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Die "farbigen Besatzungskinder" der zwei Weltkriege | Schwarz und Deutsch | bpb.de

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Die "farbigen Besatzungskinder" der zwei Weltkriege

Julia Roos

/ 19 Minuten zu lesen

Die Nachkommen alliierter Soldaten of Color mit weißen deutschen Frauen – sogenannte Besatzungskinder – standen seit der Zwischenkriegszeit im Fokus rassistischer Propagandakampagnen. Deren Auswirkungen spürten Schwarze Deutsche auch in der frühen Bundesrepublik.

Nach beiden Weltkriegen waren im besetzten Rheinland neben weißen alliierten Truppen auch Soldaten of Color stationiert. In der Weimarer Republik handelte es sich überwiegend um französische Kolonialtruppen aus Nordafrika, Madagaskar, dem Senegal und Vietnam. In der frühen Bundesrepublik waren schwarze Besatzungssoldaten mehrheitlich afroamerikanische GIs. Die außerehelichen Kinder alliierter Soldaten of Color mit deutschen Frauen sind für die Geschichte politischer Konflikte darüber, ob es möglich ist, zugleich schwarz und deutsch zu sein, von zentraler Bedeutung. Dies gilt zum einen in quantitativer Hinsicht: Im 20. Jahrhundert bildeten die Söhne und Töchter schwarzer Besatzungssoldaten lange die größte Gruppe schwarzer Deutscher. Von den (relativ wenigen) Menschen, die vor 1919 aus den ehemaligen Kolonien eingewandert waren, hatte nur eine kleine Minderheit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im Gegensatz dazu waren die sogenannten Besatzungskinder in der Regel gebürtige Deutsche. Da sie von Soldaten abstammten, die für viele Deutsche nicht nur die als demütigend empfundene Kriegsniederlage, sondern auch eine vermeintliche "rassische Bedrohung" verkörperten, waren sie bevorzugte Zielscheibe nationalistischer Ressentiments. Im Dritten Reich wurden Hunderte von ihnen zur "Reinhaltung der Rasse" zwangssterilisiert.

Die Kulturtheoretikerin Michelle Wright hat darauf hingewiesen, dass die Besonderheiten der Entstehungsgeschichte der schwarzen Diaspora in Deutschland wesentlich zur Formierung eines rassistischen Diskurses beitrugen, der schwarze Deutsche als "Afrikaner*innen" beziehungsweise als "von außen kommende Fremde" (Others-from-without) konstituierte. Im Folgenden sollen daher Debatten über "farbige Besatzungskinder" zwischen 1920 und 1960 mit einem Fokus auf ihre Ursprünge, Kontinuitäten und Verschiebungen untersucht werden. Indem wir die Geschichte beider Generationen von Besatzungskindern vergleichend betrachten, werden wichtige Defizite der öffentlichen Erinnerung in den Fünfzigerjahren sichtbar, die eine konsequente Bekämpfung rassistischer Denk- und Handlungsweisen wesentlich erschwerten.

Propagandakampagne "Schwarze Schmach am Rhein"

Am 20. Mai 1920 verabschiedete die Deutsche Nationalversammlung eine förmliche Anfrage an die Reichsregierung "betreffend Verwendung farbiger Truppen in den besetzten Gebieten der Rheinlande," die von allen Abgeordneten mit Ausnahme der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) unterstützt wurde. Die Verfasser bezeichneten es als "eine Schmach", dass Soldaten of Color "in deutschen Kulturländern Hoheitsrechte ausüben", für deutsche Frauen und Kinder seien "diese Wilden eine schauerliche Gefahr", und die Zustände seien "schandbar, erniedrigend, unerträglich!" In der ganzen Welt erhöben sich "immer mehr entrüstete Stimmen, die diese unauslöschliche Schmach verurteilen".

Die Anfrage verdeutlicht wesentliche Aspekte der rassistischen Propagandakampagne gegen die "schwarze Schmach am Rhein", deren Entstehung eng mit den innen- und außenpolitischen Krisen des Frühjahrs 1920 verknüpft war. Im Verlauf des blutigen Ruhrkampfs, den der rechtsextreme Kapp-Putsch vom 13. März ausgelöst hatte, drangen Reichswehreinheiten illegal in die entmilitarisierte Zone ein. Daraufhin besetzten belgische und französische Truppen kurzfristig Frankfurt am Main. Dort kam es am 7. April zu Zusammenstößen zwischen marokkanischen Soldaten und deutschen Zivilisten, bei denen mehrere Deutsche getötet wurden. Bereits einen Tag später begann das Auswärtige Amt mit den Vorbereitungen für eine Auslandspropaganda zum Thema "Ausschreitungen farbiger Truppen". Der ausschließliche Blick auf Soldaten of Color führte zu groben Verzerrungen. Zeitgenössische Statistiken zeigten, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz kolonialer Truppen an gewaltsamen Übergriffen gegen deutsche Zivilisten beteiligt war. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Bericht des Reichskommissars für die besetzten rheinischen Gebiete vom Januar 1922 beschuldigte französische Kolonialsoldaten, zwischen September 1920 und Juni 1921 siebenundzwanzig Straftaten begangen zu haben. Im gleichen Zeitraum belief sich die durchschnittliche Stärke der im Rheinland stationierten Kolonialtruppen auf 25000. Hinter geschlossenen Türen gaben Regierungsbeamte zu, dass weiße alliierte Truppen eine ernstere Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellten als Kolonialsoldaten.

Im Zentrum der stark pornografisch anmutenden Bildsprache der "schwarzen Schmach" standen Sexualverbrechen, die französische Kolonialsoldaten angeblich an rheinischen Frauen und Mädchen verübt hatten. Mithilfe der reißerischen Metapher der Rheinlandbesetzung als brutale "Vergewaltigung" Deutschlands durch "afrikanische Wilde" sollte international gegen den Versailler Vertrag Stimmung gemacht werden. Dieses Kalkül schien zunächst aufzugehen. In den frühen Zwanzigerjahren unterstützten zahlreiche ausländische Persönlichkeiten und Vereine die Kampagne gegen Frankreichs Kolonialtruppen. Aus deutscher Sicht besonders ergiebig war die Kollaboration mit dem englischen Journalisten und Labour-Politiker E.D. Morel. In seiner auflagenstarken Schrift "The Horror on the Rhine" warnte Morel vor dem Sexualtrieb der "primitiven Rassen", der sehr viel "aggressiver" und "ungehemmter" sei als der europäischer Männer. Der "französische Militarismus" habe die afrikanischen Soldaten gewaltsam von ihrem "eigenen Weibervolk" getrennt und auf das Rheinland "losgelassen". Zwangsläufige Folge sei, dass "die sexuellen Bedürfnisse der nord- und westafrikanischen Truppen an den Körpern weißer Frauen befriedigt werden müssen".

Rassistische Diskurse über die "Black Peril" (angebliche Vergewaltigungen weißer Frauen durch schwarze Männer) waren ein globales Phänomen der Zwanzigerjahre. Im deutschen Kolonialreich waren zwischen 1906 und 1912 "Mischehen" zwischen deutschen Siedlern und indigenen Frauen auf dem Verordnungsweg verboten worden. Obwohl Deutschland 1919 seine Kolonien offiziell verlor, trug die Bewegung gegen die "schwarze Schmach" wesentlich dazu bei, dass zentrale Elemente kolonialer Debatten über die "biologischen Gefahren" der "Rassenkreuzung" weiterlebten, indem sie auf die deutsche Gesellschaft übertragen wurden. Für Besatzungskinder of Color war dies eine fatale Entwicklung. Fortan verbanden sich in der symbolischen Figur des schwarzen Besatzungskinds die rassistischen Stereotype des die deutsche Nation von außen bedrohenden schwarzen "Fremden" mit der Furcht vor "innerer Verseuchung".

Im April 1922 erschien in der Tageszeitung "Münchner Neueste Nachrichten" ein Beitrag des Arztes Franz Rosenberger. Rosenberger war Vorstandsmitglied des Vereins "Deutscher Notbund gegen die schwarze Schmach", der enge Kontakte zur antisemitischen völkischen Bewegung unterhielt. Vom besetzten Rheinland ausgehend, so Rosenberger, "droht dem deutschen Volke eine außerordentliche Gefahr durch gewaltsame Vermischung mit Farbigen, durch Verseuchung mit Geschlechtskrankheiten (…)." Das wahre Ausmaß der "rassischen Verunreinigung" sei schwer zu ermessen, denn die Träger "artfremden Bluts" seien oft nicht als solche erkennbar. "Ganze Generationen können scheinbar rein kaukasisch sein, ein junges Paar aus solchen ‚seit Menschengedenken‘ rein weißen Familien heiratet, freut sich auf den Sprößling, und es kommt ein erbärmlicher Mischling." Die Kränklichkeit der "Mischlinge" rühre daher, dass die Kinder weder den klimatischen Bedingungen noch den sozialen Anforderungen des "verwickelten Ablauf[s] europäischen Geschehens" gewachsen seien. Rosenberger prophezeite eine düstere Zukunft: "Wehe der weißen Rasse, wenn das dichtbevölkerte Rheinland der Mulattisierung im Herzen des rein weißen Europas verfällt!"

Auch staatliche Stellen trugen zu einem öffentlichen Diskurs bei, der Besatzungskinder of Color als bedrohliche "Keimträger" brandmarkte. Die Haupthilfsstelle Pfalz, eine Einrichtung der bayerischen Regierung, arbeitete eng mit der amerikanischen Journalistin Ray Beveridge zusammen, die in ihren Reden unter anderem zu Lynchjustiz gegen Kolonialsoldaten aufrief. 1922 veröffentlichte Beveridge ihren Vortrag "Die schwarze Schmach – Die weiße Schande", in dem sie behauptete, dass "60 Prozent der Kinder, die durch die französische Besatzung das Licht der Welt erblicken, schon mit Syphilis zur Welt kommen", und dass "Mischlingskinder meistens die schlechten Eigenschaften und Laster beider Eltern in sich tragen". Ein gestelltes Foto zeigte die Amerikanerin mit einem schwarzen Jungen und einem weißen Mädchen, das sich hilfesuchend an Beveridge klammert. Angeblich handelte es sich bei den Kindern um "ein Bastard-Kind, 9 Monate alt, das Kind einer deutschen weißen Mutter und eines farbigen Franzosen" und um ein "deutsche[s] unterernährte[s] Kind, 6 Jahre alt, ein Opfer der unmenschlichen Hungerblockade". Die Nachricht war eindeutig: Besatzungskinder of Color waren keine Deutschen, sondern gewaltsam in die Bevölkerung eingeschleuste "Fremdkörper", die den "echten" deutschen Kindern lebenswichtige Ressourcen entzogen.

Eine Anfrage des Reichsfrauenausschusses der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) an den Reichsminister für die besetzten rheinischen Gebiete vom Februar 1927 verdeutlicht, welch tiefe Wurzeln die rassistische Hysterie über die angeblichen Gefahren der "Mischlingskinder" geschlagen hatte. Der Ausschuss bat "um gefällige Mitteilung, ob irgend welche Einrichtungen bestehen, um Kinder, die von farbigen Truppen im besetzten Gebiet stammen, zu versorgen und zu verhindern, dass solche Mischlinge im deutschen Volke aufgehen". Der Reichsminister äußerte sich pessimistisch: Da die meisten der Kinder unehelich geboren waren, hatten sie die Staatsbürgerschaft ihrer Mutter geerbt und waren somit Reichsangehörige. "Hieraus ergibt sich, dass ihrer Abkunft wegen irgendwelche Sondermaßnahmen gegen sie nicht werden ergriffen werden können." Die Anfrage motivierte den Minister, eine neuerliche Zählung der "farbigen Besatzungskinder" in Auftrag zu geben. Das Ergebnis war bescheiden: 1927 befanden sich im Rheinland nur einige Hundert Kinder, die bekanntermaßen von französischen Kolonialsoldaten abstammten.

Bezeichnenderweise hatte die geringe Zahl von schwarzen rheinischen Kindern keinerlei mildernden Einfluss auf Ängste vor "rassischer Verseuchung". In der bayerischen Pfalz waren 715 außereheliche Kinder gezählt worden, deren Väter Besatzungssoldaten waren; nur neun Prozent (68) stammten von Kolonialsoldaten ab. Dennoch machten bayerische Beamte im Sommer 1927 einen radikalen Vorstoß. Im Juli bat Pfalzkommissar Heinrich Jolas den bayerischen Vertreter beim Reichsrat, Ministerialrat Franz Sperr, beim Reichsgesundheitsamt Erkundigungen einzuziehen, "ob sich zur Reinhaltung der Rasse im besetzten Gebiet von farbigem Blut nichts machen lässt". Wie Diskussionen im bayerischen Innenministerium ergeben hätten, sei "die Unfruchtbarmachung von Mischlingen durch einen gänzlich schmerzlosen Eingriff zu erzielen". Jolas war sich "darüber klar, daß solcher Eingriff nach der gegenwärtigen Rechtslage unzulässig ist".

In den darauffolgenden Monaten eruierte der Reichsminister für die besetzten Gebiete zwei alternative "Lösungen" des behaupteten Problems der "Mischlingskinder": Zwangssterilisation oder Exilierung. Da Deutschland jedoch zu diesem Zeitpunkt noch kein Sterilisationsgesetz besaß, waren Zwangssterilisationen letztlich zu riskant. Zur Erforschung der bestehenden Möglichkeiten, die Kinder nach Übersee abzuschieben, wandte sich das Ministerium an Johannes Witte von der Ostasienmission des Allgemeinen Evangelisch-Protestantischen Missionsvereins. Anfang Januar 1928 berichtete Witte, dass man die Idee, die Kinder in deutsche Missionen im Ausland zu verbringen, wohl aufgegeben müsse. "Meine Erkundigungen über die Frage der dunkelfarbigen Mischlingskinder im besetzten Gebiet haben ergeben, dass die sämtlichen Pfarrer, in deren Gebiet sich solche Kinder finden, die Meinung vertreten, daß es in den allermeisten Fällen unmöglich sein wird, die Angehörigen zu bewegen, einem Abtransport des Kindes nach Afrika oder in andere Länder zuzustimmen."

Infolgedessen konzentrierten sich staatliche Stellen verstärkt darauf, von alliierten Regierungen und Soldaten Unterhaltszahlungen für deutsche Besatzungskinder einzufordern. Nur Frankreich war jedoch bereit, in bestimmten Fällen Alimentenklagen unverheirateter deutscher Mütter gegen Soldaten der französischen Armee zuzulassen. Auch Besatzungskindern of Color konnte diese Neuerung zugutekommen. So erklärte sich der marokkanische Soldat Messaoud ben Y. im November 1929 damit einverstanden, zum Unterhalt seiner in Frankfurt am Main lebenden vierjährigen Tochter I. K. beizutragen. Deutsche Frauen und Kolonialsoldaten, die heiraten wollten, begegneten allerdings weiterhin erheblichen Widerständen vonseiten deutscher Behörden.

Nationalsozialismus: Konstruktion von "Rasse"

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten löste einen Radikalisierungsschub in Diskursen über schwarze Besatzungskinder aus. Als im Frühling 1933 über das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GVeN) beraten wurde, mehrten sich die Forderungen nach einer Ausweitung des Sterilisationsgesetzes auf schwarze Besatzungskinder. In seiner Schrift "Rasseprobleme im Dritten Reich" rief Hans Macco dazu auf, die "Überbleibsel der schwarzen Schmach am Rhein auszumerzen". Die "Mulattenkinder" seien "entweder durch Gewalt entstanden, oder aber die weiße Mutter war eine Dirne. In beiden Fällen besteht nicht die geringste moralische Verpflichtung gegenüber dieser fremdrassischen Nachkommenschaft". Das GVeN vom 14. Juli 1933 bot jedoch keine Handhabe, Menschen allein aufgrund ihrer "Rassezugehörigkeit" zwangsweise zu sterilisieren.

Im April 1933 ordnete der preußische Innenminister Hermann Göring an, alle "Mischlinge" erneut zu zählen. Zeitgleich wurde das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik (KWI-A) mit einer Lokalstudie rheinischer "Mischlingskinder" beauftragt. Die Studie sollte dazu dienen, "ein einwandfreies Urteil über den körperlichen und geistigen Zustand der Bastardkinder und über die rassische Bedeutung dieser Beimischung fremden Blutes in unseren westlichen Grenzgebieten zu gewinnen". Dazu untersuchte der Anthropologe Wolfgang Abel, ein Assistent des KWI-A Direktors Eugen Fischer, im Sommer 1933 in Wiesbaden dreiunddreißig Kinder marokkanischer beziehungsweise vietnamesischer Väter. Abel verzichtete dabei bewusst auf die Einbeziehung einer Kontrollgruppe weißer Besatzungskinder. Dennoch behauptete er, bewiesen zu haben, dass Besatzungskinder of Color aufgrund ihrer "rassischen Veranlagung" sowohl körperlich als auch geistig "arischen" Kindern unterlegen waren, was er damit erklärte, dass es im französischen Protektorat Marokko zu einer ungewöhnlich "starken Mischung von negriden mit orientalischen und mediteranen (…), z.T. auch nordeuropäischen Rasseelementen" gekommen sei. Im Gegensatz zu den Kindern vietnamesischer Soldaten, die Abel als "leicht erziehbar und folgsam" beschrieb, zeichneten sich die "Marokkaner-Bastarde" angeblich durch "Unfolgsamkeit, Liederlichkeit, Vorliebe für Straßenleben, große Erregbarkeit und Jähzorn" aus. Allerdings habe die starke "Mischung" des Erbguts ihrer marokkanischen Väter bei zwei Mädchen dazu geführt, dass "der fremde Einschlag nur schwach zu sehen" sei. Damit suggerierte Abel, dass von den Kindern marokkanischer Soldaten eine besonders akute Gefahr für die "Reinhaltung der Rasse" ausging, da ihre "Fremdartigkeit" potenziell "unsichtbar" war.

Im Anschluss an Abels Wiesbaden-Studie kam es zu einer Reihe von Verschärfungen in der Erfassung schwarzer Besatzungskinder. Am 28. Februar 1934 fasste Staatssekretär Grauert für Göring zusammen, dass für Preußen 145 "Mischlinge" ermittelt worden seien, er diese Zahl jedoch für zu niedrig halte, da "erfahrungsgemäß die Mischlinge oft einen fast rein europäischen Typ zeigen". Schätzungen, die von 500–600 Kindern ausgingen, seien realistischer. Der Staatssekretär bedauerte, dass die Sterilisierung aller "Mischlinge" durch ein Sondergesetz zu unerwünschten Spannungen mit Frankreich und Japan führen würde. "Immerhin dürfte aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse anzunehmen sein, dass namentlich unter den Mischlingen marokkanischer Herkunft eine größere Zahl erblich Minderwertiger ist, auf die das Gesetz vom 14. Juli 1933 ohne weiteres anwendbar ist."

In den folgenden Monaten wurden preußische Kreisärzte ermutigt, Besatzungskinder of Color daraufhin zu untersuchen, ob sie die Kriterien des Sterilisationsgesetzes zumindest oberflächlich erfüllten. Dies führte zu einer zunehmenden sozialen Ausgrenzung der Kinder und zu einer Intensivierung ihrer vermeintlich objektiven "rassischen Beurteilung" durch Ärzte und Lehrerinnen.

Vier Jahre lang dauerte das politische Tauziehen darüber, wie man die vorgebliche "rassische Gefahr" der rheinischen Kinder am wirkungsvollsten bekämpfte. Im Verlauf einer Tagung der Arbeitsgruppe II des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs- und Rassenpolitik, die am 11. März 1935 im Reichsministerium des Innern stattfand, formierten sich rivalisierende Positionen. In seinem Vortrag "Wege zur Lösung der Bastardfrage" sprach sich der Leiter des Rassenpolitischen Amts der NSDAP, Walter Groß, für die Zwangssterilisation der "Mischlinge" aus. Groß gab zu, dass eine solche Maßnahme nicht mit dem Sterilisationsgesetz vereinbar war und daher heimlich von der Gestapo koordiniert und von regimetreuen Ärzten durchgeführt werden müsse. Vertreter des Auswärtigen Amts sowie Ministerialdirektor Arthur Gütt, der Leiter der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern und "Vater" des GVeN, befürworteten dagegen eine Politik der systematischen Exilierung, um potenzielle diplomatische Konflikte zu vermeiden. Schließlich war es jedoch die von Groß favorisierte Strategie, die sich durchsetzte. Am 18. April 1937 erließ Hitler persönlich den Befehl, "die Maßnahmen zur Durchführung der Unfruchtbarmachung der Rheinlandbastarde sofort in Angriff zu nehmen".

Im Verlauf des Sommers 1937 wurden schätzungsweise zwischen 400 und 600 Besatzungskinder of Color zwangssterilisiert. Drei regionale Sonderkommissionen, die in Koblenz, Ludwigshafen und Wiesbaden unter Vorsitz hochrangiger Gestapobeamter tagten, koordinierten die heimliche Aktion. Den Kommissionen beigeordnet waren Eugeniker, die mehrheitlich mit dem Berliner KWI-A affiliiert waren (darunter auch Abel und Fischer) und deren "anthropologische Gutachten" letztlich darüber entschieden, ob ein Kind sterilisiert wurde. Unter den Opfern der Massensterilisationen war auch I. K., die außereheliche Tochter des Soldaten Messaoud ben Y., deren Mutter acht Jahre zuvor erfolgreich für Unterhaltszahlungen gekämpft hatte. Das Mädchen stand am 19. Juni 1937 im Alter von zwölf Jahren vor den Mitgliedern der Sonderkommission I (Wiesbaden) und wurde von Abel untersucht. Laut Kommissionsbericht kam Abel zu dem Schluss, "dass die I. K. Abkomme eines farbigen Angehörigen der ehemaligen Besatzungstruppen (Afrikaner) ist und eindeutig entsprechende anthropologische Merkmale aufweist. Sie ist deshalb unfruchtbar gemacht worden."

Diskurse und Vergessen in der Bundesrepublik

Im Oktober 1956 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Erhebung "Die unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen im Bundesgebiet und Berlin (West)". Das Amt begründete die Erhebung damit, dass die Lage außerehelicher Besatzungskinder, von denen auch nach Erlöschen des Besatzungsstatuts im Mai 1955 nur eine begrenzte Zahl Anspruch auf väterliche Unterhaltszahlungen hatte, seit längerem ein zentrales Thema der "sozialpolitischen Diskussion" sei. Außereheliche Besatzungskinder, deren Mütter nicht für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen konnten, hatten ein Anrecht auf öffentliche Unterstützung. Es sei, so das Statistische Bundesamt, jedoch wenig bekannt über die Gesamtzahl der Kinder sowie das Ausmaß der Kosten "für diese besondere Art der Kriegsfolgen".

Die Erhebung erfasste Kinder, die unter "Amtsvormundschaft der Jugendämter und (…) unter Einzel-, Vereins- und Anstaltsvormundschaft" standen. Sie unterschied zwischen weißen Kindern und Besatzungskindern "farbiger Abstammung". Unter den 67753 gezählten außerehelichen Nachkommen alliierter Soldaten befanden sich 4776 (sieben Prozent) schwarze Kinder. Neun Prozent (417) der schwarzen Kinder waren von ihren Müttern zur Adoption freigegeben worden. Bei den weißen Kindern waren es drei Prozent (1744). Obwohl Besatzungskinder auch in der Weimarer Republik wiederholt durch staatliche Stellen gezählt worden waren, waren Informationen immer nur bruchstückhaft an die Öffentlichkeit gelangt. Sowohl in den Zwanzigerjahren als auch im Dritten Reich dienten separate Statistiken über schwarze Besatzungskinder primär propagandistischen Zwecken. Im Gegensatz hierzu erfasste die Erhebung von 1956 schwarze und weiße Besatzungskinder gemeinsam und machte die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. War dieser veränderte Umgang mit Statistiken über Besatzungskinder auch Ausdruck einer größeren Bereitschaft, schwarze Kinder nicht als "Fremdkörper", sondern als Teil der deutschen Gesellschaft zu betrachten?

Historiker*innen haben zu Recht auf die tiefen politischen Ambivalenzen hingewiesen, die bundesrepublikanische Diskurse über Besatzungskinder of Color kennzeichneten. Dies verdeutlicht eine frühe Zählung, die das Bundesinnenministerium am 8. November 1950 veranlasste und die offen darauf zielte, schwarze Besatzungskinder zu identifizieren, die "außerhalb eines familiären Zusammenhangs" lebten und so für eine Übersiedlung "in das Heimatland ihrer Väter" in Frage kamen. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren arbeiteten staatliche Stellen eng mit kirchlichen und privaten Organisationen zusammen, um schwarze Kinder in internationale Adoptionen zu vermitteln. Solche Bemühungen waren oft von ehrlicher Sorge um das Wohlergehen der Kinder motiviert; gleichzeitig spielten jedoch auch zwiespältige und rassistische Gründe eine Rolle, etwa die Befürchtung, dass die "Andersartigkeit" der Kinder ein unüberbrückbares Hindernis für ihre Eingliederung in die deutsche Gesellschaft darstelle.

Die Erkenntnis, dass die überwiegende Mehrheit der schwarzen Besatzungskinder zumindest mittelfristig in Deutschland bleiben würde, führte zu einer Reihe von Maßnahmen, die die Kinder vor rassistischer Diskriminierung schützen sollten. Behördenvertreter, kirchliche Organisationen und liberale Intellektuelle betrachteten die erfolgreiche Integration der Kinder als einen "Prüfstein" der westdeutschen Demokratie und als eine wertvolle Möglichkeit, ihre deutschen Mitbürger*innen zu größerer Toleranz zu erziehen. Auch international – besonders auch unter Afroamerikaner*innen – bestand Besorgnis darüber, ob Besatzungskinder of Color in Deutschland in Sicherheit leben könnten. Für den westdeutschen Staat hing die Frage des Schutzes der schwarzen Besatzungskinder daher auch damit zusammen, der Weltöffentlichkeit beweisen zu können, dass die Bundesrepublik kategorisch mit dem Nationalsozialismus gebrochen hatte.

Ab 1951 konsultierte die Bundesregierung prominente Psychologen und die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Materialien und Richtlinien, die Schulbehörden, Lehrer*innen und Eltern auf die schwarzen Erstklässler vorbereiten sollten. Im Mai 1952 entschied die Konferenz der Kultusminister der Länder, Erlasse an die Schulen zu senden, "in denen die Lehrer und Eltern gebeten werden sollen, die Mitschüler zu kameradschaftlicher Haltung gegenüber farbigen Schulneulingen anzuhalten". In den späten Fünfzigerjahren richtete sich das Augenmerk verstärkt auf Gefahren der Diskriminierung am Ausbildungsplatz. Im September 1959 wies der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit die Landesarbeitsämter darauf hin, dass die ersten der rund 6000 "farbigen Besatzungskinder" demnächst auf Ausbildungsplatzsuche gehen würden. Es müsse erreicht werden, "dass die farbigen Kinder in Gemeinschaft mit den übrigen Jugendlichen und unter den gleichen Bedingungen wie diese ihre Ausbildung erfahren". Die Bundesregierung, so der Präsident, "steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (…) Sollten den Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrigen Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen (…) gewährleisteten Rechte besorgt sein."

Wie erfolgreich waren diese Initiativen, rassistische Diskriminierung gegen schwarze Deutsche zu bekämpfen? Ein Artikel, der 1962 in dem Wochenmagazin "Stern" erschien, beleuchtete die unterschiedlichen Lebenserfahrungen einer kleinen Gruppe afrodeutscher Kinder und Jugendlicher aus Hamburg, Frankfurt am Main und München. Einige berichteten von offenen rassistischen Anfeindungen, etwa in der Schule. Typisch schien zu sein, dass die jungen Frauen und Männer sich in ihrem unmittelbaren Familien- und Freundeskreis akzeptiert fühlten, dagegen aber oft von Menschen, die sie nicht kannten, als "fremdartig" behandelt und rassistisch beleidigt wurden. Eine Protagonistin des Artikels vermutet, das entspringe "mehr der Dummheit oder der Neugierde" denn einer bewussten Taktlosigkeit. Der Autor resümiert: "800 Mischlinge (…) wuchsen nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland auf. Sie sind, soweit sie nicht auswanderten, zum überwiegenden Teil in einer gleichgültigen oder abweisenden Umwelt untergegangen."

Behauptungen, die Weimarer Generation schwarzer Besatzungskinder sei mehr oder weniger spurlos aus der deutschen Gesellschaft verschwunden, durchziehen bundesrepublikanische Diskurse über die Generation des Zweiten Weltkriegs. In Wirklichkeit lebte eine nennenswerte Zahl der ersten Generation in der Bundesrepublik. Unter ihnen war L. M. aus Wiesbaden, die einen marokkanischen Vater hatte und als Kind an der Abel-Studie teilnehmen musste. Sie war im Sommer 1937 zwangssterilisiert worden. 1942 wurde sie von der Gestapo verhaftet und bezichtigt, ein verbotenes Verhältnis zu einem Tschechen gehabt zu haben. Zunächst im Mädchenkonzentrationslager Uckermark inhaftiert, wurde sie im Februar 1943 in das unmittelbar angeschlossene Frauenkonzentrationslager Ravensbrück überwiesen, aus dem sie Ende April 1945 entkam. 1954 stellte L. M. einen Entschädigungsantrag in Wiesbaden. Im August 1963 wies die Wiesbadener Entschädigungsbehörde ihren Antrag mit der Begründung zurück, "die Antragstellerin ist nicht aus rassischen Gründen, sondern aus fürsorgepolizeilichen Erwägungen inhaftiert worden. Aufgrund ihres vorangegangenen Lebenswandels wurde (…) die sogenannte Fürsorgeerziehung angeordnet. Damit wurde der Antragstellerin im Wege eines ordentlichen Gerichts- bzw. Vormundschaftsverfahrens die Freiheit entzogen".

Die Weimarer Generation von Besatzungskindern of Color war dem unnachgiebigen Hass ausgesetzt, den die Propagandakampagne gegen die "schwarze Schmach" geschürt hatte. Im Nationalsozialismus wurden die Nachkommen französischer Kolonialsoldaten gewaltsam verfolgt und zwangssterilisiert. Schwarze Besatzungskinder, die in der Bundesrepublik aufwuchsen, begegneten oft tiefsitzenden rassistischen Ressentiments und Vorurteilen. Gleichzeitig bemühten sich Teile der westdeutschen Öffentlichkeit und der staatlichen Behörden, die zweite Generation vor rassistischer Diskriminierung zu schützen. Dadurch eröffneten sich potenziell neue Spielräume, innerhalb derer schwarze Deutsche ihre Rechte effektiver verteidigen konnten. Im Verlauf der Sechzigerjahre gerieten die "Mischlingskinder" des Zweiten Weltkriegs mehr und mehr in Vergessenheit. Damit verblassten auch die Debatten über Deutsche of Color und ihren Platz in der deutschen Gesellschaft. Die selbstgefällige Wahrnehmung, dass Westdeutschland die schwarzen Besatzungskinder letztlich ohne nennenswerte Probleme erfolgreich integriert habe, spielte in diesem Prozess eine zentrale Rolle. Diese Haltung war wesentlich dadurch erleichtert worden, dass die Geschichte der Verfolgung der Weimarer Generation schwarzer Besatzungskinder und die Realität ihrer Präsenz in der deutschen Nachkriegsgesellschaft im öffentlichen Bewusstsein weitgehend ausgeblendet waren.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Fatima El-Tayeb, Schwarze Deutsche, Der Diskurs um "Rasse" und nationale Identität 1890–1933, Frankfurt/M. 2001.

  2. Vgl. Michelle Wright, Becoming Black. Creating Identity in the African Diaspora, Durham 2004, S. 190.

  3. Verhandlungen der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 343, Berlin 1920, S. 3407.

  4. Vgl. Christian Koller, "Von Wilden aller Rassen niedergemetzelt". Die Diskussion um die Verwendung von Kolonialtruppen in Europa zwischen Rassismus, Kolonial- und Militärpolitik (1914–1930), Stuttgart 2001; Sandra Maß, Weiße Helden, schwarze Krieger. Zur Geschichte kolonialer Männlichkeit in Deutschland 1918–1964, Köln 2006; Iris Wigger, Die "schwarze Schmach am Rhein". Rassistische Diskriminierung zwischen Geschlecht, Klasse, Nation und Rasse, Münster 2007; Julia Roos, Nationalism, Racism and Propaganda in Early Weimar Germany. Contradictions in the Campaign against the "Black Horror on the Rhine", in: German History 1/2012, S. 45–74.

  5. Vgl. das Schreiben Carl-Ludwig Diego von Bergens, des Botschafters des Deutschen Reichs beim Heiligen Stuhl, an Unterstaatssekretär Edgar Haniel von Haimhausen vom 8.4.1920, sowie Haniels internes Memorandum vom gleichen Tag, in: Politisches Archiv des Auswärtigen Amts (PAAA) R. 74.427, ohne Paginierung.

  6. Bericht des Reichskommissars für die besetzten rheinischen Gebiete vom 28.1.1922, in: Landesarchiv Nordrhein Westfalen, Regierung Düsseldorf Nr. 15148, S. 90–110.

  7. Vgl. Maß (Anm. 4), S. 79.

  8. Margarete Gärtner, die Vorsitzende der halbamtlichen Rheinischen Frauenliga (RFL) im Reichsinnenministerium, bemerkte, dass die "sittlichen Zustände" im amerikanisch besetzten Gebiet, in dem nahezu ausschließlich weiße Truppen stationiert waren, "am schlimmsten" seien. Protokoll einer Sitzung der RFL vom 9.4.1921, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München (BayHStA) Haupthilfsstelle Pfalz (HHStPf) Nr. 35, ohne Paginierung.

  9. Vgl. Wigger (Anm. 4), S. 34–66; Koller (Anm. 4), S. 284–311.

  10. Robert Reinders, Racialism on the Left. E.D. Morel and the "Black Horror on the Rhine," in: International Review of Social History 13/1968, S. 1–28.

  11. E.D. Morel, The Horror on the Rhine, London 1921, S. 10. Aus dem Englischen übersetzt durch die Autorin.

  12. Vgl. Ann Laura Stoler, Carnal Knowledge and Imperial Power. Race and the Intimate in Colonial Rule, Berkeley 2010, S. 58.

  13. Vgl. Birthe Kundrus, Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien, Köln 2003, S. 219–279; Krista Molly O’Donnell, The First Besatzungskinder. Afro-German Children, Colonial Childrearing Practices, and Racial Policy in German Southwest Africa, 1890–1914, in: Patricia Mazon/Reinhild Steingröver (Hrsg.), Not So Plain as Black and White. Afro-German Culture and History, 1890–2000, Rochester 2005, S. 61–81.

  14. Vgl. Alexandra Przyrembel, "Rassenschande". Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus, Göttingen 2003, S. 43; Tina Campt, Other Germans. Black Germans and the Politics of Race, Gender and Memory in the Third Reich, Ann Arbor 2004, S. 28.

  15. Franz Rosenberger, Gefahr der Mulattisierung, in: Münchner Neueste Nachrichten, 18.4.1922.

  16. Vgl. Wigger (Anm. 4), S. 56–61.

  17. Ray Beveridge, Die schwarze Schmach. Die weiße Schande, Hamburg 1922, S. 22.

  18. Ebd., Titelblatt.

  19. Dr. von Dryander an den Reichsminister für die besetzten Gebiete, 12.2.1927, in: Bundesarchiv Berlin (BAB), Reichsministerium für die besetzten Gebiete, R1601/2234, ohne Paginierung.

  20. Reichsminister für die besetzten Gebiete an Dr. von Dryander, 23.2.1927, in: BAB R1601/2234.

  21. Vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, "Übersicht über die Zahl der unehelichen Kinder in der Pfalz, die von Besatzungsangehörigen stammen", in: BAB R 1601/2234.

  22. Heinrich Jolas an Ministerialrat Sperr, 21.7.1927, abgedruckt in: Reiner Pommerin, "Sterilisierung der Rheinlandbastarde": Das Schicksal einer farbigen deutschen Minderheit 1918–1937, Düsseldorf 1979, S. 92–93.

  23. Dr. J. Witte an den Reichsminister für die besetzten Gebiete, 11.1.1928, in: BAB R 1601/2234.

  24. Vgl. Julia Roos, Racist Hysteria to Pragmatic Rapprochement? The German Debate over Rhenish "Occupation Children" 1920–1930, in: Contemporary European History 2/2013, S. 155–180.

  25. Vgl. ebd., S. 176.

  26. Hans Macco, Rasseprobleme im Dritten Reich, Berlin 1934, S. 13.

  27. Vgl. Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik, Opladen 1986.

  28. Vgl. Pommerin (Anm. 22), S. 45–48.

  29. Ludwig Grauert, Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten, 28.2.1934, in: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStAW), Regierungspräsident Wiesbaden Abt. 405/3158, S. 447.

  30. Wolfgang Abel, Über Europäer-Marokkaner und Europäer-Annamiten-Kreuzungen, in: Zeitschrift für Morphologie und Anthropologie Bd. XXXVI/1937, S. 311–328, hier S. 313.

  31. Ebd., S. 327.

  32. Ebd., Tafel LI.

  33. Grauert (Anm. 29), S. 450.

  34. Vgl. Pommerin (Anm. 22), S. 71–77; Robbie Aitken/Eve Rosenhaft, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community 1884–1960, Cambridge 2013, S. 264–265.

  35. Dokument Nr. 82 und Anhang, FV 200*, in: Friedrich Hartmannsgruber (Hrsg.), Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1945. Bd. IV (1937), München 2005, S. 273–275; 744. Vgl. Gisela Tascher, Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der "Rheinlandbastarde" von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945, in: Deutsches Ärzteblatt 10/2016, S. A 420–422.

  36. Vgl. Campt (Anm. 14), S. 73; Bock (Anm. 27), S. 354.

  37. Sonderkommission I Wiesbaden an Städtisches Gesundheitsamt Frankfurt am Main, 16.8.1937, in: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main (IfS), Stadtgesundheitsamt 5.131.

  38. Statistisches Bundesamt, Die unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen im Bundesgebiet und Berlin (West), in: dass. (Hrsg.), Statistische Berichte, 10.10.1956, S. 2.

  39. Ebd., Tab. 1.

  40. Vgl. Yara-Colette Lemke Muniz de Faria, Zwischen Fürsorge und Ausgrenzung. Afrodeutsche "Besatzungskinder" im Nachkriegsdeutschland, Berlin 2002; Heide Fehrenbach, Race after Hitler. Black Occupation Children in Germany and America, Princeton 2005; Silke Satjukow/Rainer Gries, "Bankerte". Besatzungskinder in Deutschland nach 1945, Frankfurt/M. 2015.

  41. Dr. Rothe, Bundesinnenministerium, an den Bayerischen Innenminister, 8.11.1950, in: Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Ministerium des Innern/81083, keine Paginierung.

  42. Vgl. Lemke Muniz de Faria (Anm. 40), S. 99–106.

  43. Auszugsweise Abschrift aus einer Niederschrift über die Besprechung der Kultusminister am 5.5.1952, in: Bundesarchiv Koblenz (BAK), B304/2059, keine Paginierung.

  44. Der Präsident des Bundesamts für Arbeit an die Landesarbeitsämter, 9.9.1959, in: BAK B149/8679, S. 60.

  45. Heidi mit der dunklen Haut, in: Stern 25/1962, S. 40, IfS Fürsorgeamt Nr. 4991: "Amtsvormundschaft farbige Besatzungskinder", 1962–69.

  46. Vgl. Julia Roos, The Race To Forget? Bi-Racial Descendants of the First Rhineland Occupation in 1950s West German Debates about the Children of African American GIs, in: German History 4/2019, 517–539.

  47. Der Regierungspräsident Wiesbaden/Entschädigungsbehörde, Bescheid in der Entschädigungssache der Arbeiterin L. M., 22.8.1963, in: HHStAW 518/1071, S. 53.

  48. Vgl. Fehrenbach (Anm. 40), S. 178.

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ist Professorin für Geschichte an der Indiana University in Bloomington, USA, mit einem Schwerpunkt auf der Geschichte der Weimarer Republik.
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