisungen.

  4. Öffentlicher Dienst durch jederzeit kündbare Angestellte, also kein Berufsbeamtentum, keine Beamten auf Lebenszeit.

  5. Die Richter werden gewählt, sind verantwortlich und absetzbar, also keine persönliche und sachliche Unabhängigkeit der Richter.

  6. Subsidiaritätsprinzip: Selbstverwaltung auf unterer und mittlerer Ebene soweit wie möglich und Beschränkung des Nationalrates auf "die wenigen, aber wichtigen Funktionen, welche dann noch [...] übrig bleiben".


    Von Marx nicht erwähnt, aber aus dem geschichtlichen und sachlichen Zusammenhang zu ergänzen sind folgende Prinzipien:

  7. Allgemeines und gleiches Wahlrecht;

  8. Öffentlichkeit aller Versammlungen;

  9. Allzuständigkeit des Rates im Rahmen der Kompetenzverteilung, die sich aus dem Subsidiaritätsprinzip ergibt, also weder sachliche Kompetenzschranken noch dem staatlichen Eingriff entzogene Freiheitsrechte. [...]

Martin Kriele, Einführung in die Staatslehre: die geschichtlichen Legitimitätsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates, © 2003, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, S. 262 ff.

Von links wurde die repräsentative, parlamentarische und gewaltenteilige Demokratie als Ausdruck der Klassenherrschaft einer Fundamentalkritik unterzogen. Diese Kritik richtete sich gegen das wohlhabende Bürgertum, die Bourgeoisie, die als herrschende Klasse der kapitalistischen Gesellschaft im Besitz der Produktionsmittel war.

Karl Marx und Friedrich Engels hatten bereits im Kommunistischen Manifest von 1848 Demokratie einzig als proletarische Demokratie verstehen wollen, als eine Art Vehikel zur "Erhebung des Proletariats". Marx beschrieb später die Herrschaftsform der sogenannten Pariser Kommune von 1871 als demokratisches Rätesystem, als direktdemokratische Herrschaft der Pariser Arbeiter und als ein System radikaler Eingriffe in die politische, gesellschaftliche und ökonomische Ordnung. (siehe auch den Kasten "Das Modell der Rätedemokratie")

Die historische Bedeutung des Rätesystems lag für Marx in der Überwindung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, das Rätesystem sah er als Keimzelle zukünftiger sozialistischer Ordnung an, in der Exekutiv- und Legislativgewalt in den Händen der Arbeiter vereint waren. Von hier reichen Verbindungslinien zur späteren marxistisch-leninistischer Partei- und Revolutionspolitik, sowie zur Theorie und Praxis der so­genannten Volksdemokratie der sozialistischen Staaten in Mittel- und Osteuropa.

In der Volksdemokratie Mittel- und Osteuropas waren Legislativ- und Exekutivgewalt eng verbunden, der Judikative kam keine kontrollierende Funktion zu. Hier etablierte sich noch einmal eine "identitäre" Volksdemokratie. Doch in Wirklichkeit verbargen sich hinter der vorgeblichen Einheit von Re­gierenden und Regierten die Herrschaft und das Mo­nopol einer Partei, die die Vertretung der Arbeiter- und Bauernklasse für sich beanspruchte und weder Abweichung noch Opposition zuließ. Die Volksdemokratie war totalitär in ihrem Anspruch und diktatorisch in ihrem Vollzug, wobei sich ihre Vertreter der inszenierten Zustimmung des Volkes in Form von Massenorganisationen, Aufmärschen und Scheinwahlen (ohne wirkliche Auswahl zwischen po­litischen Alternativen) zu versichern suchten.

Von konservativer Seite reichten die Vorbehalte gegenüber der Demokratie bis zur Französische Revolution zurück. Bis ins 20. Jahrhundert hinein galt die Demokratie in den Augen autoritärer und monarchistisch gesonnener Kritiker als schwach, ineffektiv, in sich gespalten, staatszersetzend und antinationalistisch. Hinzu trat an der Wende zum 20. Jahrhundert ein weiteres Argument. Danach gefährdete die Massendemokratie die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, weil die Masse irrational handele. Nur die Herrschaft von Eliten könne eine politisch stabile Ordnung in der Massengesellschaft garantieren.

Einige Konservative in Deutschland – aber auch in anderen Ländern Europas, allen voran Italien – spitzten nach dem Ersten Weltkrieg die Kritik noch weiter zu. Ihr Ideal wurde die "Führerdemokratie", eine Form plebiszitärer, durch einen Führer geeinten und bestimmten Demokratie, die Parteien, Pluralismus und unterschiedliche Interessen zugunsten der Vorstellung einer Schicksalsgemeinschaft zwischen Volk und Führer aufhob.

Unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs hatte in Deutschland eine Gruppe von "konservativen Revolutionären" ihren antidemokratischen, antiparlamentarischen und antiliberalen Affekten freien Lauf gelassen. Sie hielten die Demokratie als Lebensweise wie Herrschaftsform für schwächlich, diffamierten den Parlamentarismus als un­fähig und den Liberalismus als dekadent. Den "kon­servativen Revolutionären" und in der Folge dem Nationalsozialismus fiel es leicht, die liberale, parlamentarische und gewaltenteilige Demokratie für die sozialen, öko­nomischen und politischen Krisen der 1920er- und 1930er-Jahre ver­antwortlich zu machen. Dem liberalen Demokratie­gedanken wurde das Ideal eines totalitären Staates gegenüber­gestellt – ein Staat des von einem Führer in nationa­ler Gemeinschaft geeinten deutschen Volkes, eine Diktatur mit scheindemo­kratischem Anstrich.

QuellentextDie Führergewalt als unteilbare Einheit

…] Der Führer vereinigt in sich alle hoheitliche Gewalt des Reiches; alle öffentliche Gewalt im Staat wie in der Bewegung leitet sich von der Führergewalt ab. Nicht von "Staatsgewalt", sondern von "Führergewalt" müssen wir sprechen, wenn wir die politische Gewalt im völkischen Reich richtig bezeichnen wollen. Denn nicht der Staat als eine unpersönliche Einheit ist der Träger der politischen Gewalt, sondern diese ist dem Führer als dem Vollstrecker des völkischen Gemeinwillens gegeben.

Die Führergewalt ist umfassend und total; sie vereinigt in sich alle Mittel der politischen Gestaltung; sie erstreckt sich auf alle Sachgebiete des völkischen Lebens; sie erfaßt alle Volksgenossen, die dem Führer zu Treue und Gehorsam verpflichtet sind. Die Führergewalt ist nicht durch Sicherungen und Kontrollen, durch autonome Schutzbereiche und wohlerworbene Einzelrechte gehemmt, sondern sie ist frei und unabhängig, ausschließlich und unbeschränkt.

Aber sie ist nicht selbstherrlich, und sie bedeutet keine Willkür, sondern trägt ihre Bindung in sich selbst. Sie geht vom Volke aus, d. h. sie ist dem Führer vom Volke anvertraut, sie ist um des Volkes willen da, sie hat ihre Rechtfertigung aus dem Volk. Sie ist frei von allen äußeren Bindungen, weil sie im Inneren ihres Wesens aufs Stärkste gebunden ist an das Schicksal, an das Wohl, an die Aufgabe, an die Ehre des Volkes. […]

Durch politische Kundgebungen muß dann das Volk für die großen Ziele, die ihm gestellt sind, aufgerufen werden. Die Entschlüsse und Entscheidungen des Führers müssen ihm mitgeteilt und verständlich gemacht werden. Das völkische Reich kann auf diesen dauernden Appell an das Volk nicht verzichten. Denn durch ihn wird das Volk zum Erlebnis seiner politischen Einheit geweckt und zum Einsatz seiner politischen Kraft aufgerufen.

Die Anordnungen des Führers schließlich setzen den Plan unter der Mitarbeit der völkischen Kräfte in die Wirklichkeit um. In ihnen tritt die Führergewalt in ihrer ganzen Stärke hervor. Die Führergewalt äußert sich bei diesen Anordnungen in gleichem Maße in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Exekutive. Sie ist kein Ausschnitt aus den verschiedenen staatlichen "Gewalten", sondern sie ist die gesamte politische Gewalt, die im neuen Reiche wieder eine unteilbare und umfassende Einheit geworden ist.

Die im Weimarer Staat gegebene "Teilung der Gewalten" ist im völkischen Reich durch die Einheit der Führergewalt überwunden worden. Die Totalität des politischen Wollens und Handelns, die das völkische Reich kennzeichnet, läßt eine Zerlegung der staatlichen Gewalt im Stile des liberaldemokratischen bürgerlichen Rechtsstaates nicht zu.

Natürlich braucht auch das völkische Reich eine Gliederung der politischen Gewalt nach Funktionen und Zuständigkeitsbereichen. Aber alle Einzelfunktionen und Einzelkompetenzen stehen sich nicht selbstherrlich gegenüber, sondern leiten sich aus der Gesamtgewalt des Führers ab. Das völkische Reich kann sogar eine gewisse organisatorische Selbständigkeit einzelner Funktionen beibehalten, wenn nur die einheitliche Gesamtgewalt des Führers den einzelnen Amtsbereichen gegenüber fest und sicher gegründet bleibt. Die politische Führergewalt muß nicht nur der Theorie nach, sondern in der konkreten Wirklichkeit alle Einzelfunktionen und Kompetenzen zusammenhalten. Gegenüber allen organisatorischen Trennungen und begrifflichen Unterscheidungen muß die Einheit der politischen Gewalt verbürgt bleiben. […]

Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, §20 "Die Einheit der Führergewalt", 2., stark erw. Aufl., Hanseatische Verlags-Anstalt, Hamburg 1939, S. 230 f.

Ordnungspolitische Teilung nach 1945


Nur in Westeuropa konnten sich die Demokratien nach dem Zweiten Weltkrieg erneuern oder stabilisieren. In Mittel- und Osteuropa hingegen setzten nach 1947 die von der Sowjetunion unterstützten und gelenkten Kommunisten ihre Vorherrschaft auf gewaltsamem Wege durch. Zuvor waren ihre Versuche – beispielsweise in Ungarn 1956 oder in der Tschechoslowakei 1968 – vergeblich geblieben, ihre Herrschaft auf dem Wege demokratischer Wahlen und mit breiten antifaschistischen Koalitionen zu errichten. In der Folge basierten die "Volksdemokratien" auf der Vorherrschaft der kommunistisch-sozialistischen Parteien und ihrer (Zwangs-)Verbündeten. Europa war somit nicht nur geostrategisch, sondern auch ordnungspolitisch geteilt, zwischen sozialistisch-kommunistischen Diktaturen im Osten und liberalen Demokratien im Westen.

Dabei stellte sich sehr schnell die Präsenz der USA in Westeuropa als vorteilhaft heraus, um neue Demokratien zu errichten sowie Parlamentarismus und Parteiensystem stabilisieren zu können. In den westeuropäischen Demokratien bildeten sich Mehrparteiensysteme heraus, die sich im Wesentlichen auf drei Säulen stützten: die Konservativen und die Christliche Demokratie auf der einen Seite, die Sozialdemokratie auf der anderen Seite und die liberalen Parteien in der Mitte. Rechtsradikale Parteien waren durch das vorangegangene NS-Unrechtsregime diskreditiert, kommunistische Parteien, die vor allem in Frankreich, Belgien und Italien lange Zeit sehr stark waren, konnten keinen dauerhaft gestaltenden Einfluss nehmen.

Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland (© Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbild 62110)

In der jungen Bundesrepublik wurden die Parteien am ex­tremen Rand zudem verboten. Die christlich-konservativen und die sozialdemokratisch-sozialistischen Parteien akzeptierten nun die parlamentarische Demokratie, sie verstanden sich überwiegend als Volksparteien, die unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ansprechen und in sich integrieren konnten.

Zugleich gelang es, die soziale Frage zu entschärfen, die die Demokratie in der Zwischenkriegszeit belastet hatte. Beide großen Parteiengruppierungen setzten sich mehr oder minder deutlich sowohl für eine marktwirtschaftliche Ordnung wie auch für wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen ein. Damit wurde das kapitalistische Wirtschaftssystem sozial gezähmt, die Arbeiterklasse politisch eingebunden und die Akzeptanz für die Demokratie gestärkt.

Gleichzeitig legten die westeuropäischen Nachkriegsdemokratien großen Wert auf die Stärkung des Verfassungs- und Rechtsstaates. In den Verfassungen wurden nachhaltige Vorkehrungen für den Schutz der individuellen Grund- und Menschenrechte geschaffen, und die Judikative bekam ein starkes Gewicht, um über die Einhaltung dieser Rechte zu wachen.

In der Bundesrepublik Deutschland zog das Grundgesetz, die konstitutionelle Grundlage der bundesdeutschen Demokratie, "Lehren aus Weimar", um Demokratie und Parlamentarismus zu schützen. Der Bundeskanzler kann seitdem nur gestürzt werden, wenn gleichzeitig ein neuer Bundeskanzler gewählt wird (konstruktives Misstrauensvotum); Parteien erhielten eine besondere Funktion als Mittler im Prozess der politischen Willens- und Entscheidungsbildung.

Die Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt auch vom demokratischen Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden, und die grundlegenden Verfassungsprinzipien sind unaufhebbar. Die Demokratie wehrt sich gegen ihre Feinde, unter anderem mit dem Instrument des Parteienverbotes. Insofern gab das Grundgesetz der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland eine "Ewigkeitsgarantie". Ihre Abschaffung auf dem Wege der (verfassungsändernden) Gesetzgebung sollte ein für alle Mal unmöglich gemacht werden.

In dieser Regelung zeigte sich ein starker Glaube an die Wirkungsmächtigkeit der Verfassung, und auch in der Folge besaß das Grundgesetz für die bundesdeutsche Demokratie nicht nur instrumentell, sondern auch symbolisch hohe Bedeutung. Durch das Grundgesetz wurde die Bundesrepublik Deutschland zu einer starken und stabilen Verfassungs- und Grundrechtedemokratie.

Wellen der Demokratisierung


Das 20. Jahrhundert hat der Demokratie ihre größte Krise, aber auch einen Triumph beschert. Die Entwicklung in Deutschland verdeutlicht diese Paradoxie von Verfall und Aufstieg demokratischer Ordnung in besonderer Weise.

Generell hatte der Sieg der alliierten Mächte im Zweiten Weltkrieg eine Welle der Demokratisierung zur Folge, die in den 1960er-Jahren zu 36 Demokratien führte. Zwischen 1974 und 1990 vollzogen nochmals etwa 30 Länder den Übergang zu Formen demokratischer Herrschaft. Und 2011 führten Proteste, Aufstände und Rebellionen in Staaten Nordafrikas, so in Tunesien, Ägypten und Libyen, zum Sturz von Diktaturen und autokratischen Regimen.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erreichte die Zahl der Demokratien weltweit mit etwa 120 Staaten einen vorläufigen Höhepunkt. Es entstanden demokratische Regime in Lateinamerika, in Südkorea und Taiwan, zum Teil in Afrika und schließlich in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie im Nahen Osten. Die Demokratie schien sich auf einem unaufhaltsamen Siegeszug zu befinden.

Doch neuere Entwicklungen verdunkeln dieses Bild. In manchen Weltregionen ist die Demokratie nach wie vor eher die Ausnahme als die Regel – so beispielsweise in einem Großteil Afrikas, Südostasiens, im Nahen Osten, aber auch in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Zudem verlief der Übergang von diktatorischen und autoritären Regimen zu demokratischen Ordnungen keineswegs immer so gradlinig, dass sich die neue Demokratie voll entwickeln und auf Dauer stabil bleiben konnte. Manche Umwandlungsprozesse sind stecken geblieben, andere offensichtlich gescheitert. Zum Teil finden autoritäre Umformungen statt, werden wichtige Grundrechte, wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie der Schutz der Person, beschnitten. Zum Teil werden wichtige Prinzipien wie die Rechtsstaatlichkeit oder die Unabhängigkeit der Justiz außer Kraft gesetzt.

Das globale Gleichgewicht der Freiheit (© freedom house)

Werden Maßstäbe angelegt, die zu einer voll entwickelten Demokratie gehören, wie direkte, geheime und gleiche Wahlen, die rechtsstaatliche Garantie von Grund- und Bürgerrechten, ein freies Medien- und Parteiensystem sowie eine lebendige Bürgergesellschaft, so zeigt sich schnell, dass viele neue Demokratien keineswegs alle dieser Merkmale erfüllen, vor allem nicht sofort und unwiderruflich.

Dies wirft die Frage nach den Bedingungen für erfolgreiche Demokratisierungsprozesse auf. Aber auch Demokratien, die, weil sie schon lange existieren, als "konsolidiert" beschrieben werden, geben Krisensymptome zu erkennen, welche die Frage nach ihrem Bestand und damit nach den Voraussetzungen ihrer Stabilität aufwerfen.

QuellentextDie drei Herrschaftssäulen von Diktaturen

[…][D]ie Herrschaft von Diktaturen […] [beruht] auf drei Säulen: der Legitimation, der Repression und der Kooptation. Die Legitimation speiste sich stets aus […] einer normativ-ideologischen und einer leistungsbezogenen Quelle. […] Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben faschistische und kommunistische Ideologien ihre normative Überzeugungskraft jedoch weitgehend verloren. Wenn überhaupt, sind es gegenwärtig allenfalls die Varianten eines fundamentalistisch-politischen Islam, die eine starke ideologische Bindungsfähigkeit unter ihren Untertanen herstellen können. […]

Wegen dieser normativen Selbstaufzehrung sind diktatorische Regime in besonderer Weise auf ihre Leistungsbilanz im Bereich von Wirtschaft, Sicherheit und Ordnung angewiesen. Riskant wird es für autokratische Regime aber, wenn sich Wirtschaft und Gesellschaft zu rasch modernisieren. Denn mit solch einer Modernisierung entstehen Mittelschichten, organisieren sich Arbeiter, steigt die Bildung, entwickelt sich die Zivilgesellschaft und öffnen sich Diskurse, in denen politische Mitsprache eingefordert wird. Allerdings mündet diese keineswegs zwangsläufig in erfolgreiche Demokratisierungsprozesse wie die Modernisierungstheorie es optimistisch noch stets proklamiert hat. Dies zeigen so unterschiedliche Länder wie Singapur, die Volksrepublik China oder die Petro-Diktaturen am Golf. […]

Zweitens stützen sich Autokratien auf Repression. Diese kann unterschiedliche Formen und Intensitäten annehmen. Obwohl der Übergang fließend ist, unterscheiden wir in unserem Forschungsprojekt ("Warum überleben Diktaturen?") zwischen "weicher" und "harter" Repression. Während Erstere vor allem auf die Einschränkung politischer Rechte wie Versammlungs-, Meinungs-, Presse- oder Berufsfreiheit abzielt, richtet sich Letztere vorrangig gegen den Kern der Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, physische Integrität und individuelle Freiheit.

[…] Repression allein kann ein politisches Regime aber kaum dauerhaft stabilisieren. Denn die Legitimationsverluste sind hoch: Steigt die Repression, steigt zwar die Macht der Abschreckung, aber gleichzeitig sinkt die Legitimation und damit die Zustimmung des Volkes. Harte Repressionen sind kostspielig und unterspülen längerfristig die Fundamente politischer Herrschaft. Weiche Repression erwies sich statistisch als das erfolgreichste Stabilisierungselement in Hunderten von Diktaturen in dem von uns untersuchten Zeitraum von 1950 bis 2008.

Die dritte Herrschaftssäule ist Kooptation. Damit kann es den autokratischen Herrschaftseliten gelingen, einflussreiche Akteure und Gruppen außerhalb des eigentlichen Regimekerns an die Diktatur zu binden. Solche strategisch wichtigen Akteure rekrutieren sich dabei zumeist aus den Wirtschaftseliten, dem Sicherheitsapparat und dem Militär. Ämter, politische Privilegien, Ressourcen und wirtschaftliche Konzessionen sind die häufigsten Gegenleistungen für ihre Loyalität. Korruption, Klientelismus und patrimoniale Netzwerke sind ihre Instrumente.

Die vorhandenen Ressourcen begrenzen jedoch Dauer und Ausmaß "erkaufter" Kollaboration breiterer Gruppen mit dem Regime. Wir zeigen in unserer Analyse, dass Brüche in einer der drei Herrschaftssäulen temporär durch die Befestigung der anderen Säulen ausgeglichen werden können. In besonderen Fällen können die Risse in einer Säule jedoch die anderen Säulen überlasten. Dann eröffnen sich Räume für Protest, die, wenn sie massenhaft genutzt werden, zum Zusammenbruch des gesamten Regimes führen können. Ob daraus allerdings Rechtsstaat und Demokratie hervorgehen, ist keineswegs sicher. Die zahlreichen gescheiterten Transformationsprozesse im östlichen Osteuropa, in Zentralasien oder im Arabischen Frühling zeigen dies.

[…] Dagegen erweist sich die Kombination aus einer hohen ideologischen oder leistungsbezogenen Legitimation, möglichst geringer "harter" Repression und einer ausgebauten "weichen" Repression sowie einer mittleren Kooptation im statistischen Durchschnitt als ein ideales Gleichgewicht für das Überleben von Diktaturen. […] Die freien Gesellschaften des Westens, Ostens und des Südens werden weiter mit Diktaturen leben und mit ihnen verhandeln müssen. […] Es sind die Mühen von Verhandlungen, das sprichwörtliche langfristige Bohren harter Bretter und ein wertebasierter Pragmatismus, die unseren Umgang mit Diktaturen auszeichnen müssen.

Wolfgang Merkel, Die neuen Diktaturen, in: Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte (NG/FH) 11/2016, S. 19 ff.

Prof. Dr. Hans Vorländer, geb. 1954, hat seit 1993 den Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Technischen Universität Dresden inne. Er ist dortselbst Direktor des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung.
Seine Forschungsschwerpunkte sind: Politisches Denken und Vergleichende Politikforschung, Politische Theorie und Ideengeschichte, Konstitutionalismus und Verfassung, Demokratie, Liberalismus und Populismus.