Im zweiten Halbjahr 2020 hat Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) inne. Während dieser Zeit leiten Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bundesregierung die Verhandlungen bei fast allen Treffen der nationalen Regierungen in Brüssel. Diese wichtige Aufgabe wird nach dem Rotationsprinzip halbjährlich an jeweils einen Mitgliedstaat der EU übergeben. Bei aktuell 27 Mitgliedstaaten ist dies daher eine eher seltene Angelegenheit – die letzte deutsche EU-Ratspräsidentschaft war im Jahr 2007, die nächste wird voraussichtlich 2034 stattfinden.
Die Ratspräsidentschaft ist vor allem für die Koordinierung innerhalb der EU von Bedeutung. Sie erlaubt es dem jeweiligen EU-Staat, eigene Prioritäten zu setzen, nicht jedoch eigenständig Entscheidungen durchzusetzen. Denn für Entscheidungen bedarf es der Zustimmung der anderen EU-Staaten. Die Erwartungen an Deutschland als bevölkerungsreichstes Unionsmitglied sind hoch: Die EU hat viele Herausforderungen zu bewältigen – zuletzt dramatisch verstärkt durch die Coronavirus-Pandemie.
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