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Reproduktive Gesundheit | Reproduktive Rechte | bpb.de

Reproduktive Rechte Editorial Reproduktive Rechte als gleiche Freiheit Kleine Geschichte der modernen Reproduktionspolitik Vielstimmige Allianzen. Reproduktive Gerechtigkeit im Kontext deutscher Verhältnisse Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs? Zwei Perspektiven Plädoyer für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts Plädoyer für eine Ethik der Bezogenheit Reproduktive Gesundheit. Zwischen individuellen Ansprüchen und gesellschaftlichen Realitäten 30 Jahre Kairo-Konferenz. Sexuelle Selbstbestimmung im Spannungsfeld internationaler Bevölkerungs- und Entwicklungspolitik

Reproduktive Gesundheit Zwischen individuellen Ansprüchen und gesellschaftlichen Realitäten

Daphne Hahn

/ 17 Minuten zu lesen

Historische und gesellschaftliche Einflüsse prägen die Zugänge zu reproduktiver Gesundheit. Notwendig ist ein gleichberechtigter Zugang zu reproduktiven Dienstleistungen – als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit und individueller Entscheidungsfreiheit.

Reproduktive Gesundheit ist ein Thema von zentraler Bedeutung für jeden Menschen und beeinflusst nicht nur die soziale Entwicklung, sondern auch die körperliche und psychische Gesundheit. Das an den Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angelehnte Konzept umfasst das vollständige körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden in all jenen Belangen, die mit dem Fortpflanzungssystem und seinen Funktionen zusammenhängen. Es reicht von der Familienplanung über das Thema Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Umgang mit sexuell übertragbaren Krankheiten.

Vorstellungen über „Reproduktion“ – über die Zahl der gewünschten Kinder, Formen und Zugang zu Methoden der Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt – sind heute an die Überzeugung geknüpft, dass sexuelle und reproduktive Entscheidungen individuelle Entscheidungen sind, die Menschen selbstbestimmt treffen. Zugleich ist das Thema politisch, weil es mit Vorstellungen von Familie und Geschlecht, dem „richtigen“ Zeitpunkt, Kinder zu gebären, oder der Frage verbunden ist, wem das Kinderkriegen überhaupt zusteht – und wem nicht. Diese Vorstellungen haben sich historisch gewandelt. So sollten zum Beispiel Gesetze gegen den Verkauf und die Verbreitung von Verhütungsmitteln, die 1920 in Frankreich, 1930 in Italien und 1941 im nationalsozialistischen Deutschland erlassen wurden, das Wachstum der Bevölkerung fördern. Der 1871 normierte und noch heute im Strafgesetzbuch (StGB) im 16. Abschnitt („Straftaten gegen das Leben“) verortete Paragraf 218, der den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, diente ursprünglich ebenfalls der Sicherung des Bevölkerungswachstums. Das 1933 in Paragraf 219a StGB verankerte Verbot, in „grob anstößiger Weise“ für Abbrüche von Schwangerschaften zu „werben“, verfolgte – bis zu seiner Streichung 2022 – das Ziel, Frauen den Zugang zu Informationen über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs zu erschweren. Und Gesetze wie das ebenfalls 1933 erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ dienten dazu, eine „rassenhygienische Politik“ durchzusetzen und Leben zu verhindern, das als „unwert“ galt.

Reproduktion und reproduktive Gesundheit stehen an der Schnittstelle zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlichen Vorstellungen, sie sind in ein komplexes Geflecht aus Machtverhältnissen, sozialen und politischen Normen, Geschlechtervorstellungen, sozioökonomischen Umständen, religiösen Ansichten und biopolitischen Strategien eingebettet. Der Wandel der entsprechenden Ansichten und Praktiken über die Zeit spiegelt insofern nicht nur neue objektive Erkenntnisse wider, sondern ist auch Ausdruck der dynamischen Auseinandersetzung zwischen individuellen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Interessen.

Die Geschichte der reproduktiven Gesundheit ist somit auch eine Geschichte von Kontrolle und Widerstand, von der Durchsetzung staatlicher Interessen und von der Emanzipation individueller Lebensplanungen. Ihre Anerkennung als fundamentales Menschenrecht markiert insofern einen entscheidenden Wendepunkt im Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit. Neben den Themen Schwangerschaft, Geburt und Schwangerschaftsabbruch zählen hierzu auch Fragen rund um die „assistierte Reproduktion“, insbesondere die Themen Eizellspende, Leihmutterschaft und Elternschaft, aber auch der Zugang zu Verhütungsmitteln und geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Nicht zuletzt ist reproduktive Gesundheit damit ein Spiegel gesellschaftlicher Gleichheit: Unterschiede im Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdiensten und ihre unterschiedliche Qualität offenbaren oft tiefer liegende Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft.

Reproduktive Gesundheit als Konzept und Schnittstelle zur sexuellen Gesundheit

Das Konzept der „Sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ (SRGR) geht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 zurück und verknüpft gesundheitliche Aspekte mit Rechten im Bereich der Reproduktion. Der Ursprung des Begriffs „Reproduktive Rechte“ lässt sich in das Jahr 1968 zurückverfolgen, als er in der Schlusserklärung der Menschenrechtskonferenz in Teheran eingeführt und als das Recht von Paaren definiert wurde, selbst zu entscheiden, ob und wann sie Kinder haben möchten und in welchen Abständen diese geboren werden. Auf der Weltbevölkerungskonferenz in Bukarest 1974 wurde dieses Recht erweitert und umfasste nun auch das Recht auf Zugang zu Bildung und Informationen über Verhütungsmethoden sowie die Nutzung entsprechender Dienste und Mittel für eine selbstbestimmte Geburtenkontrolle. Der Zugang zu Verhütung, wie wir ihn heute kennen, ist also ein Ergebnis langjähriger internationaler Diskussionen.

Die anhaltenden Debatten über die Anerkennung von Sexualität als integraler Bestandteil der Menschenrechte mündeten 1994 auf der Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung in Kairo in einen internationalen Konsens, der insbesondere durch die globale HIV/AIDS-Krise möglich wurde, die gemeinschaftliches Handeln erforderte. Auf der Kairo-Konferenz wurde auch der Begriff „Reproductive Health“ geprägt, durch den Reproduktion, Sexualität und Gesundheit erstmals explizit mit den allgemeinen Menschenrechten verknüpft wurden. Dies schloss Rechte wie jenes auf gewaltfreie Partnerschaften und sexuelle Selbstbestimmung ein, deckte aber auch Themenbereiche wie Familienplanung, Mütter- und Kindersterblichkeit, Teenagerschwangerschaften, assistierte Reproduktion oder die Prävention gegen häusliche Gewalt ab. Obwohl die Konvention der 179 teilnehmenden Staaten auf den Grundwerten von Selbstbestimmung, Autonomie und Menschenwürde basierte, blieb das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich ausgeklammert.

In jüngeren Diskussionen wurde das Konzept der sexuellen und reproduktiven Gesundheit um zusätzliche Themen erweitert, darunter um das der sexuellen Orientierung, Intersexualität und der damit einhergehenden Diskriminierung und Stigmatisierung. Auch die Themen sexuelles Vergnügen, sexuelle Funktionsstörung, die Prävention und Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten sowie der Anspruch auf umfassende Aufklärung in sexuellen und reproduktiven Fragen spielen hier eine Rolle. Zahlreiche internationale Dokumente zu Sexualität und Reproduktion haben in den vergangenen zehn Jahren dazu beigetragen, diese Themen vermehrt in den Fokus nationaler und internationaler Debatten zu rücken.

Reproduktive und sexuelle Gesundheit sind eng miteinander verwoben, da Entscheidungen und Zustände im einen Bereich direkte Auswirkungen auf den anderen haben. Besonders deutlich wird das beim Thema Verhütung: Verhütungsmethoden bieten Menschen einerseits die Möglichkeit, über ihre reproduktive Gesundheit eigenständig zu entscheiden, und sie erlauben es ihnen, bewusst zu planen, wann und unter welchen Voraussetzungen sie eine Familie gründen beziehungsweise Kinder haben möchten. Andererseits sind diese Methoden von entscheidender Bedeutung für die sexuelle Gesundheit, da sie nicht nur vor sexuell übertragbaren Infektionen schützen, sondern auch von der Angst vor ungewollten Schwangerschaften befreien und dadurch die sexuelle Lust fördern. Indem sie es Individuen ermöglichen, ihre sexuellen Erfahrungen ohne Sorge zu genießen, spielen Verhütungsmethoden eine wesentliche Rolle bei der Förderung einer selbstbestimmten und beglückenden Sexualität.

Ähnliches gilt für den Bereich Schwangerschaft (und Schwangerschaftsabbruch). Eine Schwangerschaft beeinflusst nicht nur die körperliche Gesundheit einer Person, sondern auch ihr sexuelles Leben und ihre psychische Gesundheit. Entscheidungen rund um eine Schwangerschaft, einschließlich jener zum Schwangerschaftsabbruch, sind ganz erheblich von den Umständen der sexuellen Gesundheit und den persönlichen, sozialen und ökonomischen Ressourcen eines Menschen beeinflusst.

Familienplanung und Verhütung

Ein Beispiel, das das komplexe Wechselspiel zwischen individuellen Vorstellungen, gesellschaftlichen Erwartungen und Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen verdeutlicht, ist das Thema Familienplanung und Verhütung. Familienplanung beschreibt den Prozess, durch den Individuen oder Paare die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder bestimmen. Sie ist ein integraler Bestandteil der persönlichen Lebensgestaltung, kann aber nicht nur als eine Reihe von persönlichen oder paarbezogenen Entscheidungen zur Frage des Zusammenlebens verstanden werden, sondern ist ein komplexer Vorgang, der von verschiedenen gesellschaftlichen Diskursen, Strukturen und rechtlichen Regelungen beeinflusst wird.

Familienplanung ist eingebettet in die Lebensgestaltung der Individuen und umfasst zum Beispiel Entscheidungen darüber, ob und wann Menschen mit der Elternschaft beginnen möchten, wie viele Kinder sie haben wollen, in welchen Abständen diese Kinder geboren werden sollen und wann die Familienplanung abgeschlossen ist. Die meisten Menschen treffen die Entscheidung darüber, ob, wann und unter welchen Bedingungen sie eine Schwangerschaft beginnen und fortsetzen möchten, im Hinblick auf eine gute Elternschaft und die Lebensqualität und Lebenschancen eines Kindes. Allerdings unterstellt der Terminus „Familienplanung“ ein rationalistisches Planungs- und Entscheidungsverständnis. Im Alltag ist Familienplanung hingegen mit zahlreichen affektiven, spontanen und zufälligen Entscheidungen verwoben – und erfolgt als Folge gelebter Sexualität manchmal auch erst im Nachhinein. Zugleich fließen hier auch soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Faktoren ein: Die Ausgestaltung der Familie unterliegt etwa milieuspezifischen Regeln, für die auch Unterschiede der sozialen Herkunft und der sozialen Chancen relevant sind. Trotz gewachsener Freiheiten für die Einzelnen bestimmen nach wie vor starke gesellschaftliche Normen mit darüber, unter welchen Bedingungen eine Familiengründung mit der Geburt von Kindern als passend erachtet wird – und welche Folgen es vor allem für Frauen hat, wenn sie von diesen Normen abweichen. Alters- und Sequenznormen etwa – nicht zu jung und nicht zu alt zu sein, die Ausbildung abgeschlossen und eine solide Paarbeziehung etabliert zu haben – liegen gesellschaftliche Ordnungsvorstellungen von Familie und des richtigen Zeitpunkts für die Geburt von Kindern zugrunde.

In diesem Zusammenspiel von individuellen Lebensplänen und gesellschaftlichen Erwartungen ist die sichere Verhütung einer Schwangerschaft für viele heterosexuell aktive Frauen und Männer ein wichtiges Anliegen, denn sie ermöglicht ihnen, den Verlauf ihres Lebens und ihre reproduktive Biografie selbst zu gestalten. Die Relevanz dieses Themas nimmt lediglich während spezifischer Lebensabschnitte ab, etwa während einer Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Geburt eines Kindes. Dabei streckt sich die gesamte reproduktive Phase über 35 Jahre: Von der Aufnahme sexueller Aktivitäten bis zur Menopause verbringt eine Frau, die zwei Kinder zur Welt bringt, etwa fünf Jahre im Bestreben nach Kindern, im Zustand der Schwangerschaft oder in der postnatalen Phase. In den verbleibenden 30 Jahren besteht in der Regel der Wunsch, eine Schwangerschaft zu vermeiden. Die effektive Verhütung einer Schwangerschaft ist daher ein zentrales Anliegen für viele Menschen – und ein niedrigschwelliger Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln und sexuelle Bildung auf hohem Niveau sind Schlüsselelemente zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften.

Im weltweiten Vergleich steht Deutschland beim Zugang zu Verhütungsmitteln relativ gut da. Es stehen unterschiedliche Verhütungsmittel zur Verfügung, die Sexualaufklärung in den Schulen ist gesetzlich verankert, und es gibt eine Vielzahl von Akteuren, die qualitativ hochwertige Informationen sowie eine umfassende Verhütungsberatung zur Verfügung stellen. Allerdings ist auch hierzulande ein entscheidender Faktor für unsichere Verhütung das Alter: Besonders junge Menschen, die früh sexuelle Erfahrungen machen, haben oft Schwierigkeiten, effektiv zu verhüten. Der Anteil nichtverhütender 14-Jähriger beträgt rund 20 Prozent bei Mädchen und 18 Prozent bei Jungen, ab 15 Jahren sinkt dieser Anteil erheblich. Zugleich werden Verhütungsmittel nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr ärztlich verschrieben und von den Krankenkassen bezahlt, was frühe ungewollte Schwangerschaften zu verhüten hilft, aber gleichwohl unzureichend ist, weil die sexuelle Aktivität ab dem 22. Lebensjahr deutlich ansteigt.

Monetäre Kosten sind eine wesentliche Barriere beim Zugang zu Verhütung. Frauen, die Sozialleistungen beziehen, verhüten seltener und nutzen, wenn sie verhüten, eher situativ einsetzbare Verhütungsmittel. Weitere Zugangshürden sind die eingeschränkte Verfügbarkeit bestimmter Verhütungsmethoden, die Verschreibungspflicht der Verhütungsmittel und der fehlende Zugang zu evidenzbasierten Informationen über die breite Palette von Verhütungsmethoden. Besonders betroffen sind nicht nur Frauen und Mädchen, die in Armut leben, sondern auch solche in ländlichen Gebieten, Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Asylsuchende und Migrant*innen, insbesondere diejenigen, die über keinen regulären Aufenthaltsstatus verfügen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates wies in seinem Bericht zu den Fortschritten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in Europa darauf hin, dass finanzielle Hindernisse wie die fehlende Kostenübernahme für Verhütungsmittel durch die öffentliche Krankenversicherung den Zugang für viele Frauen und Mädchen untergraben. Er fordert, die Autonomie und die reproduktive Entscheidungsfreiheit von Frauen stärker zu unterstützen, indem Verhütungsmittel kostenlos zugänglich gemacht werden – auch die Notfallkontrazeption – und Sensibilisierungsprogramme eingeführt werden, die dazu beitragen sollen, Verhütung als gemeinsame Verantwortung von Männern und Frauen zu verstehen.

Schwangerschaft und Geburt

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 800.000 Kinder geboren, wobei die Zahl zuletzt rückläufig war. Rechnet man die rund 100.000 jährlichen Schwangerschaftsabbrüche hinzu sowie diejenigen Schwangerschaften, die als Spontanaborte ungewollt zu früh beendet wurden – das betrifft geschätzt 15 Prozent aller klinisch diagnostizierten Schwangerschaften –, handelt es sich um über eine Million Schwangerschaften pro Jahr. Schwangerschaft und Geburt sind also zentrale Themen im Leben vieler Menschen, unabhängig davon, wie die Schwangerschaft verläuft oder endet. Jede dieser Schwangerschaften, ob gewollt oder ungewollt, ob ausgetragen oder nicht, ist mit existenziellen Fragen von Gesundheit verbunden und berührt essenzielle Aspekte des individuellen Daseins, der Gesundheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

So haben Schwangerschaften bei Jugendlichen häufig schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen für die Mütter und ihre Kinder. Bei jugendlichen Müttern im Alter von 15 bis 19 Jahren etwa besteht ein höheres Risiko für Frühgeburten und für die Kinder das Risiko eines niedrigen Geburtsgewichts und von Entwicklungsstörungen. Zu den sozialen Folgen, die von den gesundheitlichen nicht zu trennen sind, gehören Stigmatisierung – etwa, wenn die Mütter als „zu jung“ angesehen werden, weil sie sich noch in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden –, soziale Ablehnung und Gewalt durch den Partner, Eltern oder Gleichaltrige. Zudem können frühe Schwangerschaften zum Abbruch des Schulbesuches führen und künftige berufliche Möglichkeiten beschränken. In Deutschland ist in den vergangenen beiden Jahrzehnten die Anzahl der Geburten durch jugendliche Mütter deutlich zurückgegangen, was wohl auch an besseren Kenntnissen über Verhütung und den Zugang zu Verhütungsmitteln liegt.

Ein besonders sensibles und in jüngster Zeit stärker diskutiertes Thema im Kontext von Schwangerschaft und Geburt sind Handlungen, die als Gewalt verstanden werden. Gewalt im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt manifestiert sich durch verschiedene Formen der Übergriffigkeit und der Missachtung individueller Rechte und der Würde von Frauen während der Geburt, wie sie in Studien und persönlichen Berichten geschildert werden. Trotz des hohen Standards der medizinischen Versorgung in Deutschland sind Gewalterfahrungen im Kreißsaal ein ernstzunehmendes Problem. Dabei reicht das Spektrum von verbalen Übergriffen bis hin zu unnötigen und ohne explizite Zustimmung vorgenommenen medizinischen Eingriffen. Solche Erfahrungen können tiefe Spuren hinterlassen. In der öffentlichen und fachlichen Debatte wird zunehmend anerkannt, dass das Thema „Gewalt unter der Geburt“ nicht nur Einzelfälle betrifft, sondern strukturelle Ursachen hat. Nicht zuletzt das Spannungsverhältnis zwischen den strukturellen Bedingungen in einer Klinik und den Erwartungen von Schwangeren an eine selbstbestimmte Geburt führt dazu, dass unterschiedliche Erwartungen und Handlungslogiken aufeinanderstoßen. Klinken sollen ökonomisch arbeiten, Schwangere hingegen wünschen sich eine intensive individuelle und damit zeitaufwändige Begleitung für ihre Geburt. Die gewachsenen Erwartungen an die Entscheidungsfreiheit auch während der Geburt stellen die traditionellen Behandlungsformen zunehmend infrage.

Um Gewalt unter der Geburt zu begegnen, bedarf es einer gesellschaftsweiten Sensibilisierung und eines Kulturwandels in der Geburtshilfe. Ziel muss dabei sein, eine geburtshilfliche Praxis zu fördern, die die Autonomie, Würde und Entscheidungsmacht der Gebärenden respektiert und stärkt. Konkrete Maßnahmen könnten eine verbesserte Aufklärung über Rechte, die Stärkung der Position von Hebammen für eine kontinuierliche, persönlichere Betreuung und die Implementierung von Feedback- und Beschwerdemechanismen für Frauen umfassen. Die Bekämpfung von Gewalt unter der Geburt ist nicht nur ein medizinisches oder gesundheitspolitisches Anliegen, sondern auch eine Frage der Menschenwürde und der Menschenrechte, die eine breite gesellschaftliche und politische Unterstützung benötigt.

Ungewollte Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch

In den Zusammenhang von Schwangerschaft, Familienplanung und Verhütung gehört auch das Thema ungewollte Schwangerschaft. Eine ungewollte Schwangerschaft ist kein seltenes Ereignis in den reproduktiven Biografien von Frauen. Zu ihr kommt es, wenn Verhütungsmethoden entweder gar nicht angewendet werden oder fehlschlagen. Eine Schwangerschaft kann aus verschiedenen Gründen ungewollt sein: weil kein Kinderwunsch vorliegt, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft gegebenen gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen nicht adäquat erscheinen oder die persönliche Lebensplanung aktuell oder in absehbarer Zukunft keinen Raum für ein (weiteres) Kind lässt. Die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft beruht praktisch immer auf der Reflexion der eigenen Lebensumstände, den prognostizierten Entwicklungsmöglichkeiten und der Überlegung, ob eine sichere und förderliche Zukunft für das Kind gewährleistet werden kann.

Die Häufigkeit ungewollter Schwangerschaften korreliert mit gesellschaftlichem Wohlstand. Je höher das Durchschnittseinkommen eines Landes, desto niedriger ist die Anzahl ungewollter Schwangerschaften. Laut der „frauen leben 3“-Studie waren in Deutschland 20,6 Prozent der Frauen über 40 Jahre mindestens einmal ungewollt schwanger. Von diesen ungewollten Schwangerschaften wurden 46 Prozent abgebrochen. Etwa ein Drittel der Frauen ab 40 Jahren waren mindestens einmal in ihrem Leben unbeabsichtigt schwanger.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer im Strafgesetzbuch verankert und damit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist vielmehr festgelegt, dass die Bundesländer für eine ausreichende Versorgung zuständig sind – anders etwa als bei der ambulanten fachärztlichen Versorgung, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen abgesichert wird. Was „ausreichende Versorgung“ mit medizinischen Angeboten genau bedeutet, ist jedoch nicht geregelt. Seit einiger Zeit werden für Deutschland Lücken in der medizinischen Versorgung und eine Zunahme von Versorgungsengpässen beschrieben. Schwierige Versorgungszugänge zeigen sich unter anderem daran, dass ungewollt Schwangere Angebote außerhalb der regulären Gesundheitsversorgung nutzen. Seit 2019 bietet die kanadische Nichtregierungsorganisation „Women on Web“ ein Angebot für die telemedizinische Begleitung von Schwangerschaftsabbrüchen an. 2021 fragten über 2000 Frauen aus Deutschland das Angebot nach. Es wird vor allem von sehr jungen Frauen und Migrantinnen genutzt, die mit unterschiedlichen Barrieren im deutschen Versorgungssystem zu kämpfen haben. Mitunter reisen ungewollt Schwangere für einen Abbruch auch ins Ausland: Die niederländische Abbruchstatistik etwa zeigt eine konstante Zahl von etwa 1000 Frauen aus Deutschland, die jedes Jahr diesen Weg wählen.

Die WHO formuliert in ihrer evidenzbasierten Leitlinie zur Schwangerschaftsabbruchversorgung, dass die Sicherstellung einer umfassenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Frauen und damit für die Verwirklichung reproduktiver Gesundheit sei. Weiter wird dort darauf verwiesen, dass ein niedrigschwelliger Zugang zu sicheren und legalen Versorgungsangeboten wichtig für die physische und auch die psychische Gesundheit von Frauen ist. Erste Forschungsergebnisse einer großen Studie („Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung – ELSA“), in der auch die medizinische Versorgung in Deutschland untersucht wird, zeigen, dass es Regionen gibt, in denen Frauen nur einen sehr schlechten Zugang zu medizinischer Versorgung haben und viele Barrieren überwinden müssen. Dazu gehören etwa lange Reisezeiten, hohe Kosten und lange Wartezeiten, was im Falle eines später vorgenommenen Schwangerschaftsabbruchs die gesundheitlichen Risiken erhöht. Die Daten zeigen: Im Osten und Norden Deutschlands haben ungewollt Schwangere einen besseren Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, während der Zugang im Süden und Westen deutlich eingeschränkter ist.

Problematisch ist auch der fehlende Zugang zu sachgerechten Informationen. Barrieren beim Informationszugang wirken am häufigsten dann, wenn eine Schwangerschaft geheim gehalten wird oder die Entscheidung zum Abbruch mit Ängsten vor sozialer Stigmatisierung verbunden ist. Ängste und Geheimhaltungsdruck haben zur Folge, dass nicht dort nach Beratung gesucht wird, wo sachliche Informationen zu erwarten sind, etwa bei Ärztinnen und Ärzten. Stigmatisierung, insbesondere eine „internalisierte Stigmatisierung“, kann dazu führen, dass Frauen entweder gar nicht nach entsprechenden Informationen suchen oder unsichere Angebote für einen Schwangerschaftsabbruch nutzen. Oft werden sie mit Falschinformationen konfrontiert, die wiederum neue Ängste auslösen. Stigmatisierung kann aber auch Ärztinnen und Ärzte treffen – mit der Folge, dass diese es wegen befürchteter oder schon erfolgter Diskreditierung ablehnen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Ausblick

Um reproduktive Gesundheit zu verbessern, ist es entscheidend, Stigmatisierungen aller Art abzubauen und den Zugang zu Informationen und medizinischer Versorgung zu erleichtern. Insbesondere der Schwangerschaftsabbruch sollte als integraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung verstanden werden. Die derzeitige Angebotsstruktur ist nur unzureichend abgesichert, die Kosten für einen Abbruch müssen von den betroffenen Frauen selbst getragen werden, sofern sie über mehr als ein nur geringfügiges Einkommen verfügen. Doch selbst wenn das der Fall ist, müssen sie für eine Kostenübernahme zusätzliche Wege in Kauf nehmen, etwa die Übernahme bei einer Krankenkasse beantragen und diese vor dem Eingriff nachweisen – was den Weg zum Abbruch unnötig verlängert und verkompliziert.

Vor allem aber ist die strafrechtliche Kategorisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kontraproduktiv sowohl für die Versorgungsqualität als auch für die Gesundheit der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund scheint es entscheidend für die reproduktive Gesundheit, die Strafbewehrung von Schwangerschaftsabbrüchen abzuschaffen. Nur so kann ein diskriminierungs- und barrierefreier Zugang zu dieser wichtigen medizinischen Leistung sichergestellt werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Doris Chou et al., Sexual Health in the International Classification of Diseases (ICD): Implications for Measurement and Beyond, in: Reproductive Health Matters 46/2015, S. 185–192; Ann M. Starrs et al., Accelerate Progress – Sexual and Reproductive Health and Rights for All: Report of the Guttmacher-Lancet Commission, in: The Lancet 10140/2018, S. 2642–2692; Ann Starrs, A Lancet Commission on Sexual and Reproductive Health and Rights: Going Beyond the Sustainable Development Goals, in: The Lancet 9999/2015, S. 1111f.; WHO (Hrsg.), Sexual Health, Human Rights, and the Law, Genf 2015.

  2. Vgl. Daphne Hahn, Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit. Der Schwangerschaftsabbruch als Menschenrechts- und Public-Health-Frage, in: Jahrbuch für Kritische Medizin und Gesundheitswissenschaften 53/2022, S. 11–24; dies., Modernisierung und Biopolitik. Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach 1945, Frankfurt/M.–New York 2000.

  3. Vgl. dies., Diskurse zum Schwangerschaftsabbruch nach 1945, in: Ulrike Busch/dies. (Hrsg.), Abtreibung. Diskurse und Tendenzen, Berlin–Bielefeld 2015, S. 41–59.

  4. Vgl. z.B. Dirk von Behren, Kurze Geschichte des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch, in: APuZ 20/2019, S. 12–19.

  5. Vgl. Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung 217 A (III), 10.12.1948.

  6. Vgl. dies., Proclamation of Teheran: Final Act of the International Conference on Human Rights, A/CONF. 32/41, Teheran, 22.4.–13.5.1968.

  7. Vgl. United Nations Population Information Network (POPIN), World Population Plan of Action, E/CONF.60/19, Bukarest, 19.–30.8.1974.

  8. Vgl. Hahn 2022 (Anm. 2).

  9. Vgl. Jane Cottingham/Eszter Kismödi/Julia Hussein, Sexual and Reproductive Health Matters – What’s in a Name?, in: Sexual and Reproductive Health Matters 1/2019, S. 1ff.

  10. Vgl. United Nations Population Fund (UNFPA), Report on the International Conference on Population and Development, Kairo, 5.–13. September 1994, Externer Link: http://www.unfpa.org/sites/default/files/event-pdf/icpd_eng_2.pdf; WHO, Preventing Unsafe Abortion. Fact sheet 388, Externer Link: http://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/preventing-unsafe-abortion; Elke Thoß, Das Recht auf Verhütung. Erfolge und Rückschläge, in: Forum Sexualaufklärung und Familienplanung 3/2005, S. 29–33.

  11. Vgl. Hahn 2022 (Anm. 2).

  12. Vgl. Dominik Gerstner, Determinanten der ersten Reaktion auf unbeabsichtigte und ungewollte Schwangerschaften. Erkenntnisse aus der Studie „frauen leben 3“, in: Daniel Doll et al. (Hrsg.), Beiträge zur Forschung zu Geschlechterbeziehungen, Gewalt und privaten Lebensformen. Disziplinäres, Interdisziplinäres und Essays, Opladen–Berlin–Toronto 2022, S. 231–242; Ulrike Busch, Familienplanung im Wandel, in: Heinz-Jürgen Voß (Hrsg.), Die deutschsprachige Sexualwissenschaft. Bestandsaufnahme und Ausblick, Gießen 2020, S. 123–151; Hahn 2000 (Anm. 2).

  13. Vgl. Joke Vandamme, The Decision to Have an Abortion in Flanders: A Contextual Approach, Gent 2017.

  14. Vgl. Daphne Hahn, Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch, in: Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, Jülich 2024, S. 83–144.

  15. Vgl. Cornelia Helfferich, Familie und Geschlecht. Eine neue Grundlegung der Familiensoziologie, Opladen–Toronto 2017.

  16. Vgl. dies. et al. (Hrsg.), frauen leben 3. Familienplanung im Lebenslauf von Frauen. Schwerpunkt: Ungewollte Schwangerschaften, Köln 2016.

  17. Vgl. Kristina Nottbohm/Alexandra Ommert, Ungleicher Zugang zu Verhütung: (K)ein Thema für die Gesundheitspolitik? Erkenntnisse aus einem bundesweiten Modellprojekt zur Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, in: Regina Brunnett et al. (Hrsg.), Sexualität und Reproduktion zwischen individuellen Vorstellungen und gesellschaftlichen Normen, Hamburg 2022, S. 25–46.

  18. Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Im Fokus: Verhütungsverhalten, Jugendsexualität 9. Welle, Köln 2021.

  19. Vgl. Hahn (Anm. 14).

  20. Vgl. Helfferich et al. (Anm. 16).

  21. Vgl. Cornelia Helfferich, Geringes Einkommen, Sozialleistungsbezug und Verhütung. Aktualisierte Ergebnisse der BZgA-Studie „frauen leben 3“, in: Forum Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung 2/2017, S. 2–10.

  22. Vgl. Council of Europe, Sexual and Reproductive Health and Rights in Europe. Progress and Challenges, Straßburg 2024.

  23. Vgl. ebd.

  24. Vgl. Lidia Lasch/Sabine Fillenberg, Basiswissen Gynäkologie und Geburtshilfe, Berlin 2017.

  25. Vgl. Destatis, Weniger Teenagermütter in Deutschland: 2022 wurden 6 Kinder je 1000 Frauen zwischen 15 und 19 Jahren geboren, Zahl der Woche 41/2023, Externer Link: http://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_41_p002.html.

  26. Vgl. Lisa Fabian, Gewalt in der klinischen Geburtshilfe. Der Einfluss von Gewalterfahrungen unter der Geburt auf die postpartale Befindlichkeit von Müttern, Wiesbaden 2023.

  27. Vgl. Laurentia Nussbaum, Phänomen: Gewalt unter der Geburt. Eine Auseinandersetzung mit objektivierten Gewaltdefinitionen im Verhältnis zum subjektiven Erleben Gebärender, Zürich 2021.

  28. Vgl. Hahn (Anm. 14).

  29. Vgl. ebd.

  30. Vgl. Tilmann Knittel/Laura Olejniczak, Ungewollte Schwangerschaften im Lebenslauf – Ergebnisse der Studie „frauen leben 3“, in: Forum Sexualaufklärung und Familienplanung 1/2023, S. 21–27.

  31. Vgl. Helfferich et al. (Anm. 16).

  32. Vgl. ebd.

  33. Vgl. Werner Harlfinger/Rüdiger Gaase, Die unsäglichen Diskussionen über die Paragrafen 218, 218a und 219a haben sich wieder ausgebreitet, in: Frauenarzt 7/2019, S. 473–475; Daphne Hahn/Ines Thonke, Das Projekt ELSA – „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“. Konzept und Hintergründe der Studie, in: Uwe Repschläger/Claudia Schulte/Nicole Osterkamp (Hrsg.), Gesundheitswesen aktuell 2023, Köln 2023, S. 190–209.

  34. Vgl. Hahn/Thonke (Anm. 33).

  35. Vgl. Kristina Killinger et al., Why Women Choose Abortion Through Telemedicine Outside the Formal Health Sector in Germany? A Mixed-Methods Study, in: BMJ Sexual & Reproductive Health 2020, S. e6–e12.

  36. Vgl. Hahn/Thonke (Anm. 33).

  37. Vgl. WHO, Abortion Care Guideline, Genf 2022; Hahn (Anm. 14).

  38. Vgl. Hahn (Anm. 14); Rona Torenz et al., Data on Regional Availability and Accessibility of Abortion Providers in Germany, in: Research in Health Services & Regions 2/2023, Externer Link: https://doi.org/10.1007/s43999-023-00036-4.

  39. Vgl. Hahn (Anm. 14); Maria Schneider et al., Informiertheit von ungewollt schwangeren Frauen mit Abbruch in Deutschland, in: Zeitschrift für Sexualforschung 4/2023, S. 213–222.

  40. Vgl. Hahn (Anm. 14).

  41. Vgl. WHO (Anm. 37).

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ist Professorin für Gesundheitswissenschaften und empirische Sozialforschung am Fachbereich Gesundheitswissenschaften der Hochschule Fulda.