Spitzenkandidaturen und weitere Postenvergaben
Den ersten machtpolitischen Konflikt führte das Europäischen Parlament zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode über die Wahl der Kommissionspräsidentin und das sogenannte „Spitzenkandidatenverfahren“. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen den zwei Säulen der EU-Demokratie: Einerseits dem direkt gewählten Europäischen Parlament und andererseits den nationalen Regierungen im Rat, die durch nationale Wahlen legitimiert sind. Es geht um die Frage, wer die Besetzung der Spitzenpositionen in der EU bestimmen kann.
Der EU-Vertrag ist hier ambivalent: Gemäß Art. 17 (7) EUV wird der oder die Präsidentin der EU-Kommission vom Europäischen Parlament gewählt, allerdings auf Vorschlag des Europäischen Rates, in dem die nationalen Staats- und Regierungschefs und -chefinnen zusammenkommen. Der Vorschlag soll das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament „berücksichtigen“. Auf dieser Basis haben vor den letzten beiden Europawahlen alle großen europäischen Parteien „Spitzenkandidierende“ aufgestellt, mit dem Anspruch, ähnlich wie auf nationaler Ebene nach der Wahl Kommissionspräsident zu werden, falls sie größte Fraktion werden und eine Mehrheit im EP organisieren können.
Auf dieser Basis ist EVP-Spitzenkandidat Jean-Claude Juncker 2014 Kommissionspräsident geworden, nachdem die EVP größte Fraktion geworden war. Viele nationale Regierungen stimmten Juncker aber nur widerwillig zu, und beschuldigten die Parteien im Parlament, zu viel Macht zu fordern und die Kommission zu eng an sich zu binden. 2019, als die EVP abermals als stärkste Kraft aus den Europawahlen hervorging, lehnte eine Mehrheit der Staats- und Regierungschefs und -chefinnen dann den EVP-Spitzenkandidaten Manfred Weber, ab. Obwohl Weber wie auch sein Hauptkonkurrent Frans Timmermans (S&D) vorab im Wahlkampf mehrere gemeinsame Fernsehduelle und Wahlkampfauftritte in (fast) allen Mitgliedstaaten vorgenommen hatten, einigten sich die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen im Europäischen Rat nach langen Verhandlungen darauf, Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin vorzuschlagen (siehe Quellentext "War die Wahl Ursula von der Leyens zur Kommissionspräsidentin „undemokratisch“?"). Von der Leyen gehört zwar der CDU und damit der EVP an, war aber bei den Europawahlen selbst nicht angetreten. Gleichzeitig verhandelte der Europäische Rat – hinter verschlossenen Türen – ein ganzes Paket, in dem mit dem Präsidenten des Europäischen Rates (Charles Michel, Renew) sowie dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik (Josep Borrell, S&D) und zwei starken exekutiven Vize-Präsidenten bzw. -Präsidentin der EU-Kommission (Frans Timmermans, S&D sowie Margarete Vestager, Renew) eine Balance zwischen den drei großen Parteifamilien gefunden wurde. Das Europä-ische Parlament, dessen Mehrheit noch vor den Wahlen 2019 erklärt hatte, nur einen der Spitzenkandidaten als Vorschlag für das Amt des Kommissionspräsidenten zu akzeptieren, lenkte schließlich ein und wählte Ursula von der Leyen knapp mit 383 (von erforderlichen 373) Stimmen zur Kommissionspräsidentin.
QuellentextWar die Wahl Ursula von der Leyens zur Kommissionspräsidentin „undemokratisch“?
Im Juli 2019 wurde Ursula von der Leyen auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt. Bei den vorangegangenen Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 war sie jedoch nicht als Spitzenkandidatin aufgetreten. Politik und Medien diskutierten die Wahl von der Leyens kontrovers.
Pro
[…] Die kommissarische SPD-Spitze kritisierte in einer Mitteilung die Missachtung des Spitzenkandidatenprinzips. Mit Timmermans, Weber und Vestager seien bei der Europawahl „drei veritable Kandidaten“ angetreten. „Dass nun keiner dieser drei Politiker zum Zuge kommen soll, sondern stattdessen jemand, der überhaupt nicht zur Wahl gestanden hat, kann nicht überzeugen. Damit würde der Versuch, die Europäische Union zu demokratisieren, ad absurdum geführt“, schreiben die SPD-Vorsitzenden Malu Dreyer, Thorsten Schäfer-Gümbel und Manuela Schwesig. […]
„Sehr klares Nein, Mehrheit nicht bereit, den derzeitigen Deal über EU-Topjobs zu unterstützen“, twitterte auch die stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Tanja Fajon. Der EU-Parlamentarier Udo Bullmann (SPD) sagte: „Der Deal ist aus Sicht der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nicht akzeptabel.“
Der Grünen-Europaparlamentarier Sven Giegold erklärte auf Twitter: „Ein bitterer Personalvorschlag! #VonderLeyen ist keine Spitzenkandidatin und zu Hause läuft noch ein Untersuchungsausschuss wegen nicht ordnungsgemäßer Vergabe von Beraterverträgen. Europa verdient etwas Besseres!“ Und Terry Reintke, die Vize-Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament, nannte das ganze Auswahlverfahren „grotesk“. Anstatt die europäischen Wähler und Wählerinnen ernst zu nehmen, verhandelten die Regierungschefs „in Hinterzimmern“ und beschädigten die europäische Demokratie.
Die FDP reagierte ebenfalls mit Unmut auf die Personalie von der Leyen. „Man kann den Bürgern doch nicht bestimmte Politiker präsentieren und nach der Wahl jemand völlig anderen aus dem Hut zaubern“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, in Berlin. „Das Amt des Kommissionspräsidenten ist kein Versorgungsposten für Minister in nationaler Defensive.“
Auch die CSU ist alles andere als begeistert von der Nominierung von der Leyens. CSU-Chef Markus Söder sprach von einer Niederlage für die Demokratie und für Europa. „Manfred Weber wäre der legitime Kommissionspräsident gewesen, das wäre auch der demokratischste Weg gewesen. Es ist bitter, dass die Demokratie verloren und das Hinterzimmer gewonnen hat“, sagte Söder in München. […]
„Von der Leyen soll Präsidentin der EU-Kommission werden“, 2. Juli 2019 © dpa Deutsche- Presse-Agentur GmbH
Kontra
Tag drei nach dem überraschenden Von-der-Leyen-Coup und die unterlegenen Parteien schäumen. „Kuhhandel aus dem Hinterzimmer“ (Grüne), „Schmierentheater“ (SPD). Der Tenor: Die Abkehr vom Spitzenkandidatenprinzip und die Entscheidung für die deutsche Verteidigungsministerin seien ein Ergebnis fragwürdiger Macht-Mauscheleien, also undemokratisch.
Das mag man so sehen – wenn man ausblenden kann, dass die aufgestellten Spitzenkandidaten noch nicht mal von den eigenen Leuten uneingeschränkt unterstützt wurden. Man kann auch kritisieren, dass das Zustandekommen der neuen Personal-Paketlösung für die WählerInnen völlig intransparent ist. Aber ist es deshalb gleich undemokratisch? Es wurde schließlich im Europäischen Rat abgestimmt, einem Gremium, dem sämtliche demokratisch gewählten Regierungen der Europäischen Union angehören.
Der Genosse Sigmar Gabriel, bekannt für seine impulsiven Einlassungen, beließ es nicht beim Raunen über vermeintlich undemokratische Prozesse. Er warf Merkel und der Union gleich einen Rechtsbruch vor: Die Nominierung von der Leyens sei ungültig, sie hätte zuvor vom Kabinett zur Kommissarin nominiert werden müssen.
Doch das ist Unsinn. Das Vertragswerk der EU sieht keine nationale Vorabstimmung vor. Und im übrigen auch nicht den Automatismus des Spitzenkandidatenprinzips. Es reicht völlig aus, dass sich der Europäische Rat mehrheitlich auf jemanden einigt. Was er auch getan hat. Also nichts mit Vertragsbruch. Was Gabriel da verbreitet hat, sind Fake News – ein klassisches Propagandainstrument der Populisten. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat nicht ganz unrecht, wenn er dem Koalitionspartner SPD jetzt Demokratieschwäche vorwirft.
Was bleibt von der Debatte? Hoffentlich die Erkenntnis, dass es niemandem nutzt, wenn sich die Parteien aus dem demokratischen Spektrum gegenseitig mit dem Vorwurf des Undemokratischen überziehen. Dieses Etikett sollte für diejenigen reserviert bleiben, die, auch innerhalb der EU, demokratische Prinzipien verhöhnen.
Nina Apin, „Wer ist hier undemokratisch“, in: taz die Tageszeitung vom 4. Juli 2019
Für die Zeit nach den Wahlen 2024 ist ein ähnlicher Machtkampf zu erwarten. Auf der einen Seite will die Mehrheit der nationalen Regierungen die wichtigen Personalentscheidungen allein im Europäischen Rat treffen. Auf der anderen Seite haben die großen europäischen Parteien erneut erklärt, Spitzenkandidierende aufzustellen, einschließlich der EVP, die nach aktuellen Umfragen erneut hoffen kann, stärkste Kraft zu werden. Bei den Wahlen 2024 ist hier ein europapolitischer Rückschritt zu befürchten. Nachdem 2019 keiner der Spitzenkandidaten Kommissionspräsident geworden ist, ist vor den Europawahlen 2024 die Frage berechtigt, wie groß der Einfluss der Wahlentscheidung auf die Besetzung der Kommission und anderer Spitzenpositionen sein wird. Auch die Parteien sind vorsichtiger. Ursula von der Leyen wurde anders als 2019 von der EVP als Spitzenkandidatin ernannt, tritt aber selbst nicht für ein Mandat im EU-Parlament an. Sie wird daher auf keinem Wahlzettel stehen. Die Sozialdemokraten haben mit dem luxemburgischen EU-Kommissar für Soziales, Nicolas Schmitt, einen selbst in Brüssel bisher wenig bekannten Politiker als Spitzenkandidaten nominiert, die europäischen Grünen treten mit einem Duo, die liberale Renew mit einem Trio an. Das ursprüngliche Ziel des Spitzenkandidatenverfahrens, die Europawahl zu europäisieren und zu personalisieren, rückt damit in weitere Ferne. Zudem erwarten Umfragen ein fragmentierteres und damit weniger handlungsfähiges Parlament als nach den Wahlen 2019.
Einfluss hat das Europäische Parlament auch auf die Zusammensetzung der EU-Kommission. Die einzelnen Kommissarinnen und Kommissare werden zwar von den nationalen Regierungen vorgeschlagen, der Präsident oder die Präsidentin der Kommission verteilt daraufhin die Aufgabenbereiche. Allerdings muss die Kommission als Ganzes auch vom Parlament bestätigt werden. Dazu führt das Parlament Anhörungen mit allen Kandidatinnen und Kandidatin durch. Dies geht deutlich weiter als beispielsweise die Kontrollrechte nationaler Parlamente bei der Besetzung von Ministerposten. In der Vergangenheit hat das EU-Parlament dabei auch jeweils einen oder mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten abgelehnt, 2019 beispielsweise die Vorschläge aus Ungarn und Rumänien. Beide Länder mussten darauf eine neue Kandidatin bzw. einen neuen Kandidaten vorschlagen, die vom Europäischen Parlament ebenfalls geprüft wurden. Auch wenn innerhalb der Legislaturperiode Kommissare ausgetauscht wurden, müssen diese vorab durch eine Anhörung im EP.
Beispiele für Handlungsfelder des Europäischen Parlaments
In der vergangenen Legislaturperiode hat das Europäische Parlament bei einzelnen Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit erfahren. Drei Beispiele sind hervorzuheben. Zunächst der Europäische Green Deal und das Fit for 55-Paket, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und schließlich die Digitale Agenda der Europäischen Union.
Das Gesetzpaket des sogenannten European Green Deal ist die europäische Antwort auf die Klimakrise und ein Kernprojekt der von der Leyen-Kommission. Nur wenige Wochen bevor die Europäische Kommission den Green Deal im Dezember 2019 vorstellte, hatte das EP den Klimanotstand ausgerufen.
Das Parlament forderte, alle Gesetzesentwürfe darauf auszurichten, Treibhausgase zu reduzieren und die Erderwärmung im Einklang mit dem Pariser Klima-Abkommen auf unter 1,5°C zu begrenzen. Als breites Paket ist der Green Deal eine Art Fahrplan für den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft, die einen nachhaltigen und effizienten Umgang mit Ressourcen fördert, Biodiversität erhält und Schadstoffbelastung reduziert. Ziel ist es, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Das bedeutet, nur so viele Treibhausgase in die Atmosphäre zu blasen, wie zum Beispiel durch Wälder oder CO2-Speicher kompensiert werden können, sodass unter dem Strich kein zusätzliches CO2 ausgestoßen wird.
Im Juni 2021 hat das EP das EU-Klimagesetz schließlich verabschiedet und die Ziele einer Emissionsreduzierung um 55 Prozent bis 2030 sowie Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich festgeschrieben. Während der Verhandlungen zum Green Deal organisierte das EP wiederholt interne Mehrheiten, die eine ambitioniertere Gesetzgebung als viele nationale Regierungen im Rat unterstützen. Zum Beispiel forderte es eine Verschärfung auf eine 60-prozentige Emissionsreduktion bis 2030 sowie die Schaffung eines unabhängigen interdisziplinären wissenschaftlichen Beirats für den Klimawandel. Zudem machte sich das EP für eine Reform des Emissionshandelssystems stark, etwa durch eine Erweiterung des Geltungsbereichs und Stärkung des CO2-Preises, und setzte sich für die Förderung erneuerbarer Energien und die Einführung neuer Gesetze zur Energieeffizienz ein. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen kritisierten den finalen Kompromiss allerdings immer wieder als unzureichend, zum Beispiel aufgrund ungenügender Emissionsreduktionsziele und einer wenig ambitionierten und langsamen Umsetzung.
Um die Ziele des Green Deal zu erreichen, hat die EU das sogenannte Fit for 55-Paket aufgelegt. Auch bei den Verhandlungen über das Gesetzespaket Fit for 55 versuchte das Parlament wiederholt interne Mehrheiten zu organisieren, die eine rasche Umsetzung ermöglichen. Zum Beispiel votierte das Europäische Parlament im April 2021 mit einer deutlichen Mehrheit für ein de facto Verkaufsverbot neuer Autos mit Benzin- und Dieselantrieb. Ab 2035 dürfen nur noch Neuwagen in der EU verkauft werden, die im Betrieb CO2-frei sind. Vor allem Autoverbände hatten im Vorfeld massiv gegen die Entscheidung lobbyiert – nicht zuletzt, da vor allem in Deutschland viele Autokonzerne die E-Autowende verschlafen haben und nach letzten Schlupflöchern suchten, um diesen Rückstand zu kompensieren.
Gleichzeitig lehnten die EP-Abgeordneten wichtige Vorhaben wie die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ab, da sich das Parlament nicht auf eine Verschärfung einigen konnte. Grüne und Sozialdemokraten sprachen sich dafür aus, die stetig sinkende Menge an verfügbaren Gutschriften noch weiter zu senken. Konservative stimmten jedoch dafür, längerfristig kostenlose Zertifikate an Unternehmen zu verteilen. Neben der Bedeutung des EPs zeigen die beiden Gesetze auch die Auswirkungen einer zunehmenden Spaltung innerhalb des Parlaments. Wenn die politischen Gewichte sich im EP weiter verschieben, könnten Leuchtturmprojekte wie der Green Deal ins Wanken geraten.
Ein weiteres Beispiel dafür ist das sogenannte Renaturierungsgesetz. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Biodiversitätsziele zu erreichen und verpflichtet die EU, 20 Prozent ihrer Land- und Meeresflächen bis 2030 in einen ökologisch guten Zustand zu versetzen. Allerdings war das Gesetz politisch stark umstritten, da sich die Europäische Volkspartei gegen das EU-Gesetz gestellt hatte und damit unter anderem auf den Erfolg der Bauer-Bürger-Bewegung (BBB) in den niederländischen Provinzwahlen reagierte, die gegen strikte Stickstoffgrenzwerte protestiert hatten. Am 11. Juli 2023 fanden vor dem EP in Straßburg konkurrierende Demonstrationen statt, bei denen sich Klimaaktivistinnen und -aktivisten und Bauernorganisationen gegenüberstanden. Diese Demonstrationen waren eine letzte Anstrengung, um das Ergebnis der Abstimmung über das neue EU-Gesetz zur Naturwiederherstellung zu beeinflussen, das als ein Schlüsselelement des EU-Green Deal gilt. Schließlich stimmte die EVP zusammen mit EKR und ID gegen das Gesetz, konnte es aber trotzdem nicht kippen. Dennoch sorgte die Diskussion im Parlament unter anderem dafür, dass zum Beispiel die Ziele zur Wiederverwässerung von Mooren gestrichen wurden.
Ein weiteres Beispiel für den Einfluss des Europäischen Parlaments ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Seit der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 und der damit einhergehenden ungleichen Behandlung von geflüchteten Menschen versucht die EU-Kommission eine verbindliche Verteilungsquote zu vereinbaren, um die Aufnahme und Integration von Geflüchteten auf die EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind in dieser Frage tief gespalten. Während einige Länder wie Deutschland und Frankreich eine Verteilungsquote und eine einheitlichen Asylpolitik befürworten, lehnen viele Länder Quotenregelungen ab und pochen auf strengere Grenzkontrollen. Insgesamt hat sich das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Kommission und dem Rat wiederholt für weniger restriktive Bestimmungen für Schutzsuchende, mehr humanitären Schutz und mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten ausgesprochen.
Im Oktober 2023 einigten sich die EU-Staaten mehrheitlich auf den umstrittenen Krisenmechanismus zur Eindämmung illegaler Migration nach Europa, der weitere Verhandlungen mit dem EP über eine Reform des GEAS ermöglicht. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Abgeordnete haben die Reform immer wieder vehement für den fehlenden Rechtsschutz und die fehlende Rechtsstaatlichkeit an den EU-Außengrenzen und die damit einhergehende faktische Aushebelung des Asylrechts kritisiert. Sie beanstandeten insbesondere die Absenkung menschenrechtlicher Standards, die faktische Haft von asylsuchenden Menschen, die Ungleichbehandlung von Menschen aus sogenannten sicheren Drittstaaten, den menschenrechts- und völkerrechtswidrigen Umgang besonders vulnerabler Gruppen wie Frauen, LGBTIQ+-Menschen und Menschen mit Behinderung. Auch die erhöhte Gefahr von sogenannten Pushbacks [Völkerrechtswidrige Zurückweisungen gegen Geflüchtete, die an Grenzübergängen von Staaten mit harter Einwanderungspolitik vorgenommen werden – Anm. d. Red.] prangern sie an. Da mit Blick auf die kommenden Europawahlen aber erwartet wird, dass rechtspopulistische Parteien dazugewinnen und zukünftig noch drastischere Einschränkungen des Asylrechts auf EU-Ebene mehrheitsfähig machen, hat die aktuelle Mehrheit im Parlament ein Interesse an einem Kompromiss vor den nächsten Europawahlen 2024.
Die Einigung zwischen Rat und Parlament im Dezember 2023 zeigt, dass sich die Mitgliedstaaten mit ihren restriktiven Positionen weitgehend durchgesetzt haben. Zwar wird die bisherige Dublin-III-Verordnung durch die neue Verordnung für ein Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt, allerdings sind weiterhin die Außengrenzstaaten für die Durchführung der Asyl(grenz)-verfahren zuständig. Das Parlament hat schließlich akzeptiert, dass geflüchtete Menschen nach einem Screening bis zu sechs Monate an den Außengrenzen festgehalten werden können. Eigentlich wollte sich die Bundesregierung für eine Ausnahme für Kinder mit ihren Familien einsetzen. Aber genau wie das Parlament, das eine Altersgrenze von zwölf Jahren gefordert hatte, konnte die Bundesregierung ihre Forderungen in den Verhandlungen nicht durchsetzen. Die Einigung ermöglicht zudem, dass mehr außereuropäische Drittstaaten als „sicher“ eingestuft werden und sich Mitgliedstaaten weitgehend aus dem Flüchtlingsschutz zurückziehen, indem sie Nachbarländer oder andere Staaten als „sicher“ einstufen und sich durch Abkommen mit autokratischen Regierungen vom Flüchtlingsschutz freikaufen. Um einen Drittstaat als „sicher“ einzustufen, muss weder die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, noch das ganze Land „sicher“ sein. Die Verordnung soll im Frühjahr 2024 formal beschlossen werden und 24 Monate danach in Kraft treten.
Als drittes Beispiel für den Einfluss des Europäischen Parlaments ist die Digitale Agenda der Europäischen Union zu nennen. Bezüglich der Entwicklung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz, öffentlichen Datenspeichern und Dienstleistungsplattformen versucht die Agenda, sichere digitale Räume und Dienste zu schaffen, faire digitale Märkte mit großen Plattformen zu gewährleisten und die digitale Souveränität der EU zu stärken. In der vergangenen Legislaturperiode hat das EP sein starkes Engagement in der Digitalpolitik fortgesetzt. Wie bereits bei der Datenschutzgrundverordnung, hat sich das EP vor allem für Verbraucherschutz und faire Marktbedingungen in digitalen Märkten eingesetzt.
Beim sogenannten Digital Services Act (DSA) forderte das EP eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen, eine Bekämpfung illegaler Inhalte sowie den Schutz der Daten von Nutzerinnen und Nutzern und konnte durch seinen Einsatz eine höhere Transparenz und Rechenschaftspflicht seitens der Plattformbetreiber erwirken. Allerdings führte die Umsetzung zu Diskussionen, da die Maßnahmen in der Praxis schwer umsetzbar seien und kleinere Plattformen stark belasteten. Ein weiteres Beispiel ist der Digital Markets Act (DMA), bei dem sich das Parlament vor allem für die Eindämmung der Marktmacht großer Tech-Unternehmen einsetzte. In diesem Zusammenhang hat sich das EP auch dafür eingesetzt, dass die Gesetzgebung nicht mehr hinter verschlossenen Türen stattfindet. Mit Blick auf die Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) in Europa forderte das EP die Europäische Kommission im Jahr 2020 auf, einen umfassenden und zukunftssicheren rechtlichen Rahmen zu schaffen. Dieser soll ethische Prinzipien für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI, Robotik und verwandten Technologien festlegen. Im April 2021 schlug die Kommission daraufhin den ersten Rechtsrahmen für KI vor. Aktuell befinden sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat in den Verhandlungen mit dem Parlament über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes, das bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll.
Im Dezember 2023 hat die EU eine politische Einigung über das Gesetz zur Künstlichen Intelligenz erzielt. Es folgt einem risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien einteilt. So müssen hochriskante Anwendungen wie zum Beispiel selbstfahrende Autos oder medizinische Geräte strenge Auflagen erfüllen, während weniger riskante Anwendungen wie Spam-Filter weniger streng reguliert werden. KI-Anwendungen, die eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte der Menschen darstellen, sollen verboten werden, während generative KI-System wie ChatGPT transparenter gemacht werden sollen. Das Gesetz soll im April 2024 vom Rat und dem Parlament formell genehmigt werden und daraufhin im Rahmen einer freiwilligen Übergangszeit umgesetzt werden.
Im Juni 2022 beschloss das EP darüber hinaus die Einführung von USB-C als universellen Ladeanschluss für alle mobilen Elektronikgeräte in der EU. Die Initiative zielte in erster Linie auf die Reduzierung von Elektronikabfällen und die Vereinfachung für Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Gleichzeitig illustriert sie den sogenannten Brüssel-Effekt, bei dem europäische Regulierungen oftmals weltweite Standards setzen und so global agierende Unternehmen beeinflussen. In der Folge des Beschlusses passte zum Beispiel das Unternehmen Apple seinen eigenen Lightning-Anschluss an den USB-C-Standard an. Das Beispiel zeigt, wie Entscheidungen innerhalb der EU auch weit über europäische Grenzen hinaus Einfluss auf Technologiestandards und Markttrends haben.
Gleichzeitig reiht sich die vergangene Legislaturperiode in den andauernden Zustand europäischer Krisenbewältigung ein, mit dem die EU spätestens seit 2010 konfrontiert war. Wenngleich Krisen oft als Gründungsmythos der EU gelten – so schrieb etwa der französischen Unternehmer und Wegbereiter der europäischen Einigungsbestrebungen Jean Monnet: „Europa wird in Krisen geschmiedet“ –, wirft vor allem die Krisenpolitik neue Fragen hinsichtlich demokratischer Beteiligung und Legitimation auf. In diesem Zusammenhang hat die EU abermals neue Instrumente geschaffen, mit denen sie ihre Verantwortlichkeiten zusehends ausgeweitet hat. Bei der Bewältigung aktueller Krisen aber auch in Fragen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik wurde das Europäische Parlament in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt an den Rand gedrängt.
Die EU hat ihre Antwort auf die Coronavirus-Pandemie auf drei zentrale Kriseninstrumente gestützt: die gemeinsame Impfstoffbeschaffung, das Kurzarbeitergeld-Programm SURE sowie den Wiederaufbaufonds Next Generation EU. Bei allen drei Instrumenten nutze die EU den sogenannten Notstandsartikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), der eine Beteiligung des Europäischen Parlaments weitgehend ausschließt. Trotz seiner regulären Kompetenzen im EU-Haushalt war das EP an den Beschlüssen über SURE, aber auch bei der Impfstoffbeschaffung, gar nicht beteiligt. Zum Beispiel verhandelte die Kommission – unterstützt durch die Mitgliedstaaten – die Verträge mit Impfstoffherstellern weitgehend hinter verschlossenen Türen. Das Parlament hatte somit weder Kontrollrechte bei der Impfstoffbeschaffung noch bei der Ausgabe von EU-Anleihen für SURE. Auch beim Wiederaufbaufonds NGEU wurde das EP trotz seiner Mitentscheidungsrechte zum mehrjährigen Finanzrahmen ausgeklammert, nachdem die Mitgliedstaaten im Rat und im Europäischen Rat zunächst einen eigenen Kompromiss suchten. Das Parlament konnte in der Folge wichtige Vorhaben, wie etwa seine Forderungen zur Rechtsstaatlichkeit-Konditionalität [Der Mechanismus trat im Januar 2021 in Kraft und ermöglicht finanzielle Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten, welche die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verletzen. In seiner finalen Form ist auf Korruption mit EU-Geldern beschränkt, dass Parlament hatte eine weitergehende Anwendbarkeit gefordert.], nicht gegen die Mitgliedsstaaten durchsetzen. Die Corona-Politik der EU offenbart ein Defizit einer gesamteuropäischen parlamentarischen Kontrolle in der europäischen Krisenpolitik. Dies wird ebenfalls dadurch deutlich, dass die EU im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereits weitere Beschlüsse zur gemeinsamen Beschaffung und Bewältigung der Energiekosten über Notstandsartikel ohne Parlamentsbeteiligung in die Wege geleitet hat.
Ähnlich fällt die Bewertung in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik aus. Obwohl das EP seine Haltung gegenüber Russlands Krieg gegen die Ukraine wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, beschränkte sich seine Rolle bei den EU-Sanktionen im Wesentlichen auf Empfehlungen und Stellungnahmen. Stattdessen wurden alle Entscheidungen im Europäischen Rat oder im Ministerrat getroffen. Zum Beispiel verabschiedete das EP im März 2022 eine Resolution für ein sofortiges Öl- und Gasembargo gegen Russland, erst mehrere Monate später folgten die Mitgliedstaaten im Rat. Dies zeigte sich auch in der Frage der gemeinsamen Gaseinkäufe zur Bewältigung der Energiekosten. Zwar gab das EP eine Meinung zum Vorschlag der Kommission ab, allerdings spielte es lediglich eine beratende Rolle. Dies verdeutlichen auch die europäischen Militärhilfen für die Ukraine und die gemeinsame Beschaffung von Munition nach dem Vorbild der Impfstoffbeschaffung.
Nur Zuschauer war das Parlament auch beim Strategischen Kompass im März 2022, der als Leitfaden für die Koordinierung und Stärkung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU dient. Zwar musste das Parlament regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung informiert werden und die Gelegenheit haben, sich zu dem Prozess zu äußern. Eine direkte Rolle bei der Gestaltung spielte es aber nicht. Allerdings hat das Parlament ein Kontrollrecht für Teile des Haushalts der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), etwa bei zivilen Missionen der EU. Es hat zudem im Juni 2023 zusammen mit dem Rat das Gesetz für ein Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) beschlossen. Das kurzfristige Instrument soll Mitgliedstaaten helfen, ihren dringendsten und kritischsten Verteidigungsbedarf zu erfüllen. Er ist dadurch entstanden, dass Verteidigungsgüter aus den Beständen der EU-Staaten in die Ukraine gebracht wurden, auf freiwilliger Basis und in Zusammenarbeit. Diese Güter fehlen nun in den Beständen der Mitgliedstaaten und müssen aufgefüllt werden. Insgesamt blieb die Rolle des Europaparlaments aber im Bereich der Außenpolitik hinter den Erwartungen einer effizienten parlamentarischen Kontrolle zurück. So forderte das EP selbst in seinem Jahresbericht über die Umsetzung der GSVP im Jahr 2022, eine verstärkte Kontrolle der GSVP durch das Parlament sicherzustellen und es aktiver in die Entscheidungsprozesse im Bereich der GSVP und der Politik betreffend die Verteidigungsindustrie einzubinden.
Die Konferenz zur Zukunft Europas und die Reform der EU
Eine wichtige Rolle hat das Europäische Parlament hingegen bei der Debatte über die Weiterentwicklung der EU gespielt, wenngleich es sich mit seinen Positionen ebenfalls (noch) nicht durchsetzen konnte. Als Teil ihrer Versprechen vor der Wahl im Europäischen Parlament hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine „Konferenz zur Zukunft Europas“ vorgeschlagen. In dieser Konferenz sollten neben den wichtigen EU-Institutionen auch repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten zusammenkommen, um über Reformen und Weiterentwicklungen der EU zu beraten. Auf Grund der Coronavirus-Pandemie fand die Konferenz etwas verspätet 2021/22 statt und legte im Mai 2022 einen Bericht mit 49 Vorschlägen zur Zukunft der EU vor. Die Ideen reichten von politischen Inhalten – wie etwa Nachhaltigkeit in der Handelspolitik zu stärken oder als Lehre aus der Pandemie Gesundheitspolitik zur geteilten EU-Kompetenz zu machen – bis hin zu institutionellen Vorschlägen wie der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen.
Die Ergebnisse der Zukunftskonferenz wurden jedoch von interinstitutionellen Streitigkeiten überlagert: Das Europäische Parlament, von dem selbst 108 Abgeordnete an der Zukunftskonferenz teilnahmen, hat die Ergebnisse zum Anlass genommen, eine umfassende Reform der EU-Verträge zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Demokratie in der EU zu fordern. Im Gegensatz dazu betont die EU-Kommission vor allem die Vorschläge zu einzelnen Politikbereichen, und nimmt für sich den Anspruch, den größten Teil der Vorschläge bereits in ihr aktuelles Arbeitsprogramm aufgenommen zu haben. Von den Mitgliedstaaten im Rat hat direkt nach der Veröffentlichung eine Gruppe von 13 Staaten erklärt, angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Coronavirus-Pandemie sei nicht die richtige Zeit für institutionelle Debatten. Ende 2023 hat das Europäische Parlament formell Vertragsänderungen gemäß Art. 48 EUV vorgeschlagen. Die Ablehnung bei den Mitgliedstaaten, die als Herren der Verträge über alle Vertragsänderungen entscheiden, ist allerdings weiterhin groß.
An Dynamik zugenommen hat hingegen zum Ende des Jahres 2023 die Debatte über eine Erweiterung der EU. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die EU der Ukraine, der Republik Moldau sowie perspektivisch auch Georgien den Kandidatenstatus zugesprochen; die Beitrittsprozesse mit den Staaten des westlichen Balkans wurden neu belebt. Die Vision einer EU von 30, 35 oder sogar mehr Mitgliedstaaten ist daher aus geostrategischen Gründen wieder fassbarer geworden. Auch wenn die eigentlichen Beitritte frühstens ab 2030 erwartet werden, wird nun im Europäischen Parlament und zwischen den EU-Mitgliedstaaten diskutiert, wie sich die EU reformieren müsste, um auch mit 35+ Mitgliedstaaten stärker, handlungsfähiger und demokratischer werden zu können.
Korruptionsskandal im Europäischen Parlament
Im Dezember 2022 erschütterte der Katar-Korruptionsskandal das Europaparlament. Die belgische Justiz hatte enthüllt, dass hochranginge Mitglieder des Parlaments, darunter die ehemalige EP-Vizepräsidentin Eva Kaili, Bestechungsgelder von Katar und Marokko angenommen hatten, um deren politische Interessen in der EU zu fördern. Im Zuge der Ermittlungen führte die belgische Polizei mehrere Razzien durch, nahm acht Personen in Belgien und Italien fest und beschlagnahmte rund 1,5 Millionen Euro an Bargeld. Der Skandal rief weitreichende Besorgnis über die Integrität europäischer Institutionen hervor. Besonders schwer wiegt er, da sich das EP als Vorreiter im Kampf gegen Korruption sieht. Gleichzeitig verdeutlicht er die bislang unzureichende Kontrolle der europäischen Antikorruptionsregeln und verschärfte die Diskussion um weitere Schritte wie dem Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern und einer unabhängigen Aufsicht, die europä-ische Antikorruptionsregeln durchsetzt und überwacht.
(© Europäische Kommission, Standard Eurobarometer)
(© Europäische Kommission, Standard Eurobarometer)
Als Reaktion auf den Skandal leitete das Parlament auch selbst eine Reihe von Maßnahmen ein, um seine Integritäts- und Transparenzstandards zu erhöhen. Diese Maßnahmen umfassten eine strengere Überwachung von Interessenskonflikten, verbesserte Offenlegungspflichten für Abgeordnete und eine stärkere Überwachung externer Einflüsse. Zum Beispiel dürfen ehemalige EU-Abgeordnete sechs Monate nach ihrem Ausscheiden nicht als EU-Lobbyistinnen und -Lobbyisten auftreten. Außerdem müssen sie sich im Transparenz-Register registrieren lassen. Der Fall war auch ein Weckruf für die Europäische Union, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption zu verstärken und das Vertrauen in ihre Institutionen wiederherzustellen. Der Skandal unterstreicht die Bedeutung ethischer Standards und transparenter Praktiken in der Politik, um die demokratischen Grundlagen Europas zu schützen. Die Europawahlen 2024 werden somit zum maßgeblichen Prüfstein dafür, ob das Parlament das nach dem Korruptionsskandal verlorene Vertrauen zurückgewinnen kann.