Nach beiden Weltkriegen waren im besetzten Rheinland neben weißen alliierten Truppen auch Soldaten of Color stationiert. In der Weimarer Republik handelte es sich überwiegend um französische Kolonialtruppen aus Nordafrika, Madagaskar, dem Senegal und Vietnam. In der frühen Bundesrepublik waren schwarze Besatzungssoldaten mehrheitlich afroamerikanische GIs. Die außerehelichen Kinder alliierter Soldaten of Color mit deutschen Frauen sind für die Geschichte politischer Konflikte darüber, ob es möglich ist, zugleich schwarz und deutsch zu sein, von zentraler Bedeutung.
Die Kulturtheoretikerin Michelle Wright hat darauf hingewiesen, dass die Besonderheiten der Entstehungsgeschichte der schwarzen Diaspora in Deutschland wesentlich zur Formierung eines rassistischen Diskurses beitrugen, der schwarze Deutsche als "Afrikaner*innen" beziehungsweise als "von außen kommende Fremde" (Others-from-without) konstituierte.
Propagandakampagne "Schwarze Schmach am Rhein"
Am 20. Mai 1920 verabschiedete die Deutsche Nationalversammlung eine förmliche Anfrage an die Reichsregierung "betreffend Verwendung farbiger Truppen in den besetzten Gebieten der Rheinlande," die von allen Abgeordneten mit Ausnahme der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) unterstützt wurde. Die Verfasser bezeichneten es als "eine Schmach", dass Soldaten of Color "in deutschen Kulturländern Hoheitsrechte ausüben", für deutsche Frauen und Kinder seien "diese Wilden eine schauerliche Gefahr", und die Zustände seien "schandbar, erniedrigend, unerträglich!" In der ganzen Welt erhöben sich "immer mehr entrüstete Stimmen, die diese unauslöschliche Schmach verurteilen".
Die Anfrage verdeutlicht wesentliche Aspekte der rassistischen Propagandakampagne gegen die "schwarze Schmach am Rhein", deren Entstehung eng mit den innen- und außenpolitischen Krisen des Frühjahrs 1920 verknüpft war.
Im Zentrum der stark pornografisch anmutenden Bildsprache der "schwarzen Schmach" standen Sexualverbrechen, die französische Kolonialsoldaten angeblich an rheinischen Frauen und Mädchen verübt hatten. Mithilfe der reißerischen Metapher der Rheinlandbesetzung als brutale "Vergewaltigung" Deutschlands durch "afrikanische Wilde" sollte international gegen den Versailler Vertrag Stimmung gemacht werden. Dieses Kalkül schien zunächst aufzugehen. In den frühen Zwanzigerjahren unterstützten zahlreiche ausländische Persönlichkeiten und Vereine die Kampagne gegen Frankreichs Kolonialtruppen.
Rassistische Diskurse über die "Black Peril" (angebliche Vergewaltigungen weißer Frauen durch schwarze Männer) waren ein globales Phänomen der Zwanzigerjahre.
Im April 1922 erschien in der Tageszeitung "Münchner Neueste Nachrichten" ein Beitrag des Arztes Franz Rosenberger. Rosenberger war Vorstandsmitglied des Vereins "Deutscher Notbund gegen die schwarze Schmach", der enge Kontakte zur antisemitischen völkischen Bewegung unterhielt. Vom besetzten Rheinland ausgehend, so Rosenberger, "droht dem deutschen Volke eine außerordentliche Gefahr durch gewaltsame Vermischung mit Farbigen, durch Verseuchung mit Geschlechtskrankheiten (…)." Das wahre Ausmaß der "rassischen Verunreinigung" sei schwer zu ermessen, denn die Träger "artfremden Bluts" seien oft nicht als solche erkennbar. "Ganze Generationen können scheinbar rein kaukasisch sein, ein junges Paar aus solchen ‚seit Menschengedenken‘ rein weißen Familien heiratet, freut sich auf den Sprößling, und es kommt ein erbärmlicher Mischling." Die Kränklichkeit der "Mischlinge" rühre daher, dass die Kinder weder den klimatischen Bedingungen noch den sozialen Anforderungen des "verwickelten Ablauf[s] europäischen Geschehens" gewachsen seien. Rosenberger prophezeite eine düstere Zukunft: "Wehe der weißen Rasse, wenn das dichtbevölkerte Rheinland der Mulattisierung im Herzen des rein weißen Europas verfällt!"
Auch staatliche Stellen trugen zu einem öffentlichen Diskurs bei, der Besatzungskinder of Color als bedrohliche "Keimträger" brandmarkte. Die Haupthilfsstelle Pfalz, eine Einrichtung der bayerischen Regierung, arbeitete eng mit der amerikanischen Journalistin Ray Beveridge zusammen, die in ihren Reden unter anderem zu Lynchjustiz gegen Kolonialsoldaten aufrief.
Eine Anfrage des Reichsfrauenausschusses der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) an den Reichsminister für die besetzten rheinischen Gebiete vom Februar 1927 verdeutlicht, welch tiefe Wurzeln die rassistische Hysterie über die angeblichen Gefahren der "Mischlingskinder" geschlagen hatte. Der Ausschuss bat "um gefällige Mitteilung, ob irgend welche Einrichtungen bestehen, um Kinder, die von farbigen Truppen im besetzten Gebiet stammen, zu versorgen und zu verhindern, dass solche Mischlinge im deutschen Volke aufgehen".
Bezeichnenderweise hatte die geringe Zahl von schwarzen rheinischen Kindern keinerlei mildernden Einfluss auf Ängste vor "rassischer Verseuchung". In der bayerischen Pfalz waren 715 außereheliche Kinder gezählt worden, deren Väter Besatzungssoldaten waren; nur neun Prozent (68) stammten von Kolonialsoldaten ab.
In den darauffolgenden Monaten eruierte der Reichsminister für die besetzten Gebiete zwei alternative "Lösungen" des behaupteten Problems der "Mischlingskinder": Zwangssterilisation oder Exilierung. Da Deutschland jedoch zu diesem Zeitpunkt noch kein Sterilisationsgesetz besaß, waren Zwangssterilisationen letztlich zu riskant. Zur Erforschung der bestehenden Möglichkeiten, die Kinder nach Übersee abzuschieben, wandte sich das Ministerium an Johannes Witte von der Ostasienmission des Allgemeinen Evangelisch-Protestantischen Missionsvereins. Anfang Januar 1928 berichtete Witte, dass man die Idee, die Kinder in deutsche Missionen im Ausland zu verbringen, wohl aufgegeben müsse. "Meine Erkundigungen über die Frage der dunkelfarbigen Mischlingskinder im besetzten Gebiet haben ergeben, dass die sämtlichen Pfarrer, in deren Gebiet sich solche Kinder finden, die Meinung vertreten, daß es in den allermeisten Fällen unmöglich sein wird, die Angehörigen zu bewegen, einem Abtransport des Kindes nach Afrika oder in andere Länder zuzustimmen."
Infolgedessen konzentrierten sich staatliche Stellen verstärkt darauf, von alliierten Regierungen und Soldaten Unterhaltszahlungen für deutsche Besatzungskinder einzufordern. Nur Frankreich war jedoch bereit, in bestimmten Fällen Alimentenklagen unverheirateter deutscher Mütter gegen Soldaten der französischen Armee zuzulassen.
Nationalsozialismus: Konstruktion von "Rasse"
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten löste einen Radikalisierungsschub in Diskursen über schwarze Besatzungskinder aus. Als im Frühling 1933 über das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GVeN) beraten wurde, mehrten sich die Forderungen nach einer Ausweitung des Sterilisationsgesetzes auf schwarze Besatzungskinder. In seiner Schrift "Rasseprobleme im Dritten Reich" rief Hans Macco dazu auf, die "Überbleibsel der schwarzen Schmach am Rhein auszumerzen". Die "Mulattenkinder" seien "entweder durch Gewalt entstanden, oder aber die weiße Mutter war eine Dirne. In beiden Fällen besteht nicht die geringste moralische Verpflichtung gegenüber dieser fremdrassischen Nachkommenschaft".
Im April 1933 ordnete der preußische Innenminister Hermann Göring an, alle "Mischlinge" erneut zu zählen. Zeitgleich wurde das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik (KWI-A) mit einer Lokalstudie rheinischer "Mischlingskinder" beauftragt.
Im Anschluss an Abels Wiesbaden-Studie kam es zu einer Reihe von Verschärfungen in der Erfassung schwarzer Besatzungskinder. Am 28. Februar 1934 fasste Staatssekretär Grauert für Göring zusammen, dass für Preußen 145 "Mischlinge" ermittelt worden seien, er diese Zahl jedoch für zu niedrig halte, da "erfahrungsgemäß die Mischlinge oft einen fast rein europäischen Typ zeigen". Schätzungen, die von 500–600 Kindern ausgingen, seien realistischer. Der Staatssekretär bedauerte, dass die Sterilisierung aller "Mischlinge" durch ein Sondergesetz zu unerwünschten Spannungen mit Frankreich und Japan führen würde. "Immerhin dürfte aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse anzunehmen sein, dass namentlich unter den Mischlingen marokkanischer Herkunft eine größere Zahl erblich Minderwertiger ist, auf die das Gesetz vom 14. Juli 1933 ohne weiteres anwendbar ist."
In den folgenden Monaten wurden preußische Kreisärzte ermutigt, Besatzungskinder of Color daraufhin zu untersuchen, ob sie die Kriterien des Sterilisationsgesetzes zumindest oberflächlich erfüllten. Dies führte zu einer zunehmenden sozialen Ausgrenzung der Kinder und zu einer Intensivierung ihrer vermeintlich objektiven "rassischen Beurteilung" durch Ärzte und Lehrerinnen.
Vier Jahre lang dauerte das politische Tauziehen darüber, wie man die vorgebliche "rassische Gefahr" der rheinischen Kinder am wirkungsvollsten bekämpfte. Im Verlauf einer Tagung der Arbeitsgruppe II des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs- und Rassenpolitik, die am 11. März 1935 im Reichsministerium des Innern stattfand, formierten sich rivalisierende Positionen. In seinem Vortrag "Wege zur Lösung der Bastardfrage" sprach sich der Leiter des Rassenpolitischen Amts der NSDAP, Walter Groß, für die Zwangssterilisation der "Mischlinge" aus. Groß gab zu, dass eine solche Maßnahme nicht mit dem Sterilisationsgesetz vereinbar war und daher heimlich von der Gestapo koordiniert und von regimetreuen Ärzten durchgeführt werden müsse. Vertreter des Auswärtigen Amts sowie Ministerialdirektor Arthur Gütt, der Leiter der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern und "Vater" des GVeN, befürworteten dagegen eine Politik der systematischen Exilierung, um potenzielle diplomatische Konflikte zu vermeiden. Schließlich war es jedoch die von Groß favorisierte Strategie, die sich durchsetzte.
Im Verlauf des Sommers 1937 wurden schätzungsweise zwischen 400 und 600 Besatzungskinder of Color zwangssterilisiert.
Diskurse und Vergessen in der Bundesrepublik
Im Oktober 1956 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Erhebung "Die unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen im Bundesgebiet und Berlin (West)". Das Amt begründete die Erhebung damit, dass die Lage außerehelicher Besatzungskinder, von denen auch nach Erlöschen des Besatzungsstatuts im Mai 1955 nur eine begrenzte Zahl Anspruch auf väterliche Unterhaltszahlungen hatte, seit längerem ein zentrales Thema der "sozialpolitischen Diskussion" sei. Außereheliche Besatzungskinder, deren Mütter nicht für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen konnten, hatten ein Anrecht auf öffentliche Unterstützung. Es sei, so das Statistische Bundesamt, jedoch wenig bekannt über die Gesamtzahl der Kinder sowie das Ausmaß der Kosten "für diese besondere Art der Kriegsfolgen".
Die Erhebung erfasste Kinder, die unter "Amtsvormundschaft der Jugendämter und (…) unter Einzel-, Vereins- und Anstaltsvormundschaft" standen. Sie unterschied zwischen weißen Kindern und Besatzungskindern "farbiger Abstammung". Unter den 67753 gezählten außerehelichen Nachkommen alliierter Soldaten befanden sich 4776 (sieben Prozent) schwarze Kinder. Neun Prozent (417) der schwarzen Kinder waren von ihren Müttern zur Adoption freigegeben worden. Bei den weißen Kindern waren es drei Prozent (1744).
Historiker*innen haben zu Recht auf die tiefen politischen Ambivalenzen hingewiesen, die bundesrepublikanische Diskurse über Besatzungskinder of Color kennzeichneten.
Die Erkenntnis, dass die überwiegende Mehrheit der schwarzen Besatzungskinder zumindest mittelfristig in Deutschland bleiben würde, führte zu einer Reihe von Maßnahmen, die die Kinder vor rassistischer Diskriminierung schützen sollten. Behördenvertreter, kirchliche Organisationen und liberale Intellektuelle betrachteten die erfolgreiche Integration der Kinder als einen "Prüfstein" der westdeutschen Demokratie und als eine wertvolle Möglichkeit, ihre deutschen Mitbürger*innen zu größerer Toleranz zu erziehen. Auch international – besonders auch unter Afroamerikaner*innen – bestand Besorgnis darüber, ob Besatzungskinder of Color in Deutschland in Sicherheit leben könnten.
Ab 1951 konsultierte die Bundesregierung prominente Psychologen und die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Materialien und Richtlinien, die Schulbehörden, Lehrer*innen und Eltern auf die schwarzen Erstklässler vorbereiten sollten. Im Mai 1952 entschied die Konferenz der Kultusminister der Länder, Erlasse an die Schulen zu senden, "in denen die Lehrer und Eltern gebeten werden sollen, die Mitschüler zu kameradschaftlicher Haltung gegenüber farbigen Schulneulingen anzuhalten".
Wie erfolgreich waren diese Initiativen, rassistische Diskriminierung gegen schwarze Deutsche zu bekämpfen? Ein Artikel, der 1962 in dem Wochenmagazin "Stern" erschien, beleuchtete die unterschiedlichen Lebenserfahrungen einer kleinen Gruppe afrodeutscher Kinder und Jugendlicher aus Hamburg, Frankfurt am Main und München. Einige berichteten von offenen rassistischen Anfeindungen, etwa in der Schule. Typisch schien zu sein, dass die jungen Frauen und Männer sich in ihrem unmittelbaren Familien- und Freundeskreis akzeptiert fühlten, dagegen aber oft von Menschen, die sie nicht kannten, als "fremdartig" behandelt und rassistisch beleidigt wurden. Eine Protagonistin des Artikels vermutet, das entspringe "mehr der Dummheit oder der Neugierde" denn einer bewussten Taktlosigkeit. Der Autor resümiert: "800 Mischlinge (…) wuchsen nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland auf. Sie sind, soweit sie nicht auswanderten, zum überwiegenden Teil in einer gleichgültigen oder abweisenden Umwelt untergegangen."
Behauptungen, die Weimarer Generation schwarzer Besatzungskinder sei mehr oder weniger spurlos aus der deutschen Gesellschaft verschwunden, durchziehen bundesrepublikanische Diskurse über die Generation des Zweiten Weltkriegs.
Die Weimarer Generation von Besatzungskindern of Color war dem unnachgiebigen Hass ausgesetzt, den die Propagandakampagne gegen die "schwarze Schmach" geschürt hatte. Im Nationalsozialismus wurden die Nachkommen französischer Kolonialsoldaten gewaltsam verfolgt und zwangssterilisiert. Schwarze Besatzungskinder, die in der Bundesrepublik aufwuchsen, begegneten oft tiefsitzenden rassistischen Ressentiments und Vorurteilen. Gleichzeitig bemühten sich Teile der westdeutschen Öffentlichkeit und der staatlichen Behörden, die zweite Generation vor rassistischer Diskriminierung zu schützen. Dadurch eröffneten sich potenziell neue Spielräume, innerhalb derer schwarze Deutsche ihre Rechte effektiver verteidigen konnten. Im Verlauf der Sechzigerjahre gerieten die "Mischlingskinder" des Zweiten Weltkriegs mehr und mehr in Vergessenheit.