Der Begriff „Sanktion“ leitet sich ab vom lateinischen Wort sancire, das „heiligen“, „anerkennen“, „bekräftigen“, aber auch „verbieten“ bedeuten kann. Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnet der Ausdruck meist eine Reaktion auf ein bestimmtes Verhalten, also im positiven Sinn beispielsweise eine Belohnung, im negativen Sinn eine Bestrafung. Insofern stehen Sanktionen immer in Zusammenhang mit Normen – seien es soziale Normen wie schulische Erwartungshorizonte und kulturelle Gepflogenheiten oder rechtliche Normen wie Gesetze. Sie strukturieren unser Zusammenleben von der zwischenmenschlichen über die gesamtgesellschaftliche bis hin zur internationalen Ebene.
In den internationalen Beziehungen sind Sanktionen ein Instrument, um Staaten ohne Rückgriff auf militärische Gewalt für Verstöße gegen das Völkerrecht zu bestrafen beziehungsweise davon abzuhalten oder sie zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen – etwa in Form von Handelsbeschränkungen oder Einreiseverboten für Einzelpersonen. So wurde zum Beispiel Iran unter anderem aufgrund seines Atomprogramms mit internationalen Sanktionen belegt. Aktuell stehen vor allem die Sanktionen einer breiten Koalition überwiegend westlicher Staaten gegen Russland infolge seines Angriffs auf die Ukraine im Fokus. Wie zielführend sind solche Sanktionen im Einzelfall? Und welche auch humanitären Kosten sind mit ihnen verbunden?
Dort, wo negative Sanktionen einen staatlichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen bedeuten, stellt sich die Frage nach ihrer Effektivität und Verhältnismäßigkeit umso dringlicher. Das gilt vor allem mit Blick auf strafrechtliche Sanktionen wie Freiheits- und Geldstrafen. In Deutschland werden aber auch die Sanktionsregelungen beim Bürgergeld (ehemals „Hartz IV“), die eine Minderung der Leistungen erlauben, wenn jemand nicht an seiner Arbeitsmarktintegration mitwirkt, immer wieder kritisch diskutiert.