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Glossar | Gemeinsame deutsche Nachkriegsgeschichte 1945–1990 | bpb.de

Gemeinsame deutsche Nachkriegsgeschichte 1945–1990 Editorial Geteilt und doch verbunden Von der Kapitulation zur doppelten Staatsgründung (1945–1949) Kalter Krieg und Blockintegration (1949–1955) Zwischen Systemwettstreit und Mauerbau (1955–1961) Zwischen Reform und Revolte (1961–1969) Der flüchtige Zauber des Neuanfangs (1969–1975) Zwischen Annäherung und Abgrenzung – von Helsinki zum zweiten Kalten Krieg (1975–1989) Annus mirabilis – friedliche Revolution und deutsche Einheit (1989/90) Zwischen Euphorie und Ernüchterung – das vereinte Deutschland Anfang der 1990er-Jahre Glossar Literatur- und Onlineverzeichnis Impressum
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Glossar

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§ 218

In Deutschland war das Abtreibungsverbot seit der Aufnahme in das Strafgesetzbuch 1871 (als § 218) Gegenstand von heftigen politischen und gesellschaftlichen Debatten. Die Auseinandersetzung um die Liberalisierung des Abtreibungsrechts kreiste immer wieder um die Frage, ob den Rechten des ungeborenen Kindes oder den Rechten der Frau der Vorrang einzuräumen sei. Das NS-Regime beantwortete die Frage nach den Maßstäben einer „rassischen“ Höher- bzw. Minderwertigkeit und legitimierte damit die Zwangssterilisierung, aber auch das sogenannte Euthanasieprogramm („Aktion T4“), dem Tausende Menschen zum Opfer fielen. Nach 1945 war in allen Besatzungszonen als Ausnahme vom Abtreibungsverbot nur die „ethische“ und „kriminologische“ Indikation zugelassen. Vor dem Hintergrund der politischen und gesellschaftlichen Reformdebatten, die in der Bundesrepublik Ende der 1960er- bzw. Anfang der 1970er-Jahre stattfanden, gerieten auch die Bestimmungen des § 218 auf den Prüfstand. Nach kontroversen Debatten und einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts kam es zu einer Kompromisslösung: Das 1976 verabschiedete Gesetz enthielt zwar weiterhin das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs. Eine Strafverfolgung war aber nicht vorgesehen, wenn die Abtreibung aus medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen erfolgte.

Alliierter Kontrollrat

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges setzten die vier Siegermächte den Alliierten Kontrollrat als oberste Besatzungsbehörde für das besetzte Deutschland in Berlin ein, der sich aus den Militärgouverneuren der vier Besatzungszonen zusammensetzte. Sie erließen sogenannte Kontrollratsdirektiven und andere Rechtsverordnungen, die einstimmig beschlossen werden mussten. Da sich die Zusammenarbeit als sehr schwierig erwies, konzentrierte sich jede Besatzungsmacht rasch auf die eigene Zone. Gemeinsame Beschlüsse in deutschland- und wirtschaftspolitischen Fragen gelangen immer seltener; jede Besatzungsmacht verfügte letztlich über ein Vetorecht. Bei der Auslegung der auf der Potsdamer Konferenz getroffenen Vereinbarungen kam es zu heftigen Kontroversen zwischen den Siegermächten. Die Anti-Hitler-Koalition zeigte deutliche Risse und brach im Frühjahr 1948 endgültig auseinander, als Moskau seine Vertreter aus dem Alliierten Kontrollrat zurückzog. Das Gremium wurde formal durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 aufgelöst, der die vollständige staatliche Souveränität Deutschlands herstellte.

„Antifaschismus“

Der „Antifaschismus“ war eine Staatsdoktrin in der DDR, die von oben, d. h. von der SED-Führung verordnet wurde. Diese legitimierte ihre Herrschaft aus dem kommunistischen Widerstand gegen das NS-Regime vor 1945. Damit grenzte sich die DDR vom Nationalsozialismus und von der Bundesrepublik ab, der immer wieder vorgeworfen wurde, die Herrschaft der sogenannten „Großkapitalisten und Großgrundbesitzer“ sowie der „Imperialisten und Militaristen“ nicht gebrochen zu haben. Damit verfolgte Ost-Berlin mehrere Ziele: Erstens konnte in Ostdeutschland eine kritische Diskussion über die Rolle der KPD bei der Zerstörung der Weimarer Republik verhindert werden. Zweitens wurde eine öffentliche Debatte in der DDR über den Nationalsozialismus unterbunden, indem man das Problem einfach nach außen verlagerte – und zwar in die Bundesrepublik. Drittens ergab sich aus dem Narrativ des „Antifaschismus“ eine Hierarchisierung der Opfer: An der Spitze standen die deutschen Kommunisten, während von den anderen Opfergruppen – insbesondere den verfolgten und ermordeten Jüdinnen und Juden in Europa – nicht die Rede war. Deshalb weigerte sich die SED-Führung bis 1989 beharrlich, Wiedergutmachungszahlungen auszuweiten.

Barschel-Affäre

Der politische Skandal – einer der größten in der Geschichte der Bundesrepublik – ist nach dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Uwe Barschel (CDU) benannt, der im Landtagswahlkampf 1987 seinen Kontrahenten Björn Engholm (SPD) durch Privatdetektive observieren ließ. Barschel hatte versucht, den Ruf des SPD-Oppositionsführers mit unlauteren Mitteln massiv zu schädigen. Einen Tag vor der Landtagswahl am 13. September 1987 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel über die Machenschaften der Kieler Staatskanzlei. Daraufhin verlor die langjährige Regierungspartei ihre absolute Mehrheit bei der Wahl. In einer Pressekonferenz gab Barschel sein „Ehrenwort“, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos seien. Nachdem sich die Vorwürfe erhärtet hatten, erklärte Barschel am 25. September seinen Rücktritt als Ministerpräsident. Die Barschel-Affäre nahm eine unerwartete Wendung, als bekannt wurde, dass die Führung der SPD-Landespartei schon vor der ersten Presseveröffentlichung von den Vorwürfen wusste. Engholm, der bei der vorgezogenen Neuwahl am 8. Mai 1988 einen überwältigenden Sieg eingefahren hatte (die SPD kam auf fast 55 Prozent), trat am 3. Mai 1993 von allen politischen Ämtern zurück.

Berlin-Ultimatum

Der sowjetische Partei- und Regierungschef Nikita S. Chruschtschow forderte 1958 ultimativ den Abzug der Westmächte aus West-Berlin und den Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland. West-Berlin sollte eine „freie und entmilitarisierte Stadt“ werden. Chruschtschow drohte damit, die sowjetischen Hoheitsrechte in Berlin und an den Zugängen zur Stadt der DDR-Regierung zu übertragen sowie einen separaten Friedensvertrag mit der DDR abzuschließen. Mit diesem Ultimatum wollte der Kremlchef die ungelöste deutsche Frage von einer Position der Stärke im Sinne Moskaus lösen. Der damit verbundene Versuch, die Westmächte zur Rückkehr an den Verhandlungstisch zu zwingen, scheiterte. Die dadurch ausgelöste zweite Berlin-Krise endete mit der Garantieerklärung der USA für West-Berlin (three essentials) und dem Mauerbau 1961.

Bodenreform

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wollten alliierte und deutsche Politiker Konsequenzen aus der nationalsozialistischen Herrschaft ziehen und eine Bodenreform durchführen. Dafür schien es anfangs eine breite Unterstützung zu geben. Aufgrund des ausgebrochenen Ost-West-Konflikts scheiterten jedoch entsprechende Pläne in den westlichen Besatzungszonen. Dagegen wurde in der sowjetischen Besatzungszone bereits im September 1945 damit begonnen, rund 7.000 Eigentümer mit einem Besitz von über 100 Hektar entschädigungslos zu enteignen. Dieses Land wurde lokalen Bodenfonds zugeordnet, aus denen dann die Neuverteilung erfolgte. Auf diese Weise erhielten schätzungsweise 500.000 Personen rund 2,1 Millionen Hektar Land. Ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche wechselte den Besitzer. Nutznießer waren vor allem Landarbeiter, Kleinbauern und Vertriebene, deren Höfe aber oft zu klein und unrentabel waren.

Charta `77

Die Charta `77 war eine Bürgerrechtsbewegung, die 1977 in der Tschechoslowakei gegründet wurde. Der Name geht auf eine im selben Jahr veröffentlichte Petition zurück, in der Menschenrechtsverletzungen des kommunistischen Regimes angeprangert wurden. Die Charta `77 bildete den Mittelpunkt der Opposition gegen die kommunistische Diktatur in der Tschechoslowakei, die darauf mit Härte und Repression reagierte. Zu den führenden Köpfen der Bewegung, die auch international schnell bekannt wurde, gehörten der Dramatiker Václav Havel, der Philosoph Jan Patočka und der ehemalige Außenminister Jiří Hájek. Die Charta `77 war eine heterogen zusammengesetzte Bewegung, der sowohl Künstler, Intellektuelle, Arbeiter und Ex-Kommunisten angehörten. Sie verfügte über keine festen Organisationsstrukturen und animierte Dissidenten in Polen, Ungarn und der DDR. Die Bedeutung der Bürgerrechtsbewegung lag vor allem darin, die Bevölkerung in der Tschechoslowakei und das westliche Ausland über die Situation im Lande zu informieren. Darüber hinaus leistete sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die friedliche Revolution Ende 1989 friedlich verlief („Samtene Revolution“). Havel avancierte rasch zum wichtigsten Vertreter des politischen Umbruchs und war von 1989 bis 1992 der letzte Staatspräsident der Tschechoslowakei und – nach der Trennung des Landes – von 1993 bis 2003 erster Präsident der Tschechischen Republik.

Demontagen

Die Siegermächte verständigten sich auf der Konferenz von Potsdam darauf, die Rüstungsindustrie in Deutschland zu zerschlagen. Darüber hinaus verlangten sie Reparationen für die erlittenen Kriegsschäden. Dieses Ziel verfolgte vor allem die Sowjetunion, die unter den Zerstörungen des nationalsozialistischen Eroberungs- und Vernichtungskrieges in Osteuropa besonders gelitten hatte. Während der Abbau von Industrieanlagen in den drei Westzonen kaum eine Rolle spielte, prägten die Demontagen die ökonomische Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone nachhaltig. Die Demontagen verliefen zunächst chaotisch und unkoordiniert. Mit der Gründung der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) im Frühsommer 1946 vollzog die Kremlführung in Moskau einen Kurswechsel. Nun ging die sowjetische Besatzungsmacht dazu über, die ostdeutschen Industriekapazitäten vor Ort zu nutzen. Die SAG-Betriebe – hauptsächlich im Stein- und Braunkohletagebau, aber auch im Maschinenbau – unterstanden der sowjetischen Kontrolle und produzierten primär für die Sowjetunion. Diese Betriebe wurden erst 1953/54 an die DDR zurückgegeben; einzige Ausnahme blieb der Uranbergbau im Erzgebirge (Wismut AG).

Dynamische Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung wurde im Deutschen Reich 1889 eingeführt. Sie beruhte auf Beiträgen, die zu je einem Drittel von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und dem Staat aufgebracht wurden. Die Rentenleistungen reichten oft jedoch nicht aus, so dass Altersarmut ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen über die politischen Zäsuren von 1918, 1933 und 1945 war. Die 1957 im Deutschen Bundestag beschlossene Rentenreform stellte eine Zäsur dar, die mit einem Übergang zum System der Umlagefinanzierung verbunden war. Die Beitragszahlenden mussten nicht mehr einen Kapitalstock für ihre eigene Rente aufbauen. Stattdessen wurden eingezahlte Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen herangezogen („Generationenvertrag“). Dadurch ergaben sich volle Rentenkassen, die deutliche Rentenerhöhungen möglich machten. Die Höhe der Rentenleistungen wurde an die Bruttolohnentwicklung gekoppelt. Diese Dynamisierung führte dazu, dass das Leistungsniveau der sozialen Sicherung erstmals über der Bedarfsgrenze des Existenzminimums lag. Die dynamische Rente setzte allerdings eine ausreichende Anzahl an Beitragszahlenden voraus. Da die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger stieg und die der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen stagnierte, ergaben sich ab Anfang der 1970er-Jahre Finanzierungsprobleme bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die bis heute nicht gelöst werden konnten.

Entnazifizierung

Zu den zentralen politischen Zielen der Potsdamer Konferenz, auf die sich die Siegermächte verständigen konnten, gehörte die Denazifizierung bzw. Entnazifizierung der deutschen Gesellschaft. Die NSDAP und die ihr angeschlossenen Organisationen wurden verboten und aufgelöst; vom NS-Regime erlassene Gesetze wurden aufgehoben. Die Entnazifizierung traf zunächst die Eliten des NS-Regimes, die im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess und in den zwölf Nachfolgeprozessen zur Rechenschaft gezogen wurden. Mit dem Ost-West-Konflikt, der Ende der 1940er-Jahre ausbrach, waren die Gemeinsamkeiten einer zonenübergreifenden Entnazifizierungspolitik schnell aufgebraucht. Jede Besatzungsmacht ging nun eigene Wege, wobei die Unterschiede zwischen den drei Westzonen einerseits und der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) andererseits besonders markant waren. Die Sowjetunion verband die Entnazifizierung in ihrer Zone mit einem systematisch betriebenen Elitenwechsel in der Innenverwaltung, der Justiz und im Schuldienst. Dadurch boten sich Aufstiegschancen für Kommunisten, die rasch in die Schaltstellen der Verwaltung gelangten. Unter Anleitung des sowjetischen Geheimdienstes wurden Internierungslager eingerichtet.

Frankfurter Auschwitz-Prozess

Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer (Rathaus in Frankfurt am Main) der erste von insgesamt drei Auschwitz-Prozessen, die zu den wichtigsten Strafverfahren gegen NS-Verbrecher in Deutschland zählen. Im Mittelpunkt der Verfahren standen die im NS-Vernichtungslager Auschwitz verübten Verbrechen. Dabei wurden 359 Zeugen aus 19 Ländern angehört, von denen viele in Lagern inhaftiert gewesen waren. Sie berichteten unter anderem von Foltermethoden, Tötungen und Misshandlungen durch Ärzte. Im ersten Prozess wurden am 19./20. August 1965 von den insgesamt 20 Angeklagten 17 zu Haftstrafen von mehr als drei Jahren und lebenslänglich verurteilt. Im zweiten Auschwitzprozess (1965/66) wurden drei weitere Beschuldigte und im dritten Verfahren (1967/68) noch einmal zwei Angeklagte verurteilt. Obwohl die Urteile oft als zu milde empfunden wurden, leisteten die Prozesse einen wichtigen Beitrag dazu, eine breite öffentliche Debatte über den Umgang mit NS-Verbrechen in Gang zu setzen.

Kalter Krieg

Als Kalter Krieg wird der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikt zwischen dem westlichen Bündnissystem unter Führung der USA und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion bezeichnet, der kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ausbrach. Er fand seinen Abschluss mit dem Ende der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa 1989/90 und dem Zerfall der Sowjetunion Ende 1991. Als Synonym wird auch die Bezeichnung Ost-West-Konflikt verwendet. Obwohl keine direkten militärischen Auseinandersetzungen in Europa stattfanden, gab es sogenannte Stellvertreterkriege: Korea-Krieg (1950–1953), Vietnam-Krieg (1955–1975), Krieg in Afghanistan (1979–1989). Im Kalten Krieg unternahmen beide Seiten erhebliche politische, militärische und finanzielle Anstrengungen, um den Einfluss des jeweils anderen Lagers einzudämmen bzw. zurückzudrängen.

Kommerzielle Koordinierung (KoKo)

Der Bereich Kommerzielle Koordinierung (kurz: KoKo) wurde am 1. Oktober 1966 im DDR-Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gegründet. Der Bereich KoKo sollte das ostdeutsche Handelsbilanzdefizit verringern und ausländische Devisen ins Land bringen. Der erste Leiter Horst Roigk wurde 1967 durch Alexander Schalck-Golodkowski ersetzt, der sich in der ostdeutschen Wirtschaftsverwaltung die Position eines Sonderbeauftragten erarbeitete, der nur an die Weisungen Erich Mielkes und Erich Honeckers gebunden war. Mit der Expansion des Bereichs KoKo, der 1983 einer selbständigen Arbeitsgruppe im MfS unterstellt wurde, vergrößerte Mielke seinen Einfluss auf den Verwaltungsapparat der DDR-Planwirtschaft. Schalck-Golodkowski, der auch noch den Kunst- und Antiquitätenhandel sowie die Müllimporte aus der Bundesrepublik organisierte, handelte 1983 und 1984 zwei Milliardenkredite mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) aus. Dadurch konnte nicht nur die Devisenbilanz verbessert, sondern auch die internationale Kreditwürdigkeit der DDR wiederhergestellt werden.

Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)

Die Sowjetunion verfolgte seit den 1950er-Jahren das Ziel, eine „Europäische Sicherheitskonferenz“ einzuberufen. Doch erst mit den Erklärungen von Budapest und Warschau 1969, in denen sich die Warschauer Paktstaaten bereit erklärten, die USA von einer solchen Konferenz nicht länger auszuschließen, zeigte sich der Westen offen, entsprechende Gespräche aufzunehmen. Erste Vorgespräche hatten seit November 1972 stattgefunden. Schließlich wurde die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (kurz: KSZE) am 3. Juli 1973 in der finnischen Hauptstadt Helsinki eröffnet. An der Konferenz nahmen – bis auf Albanien – alle europäischen Staaten sowie die Sowjetunion, USA und Kanada teil. Den Abschluss bildete die Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki am 1. August 1975. Darin verpflichteten sich die teilnehmenden Staaten unter anderem zum Gewaltverzicht, zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur Achtung der Menschenrechte und zur territorialen Integrität. Es folgten weitere Konferenzen in Belgrad (1977/78), Madrid (1980–1983) und Wien (1986–1989). Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die KSZE 1995 in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) umbenannt.

Magnettheorie

Die Magnettheorie war Ausdruck der Systemkonkurrenz im Kalten Krieg und prägte die Wirtschafts- und Deutschlandpolitik der beiden deutschen Staaten bis in die 1960er-Jahre. Für die westlichen Besatzungszonen entwickelten Konrad Adenauer (CDU) und Kurt Schumacher (SPD) einen entsprechenden Ansatz in den ersten Nachkriegsjahren. Beide Politiker gingen davon aus, dass der erwartete Wirtschaftsaufschwung im Westen eine Sogwirkung auf den Osten entfalten würde, die das kommunistische Herrschaftssystem in der SBZ/DDR langfristig zu Fall bringen könnte. Fast zeitgleich hat Otto Grotewohl (SED) in der SBZ eine eigene Version der Magnettheorie mit umgekehrten Vorzeichen formuliert. Die drei Politiker waren von der Überlegenheit des eigenen wirtschaftlichen Systems (Marktwirtschaft versus Planwirtschaft) überzeugt und suchten den Wettbewerb mit der Gegenseite. Die massenhafte Flucht von DDR-Bürgerinnen und Bürgern in die Bundesrepublik bis zum Mauerbau 1961 („Republikflucht“) wurde im Westen als Erfolg gewertet. Doch die Politik der Bundesregierung, die aus der Magnettheorie in den 1950er-Jahren eine Politik der Stärke ableitete, führte nicht automatisch zum Ende des SED-Regimes, wie der niedergeschlagene Volksaufstand am 17. Juni 1953 schmerzlich deutlich machte.

Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

Das Ministerium für Staatssicherheit war „Schild und Schwert“ der SED und stand für die Unterdrückung und flächendeckende Überwachung in der DDR. Das am 24. Januar 1950 gegründete Ministerium sicherte fast vierzig Jahre lang die SED-Herrschaft. Der geheimpolizeiliche Sicherheitsapparat entwickelte sich – gemessen an der Bevölkerungszahl – zum größten in der Welt. Die Zahl der Hauptamtlichen MfS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter lag 1989 bei 91 015 (1971: 45 580). Parallel vergrößerte sich das Netz der Inoffiziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (IM): Während 1968 etwa 100.000 Personen für das MfS tätig waren, gab es 1975 bereits 180.000. Das Aufgabenfeld des MfS war breit gefächert und umfasste nicht nur den Bereich der Auslandsspionage, sondern auch Funktionen eines Inlandsgeheimdienstes sowie die Verfolgung von vermeintlicher Wirtschaftssabotage und Industriespionage.

NATO-Doppelbeschluss

Die NATO-Mitgliedstaaten beschlossen am 12. Dezember 1979 die Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise-Missiles) in Westeuropa, falls es nicht gelingen sollte, die Sowjetunion zum Abbau entsprechender Raketensysteme (SS-20) in Osteuropa zu bewegen. Das westliche Militärbündnis reagierte damit auf die Überlegenheit der Sowjetunion in dieser Waffengattung. Aus Sicht der NATO bestand ein Ungleichgewicht bei der atomaren Abschreckung. Zusammen mit dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan am 25. Dezember 1979 markierte der NATO-Doppelbeschluss das vorläufige Ende der bisherigen Entspannungspolitik; die Ost-West-Konfrontation verschärfte sich. Die sogenannte Nachrüstung mobilisierte Proteste und große Demonstrationen nicht nur im Westen, sondern bewegte auch zahlreiche Menschen im Osten. Das Friedensthema elektrisierte die Menschen in Ost und West und ließ eine länderübergreifende Friedensbewegung entstehen. Nachdem Abrüstungsverhandlungen in Genf gescheitert waren, kam es ab Ende 1983 zur Aufstellung der neuen Atomraketen in Belgien, der Bundesrepublik, Großbritannien, Italien und der Niederlande. Mit dem Machtantritt von Michail S. Gorbatschow in Moskau 1985 änderte sich die sowjetische Haltung. Die beiden Supermächte vereinbarten 1987 den Abbau und die Vernichtung aller atomar bestückten, landgestützten Raketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 km.

„Neuer Kurs“

Nach dem Tod Josef W. Stalins am 5. März 1953 geriet die SED-Herrschaft ins Wanken. Die übereilte Kollektivierung der Landwirtschaft hatte Versorgungsprobleme hervorgerufen. Die Reparationszahlungen an die Sowjetunion und der Aufbau bewaffneter Organe trugen zur Überforderung des Staatshaushalts bei. Darüber hinaus führten die repressiven Maßnahmen Ost-Berlins gegen Bauern, Selbständige und die Kirche dazu, dass die Fluchtzahlen stiegen. Daraufhin verordnete die neue Kremlführung der SED-Führung einen Kurswechsel. Mit der Proklamation des „Neuen Kurses“ am 9. Juni 1953 wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft gestoppt, die Benachteiligung von Privatbetrieben zurückgenommen und die Konsumgüterindustrie gestärkt. Die Parole vom „Aufbau des Sozialismus“, die Walter Ulbricht auf der II. SED-Parteikonferenz im Sommer 1952 vollmundig ausgerufen hatte, wurde stillschweigend ad acta gelegt. Dagegen blieb die Erhöhung der Arbeitsnormen, die einem Reallohnrückgang gleichkam, zunächst noch bestehen und führte zum Ausbruch des Volksaufstandes am 17. Juni 1953.

Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung (NÖSPL)

Das NÖSPL war eine SED-Wirtschaftsreform, die in den 1960er-Jahren die Steuerungsfähigkeit der Planwirtschaft verbessern sollte. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Modelle ging es der Parteiführung darum, Leistungsanreize für effizientes Wirtschaftshandeln zu schaffen und dafür die Eigenständigkeit der volkseigenen Betriebe zu stärken. Dazu wurde mit großem Aufwand eine Industriepreisreform konzipiert, die jedoch nicht zustande kam. Das NÖSPL wurde maßgeblich vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission Erich Apel, dem Wirtschaftsfachmann Walter Halbritter und dem Professor für Politische Ökonomie Herbert Wolf entwickelt. Obwohl Walter Ulbricht die Wirtschaftsreformer unterstützte, weil er sich davon ein Aufbrechen verkrusteter Verwaltungsstrukturen versprach, gab es von Anfang an Widerstände im Politbüro gegen die Reformpläne. Die Wirtschaftsreformer standen vor der unlösbaren Aufgabe, marktwirtschaftliche Elemente in die Planwirtschaft einzubauen, ohne diese in Frage zu stellen. Als der ökonomische Erfolg ausblieb, setzten sich die konservativen Kräfte in der SED-Führung durch und beendeten das Experiment. Als Konsequenz wurde Ulbricht 1971 zum Rücktritt gedrängt.

Nivellierte Mittelstandsgesellschaft

Die „nivellierte Mittelstandsgesellschaft“ ist ein Konzept, das der Soziologe Helmut Schelsky entwickelt hat, um die Sozialstruktur der Bundesrepublik Mitte der 1950er-Jahre zu kennzeichnen. Darin beschrieb er eine in erster Linie kleinbürgerlich-mittelständisch orientierte Gesellschaft, die in ihrem Selbstverständnis das Ziel verfolge, die Unterschiede zwischen Ober- und Unterschichten einzuebnen. Die Ursache für den Nivellierungsprozess führte Schelsky auf die ökonomische Prosperität des „Wirtschaftswunders“ in der Bonner Republik zurück, die eine allgemeine Teilhabe an Massenkonsumgütern ermöglicht habe. Kritiker wiesen darauf hin, dass sein Konzept von einer nahezu harmonischen Einheit der Gesellschaft ausgehen und nach wie vor bestehende soziale Ungleichheiten ignorieren würde. Dennoch konnte sich Schelsky, dem aufgrund seiner NSDAP-Mitgliedschaft eine inhaltliche Nähe zum nationalsozialistischen Konzept der „Volksgemeinschaft“ vorgehalten wurde, zu einem der einflussreichsten Stichwortgeber des Zeitgeistes in der Ära Adenauer entwickeln.

Notstandsgesetzgebung

Nach Gründung der Bundesrepublik 1949 verfügten die drei Westmächte noch über Sonderrechte (alliierte Vorbehaltsrechte), die die innere Sicherheit des neuen Staates betrafen. Seit Ende der 1950er-Jahre lagen Pläne zur Einfügung einer Notstandsgesetzgebung in das Bonner Grundgesetz vor, die die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern sollte. Dabei ging es konkret um gesetzliche Regelungen für den Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen. In diesen Ausnahmefällen sollte eine Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der Einsatz von Bundeswehr und Bundesgrenzschutz im Innern ermöglicht werden. Da dadurch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegenüber den Ländern ausgeweitet wurde, war eine Grundgesetzänderung bzw. -ergänzung notwendig, für die jedoch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war. Diese Möglichkeit bot sich erst mit der Bildung der Großen Koalition 1966, die über die entsprechende Mehrheit im Bundestag verfügte. Die Verabschiedung der Notstandsgesetze 1968 rief bundesweite Proteste hervor und führte zur Bildung der „Außerparlamentarischen Opposition“ (APO), die Teil der Studentenbewegung wurde.

Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Bereits vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges bestand zwischen den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition Einigkeit darüber, die Führungsriege des nationalsozialistischen Regimes für die verübten Massenverbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Dazu wurde nach Kriegsende der Internationale Militärgerichtshof eingerichtet, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 im Nürnberger Justizpalast tagte. Die Anklagepunkte konzentrierten sich auf die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen sowie den Massenmord in den Vernichtungslagern (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Nach 218 Verhandlungstagen verhängte das Gericht zwölf Todesurteile und gegen sieben weitere Angeklagte langjährige Haftstrafen. Der Prozess fand weltweit große Aufmerksamkeit, revolutionierte das Völkerrecht und war Vorbild für die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag 2002.

„Ökonomische Hauptaufgabe“

Beflügelt vom Erfolg des sowjetischen Weltraumfahrtprogramms (Sputnik 1) verkündete SED-Chef Walter Ulbricht auf dem V. SED-Parteitag Mitte 1958 die „ökonomische Hauptaufgabe“. Das utopische Wirtschaftsprogramm verhieß die Überlegenheit der sozialistischen Planwirtschaft gegenüber der westlichen Marktwirtschaft. Das verabschiedete Parteitagsdokument sah im Einzelnen vor, dass die Bundesrepublik im Verbrauch wichtiger Lebensmittel und Konsumgüter bis 1961 eingeholt werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, war geplant, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen Ostblockstaaten zu intensivieren, die im 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) organisiert waren. Außerdem war der Ausbau der chemischen Industrie als Schlüsseltechnologie und die Mobilisierung aller verfügbaren Ressourcen vorgesehen. Die ökonomische Lage der DDR blieb jedoch angespannt: Die Wachstumsrate und die Investitionsquote gingen bis Anfang der 1960er-Jahre zurück.

Ostverträge

Zu den von der Bundesrepublik geschlossenen Ostverträgen zählen insbesondere der Moskauer Vertrag (abgeschlossen mit der Sowjetunion 1970), der Warschauer Vertrag (abgeschlossen mit Polen 1970), der Grundlagenvertrag (abgeschlossen mit der DDR 1972) und der Prager Vertrag (abgeschlossen mit der Tschechoslowakei 1973). Die Verträge enthielten Vereinbarungen auf gegenseitigen Gewaltverzicht. Damit war eine Anerkennung des Status quo der bestehenden Grenzen in Europa verbunden. Im weiteren Umfeld sind außerdem die mit der DDR abgeschlossenen Folgeverträge bzw. Abkommen (z. B. Transitabkommen 1971, Verkehrsvertrag 1972, Abkommen über Post- und Fernmeldeverkehr 1976, Kulturabkommen 1986) sowie das Viermächteabkommen über Berlin 1971 zu nennen.

Passierscheinabkommen

Mit dem ersten Passierscheinabkommen vom 17. Dezember 1963 gelang es erstmals, die Mauer in Berlin durchlässiger zu machen. Mehr als zwei Jahre nach dem Mauerbau konnten West-Berlinerinnen und -Berliner ihre Verwandten im Ostteil der Stadt über Weihnachten wieder besuchen. Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung über den Status Berlins erzielten Vertreter des West-Berliner Senats und der DDR einen Abschluss der Verhandlungen. Bis 1966 folgten noch drei weitere Abkommen. Die getroffene Vereinbarung sah vor, dass die Anträge auf Passierscheine von Mitarbeitenden der DDR-Post bearbeitet wurden, die zwar staatliche Beschäftigte, aber keine Hoheitsträger (wie Polizei- und Zollbeamte) waren. Während die Bundesregierung das Passierscheinabkommen als Verwaltungsvereinbarung ansah, die keine Anerkennung der DDR beinhaltete, erblickte die SED-Führung in dem Abkommen einen völkerrechtlichen Vertrag. Mit dieser Position konnte sich Ost-Berlin nicht durchsetzen und lehnte weitere Abkommen ab. Eine endgültige Regelung kam erst im Zuge des Viermächteabkommens über Berlin 1971 zustande.

Potsdamer Konferenz

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa – in Asien endeten die Kriegshandlungen erst mit der Kapitulation Japans am 2. September 1945 – trafen sich die Staats- bzw. Regierungschefs der drei Siegermächte (Großbritannien, Sowjetunion, USA) in Potsdam, um über die Zukunft Deutschlands zu beraten. An dem Treffen, das vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 im Schloss Cecilienhof stattfand, war Frankreich nicht beteiligt. Dort verständigten sich die Großen Drei auf vier allgemeine Ziele: Denazifizierung und Demokratisierung der deutschen Gesellschaft, Dekartellisierung der deutschen Wirtschaft und Demilitarisierung Deutschlands. Obwohl eine endgültige Reparationssumme nicht festgelegt wurde, räumten sich die Siegermächte ausdrücklich das Recht ein, ihre Reparationsansprüche durch Demontage industrieller Anlagen sowie durch Sachleistungen aus der jeweils eigenen Besatzungszone zu befriedigen. Außerdem bestätigten die Konferenzteilnehmer die bereits angelaufene Vertreibung der deutschen Bevölkerungsgruppen aus Polen, aus der Tschechoslowakei und aus Ungarn. Das als „Potsdamer Abkommen“ bekannte Dokument war in rechtlicher Hinsicht kein völkerrechtlicher Vertrag, was die Wirkung der getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht schmälerte.

„Republikflucht“

Bis zum Mauerbau 1961 verließen schätzungsweise drei Millionen Menschen die DDR, die damit auf die Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes, aber auch auf die wirtschaftlichen Probleme in der DDR reagierten. Da sich unter den Geflüchteten besonders viele junge Menschen befanden, führte die Migrationswelle langfristig zu einer Überalterung der ostdeutschen Bevölkerung. Im Ost-West-Konflikt bekam die Flucht in den Westen eine zusätzliche Bedeutung, denn sie wurde von westdeutschen Politikern und der gesamtdeutschen Öffentlichkeit als Abstimmung mit den Füßen interpretiert. Nachdem die SED-Führung das Phänomen zunächst nur als hinnehmbaren Kollateralschaden der eigenen Politik betrachtet hatte, änderte sich das Anfang der 1950er-Jahre: Flüchtende wurden nun als „Republikflüchtlinge“ stigmatisiert und die Grenzanlagen zur Bundesrepublik massiv ausgebaut. Gleichzeitig versuchte Ost-Berlin Facharbeiter, Wissenschaftler und Ärzte zum Wechsel aus der Bundesrepublik in die DDR zu bewegen, was letztlich scheiterte. Der SED gelang es nicht, die Abwanderung in den Westen durch eine Zuwanderung in den Osten zu kompensieren. Erst der Mauerbau 1961 beendete die größte Migrationsbewegung in Europa nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

SED-Kahlschlagplenum

Nachdem die SED Anfang der 1960er-Jahre Reformansätze in der Jugend- und Kulturpolitik verfolgt hatte, vollzog sie einige Jahre später eine radikale Wende. Die 11. Tagung des SED-Zentralkomitees (ZK) beendete Ende 1965 alle Hoffnungen auf eine Liberalisierung im Kulturbereich. Die Tagung ist aufgrund der Schärfe der dort vorgetragenen Kritik an einigen ostdeutschen Schriftstellern und Intellektuellen als „Kahlschlagplenum“ in die Geschichtsbücher eingegangen. Die SED-Führung wollte ein Exempel statuieren und Erwartungen auf einen kulturpolitischen Frühling in der DDR im Keim ersticken. Im Zentrum der kleinbürgerlichen Kritik, die sich auch gegen eine Verwestlichung der ostdeutschen Jugend richtete, standen der Liedermacher Wolf Biermann, der Schriftsteller Stefan Heym und der Naturwissenschaftler Robert Havemann. Die Rolle des Chefanklägers übernahm Erich Honecker, der sich erneut als treuer Vasall Ulbrichts erwies und auf der ZK-Tagung zum Rundumschlag ausholte. Seine Rede signalisierte, dass Kunst und Kultur in der DDR keine Autonomie besaßen, und war eine Warnung an alle Schriftsteller und Künstlerinnen, sich mit ihrer Kritik an den bestehenden Verhältnissen in der DDR zurückzuhalten. Künstler wie Biermann erhielten Auftrittsverbote; viele Filme und Bücher kamen auf den Index.

Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD)

Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) war die oberste Besatzungsverwaltung in der SBZ. Sie hatte ihren Sitz in Berlin-Karlshorst. Die SMAD war zentralistisch organisiert; auf Landes- und Kreisebene gab es entsprechende Verwaltungseinheiten. Die SMAD war weisungsgebunden, unterstand der sowjetischen Führung in Moskau und verfügte über einige Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie war direkter Ansprechpartner für ostdeutsche Politikerinnen und Politiker. Mit der DDR-Gründung 1949 wurde die SMAD aufgelöst, ihre Aufgabe übernahm die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) als Nachfolgerin.

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)

Im Mittelpunkt des DDR-Herrschaftssystems stand die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die am 21. April 1946 aus dem Zusammenschluss der beiden Arbeiterparteien SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) gegründet wurde. Da die Parteienfusion nur durch erheblichen Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und der kommunistischen Parteiführung gegen den Widerstand zahlreicher Sozialdemokraten zustande kam, kann von einer Zwangsvereinigung gesprochen werden. Sozialdemokratische Parteimitglieder, die sich gegen den Zusammenschluss offen aussprachen, zählten – neben Vertretern der bürgerlichen Parteien CDU (Christlich Demokratische Union) und LDP (Liberal-Demokratische Partei) – zu den ersten Opfern des SED-Regimes. Die SED war eine Massenpartei, die Ende der 1980er-Jahre über zwei Millionen Mitglieder hatte. In der friedlichen Revolution 1989 wurde die SED am 4. Februar 1990 in Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) umbenannt.

Spiegel-Affäre

Die Spiegel-Affäre 1962 gilt als eine der größten innenpolitischen Krisen in der Ära von Konrad Adenauer (CDU), der von 1949 bis 1963 als Bundeskanzler amtierte. Mitarbeitende des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel sahen sich nach einem Artikel über die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik („Bedingt abwehrbereit“) dem Vorwurf ausgesetzt, Landesverrat begangen zu haben. Mit Rückendeckung des Bundesverteidigungsministeriums ließ die Bundesanwaltschaft die Redaktionsräume durchsuchen und mehrere Redakteure verhaften – darunter auch den Herausgeber Rudolf Augstein. Gegen das Vorgehen der Regierung gab es bundesweit Proteste. Der Bundesgerichtshof entschied 1965, dass keine Beweise vorlägen, die den Vorwurf belegen würden, und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die beschuldigten Journalisten ab. Der Ausgang der Affäre und die öffentliche Kritik an der Bundesregierung wurden bereits zeitgenössisch als Stärkung der Pressefreiheit gesehen. In der Folge musste Franz Josef Strauß (CSU) von seinem Amt als Bundesverteidigungsminister zurücktreten.

Sputnik 1

Der Sowjetunion gelang es am 4. Oktober 1957 einen künstlichen Satelliten ins All zu schießen, der die Erde in einer elyptischen Bahn 92 Tage lang und in einer Flughöhe zwischen 215 und 939 km umkreiste. Damit hatte Moskau das Rennen um die Vorherrschaft im Weltraum vorerst für sich entscheiden können. Während die Ostblockstaaten den erfolgreichen Flug des Sputnik 1 (russisch für Weggefährte, Begleiter) als Zeichen für die eigene Überlegenheit feierten, war die westliche Welt entsetzt über die technologische Leistungsfähigkeit der Sowjetunion. Der Sputnik-Euphorie im Osten entsprach der Sputnik-Schock im Westen. Die nachfolgenden Missionen (Sputnik 2, Sputnik 3) konnten nicht mehr ganz an den Erfolg von Sputnik 1 anknüpfen. Mitte der 1960er-Jahre hatten die USA die Sowjetunion in der Weltraumfahrt eingeholt. Am 20. Juli 1969 stand mit dem US-amerikanischen Astronauten Neil Armstrong der erste Mensch auf dem Mond.

Stabilitäts- und Wachstumsgesetz

In Westdeutschland kam es 1966/67 erstmals zu einer Rezession. Das Ende des sogenannten Wirtschaftswunders zeichnete sich ab: Die Konjunktur brach ein und die Arbeitslosenzahlen stiegen. Nach dem Sturz von Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) 1966 hatten die Unionsparteien (CDU/CSU) und die SPD auf Bundesebene erstmals eine gemeinsame Regierung (Große Koalition) gebildet. Damit war eine Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik verbunden, die unter Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) sehr stark den Ideen folgte, die der britische Ökonom John M. Keynes in den 1930er-Jahren als Antwort auf die Weltwirtschaftskrise entwickelt hatte. Dazu gehörten Konjunkturprogramme, eine Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften („Konzertierte Aktion“) sowie das Konzept der sogenannten Globalsteuerung. Letzteres führte 1967 zur Verabschiedung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, das vier Kriterien festschrieb, an dem sich staatliches Handeln orientieren sollte: Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum („magisches Viereck“). Daraufhin nahm die wirtschaftliche Entwicklung schnell wieder Fahrt auf, die aber 1973 mit dem Erdölpreisschock jäh gestoppt wurde.

Stalin-Note

Um die Westintegration der Bundesrepublik zu verhindern, bot der sowjetische Diktator Josef W. Stalin den drei Westmächten am 10. März 1952 Verhandlungen über eine Wiedervereinigung und Neutralisierung Deutschlands an, das keinem der beiden Paktsysteme (NATO bzw. Warschauer Pakt) angehören sollte. Der Notenwechsel, der sich daraufhin bis zum Sommer hinzog, blieb ergebnislos, da sich die Regierungen in Washington, London und Paris weigerten, auf das vermeintliche Angebot des Kremlchefs einzugehen. Die Stalin-Noten lösten eine kontroverse Debatte in der Bundesrepublik aus; Kritiker der Deutschlandpolitik Adenauers erblickten in der ablehnenden Haltung der Bundesregierung eine verpasste Chance. Nach der kurzzeitigen Öffnung der sowjetischen bzw. russischen Archive Anfang der 1990er-Jahre deutet vieles darauf hin, dass die Offerte Stalins ein Störmanöver war, um die Eingliederung der Bundesrepublik in das westliche Paktsystem zu torpedieren.

Three essentials

Mit dem Berlin-Ultimatum 1958 hatte Nikita S. Chruschtschow die Rechte der drei Westmächte in West-Berlin grundsätzlich in Frage gestellt. Nach dem inhaltlich erfolglosen Gipfeltreffen mit Chruschtschow in Wien am 3./4. Juni 1961 wies der US-amerikanische Präsident John F. Kennedy die sowjetische Führung in die Schranken. In einer Rundfunk- und Fernsehansprache formulierte er am 25. Juli 1961 die three essentials der USA zur Berlin-Frage, die für ihn nicht verhandelbar waren: der freie Zugang nach Berlin, die Anwesenheit der Westmächte in der Stadt und das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung West-Berlins. Kennedy reagierte auf den Mauerbau zweieinhalb Wochen später sehr zurückhaltend und intervenierte nicht, weil die in den three essentials enthaltenen Interessen der USA nicht tangiert waren.

Treuhandanstalt

Die Gründung der Treuhandanstalt ging auf ostdeutsche Bürgerrechtler in der friedlichen Revolution 1989 zurück, die einen Ausverkauf der DDR-Industrie verhindern wollten. Mit dem Niedergang der ostdeutschen Wirtschaft, der sich nach dem Mauerfall am 9. November massiv beschleunigte, entwickelte sich die Behörde von einer „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ zu einem Instrument zur Lösung der ökonomischen Probleme des Landes. Die Treuhandanstalt war eine überforderte Behörde, denn sie bekam von der Politik zahlreiche Aufgaben zugewiesen. Sie war zuständig nicht nur für die Privatisierung der ostdeutschen Betriebe, sondern musste auch eine Antwort auf die Frage nach der Sanierung ökologischer Altlasten finden und einen Beitrag zum Strukturwandel in Ostdeutschland leisten. Darüber hinaus beschäftigte sie sich mit sozialpolitischen Fragen und kooperierte mit den Tarifparteien, um Sozialpläne aufzustellen. Die Behörde wurde unter dem am 1. April 1991 ermordeten Präsidenten Detlev K. Rohwedder stark ausgebaut und verfügte unter seiner Nachfolgerin Birgit Breuel 1992/93 über rund 4.000 Beschäftigte, die in der Berliner Zentrale und in den Niederlassungen in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten tätig waren. Obwohl die Arbeit der Treuhandanstalt Ende 1994 offiziell für beendet erklärt wurde, existiert die Nachfolgeeinrichtung – die mittlerweile in Liquidation befindliche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) – bis heute.

Ulmer Einsatzgruppenprozess

Der Einsatzgruppenprozess begann am 28. April 1958 vor dem Landgericht Ulm und endete am 29. August desselben Jahres mit dem Urteilsspruch. Angeklagt waren zehn Angehörige der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) und der Ordnungspolizei. Ihnen wurde vorgeworfen, 1941 als Mitglieder des Einsatzkommandos Tilsit über 5.000 jüdische Kinder, Frauen und Männer im litauisch-deutschen Grenzgebiet ermordet zu haben. Die Angeklagten wurden wegen „Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord“ zu Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren verurteilt. Der Prozess, über den die Medien ausführlich berichteten, gilt bis heute als wichtige Zäsur bei der öffentlichen Diskussion über die NS-Verbrechen („Vergangenheitsbewältigung“). Er war der entscheidende Impuls für die Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg (kurz: Ludwigsburger Zentrale Stelle), die 1959 bereits 400 Vorermittlungsverfahren einleitete.

Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR)

Die UdSSR (kurz: Sowjetunion) wurde am 30. Dezember 1922 gegründet und existierte bis zu ihrer Auflösung am 26. Dezember 1991. Es handelte sich um einen von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) zentralistisch regierten Vielvölkerstaat, dessen Kerngebiet aus der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) bestand, die im Zusammenhang mit der Oktoberrevolution 1917 aus dem Zarenreich hervorgegangen war.

Verjährungsdebatten

Das deutsche Strafgesetzbuch sah für Verbrechen wie Mord eine Verjährungsfrist von zwanzig Jahren vor. 1965 rückte das Thema, wie mit den NS-Verbrechen weiter zu verfahren sei, auf die Tagesordnung des Bonner Bundestages. Die Bundesregierung vertrat den Standpunkt, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist gegen den Rechtsgrundsatz des Verbots rückwirkender Gesetze verstoße („nulla poena sine lege“). Im Parlament standen sich zwei Positionen gegenüber: Während einige Abgeordnete die Grundsätze des Rechtsstaates verletzt sahen, wenn ein erloschener Strafanspruch rückwirkend wieder geltend gemacht wird, war anderen Parlamentariern die Vorstellung unerträglich, die bis dahin noch ungesühnten Massentötungen und den Genozid an den europäischen Jüdinnen und Juden verjähren zu lassen. Die Verjährungsdebatte vom 10. März 1965 gilt als Sternstunde des Bundestages, weil sich nach Aufhebung des Fraktionszwangs eine intensive, offene und sachorientierte Debatte entwickelte. Am Ende stand ein Kompromiss: Der Ablauf der Verjährungsfrist wurde auf 1970 verschoben. Darüber debattierte der Bundestag erneut 1969 und verlängerte die Frist um weitere zehn Jahre. Schließlich hob das Parlament die Verjährungsfrist für Mord 1979 endgültig auf.

Viermächteabkommen

Das Viermächteabkommen über Berlin regelte die strittigen Fragen über den rechtlichen Status von West-Berlin, die nach 1945 zu mehreren Krisen geführt hatten: Berlin-Blockade (1948) und Berlin-Ultimatum Chruschtschows (1958). Das Abkommen wurde am 3. September 1971 von Vertretern der vier Siegermächte (Frankreich, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich, USA) im Gebäude des Alliierten Kontrollrates in Berlin unterzeichnet. Das Abkommen bestätigte erstens den Viermächtestatus der Stadt, sicherte zweitens die Existenz West-Berlins und die Zugangswege nach West-Berlin ab und enthielt drittens das gemeinsame Bestreben nach Erleichterungen für die Bevölkerung West-Berlins. Das Abkommen war Ausdruck der Entspannungspolitik, die sich im Verlauf der 1960er-Jahre durchsetzen konnte, und trug erheblich zur Entschärfung des Ost-West-Konflikts bei.

Wiedergutmachung

Unter dem Begriff werden Maßnahmen der Bundesregierung zusammengefasst, durch die Verfolgte des NS-Regimes materiell entschädigt werden sollten. Wiedergutmachung ist ein zentraler Aspekt der „Vergangenheitsbewältigung“ (besser: Vergangenheitspolitik) in Westdeutschland. Nachdem sich Konrad Adenauer (CDU) in einer Regierungserklärung im Bundestag am 27. September 1951 unmissverständlich zur Pflicht der Bundesrepublik bekannt hatte, Wiedergutmachung gegenüber Vertretern des Judentums und dem 1948 gegründeten Staat Israel zu leisten, kam es ein Jahr später – nach komplizierten Verhandlungen – zur Unterzeichnung eines Wiedergutmachungsabkommens mit Israel. Der Begriff „Wiedergutmachung“ ist irreführend, da die individuellen Schäden durch Verfolgung, Versklavung, Ermordung und Beraubung durch das NS-Regime nicht „wieder gut gemacht“ werden können. In den 1960er-Jahren schloss die Bundesrepublik mit elf westeuropäischen Ländern Globalabkommen über Entschädigungen in Höhe von 876 Millionen DM für NS-Verfolgte ab. Nach der Herstellung der deutschen Einheit 1990 folgten ähnliche Abkommen mit Polen und den drei Nachfolgestaaten der Sowjetunion – Russische Föderation, Ukraine und Weißrussland – mit insgesamt 1,5 Milliarden DM. Regelungen für NS-Verfolgte in den baltischen Staaten sowie für die osteuropäischen Zwangsarbeiter kamen erst sehr viel später zustande.

Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter

Die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter (kurz: Zentrale Erfassungsstelle) bestand zwischen 1961 und 1992. Sie hatte die Aufgabe, Hinweisen auf Tötungsdelikte, Unrechtsurteile, Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel zu sichern. Die Zentrale Erfassungsstelle sammelte und dokumentierte Zeugenaussagen von DDR-Bürgerinnen und -Bürgern, die in die Bundesrepublik geflohen waren. SED-Chef Erich Honecker forderte 1980 vergeblich die Auflösung der Zentralen Erfassungsstelle, die nach der Wiedervereinigung geschlossen wurde. Die Akten der Behörde mit Angaben zu mehr als 60 000 Straftaten lagern im Bundesarchiv Koblenz.

Zwei-plus-Vier-Vertrag

Die Außenminister der beiden deutschen Staaten und der vier Siegermächte unterzeichneten den Zwei-plus-Vier-Vertrag am 12. September 1990 in Moskau, der die deutsche Einheit erst ermöglicht hat. Der Vertrag stellte endgültig die innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her. Dabei wurden erstens die mitteleuropäischen Grenzen und damit das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands mit der Maßgabe festgelegt, dass Deutschland keine Gebietsansprüche an andere Staaten stellt. Zweitens wurde die Personalstärke der deutschen Streitkräfte (Bundeswehr) auf 370.000 Personen festgeschrieben und mit dem Zusatz versehen, dass Deutschland auf die Herstellung, die Verfügung über und den Besitz von atomaren, chemischen und biologischen Waffen (ABC-Waffen) sowie auf das Führen von Angriffskriegen verzichtet. Drittens wurde der Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994 vereinbart. Viertens erhielt Deutschland das Recht, Bündnissystemen anzugehören, was sich insbesondere auf die Frage der NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands bezog.