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Universitäten und Gesellschaft im Wandel Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?

Uwe Schimank

/ 14 Minuten zu lesen

Wissenschaftsfreiheit kann durch verschiedene Entwicklungen gefährdet werden. Zum einen sollte man den Wandel der Universitäten in den Blick nehmen, zum anderen den Wandel des gesellschaftlichen Umfelds.

So eklatante und offensichtliche Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit, wie sie in nicht-demokratischen, autoritären oder gar diktatorischen politischen Regimes wie etwa Nordkorea, China oder aktuell etwa Afghanistan an der Tagesordnung sind, kennt man aus westlichen Demokratien nicht. Auch die gravierenden Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit in uns näherstehenden Ländern wie der Türkei oder Ungarn müssen nicht zu dem Schluss führen, dass diese auch hierzulande und in anderen Kernländern der Europäischen Union ernsthaft gefährdet ist. Besorgniserregender ist die Aussicht, dass der Aufstieg rechtspopulistischer politischer Parteien über eine mögliche Regierungsbeteiligung dazu führt, dass diese ihre Wissenschaftsverachtung ausagieren können. Die Amtszeit Donald Trumps als Präsident der Vereinigten Staaten bot einiges Anschauungsmaterial, auch wenn das US-amerikanische Wissenschaftssystem insgesamt diese Phase gut überstanden hat. Das lag wohl auch daran, dass die Wissenschaftspolitik nicht Trumps oberste Priorität war – was bei der AfD sicher ähnlich wäre. Auf die Gnade des Desinteresses solcher politischen Kräfte sollte sich die Wissenschaft aber nicht verlassen.

Auch abseits solcher Extremszenarien kann die Wissenschaftsfreiheit, wenngleich verdeckter, etwa über finanzielle Entwicklungen, gefährdet werden. Sie ist jedenfalls in den zurückliegenden Jahren hierzulande und auch im europäischen Umfeld immer wieder Thema wissenschaftspolitischer Debatten gewesen. Dabei werden durchaus unterschiedliche Phänomene ins Licht gerückt, und auch die Bewertungen gehen teilweise erheblich auseinander. Die Stimmenvielfalt bietet Anlass, genauer hinzuschauen und ergebnisoffen zu fragen, ob, wodurch und wie stark die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland gefährdet sein könnte. Um Gefährdungspotenziale auszumachen, kann man dabei auf zweierlei schauen: zum einen auf die Universitäten und die darin beheimatete Wissenschaft, zum anderen auf deren gesellschaftliches Umfeld. Im Folgenden wird eine, nicht mehr als stichwortartige, Auflistung zumindest eine Ahnung davon vermitteln, welche multiplen Wandlungstendenzen in Universität und Gesellschaft sich seit den 1980er Jahren auf die Wissenschaftsfreiheit ausgewirkt haben könnten. Zwei dieser Wandlungstendenzen, die im Vergleich miteinander sehr unterschiedliche potenzielle Gefährdungen für die Wissenschaftsfreiheit verdeutlichen, werden jeweils stellvertretend genauer betrachtet.

Wandlungen des Universitätssystems

Betrachtet man als Erstes Wandlungen des Universitätssystems, lassen sich grob fünf Dimensionen unterscheiden, die eng miteinander verwoben sind: Recht, Organisation, Personal, Fachgemeinschaften und Finanzen. Letztere Dimension wird vertiefend behandelt.

Recht: Das Verständnis der verfassungsrechtlichen Garantie der Wissenschaftsfreiheit hat sich verschoben und ist seit den 1970er Jahren stärker umkämpft. Zwar hat die Etablierung der "Gruppenuniversität" die zuvor faktisch weitgehend als "Professoren-Grundrecht" verstandene Wissenschaftsfreiheit weniger als beabsichtigt auf nicht-professorale Wissenschaftler und Studierende erweitert. Doch die Organisation Universität, repräsentiert durch die Leitungen, beanspruchte in den vergangenen 20 Jahren für sich eine gewichtige Mit-Trägerschaft von Wissenschaftsfreiheit, was mit den Ansprüchen der Professorenschaft kollidieren kann. Weiterhin wird öfter die Frage aufgeworfen, ob Wissenschaftsfreiheit sich – so die traditionelle Lesart – in einem Abwehrrecht erschöpft oder auch ein Gewährleistungsrecht darstellt, sodass der Staat für eine auskömmliche Ressourcenausstattung der Universitäten zu sorgen hat. Und was bedeutet das, auf einzelne Fächer oder Professuren heruntergebrochen?

Organisation: Der Anspruch auf organisationale Trägerschaft von Wissenschaftsfreiheit geht darauf zurück, dass das Governance-Regime der Universitäten auf New Public Management umgestellt wurde. Dadurch wurden insbesondere die Universitätsleitungen sowie die neu geschaffenen Hochschulräte und – auf der Ebene des operativen Managements – ebenfalls neu etablierte Stellen und Organisationseinheiten, die etwa für Qualitätsmanagement zuständig sind, in ihrem Einfluss auf Forschung und Lehre gestärkt. Die Bemühungen der Universitätsleitungen um organisationale Profilbildung und Einwerbung größerer Forschungsverbünde werden von den einzelnen darin eingebundenen Wissenschaftlern nicht selten als Einschränkungen ihrer individuellen Forschungsfreiheit eingestuft. Ebenso können die in Akkreditierungen überprüften Vorgaben von "Bologna" und das Qualitätsmanagement in der Lehre als Einschränkungen der Lehrfreiheit empfunden werden.

Personal: In den vergangenen beiden Jahrzehnten kam es, im Zusammenhang mit dem starken Anwachsen der Studierendenzahlen und der Ausweitung der Drittmittelforschung, zu einer Aufstockung des wissenschaftlichen Personals der Universitäten – allerdings handelte es sich weit überwiegend um nicht-professorale Stellen. Vor dem Hintergrund sich dramatisch verschlechternder Chancen auf eine Professur wird vonseiten nicht-professoraler Wissenschaftler, die diese Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, zunehmend kritisiert, dass in Deutschland die individuelle Wissenschaftsfreiheit weiterhin zu selektiv nur auf Professoren ausgelegt ist. Alle nicht-professoralen Wissenschaftlerinnen sind zum einen in wichtigen Aspekten ihres Forschens und Lehrens den Professoren weisungsunterworfen; zum anderen kommt eine beträchtliche faktische Abhängigkeit hinzu, die daher rührt, dass Stellenbesetzungen, akademische Qualifikationen (Promotion, Habilitation) und die Zuteilung von Ressourcen maßgeblich von Professoren entschieden werden. In den Augen Vieler – nicht nur Betroffener – ist diese Abhängigkeit zu groß und dauert zu lange, ohne dass sich dies sachlich begründen ließe.

Fachgemeinschaften: Eine wissenschaftsinterne Determinante von Wissenschaftsfreiheit liegt in der Verteilung von Einflusspotenzialen in den Fachgemeinschaften. Fachkolleginnen wirken vor allem auf zweierlei Weise bewertend auf die Forschung – weniger spürbar auf die Lehre – und die künftigen Forschungsmöglichkeiten eines Wissenschaftlers ein: indem sie dessen Publikationen rezipieren und zitieren oder eben nicht, und durch Mitwirkung im peer review von Projektanträgen, zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripten und Bewerbungen auf Professuren. Dieser prinzipiell funktionstüchtige Mechanismus – Experten beurteilen individuelle Expertise – kann sich unter bestimmten, im Weiteren noch angesprochenen Umständen als Selbsteinschränkung von Wissenschaftsfreiheit erweisen, nämlich zu einem übervorsichtigen Konformismus mit dem ohnehin starken fachlichen Mainstream. Das Recht, auch unkonventionelle Beiträge zum Erkenntnisfortschritt beizusteuern, bleibt dann als ein essenzieller Teil der Wissenschaftsfreiheit ungenutzt.

Finanzen und Wissenschaftsfreiheit

Die deutschen Universitäten sind seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert, und ein immer größerer Teil der knappen Geldmittel sind Drittmittel, die man sich im Wettbewerb beschaffen muss und über die man jeweils nur temporär verfügen kann. Das Drittmittelpersonal ist seit den 1980er Jahren von etwa 10 Prozent auf fast 30 Prozent aller an Hochschulen beschäftigten Wissenschaftler gestiegen. Legt man zugrunde, dass dieses Personal seine Arbeitszeit vollständig der Forschung widmet, während das hauptberufliche wissenschaftliche Personal auf Haushaltsstellen (inklusive der Professorenschaft) – großzügig gerechnet – zwei Fünftel seiner Arbeitszeit für Forschung aufwendet, heißt das, dass die Forschungs-Manpower der Universitäten mittlerweile zu deutlich mehr als der Hälfte aus Drittmittelpersonal besteht.

Drittmittel stehen nur der Forschung zur Verfügung, während die Lehre aufgrund der nicht-auskömmlichen Grundausstattung in vielen Fächern und an vielen Standorten unter Betreuungsverhältnissen stattfindet, die Bemühungen um Qualität sehr enge Grenzen setzen. Die preisbereinigten Grundmittel je Studierenden sind seit 1995 von 8.300 Euro jährlich auf 6.600 Euro im Jahr 2015 zurückgegangen – rechnet man die "Hochschulpakt"-Mittel ab, sogar auf 5.500 Euro. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den preisbereinigten Grundmitteln pro Absolventen. Zwar hat es in den vergangenen Jahren eine Erhöhung der finanziellen Mittel gegeben, die inflationsbereinigt freilich schon wieder zusammenschmelzen. Doch die Leistungserwartungen an Lehre (steigende Studierenden- und Absolventenzahlen) und Forschung ("Exzellenz") sind deutlich stärker gestiegen. Die Ressourcenproblematik hat sich also nicht entschärft, sondern zugespitzt.

Eine unzureichende Grundausstattung erzeugt in einer Förderlandschaft, die nicht in gleichem Maße zusätzliche Drittmittel bereitstellt, also eine starke Drittmittelabhängigkeit. Die dann eintretende verstärkte Drittmittelkonkurrenz kann unter anderem folgende Effekte zeitigen:

  • Erfahrene Wissenschaftler, insbesondere Professoren, werden immer mehr zu "Antragsprofis": Sie schreiben Anträge, statt selbst zu forschen und zu publizieren. Die Forschung wird hingegen von zu wenig angeleiteten Nachwuchswissenschaftlern geleistet. Das birgt die Gefahr eines Qualitätsverlusts der Forschung.

  • "Antragsprofi" heißt ferner: Man orientiert sich individuell zunehmend am Mainstream und an forschungspolitischen Modethemen und befleißigt sich überdies auch noch eines kollektiven Opportunismus, um erfolgreich Gelder einzuwerben. Jemand erforscht nicht die Fragen, zu deren Beantwortung er oder sie die besten Ideen und Fähigkeiten hat, sondern diejenigen, bei denen man am besten, möglichst in Verbünden, an Fördermittel kommt. Im Ergebnis läuft das immer mehr darauf hinaus, dass die meisten Professorinnen Projekte realisieren, die – gemessen an persönlichen Fähigkeiten und Interessen – allenfalls an dritter Stelle rangieren, mit entsprechenden Ergebnissen.

  • Im Zeitverlauf nehmen die Ungleichheiten der Drittmittelverteilung immer mehr zu. Einige wenige sitzen an den "Fleischtöpfen"; und bei vielen anderen wirkt ihre immer geringere Erfolgschance für eigene Anträge auf Dauer entmutigend. Manche müssen Forschung ganz aufgeben.

Solche Effekte können, wenn sie eine bestimmte Größenordnung annehmen, für die Wissenschaftsfreiheit, hier: die Forschungsfreiheit, zum einen bedeuten, dass Forschungsmöglichkeiten wegen Zeitmangel oder aufgrund von Erfolglosigkeit verhindert werden. Die radikalste Variante dessen kommt einem Entzug von Forschungsmöglichkeiten gleich. Zum anderen kann jemand unter Druck geraten, seine eigene Forschung so anzupassen, gleichsam zu verbiegen, dass er oder sie überhaupt noch forschen kann. Man nimmt eine Einschränkung der Themen-, Deutungs- oder Vorgehensfreiheit der eigenen Forschungsarbeiten als kleineres Übel gegenüber einem Totalverlust an Forschungsmöglichkeiten hin. Dass vor diesem Hintergrund über Wissenschaftsfreiheit nicht nur als Abwehr-, sondern auch als Gewährleistungsrecht gesprochen wird, verwundert nicht. Denn ohne ein Mindestmaß an finanziellen Ressourcen bleibt Wissenschaftsfreiheit ein Recht, das nicht genutzt werden kann: "ein leeres Versprechen", wie eine Sachverständigenrunde der Konrad-Adenauer-Stiftung 2017 feststellte.

Wandlungen des gesellschaftlichen Umfelds

Von den drei hier angesprochenen für Wissenschaftsfreiheit relevanten Wandlungen des gesellschaftlichen Umfelds der Universitäten werden im Folgenden zwei – außerwissenschaftlicher Nutzen und Publikationswesen – kurz erwähnt, eine dritte, Diskurskontrollen, wird wieder vertiefend betrachtet.

Außerwissenschaftlicher Nutzen: Mit der Entwicklung hin zu einer Wissensgesellschaft werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse zunehmend nicht nur innerwissenschaftlich weiter verwendet, sondern als entscheidende Produktionsfaktoren in allen gesellschaftlichen Sphären – keineswegs nur der Wirtschaft – benutzt. Sie sollen dort jeweils nicht-wissenschaftlichen Zielsetzungen dienen: Forschungsergebnisse der Produktion vermarktbarer Güter, der Krankenbehandlung oder der militärischen Schlagkraft, Lehre der Qualifizierung von Personal für alle anderen gesellschaftlichen Sphären. Solche Nutzenerwartungen hat es gegenüber Universitäten schon immer gegeben, und sie sind bis zu einem bestimmten Punkt legitim und gesellschaftlich funktional. Doch wenn etwa der "new mode of knowledge production" zu sehr auf Responsivität für außerwissenschaftliche Belange, von der Bewältigung der grand challenges wie etwa dem Klimawandel bis zur Herstellung von "Diversity" in allen Gesellschaftsbereichen getrimmt wird, kann die Wissenschaftsfreiheit gefährdet werden. Parallel ist im Hinblick auf die Lehre den Folgen der "Bologna"-Reformen nachzugehen: Kann eine zu starke Fokussierung auf employability, also Beschäftigungsfähigkeit, dazu führen, dass zu wenig Raum für forschungsbasierte Lehre bleibt?

Publikationswesen: Das wissenschaftliche Publikationswesen, das mit Fachzeitschriften und -büchern der weltweiten Kommunikation und Diskussion von Forschungsergebnissen dient, wird weitgehend durch gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen getragen. Hier hat ein jahrzehntelanger Konzentrationsprozess, verbunden mit der Digitalisierung, dazu geführt, dass weniger als ein halbes Dutzend globaler Großverlage das Kommunikationsnetz sämtlicher Natur- und Ingenieurwissenschaften in der Hand hält und diese Marktmacht zur Preistreiberei einsetzt. Nachdem es lange Zeit keine effektive Gegenwehr der Wissenschaft gab, schien die Digitalisierung zunächst Möglichkeiten zu bieten, das wissenschaftliche Publizieren selbst in die Hand zu nehmen und Artikel für Nutzer kostenlos per open access anzubieten. Allerdings haben inzwischen die Großverlage selbst open access als neues Geschäftsmodell entdeckt, aus dem sich noch mehr Profit schlagen lassen könnte – und zusätzlich lassen sich die "nebenbei anfallenden" Nutzungsdaten einzelner Publikationen an Hochschulleitungen und andere Evaluationsinstanzen, die Wissenschaftlerinnen bewerten wollen, vermarkten. Derzeit ist noch offen, welche Seite hier die Oberhand behält; sollten es die Verlage sein, könnten daraus massive Unterhöhlungen von individueller Wissenschaftsfreiheit erwachsen.

Diskurskontrollen und Wissenschaftsfreiheit

Während die sich verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen der Hochschulen Wissenschaftsfreiheit eher graduell und schleichend und damit unterhalb der öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle eingeschränkt haben könnten, hat eine andere Art der Gefährdung von Wissenschaftsfreiheit vergleichsweise viel und kontroverse Öffentlichkeit bekommen – und könnte deshalb in ihrer Wirkungskraft womöglich überschätzt werden. Gemeint sind Kontrollen des wissenschaftlichen Diskurses, wie sie in den USA als "Political Correctness" und "Cancel Culture" um sich gegriffen haben, aber inzwischen auch in Deutschland zu beobachten sind – etwa in Gestalt von Störungen von Vorlesungen oder von gegen Wissenschaftler gerichteten Shitstorms im Internet bis hin zu Morddrohungen, wie gegenüber dem Bremer Primatenforscher Andreas Kreiter.

Eine zunehmend bedeutsam gewordene Frontlinie hat sich zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Vorgehensweisen auf der einen, hochgradig moralisierten kritischen Standpunkten bestimmter gesellschaftlicher Gruppen auf der anderen Seite aufgetan. Diese Diskurskontrolle betrifft Lehr- und Forschungsfreiheit gleichermaßen. Das thematische Spektrum reicht von der Ablehnung von Tierversuchen oder der Kernenergie über die Ängste vor einer "synthetischen Biologie" bis hin zum Ausschluss weißer Männer von der Erforschung der Kolonialgeschichte. In all diesen und weiteren Feldern werden Forschungs- und Lehrfreiheit gleichermaßen durch Denk- und Sprechverbote infrage gestellt, und die Sanktion für eine – auch nur als Gedankenexperiment eines Advocatus Diaboli praktizierte – Verbotsübertretung ist ganz schnell öffentliche Ächtung. Bei einem Teil dieser Themen sehen sich die betroffenen Wissenschaftlerinnen nicht nur mit Gegnern außerhalb der Wissenschaft konfrontiert, sondern die Konfrontation durchzieht auch die Wissenschaft selbst – wenn sich etwa der heutige Mainstream der Klimaforschung verbittet, dass Kollegen es wagen, noch die geringsten Zweifel an ihren weitreichenden Zukunftsszenarien anzumelden, oder wenn Vertreter der Postcolonial Studies der europäischen Tradition gesellschaftstheoretischen Denkens nicht nur – was völlig berechtigt ist – kritische Fragen stellen, sondern pauschal das Rede- und Schreibrecht entziehen wollen.

Man hat es hier, soziologisch betrachtet, mit einem Konflikt zwischen "Etablierten" und "Außenseitern" um Deutungshoheiten zu tun. Die "Etablierten" mussten die "Außenseiter" lange Zeit nicht ernst nehmen und finden deren Sichtweisen nach wie vor oftmals wissenschaftlich nicht satisfaktionsfähig. Entsprechend machen sie sich einerseits untereinander darüber lustig; andererseits müssen sie irgendwann entgeistert realisieren, dass ihnen die "Außenseiter", die sich politisch Einfluss verschafft haben, zumindest schmerzhafte Nadelstiche versetzen und manchmal sogar machtvoll entgegentreten können. Dann werden sie von den plötzlich wehleidig gewordenen "Etablierten" zum Popanz aufgeblasen: Der Untergang der abendländischen Kultur und der mühsam erkämpften Wissenschaftsfreiheit drohe durch das Wirken von moralischen Unternehmern, die etwa in Sachen Tierschutz "Gutmenschen" hinter sich scharen, und als Resultat der "Identitätspolitiken" benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen; Wissenschaft werde zum Spielball zutiefst unwissenschaftlicher Umtriebe.

Aus Sicht der "Außenseiter" stellt sich das Geschehen diametral anders dar. Sie fühlen sich machtlos und verfallen auch deshalb in ihrer Kritik in Schuldzuweisungen. Die Wissenschaftsfreiheit, der gemäß in Wahrheitsfragen moralische Argumente keine Rolle spielen dürfen, sehen die "Außenseiter" als eine ideologische Farce, die Machtverhältnisse verschleiert. Eine radikale Variante dieser "Entlarvung" konstatiert grundsätzlich, dass Wahrheit immer nur die Wahrheit der Mächtigen ist – wer immer an der Macht sein mag. Eine auf den ersten Blick zurückhaltendere, aber genau besehen noch radikalere Lesart behauptet dies nur für das derzeitige wissenschaftliche "Establishment", kann sich also auch eine "wahre" Wahrheit vorstellen – insbesondere, wenn man selbst das Heft in der Hand hält.

Beide Seiten verachten in letzter Instanz die jeweils andere. Das ist kein guter Startpunkt für konstruktive Diskussionen. Wissenschaftsfreiheit hat in diesen Kontroversen einen schweren Stand, gerade wenn man in einem wissenschaftlichen Modus diskursiver Abwägung bleibt. Dieser zieht gegenüber dogmatischen Positionen, die mit ihrer unerschütterlichen moralischen Selbstgewissheit Stärke demonstrieren, im gesellschaftlichen Meinungskampf schnell den Kürzeren. Das zeigt sich zum einen hinsichtlich Themen und Herangehensweisen: Was soll in Lehre und Forschung wie wichtig sein? Welche Perspektiven auf diese Themen sind legitim oder illegitim? Wer darf diese Themen lehren und erforschen? Zum anderen sind, damit verknüpft, Personalia immer wieder Steine des Anstoßes: Welche politischen oder weltanschaulichen Positionen machen eine Wissenschaftlerin zur Persona non grata, und zu welchen Haltungen muss sie oder er sich bekennen, um keinen Anstoß zu erregen?

Gestaltung der Rahmenbedingungen von Wissenschaftsfreiheit

Die dargestellten, für Wissenschaftsfreiheit relevanten Wandlungen der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds gehen teils auf intentionale Gestaltungsmaßnahmen zurück – allerdings oftmals in erheblichem Maße als deren unintendierte Nebenwirkungen; teils sind die Wandlungen aber auch soziale Dynamiken, hinter denen kein Gestaltungsakteur als Treiber steht. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Wandlungen einander vielfältig überlagern, was immer wieder unvorhersehbare Interferenzen hervorruft. Einerseits gibt es insbesondere staatliche Akteure, die Gestaltungsabsichten verfolgen; andererseits muss man allein schon aus der Vielzahl gestaltungsbefugter staatlicher Akteure – insbesondere in einem föderalen politischen System wie dem deutschen – plus weiteren Akteuren mit Gestaltungsambitionen wie nicht zuletzt den Universitäten selbst realistisch schlussfolgern: "Expect the unexpected!" Stete Wachsamkeit ist geboten, weil die Wissenschaftsfreiheit immer wieder aus ganz anderen Richtungen gefährdet sein kann.

Diese Wachsamkeit ist zum einen besonders wichtig mit Blick auf die relevanten staatlichen Akteure – nicht nur die Wissenschafts-, auch und manchmal noch mehr die Finanzministerien oder die Regierungschefs von Bund und Ländern: Wie wissenschaftsfreundlich sind sie? Ein generelles Verständnis für die Belange der Wissenschaft, gepaart mit Wohlwollen, kann im entscheidenden Moment wichtiger als Gesetzestexte oder Zielvereinbarungen sein. Zum anderen sollten die Wissenschaftler selbst stärker als bisher reflektieren, dass sie nicht nur potenzielle oder tatsächliche Opfer von Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit sind, sondern viele von ihnen auf die eine oder andere Weise an solchen Eingriffen mitwirken, etwa an Diskurskontrollen oder bei Bewertungs- und daran anschließenden Finanzierungsentscheidungen. Bei den fachlich getragenen Diskurskontrollen macht es sich der Mainstream in Sachen Wissenschaftsfreiheit machiavellistisch bequem, und bei der Bewertung von Anträgen und Manuskripten wird man fatalistisch-opportunistisch Teil der freiheitseinschränkenden Maschinerie. Auf beides ist zu achten, wenn man an der Erhaltung von Wissenschaftsfreiheit interessiert ist.

Fussnoten

Fußnoten

  1. In Deutschland als Beispiel die viel beachtete Allianz der zehn großen deutschen Wissenschaftsorganisationen – von der Fraunhofer Gesellschaft bis zum Wissenschaftsrat – im Jahr 2019 mit einer Kampagne anlässlich von 70 Jahren Grundgesetz zu Artikel 5, Absatz 3 unter dem Motto "Freiheit ist unser System. Gemeinsam für die Wissenschaft", siehe Externer Link: https://wissenschaftsfreiheit.de/abschlussmemorandum-der-kampagne. Auf europäischer Ebene gab ebenfalls sehr sichtbar die Ministerkonferenz zum Europäischen Hochschulraum im Oktober 2020 eine "Bonner Erklärung zur Wissenschaftsfreiheit" ab, siehe Externer Link: http://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/drp-efr-bonner-erklaerung_de.pdf?__blob=publicationFile&v=1.

  2. 2019 wurde von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe "Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?" eingerichtet (Sprecher: Uwe Schimank), aus deren laufender Arbeit hier berichtet wird.

  3. In Deutschland gibt es neben den staatlichen Universitäten insbesondere die Fachhochschulen sowie einen breit ausgebauten Sektor staatlich getragener außeruniversitärer Forschung; hinzu kommt in Sachen Lehre ein gewachsener, aber immer noch sehr kleiner Sektor privater Hochschulen. Diese anderen Orte der Wissenschaftsfreiheit, ebenso wie die Industrie- oder Ressortforschung, bleiben im Weiteren aus Platzgründen ausgespart.

  4. Vgl. Uwe Schimank (Hrsg.), Wissenschaftsfreiheit in Deutschland – Drei rechtswissenschaftliche Perspektiven, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Wissenschaftspolitik im Dialog 14/2021.

  5. Vgl. Lothar Zechlin, Wissenschaftsfreiheit und Organisation – Die "Hochschullehrermehrheit" im Grundrechtsverständnis der autonomen Universität, in: Ordnung der Wissenschaft 3/2017, S. 161–174.

  6. Vgl. Uwe Schimank/Stefan Lange, Germany: A Latecomer to New Public Management, in: Catherine Paradiese et al. (Hrsg.), University Governance – Western European Comparative Perspectives, Dordrecht 2009, S. 51–75.

  7. Vgl. Katharina Kloke, Qualitätsentwicklung an deutschen Hochschulen: Professionstheoretische Untersuchung eines neuen Tätigkeitsfeldes, Wiesbaden 2014.

  8. Vgl. Frank Meier/Uwe Schimank, Cluster-Building and the Transformation of the University, in: Soziologie Jg. 43/2014, S. 139–166.

  9. Vgl. Benedict Kaufmann, Akkreditierung als Mikropolitik. Zur Wirkung neuer Steuerungsinstrumente an deutschen Hochschulen, Wiesbaden 2012; Melike Janßen/Uwe Schimank/Ariadne Sondermann, Hochschulreformen, Leistungsbewertungen und berufliche Identität von Professor*innen. Eine fächervergleichende qualitative Studie, Wiesbaden 2021.

  10. Vgl. Otto Hüther/Georg Krücken, Higher Education in Germany – Recent Developments in an International Perspective, Wiesbaden 2018, S. 57–60.

  11. Vgl. Jule Specht et al., Departments statt Lehrstühle: Moderne Personalstruktur für eine zukunftsfähige Wissenschaft, Junge Akademie, Berlin 2017.

  12. Vgl. Mathias Binswanger, Sinnlose Wettbewerbe. Warum wir immer mehr Unsinn produzieren, Freiburg/Br. 2012, S. 155f.; Richard Watermeyer/Mark Olssen, "Excellence" and Exclusion: The Individual Costs of Institutional Competitiveness, in: Minerva Jg. 54/2016, S. 201–218, hier S. 211f.; Richard Münch, Kapital und Arbeit im akademischen Shareholder-Kapitalismus, in: Soziologie Jg. 45/2016, S. 412–440, hier S. 418.

  13. Vgl. Nicolas Winterhager, Drittmittelwettbewerb im universitären Forschungssektor, Wiesbaden 2015; Dieter Dohmen/Lena Wrobel, Entwicklung der Finanzierung von Hochschulen und Außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995, Berlin 2018.

  14. Eigene Berechnungen auf Grundlage verschiedener Jahrgänge von: Statistisches Bundesamt, Bildung und Kultur. Personal an Hochschulen.

  15. Vgl. Wissenschaftsrat, Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem, Köln 2010, S. 157.

  16. Vgl. ders., Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020. Positionspapier, Bonn 2018, S. 10.

  17. Vgl. ders., Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems, Braunschweig 2013, S. 116.

  18. Vgl. Jochen Gläser, How Can Governance Change Research Content? Linking Science Policy Studies to the Sociology of Science, in: Dagmar Simon et al. (Hrsg.), Handbook on Science and Public Policy, Cheltenham 2019, S. 419–447; Jochen Gläser/Grit Laudel, Governing Science. How Science Policy Shapes Research Content, in: European Journal of Sociology Jg. 57/2016, S. 117–168.

  19. Vgl. Melike Janßen/Uwe Schimank, Wie Forscher*innen gesellschaftlichen Relevanzerwartungen begegnen – das Beispiel Experimentalphysik, Forschungsbeitrag, 14. Jahrestagung der Gesellschaft für Hochschulforschung, Transformation der Gesellschaft, Transformation der Wissenschaft, 20.–23.32019, Externer Link: http://www.gfhf2019.de.

  20. Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung, Wissenschaftsfreiheit – Argumente für mehr Rücksicht auf ein gefährdetes Grundrecht, Berlin–St. Augustin 2017, S. 7.

  21. Vgl. Michael Gibbons et al., The New Production of Knowledge. The Dynamics of Science and Research in Contemporary Societies, London 1994.

  22. Vgl. Wissenschaftsrat, Zum wissenschaftspolitischen Diskurs über große gesellschaftliche Herausforderungen, Köln 2015.

  23. Vgl. Norbert Elias/John L. Scotson, Etablierte und Außenseiter, Frankfurt/M. 1990.

  24. Vgl. Sandra Mitchell/Wolfgang Streeck, Complex, Historical, Self-Reflexive. Expect the Unexpected!, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung Köln, MPIfG Working Paper 9/2015.

  25. Vgl. Christoph Möllers, Funktionsgrenzen der Wissenschaftsfreiheit, in: Schimank (Anm. 4), S. 35–42, hier S. 38f.

Lizenz

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war Professor für Soziologie mit dem Schwerpunkt Soziologische Theorie an der Universität Bremen und leitete die Arbeitsgruppe "Soziologische Theorie, Gesellschaftliche Differenzierung und Governance-Regimes".
E-Mail Link: uwe.schimank@uni-bremen.de